TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
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ZKW – Qualitätsrichtlinie<br />
der ZKW <strong>ZIZALA</strong> <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong>A-3250 Wieselburg,<br />
Scheibbser Straße 17 und alle verbundenen Unternehmen<br />
der ZKW Zizala <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Basisinformation der Zizala <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> für<br />
ihre Lieferanten über die Rahmenbedingungen einer<br />
erfolgreichen Zusammenarbeit.<br />
Index: E Seite 1 von 27
Index: E Seite 2 von 27<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Zweck und Anwendungsbereich ___________________________________________________ 4<br />
2 Anforderungen an Lieferanten ____________________________________________________ 4<br />
3 Prozess der Beschaffung _________________________________________________________ 8<br />
3.1 Zielsetzung der Beschaffung_________________________________________________________ 8<br />
3.2 Q-Planung, Nachweis und Dokumentationspflichten _____________________________________ 9<br />
3.3 Vorleistungsphase ________________________________________________________________ 10<br />
3.3.1 Lieferantenauswahl und –zulassung _________________________________________________ 10<br />
3.3.2 Lieferantenselbstbewertung und Qualifizierung _________________________________________ 11<br />
3.3.3 Zertifikate ______________________________________________________________________ 11<br />
3.4 Vorbereitungsphase _______________________________________________________________ 11<br />
3.5 Abstimmungsphase _______________________________________________________________ 11<br />
3.5.1 Projektmanagement ______________________________________________________________ 11<br />
3.5.2 Terminplan/Projektplanung - APQP __________________________________________________ 12<br />
3.5.3 Projekt – Risikoabschätzung _______________________________________________________ 12<br />
3.5.4 Produktentwicklung ______________________________________________________________ 12<br />
3.5.5 Qualitätsplanungsgespräch ________________________________________________________ 12<br />
3.6 Bestätigungsphase _______________________________________________________________ 12<br />
3.6.1 FMEA _________________________________________________________________________ 12<br />
3.6.2 Herstellbarkeitsbewertung _________________________________________________________ 13<br />
3.6.3 Prozessentwicklung, Prozesslenkung ________________________________________________ 13<br />
3.6.4 Fertigungsprozessplanung ________________________________________________________ 13<br />
3.6.5 Prozesslenkungsplan (control plan, Kontrollplan) _______________________________________ 13<br />
3.7 Anlaufphase _____________________________________________________________________ 14<br />
3.7.1 Prozessfähigkeitsnachweis ________________________________________________________ 14<br />
3.7.2 Vorserienproduktion ______________________________________________________________ 14<br />
3.7.3 Abstimmung der Vorserienproduktions-Modalitäten (PSO-Modalitäten) ______________________ 14<br />
3.7.4 Prozessentwicklung ______________________________________________________________ 14<br />
3.7.5 Bewertung der Vorserienproduktion (PSO) ____________________________________________ 15<br />
3.7.6 Erstbemusterung ________________________________________________________________ 15<br />
3.7.7 Bemusterungsumfang ____________________________________________________________ 16<br />
3.7.8 Erstmusterprüfergebnis ___________________________________________________________ 16<br />
3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren ____________________________________________ 17<br />
3.7.10 Ausfallmuster ___________________________________________________________________ 17<br />
3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen ______________________________________ 17<br />
3.8 Serienphase _____________________________________________________________________ 17<br />
3.8.1 Prüfungen _____________________________________________________________________ 17<br />
3.8.2 Periodische Prüfungen ___________________________________________________________ 18<br />
3.8.3 Requalifikationsprüfung ___________________________________________________________ 18<br />
3.8.4 Abweichungen __________________________________________________________________ 18<br />
3.8.5 Reklamationsbearbeitung _________________________________________________________ 18<br />
3.8.6 Zusatzkennzeichnung nach Reklamationsfällen und bei Musterlieferungen ___________________ 18<br />
3.8.7 Teilelebenslauf__________________________________________________________________ 19<br />
3.9 Eskalation _______________________________________________________________________ 19<br />
4 Lieferantenbewertung in der Serie ________________________________________________ 21<br />
4.1 Bewertungsgruppen und Hauptbewertungsgruppen ____________________________________ 21<br />
4.2 Basisdaten zur Ermittlung der QKZ __________________________________________________ 21<br />
4.3 Wareneingang: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ___________________________ 22<br />
4.4 PPM: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ____________________________________ 23<br />
4.5 Reklamationen: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ___________________________ 24<br />
4.6 Zertifikate: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ _______________________________ 25<br />
4.7 Soft Facts: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ _______________________________ 25
Index: E Seite 3 von 27<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
4.8 Gesamt QKZ / Ergebnis der Einstufung / Einstufungsmitteilung ___________________________ 25<br />
5 Kontinuierliche Verbesserung ____________________________________________________ 26<br />
5.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale __________________________________ 26<br />
6 Vertraulichkeit _________________________________________________________________ 27<br />
7 Änderungen der Richtlinie _______________________________________________________ 27
1 Zweck und Anwendungsbereich<br />
Index: E Seite 4 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Der immer stärker werdende internationale Wettbewerb zwingt innerhalb der gesamten<br />
Lieferkette jeden Partner, die bestmögliche Qualität zu einem konkurrenzfähigen Preis zu<br />
liefern.<br />
Fehlerfreie Prozesse und Produkte müssen deshalb gemeinsam mit dem Kunden und<br />
Lieferanten entwickelt, geplant, realisiert und gesichert werden. Hierfür ist die konsequente<br />
Vermeidung konstruktiver und prozessbezogener Fehlerursachen zum frühest möglichen<br />
Zeitpunkt durch geeignete vorbeugende Maßnahmen eine Grundvoraussetzung.<br />
2 Anforderungen an Lieferanten<br />
Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen ZKW und seinen Lieferanten<br />
werden die nachfolgenden Grundsatzanforderungen für unsere Lieferanten definiert, die mit<br />
Anerkennung dieser Qualitätsrichtlinie durch Abschluss des Rahmen– bzw. Life-time-Vertrages<br />
Gültigkeit erhalten.<br />
• Die Verantwortlichkeit für die Planung und Ausführung von<br />
Arbeitsinhalten an Fertigungs-, Montage- und Prüfplätzen liegt<br />
ausschließlich beim Lieferanten. Er ist für die Qualität des von ihm<br />
hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der<br />
Leistungen und Lieferungen von Unterauftragnehmern unter<br />
Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />
Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen<br />
Vorschriften ZKW gegenüber voll verantwortlich. Weiterhin ist er<br />
für die Beschaffung und Aktualisierung der in den Produkt-<br />
Vorgabedokumenten zitierten ZKW- und Kundenvorschriften selbst<br />
verantwortlich.<br />
• Der Lieferant verpflichtet sich, im Bedarfsfall Detaillierungen zur<br />
Stück-Kostenstruktur offen zu legen und nachzuweisen (Cost Break<br />
Down).<br />
• Mit Abschluss des Rahmen- bzw. Life-time-Vertrages sind ZKW-<br />
Qualitätsbeauftragte berechtigt, die zur Qualitätsfähigkeit<br />
erforderlichen Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren und<br />
die Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />
• Liefer- und Zahlungskonditionen werden im Rahmen- bzw. Life-<br />
time-Vertrag konkretisiert, wobei der Standard CPT Fa. ZKW,<br />
Wieselburg und 3% Skonto binnen 14 Tagen/ 30 Tage netto lautet.<br />
• Der Lieferant ist informiert, dass auf Wunsch des Kunden<br />
Bestätigungen über die Machbarkeit und die vorhanden Kapazitäten<br />
nachzureichen sind.<br />
• ZKW Mitarbeitern sowie ZKW Kunden wird nach Terminabsprache,<br />
Zutritt zu den Produktionsstellen und Prüfplätzen gewährt.<br />
Q-Verantwortung<br />
Offenlegung<br />
Vereinbarungen<br />
Konditionen<br />
Bestätigungen<br />
Zutrittsrecht
Index: E Seite 5 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
• Der Lieferant verpflichtet sich, die vom ZKW-Qualitätsbeauftragten<br />
zur Qualitätsdokumentation als erforderlich angesehenen Daten zu<br />
erfassen, auszuwerten und mit der jeweiligen Lieferung oder auf<br />
besondere Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für den Zeitraum<br />
der Aufbewahrungsdauer sind diese Daten jederzeit zugänglich zu<br />
halten.<br />
• Werden aufgrund einer Fehlerfeststellung, unvollständiger Angaben<br />
auf den Lieferpapieren, Falschlieferungen oder fehlender /<br />
unvollständiger Qualitätsnachweise nicht vorgesehene Prüfungen<br />
oder Nacharbeiten erforderlich, so werden die hierfür anfallenden<br />
Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt.<br />
• Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der gemäß<br />
Vereinbarung verbindlichen Liefertermine von Produkten und<br />
Nachweisdokumenten in einer für diesen Zeitpunkt spezifizierten<br />
Qualität und Vollständigkeit. Der Lieferant gerät ohne Mahnung in<br />
