TEILELEBENSLAUF - ZIZALA Lichtsysteme GmbH
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Index: E Seite 17 von 27<br />
Qualitätsrichtlinie<br />
für Lieferanten und Unterlieferanten<br />
Das Erstmusterprüfergebnis wird im Zentralen EDV-System dokumentiert und dient der Logistik<br />
für die Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />
Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis informiert.<br />
Lieferungen ohne gültige Erstmuster- / Sonstige Musterfreigabe bedürfen einer schriftlichen<br />
Genehmigung durch ZKW.<br />
3.7.9 Vereinfachtes Erstbemusterungsverfahren<br />
Für Normteile, einfache Zeichnungsteile und Serienteil bei Änderung mit geringer funktionaler<br />
und/oder optische Auswirkung im Rahmen von Folgebemusterungen sind seitens ZKW keine<br />
Vorserienproduktionen vorgesehen.<br />
Die Erstbemusterung erfolgt durch den Lieferanten, alle Merkmale inkl. Texte auf Zeichnungen<br />
oder Änderungsanträgen sind zu prüfen und die erfolgte Prüfung auf dem Erstmusterprüfbericht<br />
zu bestätigen, nur die Abweichungen sind anzuzeigen.<br />
3.7.10 Ausfallmuster<br />
Es handelt sich dabei um Produkte und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen<br />
hergestellt wurden, bzw. noch nicht für die Serienlieferungen freigegeben wurden (Teil mit<br />
eingeschränkter Produktfreigabe / Status- N-Teil). Diese Muster werden wie Muster für<br />
Erstmusterprüfberichte von ZKW mit Auftrag unter Terminangabe beim Lieferanten angefordert.<br />
Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind entsprechend zu<br />
kennzeichnen.<br />
Ausfallmuster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als<br />
solche eindeutig gekennzeichnet sein.<br />
Die Verwendungsentscheidung über Ausfallmuster von ZKW bedeutet nicht gleichzeitig die<br />
Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />
Abhängig von der Komplexität von Kaufteilen entscheidet ZKW über die Notwendigkeit der<br />
Mustervorlage. Die Notwendigkeit der Lieferung von Muster unterschiedlicher Kategorie (A,-B,-<br />
,C-,D-) wird in der Matrix „Vereinbarung zur Nachweispflicht_QS“ ausgewiesen.<br />
3.7.11 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />
Der Lieferant bewahrt alle Dokumente gemäß den in seinem QM-System festgelegten<br />
Aufbewahrungszeiträumen auf, einschließlich der mit Berichtsnummer und Datum<br />
gekennzeichneten je 2 Musterteile.<br />
3.8 Serienphase<br />
3.8.1 Prüfungen<br />
Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette,<br />
gemäß der im Prozesslenkungsplan festgelegten Art und Weise durchgeführt werden.<br />
Die Prüfergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren.<br />
Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />
hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden.<br />
Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in einem nicht ausreichend fähigen Prozess<br />
hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis der Herstellprozess optimiert und<br />
die geforderten cpk - Werte erreicht sind.<br />
Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Endprüfung verifiziert werden, dass alle<br />
geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine<br />
Abweichung gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />
Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den Lieferanten nicht<br />
aus seiner direkten Qualitätsverantwortung gegenüber ZKW.