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6.2.3. Straßenverkehr - bei Regionale-Planung.de

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 200 TÖB: Bauernverband Nordharz e.V.<br />

200-3<br />

Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und Ballenstedt im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B 185 wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n bereits dargelegten Grün<strong>de</strong>n<br />

von uns weiterhin abgelehnt.<br />

(Aus STN zum 1. Planentwurf:<br />

"Die geplanten Ortsumgehungen Hoym und Ballenstedt im<br />

Zuge <strong>de</strong>r B 185 neu sowie die Ortsumgehung Nachterstedt<br />

sind ökologisch und ökonomisch unsinnig aus <strong>de</strong>n bereits<br />

dargelegten Grün<strong>de</strong>n. Sie wer<strong>de</strong>n daher abgelehnt. Weiterhin<br />

wird darauf verwiesen, dass für <strong>de</strong>n Fall, dass diese Straßen<br />

gebaut wer<strong>de</strong>n, die damit verbun<strong>de</strong>nen Ersatz- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen an<strong>de</strong>ren Orts realisiert wer<strong>de</strong>n, um die<br />

Region um die Stadt Hoym nicht über Gebühr mit<br />

Flächenverlusten zu belasten. Darüber hinaus sollten die<br />

Landwirte und Flächennutzer bereits in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r<br />

Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>en in die Diskussion einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, um Bewirtschaftungsnachteile möglichst gering zu<br />

halten. Es sei darauf verwiesen, dass es sich <strong>bei</strong> vorgenannten<br />

Maßnahmen um Maßnahmen im Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

han<strong>de</strong>lt.")<br />

TÖB-Nr: 422 TÖB: Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

422-5<br />

422-15<br />

422-16<br />

Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die Bun<strong>de</strong>sstraßen B<br />

6, B 80 und B 243. Diese Straßen sind Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Militärstraßengrundnetzes (MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n<br />

beson<strong>de</strong>re militärische For<strong>de</strong>rungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong>de</strong>rungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -Sanierungen<br />

sind die entsprechen<strong>de</strong>n Straßenplanungen zur<br />

Einzelbewertung vorzulegen. Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en<br />

von Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />

Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass nur für die<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s vordringlichen Bedarfs (VB) das<br />

<strong>Planung</strong>srecht besteht.<br />

Ref. S 24 (Gebietsaufgaben für Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />

Thüringen):<br />

Unter Punkt 6.2.3 ist neben <strong>de</strong>m VDE-Projekt A 38<br />

"Südharzautobahn" die Fortführung <strong>de</strong>r A 71 von Würzburg -<br />

Erfurt- Sangerhausen (A 38) über Hettstedt in Richtung<br />

Bernburg (A 14/ B 6) als ergänzen<strong>de</strong> und weiterführen<strong>de</strong><br />

Maßnahme aufgeführt. Diese Maßnahme ist im aktuellen<br />

Bedarfsplan für die Bun<strong>de</strong>sfernstraßen 2004 nicht mehr<br />

enthalten. Als Alternative sind zur weiträumigen Erschließung<br />

<strong>de</strong>s Mansfel<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s die Bun<strong>de</strong>sstraßen 86 und 180<br />

zwischen Sangerhausen (A 38) und Aschersleben ( B6n)<br />

vorgesehen. Innerhalb dieses Streckenzuges sind mehrere<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zur OU Hoym und Ballenstedt dienen <strong>de</strong>r<br />

raumordnerischen Trassensicherung <strong>de</strong>r bereits im<br />

Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz konnte hinsichtlich <strong>de</strong>r genannten OU kein<br />

solch hohes Konfliktpotential festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass die Realisierung<br />

<strong>de</strong>r OU von vornherein in Frage gestellt wäre (siehe Umweltbericht). Die<br />

mit <strong>de</strong>n geplanten Ortsumfahrungen verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kompensationsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n nicht im REPHarz, son<strong>de</strong>rn erst in<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n projektbezogenen Genehmigungsverfahren<br />

festzulegen sein. Folglich ist <strong>de</strong>rzeit nicht klar, wo diese Maßnahmen<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n. Ein hoher Flächenverbrauch durch<br />

Kompensationsmaßnahmen in <strong>de</strong>n, im REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />

Landwirtschaft wird regionalplanerisch ausgeschlossen (siehe<br />

Begründung zu Pkt. 5.1.4). Landwirte und Flächennutzer sollten ihre<br />

Belange <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r konkreten Trassenfestlegung in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

projektbezogenen Verfahren (ROV, Planfeststellungsverfahren)<br />

einbringen. Im REPHarz wer<strong>de</strong>n die OU Ballenstedt und Hoym lediglich<br />

als "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung" festgelegt.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r OU Nachterstedt läuft <strong>de</strong>rzeit bereits das<br />

Planfeststellungsverfahren.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme Die Verlängerung <strong>de</strong>r A 71 von <strong>de</strong>r A 38 <strong>bei</strong> Sangerhausen bis zur A 14<br />

<strong>bei</strong> Bernburg stellt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA dar. Die<br />

lan<strong>de</strong>splanerischen Ziel- und Grundsatzfestlegungen sind gemäß § 6<br />

Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 1 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 422 TÖB: Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

422-20<br />

Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf eingestuft.<br />

Im Textteil kann es aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

<strong>Planung</strong>shorizonte und <strong>Planung</strong>szuständigkeiten <strong>de</strong>s REP und<br />

<strong>de</strong>r Bedarfspläne im Straßenbau zu unterschiedlichen<br />

Aussagen kommen.<br />

Kenntnisnahme<br />

TÖB-Nr: 54 TÖB: Gemein<strong>de</strong> Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

54-14<br />

54-15<br />

54-16<br />

Z 4: - vordringlicher Neu -und Ausbau wichtiger....<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßenanbindungen.....<br />

2. B 79 Wolfenbüttel - Halberstadt - Quedlinburg (Süd)<br />

Ergänzung: straßenbegleiten<strong>de</strong>r Radweg für Anbindung an<br />

bestehen<strong>de</strong>n Radweg auf nie<strong>de</strong>rsächsischer Seite<br />

Z 6: - vordringlicher Neu -und Ausbau<br />

wichtiger.......Lan<strong>de</strong>sstraßenverbindungen.....<br />

4. L 89 Osterwieck - Hessen - keine Ergänzungen<br />

Z 7: "Das Netz <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>s -und regionalbe<strong>de</strong>utsamen Straßen<br />

ist durch <strong>de</strong>n Neubau folgen<strong>de</strong>r Ortsumfahrungen zu ergänzen:<br />

...2. B 79 OU Hessen (Übergangslösung Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Ortsdurchfahrt)..."<br />

Die Notwendigkeit <strong>de</strong>r OU Hessen sollte angesichts <strong>de</strong>s<br />

vollzogenen Ausbau's <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

TÖB-Nr: 165 TÖB: Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

165-2<br />

Im o.g. Planentwurf sind ebenfalls <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r geplanten B<br />

81 Ortsumgehung Blankenburg sowie <strong>de</strong>r überregionale<br />

Radweg R 1, <strong>de</strong>r u.a. durch die Gemarkung Wienro<strong>de</strong> verläuft,<br />

dargestellt.<br />

Bezogen auf die B 81 OU Blankenburg wird seitens <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Wienro<strong>de</strong> weiterhin auf eine ortsverträgliche Lösung<br />

(das heißt, möglichst weit von <strong>de</strong>r Ortsbebauung entfernt)<br />

gedrängt, um <strong>de</strong>n unvermeidlich entstehen<strong>de</strong>n Lärm<br />

weitestgehend zu vermin<strong>de</strong>rn.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar und bezieht sich auf <strong>de</strong>n<br />

eigentlichen Straßenbau. Straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwege im Zuge von<br />

Straßenneu- bzw. -ausbau fallen unter G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 , wo<strong>bei</strong> auf<br />

ortskonkrete Benennungen verzichtet wird.<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung Es erfolgt eine Übernahme aus <strong>de</strong>m LEP-LSA.<br />

Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, die seinerzeit planfestgestellte<br />

Trasse <strong>de</strong>r OU Hessen raumordnerisch mittel- bis langfristig zu sichern.<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong>de</strong>r OU im Zuge <strong>de</strong>r B 81<br />

durch das ROV ermittelt. Der Trassenverlauf im REP wird diesbezüglich,<br />

jetzt als abgestimmte <strong>Planung</strong>, angepasst. Damit ergibt sich auch im<br />

REP eine geringfügige Vergrößerung <strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Trassenverlaufes <strong>de</strong>r OU zur Ortslage Wienro<strong>de</strong>.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 476 TÖB: Harzklub Harzgero<strong>de</strong> e.V.<br />

476-10<br />

Z 7 (S.35)<br />

(Ergänzung) B 242/L 243 OU Harzgero<strong>de</strong><br />

TÖB-Nr: 254 TÖB: Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Mag<strong>de</strong>burg<br />

254-51<br />

Unter <strong>de</strong>r Ziel<strong>de</strong>finition Z 7 sollte die Ortsumgehung<br />

Harzgero<strong>de</strong> (L 234) ergänzt wer<strong>de</strong>n (siehe auch<br />

Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Stadt Harzgero<strong>de</strong>).<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-2<br />

274-3<br />

zu Z 2 a) einschließlich Erläuterung:<br />

In <strong>de</strong>r Erläuterung auf Seite 92 <strong>de</strong>s REP Harz wur<strong>de</strong>n die<br />

Hinweise <strong>de</strong>r SBV vom 11.01.2006 berücksichtigt, aber<br />

trotz<strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r Zielstellung <strong>de</strong>r im LEP-LSA enthaltenen A 71<br />

von Sangerhausen bis Bernburg festgehalten. Aus heutiger<br />

Sicht ist nochmals festzustellen, dass die A 71 nördlich <strong>de</strong>r A<br />

38 in Richtung A 14 <strong>bei</strong> Bernburg nicht im aktuellen<br />

Bedarfsplan enthalten ist und auch nicht davon auszugehen ist,<br />

dass dieses Vorhaben nach 2015 <strong>bei</strong> einer eventuellen<br />

Fortschreibung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes (BVWP)<br />

aufgenommen wird.<br />

zu Z 4- Nr.2:<br />

Der Klammerbegriff "(-Süd)" ist zu streichen.<br />

Begründung:<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten in Harzgero<strong>de</strong> (B<br />

