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der Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und ...

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Reinhardsbrunner Echo - 3- Nr. 5/2011<br />

lll. Gründe<br />

1. Der Bebauungsplan ist ordnungsgemäß zustande gekommen.<br />

Es wer<strong>den</strong> keine Verletzungen von Rechtsvorschriften<br />

geltend gemacht.<br />

2. Die Kostenfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 i. V. m. § 3<br />

Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG.<br />

Hinweise:<br />

Die Än<strong>der</strong>ung o.g. Bebauungsplanes wurde im vereinfachten<br />

Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3<br />

S. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Bei <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ist jedoch gemäß § 13<br />

Abs. 3 S. 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Umweltprüfung<br />

nicht durchgeführt wird.<br />

Entsprechend § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist dieser Verfahrensfehler<br />

für die Rechtswirksamkeit <strong>der</strong> Satzung aber unbeachtlich.<br />

Gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist bei <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Offenlegung darauf hinzuweisen, dass verspätet<br />

abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

über <strong>den</strong> Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können <strong>und</strong> dass<br />

ein Antrag nach § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig<br />

ist, soweit <strong>mit</strong> ihm Einwendungen geltend gemacht wer<strong>den</strong>,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />

geltend gemacht wur<strong>den</strong>, aber hätten geltend gemacht<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Unterbleibt dieser Hinweis, wie im vorliegen<strong>den</strong> Fall, ist die Bekanntmachung<br />

nicht unwirksam, vielmehr treten lediglich nach §<br />

4a Abs. 6 S. 2 BauGB bzw. § 47 Abs. 2a VwGO die Präklusionswirkungen<br />

nicht ein.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />

Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben wer<strong>den</strong>. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />

ist schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift beim Landratsamt<br />

Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, einzulegen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Erhebung eines Wi<strong>der</strong>spruches<br />

keine laufende Angelegenheit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO ist.<br />

Erfor<strong>der</strong>lich wird ein entsprechen<strong>der</strong> Gemeindebeschluss.<br />

gez: Gießmann<br />

Jagdgenossenschaft<br />

„Ernstroda / Cumbach“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Jagdgenossenschaft Ernstroda / Cumbach, führt am<br />

Freitag, dem 10.06.2011, 19:30 Uhr<br />

im Gemeinschaftsraum<br />

Alte Hauptstraße 38 im Ortsteil Ernstroda<br />

ihre nächste Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>mit</strong> nachstehen<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

durch:<br />

1. Begrüßung, Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Jagdvorstehers zum Jagdjahr 2010/2011<br />

3. Bericht des Kassenführers<br />

4. Bericht des Kassenprüfers<br />

5. Bericht <strong>der</strong> Jagdpächter - Abschussplan<br />

6. Verschie<strong>den</strong>es <strong>und</strong> Diskussion<br />

Hierzu sind alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft recht herzlich<br />

eingela<strong>den</strong>.<br />

Der Jagdvorstand<br />

Jagdgenossenschaft<br />

„Weidmannsheil“ <strong>Friedrichroda</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Jagdgenossenschaft „Weidmannsheil“, <strong>Friedrichroda</strong>, führt am<br />

Donnerstag, dem 23.06.2011, 18.00 Uhr<br />

im Ausbildungszentrum <strong>der</strong><br />

Berufsgenossenschaft Nahrungs<strong>mit</strong>tel <strong>und</strong> Gastgewerbe<br />

(ehemals Fleischerei-Berufsgenossenschaft) ,<br />

99894 <strong>Friedrichroda</strong>, Reinhardsbrunn 11<br />

ihre nächste Mitglie<strong>der</strong>-Vollversammlung <strong>mit</strong> nachstehen<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

durch:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Protokollkontrolle <strong>und</strong> Bestätigung<br />

3. Bericht des Jagdvorstehers zum Jagdjahr 2010/2011<br />

4. Bericht des Jagdpächters zum Jagdjahr 2010/2011<br />

5. Bericht des Kassenführers<br />

6. Bericht des Rechnungsprüfers<br />

7. Beschluss zur Höhe <strong>und</strong> zur Verteilung des Reinerlöses<br />

8. Beschluss zur Verwendung des Überschusses (nicht abgerufene<br />

Mittel)<br />

9. Anfragen <strong>und</strong> Diskussion<br />

10. Verschie<strong>den</strong>es<br />

11. Bestätigung des Kassenberichtes <strong>und</strong> Entlastung des Vorstandes<br />

für das Jagdjahr 2010/2011<br />

12. Schlusswort des Jagdvorstehers<br />

Alle Genossenschafts<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong> sind zu <strong>der</strong> vorgenannten Sitzung<br />

