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TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH

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ZKW – Qualitätsrichtlinie<br />

der ZKW <strong>ZIZALA</strong> <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong>A-3250 Wieselburg,<br />

Scheibbser Straße 17 und alle verbundenen Unternehmen<br />

der ZKW Zizala <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Basisinformation der Zizala <strong>Lichtsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> für<br />

ihre Lieferanten über die Rahmenbedingungen einer<br />

erfolgreichen Zusammenarbeit.<br />

Index: E Seite 1 von 27


Index: E Seite 2 von 27<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zweck und Anwendungsbereich ___________________________________________________ 4<br />

2 Anforderungen an Lieferanten ____________________________________________________ 4<br />

3 Prozess der Beschaffung _________________________________________________________ 8<br />

3.1 Zielsetzung der Beschaffung_________________________________________________________ 8<br />

3.2 Q-Planung, Nachweis und Dokumentationspflichten _____________________________________ 9<br />

3.3 Vorleistungsphase ________________________________________________________________ 10<br />

3.3.1 Lieferantenauswahl und –zulassung _________________________________________________ 10<br />

3.3.2 Lieferantenselbstbewertung und Qualifizierung _________________________________________ 11<br />

3.3.3 Zertifikate ______________________________________________________________________ 11<br />

3.4 Vorbereitungsphase _______________________________________________________________ 11<br />

3.5 Abstimmungsphase _______________________________________________________________ 11<br />

3.5.1 Projektmanagement ______________________________________________________________ 11<br />

3.5.2 Terminplan/Projektplanung - APQP __________________________________________________ 12<br />

3.5.3 Projekt – Risikoabschätzung _______________________________________________________ 12<br />

3.5.4 Produktentwicklung ______________________________________________________________ 12<br />

3.5.5 Qualitätsplanungsgespräch ________________________________________________________ 12<br />

3.6 Bestätigungsphase _______________________________________________________________ 12<br />

3.6.1 FMEA _________________________________________________________________________ 12<br />

3.6.2 Herstellbarkeitsbewertung _________________________________________________________ 13<br />

3.6.3 Prozessentwicklung, Prozesslenkung ________________________________________________ 13<br />

3.6.4 Fertigungsprozessplanung ________________________________________________________ 13<br />

3.6.5 Prozesslenkungsplan (control plan, Kontrollplan) _______________________________________ 13<br />

3.7 Anlaufphase _____________________________________________________________________ 14<br />

3.7.1 Prozessfähigkeitsnachweis ________________________________________________________ 14<br />

3.7.2 Vorserienproduktion ______________________________________________________________ 14<br />

3.7.3 Abstimmung der Vorserienproduktions-Modalitäten (PSO-Modalitäten) ______________________ 14<br />

3.7.4 Prozessentwicklung ______________________________________________________________ 14<br />

3.7.5 Bewertung der Vorserienproduktion (PSO) ____________________________________________ 15<br />

3.7.6 Erstbemusterung ________________________________________________________________ 15<br />

3.7.7 Bemusterungsumfang ____________________________________________________________ 16<br />

3.7.8 Erstmusterprüfergebnis ___________________________________________________________ 16<br />

3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren ____________________________________________ 17<br />

3.7.10 Ausfallmuster ___________________________________________________________________ 17<br />

3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen ______________________________________ 17<br />

3.8 Serienphase _____________________________________________________________________ 17<br />

3.8.1 Prüfungen _____________________________________________________________________ 17<br />

3.8.2 Periodische Prüfungen ___________________________________________________________ 18<br />

3.8.3 Requalifikationsprüfung ___________________________________________________________ 18<br />

3.8.4 Abweichungen __________________________________________________________________ 18<br />

3.8.5 Reklamationsbearbeitung _________________________________________________________ 18<br />

3.8.6 Zusatzkennzeichnung nach Reklamationsfällen und bei Musterlieferungen ___________________ 18<br />

3.8.7 Teilelebenslauf__________________________________________________________________ 19<br />

3.9 Eskalation _______________________________________________________________________ 19<br />

4 Lieferantenbewertung in der Serie ________________________________________________ 21<br />

4.1 Bewertungsgruppen und Hauptbewertungsgruppen ____________________________________ 21<br />

4.2 Basisdaten zur Ermittlung der QKZ __________________________________________________ 21<br />

4.3 Wareneingang: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ___________________________ 22<br />

4.4 PPM: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ____________________________________ 23<br />

4.5 Reklamationen: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ ___________________________ 24<br />

4.6 Zertifikate: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ _______________________________ 25<br />

4.7 Soft Facts: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ _______________________________ 25


Index: E Seite 3 von 27<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

4.8 Gesamt QKZ / Ergebnis der Einstufung / Einstufungsmitteilung ___________________________ 25<br />

5 Kontinuierliche Verbesserung ____________________________________________________ 26<br />

5.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale __________________________________ 26<br />

6 Vertraulichkeit _________________________________________________________________ 27<br />

7 Änderungen der Richtlinie _______________________________________________________ 27


1 Zweck und Anwendungsbereich<br />

Index: E Seite 4 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Der immer stärker werdende internationale Wettbewerb zwingt innerhalb der gesamten<br />

Lieferkette jeden Partner, die bestmögliche Qualität zu einem konkurrenzfähigen Preis zu<br />

liefern.<br />

Fehlerfreie Prozesse und Produkte müssen deshalb gemeinsam mit dem Kunden und<br />

Lieferanten entwickelt, geplant, realisiert und gesichert werden. Hierfür ist die konsequente<br />

Vermeidung konstruktiver und prozessbezogener Fehlerursachen zum frühest möglichen<br />

Zeitpunkt durch geeignete vorbeugende Maßnahmen eine Grundvoraussetzung.<br />

2 Anforderungen an Lieferanten<br />

Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen ZKW und seinen Lieferanten<br />

werden die nachfolgenden Grundsatzanforderungen für unsere Lieferanten definiert, die mit<br />

Anerkennung dieser Qualitätsrichtlinie durch Abschluss des Rahmen– bzw. Life-time-Vertrages<br />

Gültigkeit erhalten.<br />

• Die Verantwortlichkeit für die Planung und Ausführung von<br />

Arbeitsinhalten an Fertigungs-, Montage- und Prüfplätzen liegt<br />

ausschließlich beim Lieferanten. Er ist für die Qualität des von ihm<br />

hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der<br />

Leistungen und Lieferungen von Unterauftragnehmern unter<br />

Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />

Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen<br />

Vorschriften ZKW gegenüber voll verantwortlich. Weiterhin ist er<br />

für die Beschaffung und Aktualisierung der in den Produkt-<br />

Vorgabedokumenten zitierten ZKW- und Kundenvorschriften selbst<br />

verantwortlich.<br />

• Der Lieferant verpflichtet sich, im Bedarfsfall Detaillierungen zur<br />

Stück-Kostenstruktur offen zu legen und nachzuweisen (Cost Break<br />

Down).<br />

• Mit Abschluss des Rahmen- bzw. Life-time-Vertrages sind ZKW-<br />

Qualitätsbeauftragte berechtigt, die zur Qualitätsfähigkeit<br />

erforderlichen Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren und<br />

die Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />

• Liefer- und Zahlungskonditionen werden im Rahmen- bzw. Life-<br />

time-Vertrag konkretisiert, wobei der Standard CPT Fa. ZKW,<br />

Wieselburg und 3% Skonto binnen 14 Tagen/ 30 Tage netto lautet.<br />

• Der Lieferant ist informiert, dass auf Wunsch des Kunden<br />

Bestätigungen über die Machbarkeit und die vorhanden Kapazitäten<br />

nachzureichen sind.<br />

• ZKW Mitarbeitern sowie ZKW Kunden wird nach Terminabsprache,<br />

Zutritt zu den Produktionsstellen und Prüfplätzen gewährt.<br />

Q-Verantwortung<br />

Offenlegung<br />

Vereinbarungen<br />

Konditionen<br />

Bestätigungen<br />

Zutrittsrecht


Index: E Seite 5 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

• Der Lieferant verpflichtet sich, die vom ZKW-Qualitätsbeauftragten<br />

zur Qualitätsdokumentation als erforderlich angesehenen Daten zu<br />

erfassen, auszuwerten und mit der jeweiligen Lieferung oder auf<br />

besondere Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für den Zeitraum<br />

der Aufbewahrungsdauer sind diese Daten jederzeit zugänglich zu<br />

halten.<br />

• Werden aufgrund einer Fehlerfeststellung, unvollständiger Angaben<br />

auf den Lieferpapieren, Falschlieferungen oder fehlender /<br />

unvollständiger Qualitätsnachweise nicht vorgesehene Prüfungen<br />

oder Nacharbeiten erforderlich, so werden die hierfür anfallenden<br />

Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt.<br />

• Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der gemäß<br />

Vereinbarung verbindlichen Liefertermine von Produkten und<br />

Nachweisdokumenten in einer für diesen Zeitpunkt spezifizierten<br />

Qualität und Vollständigkeit. Der Lieferant gerät ohne Mahnung in<br />

Verzug, wenn er seine Leistungen nicht zu den festgelegten<br />

Terminen erbringt (lt. Bestellung bzw lt. Rahmen- und Life-time-<br />

Vertrag, sowie Qualitätssicherungsvereinbarung), sofern ZKW der<br />

verspäteten Leistungserbringung nicht im Vorfeld zugestimmt hat.<br />

Im Verzugsfall während der Entwicklungs- und Vorserienphase,<br />

kann dem Lieferanten, ohne eine Nachfrist zu setzen, eine nicht<br />

dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in<br />

der Höhe des 10-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch €2.000<br />

in Rechnung gestellt (zu betrachten wie ein Pönale).<br />

Die Vertragsstrafe ist bis zum Zeitpunkt der Serienfreigabe des<br />

beauftragten Produkts geltend zu machen.<br />

• Der Lieferant verpflichtet sich, ZKW seine Rechte aus<br />

Gewährleistung auch dann zuzugestehen, wenn ZKW Mängel, die in<br />

einer technischen Wareneingangsprüfung feststellbar gewesen<br />

wären, erst während oder nach der Verarbeitung entdeckt. Nach<br />

der Entdeckung von Mängeln erhält der Lieferant jedoch<br />

unverzüglich eine Information und wird zur Schadensbegrenzung<br />

aufgefordert.<br />

Der Lieferant nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass ZKW sehr<br />