Verzug, wenn er seine Leistungen nicht zu den festgelegten<br />
Terminen erbringt (lt. Bestellung bzw lt. Rahmen- und Life-time-<br />
Vertrag, sowie Qualitätssicherungsvereinbarung), sofern ZKW der<br />
verspäteten Leistungserbringung nicht im Vorfeld zugestimmt hat.<br />
Im Verzugsfall während der Entwicklungs- und Vorserienphase,<br />
kann dem Lieferanten, ohne eine Nachfrist zu setzen, eine nicht<br />
dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in<br />
der Höhe des 10-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch €2.000<br />
in Rechnung gestellt (zu betrachten wie ein Pönale).<br />
Die Vertragsstrafe ist bis zum Zeitpunkt der Serienfreigabe des<br />
beauftragten Produkts geltend zu machen.<br />
• Der Lieferant verpflichtet sich, ZKW seine Rechte aus<br />
Gewährleistung auch dann zuzugestehen, wenn ZKW Mängel, die in<br />
einer technischen Wareneingangsprüfung feststellbar gewesen<br />
wären, erst während oder nach der Verarbeitung entdeckt. Nach<br />
der Entdeckung von Mängeln erhält der Lieferant jedoch<br />
unverzüglich eine Information und wird zur Schadensbegrenzung<br />
aufgefordert.<br />
Der Lieferant nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass ZKW sehr<br />
lange Gewährleistungsfristen gegenüber seinen Kunden eingehen<br />
muss.<br />
Die Gewährleistungsmodalitäten sind detailliert in der „ZKW-<br />
Gewährleistungsrichtlinie“ festgelegt.<br />
• Werden die vereinbarten QM-Maßnahmen aus dieser<br />
Qualitätsrichtlinie oder die teilebezogenen Vereinbarungen von<br />
Qualitäts- und Prüfmaßnahmen nicht erfüllt und erfolgt deshalb<br />
eine Lieferung und Verarbeitung fehlerhafter Produkte, wodurch<br />
Fertigungsmehrkosten, Fertigungsausfallkosten oder zusätzliche<br />
Logistikkosten entstehen, behält sich ZKW ein Rückgriffsrecht vor.<br />
Dokumentation<br />
Fehlerkosten<br />
Terminverzug<br />
Gewährleistung<br />
Mangelfolgeschaden
Index: E Seite 6 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
• Neue Entwicklungslieferanten werden abhängig vom Umfang der<br />
übertragenen Verantwortung von ZKW im Rahmen eines Vor-Ort<br />
Besuches und/oder einer Selbsteinstufung bewertet und nach<br />
erfolgreichem Abschluss als Entwicklungslieferant zur Mitarbeit in<br />
neuen Projekten freigegeben. Mit allen Entwicklungslieferanten<br />
werden Zusatzvereinbarungen “über die Zusammenarbeit bei der<br />
Entwicklung” abgeschlossen. Entwicklungslieferanten, die mit der<br />
Entwicklung und Konstruktion von Produkten beauftragt werden,<br />
verpflichten sich folgende Leistungen zu erbringen und mit den<br />
entsprechenden Geschäftsbereichen Technisches Büro und<br />
Qualitätssicherung abzustimmen, bzw. die erforderlichen<br />
Lastenhefte vom Technischen Einkauf schriftlich anzufordern und<br />
deren Aktualität bestätigen zu lassen.<br />
1. Durchführung einer rechnergestützten (CAD) Konstruktion<br />
nach den von ZKW geforderten Regeln und unter<br />
Berücksichtigung der kundenspezifischen CAD-Vorgaben.<br />
2. Bereitstellung der CAD-Daten im jeweils von ZKW<br />
geforderten Datenformat. Müssen die Daten konvertiert<br />
werden z. B. weil der Lieferant in einem anderen<br />
Datenformat arbeitet, so ist der Lieferant dafür<br />
verantwortlich, dass die konvertierten Daten geprüft,<br />
vorhandene Konvertierungsfehler korrigiert werden und uns<br />
in dem gewünschten Datenformat zur Verfügung stehen.<br />
3. Rechnergestützte (CAD) Erstellung der erforderlichen<br />
Zeichnungen nach ZKW-Standard und unter<br />
Berücksichtigung der kundenspezifischen<br />
Zeichnungsvorgaben.<br />
4. Durchführung von rechnergestützten Analysen.<br />
5. Durchführung von Risikoanalysen.<br />
6. Durchführung des Entwicklungsprojektes nach den in VDA-<br />
Band 4, Teil 1 “Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz”<br />
beschriebenen QM-Methoden, soweit angemessen und<br />
erforderlich. Sind zur Verifizierung und Validierung des<br />
Designs entwicklungsbegleitende Versuche erforderlich, so<br />
sind diese in Versuchsprotokollen und im<br />
Entwicklungsprüfplan (DVP&R) gemäß unserem Standard zu<br />
dokumentieren.<br />
7. Lieferungen von Musterteilen gemäß dem Kapitel 3.5.10.<br />
• Vor Beginn von umfassenden Produktprüfungen (Vermessungen<br />
und Tests) stimmt der Lieferant mit ZKW die Messmethode und ggf.<br />
die zu verwendenden Messmittel ab, wobei die Daten mit dem<br />
ZKW Messsystem kompatibel sein sollten.<br />
• Der Lieferant nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ZKW von<br />
seinen Lieferanten den Einsatz von Programmen zur ständigen<br />
Verbesserung (Continous Improvement) erwartet, um dadurch<br />
Kostenreduktionen über die Laufzeit des Produktes zu erwirken.<br />
Produktentwicklungen <br />
Produktprüfungen <br />
Verbesserungsprogramme <br />
Ersatzteilverpflichtung
Index: E Seite 7 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
• Der Lieferant ist informiert, dass gegenüber dem ZKW-Kunden im<br />
Allgemeinen lange Ersatzteilverpflichtungen zugesagt sind. Der<br />
Lieferant samt seinen Unterauftragnehmern hat diese Verpflichtung<br />
ebenso sicherzustellen.<br />
• Die Notfallplanung beschreibt das Gefahrenpotential und hierzu<br />
eingeleiteten Sicherheitsvorkehrungen für alle Betriebs- und<br />
Produktionsbereiche bei Lieferanten. Der Lieferant legt in eigener<br />
Verantwortung ein Konzept für den Notfall fest, um die Risiken<br />
einer unterbrochenen oder fehlenden Lieferfähigkeit<br />
auszuschließen. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte<br />
einzubeziehen:<br />
1. Ausfall von Produktionsmitteln<br />
2. Versorgungsunterbrechung durch Unterlieferanten.<br />
3. Hochwasser, Energieversorgung,..<br />
4. Streik (im Haus und bei Unterlieferanten)<br />
Werden durch Qualitätsmängel der gelieferten Produkte die ZKW-<br />
Fertigungsprozesse dermaßen beeinträchtigt, dass die Einhaltung<br />
der Lieferverpflichtung zum ZKW – Kunden gefährdet ist, oder<br />
führen versteckte Mängel zu Feldausfällen, so verpflichtet sich der<br />
Lieferant nach erster Aufforderung durch ZKW zur Benennung<br />
eines Mitarbeiter zur unverzüglichen Problemlösung. Dieser<br />
Mitarbeiter erhält für die notwendigen Maßnahmen die Mittel und<br />
die Entscheidungskompetenz (Fähigkeit + Befugnis) in allen<br />
betroffen Organisationseinheiten beim Lieferanten. Der Lieferant<br />
verpflichtet sich ZKW unverzüglich zu informieren, sollten bereits<br />
im Fertigungsprozess erkennbare Verzögerungen bzw.<br />
Qualitätsmängel absehbar sein.<br />
Alle von ZKW beigestellten Produkte sind dauerhaft so zu<br />
kennzeichnen, dass die Eigentumsverhältnisse jederzeit erkennbar<br />
sind. Wird ein beigestelltes Produkt beschädigt, geht es verloren oder<br />
wird es in einer anderen Weise unbrauchbar, so ist dies ZKW<br />
unverzüglich mitzuteilen. Werden die Kosten für die Entwicklung,<br />
Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen, Verpackungen oder<br />
Prüfmittel anteilig übernommen, so ist ZKW im Ausmaß des in der<br />
Rahmenvereinbarung festgelegten Kostenanteils Miteigentümer an der<br />
Sache, die formal mit der Fertigstellungsmeldung bzw. der<br />
Rechnungslegung dokumentiert vom Lieferanten übergeben wird.<br />
Danach gebührt das alleinige Verfügungs- und Nutzungsrecht<br />
demjenigen, der über den größeren Eigentumsanteil verfügt. Liegt<br />
dieses Recht bei ZKW, so gilt die Sache als „Beigestelltes Produkt“<br />
und ist als solches zu behandeln. Beigestellte Produkte sind durch den<br />
Lieferanten ausreichend zu versichern.<br />
Abweichungen von den in dieser Qualitätsrichtlinie festgelegten Anforderungen bedürfen<br />
der schriftlichen Bestätigung durch den Leiter des Einkaufs bei ZKW.<br />
Notfallplanung<br />
Beigestellte<br />
Produkte
3 Prozess der Beschaffung<br />
Bezugsartenanalyse,<br />
Lieferantenpool<br />
Vorleistungsphase<br />
Lieferantenauswahl<br />
und Zulassung<br />
Eskalationsverfahren<br />
Anfrage,<br />
techn. Spezifiaktion<br />
Vorbereitungsphase<br />
Problemgespräch<br />
Zielabweichung im Kernprozess<br />
Projektabschätzung<br />
3.1 Zielsetzung der Beschaffung<br />
Konzeptfindung,<br />
Auftragsvergabe<br />
Index: E Seite 8 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Problemlage<br />
vor Ort<br />
Partnersupport<br />
Festlegung von Produkt-<br />
und Prozessmerkmalen<br />
Eskalationszeit<br />
Produkt - und Prozessentwicklung Vorserien-produktion<br />
(PSO)<br />
Produkt- und<br />
Prozessfreigabe<br />
Prozesslenkung,<br />
Serienprüfungen<br />
Abstimmphase Bestätigungsphase<br />
Anlaufphase Serienphase<br />
Die Aufgabe des Prozesses ist die termingerechte Beschaffung von Kaufteilen mit<br />
angemessenen Mitteln, sowie die nachhaltige Sicherung aller in der Produktentwicklung<br />
festgelegten qualitativen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Aspekte.<br />
Die Beschaffung von nicht marktgängigen Produkten erfolgt anhand von<br />
Projektunterlagen, die vom Lieferanten zu erfüllende Anforderungen enthalten. Die bei der<br />
Auswahl der Lieferanten, sowie deren Entwicklung erforderlichen Maßnahmen richten sich nach<br />
der Bedeutung der Produkte (Projektabschätzung) und der Beschaffungsstratgie.<br />
Als Teil des Entwicklungsprozesses wird der Beschaffungsprozess in das Projektmanagement<br />
(ZKW-Projektterminplan) eingebunden und verfolgt.<br />
Die Tätigkeiten des Lieferanten sind wesentliche Bestandteile dieses Prozesses. Er trägt<br />
daher Mitverantwortung für den gemeinsamen Projekterfolgt, die er zu jeder Zeit und unter allen<br />
Umständen wahrzunehmen hat.<br />
Ist die Zielerreichung der Beschaffung (bei ZKW oder beim Lieferanten) gefährdet (z.B.<br />
Terminüberschreitung eines Projektmeilensteines), so wird ein Eskalationsverfahren eingeleitet,<br />
dass bis zur Erreichung des Kaufteilprojekt-Sollzustandes (hinsichtlich Termin, Qualität und<br />
Kosten) den Prozess mit der notwendigen Intensität aktiv begleitet (siehe Kapitel 3.8).
3.2 Q-Planung, Nachweis und Dokumentationspflichten<br />
Index: E Seite 9 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Anhand folgender Graphik werden die Planungsphasen, sowie die grundsätzlichen Nachweis-<br />
und Dokumentationspflichten im Rahmen des Beschaffungsprozesses dargestellt. Diese<br />
Festlegungen gelten als Mindestanforderung und werden mit projekt- bzw. produktspezifischen<br />
Zusatzvereinbarungen hinsichtlich ihres Umfangs und des Vorlagetermins konkretisiert.<br />
ZKW Phase Qualitätsplanungsstufen Aktionen/Voraussetzungen/Methoden Dokumente<br />
Serienphase Anlaufphase<br />
Bestätigung<br />
Abstimmung<br />
Vorbereitung Vorleistung<br />
Definitionsphase → Festlegung des Bedarfes ■ Lastenheft Kunde<br />
■ Termin-, Mengen- und Kostenrahmen<br />
■ Anfragevorbereitung PLS/Projekt<br />
Anfragephase → Auswahl potenzieller Lieferanten ■ Lieferanten-Selbstbewertungsbogen<br />
Zertifikate<br />
Lief.Pool und Lieferantenbewertung<br />
■ Systemaudit<br />
Angebotsphase → Anfrage von ZKW ■ Normen, Lasten-/Pflichtenhefte<br />
Zeichnungen, Spezifikationen<br />
Prüfvorschriften<br />
→ Überprüfung der Herstellbarkeit ■ Leistungsschnittstellenvereinbarung<br />
→ Prüfung auf besondere Merkmale ■ Analyse Lasten-/ Plichtenheft<br />
→ Ermittlung der ZKW-Erwartungen ■ Machbarkeitsanalyse /Bestätigung<br />
→ Spezifikation, Termin und Preisprüfung ■ Kapazitätsanalyse /-bestätigung<br />
Konzeptfindung → Kostendetaillierung / Kalkulation ■ Detaillierung, Cost Break Down<br />
→ Erstellung verbindliches Angebot ■ Pflichtenheft / Termine / Preisangebot<br />
→ Analyse Angebotsunterlagen / Konzept … ■ Lieferantenauswahlmatrix (LRKZ)<br />
→ Auftragsvergabe an geeignetesten ■ ZKW- Audit Checkliste<br />
Auftragsvergabe Lieferanten, Startgespräch ■ Verbindliche Bestellunterlagen,<br />
→ Liefervereinbarung / Vertragsgrundlage Spezifikationen, Termine, Preise<br />
■ Life Time Vertrag / Sonstiger Vertrag:<br />
Entwicklungsverträge,Lizenzverträge<br />
EK-Bedingungen,Q-/Gewährleist.Richtlinie<br />
Produkt → Einbindung in ZKW-Projekt-Team ■ Qualitätsvorausplanung (APQP) auf Basis<br />
Entwicklungsphase → Abschätzung der Qualitäts-Risiken des verb. Terminplans<br />
→ Entwicklung und Detailierung der Daten ■ Projekt-Risikoabschätzung<br />
→ Bereitstellung der Daten<br />
→ Überprüfung und Bewertung ■ System FMEA<br />
der Konstruktion (anhand von Muster) ■ Herstellbarkeitsanalyse<br />
→ Start Entwicklungslebenslauf ■ Konstruktions FMEA<br />
→ Festlegung und Entwicklung Unterlierferanten ■ Entwicklungslebenslauf<br />
→ Design Review ■ Entwicklungsprüfplan (für Muster und<br />
Prozessentwicklungs- Prototypen)<br />
phase → Abschätzen möglicher ■ Prototypenbeurteilung<br />
Fertigungsrisiken ■ Prozess-FMEA<br />
→ Optimierung der Fertigungs- ■ Festlegung besonderer Merkmale<br />
verfahren und Betriebsmittel ■ Musterbeurteilung<br />
→ Festlegen und Beschaffen notw. Prüfmittel ■ Prozesslenkungsplan Vorserie<br />
Vorserienphase → Überprüfung und Beurteilung ■ Versuchs/Vorserienfertigung<br />
der Fertigungssicherheit ■ Fähigkeitsuntersuchung<br />
und -Nachweis für Prüfmittel,<br />
→ Minimierung der Maschinen und Prozesse/Produkte<br />
Fehlerwahrscheinlichkeit ■ Reaktionspläne/Maßnahmenpläne<br />
■ Interne Prozessfreigabe<br />
ZKW Audit (PSO) → Statusabfrage für Serienstart ■ Interne Erstbemusterung<br />
■ Projekt-Lief.-Risiko-Matrix<br />
→ Prozessbeurteilung ■ PSO Fragebogen<br />
■ Prozesslenkungsplan Serie<br />
Freigabe Lieferphase → ~ Freigabe durch ZKW oder Kunden ■ Prozessabnahmeprotokoll; PSO Checkliste<br />
→ Start Lieferantenbewertung (fortlaufend)<br />
■ Erstbemusterung nach VDA bzw PPAP<br />
Serienanlaufphase → nach Serienfreigabe durch ZKW ■ SPC<br />
→ Start Prozesslenkung ■ Teilelebenslauf nach Ä am Produkt/Prozess<br />
→ Start Teilelebenslauf<br />
Serienfertigung → Prozessaudit ■ Prozessaudit entspr. Planung<br />
→ Kont. Weiterentwicklung der Prozesse ■ Q-Nachweise/Doku/Archivierung<br />
inkl. Erhöhung der Fertigungssicherheit ■ Q-Leistung, PPM, Mengen- und Termintreue<br />
■ Produkt und Requalifikationsprüfungen<br />
Lieferanten-Aktivität ZKW-Aktivität grundsätzliche Nachweispflicht gegenüber<br />
ZKW
3.3 Vorleistungsphase<br />
3.3.1 Lieferantenauswahl und –zulassung<br />
Index: E Seite 10 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Das QM-System unserer Lieferanten ist gemäß den branchenspezifischen Anforderungen der<br />
Automobilindustrie zu entwickeln (Grafische Darstellung Stufe 2). Bevor ein Produzent als<br />
Lieferant für ZKW tätig werden kann, bewertet ZKW vor Abschluss des Liefervertrages den<br />
Lieferanten, mit dem Ziel festzustellen:<br />
• ob ein QM-System installiert ist, das den Anforderungen der Automobilindustrie (ISO TS<br />
16949:2002) entspricht, das auf den Standards der DIN EN ISO 9000:2000 aufbaut,<br />
• ob der Lieferant über entsprechendes Entwicklungspotential verfügt,<br />
• ob der Lieferant in der Lage ist, unseren logistischen, kaufmännischen und DV-<br />
Anforderungen zu entsprechen,<br />
• ob der Lieferant in der Lage ist, unseren Qualitätsansprüchen gemäß unserer<br />
Qualitätsrichtlinie und die nachfolgend gezeigten Entwicklungsstufen zu erfüllen.<br />
Entwicklungsstufen zum Serienlieferanten:<br />
Prozessfreigabe PSO<br />
Q/G-Richtlinie, Kd.-Spez.…<br />
ISO/TS 16949:2002<br />
ISO 9001:2000<br />
Langzeitprozessfähigkeiten<br />
Erstmusterfreigabe<br />
Entwicklungsstufen zum Serienlieferanten:<br />
Prozessfreigabe PSO<br />
Q/G-Richtlinie, Kd.-Spez.…<br />
ISO/TS 16949:2002<br />
ISO 9001:2000<br />
Langzeitprozessfähigkeiten<br />
Erstmusterfreigabe<br />
Die Bewertung zur Zulassung kann z. B. erfolgen durch:<br />
• Ein ZKW spezifisches Zulassungs- / Prozessaudit<br />
Ziel:<br />
Nachhaltige Fertigungssicherheit<br />
Stufe 5: produktspezifisch<br />
Stufe 4: prozessspezifisch<br />
Stufe 3: ZKW u. kundenspezifisch<br />
Stufe 2: branchenspezifisch<br />
Stufe 1: branchenunabhängig<br />
Ziel:<br />
Nachhaltige Fertigungssicherheit<br />
Stufe 5: produktspezifisch<br />
Stufe 4: prozessspezifisch<br />
Stufe 3: ZKW u. kundenspezifisch<br />
Stufe 2: branchenspezifisch<br />
Stufe 1: branchenunabhängig
Index: E Seite 11 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
• Anerkennung eines bereits durchgeführten QM-Systemaudits nach den Anforderungen<br />
der Automobilindustrie durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft oder eine<br />
QM-Systembewertung durch einen Automobilhersteller oder –zulieferanten<br />
• Eine Lieferantenselbstbewertung<br />
Die Lieferantenzulassungen werden aus aktuellen Anlässen wiederholt.<br />
Bei Lieferanten, die zunächst nur über eine branchenunabhängige Zertifizierung nach DIN EN<br />
ISO 9000 verfügen, ist anhand eines Terminplanes der Nachweis zur Höherqualifizierung nach<br />
den Anforderungen der Automobilindustrie zu erbringen.<br />
Eine branchenunabhängige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 (Stufe 1) ist als<br />
Zulassungskriterium alleine nicht ausreichend. (Ausnahme: Klein- und Kleinstorganisationen<br />
regionaler Partner).<br />
3.3.2 Lieferantenselbstbewertung und Qualifizierung<br />
Voraussetzung für die Erstzulassung und Beauftragung eines Lieferanten ist eine<br />
Selbstbewertung nach dem Muster eines Fragebogens, der im Rahmen des Lieferantenpooling<br />
an den Lieferanten übermittelt wird. Anschließend ist ein Besuch vor Ort (preassessment/<br />
Potentialanalyse) notwendig. Im Falle eines positiven Ergebnisses kann der Lieferant in den<br />
ZKW-Lieferantenpool aufgenommen werden.<br />
Im Falle eines Auftrages sind evtl. verschiedene Maßnahmen (resultierend aus ZKW<br />
Lieferantenaudit/-besuch/.preassessment ) an/abzuarbeiten.<br />
3.3.3 Zertifikate<br />
Im Verfahren der Lieferantenzulassung hat der Lieferant seinen aktuellen Zertifizierungsstand<br />
nachzuweisen. Nach einer Beauftragung liegt es im Interesse des Lieferanten, ZKW aktiv über<br />
jede Änderung seines Zertifizierungsstatus zu informieren (siehe auch Kapitel 4<br />
Lieferantenbewertung).<br />
3.4 Vorbereitungsphase<br />
Die Vorbereitungsphase umfasst alle Aktivitäten der klassischen Anfragephase und erfolgt bei<br />
ZKW.<br />
Von Seiten des Lieferanten wird mit der Angebotslegung die Vorlage einer Machbarkeits- und<br />
Kapazitätsanalyse erwartet.<br />
Diesbezügliche Bestätigungen sind Auftragsvoraussetzungen.<br />
3.5 Abstimmungsphase<br />
3.5.1 Projektmanagement<br />
Der Lieferant muss über ein geeignetes Projektmanagement verfügen. Für jedes Projekt ist ein<br />
Projektverantwortlicher zu benennen, der alle Planungsaktivitäten koordiniert. Die jeweiligen<br />
fachbezogenen Projektverantwortlichen sind ZKW als Ansprechpartner über den<br />
gesamten Projektverlauf zu benennen.<br />
Um die Projektziele aus technischer, terminlicher, finanzieller und qualitativer Sicht zu<br />
erreichen, ist ein Gesamt-Projektplan zu erstellen, der bereichsübergreifende Gültigkeit besitzt<br />
und alle geplanten Ziele eindeutig erkennen lässt.<br />
Aus dem Gesamt-Projektplan sollen frühzeitig Risiken und kritische Projektpunkte/-pfade zu<br />
erkennen sein, um ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.<br />
Der gesamte Umfang der Projektplanung (Projektmanagement) ist von der Komplexität des<br />
Produktes abhängig und wird mit ZKW abgestimmt.
3.5.2 Terminplan/Projektplanung - APQP<br />
Index: E Seite 12 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Der Lieferant erstellt einen fachbezogenen Detailprojektplan zur Qualitätsvorausplanung.<br />
Der Projektplan überwacht u.a.:<br />
• die Ermittlung der Qualitätsanforderungen von ZKW<br />
• den Prozess zur Herstellbarkeitsbewertung<br />
• die Qualitätsplanungs-Aktivitäten Verkaufsprodukt<br />
• die Mess- und Prüfmittelbeschaffung und Abnahme<br />
• die Serienlieferfreigabe<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung ist im Projektplan anzugeben und sollte Abstände von 4<br />
Wochen nicht übersteigen.<br />
3.5.3 Projekt – Risikoabschätzung<br />
Die Projektabschätzung wird unmittelbar nach der Festlegung des Lieferanten für einen<br />
bestimmten Lieferumfang durchgeführt.<br />
Die Projektabschätzung erfolgt bei ZKW und nimmt über das ermittelte Risiko Einfluss auf die<br />
Intensität zur Projektbegleitung durch ZKW Mitarbeiter.<br />
3.5.4 Produktentwicklung<br />
Sofern der Lieferant mit der Entwicklung eines Produktes beauftragt wurde, ist er für die<br />
Abwicklung aller Entwicklungsaktivitäten voll verantwortlich.<br />
Während der Entwicklungsphase muss der Lieferant im engen Kontakt zu ZKW stehen, so dass<br />
die ständige Abstimmung, insbesondere an den Schnittstellen zu ZKW-Design- und<br />
Funktionskomponenten, gewährleistet ist.<br />
Der Lieferant erstellt einen Projektplan aus dem der erforderliche Zeitbedarf eines<br />
Entwicklungsprojektes ersichtlich ist und der mit der ZKW Entwicklung und Konstruktion<br />
abgestimmt wird.<br />
3.5.5 Qualitätsplanungsgespräch<br />
Während der Prozess- /Produktentwicklung werden mit dem ZKW-Qualitätsbeauftragten und<br />
dem Projektverantwortlichen des Lieferanten, Qualitätsplanungsgespräche geführt.<br />
Die Qualitätsplanungsgespräche dienen der Abstimmung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
mit den Lieferanten und stellen sicher, dass alle geplanten Qualitätsaktivitäten vor<br />
Serieneinsatz ausgeführt und dokumentiert sind.<br />
Werden Abweichungen festgestellt, sind geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die<br />
Beseitigung der Abweichungen ist ZKW schriftlich mitzuteilen.<br />
Es werden gemeinsam besondere und kritische Merkmale festgelegt, für die ein statistischer<br />
Fähigkeitsnachweis im Rahmen der Vorserienproduktion, der Erstbemusterung und ggf.<br />
während der Serienfertigung erforderlich ist.<br />
Die Auswahl der Merkmale richtet sich dabei nach festgelegten Zeichnungsangaben, den<br />
geplanten Fertigungsbedingungen und nach Produktions- und Produkterfordernissen.<br />
Die Dokumentation der Planungsergebnisse erfolgt in den projekt- bzw. produktspezifisch<br />
erstellten Vereinbarungen zur „Nachweis und Dokumentationspflicht im Zuge der Bestätigungs-<br />
und Anlaufphase“ und gilt damit als teilespezifische Qualitätssicherungsvereinbarung.<br />
3.6 Bestätigungsphase<br />
3.6.1 FMEA<br />
Vom Lieferanten ist durch ein bereichsübergreifendes Team eine Fehler-Möglichkeiten und<br />
Einfluss-Analyse (FMEA) zu erstellen, um frühzeitig mögliche Risiken bei neuen oder<br />
geänderten Produkten und Prozessen zu erkennen und zu vermeiden.
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Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Notwendige Verbesserungsmaßnahmen werden bewertet und die Durchführung koordiniert und<br />
überwacht.<br />
Alle in den ZKW Zeichnungen angegebenen wichtigen Funktionsmaße sind ebenfalls einer<br />
Risikobetrachtung zu unterziehen. Dabei kann die Betrachtung einer Gruppe von<br />
Funktionsmaßen hinsichtlich ihrer Fehlerfolgen hilfreich sein (Schnittstellen- und<br />
Fehlerverkettungsbetrachtung).<br />
Im Rahmen der Qualitätsplanungsgespräche ist dem Vertreter der Qualitätssicherung von ZKW<br />
die „Prozess-FMEA“ vorzulegen.<br />
Lieferanten, die mit der Entwicklung von Produkten beauftragt werden, erstellen eine „System-<br />
und Konstruktions-FMEA“.<br />
Weitere Einzelheiten zur FMEA Erstellung enthält VDA Band 4 Teil 2 und das FMEA Handbuch<br />
der QS9000.<br />
3.6.2 Herstellbarkeitsbewertung<br />
Der Lieferant führt im Rahmen der Qualitätsvorausplanung Herstellbarkeitsanalysen durch und<br />
bewertet durch Einbringung seines Know-hows gemeinsam mit Fertigung, Montage,<br />
Unterlieferanten und ggf. der ZKW Entwicklung und Konstruktion die Herstellbarkeit und<br />
Erfüllbarkeit der Spezifikationen.<br />
Der Lieferant stellt damit sicher, dass das zu liefernde Produkt unter Berücksichtigung der<br />
vorhandenen Fertigungsausrüstung und Kapazität herzustellen, zu montieren, zu verpacken und<br />
unter Einhaltung der Spezifikationen und Qualitätsvorgaben zu liefern ist.<br />
Diese ist für Neuteile grundsätzlich erforderlich und muss bei Produkt- und Prozessänderungen<br />
überarbeitet und neu bestätigt werden.<br />
Als Ergebnis der Herstellbarkeitsbewertung erstellt der Lieferant die Herstellbarkeitsanalyse.<br />
3.6.3 Prozessentwicklung, Prozesslenkung<br />
Der Lieferant muss ein Verfahren anwenden, das sicherstellt, dass der<br />
Produktentstehungsprozess geplant und überwacht abläuft.<br />
Dieses Element umfasst als Aufgabe die Planung von Produktions-, Montage-, Prüf- und<br />
Wartungsprozessen und damit die gesamte Produktionsorganisation.<br />
Hierzu sind geeignete Projektpläne anzuwenden, die die Planungsschritte zur Realisierung<br />
einer prozesssicheren Serienfertigung berücksichtigen.<br />
Die für die Produktqualität wichtigen Produkt- und Prozessmerkmale sind festzulegen und mit<br />
ZKW abzustimmen.<br />
3.6.4 Fertigungsprozessplanung<br />
Der geplante Arbeitsablauf ist in einem Prozess-Ablaufschema grafisch darzustellen.<br />
Unter Verwendung dieser schematischen Darstellung des Prozessablaufes/Arbeitsablaufes<br />
werden detailliert zu jedem Ablaufschritt die nötigen qualitätssichernden Maßnahmen<br />
beschrieben.<br />
3.6.5 Prozesslenkungsplan (control plan, Kontrollplan)<br />
Eine wichtige Phase im Prozess der Qualitätsplanung ist die Erstellung eines<br />
Prozesslenkungsplans. Er stellt eine zusammenfassende schriftliche Beschreibung aller<br />
qualitätssichernden Maßnahmen dar und beschreibt die in jeder Phase des Arbeitsablaufes<br />
durchzuführenden Maßnahmen, wie etwa beim Wareneingang, während des Prozesses, beim<br />
Warenausgang und alle regelmäßig auszuführenden Prüfungen für die Überwachung von Teilen<br />
und Prozessen.<br />
Alle in der FMEA angegebenen Prüfmaßnahmen müssen im Prozesslenkungsplan enthalten<br />
sein.
