Niederschrift - Gemeinde Jade
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10. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
16 – „Schützenhof“ in <strong>Jade</strong>rberg und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Jade</strong><br />
a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung Träger<br />
öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken -<br />
Abwägungsbeschluss zur Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung<br />
b) Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung<br />
c) Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung<br />
d) Abschluss Erschließungsvertrag und städtebaulicher Vertrag<br />
e) Berichtigung Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2009<br />
Beschluss:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschloss einstimmig,<br />
a) die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />
eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung<br />
wie vorgeschlagen zu behandeln (Abwägungsbeschluss<br />
nach § 1 Abs. 7 BauGB),<br />
b) nach §§ 1, 2, 10 BauGB sowie den §§ 6 und 40 NGO unter Berücksichtigung der<br />
vorgenannten Abwägungen über die eingegangenen Anregungen und Bedenken<br />
den Bebauungsplan Nr. 16 – „Schützenhof“ in <strong>Jade</strong>rberg (2. Änderung) als Satzung<br />
zu beschließen (Satzungsbeschluss),<br />
c) nach §§ 1, 2, 5 BauGB unter Berücksichtigung der vorgenannten Abwägungen<br />
über die eingegangenen Anregungen und Bedenken die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
zu beschließen (Feststellungsbeschluss),<br />
d) der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung der Bebauungsplan- und<br />
Flächennutzungsplanänderung den Erschließungsvertrag und städtebaulichen<br />
Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen und<br />
e) der Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2009 wird dahingehend abgeändert, dass<br />
gleichzeitig mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Schützenhof auch<br />
die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />
BauGB durchgeführt wird.<br />
11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer Potentialstudie für die<br />
Ausweisung von Flächen für die Windenergie<br />
Herr Esken berichtete aus dem Fachausschuss, in dem empfohlen wurde, auf Bürgerversammlungen<br />
das Thema vorzustellen und dabei einen groben Suchkorridor aufzuzeigen<br />
sowie die Möglichkeit von Bürgerwindparks in Aussicht zu stellen. Wichtig sei,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> das Heft des Handels behielte und daher die Planungskosten zunächst<br />
selber tragen müsse. Leider habe sich gezeigt, dass das Aufzeigen eines<br />
Suchkorridors verlässlich nicht möglich sei. Eine Potentialstudie sei für eine neue Meinungsbildung<br />
erforderlich. Seit 1996 sei durch Gewöhnung u.U. auch eine andere<br />
Sichtweise in der Bevölkerung vorhanden. Auch die Ereignisse in Japan hätten dazu<br />
beigetragen.<br />
GR_2011-03-24_900_<strong>Niederschrift</strong>.doc Seite 4 von 10