lange Gewährleistungsfristen gegenüber seinen Kunden eingehen<br />

muss.<br />

Die Gewährleistungsmodalitäten sind detailliert in der „ZKW-<br />

Gewährleistungsrichtlinie“ festgelegt.<br />

• Werden die vereinbarten QM-Maßnahmen aus dieser<br />

Qualitätsrichtlinie oder die teilebezogenen Vereinbarungen von<br />

Qualitäts- und Prüfmaßnahmen nicht erfüllt und erfolgt deshalb<br />

eine Lieferung und Verarbeitung fehlerhafter Produkte, wodurch<br />

Fertigungsmehrkosten, Fertigungsausfallkosten oder zusätzliche<br />

Logistikkosten entstehen, behält sich ZKW ein Rückgriffsrecht vor.<br />

Dokumentation<br />

Fehlerkosten<br />

Terminverzug<br />

Gewährleistung<br />

Mangelfolgeschaden


Index: E Seite 6 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

• Neue Entwicklungslieferanten werden abhängig vom Umfang der<br />

übertragenen Verantwortung von ZKW im Rahmen eines Vor-Ort<br />

Besuches und/oder einer Selbsteinstufung bewertet und nach<br />

erfolgreichem Abschluss als Entwicklungslieferant zur Mitarbeit in<br />

neuen Projekten freigegeben. Mit allen Entwicklungslieferanten<br />

werden Zusatzvereinbarungen “über die Zusammenarbeit bei der<br />

Entwicklung” abgeschlossen. Entwicklungslieferanten, die mit der<br />

Entwicklung und Konstruktion von Produkten beauftragt werden,<br />

verpflichten sich folgende Leistungen zu erbringen und mit den<br />

entsprechenden Geschäftsbereichen Technisches Büro und<br />

Qualitätssicherung abzustimmen, bzw. die erforderlichen<br />

Lastenhefte vom Technischen Einkauf schriftlich anzufordern und<br />

deren Aktualität bestätigen zu lassen.<br />

1. Durchführung einer rechnergestützten (CAD) Konstruktion<br />

nach den von ZKW geforderten Regeln und unter<br />

Berücksichtigung der kundenspezifischen CAD-Vorgaben.<br />

2. Bereitstellung der CAD-Daten im jeweils von ZKW<br />

geforderten Datenformat. Müssen die Daten konvertiert<br />

werden z. B. weil der Lieferant in einem anderen<br />

Datenformat arbeitet, so ist der Lieferant dafür<br />

verantwortlich, dass die konvertierten Daten geprüft,<br />

vorhandene Konvertierungsfehler korrigiert werden und uns<br />

in dem gewünschten Datenformat zur Verfügung stehen.<br />

3. Rechnergestützte (CAD) Erstellung der erforderlichen<br />

Zeichnungen nach ZKW-Standard und unter<br />

Berücksichtigung der kundenspezifischen<br />

Zeichnungsvorgaben.<br />

4. Durchführung von rechnergestützten Analysen.<br />

5. Durchführung von Risikoanalysen.<br />

6. Durchführung des Entwicklungsprojektes nach den in VDA-<br />

Band 4, Teil 1 “Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz”<br />

beschriebenen QM-Methoden, soweit angemessen und<br />

erforderlich. Sind zur Verifizierung und Validierung des<br />

Designs entwicklungsbegleitende Versuche erforderlich, so<br />

sind diese in Versuchsprotokollen und im<br />

Entwicklungsprüfplan (DVP&R) gemäß unserem Standard zu<br />

dokumentieren.<br />

7. Lieferungen von Musterteilen gemäß dem Kapitel 3.5.10.<br />

• Vor Beginn von umfassenden Produktprüfungen (Vermessungen<br />

und Tests) stimmt der Lieferant mit ZKW die Messmethode und ggf.<br />

die zu verwendenden Messmittel ab, wobei die Daten mit dem<br />

ZKW Messsystem kompatibel sein sollten.<br />

• Der Lieferant nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ZKW von<br />

seinen Lieferanten den Einsatz von Programmen zur ständigen<br />

Verbesserung (Continous Improvement) erwartet, um dadurch<br />

Kostenreduktionen über die Laufzeit des Produktes zu erwirken.<br />

Produktentwicklungen <br />

Produktprüfungen <br />

Verbesserungsprogramme <br />

Ersatzteilverpflichtung


Index: E Seite 7 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

• Der Lieferant ist informiert, dass gegenüber dem ZKW-Kunden im<br />

Allgemeinen lange Ersatzteilverpflichtungen zugesagt sind. Der<br />

Lieferant samt seinen Unterauftragnehmern hat diese Verpflichtung<br />

ebenso sicherzustellen.<br />

• Die Notfallplanung beschreibt das Gefahrenpotential und hierzu<br />

eingeleiteten Sicherheitsvorkehrungen für alle Betriebs- und<br />

Produktionsbereiche bei Lieferanten. Der Lieferant legt in eigener<br />

Verantwortung ein Konzept für den Notfall fest, um die Risiken<br />

einer unterbrochenen oder fehlenden Lieferfähigkeit<br />

auszuschließen. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte<br />

einzubeziehen:<br />

1. Ausfall von Produktionsmitteln<br />

2. Versorgungsunterbrechung durch Unterlieferanten.<br />

3. Hochwasser, Energieversorgung,..<br />

4. Streik (im Haus und bei Unterlieferanten)<br />

Werden durch Qualitätsmängel der gelieferten Produkte die ZKW-<br />

Fertigungsprozesse dermaßen beeinträchtigt, dass die Einhaltung<br />

der Lieferverpflichtung zum ZKW – Kunden gefährdet ist, oder<br />

führen versteckte Mängel zu Feldausfällen, so verpflichtet sich der<br />

Lieferant nach erster Aufforderung durch ZKW zur Benennung<br />

eines Mitarbeiter zur unverzüglichen Problemlösung. Dieser<br />

Mitarbeiter erhält für die notwendigen Maßnahmen die Mittel und<br />

die Entscheidungskompetenz (Fähigkeit + Befugnis) in allen<br />

betroffen Organisationseinheiten beim Lieferanten. Der Lieferant<br />

verpflichtet sich ZKW unverzüglich zu informieren, sollten bereits<br />

im Fertigungsprozess erkennbare Verzögerungen bzw.<br />

Qualitätsmängel absehbar sein.<br />

Alle von ZKW beigestellten Produkte sind dauerhaft so zu<br />

kennzeichnen, dass die Eigentumsverhältnisse jederzeit erkennbar<br />

sind. Wird ein beigestelltes Produkt beschädigt, geht es verloren oder<br />

wird es in einer anderen Weise unbrauchbar, so ist dies ZKW<br />

unverzüglich mitzuteilen. Werden die Kosten für die Entwicklung,<br />

Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen, Verpackungen oder<br />

Prüfmittel anteilig übernommen, so ist ZKW im Ausmaß des in der<br />

Rahmenvereinbarung festgelegten Kostenanteils Miteigentümer an der<br />

Sache, die formal mit der Fertigstellungsmeldung bzw. der<br />

Rechnungslegung dokumentiert vom Lieferanten übergeben wird.<br />

Danach gebührt das alleinige Verfügungs- und Nutzungsrecht<br />

demjenigen, der über den größeren Eigentumsanteil verfügt. Liegt<br />

dieses Recht bei ZKW, so gilt die Sache als „Beigestelltes Produkt“<br />

und ist als solches zu behandeln. Beigestellte Produkte sind durch den<br />

Lieferanten ausreichend zu versichern.<br />

Abweichungen von den in dieser Qualitätsrichtlinie festgelegten Anforderungen bedürfen<br />

der schriftlichen Bestätigung durch den Leiter des Einkaufs bei ZKW.<br />

Notfallplanung<br />

Beigestellte<br />

Produkte


3 Prozess der Beschaffung<br />

Bezugsartenanalyse,<br />

Lieferantenpool<br />

Vorleistungsphase<br />

Lieferantenauswahl<br />

und Zulassung<br />

Eskalationsverfahren<br />

Anfrage,<br />

techn. Spezifiaktion<br />

Vorbereitungsphase<br />

Problemgespräch<br />

Zielabweichung im Kernprozess<br />

Projektabschätzung<br />

3.1 Zielsetzung der Beschaffung<br />

Konzeptfindung,<br />

Auftragsvergabe<br />

Index: E Seite 8 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Problemlage<br />

vor Ort<br />

Partnersupport<br />

Festlegung von Produkt-<br />

und Prozessmerkmalen<br />

Eskalationszeit<br />

Produkt - und Prozessentwicklung Vorserien-produktion<br />

(PSO)<br />

Produkt- und<br />

Prozessfreigabe<br />

Prozesslenkung,<br />

Serienprüfungen<br />

Abstimmphase Bestätigungsphase<br />

Anlaufphase Serienphase<br />

Die Aufgabe des Prozesses ist die termingerechte Beschaffung von Kaufteilen mit<br />

angemessenen Mitteln, sowie die nachhaltige Sicherung aller in der Produktentwicklung<br />

festgelegten qualitativen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Aspekte.<br />

Die Beschaffung von nicht marktgängigen Produkten erfolgt anhand von<br />

Projektunterlagen, die vom Lieferanten zu erfüllende Anforderungen enthalten. Die bei der<br />

Auswahl der Lieferanten, sowie deren Entwicklung erforderlichen Maßnahmen richten sich nach<br />

der Bedeutung der Produkte (Projektabschätzung) und der Beschaffungsstratgie.<br />

Als Teil des Entwicklungsprozesses wird der Beschaffungsprozess in das Projektmanagement<br />

(ZKW-Projektterminplan) eingebunden und verfolgt.<br />

Die Tätigkeiten des Lieferanten sind wesentliche Bestandteile dieses Prozesses. Er trägt<br />

daher Mitverantwortung für den gemeinsamen Projekterfolgt, die er zu jeder Zeit und unter allen<br />

Umständen wahrzunehmen hat.<br />

Ist die Zielerreichung der Beschaffung (bei ZKW oder beim Lieferanten) gefährdet (z.B.<br />

Terminüberschreitung eines Projektmeilensteines), so wird ein Eskalationsverfahren eingeleitet,<br />

dass bis zur Erreichung des Kaufteilprojekt-Sollzustandes (hinsichtlich Termin, Qualität und<br />

Kosten) den Prozess mit der notwendigen Intensität aktiv begleitet (siehe Kapitel 3.8).