Index: E Seite 14 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Im Rahmen eines Qualitätsgespräches wird ZKW der Prozesslenkungsplan vorgelegt und<br />
freigeben. Dabei muss, soweit anwendbar, zwischen Prototypen-, Vorserien- und Serienphase<br />
unterschieden werden.<br />
Der Prozesslenkungsplan spiegelt ständig den aktuellen Fertigungsablauf wider und ist<br />
bei Produkt- und Prozessänderungen entsprechend zu aktualisieren.<br />
3.7 Anlaufphase<br />
3.7.1 Prozessfähigkeitsnachweis<br />
Der Lieferant muss für alle vereinbarten bzw. im Prozesslenkungsplan angegebenen wichtigen<br />
und kritischen Produkt- und Prozessmerkmale die Prozessfähigkeit nachweisen.<br />
Hierzu sind die Methoden der statistischen Prozessregelung (SPC) anzuwenden.<br />
Der Nachweis der Kurzzeitfähigkeit cmk/ppk erfolgt im Rahmen der Erstbemusterung.<br />
Der Nachweis der Langzeitfähigkeit cpk erfolgt kontinuierlich und ist in regelmäßigen<br />
Abständen auszuwerten.<br />
3.7.2 Vorserienproduktion<br />
Auslöser zur Durchführung einer Vorserienproduktion beim Lieferanten ist die Unkenntnis über<br />
das Prozessverhalten bei den zu bewertenden Merkmalen, das wie folgt begründet sein kann:<br />
• Einsatz neuer Fertigungsanlagen, Fertigungseinrichtungen, Werkzeuge, Technologien,<br />
Materialien,<br />
• Neuentwicklungen, komplexe Einheiten, neuer Produktionsstandort,<br />
Produktionsverlagerungen<br />
• Neue Prozesse oder Prozesse mit hohem Risiko<br />
Ist eine Vorserienproduktion nicht erforderlich (das heißt, das Prozessverhalten ist bekannt), so<br />
muss vom Lieferanten ein Fähigkeitsnachweis (im Rahmen der Erstbemusterung) erbracht<br />
werden.<br />
Werden Produkt- und /oder Prozessänderungen mit Auswirkung auf relevante Merkmale<br />
durchgeführt, ist die Vorserienproduktion zu wiederholen.<br />
3.7.3 Abstimmung der Vorserienproduktions-Modalitäten (PSO-Modalitäten)<br />
Die Bedingungen zur Durchführung der Vorserienproduktion werden zwischen den ZKW<br />
Abteilungen (Technischer Einkauf und Qualitätssicherung) und dem Lieferanten festgelegt.<br />
Die Entscheidung zur Begleitung der Vorserienproduktion durch ZKW Mitarbeiter erfolgt in<br />
Abhängigkeit vom Ergebnis einer Risikobetrachtung, basierend auf den Ergebnissen und<br />
Erfahrungen während der Produkt – und Prozessentwicklung des Lieferanten.<br />
3.7.4 Prozessentwicklung<br />
Durch die Prozessentwicklung wird sichergestellt, dass der gesamte Herstellprozess optimiert<br />
und für die Serienphase geeignet ist, das heißt:<br />
• Die beeinflussenden Prozessparameter sind anhand ausreichender Versuche ermittelt<br />
und mit prozesssicheren Toleranzen vorgegeben;<br />
• Der Herstellprozess (Fertigungseinrichtungen und Werkzeuge) entspricht dem<br />
Serienstand<br />
• Das Personal ist qualifiziert, mit dem neuen Produkt vertraut und steht in ausreichender<br />
Kapazität zur Verfügung,<br />
• Prozessvorgaben wie Prozessvorschriften, Arbeits- und Prüfanweisungen sind erstellt<br />
und am Arbeitsplatz verfügbar,
• Die Arbeitsplatzsituation ist seriengerecht,<br />
• Zugelieferte Teile entsprechen dem Serienstand.<br />
Index: E Seite 15 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Für die anzuwendenden Methoden siehe die aktuelle Auflage des VDA Bandes 4, Teil1 Punkt 9.<br />
Gleichwertige Methoden sind zulässig, jedoch mit ZKW abzustimmen.<br />
3.7.5 Bewertung der Vorserienproduktion (PSO)<br />
Ziel der Bewertung der Vorserienproduktion ist ein Nachweis über:<br />
• Das Prozessverhalten im Hinblick auf Streuung und Sicherheit des Herstellprozesses<br />
bezüglich der relevanten Produkt- und Prozessmerkmale,<br />
• die Fähigkeit, mit dem geplanten Personal und der geplanten Maschinenkapazität die<br />
erforderlichen Stückzahlen qualitätssicher zu fertigen,<br />
• die Eignung der Prozesskette, Teile in der Vereinbarten Qualität dem Kunden zum<br />
richtigen Zeitpunkt in der bestellten Menge bereitzustellen.<br />
Diese Nachweise können nur anhand einer statistisch abgesicherten Prüfung mit einer<br />
ausreichenden Produktionsstückzahl erbracht werden.<br />
Die Ergebnisse der Bewertung der Vorserienproduktion wird auf der Checkliste<br />
„Vorserienproduktion/PSO“ dokumentiert. Ein positives Ergebnis gilt als Nachweis der<br />
grundsätzlichen Anlauftauglichkeit und ist Vorraussetzung für die Erstmusterlegung.<br />
3.7.6 Erstbemusterung<br />
Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss eine Serienlieferfreigabe je Produktionsteilenummer<br />
vorliegen. Zu diesem Zweck führt der Lieferant eine Erstmusterprüfung<br />
(Produktionsteilabnahmeverfahren) durch und bestätigt die Einhaltung aller Anforderungen<br />
gemäß Zeichnungen, Lastenheften, Normen, Spezifikationen und gesetzlichen Vorschriften. Die<br />
Abnahme der Erstmuster erfolgt vorzugsweise bei ZKW.<br />
Die Erstmusterprüfung erfolgt mit Teilen, die unter definierten Prozess-, Prüf- und<br />
Logistikbedingungen hergestellt wurden, die mit denen der späteren Serienfertigung identisch<br />
sein müssen. (vgl. DIN 55350, VDA Band 2, QS9000 PPAP Richtlinie).<br />
In folgenden Fällen sind ZKW vor Aufnahme von Serienlieferungen Erstmuster vorzustellen:<br />
• bei neuen Produkten,<br />
• bei geänderten Produkten,<br />
• bei der Behebung einer Abweichung an zuvor vorgestellten Produkten<br />
• bei der Verwendung von neuen Werkzeugen oder Produktionseinrichtungen<br />
• bei Produktionsverlagerungen an einen anderen Standort oder an Unterlieferanten<br />
• bei der Verwendung anderer möglicher Materialien, die für das Teil nicht genehmigt<br />
waren<br />
In folgenden Fällen ist ZKW über veränderte Serienbedingungen in Kenntnis zu setzten, der<br />
ZKW-Qualitätsbeauftragte entscheidet dann über die Vorlage eines Erstmusterprüfberichtes:<br />
• bei Wechsel von Unterlieferanten<br />
• bei geänderten Produktionsverfahren<br />
• bei längerem Aussetzen der Produktion (>12 Monate)<br />
Der Lieferant aktualisiert seine Erstmusterunterlagen so, dass sie den laufenden Prozess- und<br />
den Teilezustand jederzeit widerspiegeln.
3.7.7 Bemusterungsumfang<br />
Index: E Seite 16 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Der Lieferant ist für die Durchführung der Erstmusterprüfung und Dokumentation aller<br />
Ergebnisse voll verantwortlich. Er erstellt den Erstmusterprüfbericht für die zu liefernden<br />
Produktionsteile.<br />
Der Erstmusterprüfbericht besteht aus dem Deckblatt und den erforderlichen<br />
Prüfergebnisberichten.<br />
Die Prüfergebnisberichte gliedern sich in folgende 8 Berichtsabschnitte:<br />
1. Abweichungsbericht<br />
2. Liste verwendeter Einzelteile: Angabe von Teilenummer, Änderungsstand und<br />
Freigabestand aller beinhalteten Einzelteile für Baugruppen und Komponenten.<br />
3. Dimensionsbericht: Auflistung aller dimensionellen Sollwerte mit Zuordnung zu den<br />
Istwerten mittels Positionsnummer oder Istwerte, lesbar direkt auf der Teilzeichnung.<br />
4. Werkstoffbericht: Auflistung aller Werkstoffangaben als Soll/Istwert-<br />
Gegenüberstellung. Bescheinigungen über durchgeführte Materialprüfungen müssen<br />
der EN 10204 3.1 B voll entsprechen. Auflistung aller Funktions-, Lebensdauer- und<br />
Zuverlässigkeitsprüfergebnisse, Ergebnisse von durchgeführten<br />
Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeständigkeitsprüfungen.<br />
5. Fähigkeitsnachweis: Auflistung aller Fähigkeitsindices der Maschinenfähigkeit/<br />
vorläufigen Prozessfähigkeit cmk/ppk an den im Rahmen der Qualitätsvorausplanung<br />
festgelegten kritischen Merkmale einschl. der statistischen Auswertungsprotokolle.<br />
Die Fähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn der ermittelte cmk/ppk Wert >= 1,67 ist.<br />
6. Messmethoden: Angaben über verwendete Messhilfsmittel, Prüfequipment,<br />
Aufnahmevorrichtungen, Hardware, Prüfsoftware etc.. Mit der ZKW Messtechnik<br />
abgestimmte Messausrichtungen.<br />
7. Fertigungs-Layout: Darstellung des realisierten Fertigungsfortschrittes mit allen<br />
Prozess- und Prüfschritten und der dem Prozess zugeführten Teile und Hilfsstoffe.<br />
8. Inhaltstoffe in Zukaufteilen: (Umweltverträglichkeitsbericht) Eintrag der<br />
Inhaltstoffe im IMDS unter der Bekanntgabe der IMDS-Nr. im Werkstoffbericht.<br />
Materialdatenblatt: Sicherheit und Umwelt ausgefüllt zum EMPB.<br />
Beachtung: VDA-Liste für deklarationspflichtige Stoffe.<br />
Dem Erstmusterbericht sind alle zugrunde liegenden Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen,<br />
Katalog- oder Normangaben, ggf. mit Sichtprüfungsbericht beizufügen.<br />
Merkmale, die vom Lieferanten nicht selbst geprüft werden können, müssen durch<br />
Prüfzeugnisse von entsprechend akkreditierten externen Instituten nachgewiesen werden.<br />
Bei Unvollständigkeit des geforderten Bemusterungsumfanges wird der Lieferant durch einen<br />
Prüfbericht informiert und zu einer Vervollständigung der Unterlagen binnen drei Tagen<br />
aufgefordert.<br />
Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Durchführung der Erstbemusterung seitens ZKW nicht<br />
möglich, und es erfolgt eine Rückweisung des bisher vorliegenden Erstmusterumfangs.<br />
Der Prüfbericht erhält eine negative Lieferbewertung, die ggf. zur Lieferantenbewertung<br />
herangezogen wird.<br />
3.7.8 Erstmusterprüfergebnis<br />
Als Bewertung des Erstmusterprüfberichtes wird eine der folgenden<br />
Verwendungsentscheidungen je Prüfergebnisbericht und als Gesamtentscheidung angegeben:<br />
• Freigabe, d.h. freigegeben, ohne jede Einschränkung.<br />
• Freigabe mit Auflagen, d.h. freigegeben, mit Auflage für definierten Zeitraum.<br />
Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />
• Abgelehnt, Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.
Index: E Seite 17 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Das Erstmusterprüfergebnis wird im Zentralen EDV-System dokumentiert und dient der Logistik<br />
für die Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />
Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis informiert.<br />
Lieferungen ohne gültige Erstmuster- / Sonstige Musterfreigabe bedürfen einer schriftlichen<br />
Genehmigung durch ZKW.<br />
3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren<br />
Für Normteile, einfache Zeichnungsteile und Serienteil bei Änderung mit geringer funktionaler<br />
und/oder optische Auswirkung im Rahmen von Folgebemusterungen sind seitens ZKW keine<br />
Vorserienproduktionen vorgesehen.<br />
Die Erstbemusterung erfolgt durch den Lieferanten, alle Merkmale inkl. Texte auf Zeichnungen<br />
oder Änderungsanträgen sind zu prüfen und die erfolgte Prüfung auf dem Erstmusterprüfbericht<br />
zu bestätigen, nur die Abweichungen sind anzuzeigen.<br />
3.7.10 Ausfallmuster<br />
Es handelt sich dabei um Produkte und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen<br />
hergestellt wurden, bzw. noch nicht für die Serienlieferungen freigegeben wurden (Teil mit<br />
eingeschränkter Produktfreigabe / Status- N-Teil). Diese Muster werden wie Muster für<br />
Erstmusterprüfberichte von ZKW mit Auftrag unter Terminangabe beim Lieferanten angefordert.<br />
Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind entsprechend zu<br />
kennzeichnen.<br />
Ausfallmuster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als<br />
solche eindeutig gekennzeichnet sein.<br />
Die Verwendungsentscheidung über Ausfallmuster von ZKW bedeutet nicht gleichzeitig die<br />
Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />
Abhängig von der Komplexität von Kaufteilen entscheidet ZKW über die Notwendigkeit der<br />
Mustervorlage. Die Notwendigkeit der Lieferung von Muster unterschiedlicher Kategorie (A,-B,-<br />
,C-,D-) wird in der Matrix „Vereinbarung zur Nachweispflicht_QS“ ausgewiesen.<br />
3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />
Der Lieferant bewahrt alle Dokumente gemäß den in seinem QM-System festgelegten<br />
Aufbewahrungszeiträumen auf, einschließlich der mit Berichtsnummer und Datum<br />
gekennzeichneten je 2 Musterteile.<br />
3.8 Serienphase<br />
3.8.1 Prüfungen<br />
Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette,<br />
gemäß der im Prozesslenkungsplan festgelegten Art und Weise durchgeführt werden.<br />
Die Prüfergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren.<br />
Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />
hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden.<br />
Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in einem nicht ausreichend fähigen Prozess<br />
hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis der Herstellprozess optimiert und<br />
die geforderten cpk - Werte erreicht sind.<br />
Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Endprüfung verifiziert werden, dass alle<br />
geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine<br />
Abweichung gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />
Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den Lieferanten nicht<br />
aus seiner direkten Qualitätsverantwortung gegenüber ZKW.