242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen (2005) von ca. 3.900<br />

KfZ/24 h auf <strong>de</strong>r L 235 (nicht L 234) bzw. zwischen ca. 2.700 und 6.600<br />

KfZ/24 h auf <strong>de</strong>r B 242 rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung.<br />

Zu<strong>de</strong>m besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185 (Alexisbad-<br />

Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong>de</strong>r straßenverkehrlichen Anbindung <strong>de</strong>r in<br />

Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und Gewerbegebiete können über<br />

die kommunale Bauleitplanung erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan<br />

erfolgt). Ob dafür jedoch eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist<br />

aus o.g. Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrten in Harzgero<strong>de</strong> (B<br />

242 und L 235) und die aktuellen DTV-Zahlen (2005) von ca. 3.900<br />

KfZ/24 h auf <strong>de</strong>r L 235 (nicht L 234) bzw. zwischen ca. 2.700 und 6.600<br />

KfZ/24 h auf <strong>de</strong>r B 242 rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung.<br />

Zu<strong>de</strong>m besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 und B 185 (Alexisbad-<br />

Mäg<strong>de</strong>sprung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong>de</strong>r straßenverkehrlichen Anbindung <strong>de</strong>r in<br />

Harzgero<strong>de</strong> vorhan<strong>de</strong>nen Industrie- und Gewerbegebiete können über<br />

die kommunale Bauleitplanung erzielt wer<strong>de</strong>n (z.T. schon über B-Plan<br />

erfolgt). Ob dafür jedoch eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist<br />

aus o.g. Grün<strong>de</strong>n sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung Die Übernahme von lan<strong>de</strong>splanerischen Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung in die<br />

Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zwingend vorgeschrieben.<br />

Es sind lediglich diesbezügliche Konkretisierungen bzw. Ergänzungen<br />

möglich, aber kein Fallenlassen eines ganzes Zieles.<br />

Dass die A71-Verlängerung <strong>de</strong>rzeit nicht im BVWP enthalten ist, ist<br />

natürlich bekannt. Maßgegend ist aber hier das LEP-LSA.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollte man zunächst die verkehrliche Entwicklung nach<br />

vollständigem Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r bereits planfestgestellten A 71<br />

abwarten und prüfen, ob <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>, zusätzliche überregionale N-<br />

S-Verkehr von <strong>de</strong>n nördlich <strong>de</strong>r A 38 vorhan<strong>de</strong>nen Bun<strong>de</strong>s- und<br />

Lan<strong>de</strong>sstraßen mit <strong>de</strong>n dort geplanten Ortsumfahrungen (v.a. B 86 / B<br />

180) auch <strong>de</strong>mentsprechend aufgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz (-Süd) beruht sicherlich auch auf <strong>de</strong>n ursprünglichen<br />

Verlauf <strong>de</strong>r B 6n im LEP von 1999 südlich um Quedlinburg und <strong>de</strong>r erst<br />

dort geplanten Anbindung <strong>de</strong>r B 79 an die B6n.<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

volle Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 3 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-4<br />

274-5<br />

274-6<br />

Nach <strong>de</strong>r Verkehrsfreigabe <strong>de</strong>r B 6n nördlich von Quedlinburg<br />

wird die B 79 südlich <strong>de</strong>r B 6n, Anschlussstelle "Quedlinburg -<br />

Zentrum" zur Kreisstraße abgestuft.<br />

zu Z 4- Nr.3:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Zur B 81 Mag<strong>de</strong>burg - Halberstadt - Blankenburg - Hasselfel<strong>de</strong><br />

ist die in Klammern ergänzte Aussage "autobahnähnlich<br />

zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong>de</strong>r B 6n" zu än<strong>de</strong>rn in "zweibahnig<br />

in Teilabschnitten zwischen Mag<strong>de</strong>burg und <strong>de</strong>r B 6n".<br />

Begründung:<br />

Die Verkehrsbelegung rechtfertigt einen zweibahnigen<br />

Querschnitt nicht auf <strong>de</strong>r gesamten Strecke.<br />

zu Z 4- Nr.4:<br />

In <strong>de</strong>r Erläuterung und Begründung <strong>de</strong>s REP Harz ist die<br />

Nennung <strong>de</strong>r B 86 OU Annaro<strong>de</strong> - Siebigero<strong>de</strong> - Mansfeld, die<br />

im BVWP im Vordringlichen Bedarf als neues Vorhaben<br />

enthalten ist und sich im Übergangsbereich zum REP Halle<br />

befin<strong>de</strong>t, empfehlenswert.<br />

zu Z 4-Nr.6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Ein Ausbau <strong>de</strong>r B 185 von Ballenstedt über Aschersleben,<br />

Bernburg, Köthen in Richtung Dessau stellt keine <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung dar. Vielmehr soll diesen Verkehren<br />

keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt und 3<br />

Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie <strong>de</strong>m größten erschlossenen<br />

Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Auf Grund dieser be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Verbindungsfunktion (Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

DTV-Zahlen auch für <strong>de</strong>n Bereich zwischen Egeln und Halberstadt,<br />

zumin<strong>de</strong>st aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz (in 2001 ca. 12.300 bis 14.000 KfZ/24h) einer durchgängiger<br />

vierspuriger Ausbau <strong>de</strong>r B 81 entsprechend RAS-Q96 (RQ 20)<br />

gerechtfertigt. Diese DTV-Zahlen liegen auf <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>s ebenfalls<br />

vierspurig/zweibahnig geplanten Abschnittes zwischen Halberstadt und<br />

<strong>de</strong>r B 6n bzw. nur gering unter <strong>de</strong>n Zahlen für <strong>de</strong>n Abschnitt nördlich von<br />

Egeln. Ein leistungsfähiger, möglichst durchgängiger Straßenzug dient<br />

nicht nur <strong>de</strong>r schnelleren Anbindung <strong>de</strong>s Harzes mit <strong>de</strong>m Raum<br />

Mag<strong>de</strong>burg, son<strong>de</strong>rn ist auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n, weiter steigen<strong>de</strong>n Verkehrszahlen auf <strong>de</strong>r B 81 zur<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit dringend erfor<strong>de</strong>rlich (z.B.<br />

Unfallschwerpunkt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bisherigen 4-spurigen Ausbaus <strong>bei</strong><br />

Egeln). Da <strong>de</strong>rzeit keine Fachplanung einen solchen Ausbau zwischen<br />

Halberstadt und Egeln <strong>bei</strong>nhaltet, dient diese REP-Festlegung <strong>de</strong>r<br />

vorsorgen<strong>de</strong>n raumordnerischen Sicherung einer Trassenerweiterung.<br />

Es sollte zunächst auch das volle Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r B 6n abgewartet<br />

wer<strong>de</strong>n, um damit verbun<strong>de</strong>ne, mögliche Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsbelegung auf <strong>de</strong>r B 81 langfristig besser einschätzen zu können.<br />

Für <strong>de</strong>n Abschnitt <strong>de</strong>r B 81 im Bereich Kroppenstedt-Gröningen<br />

(<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg) gilt diese regionalplanerische Festlegung<br />

<strong>de</strong>s REPHarz nicht (fehlen<strong>de</strong> Zuständigkeit).<br />

Siehe auch Datensatz 274-18<br />

volle Berücksichtigung Satz 1 <strong>de</strong>s 3. Absatzes im Begründungsteil zu Z 4 wird sinngemäß wie<br />

folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />

"Durch <strong>de</strong>n geplanten Ausbau <strong>de</strong>r B 86 zwischen Sangerhausen und<br />

Hettstedt (v.a. Ortsumfahrungen Riestedt und Annaro<strong>de</strong>-Siebigero<strong>de</strong>-<br />

Mansfeld) wird zusammen mit <strong>de</strong>n Ausbaumaßnahmen <strong>de</strong>r B180 (v.a.<br />

Ortsumfahrungen Hettstedt, Aschersleben-Quenstedt und Schneidlingen)<br />

eine leistungsfähige ..."<br />

keine Berücksichtigung Nr. 6 in Z 4 stellt eine textliche und kartografische Übernahme aus <strong>de</strong>m<br />

LEP-LSA dar. Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s LEP sind gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG zu übernehmen. Folglich ist ein Streichen <strong>de</strong>r Nr. 6<br />

raumordnungsrechtlich nicht möglich. Ggf. ist eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

REPHarz nach Abschluss <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeit lfd. LEP-Fortschreibungsverfahren<br />

vorzunehmen.<br />

Die seitens <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung geplante Umstufung <strong>de</strong>r L 75<br />

zwischen Ballenstedt und Hoym wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r in Z 7 unter Nr. 13<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

volle Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 4 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-7<br />

274-8<br />

einerseits durch <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r B 6n Rechnung getragen<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Vordringlichen Bedarf <strong>de</strong>s BVWP ist <strong>de</strong>r Neubau<br />

bis zur A 9 <strong>bei</strong> Thurland enthalten. An<strong>de</strong>rerseits ist durch die<br />

geplante B 185 OU Ballenstedt, über einen Teilabschnitt <strong>de</strong>r L<br />

75 und weiterführend über die OU Hoym eine direktere<br />

Anbindung <strong>de</strong>s Harzes an die B 6n vorgesehen.<br />

Dementsprechend wird die B 185 künftig einen geän<strong>de</strong>rten<br />

Verlauf aufweisen, die bisherige L 75 wird zur Bun<strong>de</strong>sstraße<br />

aufgestuft, die alte B 185 von Ballenstedt über Ermsleben nach<br />

Aschersleben abgestuft.<br />

Bei <strong>de</strong>r gegenwärtig laufen<strong>de</strong>n Vorplanung zur OU Ballenstedt<br />

wird daher nur noch <strong>de</strong>r Bereich von <strong>de</strong>r L 75 bis zur B 185<br />

westlich Ballenstedt berücksichtigt, für <strong>de</strong>n Teilabschnitt von<br />

<strong>de</strong>r L 75 bis zur B 185 östlich Ballenstedt ist dagegen kein<br />

