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TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH

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Index: E Seite 17 von 27<br />

Qualitätsrichtlinie<br />

für Lieferanten und Unterlieferanten<br />

Das Erstmusterprüfergebnis wird im Zentralen EDV-System dokumentiert und dient der Logistik<br />

für die Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />

Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis informiert.<br />

Lieferungen ohne gültige Erstmuster- / Sonstige Musterfreigabe bedürfen einer schriftlichen<br />

Genehmigung durch ZKW.<br />

3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren<br />

Für Normteile, einfache Zeichnungsteile und Serienteil bei Änderung mit geringer funktionaler<br />

und/oder optische Auswirkung im Rahmen von Folgebemusterungen sind seitens ZKW keine<br />

Vorserienproduktionen vorgesehen.<br />

Die Erstbemusterung erfolgt durch den Lieferanten, alle Merkmale inkl. Texte auf Zeichnungen<br />

oder Änderungsanträgen sind zu prüfen und die erfolgte Prüfung auf dem Erstmusterprüfbericht<br />

zu bestätigen, nur die Abweichungen sind anzuzeigen.<br />

3.7.10 Ausfallmuster<br />

Es handelt sich dabei um Produkte und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen<br />

hergestellt wurden, bzw. noch nicht für die Serienlieferungen freigegeben wurden (Teil mit<br />

eingeschränkter Produktfreigabe / Status- N-Teil). Diese Muster werden wie Muster für<br />

Erstmusterprüfberichte von ZKW mit Auftrag unter Terminangabe beim Lieferanten angefordert.<br />

Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind entsprechend zu<br />

kennzeichnen.<br />

Ausfallmuster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als<br />

solche eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

Die Verwendungsentscheidung über Ausfallmuster von ZKW bedeutet nicht gleichzeitig die<br />

Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />

Abhängig von der Komplexität von Kaufteilen entscheidet ZKW über die Notwendigkeit der<br />

Mustervorlage. Die Notwendigkeit der Lieferung von Muster unterschiedlicher Kategorie (A,-B,-<br />

,C-,D-) wird in der Matrix „Vereinbarung zur Nachweispflicht_QS“ ausgewiesen.<br />

3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />

Der Lieferant bewahrt alle Dokumente gemäß den in seinem QM-System festgelegten<br />

Aufbewahrungszeiträumen auf, einschließlich der mit Berichtsnummer und Datum<br />

gekennzeichneten je 2 Musterteile.<br />

3.8 Serienphase<br />

3.8.1 Prüfungen<br />

Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette,<br />

gemäß der im Prozesslenkungsplan festgelegten Art und Weise durchgeführt werden.<br />

Die Prüfergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren.<br />

Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />

hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden.<br />

Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in einem nicht ausreichend fähigen Prozess<br />

hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis der Herstellprozess optimiert und<br />

die geforderten cpk - Werte erreicht sind.<br />

Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Endprüfung verifiziert werden, dass alle<br />

geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine<br />

Abweichung gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />

Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den Lieferanten nicht<br />

aus seiner direkten Qualitätsverantwortung gegenüber ZKW.

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