3.8.2 Periodische Prüfungen<br />
Index: E Seite 18 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Periodische Prüfungen sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass sämtliche<br />
Qualitätsanforderungen, die über die laufende Prozessüberwachung hinausgehen, erfüllt<br />
werden. Zu den periodischen Prüfungen gehören u.a.:<br />
• Umweltbeständigkeitsprüfungen (z. B. Temperaturwechseltests, Salzsprühnebeltests<br />
etc.)<br />
• Langzeitteste<br />
• Festigkeitsprüfungen<br />
• Produktaudits<br />
Periodische Prüfungen sind in der Regel wesentlich umfangreicher als serienbegleitende<br />
Prüfungen und müssen in Art und Umfang eindeutig im Prozesslenkungsplan festgelegt werden.<br />
3.8.3 Requalifikationsprüfung<br />
Der Lieferant führt 1 mal jährlich Requalifikationsprüfungen durch. Spätestens zur Prozesserie<br />
stimmt der Lieferant den Controlplan hinsichtlich der geplanten Requal.-Prüfungen mit ZKW ab.<br />
Die Berichtsform und der Umfang der Zwischenmusterprüfung entsprechen dabei dem bei<br />
Serienfreigabe und sind ZKW auf Verlangen vorzulegen.<br />
3.8.4 Abweichungen<br />
Werden im Verlauf der Prozessüberwachung Abweichungen gegenüber den Spezifikationen<br />
festgestellt, so ist durch das lieferanteneigene QM-System sicherzustellen, dass diese Teile<br />
wirksam von den iO Produkten getrennt werden.<br />
Beabsichtigt der Lieferant an ZKW Teile auszuliefern, an denen Abweichungen über die<br />
zugelassenen Merkmalsgrenzen festgestellt wurden, so ist vor Auslieferung dieser Teile eine<br />
Abweicherlaubnis einzuholen.<br />
3.8.5 Reklamationsbearbeitung<br />
Werden im ZKW - Wareneingang oder im Fertigungsprozess Materialien oder Produkte<br />
beanstandet, erhält der Lieferant umgehend eine schriftliche Reklamation.<br />
Ein 8D- Report ist zu erstellen, und vom Qualitätsleiter des Lieferanten zu unterzeichnen.<br />
Der Bericht ist termin- und sachgerecht, sowie vollständig abzuarbeiten und als Sofortreaktion<br />
an ZKW zu senden.<br />
Sind die tatsächlichen Abweichungsursachen noch nicht bekannt und die einzuleitenden<br />
dauerhaften Korrekturmaßnahmen noch nicht definiert, ist mit der Angabe der<br />
Sofortmaßnahmen auch der Termin der Fertigstellung des vollständigen 8D-Planes anzugeben.<br />
Bis zur Verifizierung der eingeleiteten Korrekturmaßnahmen sind alle Produkte zu 100 %<br />
hinsichtlich des aufgetretenen Fehlers zu überprüfen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß den<br />
Angaben des Prüfberichtes.<br />
Kann ein Rückversand der Ware zum Lieferanten nicht verantwortet werden, ist der Lieferant<br />
verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich qualifiziertes Personal zur Durchführung von<br />
Sofortmaßnahmen bei ZKW zu stellen. Bis zum Eintreffen dieses Personals werden ggf. die<br />
Sofortmaßnahmen durch ZKW Mitarbeiter durchgeführt<br />
Alle durch Beanstandung an Kaufteilen entstandenen Kosten werden dem Lieferanten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
3.8.6 Zusatzkennzeichnung nach Reklamationsfällen und bei Musterlieferungen<br />
Nach Reklamationen oder Produktänderung ist die erste fehlerfreie<br />
Lieferung bzw. die erste Lieferung geänderter Produkte auf der<br />
Umverpackung zu kennzeichnen (z.B. 100% Sortierung, Änderung). Die<br />
Kennzeichnung muss auffällig und gut lesbar (Format A5, Beschriftung<br />
feldfüllend) sein, wobei auf die Farbe Rot, sowohl als Schrift-, vor allem<br />
aber als Hintergrundfarbe zu verzichten ist.
Index: E Seite 19 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Für Musterlieferungen gilt obiges sinngemäß, jedoch für jede Lieferung.<br />
3.8.7 Teilelebenslauf<br />
Der Teilelebenslauf dient dem Lieferanten, wie auch ZKW, als unterstützendes Begleitmaterial<br />
zur eindeutigen Identifizierung und Dokumentation von Muster und Produkten.<br />
Die Dokumentation sollte neben der genauen Beschreibung des technischen Teilestandes<br />
(einschließlich aller Abweichungen entgegen dem angegebenen Änderungsindex) auch aktuelle<br />
Angaben über den Produktionsmittelstand (Werkzeug, Fertigungseinrichtung) enthalten, die<br />
Grundlage insbesondere für die Bewertung der Prüf-/Messdaten aus der Produktentwicklung<br />
sind.<br />
Bei einfließenden Änderungen ist eine eindeutige Zuordnung von Änderungseinsatz (Zeitpunkt)<br />
zum Teil zu gewährleisten.<br />
Der Lieferant hat den Teilelebenslauf, entsprechend dem folgenden Muster gewissenhaft,<br />
vollständig und aktuell zu führen.<br />
Lieferant<br />
Qualitätssicherung<br />
Verteiler<br />
:<br />
Verteiler<br />
Kunde:<br />
Teile Nr.: Teilebezeichnung: Erstellt: Blatt: 1 von 1<br />
Teile Nr. Kunde: Bezugsnorm: Genehmigt: Datum:<br />
lfd.<br />
Pos.<br />
Kennzeichnung Beschreibung Änd. index Termin<br />
ex. ZKW /<br />
Liefer-<br />
schein Nr.<br />
3.9 Eskalation<br />
Zweck des Eskalations-Verfahrens ist es:<br />
<strong>TEILELEBENSLAUF</strong><br />
Anzahl<br />
Teile<br />
Erstmuster<br />
ja nein<br />
Datum/Ersteller der<br />
Eintragung im<br />
Teilelebenslauf<br />
Teilestand oder Ergebnisbeschreibung<br />
• Erkannte Zielabweichungen aus dem Beschaffungsprozess, über ein gestuftes<br />
Verfahren, rechtzeitig einer wirksamen Problemlösung zuzuführen.<br />
• Eine Balance zwischen ZKW- Interessen und der Lieferantenverantwortung zu schaffen<br />
• Kaufteile–Ziele sicherzustellen, indem ZKW-Ressourcen zur Lösung von<br />
Lieferantenproblemen so schonend wie möglich eingesetzt werden.<br />
Jedes Kaufteilprojekt hat maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg des Gesamtprojekts. Deshalb<br />
wird der Projektfortschritt laufend verfolgt.<br />
Um Abweichungen vom Terminplan zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen werden<br />
bei ZKW wesentliche Informationen in dem folgenden Formblatt zusammengeführt.
Name Ihr<br />
Unternehmen/Lieferan<br />
t/Werkzeugmacher Ort Teilebezeichung<br />
Allgemeine Angeaben<br />
Name Ihr<br />
Unternehmen/Lieferan<br />
t/Werkzeugmacher<br />
Lieferant<br />
Unterlieferant(en)<br />
Zeichnung<br />
Allgemeine Angaben<br />
Q-Standards/Zertifikate<br />
Unterlagen beim Lieferanten vorhanden?<br />
F or m blatt z ur Projekt beglei t ung<br />
LH<br />
QV<br />
Prüfvorschrift<br />
Index: E Seite 20 von 27<br />
LSV<br />
CAD-Schnittstelle<br />
System-, Produkt,<br />
Prozeß FMEA<br />
Neues Produktkonzept?<br />
Lieferantenta<br />
g geplant<br />
(ZKW<br />
Meilensteine<br />
bekannt)?<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
War bereits<br />
Unterlieferant<br />
?<br />
Datum WZ-<br />
Funktionsprüfung<br />
Datum WZ-<br />
Verlagerung<br />
Erfahrungsstand Audit beim Kunden<br />
Bereits<br />
Erfahrung mit<br />
ZKW?<br />
Datum Prozess-<br />
Serie<br />
ZKW PSO Checkliste<br />
vorhanden?<br />
War<br />
PPP-<br />
Liefera<br />
nt?<br />
Begleitung ZKW?<br />
Übernahmeteil?<br />
Bekannter/<br />
beherrschter<br />
Prozess?<br />
Fehlhandlungssicherheit<br />
bei<br />
Variantenvielfalt<br />
Auditor/Verantwo<br />
rtlicher bei<br />
Lieferant<br />
Rückverfolgbarkeit<br />
durch<br />
Erfassung<br />
Prozessparameter<br />
Kapazitätsplanung<br />
(15%<br />
Overhead?)<br />
Datum<br />
letztes<br />
Audit<br />
Sicherheits-bestand<br />
(Arbeitstage,<br />
Stückzahl)<br />
Bewe<br />
rtung<br />
(z.B.<br />
A-C)<br />
Abgestimmte<br />
Verpackung<br />
entspr. Verp.-RL?<br />
Datum<br />
nächstes<br />
Audit<br />
Terminpl<br />
an<br />
vorhand<br />
en?<br />
PZS-Unterlieferant Prozessqualität Ampelstatus Stand KW<br />
Gesamtbewertung:<br />
Werkzeuge<br />
Projekt<br />
Erprobung<br />
Kapazitäten<br />
Entwicklung<br />
Termine<br />
Risiken/Krit.<br />
Produkt-<br />
/Prozessmer<br />
kmale<br />
Zeigen diese Daten Abweichungen gegenüber den Gesamtprojektzielen auf, und erscheint<br />
dadurch das Erreichen eines wesentlichen Projektmeilensteins als gefährdet, so wird das<br />
Eskalationsverfahren eingeleitet.<br />
Das Eskalationsverfahren besteht aus 3 Stufen<br />
• Stufe 1 Problemgespräch<br />
• Stufe 2 Problemlage vor Ort<br />
• Stufe 3 Lieferanten Unterstützung<br />
Im Prinzip besteht jede Stufe aus:<br />
• Analyse der Abweichungsursache<br />
• Analyse der Problemlage<br />
• Maßnahmenplan, die Ursachen zu beseitigen<br />
• Maßnahmenplan, das Projekt wieder auf Plan zu bringen<br />
• Wirksamkeitsüberprüfung<br />
• De- bzw. Eskalation in die entsprechende Stufe<br />
Unterschiedlich je Stufe sind Problemlösungs-Methodik hinsichtlich der fachlichen Breite und<br />
Tiefe bzw. der Einbringintensität von Ressourcen seitens ZKW.<br />
Gesamt<br />
Unterstützung von<br />
ZKW notwendig?<br />
Bewertung<br />
Anlieferqualität (z.B. A-C)<br />
Bemerkung
4 Lieferantenbewertung in der Serie<br />
Index: E Seite 21 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Die Einhaltung aller Anforderungen, die im Zuge der Beschaffung gemeinsam mit dem<br />
Lieferanten getroffen wurden ist einen notwenige Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreich<br />
Zusammenarbeit. Um dem Rechnung zu tragen erfolgt auf Basis objektiver Kriterien eine<br />
periodische Einstufung aller Lieferanten.<br />
Das der Einstufungssystematik derzeit zugrunde liegende Schema (Modell) und dessen<br />
Kriterien werden in diesem Kapitel detailliert beschrieben.<br />
Sowohl das Schema, wie auch die Kenngrößen können jederzeit neuen Gegebenheiten oder<br />
Anforderungen angepasst und abgeändert werden.<br />
4.1 Bewertungsgruppen und Hauptbewertungsgruppen<br />
Das allgemeine Bewertungsschema besteht aus Einzelbewertungsgruppen,<br />
Hauptbewertungsgruppen und der daraus resultierenden Gesamtbewertung. In<br />
Einzelbewertungen werden nach festgelegten Regeln so genannte QKZ (Qualitäts-Kennziffern)<br />
ermittelt, die nach einer Zusammenführung in einer Gruppenbewertung (HB-QKZ) entsprechend<br />
der Gewichtungsfaktoren das Gesamtergebnis bilden.<br />
In der folgenden Tabelle ist der grundsätzliche Aufbau des Bewertungsschemas dargestellt:<br />
Gruppe Bewertungsgruppe<br />
[QKZ]<br />
Wareneingang Termintreue<br />
Mengentreue<br />
Qualität<br />
PPM Ppm Wareneingang<br />
Ppm Produktion<br />
Ppm Kunde<br />
Ppm Feld<br />
Ppm Zielerreichung<br />
Reklamationen Häufigkeit<br />
Termintreue<br />
Wirksamkeit<br />
Zertifikate Q-Zertifikate<br />
U-Zertifikate<br />
Faktor Hauptbewertungsgruppe<br />
[HB-QKZ]<br />
0,35<br />
0,3<br />
0,35<br />
Wareneingang/Gesamt .1) :<br />
HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />
0,1<br />
0,25<br />
0,5<br />
0,75<br />
0<br />
0,33<br />
0,33<br />
0,33<br />
0,9<br />
0,1<br />
Ppm/Gesamt:<br />
HB-QKZ=QKZMIN-[∑(100-<br />
QKZX)* Faktor]<br />
Reklamationen/Gesamt 1.) :<br />
HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />
Zertifikate/Gesamt:<br />
HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />
Gewicht<br />
1.)<br />
Soft facts Erstbemusterung - HB-QKZ= [QKZ] 10<br />
Entwicklungs-<br />
Knowhow<br />
50<br />
20<br />
20<br />
10<br />
- HB-QKZ= [QKZ] 10<br />
1.) Faktoren/Gewicht variabel in Abhängigkeit von der Bewertbarkeit der Gruppe - siehe<br />
Kap. 4.12<br />
4.2 Basisdaten zur Ermittlung der QKZ<br />
Die Datenerfassung zur Ermittlung der QKZ erfolgt auf 3 verschiedenen Ebenen:<br />
1. der Wareneingangsebene<br />
2. der Artikelebene und<br />
3. der Lieferantenebene.<br />
Gesamtbewertung<br />
[Gesamt – QKZ]<br />
Einstufungsergebnis=<br />
[∑ (HB-QKZ)*Gew./<br />
∑Gew]<br />
Die Daten zur Gruppe „Wareneingang“ werden auf Wareneingangsebene, die Daten der<br />
Gruppen „ppm“ und „Reklamationen“ auf Artikelebene ermittelt und gespeichert.
Index: E Seite 22 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Informationen, wie der Zertifizierungsstand und die subjektive Bewertung der „Soft facts“,<br />
werden auf Lieferantenebene verarbeitet.<br />
In einer entsprechenden Detaillierung können Ihnen Informationen bei eventuellen Fragen zur<br />
Einstufung übermittelt werden.<br />
4.3 Wareneingang: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Wareneingang/Termintreue:<br />
Die Termintreue wird aus der Differenz zwischen dem Termin unserer Wareneingangsbuchung<br />
und den durch den Lieferanten bestätigten Liefertermin ermittelt. Im Fall von fehlenden<br />
Bestätigungen wird der Liefertermin lt. Bestellung bzw. lt. Lieferabruf zur Termintreueermittlung<br />
herangezogen.<br />
Die QKZ Wareneingang/Termintreue ergibt sich nach folgender Tabelle:<br />
Wareneingang/Mengentreue:<br />
Termindifferenzen [Arbeitstagen] QKZ-Wareneingang / Termintreue<br />
Verfrühte Lieferungen:<br />
über 10 Arbeitstage 10<br />
7 bis 10 AT 50<br />
5 bis 6 AT 70<br />
3 bis 4 AT 90<br />
0 bis 2 AT 100<br />
Verspätete Lieferungen:<br />
1 bis 2 AT 90<br />
3 bis 4 AT 70<br />
5 bis 6 AT 50<br />
7 bis 8 AT 30<br />
9 bis 10 AT 10<br />
ab 11 AT 0<br />
Die Mengentreue wird aus der Differenz der bestellten bzw. abgerufenen Menge zu einem<br />
Liefertermin und der tatsächlich gelieferten Menge ermittelt. Um dem Prinzip und der Idee der<br />
Lieferabrufe zu folgen beginnt eine Ermittlung der Mengentreue grundsätzlich erst bei<br />
Überschreitung einer Mengenabweichung von +/- 7% der Bestellmenge. Bei Abweichungen<br />
kleiner als 5% erwarten wir die Nachlieferung der Fehlmenge nicht (!), d.h. diese tolerierbaren<br />
Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Bewertung folgender Lieferungen. (offene Menge<br />
wird automatisch auf Null gesetzt – betrifft die Lieferanteneinstufung, nicht Ihre Abrufdaten)<br />
Die QKZ Wareneingang/Mengentreue ergibt sich im Falle größerer Abweichungen aus<br />
nachfolgender Tabelle:<br />
Wareneingang/Qualität<br />
Mengendifferenzen [%] QKZ-Wareneingang / Menge<br />
Über- und Unterlieferungen:<br />
größer 20%<br />
0<br />
< 20 bis 15 % 20<br />
< 15 bis 10 % 50<br />
< 10 bis 7% 80<br />
Wareneingang/Gesamt<br />
Index: E Seite 23 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Diese QKZ stellt die Hauptbewertungsgruppen- QKZ dar, die sich auch den Einzelbewertungsgruppen<br />
nach folgender Formel ergibt:<br />
HB-QKZWareneingang = QKZTermintreue*0,35 + QKZMengentreue *0,30 + QKZQualität*0,35<br />
4.4 PPM: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Ppm je Fehlerentdeckungsort<br />
Diese Gruppe setzt sich aus Einzelbewertungsgruppen zusammen, die nach dem<br />
Entdeckungsort eines Mangels/Defekts unterscheiden:<br />
Ppm/NIO Wareneingang (NIO- Einheiten nach der Wareneingangsprüfung)<br />
Ppm/ NIO Produktion (NiO-Einheiten an der Produktionslinie bei ZKW)<br />
Ppm/NIO Kunde (NIO-Einheiten als 0-km Ausfall beim Kunden)<br />
Ppm/NIO Feld (NIO-Einheiten, die durch den Endkunden entdeckt wurden)<br />
Für alle Bewertungsgruppen ergibt sich die QKZ abhängig von der Anzahl defekter Einheiten<br />
nach folgender Tabelle:<br />
Ppm/Zielerreichung<br />
ppm QKZ-ppm<br />
0 (bis 750) 100<br />
>750 95<br />
>1000 90<br />
>1500 80<br />
>2500 65<br />
>4000 25<br />
>6000 5<br />
>10000 0<br />
Wurde mit dem Lifetime-Vertrag eine ppm – Quote vereinbart (obligatorisch bei Neuaufträgen),<br />
so werden die tatsächlichen ppm-Zahlen den vereinbarten Zielen gegenübergestellt und<br />
bewertet.<br />
Die QKZ dieser Bewertungsgruppe ergibt sich abhängig von der Abweichung zum vereinbarten<br />
Programm nach folgender Regel:<br />
Ppm/ Gesamt<br />
ab einer Zielüberschreitung in % QKZ-ppm/Zielerreichung<br />
Alle Unterschreitungen bis zu einer<br />
Überschreitung von 20%<br />
100<br />
>20 90<br />
>30 80<br />
>40 70<br />
>50 60<br />
>60 50<br />
>70 40<br />
>80 30<br />
>90 20<br />
>100 0<br />
Diese Hauptbewertungsgruppen – QKZ führt die Bewertungsgruppen auf Artikelebene (!) nach<br />
folgender Formel zu einen Ergebnis zusammen:<br />
HB-QKZppm = QKZMIN – [(100-QKZppm/Wareneingang)*0,1 + (100-QKZppm/Produktion)*0,25 + (100-<br />
QKZppm/Kunde)*0,5 + (100-QKZppm/Feld)*0,75]
Index: E Seite 24 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Jene Bewertungsgruppe, die sich mit der niedrigsten QKZ darstellt, wird zu QKZ M I n und wird im<br />
„Abschlags“-Term nicht mehr berücksichtigt. Negative Formelergebnisse führen zu einer<br />
Einstufung QKZ = 0.<br />
Die Bewertungsgruppe „ppm/Zielerreichung“ beeinflusst das Gesamtergebnis der<br />
Lieferanteneinstufung derzeit nicht und deshalb auf Ihrer Einstufungsmitteilung nicht<br />
ausgewiesen.<br />
4.5 Reklamationen: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Reklamation Häufigkeit<br />
Abhängig von der Anzahl reklamierter Warenlieferungen in Betrachtungszeitraum wird die QKZ<br />
ermittelt. Einfluss nehmen ausschließlich vom Lieferanten anerkannte Reklamationen. Keinen<br />
Einfluss auf diese QKZ haben „Informationsprüfberichte“.<br />
Die Bestimmung der QKZ erfolgt auf Basis des Verhältnisses reklamierter Warenlieferungen in<br />
Bezug auf die Anzahl aller Wareneingänge des betrachteten Artikels (ausgedrückt in %).<br />
Es gilt folgende Definition:<br />
Reklamationen/Termintreue<br />
Ab ..% reklamierter Lieferungen QKZ-Reklamationen/Häufigkeit<br />
0 (bis 3) 100<br />
> 3 80<br />
>4 70<br />
>5 60<br />
>6 50<br />
>7 40<br />
>8 30<br />
>9 20<br />
>10 10<br />
>15 0<br />
Werden nach Reklamationen oder Informationen Maßnahmen unsererseits erwartet, und ist ein<br />
Termin zur Umsetzung vorgegeben, so wird dieser Vorgabetermin mit ihrem Rückmeldetermin<br />
verglichen. Alle Terminverspätungen führen hier zu einer Verringerung der QKZ nach folgendem<br />
Schema:<br />
Reklamationen/ Wirksamkeit<br />
Verspätetet Reaktion in Arbeitstagen QKZ-Reklamationen/Termintreue<br />
frühe bis 2 AT verspätete Reaktionen 100<br />
bei 2 AT 90<br />
bei 3 AT 80<br />
bei 4 AT 70<br />
bei 5 AT bis 9 AT 50<br />
bei 10 bis 14 AT 20<br />
> 15 AT 0<br />
Einige Maßnahmen nach Reklamationen (z.B. 8D-Report) werden auf Ihre Wirksamkeit hin<br />
überprüft (z.B. durch Beobachtung der weiteren Qualitätslage; Wiederholfehler) und von ZKW<br />
bewertet. Die Bewertung erfolgt durch die Erfassung der Wirksamkeit, ausgedrückt in %.<br />
Zusätzlich gilt jede versäumte Reaktion auf eine vorgegebene Maßnahme lt.<br />
Reklamationsprüfbericht als unwirksam, dh. Wirksamkeit = 0 %<br />
Die QKZ ergibt sich aus der Summe der erreichten Wirksamkeit (in %) aller gesetzten<br />
Maßnahmen durch die maximal erreichbare Prozentzahl (= Anzahl Maßnahmen *100)<br />
Reklamationen/Gesamt<br />
Die QKZ dieser Hauptbewertungsgruppe ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der<br />
Bewertungsgruppen QKZ’s.