3.2 Q-Planung, Nachweis und Dokumentationspflichten<br />

Index: E Seite 9 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Anhand folgender Graphik werden die Planungsphasen, sowie die grundsätzlichen Nachweis-<br />

und Dokumentationspflichten im Rahmen des Beschaffungsprozesses dargestellt. Diese<br />

Festlegungen gelten als Mindestanforderung und werden mit projekt- bzw. produktspezifischen<br />

Zusatzvereinbarungen hinsichtlich ihres Umfangs und des Vorlagetermins konkretisiert.<br />

ZKW Phase Qualitätsplanungsstufen Aktionen/Voraussetzungen/Methoden Dokumente<br />

Serienphase Anlaufphase<br />

Bestätigung<br />

Abstimmung<br />

Vorbereitung Vorleistung<br />

Definitionsphase → Festlegung des Bedarfes ■ Lastenheft Kunde<br />

■ Termin-, Mengen- und Kostenrahmen<br />

■ Anfragevorbereitung PLS/Projekt<br />

Anfragephase → Auswahl potenzieller Lieferanten ■ Lieferanten-Selbstbewertungsbogen<br />

Zertifikate<br />

Lief.Pool und Lieferantenbewertung<br />

■ Systemaudit<br />

Angebotsphase → Anfrage von ZKW ■ Normen, Lasten-/Pflichtenhefte<br />

Zeichnungen, Spezifikationen<br />

Prüfvorschriften<br />

→ Überprüfung der Herstellbarkeit ■ Leistungsschnittstellenvereinbarung<br />

→ Prüfung auf besondere Merkmale ■ Analyse Lasten-/ Plichtenheft<br />

→ Ermittlung der ZKW-Erwartungen ■ Machbarkeitsanalyse /Bestätigung<br />

→ Spezifikation, Termin und Preisprüfung ■ Kapazitätsanalyse /-bestätigung<br />

Konzeptfindung → Kostendetaillierung / Kalkulation ■ Detaillierung, Cost Break Down<br />

→ Erstellung verbindliches Angebot ■ Pflichtenheft / Termine / Preisangebot<br />

→ Analyse Angebotsunterlagen / Konzept … ■ Lieferantenauswahlmatrix (LRKZ)<br />

→ Auftragsvergabe an geeignetesten ■ ZKW- Audit Checkliste<br />

Auftragsvergabe Lieferanten, Startgespräch ■ Verbindliche Bestellunterlagen,<br />

→ Liefervereinbarung / Vertragsgrundlage Spezifikationen, Termine, Preise<br />

■ Life Time Vertrag / Sonstiger Vertrag:<br />

Entwicklungsverträge,Lizenzverträge<br />

EK-Bedingungen,Q-/Gewährleist.Richtlinie<br />

Produkt → Einbindung in ZKW-Projekt-Team ■ Qualitätsvorausplanung (APQP) auf Basis<br />

Entwicklungsphase → Abschätzung der Qualitäts-Risiken des verb. Terminplans<br />

→ Entwicklung und Detailierung der Daten ■ Projekt-Risikoabschätzung<br />

→ Bereitstellung der Daten<br />

→ Überprüfung und Bewertung ■ System FMEA<br />

der Konstruktion (anhand von Muster) ■ Herstellbarkeitsanalyse<br />

→ Start Entwicklungslebenslauf ■ Konstruktions FMEA<br />

→ Festlegung und Entwicklung Unterlierferanten ■ Entwicklungslebenslauf<br />

→ Design Review ■ Entwicklungsprüfplan (für Muster und<br />

Prozessentwicklungs- Prototypen)<br />

phase → Abschätzen möglicher ■ Prototypenbeurteilung<br />

Fertigungsrisiken ■ Prozess-FMEA<br />

→ Optimierung der Fertigungs- ■ Festlegung besonderer Merkmale<br />

verfahren und Betriebsmittel ■ Musterbeurteilung<br />

→ Festlegen und Beschaffen notw. Prüfmittel ■ Prozesslenkungsplan Vorserie<br />

Vorserienphase → Überprüfung und Beurteilung ■ Versuchs/Vorserienfertigung<br />

der Fertigungssicherheit ■ Fähigkeitsuntersuchung<br />

und -Nachweis für Prüfmittel,<br />

→ Minimierung der Maschinen und Prozesse/Produkte<br />

Fehlerwahrscheinlichkeit ■ Reaktionspläne/Maßnahmenpläne<br />

■ Interne Prozessfreigabe<br />

ZKW Audit (PSO) → Statusabfrage für Serienstart ■ Interne Erstbemusterung<br />

■ Projekt-Lief.-Risiko-Matrix<br />

→ Prozessbeurteilung ■ PSO Fragebogen<br />

■ Prozesslenkungsplan Serie<br />

Freigabe Lieferphase → ~ Freigabe durch ZKW oder Kunden ■ Prozessabnahmeprotokoll; PSO Checkliste<br />

→ Start Lieferantenbewertung (fortlaufend)<br />

■ Erstbemusterung nach VDA bzw PPAP<br />

Serienanlaufphase → nach Serienfreigabe durch ZKW ■ SPC<br />

→ Start Prozesslenkung ■ Teilelebenslauf nach Ä am Produkt/Prozess<br />

→ Start Teilelebenslauf<br />

Serienfertigung → Prozessaudit ■ Prozessaudit entspr. Planung<br />

→ Kont. Weiterentwicklung der Prozesse ■ Q-Nachweise/Doku/Archivierung<br />

inkl. Erhöhung der Fertigungssicherheit ■ Q-Leistung, PPM, Mengen- und Termintreue<br />

■ Produkt und Requalifikationsprüfungen<br />

Lieferanten-Aktivität ZKW-Aktivität grundsätzliche Nachweispflicht gegenüber<br />

ZKW


3.3 Vorleistungsphase<br />

3.3.1 Lieferantenauswahl und –zulassung<br />

Index: E Seite 10 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Das QM-System unserer Lieferanten ist gemäß den branchenspezifischen Anforderungen der<br />

Automobilindustrie zu entwickeln (Grafische Darstellung Stufe 2). Bevor ein Produzent als<br />

Lieferant für ZKW tätig werden kann, bewertet ZKW vor Abschluss des Liefervertrages den<br />

Lieferanten, mit dem Ziel festzustellen:<br />

• ob ein QM-System installiert ist, das den Anforderungen der Automobilindustrie (ISO TS<br />

16949:2002) entspricht, das auf den Standards der DIN EN ISO 9000:2000 aufbaut,<br />

• ob der Lieferant über entsprechendes Entwicklungspotential verfügt,<br />

• ob der Lieferant in der Lage ist, unseren logistischen, kaufmännischen und DV-<br />

Anforderungen zu entsprechen,<br />

• ob der Lieferant in der Lage ist, unseren Qualitätsansprüchen gemäß unserer<br />

Qualitätsrichtlinie und die nachfolgend gezeigten Entwicklungsstufen zu erfüllen.<br />

Entwicklungsstufen zum Serienlieferanten:<br />

Prozessfreigabe PSO<br />

Q/G-Richtlinie, Kd.-Spez.…<br />

ISO/TS 16949:2002<br />

ISO 9001:2000<br />

Langzeitprozessfähigkeiten<br />

Erstmusterfreigabe<br />

Entwicklungsstufen zum Serienlieferanten:<br />

Prozessfreigabe PSO<br />

Q/G-Richtlinie, Kd.-Spez.…<br />

ISO/TS 16949:2002<br />

ISO 9001:2000<br />

Langzeitprozessfähigkeiten<br />

Erstmusterfreigabe<br />

Die Bewertung zur Zulassung kann z. B. erfolgen durch:<br />

• Ein ZKW spezifisches Zulassungs- / Prozessaudit<br />

Ziel:<br />

Nachhaltige Fertigungssicherheit<br />

Stufe 5: produktspezifisch<br />

Stufe 4: prozessspezifisch<br />

Stufe 3: ZKW u. kundenspezifisch<br />

Stufe 2: branchenspezifisch<br />

Stufe 1: branchenunabhängig<br />

Ziel:<br />

Nachhaltige Fertigungssicherheit<br />

Stufe 5: produktspezifisch<br />

Stufe 4: prozessspezifisch<br />

Stufe 3: ZKW u. kundenspezifisch<br />

Stufe 2: branchenspezifisch<br />

Stufe 1: branchenunabhängig


Index: E Seite 11 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

• Anerkennung eines bereits durchgeführten QM-Systemaudits nach den Anforderungen<br />

der Automobilindustrie durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft oder eine<br />

QM-Systembewertung durch einen Automobilhersteller oder –zulieferanten<br />

• Eine Lieferantenselbstbewertung<br />

Die Lieferantenzulassungen werden aus aktuellen Anlässen wiederholt.<br />

Bei Lieferanten, die zunächst nur über eine branchenunabhängige Zertifizierung nach DIN EN<br />

ISO 9000 verfügen, ist anhand eines Terminplanes der Nachweis zur Höherqualifizierung nach<br />

den Anforderungen der Automobilindustrie zu erbringen.<br />

Eine branchenunabhängige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 (Stufe 1) ist als<br />

Zulassungskriterium alleine nicht ausreichend. (Ausnahme: Klein- und Kleinstorganisationen<br />

regionaler Partner).<br />

3.3.2 Lieferantenselbstbewertung und Qualifizierung<br />

Voraussetzung für die Erstzulassung und Beauftragung eines Lieferanten ist eine<br />

Selbstbewertung nach dem Muster eines Fragebogens, der im Rahmen des Lieferantenpooling<br />

an den Lieferanten übermittelt wird. Anschließend ist ein Besuch vor Ort (preassessment/<br />

Potentialanalyse) notwendig. Im Falle eines positiven Ergebnisses kann der Lieferant in den<br />

ZKW-Lieferantenpool aufgenommen werden.<br />

Im Falle eines Auftrages sind evtl. verschiedene Maßnahmen (resultierend aus ZKW<br />

Lieferantenaudit/-besuch/.preassessment ) an/abzuarbeiten.<br />

3.3.3 Zertifikate<br />

Im Verfahren der Lieferantenzulassung hat der Lieferant seinen aktuellen Zertifizierungsstand<br />

nachzuweisen. Nach einer Beauftragung liegt es im Interesse des Lieferanten, ZKW aktiv über<br />

jede Änderung seines Zertifizierungsstatus zu informieren (siehe auch Kapitel 4<br />

Lieferantenbewertung).<br />

3.4 Vorbereitungsphase<br />

Die Vorbereitungsphase umfasst alle Aktivitäten der klassischen Anfragephase und erfolgt bei<br />

ZKW.<br />

Von Seiten des Lieferanten wird mit der Angebotslegung die Vorlage einer Machbarkeits- und<br />

Kapazitätsanalyse erwartet.<br />

Diesbezügliche Bestätigungen sind Auftragsvoraussetzungen.<br />

3.5 Abstimmungsphase<br />

3.5.1 Projektmanagement<br />

Der Lieferant muss über ein geeignetes Projektmanagement verfügen. Für jedes Projekt ist ein<br />

Projektverantwortlicher zu benennen, der alle Planungsaktivitäten koordiniert. Die jeweiligen<br />

fachbezogenen Projektverantwortlichen sind ZKW als Ansprechpartner über den<br />

gesamten Projektverlauf zu benennen.<br />

Um die Projektziele aus technischer, terminlicher, finanzieller und qualitativer Sicht zu<br />

erreichen, ist ein Gesamt-Projektplan zu erstellen, der bereichsübergreifende Gültigkeit besitzt<br />

und alle geplanten Ziele eindeutig erkennen lässt.<br />

Aus dem Gesamt-Projektplan sollen frühzeitig Risiken und kritische Projektpunkte/-pfade zu<br />

erkennen sein, um ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.<br />

Der gesamte Umfang der Projektplanung (Projektmanagement) ist von der Komplexität des<br />

Produktes abhängig und wird mit ZKW abgestimmt.