Neubau vorgesehen. Die L 75 (später B 185) zwischen<br />

Ballenstedt und Hoym wird als Folgemaßnahme <strong>de</strong>r B 6n um-<br />

und ausgebaut. Die OU Ermsleben im Zuge <strong>de</strong>r B 185 ist zwar<br />

nicht mehr Gegenstand <strong>de</strong>s BVWP, sie ist jedoch im<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan (LVWP) als L 229 OU Ermsleben in<br />

die Dringlichkeitskategorie I (Vordringlicher Bedarf)<br />

eingeordnet. Wir bitten die textlichen Formulierungen und die<br />

Darstellung in <strong>de</strong>r Karte 1 anzupassen.<br />

zu Z 4 - letzter Absatz.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Aussagen zur A 71 im letzten Absatz wird auf die<br />

Hinweise zu Z 2 a) verwiesen.<br />

Zu Z 6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Keine einzige <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Stellungnahme benannten regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen im Lan<strong>de</strong>sstraßennetz<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n REP-Entwurf aufgenommen:<br />

- L 87 B 79 bis Osterwieck<br />

- L 88 zwischen Osterwieck und B 6n (AS Stapelburg)<br />

- L 92 von <strong>de</strong>r L 239 (südlich Quedlinburg) bis Blankenburg<br />

- L 220 Lan<strong>de</strong>sgrenze Thüringen - Kelbra - E<strong>de</strong>rsleben<br />

- L 235/L 243/ L 242/L 66 Harzgero<strong>de</strong> - Gernro<strong>de</strong> - B 6n (AS<br />

Quedlinburg Ost) - B 81 (Kroppenstedt)<br />

- L 242 / 241 Ballenstedt - Gernro<strong>de</strong>.<br />

Durch die SBV wird auf die im 1. Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz<br />

genannte Aufnahme <strong>de</strong>r L 73 zwischen <strong>de</strong>r Anschlussstelle A<br />

14 über Staßfurt, Scha<strong>de</strong>leben, Wegeleben bis zur B 79<br />

(südlich Halberstadt) verzichtet, da die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sstraße mit <strong>de</strong>r kompletten Verkehrsfreigabe <strong>de</strong>r B 6n im<br />

Abschnitt zwischen Quedlinburg und <strong>de</strong>r A 14 wesentlich<br />

genannten OU Hoym bereits berücksichtigt. Eine diesbezügliche<br />

Anpassung <strong>de</strong>s in Z 6 genannten Ausbaus <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen L 75 (künftig<br />

B 185) kann im REPHarz erst nach erfolgter Umwidmung erfolgen.<br />

Der Trassenverlauf <strong>de</strong>r OU Ballenstedt lehnt sich <strong>de</strong>m BVWP 2003<br />

(Projektbeschreibung) an. Dort ist die OU im östlichen Bereich bis zur<br />

bisherigen B 185 in Richtung Ermsleben dargestellt. Die dort ebenfalls<br />

angegebene Länge beträgt 4,4 km. Die Länge <strong>de</strong>r OU Ballenstedt<br />

gemäß <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>s Einwen<strong>de</strong>rs beträgt nur ca. 3,5 km.<br />

Die in Z 7 unter Nr. 21 festgelegte OU Ermsleben berücksichtigt bereits<br />

die geplante Umstufung (OU im Zuge <strong>de</strong>r L 229).<br />

Kenntnisnahme Der letzte Absatz von Z 4 dient <strong>de</strong>r raumordnerischen Sicherung dieser<br />

zumin<strong>de</strong>st zeitweisen alternativen Streckenführung für <strong>de</strong>n<br />

überregionalen Nord-Süd-Verkehr, da davon auszugehen ist, dass die<br />

Verlängerung <strong>de</strong>r A 71 wegen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Nichtberücksichtigung im<br />

BVWP kurz- bis mittelfristig nicht realisiert wird.<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong>de</strong>r genannten regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Straßenverbindungen sind alle kartografisch als "Straße mit regionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung" im <strong>de</strong>r REPHarz-Karte festgelegt und damit Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

REPHarz (bereits seit 1. Planentwurf).<br />

Nur für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>bei</strong> diesen regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen ein<br />

größerer Aus- und Neubaubedarf besteht, erfolgt eine textliche<br />

Benennung solcher Straßen unter Z 6 (siehe auch Begründungsteil). Ein<br />

solch umfassen<strong>de</strong>r Ausbaubedarf ist <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n genannten Landstraßen<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes nicht ersichtlich.<br />

Lediglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r L 87 wur<strong>de</strong> bisher <strong>de</strong>r Streckenabschnitt zwischen Zilly<br />

und <strong>de</strong>r B 79 nicht kartografisch dargestellt. Dies wird nachgeholt.<br />

Eine Herausnahme <strong>de</strong>r L 73 als regional be<strong>de</strong>utsame Straße zwischen<br />

<strong>de</strong>r A 14 <strong>bei</strong> Staßfurt und <strong>de</strong>r B 79 <strong>bei</strong> Harsleben aus <strong>de</strong>r REPHarz-Karte<br />

wird abgelehnt, da trotz B 6n diese Landstraße weiterhin eine wichtige<br />

Verbindungs- und Erschließungsfunktion für zentrale Orte (Staßfurt,<br />

Wegeleben ) sowie für die Seelandregion als regional- bis<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsames Erholungsgebiet besitzt.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 5 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-9<br />

274-10<br />

274-11<br />

274-12<br />

zurückgeht.<br />

- zu Z 6-Nr. 3:<br />

"Nachterstedt" ist zu streichen (siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 18)<br />

zu Z 6-Nr. 7 (ehemals Nr. 6):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.06:<br />

Auf <strong>de</strong>n im REP-Entwurf ausgewiesenen Ausbaubedarf <strong>de</strong>r L<br />

230 Ermsleben bis Sangerhausen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r koordinierten<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s ehemaligen LAS als be<strong>de</strong>utsame<br />

Verbindung von Sangerhausen über Wippra bis zur B 242<br />

eingestuft wur<strong>de</strong>, kann verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Begründung:<br />

Nach <strong>de</strong>n bereits durchgeführten Instandsetzungs- und<br />

Ausbaumaßnahmen liegt <strong>de</strong>r Schwerpunkt nur noch in <strong>de</strong>r<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Zustan<strong>de</strong>s. Signifikante<br />

Ausbaumaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Querschnittsverbreiterungen o<strong>de</strong>r Krümmenverbesserungen<br />

sind wegen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Zwangspunkte sowohl innerorts<br />

als auch im Bereich <strong>de</strong>r freien Strecken außerorts überwiegend<br />

nicht möglich.<br />

zu Z 6-Nr. 12:<br />

Der Landkreis Sangerhausen hat <strong>de</strong>r NL Süd die technische<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Kreisstraßen nach § 52 StrG LSA übertragen.<br />

Der NL Süd sind zur K 2354 keine Ausbauabsichten <strong>de</strong>s<br />

Landkreises bekannt.<br />

Für die K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Stolberg ist in <strong>de</strong>r<br />

Planzeichnung eine abgestimmte Ausbauplanung<br />

ausgewiesen. Im Begründungsteil <strong>de</strong>s REP wird unter Punkt<br />

6.2.1 zu <strong>de</strong>r gewählten Signatur ausgeführt, das diese für<br />

Trassen zutrifft, für die bereits eine lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Abwägung auf Basis entsprechen<strong>de</strong>r Unterlagen, z.B. aus<br />

einem Raumordnungsverfahren, erfolgt wäre.<br />

zu Z 7-Nr. 2, Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 23 (ehemals Nr. 27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7-Nr. 2:<br />

Die B 79 OU Hessen ist zu streichen, da diese nicht mehr<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s BVWP ist.<br />

volle Berücksichtigung Der Wortlaut heißt dann unter Nr. 3 in Z 6:<br />

"3. L 75 Ballenstedt/B185 - Hoym - B 6n"<br />

Ein Ausbau <strong>de</strong>r bisherigen L 75 von <strong>de</strong>r B6n bis Nachterstedt ist nicht<br />

geplant (statt <strong>de</strong>ssen OU Nachterstedt in Z 7 Nr. 18).<br />

volle Berücksichtigung Zwischenzeitlich erfolgten z.T. in <strong>de</strong>n bisher lt. Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan<br />

grundhaft auszubauen<strong>de</strong>n Streckenabschnitten <strong>de</strong>r L230 bereits<br />

entsprechen<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>ten (z.B. südlich Meisdorf).<br />

Die Herausnahme <strong>de</strong>r L 230 aus <strong>de</strong>m Z 6 schließt gemäß Z 5 nicht die<br />

Notwendigkeit einzelner örtlicher Ausbaumaßnahmen <strong>de</strong>r L230 aus,<br />

zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r gesamte Streckenabschnitt weiterhin kartografisch als Straße<br />

mit regionaler Be<strong>de</strong>utung im REPHarz verbleibt.<br />

volle Berücksichtigung Nach nochmaliger Rücksprache mit <strong>de</strong>m Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

sind <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r K 2354 zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Stolberg jetzt nur noch<br />

Deckenerneuerungsar<strong>bei</strong>ten notwendig, aber kein grundhafter Ausbau<br />

mehr. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> mitgeteilt, dass die bisher unter Nr. 11<br />

aufgeführte Ortsdurchfahrt Pölsfeld im Zuge <strong>de</strong>r K 2307 als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Ausbaumaßnahme zwischenzeitlich umgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Folglich können die bisherige Nr. 11 und 12 in Z 6 gestrichen wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Karte erfolgt die Darstellung <strong>de</strong>r K 2354 jetzt als Straße mit<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung (Bestand).<br />

Die K 2307 war bereits in <strong>de</strong>n bisherigen Planentwürfen nicht<br />

kartografisch dargestellt.<br />

keine Berücksichtigung Bei Nr 2 (OU Hessen), Nr. 5 (autobahnähnliche OU Halberstadt) und<br />

teilweise <strong>bei</strong> Nr. 8 (OU Berga im Zuge <strong>de</strong>r B 85) erfolgt eine zwingen<strong>de</strong><br />

Übernahme aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n LEP-LSA. Es wird weiterhin die<br />

Notwendigkeit gesehen, die dort festgelegten Trassen (OU Hessen<br />

seinerzeit sogar planfestgestellt) raumordnerisch im REPHarz zu<br />

sichern; zumin<strong>de</strong>st solange bis hinreichend sicher die langfristige<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Verkehrsmenge auf diesen Trassen unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r dann voll wirksamen benachbarten Autobahnen<br />

Abwägungsergebnis<br />

volle Berücksichtigung<br />

volle Berücksichtigung<br />

volle Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 6 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-13<br />