4.6 Zertifikate: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Q-Zertifikate<br />
Index: E Seite 25 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
In dieser Bewertungsgruppe wird der Zertifizierungsstand des Lieferanten bezüglich<br />
Qualitätsmanagementsysteme bewertet. Im Hinblick auf die Forderungen der ISO/TS die<br />
Weiterentwicklung der Lieferanten zu forcieren, wird erst mit der Zertifizierung nach einem<br />
automotiven Standards eine QKZ von 100 erreicht. Aus systemtechnischen Gründen kann hier<br />
nicht berücksichtigt werden, dass für wenige Branchen keine automobilspezifischen Regelwerke<br />
bestehen.<br />
Die Einstufung erfolgt nach der folgenden Tabelle, wobei jeweils das höherwertige Zertifikat die<br />
QKZ bestimmt:<br />
U-Zertifikate<br />
Zertifikat QKZ<br />
ISO/TS 16949 100<br />
VDA 6.1 95<br />
QS9000 95<br />
VDA 6.4 100<br />
ISO 9001:2000 80<br />
MS – Fremdbewertung 90<br />
MS – Selbstbewertung durch ZKW<br />
Fragebogen<br />
70<br />
Keine Auskunft 0<br />
Es gilt 3.5 sinngemäß, jedoch ohne die Einschränkung einer nicht erreichbaren<br />
Zertifizierungsstufe, da Umweltmanagementsysteme keiner Brancheneinschränkung unterliegen.<br />
Die Einstufung erfolgt entsprechend der Tabelle:<br />
Zertifikate/Gesamt<br />
Zertifikat QKZ<br />
ISO 14001 100<br />
EMAS-VO 100<br />
MS – Selbstbewertung 70<br />
Keine Auskunft 0<br />
Die Hauptbewertungsgruppen-QKZ (HB-QKZ) wird aus den gewichteten Einzelbewertungen zur<br />
Qualität und zur Umwelt im Verhältnis 90:10 errechnet:<br />
HB-QKZZertifikate = QKZQualität * 0,9 + QKZUmwelt *0,1<br />
Beachtung: ZKW wird zukünftig nicht mehr aktiv den Zertifizierungsstand seiner Lieferanten<br />
hinterfragen. Sollten Sie deshalb bei einer der Einstufungsmitteilungen erkennen, dass die<br />
Einstufung in dieser Gruppe nicht dem aktuellen Zertifizierungsstand entspricht, so sollten uns<br />
entsprechende Nachweise unverzüglich übermittelt werden.<br />
Um dem vorzubeugen schlagen wir vor, uns über jede Änderung des Managementsystems<br />
rechtzeitig zu informieren.<br />
4.7 Soft Facts: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Soft Facts werden vom jeweiligen ZKW-Disponenten bewertet. Diese Bewertungen finden ohne<br />
direkten Bezug zu einem Zukaufprodukt auf „Lieferantenebene“ statt.<br />
4.8 Gesamt QKZ / Ergebnis der Einstufung / Einstufungsmitteilung<br />
Das Gesamtergebnis errechnet sich aus den gewichteten Hauptbewertungsgruppen - QKZ, die<br />
gemeinsam mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor auf der Einstufungsmitteilung ausgewiesen<br />
werden.
Index: E Seite 26 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Der Gewichtungsfaktor stellt keine Prozentangabe des Einflusses der HB-QKZ auf die<br />
Gesamtbewertung dar! – jedoch ist die Summe der Gewichtungsfaktoren die 100%- Basis für die<br />
Berechnung.<br />
Nicht immer sind alle Gruppen bewertbar. Nicht bewertete Gruppen bzw. Hauptgruppen werden<br />
für die Ermittlung des Einstufungsergebnisses ausgeschlossen, was zur Folge hat, dass sich<br />
die Gewichtung der verbleibenden Einflussgrößen ändert!<br />
Abhängig von diesem zahlenmäßigen Ergebnis erfolgt die Einstufung nach folgendem Prinzip:<br />
ab QKZ Einstufung (Lieferantenklasse)<br />
> 95 (bis 100) AA<br />
> 90 bis 95 A<br />
> 80 bis 90 B<br />
> 60 bis 80 C<br />
0 bis 60 D<br />
Über das Ergebnis der Einstufung werden alle Lieferanten von Produkten mit Qualitätseinfluss<br />
und zumindest 1 Lieferung im Betrachtungszeitraum halbjährlich in der Form unserer<br />
„Einstufungsmitteilung“ informiert.<br />
Zur Wahrung der Übersichtlichkeit werden auf diesen Mitteilungen nur bewertete Gruppen und<br />
das Einstufungsergebnis angedruckt.<br />
Im Falle von Unklarheiten können wir unseren Lieferanten detaillierte Informationen zur<br />
Verfügung stellen. Der Rückverfolgungsgrad der Daten ist durch die in Punkt 2 beschriebene<br />
Restriktion zur Datenerfassung beschränkt.<br />
5 Kontinuierliche Verbesserung<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb seiner gesamten Organisation ein systematisches<br />
Managementsystem aufzubauen, welches das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an<br />
Kundenzufriedenheit zu erreichen und diesen ständig zu verbessern.<br />
Innerhalb der gesamten Lieferantenorganisation muss eine alles umfassende Philosophie der<br />
ständigen Verbesserung der Standards, d.h. Qualität, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse,<br />
bis hin zu Geschäftsvorgängen und unterstützenden Dienstleistungen erkennbar sein. Hierzu<br />
sind für ausgewählte Schlüsselmerkmale regelmäßige statistische Auswertungen zu erstellen,<br />
anhand derer man die Auswirkungen von Verbesserungsmaßnahmen ständig verfolgen kann.<br />
Die Auswertungen sollten die Wirksamkeit des gesamten Verbesserungsprozesses z. B. über<br />
ein Kennzahlensystem erkennen lassen.<br />
Die Abstände der Auswertungen sollten einen Monat nicht übersteigen.<br />
5.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale<br />
Der Lieferant muss durch Analysieren seiner Geschäfts- und Produktionsprozesse und auf der<br />
Basis von vorhandenem Datenmaterial die signifikanten Schlüsselmerkmale aus seiner<br />
Organisation auswählen.<br />
Schlüsselmerkmale im Kennzahlensystem sind z. B.:<br />
• Ausschusskosten / Nacharbeitskosten<br />
• Anzahl Falschlieferungen<br />
• Anzahl Reklamationen<br />
• Umsatzentwicklung<br />
• interne Fertigungsausfälle (ppm)<br />
• Anlagenverfügbarkeit<br />
Die Schlüsselmerkmale müssen in bereichsübergreifenden Teams regelmäßig analysiert und<br />
ausgewertet werden. Soweit erforderlich sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Index: E Seite 27 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Nach Einführung der Verbesserung muss der Fortschritt, ob durch die gewählten Maßnahmen<br />
eine tatsächliche und bleibende Verbesserung eingetreten ist, laufend überwacht werden.<br />
Der kontinuierliche Verbesserungsstatus des Lieferanten wird von ZKW während der gesamten<br />
Geschäftsbeziehung bewertet und das Verbesserungspotential überwacht.<br />
6 Vertraulichkeit<br />
Sowohl ZKW als auch der Lieferant wird Unterlagen und Kenntnisse, die er im Zusammenhang<br />
mit dieser Vereinbarung erhält, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und mit der<br />
gleichen Sorgfalt wie entsprechende Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim<br />
halten, auch wenn eine Geheimhaltung nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Diese Verpflichtung<br />
beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach<br />
Auslauf der Rahmen- bzw. Life-time-Vereinbarung.<br />
7 Änderungen der Richtlinie<br />
Absatzweise bzw. kapitelspezifische Änderungen der Richtlinie, sowie Anpassungen sind mit<br />
einer Indexänderung verbunden und können nur hinsichtlich der geänderten Punkte neu<br />
hinterfragt bzw. spezifisch behandelt werden.