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Landkreismusikschule Cham Blutspendeaktion ... - Gemeinde WALD

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VG Wald - 3 - Nr. 5/08<br />

Ausbau der Kreisstraße CHA 22<br />

Schillertswiesen - Süssenbach<br />

Die Kreisstraße CHA 22 verläuft von der Staatsstraße 2146 bei<br />

Gfäll über Schillertswiesen nach Süssenbach zur Staatsstraße<br />

2145 und hat damit Anschluss an den Landkreis Regensburg.<br />

Diese Kreisstraße wurde vor ca. 30 Jahren ausgebaut. Der damals<br />

noch ausreichende Oberbau ist jedoch dem derzeitigen<br />

Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen, es zeigen sich<br />

stärkste Verdrückungen und Risse die einen hohen Unterhaltsaufwand<br />

im Sommer wie im Winter erfordern. In einem ersten<br />

Bauabschnitt wurde 2002 eine Deckensanierung zwischen<br />

Gfäll und Schillertswiesen durchgeführt. Jetzt hat der Bauausschuss<br />

des Kreistages <strong>Cham</strong> den Ausbau der Reststrecke zwischen<br />

Schillertswiesen und Süssenbach auf einer Länge von<br />

2,5 km mit einer Oberbauverstärkung auf Grund des Ausschreibungssergebnisses<br />

an die Fa. Rädlinger Asphaltbau,<br />

Windischbergerdorf, vergeben. Der Beginn der Ausbaumaßnahme<br />

ist für Mai/Juni geplant.<br />

◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆<br />

VdK-Außensprechtag in Wald<br />

Der nächste VdK-Sprechtag wird am Dienstag, den 13. Mai<br />

2008 von 8.30 bis 9.15 Uhr im Rathaus Wald abgehalten.<br />

◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆<br />

Renten-Info<br />

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern warnt vor<br />

“Datenklau” am Telefon<br />

In den letzten Tagen wurden mehrfach Versicherte und Rentner<br />

von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung<br />

telefonisch zu Ihrem Krankenversicherungsverhältnis,<br />

zu Versicherungsnummern und zu Bankverbindungen befragt.<br />

Die Anrufer gaben vor, den korrekten Versicherungsschutz<br />

überprüfen zu wollen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung<br />

stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiter<br />

noch von ihr beauftragte Personen derartige Anrufe<br />

tätigen und warnen davor, persönliche Daten am Telefon weiter<br />

zu geben.<br />

◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆◆<br />

Leitfaden für Vereinsvorsitzende<br />

und aktive Vereinsmitglieder über den<br />

sicheren Umgang mit Lebensmitteln<br />

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen<br />

Veranstaltungen<br />

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere<br />

Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?<br />

Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer<br />

wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei<br />

Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden<br />

können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei<br />

Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen<br />

schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden<br />

gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich<br />

richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und<br />

Trinken ungetrübt genossen werden können.<br />

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in<br />

Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür,<br />

dass dies einwandfrei erfolgt!<br />

Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?<br />

In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders<br />

leicht vermehren. Dazu gehören<br />

- Fleisch und Wurstwaren<br />

- Milch und Milchprodukte<br />

- Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)<br />

- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter<br />

Füllung (z. B. Sahnetorten)<br />

- Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“)<br />

- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse<br />

- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen<br />

und Saucen<br />

Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen<br />

beitragen?<br />

Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt<br />

(z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt<br />

ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die<br />

folgenden Hygieneregeln genau beachten.<br />

Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und<br />

allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden<br />

werden.<br />

Gesetzliche Tätigkeitsverbote<br />

Personen mit<br />

- akuter infektiöser Gastroenteritis (plötzlich auftretender,<br />

ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen,<br />

Fieber), ausgelöst durch Bakterien oder Viren<br />

- Typhus oder Paratyphus<br />

- Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)<br />

- infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch<br />

die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in<br />

Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen<br />

übertragen werden können<br />

dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten<br />

Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs<br />

nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die<br />

Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende<br />

Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden<br />

Verdacht nahe legen.<br />

Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer<br />

Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen,<br />

Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia Coli-Bakterien<br />

(EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch<br />

dann, wenn diese Bakterien ohne Krankheitssymptome ausgeschieden<br />

werden (sogenannte „Ausscheider“).<br />

Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten<br />

Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt<br />

auftreten:<br />

- Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls<br />

mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber<br />

- Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen<br />

und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und<br />

Paratyphus<br />

- Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis<br />

hin<br />

- Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig<br />

belegt, nässend oder geschwollen sind<br />

Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt<br />

ärztlichen Rat in Anspruch.<br />

Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln<br />

- Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang<br />

und selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch<br />

gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser.<br />

Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher.<br />

- Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr<br />

ab.<br />

- Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel).<br />

Vermeiden Sie durch Einmalhandschuhe direkten Kontakt<br />

mit Lebensmitteln.<br />

- Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel.<br />

- Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit<br />

sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab.

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