TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
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Index: E Seite 24 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Jene Bewertungsgruppe, die sich mit der niedrigsten QKZ darstellt, wird zu QKZ M I n und wird im<br />
„Abschlags“-Term nicht mehr berücksichtigt. Negative Formelergebnisse führen zu einer<br />
Einstufung QKZ = 0.<br />
Die Bewertungsgruppe „ppm/Zielerreichung“ beeinflusst das Gesamtergebnis der<br />
Lieferanteneinstufung derzeit nicht und deshalb auf Ihrer Einstufungsmitteilung nicht<br />
ausgewiesen.<br />
4.5 Reklamationen: Kriterien und Faktoren zur Ermittlung der QKZ<br />
Reklamation Häufigkeit<br />
Abhängig von der Anzahl reklamierter Warenlieferungen in Betrachtungszeitraum wird die QKZ<br />
ermittelt. Einfluss nehmen ausschließlich vom Lieferanten anerkannte Reklamationen. Keinen<br />
Einfluss auf diese QKZ haben „Informationsprüfberichte“.<br />
Die Bestimmung der QKZ erfolgt auf Basis des Verhältnisses reklamierter Warenlieferungen in<br />
Bezug auf die Anzahl aller Wareneingänge des betrachteten Artikels (ausgedrückt in %).<br />
Es gilt folgende Definition:<br />
Reklamationen/Termintreue<br />
Ab ..% reklamierter Lieferungen QKZ-Reklamationen/Häufigkeit<br />
0 (bis 3) 100<br />
> 3 80<br />
>4 70<br />
>5 60<br />
>6 50<br />
>7 40<br />
>8 30<br />
>9 20<br />
>10 10<br />
>15 0<br />
Werden nach Reklamationen oder Informationen Maßnahmen unsererseits erwartet, und ist ein<br />
Termin zur Umsetzung vorgegeben, so wird dieser Vorgabetermin mit ihrem Rückmeldetermin<br />
verglichen. Alle Terminverspätungen führen hier zu einer Verringerung der QKZ nach folgendem<br />
Schema:<br />
Reklamationen/ Wirksamkeit<br />
Verspätetet Reaktion in Arbeitstagen QKZ-Reklamationen/Termintreue<br />
frühe bis 2 AT verspätete Reaktionen 100<br />
bei 2 AT 90<br />
bei 3 AT 80<br />
bei 4 AT 70<br />
bei 5 AT bis 9 AT 50<br />
bei 10 bis 14 AT 20<br />
> 15 AT 0<br />
Einige Maßnahmen nach Reklamationen (z.B. 8D-Report) werden auf Ihre Wirksamkeit hin<br />
überprüft (z.B. durch Beobachtung der weiteren Qualitätslage; Wiederholfehler) und von ZKW<br />
bewertet. Die Bewertung erfolgt durch die Erfassung der Wirksamkeit, ausgedrückt in %.<br />
Zusätzlich gilt jede versäumte Reaktion auf eine vorgegebene Maßnahme lt.<br />
Reklamationsprüfbericht als unwirksam, dh. Wirksamkeit = 0 %<br />
Die QKZ ergibt sich aus der Summe der erreichten Wirksamkeit (in %) aller gesetzten<br />
Maßnahmen durch die maximal erreichbare Prozentzahl (= Anzahl Maßnahmen *100)<br />
Reklamationen/Gesamt<br />
Die QKZ dieser Hauptbewertungsgruppe ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der<br />
Bewertungsgruppen QKZ’s.