274-14<br />

274-15<br />

zu Z 7-Nr. 5:<br />

Die Klammerbezeichnung "autobahnähnlich" ist zu streichen.<br />

Die Verkehrsbebelastung rechtfertigt nur einen einbahnigen<br />

Querschnitt.<br />

zu Z 7 - Nr. 8:<br />

Die B 85/ B80 OU Kelbra/Berga ist zu streichen, da diese im<br />

BVWP nicht enthalten ist.<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP und <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n Landkreis o<strong>de</strong>r die<br />

Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben<br />

besteht auch aus Sicht <strong>de</strong>r SBV kein Bedarf, da einerseits eine<br />

Entlastung <strong>de</strong>r OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r A 38 von <strong>de</strong>r AS<br />

Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im Dezember<br />

2005) gegeben ist und an<strong>de</strong>rerseits mit<br />

<strong>de</strong>m Wegfall <strong>de</strong>r B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />

durchgängige Umgehung <strong>de</strong>r OL Berga erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />

zu Z 7-Nr. 6:<br />

Die Klammerbezeichnung "Almsfeld" ist zu streichen, da sich<br />

"Almsfeld" außerhalb <strong>de</strong>s Trassenkorridors für diese BVWP-<br />

Maßnahme befin<strong>de</strong>t.<br />

zu Z 7-Nr.13:<br />

Die SBV hat im Jahre 2005 mit <strong>de</strong>r Vorplanung für diese<br />

Maßnahme begonnen. Die Verkehrsuntersuchung (VU) ist<br />

abgeschlossen. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> eine erhebliche Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

Verkehrs in <strong>de</strong>r OD Hoym durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r OU<br />

nachgewiesen. Nach Vorstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r VU <strong>bei</strong>m<br />

Stadtrat hat sich dieser mit Beschluss vom 10.05.2006<br />

trotz<strong>de</strong>m gegen eine OU ausgesprochen. Insofern fehlt für die<br />

Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens die Zustimmung <strong>de</strong>r unmittelbar<br />

betroffenen Gebietskörperschaft. Eine Linienplanung sowie<br />

eine UVS liegen nicht vor. Die weiteren <strong>Planung</strong>en für diese<br />

Maßnahme wur<strong>de</strong>n vorläufig eingestellt.<br />

zu Z 7-Nr.18 (ehemals Nr. 21):<br />

Die L 75/ K1368 OU Nachterstedt ist nicht Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

LVWP und daher kein Vorhaben <strong>de</strong>r SBV.<br />

Der Neubau <strong>de</strong>r B 6n hat Umstufungen im klassifizierten<br />

Straßennetz zur Folge. Auf die geplante Aufstufung <strong>de</strong>r L 75<br />

zwischen Ballenstedt und <strong>de</strong>r B 6n (AS Hoym) wur<strong>de</strong> durch die<br />

SBV bereits hingewiesen.<br />

und Bun<strong>de</strong>sstraßen (v.a. B 6n und OU Halberstadt-Harsleben einerseits<br />

und A 38 und A 71 an<strong>de</strong>rerseits) eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Ggf. ist künftig nach erfolgter LEP-Fortschreibung eine diesbezügliche<br />

Än<strong>de</strong>rung im REPHarz vorzunehmen.<br />

Trotz <strong>de</strong>r Ausbaus <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt Kelba ist weiterhin durch die<br />

innerstädtische Verkehrssituation eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Stadt Kelbra<br />

hinsichtlich ihrer Standortentwicklung für <strong>de</strong>n überregionalen<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr gegeben.<br />

Selbst in <strong>de</strong>n Straßenkarten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes Bau, Nie<strong>de</strong>rlassung<br />

West bzw. Süd, 1:100.000 (Stand 12/2005), sind die OU Hessen und<br />

Berga/Kelbra als <strong>Planung</strong> enthalten.<br />

Die OU Berga im Zuge <strong>de</strong>r L 236 wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis für <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan vorgeschlagen (siehe Abwägungsprotokoll<br />

zum LVWP, Lfd. Nr. 3-20). Diese OU bietet im funktionalen<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r OU Kelbra/Berga im Zuge <strong>de</strong>r B 85 die<br />

Möglichkeit, die OD Berga mit Bahnübergang vom Schwerlastverkehr<br />

aus Richtung Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort für Industrie und Gewerbe)<br />

zu entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur Europastadt Stolberg sowie <strong>de</strong>n<br />

Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittel- und Oberharz über die Anbindung an die<br />

B 242 zu verbessern.<br />

volle Berücksichtigung Der Siedlungssplitter Almsfeld liegt ca 3 km südlich <strong>de</strong>r Anbindung <strong>de</strong>r<br />

zwischenzeitlich im ROV ermittelten Vorzugsvarinante <strong>de</strong>r OU<br />

Blankenburg an die von Sü<strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong> B 81. Der Bereich Almsfeld<br />

wird eher von Z 6 Nr. 5 (Ausbau <strong>de</strong>r L 94 zwischen Hüttenro<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r B<br />

81) mit erfasst, da Almsfeld im Kreuzungsbereich B 81/ L 94 liegt.<br />

Kenntnisnahme Die Festlegung einer OU Hoym dient <strong>de</strong>r raumordnerischen<br />

Trassensicherung <strong>de</strong>r im BVWP enthalten<strong>de</strong>n Maßnahme. Im Zuge <strong>de</strong>s<br />

zum gegebenen Zeitpunkts durchzuführen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens<br />

ist auch die Nullvariante unter Berücksichtigung dann aktuellerer<br />

Verkehrszahlen und -prognosen <strong>bei</strong> entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Verkehrswirksamkeit <strong>de</strong>r B 6n und <strong>de</strong>r ausgebauten Strecke Ballenstedt-<br />

Hoym (künftig B 185) zu prüfen (siehe auch Umweltbericht, Pkt. 3.2.9,<br />

Unterpkt. M). Die Nichtaufnahme <strong>de</strong>r OU Hoym im REPHarz wür<strong>de</strong> die<br />

<strong>Planung</strong>soption einer künftigen OU von vornherein gefähr<strong>de</strong>n, da durch<br />

<strong>de</strong>n REP ggf. entgegenstehen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en/Maßnahmen im<br />

Trassenbereich vorsorglich verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />

volle Berücksichtigung Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die OU Nachterstedt <strong>bei</strong>m<br />

Landkreis Aschersleben-Staßfurt bzw. Salzland. Die L 75 wird<br />

gestrichen und statt <strong>de</strong>ssen lautet die Bezeichnung "K 1368 / K 1361 OU<br />

Nachterstedt".<br />

Das o.g. Planfeststellungsverfahren lautet "OU Nachterstedt K 1361"<br />

Abwägungsergebnis<br />

volle Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

volle Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 7 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-16<br />

274-17<br />

Die L 75 zwischen Nachterstedt und B 6n (AS Hoym) wird in<br />

diesem Zusammenhang abgestuft. Einer Pressemitteilung<br />

(ALN vom 28.10.2006) ist zu entnehmen, dass <strong>de</strong>r Kreistag <strong>de</strong>r<br />

Abstufung dieses Abschnittes <strong>de</strong>r L 75 zur Kreisstraße bereits<br />

zugestimmt hat.<br />

In <strong>de</strong>r Vorhabensbezeichnung ist "L 75" zu streichen.<br />

zu Z 7-Nr.23 (ehemals Nr. 27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>de</strong>r SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>de</strong>s LVWP und <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>ssen Erstellung auch nicht durch <strong>de</strong>n Landkreis o<strong>de</strong>r die<br />

Gemein<strong>de</strong> vorgeschlagen wor<strong>de</strong>n. Für dieses Vorhaben<br />

besteht auch aus Sicht <strong>de</strong>r SBV kein Bedarf, da einerseits eine<br />

Entlastung <strong>de</strong>r OD Berga mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r A 38 von <strong>de</strong>r AS<br />

Roßla bis zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im Dezember<br />

2005) gegeben ist und an<strong>de</strong>rerseits mit <strong>de</strong>m Wegfall <strong>de</strong>r B 85<br />

OU Kelbra/Berga keine durchgängige Umgehung <strong>de</strong>r OL Berga<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />

Mit <strong>de</strong>n im REP Harz enthaltenen Vorhaben an Bun<strong>de</strong>s- und<br />

Lan<strong>de</strong>sstraßen, die nicht im BVWP bzw. im LVWP enthalten<br />

sind, wer<strong>de</strong>n Erwartungshaltungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Kommunen<br />

erzeugt, <strong>de</strong>nen nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n kann<br />

keine Berücksichtigung Die OU Berga wur<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Landkreis für <strong>de</strong>n LVWP vorgeschlagen<br />

(siehe Abwägungsprotokoll zum LVWP, Lfd. Nr. 3-20). Die OU Berga im<br />

Zuge <strong>de</strong>r L236 bietet im funktionalen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

regionalplanerisch ebenfalls zu sichern<strong>de</strong>n OU Kelbra/Berga im Zuge <strong>de</strong>r<br />

B 85 (siehe Datensatz 274-12) die Möglichkeit, die OD Berga vom<br />

Schwerlastverkehr aus Richtung Rottlebero<strong>de</strong> (Vorrangstandort für<br />

Industrie und Gewerbe) zu entlasten und <strong>de</strong>n Zugang zur Europastadt<br />

Stolberg sowie <strong>de</strong>n Erholungsgebieten <strong>de</strong>s Mittel- und Oberharz über die<br />

Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />

Zwischen 2000/2001 und 2005 hat sich gemäß <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsmengenkarte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt die<br />

Verkehrsbelegung zwischen Rottlebero<strong>de</strong> und Berga <strong>de</strong>utlich erhöht.<br />

Dies betrifft auch <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr, <strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n A38-<br />

Anschlußstelle an <strong>de</strong>r L 236 durch die OL Berga fahren muss.<br />

Kenntnisnahme Größtenteils beruhen solche Fälle auf entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben <strong>de</strong>s LEP-<br />

LSA, so dass auch für die Kommunen keine neuen Erwartungshaltungen<br />

erzeugt wer<strong>de</strong>n. Auch ist nicht im je<strong>de</strong>n Fall eine positive Haltung einer<br />

betroffene Kommune vorhan<strong>de</strong>n (siehe z.B. OU Hoym o<strong>de</strong>r OU Hessen).<br />

