Landkreismusikschule Cham Blutspendeaktion ... - Gemeinde WALD
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VG Wald - 5 - Nr. 5/08<br />
Aber damit verbunden ist auch wieder eine höhere Gewerbesteuerumlage.<br />
Die Solidarumlage der <strong>Gemeinde</strong>n übernimmt<br />
ab 2008 zu 100 % der Freistaat Bayern. Die Schulverbandsumlage<br />
mit insgesamt 220.296 EUR für 201 Schüler aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
Wald ist zwar in der Summe gesunken, aufgrund der<br />
geringeren Schülerzahl (vorher 222 Schüler) ist die Umlage je<br />
Schüler mit 1.096 EUR trotzdem um 94 EUR je Schüler höher<br />
als 2007. Der Gesamthaushalt der <strong>Gemeinde</strong> schließt in den<br />
Einnahmen und Ausgaben mit 11.278.200 EUR ab. Dieser teilt<br />
sich auf in den Verwaltungshaushalt mit 7.237.300 EUR und in<br />
den Vermögenshaushalt mit 4.040.900 EUR. Darlehensaufnahmen<br />
sind im Haushaltsjahr 2008 aufgrund der positiven Entwicklung<br />
des Verwaltungshaushaltes nicht erforderlich. Die geplanten<br />
Maßnahmen können Zug um Zug durchgeführt werden,<br />
wenn auch in den künftigen Jahren entsprechende Zuführungen<br />
aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt<br />
möglich sind. Dabei ist und bleibt der größte Risikofaktor<br />
die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Runde<br />
4.040.000 EUR sind wieder an Investitionen vorgesehen. Mit<br />
diesen Investitionen kann einerseits die Infrastruktur unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> weiter ausgebaut werden, andererseits ist es auch<br />
ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung und zum Erhalt unserer<br />
Firmen. Der Schuldenstand unserer <strong>Gemeinde</strong> wird sich voraussichtlich<br />
um 214.700 EUR verringern. Bei 2.812 Einwohnern<br />
wird dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe 787,25 EUR<br />
entsprechen. Zum 31.12.2006 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung<br />
aller kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n im Landkreis 1.180<br />
EUR. Der Durchschnitt der kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n in<br />
Bayern (1.000 bis 3.000 Einwohner) lag zum 31.12.2005 bei<br />
713 EUR.<br />
Folgende Investitionen sind geplant (in der Aufstellung sind<br />
die Investitionen im Hinblick auf die Kanalisation nicht enthalten,<br />
da diese im Wirtschaftsplan der EBW GmbH Wald enthalten<br />
sind):<br />
TOP 3 – Sanierung <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße Abzweigung<br />
Staatsstraße 2145 – Fraunhofen – Sandorf<br />
– <strong>Gemeinde</strong>grenze Brennberg<br />
Für die genannte <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße ist dringend die<br />
Sanierung mit einer Oberbauverstärkung erforderlich. Nach<br />
Vorgesprächen durch Bürgermeister Bauer bei der Regierung<br />
der Oberpfalz wurde diesbezüglich eine FAG-Förderung (rd.<br />
50 %) in Aussicht gestellt. Die Erstellung der Planunterlagen<br />
einschließlich des Förderantrages sowie der Oberbauleitung<br />
wird durch die Tiefbauabteilung des Landratsamtes <strong>Cham</strong><br />
durchgeführt. Im Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> sind für diese Maßnahme<br />
Ausgabemittel in Höhe von 230.000 EUR vorgesehen.<br />
Eine detaillierte Kostenschätzung erfolgt im Zuge der Planung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss, dass die Straßenbaumaßnahme<br />
im Jahr 2008 durchgeführt werden soll.<br />
TOP 4 – Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />
Abzweigung Staatsstraße 2145 durch Siegenstein bis<br />
zur <strong>Gemeinde</strong>grenze Brennberg<br />
Auch in diesem Bereich ist eine Oberbauverstärkung erforderlich.<br />
Bei Vorgesprächen bei der Regierung der Oberpfalz<br />
durch den Bürgermeister wurden für diese Sanierungsmaßnahme<br />
eine GVFG-Förderung (rd. 50 %) in Aussicht gestellt. Auch<br />
hier hat Landrat Theo Zellner zugesagt, dass die Planung, Bauleitung<br />
und Erstellung der Zuschussunterlagen in Zusammenarbeit<br />
mit der Tiefbauabteilung des Landratsamtes durchgeführt<br />
werden kann. Im Haushalt 2008 stehen 250.000 EUR für<br />
die Maßnahme zur Verfügung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss, die<br />
Ausbaumaßnahme im Jahr 2008 durchzuführen.<br />
TOP 5 – Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>Gemeinde</strong><br />
Wald und 8. Änderung der Ortsabrundungssatzung<br />
<strong>Gemeinde</strong> Wald für die Ortschaft Woppmannsdorf<br />
Im Zusammenhang mit dem lang gehegten Wunsch der Woppmannsdorfer<br />
Eltern, für ihre Kinder einen Spiel- und Bolzplatz<br />
zur Verfügung zu haben, musste die Ortsabrundungssatzung<br />
und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren<br />
und der öffentlichen Auslegung wurden durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
abgewägt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die 1. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> Wald und die Satzung<br />
zur 8. Änderung der Ortsabrundungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Wald für die Ortschaft Woppmannsdorf.