3.5.2 Terminplan/Projektplanung - APQP<br />

Index: E Seite 12 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Der Lieferant erstellt einen fachbezogenen Detailprojektplan zur Qualitätsvorausplanung.<br />

Der Projektplan überwacht u.a.:<br />

• die Ermittlung der Qualitätsanforderungen von ZKW<br />

• den Prozess zur Herstellbarkeitsbewertung<br />

• die Qualitätsplanungs-Aktivitäten Verkaufsprodukt<br />

• die Mess- und Prüfmittelbeschaffung und Abnahme<br />

• die Serienlieferfreigabe<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung ist im Projektplan anzugeben und sollte Abstände von 4<br />

Wochen nicht übersteigen.<br />

3.5.3 Projekt – Risikoabschätzung<br />

Die Projektabschätzung wird unmittelbar nach der Festlegung des Lieferanten für einen<br />

bestimmten Lieferumfang durchgeführt.<br />

Die Projektabschätzung erfolgt bei ZKW und nimmt über das ermittelte Risiko Einfluss auf die<br />

Intensität zur Projektbegleitung durch ZKW Mitarbeiter.<br />

3.5.4 Produktentwicklung<br />

Sofern der Lieferant mit der Entwicklung eines Produktes beauftragt wurde, ist er für die<br />

Abwicklung aller Entwicklungsaktivitäten voll verantwortlich.<br />

Während der Entwicklungsphase muss der Lieferant im engen Kontakt zu ZKW stehen, so dass<br />

die ständige Abstimmung, insbesondere an den Schnittstellen zu ZKW-Design- und<br />

Funktionskomponenten, gewährleistet ist.<br />

Der Lieferant erstellt einen Projektplan aus dem der erforderliche Zeitbedarf eines<br />

Entwicklungsprojektes ersichtlich ist und der mit der ZKW Entwicklung und Konstruktion<br />

abgestimmt wird.<br />

3.5.5 Qualitätsplanungsgespräch<br />

Während der Prozess- /Produktentwicklung werden mit dem ZKW-Qualitätsbeauftragten und<br />

dem Projektverantwortlichen des Lieferanten, Qualitätsplanungsgespräche geführt.<br />

Die Qualitätsplanungsgespräche dienen der Abstimmung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

mit den Lieferanten und stellen sicher, dass alle geplanten Qualitätsaktivitäten vor<br />

Serieneinsatz ausgeführt und dokumentiert sind.<br />

Werden Abweichungen festgestellt, sind geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die<br />

Beseitigung der Abweichungen ist ZKW schriftlich mitzuteilen.<br />

Es werden gemeinsam besondere und kritische Merkmale festgelegt, für die ein statistischer<br />

Fähigkeitsnachweis im Rahmen der Vorserienproduktion, der Erstbemusterung und ggf.<br />

während der Serienfertigung erforderlich ist.<br />

Die Auswahl der Merkmale richtet sich dabei nach festgelegten Zeichnungsangaben, den<br />

geplanten Fertigungsbedingungen und nach Produktions- und Produkterfordernissen.<br />

Die Dokumentation der Planungsergebnisse erfolgt in den projekt- bzw. produktspezifisch<br />

erstellten Vereinbarungen zur „Nachweis und Dokumentationspflicht im Zuge der Bestätigungs-<br />

und Anlaufphase“ und gilt damit als teilespezifische Qualitätssicherungsvereinbarung.<br />

3.6 Bestätigungsphase<br />

3.6.1 FMEA<br />

Vom Lieferanten ist durch ein bereichsübergreifendes Team eine Fehler-Möglichkeiten und<br />

Einfluss-Analyse (FMEA) zu erstellen, um frühzeitig mögliche Risiken bei neuen oder<br />

geänderten Produkten und Prozessen zu erkennen und zu vermeiden.


Index: E Seite 13 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Notwendige Verbesserungsmaßnahmen werden bewertet und die Durchführung koordiniert und<br />

überwacht.<br />

Alle in den ZKW Zeichnungen angegebenen wichtigen Funktionsmaße sind ebenfalls einer<br />

Risikobetrachtung zu unterziehen. Dabei kann die Betrachtung einer Gruppe von<br />

Funktionsmaßen hinsichtlich ihrer Fehlerfolgen hilfreich sein (Schnittstellen- und<br />

Fehlerverkettungsbetrachtung).<br />

Im Rahmen der Qualitätsplanungsgespräche ist dem Vertreter der Qualitätssicherung von ZKW<br />

die „Prozess-FMEA“ vorzulegen.<br />

Lieferanten, die mit der Entwicklung von Produkten beauftragt werden, erstellen eine „System-<br />

und Konstruktions-FMEA“.<br />

Weitere Einzelheiten zur FMEA Erstellung enthält VDA Band 4 Teil 2 und das FMEA Handbuch<br />

der QS9000.<br />

3.6.2 Herstellbarkeitsbewertung<br />

Der Lieferant führt im Rahmen der Qualitätsvorausplanung Herstellbarkeitsanalysen durch und<br />

bewertet durch Einbringung seines Know-hows gemeinsam mit Fertigung, Montage,<br />

Unterlieferanten und ggf. der ZKW Entwicklung und Konstruktion die Herstellbarkeit und<br />

Erfüllbarkeit der Spezifikationen.<br />

Der Lieferant stellt damit sicher, dass das zu liefernde Produkt unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen Fertigungsausrüstung und Kapazität herzustellen, zu montieren, zu verpacken und<br />

unter Einhaltung der Spezifikationen und Qualitätsvorgaben zu liefern ist.<br />

Diese ist für Neuteile grundsätzlich erforderlich und muss bei Produkt- und Prozessänderungen<br />

überarbeitet und neu bestätigt werden.<br />

Als Ergebnis der Herstellbarkeitsbewertung erstellt der Lieferant die Herstellbarkeitsanalyse.<br />

3.6.3 Prozessentwicklung, Prozesslenkung<br />

Der Lieferant muss ein Verfahren anwenden, das sicherstellt, dass der<br />

Produktentstehungsprozess geplant und überwacht abläuft.<br />

Dieses Element umfasst als Aufgabe die Planung von Produktions-, Montage-, Prüf- und<br />

Wartungsprozessen und damit die gesamte Produktionsorganisation.<br />

Hierzu sind geeignete Projektpläne anzuwenden, die die Planungsschritte zur Realisierung<br />

einer prozesssicheren Serienfertigung berücksichtigen.<br />

Die für die Produktqualität wichtigen Produkt- und Prozessmerkmale sind festzulegen und mit<br />

ZKW abzustimmen.<br />

3.6.4 Fertigungsprozessplanung<br />

Der geplante Arbeitsablauf ist in einem Prozess-Ablaufschema grafisch darzustellen.<br />

Unter Verwendung dieser schematischen Darstellung des Prozessablaufes/Arbeitsablaufes<br />

werden detailliert zu jedem Ablaufschritt die nötigen qualitätssichernden Maßnahmen<br />

beschrieben.<br />

3.6.5 Prozesslenkungsplan (control plan, Kontrollplan)<br />

Eine wichtige Phase im Prozess der Qualitätsplanung ist die Erstellung eines<br />

Prozesslenkungsplans. Er stellt eine zusammenfassende schriftliche Beschreibung aller<br />

qualitätssichernden Maßnahmen dar und beschreibt die in jeder Phase des Arbeitsablaufes<br />

durchzuführenden Maßnahmen, wie etwa beim Wareneingang, während des Prozesses, beim<br />

Warenausgang und alle regelmäßig auszuführenden Prüfungen für die Überwachung von Teilen<br />

und Prozessen.<br />

Alle in der FMEA angegebenen Prüfmaßnahmen müssen im Prozesslenkungsplan enthalten<br />

sein.


Index: E Seite 14 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Im Rahmen eines Qualitätsgespräches wird ZKW der Prozesslenkungsplan vorgelegt und<br />

freigeben. Dabei muss, soweit anwendbar, zwischen Prototypen-, Vorserien- und Serienphase<br />

unterschieden werden.<br />

Der Prozesslenkungsplan spiegelt ständig den aktuellen Fertigungsablauf wider und ist<br />

bei Produkt- und Prozessänderungen entsprechend zu aktualisieren.<br />

3.7 Anlaufphase<br />

3.7.1 Prozessfähigkeitsnachweis<br />

Der Lieferant muss für alle vereinbarten bzw. im Prozesslenkungsplan angegebenen wichtigen<br />

und kritischen Produkt- und Prozessmerkmale die Prozessfähigkeit nachweisen.<br />

Hierzu sind die Methoden der statistischen Prozessregelung (SPC) anzuwenden.<br />

Der Nachweis der Kurzzeitfähigkeit cmk/ppk erfolgt im Rahmen der Erstbemusterung.<br />

Der Nachweis der Langzeitfähigkeit cpk erfolgt kontinuierlich und ist in regelmäßigen<br />

Abständen auszuwerten.<br />

3.7.2 Vorserienproduktion<br />

Auslöser zur Durchführung einer Vorserienproduktion beim Lieferanten ist die Unkenntnis über<br />

das Prozessverhalten bei den zu bewertenden Merkmalen, das wie folgt begründet sein kann:<br />

• Einsatz neuer Fertigungsanlagen, Fertigungseinrichtungen, Werkzeuge, Technologien,<br />

Materialien,<br />

• Neuentwicklungen, komplexe Einheiten, neuer Produktionsstandort,<br />

Produktionsverlagerungen<br />

• Neue Prozesse oder Prozesse mit hohem Risiko<br />

Ist eine Vorserienproduktion nicht erforderlich (das heißt, das Prozessverhalten ist bekannt), so<br />

muss vom Lieferanten ein Fähigkeitsnachweis (im Rahmen der Erstbemusterung) erbracht<br />

werden.<br />

Werden Produkt- und /oder Prozessänderungen mit Auswirkung auf relevante Merkmale<br />

durchgeführt, ist die Vorserienproduktion zu wiederholen.<br />

3.7.3 Abstimmung der Vorserienproduktions-Modalitäten (PSO-Modalitäten)<br />

Die Bedingungen zur Durchführung der Vorserienproduktion werden zwischen den ZKW<br />

Abteilungen (Technischer Einkauf und Qualitätssicherung) und dem Lieferanten festgelegt.<br />

Die Entscheidung zur Begleitung der Vorserienproduktion durch ZKW Mitarbeiter erfolgt in<br />