hier<strong>mit</strong> öffentlich eingela<strong>den</strong>.<br />

<strong>Friedrichroda</strong>, <strong>den</strong> 20.05.2011<br />

Der Jagdvorstand<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

Seniorenbetreuung wie<strong>der</strong> in Ernstroda<br />

Ab sofort steht Ihnen Frau Veronika Fen<strong>der</strong> für die Seniorenbetreuung<br />

im Ortsteil Ernstroda zur Verfügung. Da<strong>mit</strong> kann <strong>der</strong> Seniorennach<strong>mit</strong>tag<br />

immer<br />

<strong>mit</strong>twochs von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Alten Hauptstraße 38<br />

wie<strong>der</strong> durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingela<strong>den</strong>!<br />

Lassen Sie sich bzgl. weiterer Angebote - eigens für Seniorinnen<br />

<strong>und</strong> Senioren - überraschen!<br />

Klöppel Schuchardt<br />

Bürgermeister Ortsteilbürgermeister<br />

Das Einwohnermeldeamt informiert:<br />

Urlaubszeit ist Reisezeit <strong>und</strong> nichts wäre ärgerlicher, als z.B. auf<br />

dem Flughafen festzustellen, dass <strong>der</strong> Reisepass o<strong>der</strong> Personalausweis<br />

nicht mehr o<strong>der</strong> nicht mehr ausreichend gültig ist. In<br />

vielen Län<strong>der</strong>n gelten Bestimmungen, nach <strong>den</strong>en ein Reisepass<br />

mindestens noch drei Monate Gültigkeit haben muss, in einigen<br />

Staaten ist sogar sechs Monate Restgültigkeit gefor<strong>der</strong>t.<br />

Wir möchten Sie angesichts dieser Bestimmungen darauf hinweisen,<br />

Ihre Dokumente doch einmal auf ihre Gültigkeit zu prüfen.<br />

Für die Beantragung eines Reisepasses sowie eines Personalausweises<br />

muss immerhin eine Bearbeitungszeit von drei bis<br />

vier Wochen eingerechnet wer<strong>den</strong>. In beson<strong>der</strong>s eiligen Fällen<br />

ist es möglich, einen „Express-Reisepass“ zu beantragen, dieser<br />

ist innerhalb von 3 Werktagen erhältlich. Kin<strong>der</strong>reisepässe<br />

können von uns innerhalb von zwei Tagen ausgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollten Sie, wenn nötig, rechtzeitig an die<br />

Beantragung neuer Dokumente <strong>den</strong>ken.<br />

Für <strong>den</strong> Personalausweis, Reisepass <strong>und</strong> ebenso für <strong>den</strong> Kin<strong>der</strong>reisepass,<br />

wird jeweils ein aktuelles biometrisches Passbild<br />

benötigt.<br />

Zudem sind folgende Gebühren bei <strong>der</strong> Beantragung zu entrichten:<br />

Personalausweis<br />

(für Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit):<br />

Personalausweis (für Personen ab 24 Jahren,<br />

22,80 EUR<br />

10 Jahre Gültigkeit):<br />

Reisepass (für Personen unter 24 Jahren,<br />

28,80 EUR<br />

6 Jahre Gültigkeit):<br />

Reisepass (für Personen ab 24 Jahren,<br />

37,50 EUR<br />

10 Jahre Gültigkeit):<br />

Express-Reisepass (für Personen unter 24 Jahren,<br />

59,00 EUR<br />

6 Jahre Gültigkeit):<br />

Express-Reisepass (für Personen ab 24 Jahren,<br />

69,50 EUR<br />

10 Jahre Gültigkeit): 91,00 EUR<br />

Kin<strong>der</strong>reisepass:<br />

Die Beantragung kann je<strong>der</strong>zeit zu <strong>den</strong> unten<br />

13,00 EUR<br />

genannten Sprechzeiten o<strong>der</strong> nach telefonischer Vereinbarung<br />

(Tel.: 03623 - 330 131) auch zu an<strong>der</strong>en Terminen erfolgen.<br />

Montag: -geschlossen-<br />

Dienstag: - 14.00 - 16.30 Uhr<br />

Mittwoch: -geschlossen-<br />

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Freitag: -geschlossen-<br />

Ihr Einwohnermeldeamt

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