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Landkreismusikschule Cham Blutspendeaktion ... - Gemeinde WALD

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VG Wald - 2 - Nr. 5/08<br />

Hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören,<br />

die sich nicht neu bilden. Lärmschwerhörigkeit ist die<br />

Folge. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb<br />

die beste Prävention.<br />

Das Ohr macht keinen Unterschied<br />

Viele Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem<br />

Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen anerkannten Fällen pro<br />

Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit<br />

in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein<br />

strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige<br />

Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings<br />

nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm, beklagt<br />

Elmar Lederer, Geschäftsführer der Bayer. GUVV/Bayer.<br />

LUK. “Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der<br />

Discobesuch ist, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser<br />

oder die Schlagbohrmaschine.” Obwohl der Lärm genauso<br />

schädlich ist, wird eine laute Freizeitbeschäftigung jedoch<br />

subjektiv als weniger belastend empfunden. Ein Irrtum,<br />

wie Lederer ausführt. Das Ohr verzeiht nichts.<br />

Kinderohren eine Pause gönnen<br />

Schon Kinder sind lärmgeschädigt. Schätzungsweise jedes<br />

dritte Kind hat bei der Einschulung keine altersgemäße Hörwahrnehmung.<br />

Ständige Beschallung, Spielplatz- oder Kindergartenlärm<br />

quälen das empfindliche Gehör und machen viele<br />

Kinder aggressiv und nervös. Damit nicht genug: Lärmgestresste<br />

Kinder bleiben in ihrer Sprachentwicklung und Konzentrationsfähigkeit<br />

häufig hinter denen zurück, die ihre Ruhe haben<br />

dürfen. “Schaffen Sie zu Hause Ruhe-Inseln und achten Sie<br />

auch auf das eigene Hörverhalten”, rät Elmar Lederer.<br />

Stundenlanges Musikgedudel zerre schließlich auch an erwachsenen<br />

Nerven.<br />

Gehör schützen<br />

Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich nicht mehr. Und auch<br />

die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich<br />

nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt:<br />

Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer<br />

Maßnahmen gegen den Lärm ergreifen und ggf. für Lärm- und<br />

Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen<br />

mit praktischen Informationen und Beratung. Was dort hilft,<br />

kann auch in der Freizeit helfen.<br />

Pressekontakt:<br />

Bayer. GUVV/Pressestelle<br />

Ulrike Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Tel.: 089/3 60 93-119, Fax: 089/3 60 93-379.<br />

Bayer. GUVV / Bayer. LUK München<br />

Tel.-Nr.: (0 89) 3 60 93-113, Fax-Nr.: (0 89) 3 60 93-380<br />

E-Mail-Adresse: monika.hoerning@bayerguvv.de<br />

◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆<br />

“Geprüfter Natur- und<br />

Landschaftspfleger”<br />

Neuer Lehrgang<br />

„Das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft<br />

Almesbach beabsichtigt, den Lehrgang „Geprüfter Natur-<br />

und Landschaftspfleger“ mit anschließender Fortbildungsprüfung<br />

für ganz Bayern durchzuführen.<br />

Diese Fortbildungsprüfung stellt eine Zusatzqualifikation für die<br />

“grünen Berufe” Landwirt, Gärtner, Winzer, Forstwirt, Revierjäger,<br />

Fischwirt, Tierwirt, sowie Wasserbauer dar. Voraussetzung<br />

zur Teilnahme an dem Lehrgang ist eine Berufsausbildung mit<br />

Abschluss und Berufspraxis von mindestens 3 Jahren oder ein<br />

Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten, die eine Zulassung<br />

zur Prüfung rechtfertigen.<br />

Mit dieser Zusatzqualifikation können sich neue Berufs- und Erwerbschancen<br />

eröffnen, denn geprüfte Natur- und Landschaftspfleger<br />

sind qualifiziert, Arbeiten im Naturschutz und in<br />

der Landschaftspflege, in der Schutzgebietsbetreuung und<br />

Umweltbildung auf hohem Niveau sach- und fachgerecht<br />

durchzuführen.<br />

Das Angebot richtet sich deshalb auch an Mitarbeiter von<br />

Bauhöfen, die sich eine Zusatzqualifikation aneignen wollen.<br />

Von den geprüften Natur- und Landschaftspflegern werden<br />

u.a. folgende Arbeiten erwartet:<br />

- Mithilfe bei der Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller<br />