Abhängigkeit vom Ergebnis einer Risikobetrachtung, basierend auf den Ergebnissen und<br />

Erfahrungen während der Produkt – und Prozessentwicklung des Lieferanten.<br />

3.7.4 Prozessentwicklung<br />

Durch die Prozessentwicklung wird sichergestellt, dass der gesamte Herstellprozess optimiert<br />

und für die Serienphase geeignet ist, das heißt:<br />

• Die beeinflussenden Prozessparameter sind anhand ausreichender Versuche ermittelt<br />

und mit prozesssicheren Toleranzen vorgegeben;<br />

• Der Herstellprozess (Fertigungseinrichtungen und Werkzeuge) entspricht dem<br />

Serienstand<br />

• Das Personal ist qualifiziert, mit dem neuen Produkt vertraut und steht in ausreichender<br />

Kapazität zur Verfügung,<br />

• Prozessvorgaben wie Prozessvorschriften, Arbeits- und Prüfanweisungen sind erstellt<br />

und am Arbeitsplatz verfügbar,


• Die Arbeitsplatzsituation ist seriengerecht,<br />

• Zugelieferte Teile entsprechen dem Serienstand.<br />

Index: E Seite 15 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Für die anzuwendenden Methoden siehe die aktuelle Auflage des VDA Bandes 4, Teil1 Punkt 9.<br />

Gleichwertige Methoden sind zulässig, jedoch mit ZKW abzustimmen.<br />

3.7.5 Bewertung der Vorserienproduktion (PSO)<br />

Ziel der Bewertung der Vorserienproduktion ist ein Nachweis über:<br />

• Das Prozessverhalten im Hinblick auf Streuung und Sicherheit des Herstellprozesses<br />

bezüglich der relevanten Produkt- und Prozessmerkmale,<br />

• die Fähigkeit, mit dem geplanten Personal und der geplanten Maschinenkapazität die<br />

erforderlichen Stückzahlen qualitätssicher zu fertigen,<br />

• die Eignung der Prozesskette, Teile in der Vereinbarten Qualität dem Kunden zum<br />

richtigen Zeitpunkt in der bestellten Menge bereitzustellen.<br />

Diese Nachweise können nur anhand einer statistisch abgesicherten Prüfung mit einer<br />

ausreichenden Produktionsstückzahl erbracht werden.<br />

Die Ergebnisse der Bewertung der Vorserienproduktion wird auf der Checkliste<br />

„Vorserienproduktion/PSO“ dokumentiert. Ein positives Ergebnis gilt als Nachweis der<br />

grundsätzlichen Anlauftauglichkeit und ist Vorraussetzung für die Erstmusterlegung.<br />

3.7.6 Erstbemusterung<br />

Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss eine Serienlieferfreigabe je Produktionsteilenummer<br />

vorliegen. Zu diesem Zweck führt der Lieferant eine Erstmusterprüfung<br />

(Produktionsteilabnahmeverfahren) durch und bestätigt die Einhaltung aller Anforderungen<br />

gemäß Zeichnungen, Lastenheften, Normen, Spezifikationen und gesetzlichen Vorschriften. Die<br />

Abnahme der Erstmuster erfolgt vorzugsweise bei ZKW.<br />

Die Erstmusterprüfung erfolgt mit Teilen, die unter definierten Prozess-, Prüf- und<br />

Logistikbedingungen hergestellt wurden, die mit denen der späteren Serienfertigung identisch<br />

sein müssen. (vgl. DIN 55350, VDA Band 2, QS9000 PPAP Richtlinie).<br />

In folgenden Fällen sind ZKW vor Aufnahme von Serienlieferungen Erstmuster vorzustellen:<br />

• bei neuen Produkten,<br />

• bei geänderten Produkten,<br />

• bei der Behebung einer Abweichung an zuvor vorgestellten Produkten<br />

• bei der Verwendung von neuen Werkzeugen oder Produktionseinrichtungen<br />

• bei Produktionsverlagerungen an einen anderen Standort oder an Unterlieferanten<br />

• bei der Verwendung anderer möglicher Materialien, die für das Teil nicht genehmigt<br />

waren<br />

In folgenden Fällen ist ZKW über veränderte Serienbedingungen in Kenntnis zu setzten, der<br />

ZKW-Qualitätsbeauftragte entscheidet dann über die Vorlage eines Erstmusterprüfberichtes:<br />

• bei Wechsel von Unterlieferanten<br />

• bei geänderten Produktionsverfahren<br />

• bei längerem Aussetzen der Produktion (>12 Monate)<br />

Der Lieferant aktualisiert seine Erstmusterunterlagen so, dass sie den laufenden Prozess- und<br />

den Teilezustand jederzeit widerspiegeln.


3.7.7 Bemusterungsumfang<br />

Index: E Seite 16 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Der Lieferant ist für die Durchführung der Erstmusterprüfung und Dokumentation aller<br />

Ergebnisse voll verantwortlich. Er erstellt den Erstmusterprüfbericht für die zu liefernden<br />

Produktionsteile.<br />

Der Erstmusterprüfbericht besteht aus dem Deckblatt und den erforderlichen<br />

Prüfergebnisberichten.<br />

Die Prüfergebnisberichte gliedern sich in folgende 8 Berichtsabschnitte:<br />

1. Abweichungsbericht<br />

2. Liste verwendeter Einzelteile: Angabe von Teilenummer, Änderungsstand und<br />

Freigabestand aller beinhalteten Einzelteile für Baugruppen und Komponenten.<br />

3. Dimensionsbericht: Auflistung aller dimensionellen Sollwerte mit Zuordnung zu den<br />

Istwerten mittels Positionsnummer oder Istwerte, lesbar direkt auf der Teilzeichnung.<br />

4. Werkstoffbericht: Auflistung aller Werkstoffangaben als Soll/Istwert-<br />

Gegenüberstellung. Bescheinigungen über durchgeführte Materialprüfungen müssen<br />

der EN 10204 3.1 B voll entsprechen. Auflistung aller Funktions-, Lebensdauer- und<br />

Zuverlässigkeitsprüfergebnisse, Ergebnisse von durchgeführten<br />

Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeständigkeitsprüfungen.<br />

5. Fähigkeitsnachweis: Auflistung aller Fähigkeitsindices der Maschinenfähigkeit/<br />

vorläufigen Prozessfähigkeit cmk/ppk an den im Rahmen der Qualitätsvorausplanung<br />

festgelegten kritischen Merkmale einschl. der statistischen Auswertungsprotokolle.<br />

Die Fähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn der ermittelte cmk/ppk Wert >= 1,67 ist.<br />

6. Messmethoden: Angaben über verwendete Messhilfsmittel, Prüfequipment,<br />

Aufnahmevorrichtungen, Hardware, Prüfsoftware etc.. Mit der ZKW Messtechnik<br />

abgestimmte Messausrichtungen.<br />

7. Fertigungs-Layout: Darstellung des realisierten Fertigungsfortschrittes mit allen<br />

Prozess- und Prüfschritten und der dem Prozess zugeführten Teile und Hilfsstoffe.<br />

8. Inhaltstoffe in Zukaufteilen: (Umweltverträglichkeitsbericht) Eintrag der<br />

Inhaltstoffe im IMDS unter der Bekanntgabe der IMDS-Nr. im Werkstoffbericht.<br />

Materialdatenblatt: Sicherheit und Umwelt ausgefüllt zum EMPB.<br />

Beachtung: VDA-Liste für deklarationspflichtige Stoffe.<br />

Dem Erstmusterbericht sind alle zugrunde liegenden Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen,<br />

Katalog- oder Normangaben, ggf. mit Sichtprüfungsbericht beizufügen.<br />

Merkmale, die vom Lieferanten nicht selbst geprüft werden können, müssen durch<br />

Prüfzeugnisse von entsprechend akkreditierten externen Instituten nachgewiesen werden.<br />

Bei Unvollständigkeit des geforderten Bemusterungsumfanges wird der Lieferant durch einen<br />

Prüfbericht informiert und zu einer Vervollständigung der Unterlagen binnen drei Tagen<br />

aufgefordert.<br />

Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Durchführung der Erstbemusterung seitens ZKW nicht<br />

möglich, und es erfolgt eine Rückweisung des bisher vorliegenden Erstmusterumfangs.<br />

Der Prüfbericht erhält eine negative Lieferbewertung, die ggf. zur Lieferantenbewertung<br />

herangezogen wird.<br />

3.7.8 Erstmusterprüfergebnis<br />

Als Bewertung des Erstmusterprüfberichtes wird eine der folgenden<br />

Verwendungsentscheidungen je Prüfergebnisbericht und als Gesamtentscheidung angegeben:<br />

• Freigabe, d.h. freigegeben, ohne jede Einschränkung.<br />

• Freigabe mit Auflagen, d.h. freigegeben, mit Auflage für definierten Zeitraum.<br />

Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />

• Abgelehnt, Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.


Index: E Seite 17 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Das Erstmusterprüfergebnis wird im Zentralen EDV-System dokumentiert und dient der Logistik<br />

für die Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />

Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis informiert.<br />

Lieferungen ohne gültige Erstmuster- / Sonstige Musterfreigabe bedürfen einer schriftlichen<br />

Genehmigung durch ZKW.<br />

3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren<br />

Für Normteile, einfache Zeichnungsteile und Serienteil bei Änderung mit geringer funktionaler<br />

und/oder optische Auswirkung im Rahmen von Folgebemusterungen sind seitens ZKW keine<br />

Vorserienproduktionen vorgesehen.<br />

Die Erstbemusterung erfolgt durch den Lieferanten, alle Merkmale inkl. Texte auf Zeichnungen<br />

oder Änderungsanträgen sind zu prüfen und die erfolgte Prüfung auf dem Erstmusterprüfbericht<br />

zu bestätigen, nur die Abweichungen sind anzuzeigen.<br />

3.7.10 Ausfallmuster<br />

Es handelt sich dabei um Produkte und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen<br />

hergestellt wurden, bzw. noch nicht für die Serienlieferungen freigegeben wurden (Teil mit<br />

eingeschränkter Produktfreigabe / Status- N-Teil). Diese Muster werden wie Muster für<br />

Erstmusterprüfberichte von ZKW mit Auftrag unter Terminangabe beim Lieferanten angefordert.<br />

Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind entsprechend zu<br />

kennzeichnen.<br />

Ausfallmuster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als<br />

solche eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

Die Verwendungsentscheidung über Ausfallmuster von ZKW bedeutet nicht gleichzeitig die<br />

Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />

Abhängig von der Komplexität von Kaufteilen entscheidet ZKW über die Notwendigkeit der<br />

Mustervorlage. Die Notwendigkeit der Lieferung von Muster unterschiedlicher Kategorie (A,-B,-<br />

,C-,D-) wird in der Matrix „Vereinbarung zur Nachweispflicht_QS“ ausgewiesen.<br />

3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />

Der Lieferant bewahrt alle Dokumente gemäß den in seinem QM-System festgelegten<br />

Aufbewahrungszeiträumen auf, einschließlich der mit Berichtsnummer und Datum<br />

gekennzeichneten je 2 Musterteile.<br />

3.8 Serienphase<br />

3.8.1 Prüfungen<br />

Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette,<br />

gemäß der im Prozesslenkungsplan festgelegten Art und Weise durchgeführt werden.<br />

Die Prüfergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren.<br />

Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />

hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden.<br />

Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in einem nicht ausreichend fähigen Prozess<br />

hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis der Herstellprozess optimiert und<br />

die geforderten cpk - Werte erreicht sind.<br />

Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Endprüfung verifiziert werden, dass alle<br />

geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine<br />

Abweichung gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />

Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den Lieferanten nicht<br />

aus seiner direkten Qualitätsverantwortung gegenüber ZKW.