Raumordnung stellt eine langfristig orientierte, vorsorgen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> dar,<br />

die durchaus <strong>de</strong>n Zeitrahmen von Fachplänen überschreiten kann. Dort<br />

wo <strong>de</strong>rzeit keine Entsprechung in <strong>de</strong>n aktuellen Verkehrsplänen<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist, besteht als regionalplanerische Zielsetzung zunächst die<br />

Sicherung eines möglichen Trassenkorridores vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen/<strong>Planung</strong>en im Vor<strong>de</strong>rgrund. Es ist auch davon auszugehen,<br />

dass nicht alle <strong>de</strong>rzeit im BVWP und LVWP festgelegten Maßnahmen<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn üblicherweise wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> solchen groben<br />

<strong>Planung</strong>en auch Än<strong>de</strong>rungen <strong>bei</strong>m Bedarf eintreten, so dass <strong>bei</strong><br />

Fortschreibungen Maßnahmen entfallen und dafür neue Maßnahmen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die im REPHarz festgelegten Ziele zu Straßenbaumaßnahmen sind nicht<br />

aus <strong>de</strong>r "Luft gegriffen", son<strong>de</strong>rn haben i.d.R. eine lan<strong>de</strong>splanerische<br />

und/o<strong>de</strong>r fachplanerische Grundlage. Bei letzteren muss es nicht<br />

je<strong>de</strong>smals <strong>de</strong>r BVWP o<strong>de</strong>r LVWP sein.<br />

Bei <strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>s Einwen<strong>de</strong>rs strittigen Festlegungen <strong>de</strong>s REPHarz<br />

bestehen häufig verkehrliche Abhängigkeiten zum geplanten und z.T.<br />

schon realisierten überregional wirken<strong>de</strong>n Autobahn- bzw.<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßenbau (im Nordharz B 6n, im Südharz A 38 und A 71). Man<br />

sollte zunächt erst die volle Wirksamkeit dieser Straßen abwarten, um<br />

dann auf Grundlage sicherer Annahmen für die künftige<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 8 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 274 TÖB: Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>de</strong>rlassung<br />

274-18<br />

Zur Begründung zu Ziel 4-NR. 3 auf Seite 93, die <strong>de</strong>n<br />

"autobahnähnlichen Ausbau <strong>de</strong>r B 81 zwischen Mag<strong>de</strong>burg<br />

und <strong>de</strong>m Harz ... " betrifft ist anzumerken, dass die Kriterien<br />

(zweibahniger Querschnitt, planfreie Knotenpunkte, Betrieb als<br />

reine Kraftfahrstraße) für eine autobahnähnliche<br />

Straßenverbindung im <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>s REP Harz nur <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>r B 6n erfüllt sind.<br />

Die Verkehrsbelastungen auf <strong>de</strong>r B 81 zwischen <strong>de</strong>r B 6n und<br />

Mag<strong>de</strong>burg erfor<strong>de</strong>rn keinen durchgehend zweibahnigen<br />

Querschnitt. Die B 81 ist zwar in die Verbindungsfunktionsstufe<br />

I eingeordnet, aber auch hier ist nach <strong>de</strong>n "Richtlinien für die<br />

Anlage von Straßen" ein einbahniger Querschnitt mit<br />

plangleichen Knotenpunkten einsetzbar.<br />

TÖB-Nr: 291 TÖB: Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

291-45<br />

Ref. 407:<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Strassenverkehrsplanungen halte ich aus meiner<br />

Stellungnahme vom 30.11.2005 die For<strong>de</strong>rung nach<br />

Streichung <strong>de</strong>r Nordverlängerung <strong>de</strong>r BAB 71 aufrecht. Die<br />

diesbezüglich im Umweltbericht gemachten Aussagen können<br />

in ihrer Schlussfolgerung von Seiten <strong>de</strong>r oberen<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> nicht mitgetragen wer<strong>de</strong>n. Die Fortführung<br />

<strong>de</strong>r BAB 71 auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion Halle wur<strong>de</strong> im<br />

aktuellen Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes Halle<br />

infolge <strong>de</strong>r Herausnahme dieser Trasse aus <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sverkehrswegeplanes sowie <strong>de</strong>ssen Konfliktträchtigkeit<br />

gestrichen. Diese Streichung ist nunmehr auch im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan Harz nachzuholen.<br />

Verkehrsentwicklung Entscheidungen auf <strong>de</strong>m nachgeordneten<br />

Straßennetz fällen zu können.<br />

Kenntnisnahme Raumordnerisch erfolgt sowohl im LEP als auch im REP keine genaue<br />

Beschreibung <strong>de</strong>s Begriffs "autobahnähnlich". Die Frage <strong>de</strong>s<br />

notwendigen Regelquerschnittes nach <strong>de</strong>r RAS-Q96 ist Aufgabe <strong>de</strong>r<br />

Fachplanung. Nach unserem Verständnis stellt eine autobahnähnliche<br />

Fernstraße eine leistungsfähigere Straße im Vgl. zu einer einbahnigen<br />

Bun<strong>de</strong>sstraße dar. So ist lt. o.g. Richtlinie ein RQ 20 als kleinster<br />

zweibahniger Querschnitt <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Straßenkategorien A III, A II, B II, B I<br />

und DTV-Zahlen von 12.000 - 30.000 Kfz/24h anwendbar. Dieser<br />

Wertebereich wird im wesentlichen auf <strong>de</strong>r B 81 zwischen Mag<strong>de</strong>burg<br />

und Harz, zumin<strong>de</strong>st aber im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r künftigen Verkehrsentwicklung (siehe<br />

Verkehrsmengenkarten und Prognose im lfd. Planfeststellungsverfahren<br />

zum B81-Ausbau zwischen Egeln-Nord und B246a) erreicht. In einzelnen<br />

Streckenabschnitten wäre u.U. auch ein RQ15 <strong>de</strong>nkbar, wenn er<br />

geeignet wäre, die regionalplanerischen Zielsetzung einer<br />

leistungsfähigeren Straßenverbindung zwischen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

und <strong>de</strong>m Harz mit <strong>de</strong>n dortigen Mittelzentren und seiner Be<strong>de</strong>utung als<br />

überregional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Erholungs- und Tourismusziel zu erfüllen.<br />

keine Berücksichtigung Die Verlängerung <strong>de</strong>r BAB A 71 stellt ein gelten<strong>de</strong>s lan<strong>de</strong>splanerisches<br />

Ziel <strong>de</strong>r Raumordnung dar, welches gemäß § 4 Abs. 1 ROG von<br />

öffentlichen Stellen zu beachten und somit auch gemäß § 6 Abs. 1 LPlG<br />

aus <strong>de</strong>m LEP-LSA in <strong>de</strong>n REPHarz zu übernehmen ist. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Umweltprüfung <strong>de</strong>s REPHarz wur<strong>de</strong>n aus grober regionalplanerischer<br />

Sichtweise die Auswirkungen einer A71-Verlängerung innerhalb <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz auch auf die Naturschutzbelange geprüft<br />

(siehe Umweltbericht). Obwohl ein z.T. erhöhtes Konfliktpotenzial<br />

gegenüber ausgewählten Schutzgütern festgestellt wur<strong>de</strong>, ist dieses<br />

nach jetzigem Kenntnisstand nicht so hoch, dass für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Alt-<br />

LK Sangerhausen die weiteren Projektplanungen von vornherein<br />

aussichtslos wären (Trassenkorridor ohnehin als noch abstimmt<br />

dargestellt). Die Umweltbelange im Alt-LK Mansfel<strong>de</strong>r Land wur<strong>de</strong>n<br />

unsererseits wegen fehlen<strong>de</strong>r Zuständigkeit nicht geprüft.<br />

Im aktuellen REPHalle-Entwurf wur<strong>de</strong> lediglich die A71-Verlängerung<br />

nicht kartografisch dargestellt (textlich benannt). Aber genau diese<br />

Vorgehensweise wur<strong>de</strong> durch die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> als<br />

Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für die REP <strong>bei</strong>m REPHalle unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r LEP-Vorgaben bemängelt.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 37 TÖB: Landkreis Halberstadt<br />

37-17<br />

37-18<br />

37-24<br />

Ausbau <strong>de</strong>r B 245 Hal<strong>de</strong>nsleben - Halberstadt<br />

Für die Gemein<strong>de</strong> Gr.-Quenstedt soll in diesem<br />

Zusammenhang eine Ortsumfahrt ausgebaut wer<strong>de</strong>n, die<br />

teilweise außerorts und teilweise auch innerörtlich geführt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Dadurch wird die Ortslage nicht vollständig vom<br />

Durchgangsverkehr entlastet. Beim Ausbau ist zu beachten,<br />

dass Immissionen durch <strong>de</strong>n Verkehrslärm nicht zu<br />

gesundheitlichen Gefahren und Belastungen für die<br />

Bevölkerung führen. Die erfor<strong>de</strong>rlichen aktiven und passiven<br />

lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Maßnahmen sind zu berücksichtigen (z. B.<br />

Schallschutzwand. Schallschutzfenster, lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Straßenbeläge)<br />

Ortsumgehung Harsleben<br />

Der Bau einer Ortsumgehung Harsleben führt zu einer<br />

teilweisen Entlastung <strong>de</strong>s Durchgangsverkehrs in Richtung<br />

Quedlinburg und B 6 n. Bisher gibt es verschie<strong>de</strong>ne Varianten<br />

<strong>de</strong>r Straßenführung. Zu beachten ist, dass östlich <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Harsleben die Trinkwasserschutzzone 3 <strong>de</strong>r<br />

Wassergewinnungsanlage „Klus" Halberstadt angrenzt. Die<br />

Trassenführung wür<strong>de</strong> somit durch die Schutzzone führen. Der<br />

Grundwasserschutz ist hier sicher zu stellen. Da die<br />

Straßenführung <strong>de</strong>r östlichen Variante in <strong>de</strong>r<br />

Hauptwindrichtung zur Ortslage Harsleben liegt, ist für die<br />

Wohnbereiche am Erzberg, Molkenmühlenweg, Pappelweg mit<br />

erheblichen Immissionen an Verkehrslärm zu rechnen. Hier<br />

müssen zum Schutz <strong>de</strong>r Gesundheit <strong>de</strong>r Menschen die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n,<br />

z.B. eine Schallschutzwand.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s durch das LvWA am 28,02.07 abgeschlossenen<br />

