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TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH

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1 Zweck und Anwendungsbereich<br />

Index: E Seite 4 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Der immer stärker werdende internationale Wettbewerb zwingt innerhalb der gesamten<br />

Lieferkette jeden Partner, die bestmögliche Qualität zu einem konkurrenzfähigen Preis zu<br />

liefern.<br />

Fehlerfreie Prozesse und Produkte müssen deshalb gemeinsam mit dem Kunden und<br />

Lieferanten entwickelt, geplant, realisiert und gesichert werden. Hierfür ist die konsequente<br />

Vermeidung konstruktiver und prozessbezogener Fehlerursachen zum frühest möglichen<br />

Zeitpunkt durch geeignete vorbeugende Maßnahmen eine Grundvoraussetzung.<br />

2 Anforderungen an Lieferanten<br />

Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen ZKW und seinen Lieferanten<br />

werden die nachfolgenden Grundsatzanforderungen für unsere Lieferanten definiert, die mit<br />

Anerkennung dieser Qualitätsrichtlinie durch Abschluss des Rahmen– bzw. Life-time-Vertrages<br />

Gültigkeit erhalten.<br />

• Die Verantwortlichkeit für die Planung und Ausführung von<br />

Arbeitsinhalten an Fertigungs-, Montage- und Prüfplätzen liegt<br />

ausschließlich beim Lieferanten. Er ist für die Qualität des von ihm<br />

hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der<br />

Leistungen und Lieferungen von Unterauftragnehmern unter<br />

Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />

Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen<br />

Vorschriften ZKW gegenüber voll verantwortlich. Weiterhin ist er<br />

für die Beschaffung und Aktualisierung der in den Produkt-<br />

Vorgabedokumenten zitierten ZKW- und Kundenvorschriften selbst<br />

verantwortlich.<br />

• Der Lieferant verpflichtet sich, im Bedarfsfall Detaillierungen zur<br />

Stück-Kostenstruktur offen zu legen und nachzuweisen (Cost Break<br />

Down).<br />

• Mit Abschluss des Rahmen- bzw. Life-time-Vertrages sind ZKW-<br />

Qualitätsbeauftragte berechtigt, die zur Qualitätsfähigkeit<br />

erforderlichen Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren und<br />

die Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />

• Liefer- und Zahlungskonditionen werden im Rahmen- bzw. Life-<br />

time-Vertrag konkretisiert, wobei der Standard CPT Fa. ZKW,<br />

Wieselburg und 3% Skonto binnen 14 Tagen/ 30 Tage netto lautet.<br />

• Der Lieferant ist informiert, dass auf Wunsch des Kunden<br />

Bestätigungen über die Machbarkeit und die vorhanden Kapazitäten<br />

nachzureichen sind.<br />

• ZKW Mitarbeitern sowie ZKW Kunden wird nach Terminabsprache,<br />

Zutritt zu den Produktionsstellen und Prüfplätzen gewährt.<br />

Q-Verantwortung<br />

Offenlegung<br />

Vereinbarungen<br />

Konditionen<br />

Bestätigungen<br />

Zutrittsrecht

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