Flächen<br />

- Mahd, Entbuschungs-, Schnitt- und Pflanzmaßnahmen, sowie<br />

Entfernen und Verwerten des Grüngutes<br />

- Mithilfe bei der Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft<br />

und von Flächen, die zukünftig extensiv bewirtschaftet werden<br />

- Mitarbeit bei der Kartierung von Landschaften<br />

- Informationstätigkeit und Besucherbetreuung<br />

- Beratung über Förderungsprogramme im Bereich des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege sowie der extensiven<br />

Landbewirtschaftung<br />

- Mithilfe bei der Vertrags- und Vollzugskontrolle der Förderungsprogramme<br />

- Mitarbeit bei Planung, Durchführung und Abrechnung landschaftspflegerischer<br />

Leistungen<br />

- Übernahme landschaftspflegerischer Beratungs-, Kontrollund<br />

Einsatzplanungsaufgaben<br />

Um diese Tätigkeiten sach- und fachgerecht durchzuführen,<br />

werden die Teilnehmer des Lehrganges in 17 Lehrgangswochen<br />

(einschließlich Prüfungen) intensiv vorbereitet.<br />

Die Ausbildung umfasst Kenntnisse der Grundlagen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege, die Fähigkeit zur Informationstätigkeit<br />

und Besucherbetreuung sowie zur Durchführung<br />

von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Zusätzlich werden Kenntnisse über soziale und rechtliche<br />

Aspekte, das aktuelle Förderwesen sowie Ausschreibung und<br />

Abrechnung von Arbeiten in der Landschaftspflege vermittelt.<br />

Träger dieser Fortbildungsmaßnahme ist das Fortbildungszentrum<br />

für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Almesbach, welches<br />

die Lehrgänge und Prüfungen in enger Zusammenarbeit<br />

mit der Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(ANL) Laufen, sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft<br />

Freising, durchführt.<br />

Die Lehrgangsreihe beginnt mit dem Infotag am 12. Juni 2008<br />

am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum (LVFZ) für Milchviehund<br />

Rinderhaltung Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />

i.d.Opf. (Tel. 0961/39020-0) um 13.00 Uhr. Die erste Kurswoche<br />

startet am 22. September 2008 an der ANL in Laufen,<br />

die letzte Prüfung findet im Juli 2009 statt.<br />

Die Lehrgänge werden am LVFZ Almesbach (Oberpfalz), an<br />

der ANL in Laufen (Oberbayern), am LVFZ Schwarzenau (Unterfranken)<br />

und an der Landmaschinenschule Triesdorf (Mittelfranken)<br />

durchgeführt. Einzelheiten erhalten die Interessenten<br />

bei der Anmeldung oder auf Wunsch.<br />

Die Ausbildungsgebühren betragen 750 € zuzüglich der anfallenden<br />

Kosten für An- und Abfahrten, Übernachtungen und<br />

Verpflegung. Für Prüfungsgebühren werden weitere 180 € verlangt.<br />

Aus organisatorischen, fachlichen und räumlichen Gründen ist<br />

die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt.<br />

Anmeldung ist ab sofort bis zum 30. Juni 2008 möglich beim<br />

Fortbildungszentrum Almesbach, Baumannplatz 1, 92637 Weiden<br />

i.d. Opf. Tel.: 0961/39020-54<br />

Ansprechpartnerin: Theresia Addokwei<br />

Fax: 0961/39020-55<br />

oder per email an lvfz-almesbach@lfl.bayern.de<br />

Information im Internet:<br />

www.stmlf.bayern.de/berufsbildung/fortbildung/15461/<br />

Almesbach, 13.03.2008<br />

Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Almesbach<br />

Theresia Addokwei<br />

Landwirtschaftsrätin“

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