Landkreismusikschule Cham Blutspendeaktion ... - Gemeinde WALD
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VG Wald - 3 - Nr. 5/08<br />
Ausbau der Kreisstraße CHA 22<br />
Schillertswiesen - Süssenbach<br />
Die Kreisstraße CHA 22 verläuft von der Staatsstraße 2146 bei<br />
Gfäll über Schillertswiesen nach Süssenbach zur Staatsstraße<br />
2145 und hat damit Anschluss an den Landkreis Regensburg.<br />
Diese Kreisstraße wurde vor ca. 30 Jahren ausgebaut. Der damals<br />
noch ausreichende Oberbau ist jedoch dem derzeitigen<br />
Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen, es zeigen sich<br />
stärkste Verdrückungen und Risse die einen hohen Unterhaltsaufwand<br />
im Sommer wie im Winter erfordern. In einem ersten<br />
Bauabschnitt wurde 2002 eine Deckensanierung zwischen<br />
Gfäll und Schillertswiesen durchgeführt. Jetzt hat der Bauausschuss<br />
des Kreistages <strong>Cham</strong> den Ausbau der Reststrecke zwischen<br />
Schillertswiesen und Süssenbach auf einer Länge von<br />
2,5 km mit einer Oberbauverstärkung auf Grund des Ausschreibungssergebnisses<br />
an die Fa. Rädlinger Asphaltbau,<br />
Windischbergerdorf, vergeben. Der Beginn der Ausbaumaßnahme<br />
ist für Mai/Juni geplant.<br />
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VdK-Außensprechtag in Wald<br />
Der nächste VdK-Sprechtag wird am Dienstag, den 13. Mai<br />
2008 von 8.30 bis 9.15 Uhr im Rathaus Wald abgehalten.<br />
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Renten-Info<br />
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern warnt vor<br />
“Datenklau” am Telefon<br />
In den letzten Tagen wurden mehrfach Versicherte und Rentner<br />
von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung<br />
telefonisch zu Ihrem Krankenversicherungsverhältnis,<br />
zu Versicherungsnummern und zu Bankverbindungen befragt.<br />
Die Anrufer gaben vor, den korrekten Versicherungsschutz<br />
überprüfen zu wollen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung<br />
stellen dazu ausdrücklich klar, dass weder eigene Mitarbeiter<br />
noch von ihr beauftragte Personen derartige Anrufe<br />
tätigen und warnen davor, persönliche Daten am Telefon weiter<br />
zu geben.<br />
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Leitfaden für Vereinsvorsitzende<br />
und aktive Vereinsmitglieder über den<br />
sicheren Umgang mit Lebensmitteln<br />
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen<br />
Veranstaltungen<br />
Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere<br />
Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?<br />
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer<br />
wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei<br />
Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden<br />
können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei<br />
Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen<br />
schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden<br />
gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich<br />
richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und<br />
Trinken ungetrübt genossen werden können.<br />
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in<br />
Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür,<br />
dass dies einwandfrei erfolgt!<br />
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?<br />
In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders<br />
leicht vermehren. Dazu gehören<br />
- Fleisch und Wurstwaren<br />
- Milch und Milchprodukte<br />
- Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)<br />
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter<br />
Füllung (z. B. Sahnetorten)<br />
- Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“)<br />
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse<br />
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen<br />
und Saucen<br />
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen<br />
beitragen?<br />
Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt<br />
(z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt<br />
ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die<br />
folgenden Hygieneregeln genau beachten.<br />
Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und<br />
allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden<br />
werden.<br />
Gesetzliche Tätigkeitsverbote<br />
Personen mit<br />
- akuter infektiöser Gastroenteritis (plötzlich auftretender,<br />
ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen,<br />
Fieber), ausgelöst durch Bakterien oder Viren<br />
- Typhus oder Paratyphus<br />
- Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)<br />
- infizierten Wunden oder einer Hautkrankheit, wenn dadurch<br />
die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in<br />
Lebensmittel gelangen und damit auf andere Menschen<br />
übertragen werden können<br />
dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten<br />
Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs<br />
nicht umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die<br />
Erkrankung festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende<br />
Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden<br />
Verdacht nahe legen.<br />
Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer<br />
Stuhlprobe den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen,<br />
Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia Coli-Bakterien<br />
(EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat und zwar auch<br />
dann, wenn diese Bakterien ohne Krankheitssymptome ausgeschieden<br />
werden (sogenannte „Ausscheider“).<br />
Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten<br />
Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem Auslandsaufenthalt<br />
auftreten:<br />
- Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls<br />
mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber<br />
- Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen<br />
und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und<br />
Paratyphus<br />
- Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis<br />
hin<br />
- Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig<br />
belegt, nässend oder geschwollen sind<br />
Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt<br />
ärztlichen Rat in Anspruch.<br />
Wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln<br />
- Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang<br />
und selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch<br />
gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser.<br />
Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher.<br />
- Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr<br />
ab.<br />
- Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel).<br />
Vermeiden Sie durch Einmalhandschuhe direkten Kontakt<br />
mit Lebensmitteln.<br />
- Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel.<br />
- Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit<br />
sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab.