TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
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1 Zweck und Anwendungsbereich<br />
Index: E Seite 4 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Der immer stärker werdende internationale Wettbewerb zwingt innerhalb der gesamten<br />
Lieferkette jeden Partner, die bestmögliche Qualität zu einem konkurrenzfähigen Preis zu<br />
liefern.<br />
Fehlerfreie Prozesse und Produkte müssen deshalb gemeinsam mit dem Kunden und<br />
Lieferanten entwickelt, geplant, realisiert und gesichert werden. Hierfür ist die konsequente<br />
Vermeidung konstruktiver und prozessbezogener Fehlerursachen zum frühest möglichen<br />
Zeitpunkt durch geeignete vorbeugende Maßnahmen eine Grundvoraussetzung.<br />
2 Anforderungen an Lieferanten<br />
Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen ZKW und seinen Lieferanten<br />
werden die nachfolgenden Grundsatzanforderungen für unsere Lieferanten definiert, die mit<br />
Anerkennung dieser Qualitätsrichtlinie durch Abschluss des Rahmen– bzw. Life-time-Vertrages<br />
Gültigkeit erhalten.<br />
• Die Verantwortlichkeit für die Planung und Ausführung von<br />
Arbeitsinhalten an Fertigungs-, Montage- und Prüfplätzen liegt<br />
ausschließlich beim Lieferanten. Er ist für die Qualität des von ihm<br />
hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der<br />
Leistungen und Lieferungen von Unterauftragnehmern unter<br />
Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />
Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen<br />
Vorschriften ZKW gegenüber voll verantwortlich. Weiterhin ist er<br />
für die Beschaffung und Aktualisierung der in den Produkt-<br />
Vorgabedokumenten zitierten ZKW- und Kundenvorschriften selbst<br />
verantwortlich.<br />
• Der Lieferant verpflichtet sich, im Bedarfsfall Detaillierungen zur<br />
Stück-Kostenstruktur offen zu legen und nachzuweisen (Cost Break<br />
Down).<br />
• Mit Abschluss des Rahmen- bzw. Life-time-Vertrages sind ZKW-<br />
Qualitätsbeauftragte berechtigt, die zur Qualitätsfähigkeit<br />
erforderlichen Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren und<br />
die Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />
• Liefer- und Zahlungskonditionen werden im Rahmen- bzw. Life-<br />
time-Vertrag konkretisiert, wobei der Standard CPT Fa. ZKW,<br />
Wieselburg und 3% Skonto binnen 14 Tagen/ 30 Tage netto lautet.<br />
• Der Lieferant ist informiert, dass auf Wunsch des Kunden<br />
Bestätigungen über die Machbarkeit und die vorhanden Kapazitäten<br />
nachzureichen sind.<br />
• ZKW Mitarbeitern sowie ZKW Kunden wird nach Terminabsprache,<br />
Zutritt zu den Produktionsstellen und Prüfplätzen gewährt.<br />
Q-Verantwortung<br />
Offenlegung<br />
Vereinbarungen<br />
Konditionen<br />
Bestätigungen<br />
Zutrittsrecht