ROV für die OU Halberstadt-Harsleben im Zuge <strong>de</strong>r B 79 ist<br />

die kartograph. Signatur im REPHarz von "bedarf näherer<br />

Abstimmung" in "abgestimmt "zu verän<strong>de</strong>rn.<br />

TÖB-Nr: 148 TÖB: Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

148-24<br />

148-25<br />

Z 4<br />

Sinnvoller als die neue Version ist die Bezeichnung <strong>de</strong>s 1.<br />

Entwurfes <strong>de</strong>s REP Harz: B 81 Mag<strong>de</strong>burg-Halberstadt-<br />

Blankenburg-Hasselfel<strong>de</strong>.<br />

Die kartographische Darstellung <strong>de</strong>r B 81 OU Blankenburg ist<br />

jetzt nach Abschluss <strong>de</strong>s ROVerf in "abgestimmt" zu än<strong>de</strong>rn.<br />

Z 5<br />

Einfügen als vorletzten Satz: "Dem regionalen und<br />

überregionalen Verkehr dienen<strong>de</strong> Kreisstraßen als<br />

unmittelbare Verbindung zu wirtschaftlichen und touristischen<br />

Kenntnisnahme Die entsprechen<strong>de</strong>n lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Maßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n konkreten Projektplanungen auszuführen.<br />

Kenntnisnahme Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong> die Vorzugsvariante <strong>de</strong>r OU Halberstadt-<br />

Harsleben in einem Raumordnungsverfahren ermittelt, die mit <strong>de</strong>m<br />

Trassenverlauf <strong>de</strong>s REPHarz i<strong>de</strong>ntisch ist.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n örtlichen Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen festzulegen.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

volle Berücksichtigung wird aktualisiert volle Berücksichtigung<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Die Bezeichnung <strong>de</strong>r B 81 ist aus <strong>de</strong>m LEP zu übernehmen (siehe<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s MLV zum 1. Planentwurf). Hinzu kommt, dass ein<br />

grundhafter Ausbau <strong>de</strong>r B 81 von Blankenburg bis Hasselfel<strong>de</strong>, mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r in Z 7 bereits festgelegten OU, vom Land nicht<br />

vorgesehen wird.<br />

Die gewünschte kartografische Än<strong>de</strong>rung wird vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung In Z 5 wird im 1. Satz das "Netz von Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- und<br />

Gemein<strong>de</strong>straßen" genannt. Eine allgemein gehalten<strong>de</strong> Bevorzugung<br />

von Kreisstraßen und damit ein nicht nachvollziehbare, da pauschale<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 148 TÖB: Landkreis Wernigero<strong>de</strong><br />

Zentren und als Voraussetzung zur Entwicklung <strong>de</strong>s ÖPNV<br />

kommt da<strong>bei</strong> eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu." Da die Bun<strong>de</strong>s-<br />

und Lan<strong>de</strong>sstraßen in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Punkten beson<strong>de</strong>rs<br />

hervorgehoben wur<strong>de</strong>n, ist im Interesse einer leistungsfähigen<br />

Region hier die beson<strong>de</strong>re Gewichtung <strong>de</strong>r Kreisstraßen<br />

gerechtfertigt.<br />

TÖB-Nr: 313 TÖB: Ministerium für Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Verkehr<br />

313-24<br />

Z 4: Der letzte Absatz stellt eine Aussage zum überregionalen<br />

Straßennetz dar. Hierfür ist die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft nicht zuständig. Dieser Absatz ist zu<br />

streichen. Er könnte ggf. in die Begründung aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

TÖB-Nr: 315 TÖB: Ministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

315-22<br />

Aus <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Standortes Gewerbepark<br />

Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen leitet sich<br />

analog das beson<strong>de</strong>re Lan<strong>de</strong>sinteresse für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r<br />

Ortsumfahrung Schneidlingen auf <strong>de</strong>r B 180 ab.<br />

TÖB-Nr: 326 TÖB: Polizeidirektion Merseburg<br />

326-3<br />

Ein verstärkter Ausbau von Tourismus und Erholung in <strong>de</strong>r<br />

Stadt Stolberg erfor<strong>de</strong>rt perspektivisch verkehrstechnische<br />

Lösungen, die geeignet sind, <strong>de</strong>n zunehmen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> aufnehmen zu können. Die durch die Stadt<br />

führen<strong>de</strong> Kreisstraße 2354 wird vor allem in <strong>de</strong>r Sommersaison<br />

<strong>de</strong>m Verkehrsaufkommen nicht gerecht. Bedingt durch die<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung bestehen im Verlaufe <strong>de</strong>r<br />

Ortsdurchfahrt Engstellen, die von mehrspurigen Fahrzeugen<br />

(insbeson<strong>de</strong>re Kraftomnibusse) nur ohne Gegenverkehr<br />

durchfahren wer<strong>de</strong>n können. Der Neubau einer Ortsumfahrung<br />

wäre <strong>de</strong>shalb empfehlenswert.<br />

unterschiedliche Wichtung <strong>de</strong>r o.g. Straßen in Z 5 ist nicht gerechtfertigt.<br />

Immerhin wer<strong>de</strong>n ca. 1/3 <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion Harz vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Landstraßen in <strong>de</strong>r REPKarte nicht geson<strong>de</strong>rt dargestellt (dann i.d.R.<br />

wegen zu geringer Verkehrsbelegung bzw. fehlen<strong>de</strong>r relevanter<br />

Verbindungsfunktion).<br />

Für Z 5 ist nicht die Straßenklassifizierung entschei<strong>de</strong>nd, son<strong>de</strong>rn die<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r jeweiligen Straße für die in Z 5 genannten, regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Verbindungs- und Erschließungsfunktionen.<br />

keine Berücksichtigung In Z 2 wur<strong>de</strong> das LEP-Ziel einer verkehrswirksamen Umfahrung <strong>de</strong>s<br />

Harzes durch die A 38, <strong>de</strong>r A-71-Verlängerung bis zur A 14 und <strong>de</strong>r B6n<br />

hinsichtlich einer abgestrebten Entlastung <strong>de</strong>s Harzes vom<br />

Durchgangsverkehr übernommen. Da <strong>de</strong>rzeit die Verlängerung <strong>de</strong>r A 71<br />

nicht im BVWP enthalten und folglich <strong>de</strong>r Bau einer A71-Verlängerung in<br />

weite Ferne gerückt ist, kann das o.g. Ziel gemäß Z 2 zunächst nicht<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Folglich ist die verkehrswirksame Umfahrung <strong>de</strong>s<br />

östlichen Harzes mit <strong>de</strong>n in Z 4, letzter Absatz, genannten<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen für absehbare Zeit zu verwirklichen. Diese allgemein<br />

gehalten<strong>de</strong> regionalplanerische Zielsetzung als Konkretisierung (zeitlich,<br />

räumlich) <strong>de</strong>r o.g. LEP-Vorgabe wird z.T. durch die in Z 7 genannten<br />

Maßnahmen bereits untersetzt (OU Riestedt, OU Aschersleben-<br />

Quenstedt und OU Schneidlingen).<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung Eine weiträumige Umfahrungsmöglichkeit <strong>de</strong>r Stadt Stolberg besteht<br />

bereits über die L 236 von Rottlebero<strong>de</strong> über Schwenda bis zur K 2833<br />

nördlich Stolberg. Inwieweit eine Ortsumfahrung für <strong>de</strong>n Zielverkehr nach<br />

Stolberg verkehrstechnisch notwendig ist, kann <strong>de</strong>rzeit nicht hinreichend<br />

abgeschätzt wer<strong>de</strong>n. Diesbezüglich sind keine Fachplanungen bekannt.<br />

Auch auf Grund <strong>de</strong>r komplizierten topografischen, städtebaulichen und<br />

im direkten Umfeld <strong>de</strong>r Stadt sehr sensiblen ökologischen Verhältnisse<br />

(u.a. Natura 2000-Gebiete) erscheint die Machbarkeit einer OU ohnehin<br />

sehr fraglich.<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 328 TÖB: <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Halle<br />

328-5<br />

Die B 180 Aschersleben-Querfurt ist im 2. REP-E Halle als<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam ausgewiesen, im 2. REP-E Harz als regional<br />

be<strong>de</strong>utsam. Es wird angeregt, auch in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz die B 180 als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam einzustufen.<br />

TÖB-Nr: 330 TÖB: <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Nordthüringen <strong>Planung</strong>sstelle<br />

330-1<br />

Der Beschluss Nr. 06/01/2005 vom 08.11.2005 wird aber zu<br />

folgen<strong>de</strong>n Punkten aufrechterhalten:<br />

Zum geplanten Bau <strong>de</strong>r Ortsumgehung Kelbra im Verlauf <strong>de</strong>r B<br />

85 wird auf <strong>de</strong>m Gebiet von Thüringen auf eine Abstufung <strong>de</strong>r<br />

B 85 orientiert und <strong>de</strong>r Bau einer Ortsumfahrung für Bad<br />

Frankenhausen auf die Ost-West-Relation Son<strong>de</strong>rshausen -<br />

Bad Frankenhausen - Artern ausgerichtet. Dieses dient <strong>de</strong>r<br />

Entlastung <strong>de</strong>r B 85 über <strong>de</strong>n Kyffhäuser vom<br />

Durchgangsverkehr und orientiert auf eine rein touristische<br />

Erschließung <strong>de</strong>s Naturparks Kyffhäuser mit seinen<br />

Sehenswürdigkeiten.<br />

TÖB-Nr: 19 TÖB: Stadt Aschersleben<br />

19-3<br />

Unter Pkt. <strong>6.2.3.</strong> <strong>Straßenverkehr</strong> wird die beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>r BAB A 71 von Würzburg -<br />

Erfurt - Sangerhausen (A 38) über Hettstedt in Richtung<br />

Bernburg (A 14/B 6n) zur Erschließung <strong>de</strong>r Ostharzregion<br />

herausgear<strong>bei</strong>tet. Diese Maßnahmen, die ebenfalls die Stadt<br />

Aschersleben tangieren wird, fin<strong>de</strong>t meine volle Unterstützung,<br />

<strong>de</strong>nn durch die Bun<strong>de</strong>sautobahn wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen<br />

Beziehungen in <strong>de</strong>n süd<strong>de</strong>utschen Raum erheblich verbessert.<br />