3.8.2 Periodische Prüfungen<br />

Index: E Seite 18 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Periodische Prüfungen sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass sämtliche<br />

Qualitätsanforderungen, die über die laufende Prozessüberwachung hinausgehen, erfüllt<br />

werden. Zu den periodischen Prüfungen gehören u.a.:<br />

• Umweltbeständigkeitsprüfungen (z. B. Temperaturwechseltests, Salzsprühnebeltests<br />

etc.)<br />

• Langzeitteste<br />

• Festigkeitsprüfungen<br />

• Produktaudits<br />

Periodische Prüfungen sind in der Regel wesentlich umfangreicher als serienbegleitende<br />

Prüfungen und müssen in Art und Umfang eindeutig im Prozesslenkungsplan festgelegt werden.<br />

3.8.3 Requalifikationsprüfung<br />

Der Lieferant führt 1 mal jährlich Requalifikationsprüfungen durch. Spätestens zur Prozesserie<br />

stimmt der Lieferant den Controlplan hinsichtlich der geplanten Requal.-Prüfungen mit ZKW ab.<br />

Die Berichtsform und der Umfang der Zwischenmusterprüfung entsprechen dabei dem bei<br />

Serienfreigabe und sind ZKW auf Verlangen vorzulegen.<br />

3.8.4 Abweichungen<br />

Werden im Verlauf der Prozessüberwachung Abweichungen gegenüber den Spezifikationen<br />

festgestellt, so ist durch das lieferanteneigene QM-System sicherzustellen, dass diese Teile<br />

wirksam von den iO Produkten getrennt werden.<br />

Beabsichtigt der Lieferant an ZKW Teile auszuliefern, an denen Abweichungen über die<br />

zugelassenen Merkmalsgrenzen festgestellt wurden, so ist vor Auslieferung dieser Teile eine<br />

Abweicherlaubnis einzuholen.<br />

3.8.5 Reklamationsbearbeitung<br />

Werden im ZKW - Wareneingang oder im Fertigungsprozess Materialien oder Produkte<br />

beanstandet, erhält der Lieferant umgehend eine schriftliche Reklamation.<br />

Ein 8D- Report ist zu erstellen, und vom Qualitätsleiter des Lieferanten zu unterzeichnen.<br />

Der Bericht ist termin- und sachgerecht, sowie vollständig abzuarbeiten und als Sofortreaktion<br />

an ZKW zu senden.<br />

Sind die tatsächlichen Abweichungsursachen noch nicht bekannt und die einzuleitenden<br />

dauerhaften Korrekturmaßnahmen noch nicht definiert, ist mit der Angabe der<br />

Sofortmaßnahmen auch der Termin der Fertigstellung des vollständigen 8D-Planes anzugeben.<br />

Bis zur Verifizierung der eingeleiteten Korrekturmaßnahmen sind alle Produkte zu 100 %<br />

hinsichtlich des aufgetretenen Fehlers zu überprüfen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß den<br />

Angaben des Prüfberichtes.<br />

Kann ein Rückversand der Ware zum Lieferanten nicht verantwortet werden, ist der Lieferant<br />

verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich qualifiziertes Personal zur Durchführung von<br />

Sofortmaßnahmen bei ZKW zu stellen. Bis zum Eintreffen dieses Personals werden ggf. die<br />

Sofortmaßnahmen durch ZKW Mitarbeiter durchgeführt<br />

Alle durch Beanstandung an Kaufteilen entstandenen Kosten werden dem Lieferanten in<br />

Rechnung gestellt.<br />

3.8.6 Zusatzkennzeichnung nach Reklamationsfällen und bei Musterlieferungen<br />

Nach Reklamationen oder Produktänderung ist die erste fehlerfreie<br />

Lieferung bzw. die erste Lieferung geänderter Produkte auf der<br />

Umverpackung zu kennzeichnen (z.B. 100% Sortierung, Änderung). Die<br />

Kennzeichnung muss auffällig und gut lesbar (Format A5, Beschriftung<br />

feldfüllend) sein, wobei auf die Farbe Rot, sowohl als Schrift-, vor allem<br />

aber als Hintergrundfarbe zu verzichten ist.


Index: E Seite 19 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Für Musterlieferungen gilt obiges sinngemäß, jedoch für jede Lieferung.<br />

3.8.7 Teilelebenslauf<br />

Der Teilelebenslauf dient dem Lieferanten, wie auch ZKW, als unterstützendes Begleitmaterial<br />

zur eindeutigen Identifizierung und Dokumentation von Muster und Produkten.<br />

Die Dokumentation sollte neben der genauen Beschreibung des technischen Teilestandes<br />

(einschließlich aller Abweichungen entgegen dem angegebenen Änderungsindex) auch aktuelle<br />

Angaben über den Produktionsmittelstand (Werkzeug, Fertigungseinrichtung) enthalten, die<br />

Grundlage insbesondere für die Bewertung der Prüf-/Messdaten aus der Produktentwicklung<br />

sind.<br />

Bei einfließenden Änderungen ist eine eindeutige Zuordnung von Änderungseinsatz (Zeitpunkt)<br />

zum Teil zu gewährleisten.<br />

Der Lieferant hat den Teilelebenslauf, entsprechend dem folgenden Muster gewissenhaft,<br />

vollständig und aktuell zu führen.<br />

Lieferant<br />

Qualitätssicherung<br />

Verteiler<br />

:<br />

Verteiler<br />

Kunde:<br />

Teile Nr.: Teilebezeichnung: Erstellt: Blatt: 1 von 1<br />

Teile Nr. Kunde: Bezugsnorm: Genehmigt: Datum:<br />

lfd.<br />

Pos.<br />

Kennzeichnung Beschreibung Änd. index Termin<br />

ex. ZKW /<br />

Liefer-<br />

schein Nr.<br />

3.9 Eskalation<br />

Zweck des Eskalations-Verfahrens ist es:<br />

<strong>TEILELEBENSLAUF</strong><br />

Anzahl<br />

Teile<br />

Erstmuster<br />

ja nein<br />

Datum/Ersteller der<br />

Eintragung im<br />

Teilelebenslauf<br />

Teilestand oder Ergebnisbeschreibung<br />

• Erkannte Zielabweichungen aus dem Beschaffungsprozess, über ein gestuftes<br />

Verfahren, rechtzeitig einer wirksamen Problemlösung zuzuführen.<br />

• Eine Balance zwischen ZKW- Interessen und der Lieferantenverantwortung zu schaffen<br />

• Kaufteile–Ziele sicherzustellen, indem ZKW-Ressourcen zur Lösung von<br />

Lieferantenproblemen so schonend wie möglich eingesetzt werden.<br />

Jedes Kaufteilprojekt hat maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg des Gesamtprojekts. Deshalb<br />

wird der Projektfortschritt laufend verfolgt.<br />

Um Abweichungen vom Terminplan zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen werden<br />

bei ZKW wesentliche Informationen in dem folgenden Formblatt zusammengeführt.


Name Ihr<br />

Unternehmen/Lieferan<br />

t/Werkzeugmacher Ort Teilebezeichung<br />

Allgemeine Angeaben<br />

Name Ihr<br />

Unternehmen/Lieferan<br />

t/Werkzeugmacher<br />

Lieferant<br />

Unterlieferant(en)<br />

Zeichnung<br />

Allgemeine Angaben<br />

Q-Standards/Zertifikate<br />

Unterlagen beim Lieferanten vorhanden?<br />

F or m blatt z ur Projekt beglei t ung<br />

LH<br />

QV<br />

Prüfvorschrift<br />

Index: E Seite 20 von 27<br />

LSV<br />

CAD-Schnittstelle<br />

System-, Produkt,<br />

Prozeß FMEA<br />

Neues Produktkonzept?<br />

Lieferantenta<br />

g geplant<br />

(ZKW<br />

Meilensteine<br />

bekannt)?<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

War bereits<br />

Unterlieferant<br />

?<br />

Datum WZ-<br />

Funktionsprüfung<br />

Datum WZ-<br />

Verlagerung<br />

Erfahrungsstand Audit beim Kunden<br />

Bereits<br />

Erfahrung mit<br />

ZKW?<br />

Datum Prozess-<br />

Serie<br />

ZKW PSO Checkliste<br />

vorhanden?<br />

War<br />

PPP-<br />

Liefera<br />

nt?<br />

Begleitung ZKW?<br />

Übernahmeteil?<br />

Bekannter/<br />

beherrschter<br />

Prozess?<br />

Fehlhandlungssicherheit<br />

bei<br />

Variantenvielfalt<br />

Auditor/Verantwo<br />

rtlicher bei<br />

Lieferant<br />

Rückverfolgbarkeit<br />

durch<br />

Erfassung<br />

Prozessparameter<br />

Kapazitätsplanung<br />

(15%<br />

Overhead?)<br />

Datum<br />

letztes<br />

Audit<br />

Sicherheits-bestand<br />

(Arbeitstage,<br />

Stückzahl)<br />

Bewe<br />

rtung<br />

(z.B.<br />

A-C)<br />

Abgestimmte<br />

Verpackung<br />

entspr. Verp.-RL?<br />

Datum<br />

nächstes<br />

Audit<br />

Terminpl<br />

an<br />

vorhand<br />

en?<br />

PZS-Unterlieferant Prozessqualität Ampelstatus Stand KW<br />

Gesamtbewertung:<br />

Werkzeuge<br />

Projekt<br />

Erprobung<br />

Kapazitäten<br />

Entwicklung<br />

Termine<br />

Risiken/Krit.<br />

Produkt-<br />

/Prozessmer<br />

kmale<br />

Zeigen diese Daten Abweichungen gegenüber den Gesamtprojektzielen auf, und erscheint<br />

dadurch das Erreichen eines wesentlichen Projektmeilensteins als gefährdet, so wird das<br />

