Landkreismusikschule Cham Blutspendeaktion ... - Gemeinde WALD
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VG Wald - 2 - Nr. 5/08<br />
Hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören,<br />
die sich nicht neu bilden. Lärmschwerhörigkeit ist die<br />
Folge. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb<br />
die beste Prävention.<br />
Das Ohr macht keinen Unterschied<br />
Viele Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem<br />
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen anerkannten Fällen pro<br />
Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit<br />
in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein<br />
strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige<br />
Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings<br />
nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm, beklagt<br />
Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayer. GUVV/Bayer.<br />
LUK. “Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der<br />
Discobesuch ist, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser<br />
oder die Schlagbohrmaschine.” Obwohl der Lärm genauso<br />
schädlich ist, wird eine laute Freizeitbeschäftigung jedoch<br />
subjektiv als weniger belastend empfunden. Ein Irrtum,<br />
wie Lederer ausführt. Das Ohr verzeiht nichts.<br />
Kinderohren eine Pause gönnen<br />
Schon Kinder sind lärmgeschädigt. Schätzungsweise jedes<br />
dritte Kind hat bei der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung.<br />
Ständige Beschallung, Spielplatz- oder Kindergartenlärm<br />
quälen das empfindliche Gehör und machen viele<br />
Kinder aggressiv und nervös. Damit nicht genug: Lärmgestresste<br />
Kinder bleiben in ihrer Sprachentwicklung und Konzentrationsfähigkeit<br />
häufig hinter denen zurück, die ihre Ruhe haben<br />
dürfen. “Schaffen Sie zu Hause Ruhe-Inseln und achten Sie<br />
auch auf das eigene Hörverhalten”, rät Elmar Lederer.<br />
Stundenlanges Musikgedudel zerre schließlich auch an erwachsenen<br />
Nerven.<br />
Gehör schützen<br />
Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich nicht mehr. Und auch<br />
die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich<br />
nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt:<br />
Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer<br />
Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen und ggf. für Lärm- und<br />
Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen<br />
mit praktischen Informationen und Beratung. Was dort hilft,<br />
kann auch in der Freizeit helfen.<br />
Pressekontakt:<br />
Bayer. GUVV/Pressestelle<br />
Ulrike Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,<br />
Tel.: 089/3 60 93-119, Fax: 089/3 60 93-379.<br />
Bayer. GUVV / Bayer. LUK München<br />
Tel.-Nr.: (0 89) 3 60 93-113, Fax-Nr.: (0 89) 3 60 93-380<br />
E-Mail-Adresse: monika.hoerning@bayerguvv.de<br />
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“Geprüfter Natur- und<br />
Landschaftspfleger”<br />
Neuer Lehrgang<br />
„Das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft<br />
Almesbach beabsichtigt, den Lehrgang „Geprüfter Natur-<br />
und Landschaftspfleger“ mit anschließender Fortbildungsprüfung<br />
für ganz Bayern durchzuführen.<br />
Diese Fortbildungsprüfung stellt eine Zusatzqualifikation für die<br />
“grünen Berufe” Landwirt, Gärtner, Winzer, Forstwirt, Revierjäger,<br />
Fischwirt, Tierwirt, sowie Wasserbauer dar. Voraussetzung<br />
zur Teilnahme an dem Lehrgang ist eine Berufsausbildung mit<br />
Abschluss und Berufspraxis von mindestens 3 Jahren oder ein<br />
Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten, die eine Zulassung<br />
zur Prüfung rechtfertigen.<br />
Mit dieser Zusatzqualifikation können sich neue Berufs- und Erwerbschancen<br />
eröffnen, denn geprüfte Natur- und Landschaftspfleger<br />