Abwägungsergebnis<br />

volle Berücksichtigung Kartografischer Fehler wird bereinigt. volle Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme Die Ausführungen zu <strong>de</strong>n Straßenplanungen in Nordthüringen wer<strong>de</strong>n<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Die OU Kelbra soll, unabhängig von <strong>de</strong>r möglichen künftigen<br />

Straßenklassifizierung, <strong>de</strong>r Entlastung <strong>de</strong>s Stadtkerns Kelbras vom<br />

Durchgangsverkehr dienen.<br />

Hinsichtlich einer gesicherten Einschätzung <strong>de</strong>r langfristigen<br />

Verkehrsentwicklung sollte zunächst die volle verkehrliche Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>r A 38 und A 71 auf das nachgeordnete regionale Straßennetz<br />

abgewartet wer<strong>de</strong>n. Folglich ist es zunächst die Aufgabe <strong>de</strong>r<br />

Regionalplanung, <strong>de</strong>n möglichen Trassenkorridor <strong>de</strong>r OU vor<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en/Nutzungen zu schützen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 166 TÖB: Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

166-9<br />

STN vom 19.12.05 (Be<strong>de</strong>nken und Anregungen zum 1.<br />

Planentwurf erneut vorgetragen):<br />

Zum Punkt <strong>6.2.3.</strong> Z 7 Nr. 22 i. V. m. <strong>de</strong>r Tabelle für Z 7 Nr. 22:<br />

Folgen<strong>de</strong> Einschätzung <strong>de</strong>r Stadt Derenburg:<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r teilweisen schon fertigen bzw. in Fertigstellung<br />

befindlichen B6n ist eine <strong>de</strong>utliche Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Durchgangsverkehrs zu beobachten und auch weiter zu<br />

erwarten. Problematisch stellte sich in Derenburg bisher nur<br />

<strong>de</strong>r Durchgangsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen dar. Dieses<br />

Problem wur<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r B6n auch durch<br />

eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 t (außer landwirtschaftlicher<br />

Verkehr und KOM) aus Richtung Halberstadt größtenteils<br />

gelöst bzw. stark entschärft. Aus Sicht <strong>de</strong>r Stadt Derenburg ist<br />

es nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich, die hier aufgezeigte<br />

Teilortsumgehung <strong>de</strong>r L82 für Derenburg zu realisieren.<br />

TÖB-Nr: 36 TÖB: Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

36-27<br />

36-28<br />

36-29<br />

36-30<br />

Die im Z 4 aufgeführte wichtige lan<strong>de</strong>s- und<br />

regionalbe<strong>de</strong>utsame Bun<strong>de</strong>sstraßenverbindung <strong>bei</strong>nhaltet die<br />

Funktionstüchtigkeit <strong>de</strong>r B 185 Ballenstedt - Aschersleben. Die<br />

Ortsdurchfahrt <strong>de</strong>s Ortsteiles Ermsleben als Grundzentrum <strong>de</strong>r<br />

Stadt Falkenstein/Harz soll im Zuge <strong>de</strong>s Ausbaues vordringlich<br />

behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eine Abstufung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße stellt eine<br />

nachteilige Entwicklung <strong>de</strong>r verkehrstechnischen Erschließung<br />

für die Stadt Falkenstein/Harz dar. Die Stadt Falkenstein/Harz<br />

lehnt daher eine Abstufung ab.<br />

Zu Z 6 Neu- und Ausbau <strong>de</strong>r L 230 Ermsleben - Sangerhausen<br />

Die Maßnahme wird durch die Stadt Falkenstein/Harz als<br />

zwingend und vordringlich eingestuft.<br />

Z 7 Die Errichtung einer Teilortsumgehung L 229 im OT<br />

Ermsleben wird durch die Stadt befürwortet. In <strong>de</strong>r<br />

Planzeichnung Karte Nr. 1 ist eine Trasse nördlich OT<br />

Ermsleben als Verbindung zw. <strong>de</strong>r L 229 und <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sstraßen B 185 eingezeichnet. Die Stadt geht davon<br />

aus, dass die zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r Trasse <strong>de</strong>n Zielen<br />

Z 7 entspricht.<br />

Die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Errichtung von straßenbegleiten<strong>de</strong>n<br />

Radwegen soll in einem Radwegekonzept <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Der umweltfreundliche<br />

Fahrradverkehr belebt <strong>de</strong>n Tourismus und die Erholung und<br />

verknüpft gleichzeitig die touristischen Schwerpunktregionen.<br />

Ein straßenbegleiten<strong>de</strong>r Radweg entlang <strong>de</strong>r B 185 von<br />

Aschersleben nach OT Ermsleben erfüllt die Eigenschaften<br />

einer raumbe<strong>de</strong>utsamen Wegeverbindung.<br />

volle Berücksichtigung Die TOU Derenburg war bereits im 2. Planentwurf <strong>de</strong>s REPHarz nicht<br />

mehr enthalten.<br />

Kenntnisnahme Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nimmt keine Auf- o<strong>de</strong>r<br />

Abstufungen von Bun<strong>de</strong>s- zu Lan<strong>de</strong>sstraßen vor (zuständig<br />

Straßenbauverwaltung). Im REPHarz wird die B 185 weiterhin als<br />

Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung geführt.<br />

keine Berücksichtigung Die textliche Erwähnung <strong>de</strong>r L 230 in Z 6 entfällt künftig, da bereits<br />

Ausbaumaßnahmen zwischenzeitlich erfolgten (siehe hierzu Datensatz<br />

274-10, Lan<strong>de</strong>sbetrieb Bau)<br />

Kenntnisnahme Es han<strong>de</strong>lt sich hier nicht um eine Teilortsumfahrung, son<strong>de</strong>rn um eine<br />

(Voll)-Ortsumfahrung.<br />

Kenntnisnahme In G 8 <strong>de</strong>s Pkt. 6.2.3 wird nur allgemein auf die Notwendigkeit von mehr<br />

straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwegen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion eingegangen.<br />

Eine namentliche Benennung von Radwegen erfolgt hier nicht (siehe<br />

hierzu Pkt. 6.2.4 <strong>de</strong>s REPHarz).<br />

Abwägungsergebnis<br />

volle Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 13 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 36 TÖB: Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

TÖB-Nr: 149 TÖB: Stadt Wernigero<strong>de</strong><br />

149-13<br />

B 244 - uns ist bekannt, dass es seitens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes<br />

Bau Überlegungen gibt, <strong>de</strong>n Trassenverlauf <strong>de</strong>r B 244<br />

innerhalb <strong>de</strong>r OL Wernigero<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Schmatzfel<strong>de</strong>r Straße<br />

auf die <strong>de</strong>rzeitige L 86 (Dornbergsweg) zu verlegen. Es muss<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, ob diese <strong>Planung</strong>en im REP berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

TÖB-Nr: 421 TÖB: Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

421-3<br />

421-4<br />

421-5<br />

Z4: Anregung: Aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Abwägung zum 1.<br />

Entwurf ist ersichtlich, dass die Anregung zu Z 4 (Ausbau <strong>de</strong>r B<br />

81 von Hasselfel<strong>de</strong> bis zur Lan<strong>de</strong>sgrenze), keine<br />

Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n hat (Begründung: geringes<br />

Verkehrsaufkommen von


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 421 TÖB: Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr<br />

421-6<br />

421-7<br />

421-8<br />

421-9<br />

421-10<br />

421-11<br />

421-12<br />

LEPThüringen überregional be<strong>de</strong>utsame Straßenverbindung;<br />

im RROPNordthüringen regionale Straßenverbindung/<br />

überregional be<strong>de</strong>utsame Straßenverbindung<br />

L 1037 Stempeda - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Rottlebero<strong>de</strong> L37):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und im RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

L 1040 Badra -Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra L234):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordtüringen keine raumordnerische<br />

Einstufung<br />

B 85 Bad Frankenhausen - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Kelbra):<br />

im REPHarz Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

L 1221 Borxleben - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Riethnordhausen L221):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

B 86 Artern - Lan<strong>de</strong>sgrenze (E<strong>de</strong>rsleben):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

L 1218 Mönchpfiffel-Nikolausrieth - Lan<strong>de</strong>sgrenze (Allstedt):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Be<strong>de</strong>utung; im<br />

LEPThüringen und RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

Als Anlage <strong>bei</strong>gefügt habe ich zu<strong>de</strong>m die lt. Netzkonzeption<br />

2030 vorgesehenen grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Straßenverbindungen (Tabelle grenzüberschreiten<strong>de</strong>r<br />

Straßenverbindungen mit <strong>de</strong>r jeweiligen Einstufung in <strong>de</strong>r<br />

Netzkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Thüringen).<br />

Kenntnisnahme Die L37/L237 von Stempeda nach Rottlebero<strong>de</strong> erfuhr im REPHarz keine<br />

raumordnerische Einstufung.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4 Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4 Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4 Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4 Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4 Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

Seite 15 von 18


6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 94 TÖB: Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

94-2<br />

94-6<br />

94-8<br />

94-9<br />

Stadt Allstedt:<br />

Folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n vorgebracht:<br />

Es besteht kein vordringlicher Bedarf für <strong>de</strong>n Neubau einer<br />

Ortsumfahrung Allstedt in <strong>de</strong>r hier dargestellten Form - dieser<br />

wird von <strong>de</strong>r Stadt Allstedt auch nicht befürwortet.<br />

Beschluß Nr. 100 - 21/07 aus <strong>de</strong>r Stadtratssitzung vom<br />

26.03.2007<br />

Erläuterung zum Beschluss:<br />

Die im REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung wird abgelehnt,<br />

da sie nicht <strong>de</strong>n erwünschten Erfolg erwarten lässt. Sollte im B-<br />

Plan-Gebiet "Allstedter Hei<strong>de</strong>" die Ansie<strong>de</strong>lung von Gewerbe<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n können, so wie das nach <strong>de</strong>m neuesten<br />

Erkenntnisstand zu erwarten ist, wür<strong>de</strong> allenfalls eine<br />

Ortsumfahrung zwischen <strong>de</strong>r L 219 und L 218 sinnvoll sein, da<br />

diese die Ableitung <strong>de</strong>s Verkehrs in Richtung A 38<br />

Anschlussstelle Nienstedt zulassen wür<strong>de</strong> und somit eine<br />

Verkehrsberuhigung für die Stadt Allstedt mit sich bringen<br />

wür<strong>de</strong>. Die <strong>de</strong>rzeit im REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung ist<br />

als verkehrstechnisch ineffektiv zu betrachten.<br />

Gemein<strong>de</strong> Blankenheim:<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n vorgebracht:<br />