Eskalationsverfahren eingeleitet.<br />

Das Eskalationsverfahren besteht aus 3 Stufen<br />

• Stufe 1 Problemgespräch<br />

• Stufe 2 Problemlage vor Ort<br />

• Stufe 3 Lieferanten Unterstützung<br />

Im Prinzip besteht jede Stufe aus:<br />

• Analyse der Abweichungsursache<br />

• Analyse der Problemlage<br />

• Maßnahmenplan, die Ursachen zu beseitigen<br />

• Maßnahmenplan, das Projekt wieder auf Plan zu bringen<br />

• Wirksamkeitsüberprüfung<br />

• De- bzw. Eskalation in die entsprechende Stufe<br />

Unterschiedlich je Stufe sind Problemlösungs-Methodik hinsichtlich der fachlichen Breite und<br />

Tiefe bzw. der Einbringintensität von Ressourcen seitens ZKW.<br />

Gesamt<br />

Unterstützung von<br />

ZKW notwendig?<br />

Bewertung<br />

Anlieferqualität (z.B. A-C)<br />

Bemerkung


4 Lieferantenbewertung in der Serie<br />

Index: E Seite 21 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Die Einhaltung aller Anforderungen, die im Zuge der Beschaffung gemeinsam mit dem<br />

Lieferanten getroffen wurden ist einen notwenige Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreich<br />

Zusammenarbeit. Um dem Rechnung zu tragen erfolgt auf Basis objektiver Kriterien eine<br />

periodische Einstufung aller Lieferanten.<br />

Das der Einstufungssystematik derzeit zugrunde liegende Schema (Modell) und dessen<br />

Kriterien werden in diesem Kapitel detailliert beschrieben.<br />

Sowohl das Schema, wie auch die Kenngrößen können jederzeit neuen Gegebenheiten oder<br />

Anforderungen angepasst und abgeändert werden.<br />

4.1 Bewertungsgruppen und Hauptbewertungsgruppen<br />

Das allgemeine Bewertungsschema besteht aus Einzelbewertungsgruppen,<br />

Hauptbewertungsgruppen und der daraus resultierenden Gesamtbewertung. In<br />

Einzelbewertungen werden nach festgelegten Regeln so genannte QKZ (Qualitäts-Kennziffern)<br />

ermittelt, die nach einer Zusammenführung in einer Gruppenbewertung (HB-QKZ) entsprechend<br />

der Gewichtungsfaktoren das Gesamtergebnis bilden.<br />

In der folgenden Tabelle ist der grundsätzliche Aufbau des Bewertungsschemas dargestellt:<br />

Gruppe Bewertungsgruppe<br />

[QKZ]<br />

Wareneingang Termintreue<br />

Mengentreue<br />

Qualität<br />

PPM Ppm Wareneingang<br />

Ppm Produktion<br />

Ppm Kunde<br />

Ppm Feld<br />

Ppm Zielerreichung<br />

Reklamationen Häufigkeit<br />

Termintreue<br />

Wirksamkeit<br />

Zertifikate Q-Zertifikate<br />

U-Zertifikate<br />

Faktor Hauptbewertungsgruppe<br />

[HB-QKZ]<br />

0,35<br />

0,3<br />

0,35<br />

Wareneingang/Gesamt .1) :<br />

HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />

0,1<br />

0,25<br />

0,5<br />

0,75<br />

0<br />

0,33<br />

0,33<br />

0,33<br />

0,9<br />

0,1<br />

Ppm/Gesamt:<br />

HB-QKZ=QKZMIN-[∑(100-<br />

QKZX)* Faktor]<br />

Reklamationen/Gesamt 1.) :<br />

HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />

Zertifikate/Gesamt:<br />

HB-QKZ= [∑QKZ*Faktor]<br />

Gewicht<br />

1.)<br />

Soft facts Erstbemusterung - HB-QKZ= [QKZ] 10<br />

Entwicklungs-<br />

Knowhow<br />

50<br />

20<br />

20<br />

10<br />

- HB-QKZ= [QKZ] 10<br />

1.) Faktoren/Gewicht variabel in Abhängigkeit von der Bewertbarkeit der Gruppe - siehe<br />

Kap. 4.12<br />

4.2 Basisdaten zur Ermittlung der QKZ<br />

Die Datenerfassung zur Ermittlung der QKZ erfolgt auf 3 verschiedenen Ebenen:<br />

1. der Wareneingangsebene<br />

2. der Artikelebene und<br />

3. der Lieferantenebene.<br />

Gesamtbewertung<br />

[Gesamt – QKZ]<br />

Einstufungsergebnis=<br />

[∑ (HB-QKZ)*Gew./<br />

∑Gew]<br />

Die Daten zur Gruppe „Wareneingang“ werden auf Wareneingangsebene, die Daten der<br />

Gruppen „ppm“ und „Reklamationen“ auf Artikelebene ermittelt und gespeichert.


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Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Informationen, wie der Zertifizierungsstand und die subjektive Bewertung der „Soft facts“,<br />

werden auf Lieferantenebene verarbeitet.<br />

In einer entsprechenden Detaillierung können Ihnen Informationen bei eventuellen Fragen zur<br />

Einstufung übermittelt werden.<br />

4.3 Wareneingang: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />

Wareneingang/Termintreue:<br />

Die Termintreue wird aus der Differenz zwischen dem Termin unserer Wareneingangsbuchung<br />

und den durch den Lieferanten bestätigten Liefertermin ermittelt. Im Fall von fehlenden<br />

Bestätigungen wird der Liefertermin lt. Bestellung bzw. lt. Lieferabruf zur Termintreueermittlung<br />

herangezogen.<br />

Die QKZ Wareneingang/Termintreue ergibt sich nach folgender Tabelle:<br />

Wareneingang/Mengentreue:<br />

Termindifferenzen [Arbeitstagen] QKZ-Wareneingang / Termintreue<br />

Verfrühte Lieferungen:<br />

über 10 Arbeitstage 10<br />

7 bis 10 AT 50<br />

5 bis 6 AT 70<br />

3 bis 4 AT 90<br />

0 bis 2 AT 100<br />

Verspätete Lieferungen:<br />

1 bis 2 AT 90<br />

3 bis 4 AT 70<br />

5 bis 6 AT 50<br />

7 bis 8 AT 30<br />

9 bis 10 AT 10<br />

ab 11 AT 0<br />

Die Mengentreue wird aus der Differenz der bestellten bzw. abgerufenen Menge zu einem<br />

Liefertermin und der tatsächlich gelieferten Menge ermittelt. Um dem Prinzip und der Idee der<br />

Lieferabrufe zu folgen beginnt eine Ermittlung der Mengentreue grundsätzlich erst bei<br />

Überschreitung einer Mengenabweichung von +/- 7% der Bestellmenge. Bei Abweichungen<br />

kleiner als 5% erwarten wir die Nachlieferung der Fehlmenge nicht (!), d.h. diese tolerierbaren<br />

Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Bewertung folgender Lieferungen. (offene Menge<br />

wird automatisch auf Null gesetzt – betrifft die Lieferanteneinstufung, nicht Ihre Abrufdaten)<br />

Die QKZ Wareneingang/Mengentreue ergibt sich im Falle größerer Abweichungen aus<br />

nachfolgender Tabelle:<br />

Wareneingang/Qualität<br />

Mengendifferenzen [%] QKZ-Wareneingang / Menge<br />

Über- und Unterlieferungen:<br />

größer 20%<br />

0<br />

< 20 bis 15 % 20<br />

< 15 bis 10 % 50<br />

< 10 bis 7% 80<br />


Wareneingang/Gesamt<br />

Index: E Seite 23 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Diese QKZ stellt die Hauptbewertungsgruppen- QKZ dar, die sich auch den Einzelbewertungsgruppen<br />

nach folgender Formel ergibt:<br />

HB-QKZWareneingang = QKZTermintreue*0,35 + QKZMengentreue *0,30 + QKZQualität*0,35<br />

4.4 PPM: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />

Ppm je Fehlerentdeckungsort<br />

Diese Gruppe setzt sich aus Einzelbewertungsgruppen zusammen, die nach dem<br />

Entdeckungsort eines Mangels/Defekts unterscheiden:<br />

Ppm/NIO Wareneingang (NIO- Einheiten nach der Wareneingangsprüfung)<br />

Ppm/ NIO Produktion (NiO-Einheiten an der Produktionslinie bei ZKW)<br />

Ppm/NIO Kunde (NIO-Einheiten als 0-km Ausfall beim Kunden)<br />

Ppm/NIO Feld (NIO-Einheiten, die durch den Endkunden entdeckt wurden)<br />

Für alle Bewertungsgruppen ergibt sich die QKZ abhängig von der Anzahl defekter Einheiten<br />

nach folgender Tabelle:<br />

Ppm/Zielerreichung<br />

ppm QKZ-ppm<br />

0 (bis 750) 100<br />

>750 95<br />

>1000 90<br />

>1500 80<br />

>2500 65<br />

>4000 25<br />

>6000 5<br />

>10000 0<br />

Wurde mit dem Lifetime-Vertrag eine ppm – Quote vereinbart (obligatorisch bei Neuaufträgen),<br />

so werden die tatsächlichen ppm-Zahlen den vereinbarten Zielen gegenübergestellt und<br />

bewertet.<br />

Die QKZ dieser Bewertungsgruppe ergibt sich abhängig von der Abweichung zum vereinbarten<br />

Programm nach folgender Regel:<br />

Ppm/ Gesamt<br />

ab einer Zielüberschreitung in % QKZ-ppm/Zielerreichung<br />

Alle Unterschreitungen bis zu einer<br />

Überschreitung von 20%<br />

100<br />

>20 90<br />

>30 80<br />

>40 70<br />

>50 60<br />

>60 50<br />

>70 40<br />

>80 30<br />

>90 20<br />

>100 0<br />

Diese Hauptbewertungsgruppen – QKZ führt die Bewertungsgruppen auf Artikelebene (!) nach<br />

folgender Formel zu einen Ergebnis zusammen:<br />

HB-QKZppm = QKZMIN – [(100-QKZppm/Wareneingang)*0,1 + (100-QKZppm/Produktion)*0,25 + (100-<br />

QKZppm/Kunde)*0,5 + (100-QKZppm/Feld)*0,75]


Index: E Seite 24 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Jene Bewertungsgruppe, die sich mit der niedrigsten QKZ darstellt, wird zu QKZ M I n und wird im<br />

„Abschlags“-Term nicht mehr berücksichtigt. Negative Formelergebnisse führen zu einer<br />

Einstufung QKZ = 0.<br />

Die Bewertungsgruppe „ppm/Zielerreichung“ beeinflusst das Gesamtergebnis der<br />