sind qualifiziert, Arbeiten im Naturschutz und in<br />
der Landschaftspflege, in der Schutzgebietsbetreuung und<br />
Umweltbildung auf hohem Niveau sach- und fachgerecht<br />
durchzuführen.<br />
Das Angebot richtet sich deshalb auch an Mitarbeiter von<br />
Bauhöfen, die sich eine Zusatzqualifikation aneignen wollen.<br />
Von den geprüften Natur- und Landschaftspflegern werden<br />
u.a. folgende Arbeiten erwartet:<br />
- Mithilfe bei der Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller<br />
Flächen<br />
- Mahd, Entbuschungs-, Schnitt- und Pflanzmaßnahmen, sowie<br />
Entfernen und Verwerten des Grüngutes<br />
- Mithilfe bei der Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft<br />
und von Flächen, die zukünftig extensiv bewirtschaftet werden<br />
- Mitarbeit bei der Kartierung von Landschaften<br />
- Informationstätigkeit und Besucherbetreuung<br />
- Beratung über Förderungsprogramme im Bereich des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege sowie der extensiven<br />
Landbewirtschaftung<br />
- Mithilfe bei der Vertrags- und Vollzugskontrolle der Förderungsprogramme<br />
- Mitarbeit bei Planung, Durchführung und Abrechnung landschaftspflegerischer<br />
Leistungen<br />
- Übernahme landschaftspflegerischer Beratungs-, Kontrollund<br />
Einsatzplanungsaufgaben<br />
Um diese Tätigkeiten sach- und fachgerecht durchzuführen,<br />
werden die Teilnehmer des Lehrganges in 17 Lehrgangswochen<br />
(einschließlich Prüfungen) intensiv vorbereitet.<br />
Die Ausbildung umfasst Kenntnisse der Grundlagen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege, die Fähigkeit zur Informationstätigkeit<br />
und Besucherbetreuung sowie zur Durchführung<br />
von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />
Zusätzlich werden Kenntnisse über soziale und rechtliche<br />
Aspekte, das aktuelle Förderwesen sowie Ausschreibung und<br />
Abrechnung von Arbeiten in der Landschaftspflege vermittelt.<br />
Träger dieser Fortbildungsmaßnahme ist das Fortbildungszentrum<br />
für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Almesbach, welches<br />
die Lehrgänge und Prüfungen in enger Zusammenarbeit<br />
mit der Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(ANL) Laufen, sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft<br />
Freising, durchführt.<br />
Die Lehrgangsreihe beginnt mit dem Infotag am 12. Juni 2008<br />
am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum (LVFZ) für Milchviehund<br />
Rinderhaltung Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />
i.d.Opf. (Tel. 0961/39020-0) um 13.00 Uhr. Die erste Kurswoche<br />
startet am 22. September 2008 an der ANL in Laufen,<br />
die letzte Prüfung findet im Juli 2009 statt.<br />
Die Lehrgänge werden am LVFZ Almesbach (Oberpfalz), an<br />
der ANL in Laufen (Oberbayern), am LVFZ Schwarzenau (Unterfranken)<br />
und an der Landmaschinenschule Triesdorf (Mittelfranken)<br />
durchgeführt. Einzelheiten erhalten die Interessenten<br />
bei der Anmeldung oder auf Wunsch.<br />
Die Ausbildungsgebühren betragen 750 € zuzüglich der anfallenden<br />
Kosten für An- und Abfahrten, Übernachtungen und<br />
Verpflegung. Für Prüfungsgebühren werden weitere 180 € verlangt.<br />
Aus organisatorischen, fachlichen und räumlichen Gründen ist<br />
die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt.<br />
Anmeldung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2008 möglich beim<br />
Fortbildungszentrum Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />
i.d. Opf. Tel.: 0961/39020-54<br />
Ansprechpartnerin: Theresia Addokwei<br />
Fax: 0961/39020-55<br />
oder per email an lvfz-almesbach@lfl.bayern.de<br />
Information im Internet:<br />
www.stmlf.bayern.de/berufsbildung/fortbildung/15461/<br />
Almesbach, 13.03.2008<br />
Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Almesbach<br />
Theresia Addokwei<br />
Landwirtschaftsrätin“