- Bei <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong> für <strong>de</strong>n weiteren Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 71 ist zu<br />

beachten, dass die Trasse durch ein Trinkwasserschutzgebiet<br />

verläuft und hier beson<strong>de</strong>re Schutzmaßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu berücksichtigen<br />

und in die <strong>Planung</strong> einzufügen.<br />

Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />

folgen<strong>de</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wer<strong>de</strong>n vorgebracht:<br />

- Sollte eine Nordverlängerung <strong>de</strong>r BAB A 71 vom AD<br />

Oberröblingen (Südharz) mit <strong>de</strong>r BAB A 38 in Richtung BAB A<br />

14 geplant und realisiert wer<strong>de</strong>n, ist die Gemein<strong>de</strong> am<br />

Planteststellungsverfahren zu beteiligen und sind die<br />

notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in <strong>de</strong>r<br />

Gemarkung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Emseloh vorzusehen.<br />

Gemein<strong>de</strong> Emseloh:<br />

- Außer<strong>de</strong>m sollte in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong> eine Autobahnanbindung <strong>de</strong>r<br />

L 151 (Sangerhausen - Lutherstadt Eisleben) und B 86 (OU<br />

Riestedt) an die A 71 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz dargestellte Trassenkorridor beruht auf <strong>Planung</strong>en <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s (Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan) und <strong>de</strong>s Landkreises Sangerhausen,<br />

wo<strong>bei</strong> die OU Allstedt lediglich als "<strong>Planung</strong>, bedarf näherer<br />

Abstimmung" kartografisch dargestellt wur<strong>de</strong>. Damit sind<br />

Verän<strong>de</strong>rungen/Optimierungen im genauen Trassenverlauf auf <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten <strong>Planung</strong>sebenen noch möglich. Insbeson<strong>de</strong>re in einem<br />

Raumordnungsverfahren sind auch (Trassen-)Alternativen zu prüfen<br />

(siehe auch Umweltbericht, Pkt. 3.2.9. Unterpkt. R).<br />

Eine Einstufung in <strong>de</strong>n vordringlichen Bedarf erfolgt nicht im REPHarz<br />

son<strong>de</strong>rn nur im Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan.<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Die genannten Belange wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Umweltprüfung berücksichtigt<br />

(siehe Umweltbericht, Pkt. 3.2.9 Unterpkt. C und Pkt. 3.3. Unterpkt. I).<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Schutzmaßnahmen sind in <strong>de</strong>n nachgeordneten<br />

Projektplanungen bzw. Planfeststellungsverfahren festzulegen.<br />

Kenntnisnahme Als direkt betroffene Gemein<strong>de</strong> erfolgt eine Beteiligung <strong>bei</strong> einem<br />

künftigen Planfeststellungsverfahren (zuständig jedoch dafür<br />

Planfeststellungsbehör<strong>de</strong>). In einem solchen Verfahren sind dann auch A-<br />

/E-Maßnahmen festzulegen.<br />

keine Berücksichtigung Auf Grund <strong>de</strong>s geringen <strong>Planung</strong>svorlaufes für die Verlängerung <strong>de</strong>r A<br />

71 ("<strong>Planung</strong>, bedarf näherer Abstimmung") wur<strong>de</strong>n im REPHarz noch<br />

keine diesbezüglichen Autobahnanschlussstellen festgelegt. Dies bleibt<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Projektplanungen vorbehalten. Auf Grund <strong>de</strong>r<br />

regionalen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r genannten Straßen ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass eine entsprechen<strong>de</strong> Anbindung an die A 71 erfolgen<br />

wird.<br />

Abwägungsergebnis<br />

keine Berücksichtigung<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 18 TÖB: Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

18-2<br />

18-3<br />

Unter Pkt <strong>6.2.3.</strong> <strong>Straßenverkehr</strong> wird die beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>r BAB A 71 von Würzburg - Erfurt -<br />

Sangerhausen (A 38) über Hettstedt in Richtung Bernburg (A<br />

114/B 6n) zur Erschließung <strong>de</strong>r Ostharzregion<br />

herausgear<strong>bei</strong>tet. Diese Maßnahmen, die ebenfalls die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land tangiert, fin<strong>de</strong>t<br />

die volle Unterstützung, <strong>de</strong>nn durch die Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />

wer<strong>de</strong>n die wirtschaftlichen Beziehungen in <strong>de</strong>n süd<strong>de</strong>utschen<br />

Raum erheblich verbessert.<br />

Ebenso begrüßt die Verwaltungsgemeinschaft die<br />

Netzerweiterung <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>s- und regionalbe<strong>de</strong>utsamen durch<br />

<strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r Ortsumfahrung (OU) im Zuge <strong>de</strong>r B 180 OU<br />

Aschersleben/Süd-Quenstedt.<br />

TÖB-Nr: 46 TÖB: Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

46-1<br />

Athenstedt:<br />

Die OU B 79 wur<strong>de</strong> berücksichtigt. Eine weitergehen<strong>de</strong><br />

Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />

TÖB-Nr: 53 TÖB: Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

53-4<br />

53-5<br />

53-6<br />

Z6 "Aus- o<strong>de</strong>r Neubau regional be<strong>de</strong>utsamer Kreis- und<br />

Landstraßen." Hier fehlt die L 88 als Zubringer zur B6N.<br />

- Durch das sprunghaft angestiegene Verkehrsaufkommen als<br />

Zu- bzw. Abfahrt <strong>de</strong>r B6N hat die L 88 an regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

enorm zugenommen. Der Wirtschaftsstandort Osterwieck muss<br />

<strong>de</strong>m Verkehrsaufkommen entsprechend an die B6N<br />

angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>r EU in die<br />

Ortsgebiete erhält dieser Zubringer regionale Be<strong>de</strong>utung. Wir<br />

bitten um Aufnahme <strong>de</strong>r L 88 unter Z6.<br />

Hier Tabelle <strong>de</strong>r Begründung für Aus- und Neubaubedarf.<br />

Die L 88 als regional be<strong>de</strong>utsamer Zubringer zur B6N<br />

durchquert die Ortslage Schauen. Der<br />

mangelhafte Ausbauzustand und die Zerschneidung eines<br />

ausgewiesenen Wohngebietes in <strong>de</strong>r Ortslage verbun<strong>de</strong>n mit<br />

allen Problemen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m <strong>Straßenverkehr</strong><br />

machen eine Ortsumfahrung unumgänglich. Wir bitten um<br />

Aufnahme in Ortsumfahrungen gemäß Ziel 7.<br />

Zu Grundsatz 8 Straßen begleiten<strong>de</strong> Radwege:<br />

Im Einzugsgebiet <strong>de</strong>r Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-<br />

Fallstein fehlen an allen regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen,<br />

Ortsverbindungen Straßen begleiten<strong>de</strong> Radwege entsprechend<br />

<strong>de</strong>n aufgeführten Schwerpunkten im letzten Absatz zu<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung Die L 88 zwischen Osterwieck und <strong>de</strong>r B6n läßt sich bereits <strong>de</strong>m<br />

allgemeinen Z 5 zuordnen und ist explizit in <strong>de</strong>r REPKarte als Straße mit<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung enthalten.<br />

Die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung bzw. eines kompletten<br />

Ausbaus <strong>de</strong>r L 88 ist gemäß <strong>de</strong>r Angaben im Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan<br />

unter weiterer Berücksichtigung <strong>de</strong>r vergleichsweisen geringen<br />

Verkehrsbelegung von unter 2.000 KfZ je Tag (Verkehrsmengenkarte<br />

2005) im genannten L88-Abschnitt nicht erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung Die in Z 6 und Z 7 festgelegten OU haben ihren entsprechen<strong>de</strong>n Bezug<br />

in Fachplänen. Für eine OU Schauen sind diesbezügliche <strong>Planung</strong>en<br />

nicht bekannt und die Notwendigkeit für eine OU angesichts <strong>de</strong>r relativ<br />

geringen Verkehrsdichte (siehe Datensatz 53-4) fraglich. Das schließt<br />

natürlich innerörtliche Baumaßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Ortsdurchfahrt im Sinne von Z 5 nicht aus.<br />

Kenntnisnahme Wegen <strong>de</strong>s relativ geringen Anteils straßenbegleiten<strong>de</strong>r Radwege in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion Harz wur<strong>de</strong> G 8 erstellt. Es han<strong>de</strong>lt sich da<strong>bei</strong> um einen<br />

raumordnerischen Grundsatz, <strong>de</strong>r <strong>bei</strong> Neuplanungen zu berücksichtigen<br />

ist. Auf eine konkrete Benennung ausgewählter straßenbegleiten<strong>de</strong>r<br />

Radwege wur<strong>de</strong> jedoch in G 8 verzichtet.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

keine Berücksichtigung<br />

keine Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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6.2.3 6.2.3 <strong>Straßenverkehr</strong><br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Datensatz Anregung/Be<strong>de</strong>nken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

TÖB-Nr: 53 TÖB: Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Grundsatz 8.<br />

B 79; B244; L87; L88; L89; L90; L91 sowie an <strong>de</strong>n<br />

Kreisstraßen im Einzugsgebiet (siehe Lageplan).<br />

TÖB-Nr: 380 TÖB: Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

380-5<br />

Durch das <strong>Planung</strong>sgebiet verlaufen u.a. die Bun<strong>de</strong>sstraßen B<br />

6, B 80 und B 243. Diese Straßen sind Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Militärstraßengrundnetzes (MSGN). An diese Straßen wer<strong>de</strong>n<br />

beson<strong>de</strong>re militärische For<strong>de</strong>rungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong>de</strong>rungen <strong>bei</strong> Straßenneubauten bzw. -Sanierungen<br />

sind die entsprechen<strong>de</strong>n Straßenplanungen zur<br />

Einzelbewertung vorzulegen. Gleiches gilt für die <strong>Planung</strong>en<br />

von Bun<strong>de</strong>sautobahnen in diesem Bereich.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in <strong>de</strong>n fachrechtlichen<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die <strong>Planung</strong>sregion Harz.<br />

Abwägungsergebnis<br />

Kenntnisnahme<br />

24.06.2008 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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