gemeinschaftliches wohnen - Gemeinde Hohenstein
gemeinschaftliches wohnen - Gemeinde Hohenstein
gemeinschaftliches wohnen - Gemeinde Hohenstein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Begleitung<br />
Die Begleitung und Unterstützung der Bewohner gewährleistet eine professionelle<br />
Ansprechpartnerin, die Alltagsbegleiterin, die in der Regel täglich vier Stunden im Haus<br />
präsent ist.<br />
Sie koordiniert vor allem in der Einzugs- und Findungsphase der Gruppe den<br />
gemeinsamen Alltag und steht den Mietern darüber hinaus insbesondere für<br />
organisatorische Fragen unterstützend zur Seite.<br />
Aufgabe ist es so, die Mieter des Hauses in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und den<br />
Einzelnen zurückhaltend, aber einfühlsam zu begleiten und so auf Veränderungen<br />
körperlicher oder psychischer Art sofort reagieren und gemeinsam Lösungswege<br />
erarbeiten zu können.<br />
Da regelmäßige Begegnungen zwischen Alltagsbegleiterin und Bewohnern erfolgen,<br />
wird hierdurch die Sicherheit des Wohnens genauso erhöht, wie durch nachbarschaftliche<br />
Verbindungen, die – auch im Notfall - auf kurzen Wegen erreichbar sind. Wenn es<br />
einem Bewohner nicht gut geht, er/sie akute Hilfe braucht, fällt dies sofort auf und es<br />
kann umgehend reagiert werden.<br />
Darüber hinaus ist die Alltagsbegleiterin die erste Ansprechpartnerin für Wünsche,<br />
Beschwerden und Anregungen der Mieter, welche nicht in der Gruppe bewältigt werden<br />
können und/oder die Zustimmung des Vermieters benötigen.<br />
Vorsorge für den Fall stärkerer Hilfebedürftigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit<br />
Durch den Umzug in das „Gemeinschaftliche Wohnen“ in <strong>Hohenstein</strong>-Bernloch kann<br />
der Wechsel in ein Pflegeheim vermieden - mindestens aber hinausgezögert werden.<br />
Wird der Unterstützungsbedarf größer, tritt Pflegebedürftigkeit ein, können ambulante<br />
Dienste – eigener Wahl - in Anspruch genommen werden. Solange ambulante Hilfen<br />
ausreichend sind, ist auch der Verbleib im „Gemeinschaftlichen Wohnen“ möglich,<br />
genau wie es in jeder eigenen Wohnung gegeben ist.<br />
Zur Organisation und Beantragung von Hilfen steht den Bewohnern im<br />
„Gemeinschaftlichen Wohnen“ zusätzlich die Alltagsbegleitung unterstützend zur<br />
Verfügung. Insbesondere bei hauswirtschaftlichem Hilfebedarf (Einkaufsservice,<br />
Putzdienst etc.) sind finanzielle Einsparungen für den Einzelnen möglich, wenn solche<br />
Dienste durch mehrere Bewohner genutzt werden.<br />
Seite 8 von 16