Lieferanteneinstufung derzeit nicht und deshalb auf Ihrer Einstufungsmitteilung nicht<br />

ausgewiesen.<br />

4.5 Reklamationen: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />

Reklamation Häufigkeit<br />

Abhängig von der Anzahl reklamierter Warenlieferungen in Betrachtungszeitraum wird die QKZ<br />

ermittelt. Einfluss nehmen ausschließlich vom Lieferanten anerkannte Reklamationen. Keinen<br />

Einfluss auf diese QKZ haben „Informationsprüfberichte“.<br />

Die Bestimmung der QKZ erfolgt auf Basis des Verhältnisses reklamierter Warenlieferungen in<br />

Bezug auf die Anzahl aller Wareneingänge des betrachteten Artikels (ausgedrückt in %).<br />

Es gilt folgende Definition:<br />

Reklamationen/Termintreue<br />

Ab ..% reklamierter Lieferungen QKZ-Reklamationen/Häufigkeit<br />

0 (bis 3) 100<br />

> 3 80<br />

>4 70<br />

>5 60<br />

>6 50<br />

>7 40<br />

>8 30<br />

>9 20<br />

>10 10<br />

>15 0<br />

Werden nach Reklamationen oder Informationen Maßnahmen unsererseits erwartet, und ist ein<br />

Termin zur Umsetzung vorgegeben, so wird dieser Vorgabetermin mit ihrem Rückmeldetermin<br />

verglichen. Alle Terminverspätungen führen hier zu einer Verringerung der QKZ nach folgendem<br />

Schema:<br />

Reklamationen/ Wirksamkeit<br />

Verspätetet Reaktion in Arbeitstagen QKZ-Reklamationen/Termintreue<br />

frühe bis 2 AT verspätete Reaktionen 100<br />

bei 2 AT 90<br />

bei 3 AT 80<br />

bei 4 AT 70<br />

bei 5 AT bis 9 AT 50<br />

bei 10 bis 14 AT 20<br />

> 15 AT 0<br />

Einige Maßnahmen nach Reklamationen (z.B. 8D-Report) werden auf Ihre Wirksamkeit hin<br />

überprüft (z.B. durch Beobachtung der weiteren Qualitätslage; Wiederholfehler) und von ZKW<br />

bewertet. Die Bewertung erfolgt durch die Erfassung der Wirksamkeit, ausgedrückt in %.<br />

Zusätzlich gilt jede versäumte Reaktion auf eine vorgegebene Maßnahme lt.<br />

Reklamationsprüfbericht als unwirksam, dh. Wirksamkeit = 0 %<br />

Die QKZ ergibt sich aus der Summe der erreichten Wirksamkeit (in %) aller gesetzten<br />

Maßnahmen durch die maximal erreichbare Prozentzahl (= Anzahl Maßnahmen *100)<br />

Reklamationen/Gesamt<br />

Die QKZ dieser Hauptbewertungsgruppe ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der<br />

Bewertungsgruppen QKZ’s.


4.6 Zertifikate: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />

Q-Zertifikate<br />

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Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

In dieser Bewertungsgruppe wird der Zertifizierungsstand des Lieferanten bezüglich<br />

Qualitätsmanagementsysteme bewertet. Im Hinblick auf die Forderungen der ISO/TS die<br />

Weiterentwicklung der Lieferanten zu forcieren, wird erst mit der Zertifizierung nach einem<br />

automotiven Standards eine QKZ von 100 erreicht. Aus systemtechnischen Gründen kann hier<br />

nicht berücksichtigt werden, dass für wenige Branchen keine automobilspezifischen Regelwerke<br />

bestehen.<br />

Die Einstufung erfolgt nach der folgenden Tabelle, wobei jeweils das höherwertige Zertifikat die<br />

QKZ bestimmt:<br />

U-Zertifikate<br />

Zertifikat QKZ<br />

ISO/TS 16949 100<br />

VDA 6.1 95<br />

QS9000 95<br />

VDA 6.4 100<br />

ISO 9001:2000 80<br />

MS – Fremdbewertung 90<br />

MS – Selbstbewertung durch ZKW<br />

Fragebogen<br />

70<br />

Keine Auskunft 0<br />

Es gilt 3.5 sinngemäß, jedoch ohne die Einschränkung einer nicht erreichbaren<br />

Zertifizierungsstufe, da Umweltmanagementsysteme keiner Brancheneinschränkung unterliegen.<br />

Die Einstufung erfolgt entsprechend der Tabelle:<br />

Zertifikate/Gesamt<br />

Zertifikat QKZ<br />

ISO 14001 100<br />

EMAS-VO 100<br />

MS – Selbstbewertung 70<br />

Keine Auskunft 0<br />

Die Hauptbewertungsgruppen-QKZ (HB-QKZ) wird aus den gewichteten Einzelbewertungen zur<br />

Qualität und zur Umwelt im Verhältnis 90:10 errechnet:<br />

HB-QKZZertifikate = QKZQualität * 0,9 + QKZUmwelt *0,1<br />

Beachtung: ZKW wird zukünftig nicht mehr aktiv den Zertifizierungsstand seiner Lieferanten<br />

hinterfragen. Sollten Sie deshalb bei einer der Einstufungsmitteilungen erkennen, dass die<br />

Einstufung in dieser Gruppe nicht dem aktuellen Zertifizierungsstand entspricht, so sollten uns<br />

entsprechende Nachweise unverzüglich übermittelt werden.<br />

Um dem vorzubeugen schlagen wir vor, uns über jede Änderung des Managementsystems<br />

rechtzeitig zu informieren.<br />

4.7 Soft Facts: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />

Soft Facts werden vom jeweiligen ZKW-Disponenten bewertet. Diese Bewertungen finden ohne<br />

direkten Bezug zu einem Zukaufprodukt auf „Lieferantenebene“ statt.<br />

4.8 Gesamt QKZ / Ergebnis der Einstufung / Einstufungsmitteilung<br />

Das Gesamtergebnis errechnet sich aus den gewichteten Hauptbewertungsgruppen - QKZ, die<br />

gemeinsam mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor auf der Einstufungsmitteilung ausgewiesen<br />

werden.


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Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Der Gewichtungsfaktor stellt keine Prozentangabe des Einflusses der HB-QKZ auf die<br />

Gesamtbewertung dar! – jedoch ist die Summe der Gewichtungsfaktoren die 100%- Basis für die<br />

Berechnung.<br />

Nicht immer sind alle Gruppen bewertbar. Nicht bewertete Gruppen bzw. Hauptgruppen werden<br />

für die Ermittlung des Einstufungsergebnisses ausgeschlossen, was zur Folge hat, dass sich<br />

die Gewichtung der verbleibenden Einflussgrößen ändert!<br />

Abhängig von diesem zahlenmäßigen Ergebnis erfolgt die Einstufung nach folgendem Prinzip:<br />

ab QKZ Einstufung (Lieferantenklasse)<br />

> 95 (bis 100) AA<br />

> 90 bis 95 A<br />

> 80 bis 90 B<br />

> 60 bis 80 C<br />

0 bis 60 D<br />

Über das Ergebnis der Einstufung werden alle Lieferanten von Produkten mit Qualitätseinfluss<br />

und zumindest 1 Lieferung im Betrachtungszeitraum halbjährlich in der Form unserer<br />

„Einstufungsmitteilung“ informiert.<br />

Zur Wahrung der Übersichtlichkeit werden auf diesen Mitteilungen nur bewertete Gruppen und<br />

das Einstufungsergebnis angedruckt.<br />

Im Falle von Unklarheiten können wir unseren Lieferanten detaillierte Informationen zur<br />

Verfügung stellen. Der Rückverfolgungsgrad der Daten ist durch die in Punkt 2 beschriebene<br />

Restriktion zur Datenerfassung beschränkt.<br />

5 Kontinuierliche Verbesserung<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb seiner gesamten Organisation ein systematisches<br />

Managementsystem aufzubauen, welches das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an<br />

Kundenzufriedenheit zu erreichen und diesen ständig zu verbessern.<br />

Innerhalb der gesamten Lieferantenorganisation muss eine alles umfassende Philosophie der<br />

ständigen Verbesserung der Standards, d.h. Qualität, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse,<br />

bis hin zu Geschäftsvorgängen und unterstützenden Dienstleistungen erkennbar sein. Hierzu<br />

sind für ausgewählte Schlüsselmerkmale regelmäßige statistische Auswertungen zu erstellen,<br />

anhand derer man die Auswirkungen von Verbesserungsmaßnahmen ständig verfolgen kann.<br />

Die Auswertungen sollten die Wirksamkeit des gesamten Verbesserungsprozesses z. B. über<br />

ein Kennzahlensystem erkennen lassen.<br />

Die Abstände der Auswertungen sollten einen Monat nicht übersteigen.<br />

5.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale<br />

Der Lieferant muss durch Analysieren seiner Geschäfts- und Produktionsprozesse und auf der<br />

Basis von vorhandenem Datenmaterial die signifikanten Schlüsselmerkmale aus seiner<br />

Organisation auswählen.<br />

Schlüsselmerkmale im Kennzahlensystem sind z. B.:<br />

• Ausschusskosten / Nacharbeitskosten<br />

• Anzahl Falschlieferungen<br />

• Anzahl Reklamationen<br />

• Umsatzentwicklung<br />

• interne Fertigungsausfälle (ppm)<br />

• Anlagenverfügbarkeit<br />

Die Schlüsselmerkmale müssen in bereichsübergreifenden Teams regelmäßig analysiert und<br />

ausgewertet werden. Soweit erforderlich sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.


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Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Nach Einführung der Verbesserung muss der Fortschritt, ob durch die gewählten Maßnahmen<br />

eine tatsächliche und bleibende Verbesserung eingetreten ist, laufend überwacht werden.<br />

Der kontinuierliche Verbesserungsstatus des Lieferanten wird von ZKW während der gesamten<br />

Geschäftsbeziehung bewertet und das Verbesserungspotential überwacht.<br />

6 Vertraulichkeit<br />

Sowohl ZKW als auch der Lieferant wird Unterlagen und Kenntnisse, die er im Zusammenhang<br />

mit dieser Vereinbarung erhält, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und mit der<br />

gleichen Sorgfalt wie entsprechende Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim<br />

halten, auch wenn eine Geheimhaltung nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Diese Verpflichtung<br />

beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach<br />

Auslauf der Rahmen- bzw. Life-time-Vereinbarung.<br />

7 Änderungen der Richtlinie<br />

Absatzweise bzw. kapitelspezifische Änderungen der Richtlinie, sowie Anpassungen sind mit<br />

einer Indexänderung verbunden und können nur hinsichtlich der geänderten Punkte neu<br />

hinterfragt bzw. spezifisch behandelt werden.

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