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Niederschrift - Gemeinde Jade

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10. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

16 – „Schützenhof“ in <strong>Jade</strong>rberg und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Jade</strong><br />

a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung Träger<br />

öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken -<br />

Abwägungsbeschluss zur Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung<br />

b) Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung<br />

c) Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung<br />

d) Abschluss Erschließungsvertrag und städtebaulicher Vertrag<br />

e) Berichtigung Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2009<br />

Beschluss:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschloss einstimmig,<br />

a) die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange<br />

eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung<br />

wie vorgeschlagen zu behandeln (Abwägungsbeschluss<br />

nach § 1 Abs. 7 BauGB),<br />

b) nach §§ 1, 2, 10 BauGB sowie den §§ 6 und 40 NGO unter Berücksichtigung der<br />

vorgenannten Abwägungen über die eingegangenen Anregungen und Bedenken<br />

den Bebauungsplan Nr. 16 – „Schützenhof“ in <strong>Jade</strong>rberg (2. Änderung) als Satzung<br />

zu beschließen (Satzungsbeschluss),<br />

c) nach §§ 1, 2, 5 BauGB unter Berücksichtigung der vorgenannten Abwägungen<br />

über die eingegangenen Anregungen und Bedenken die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

zu beschließen (Feststellungsbeschluss),<br />

d) der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung der Bebauungsplan- und<br />

Flächennutzungsplanänderung den Erschließungsvertrag und städtebaulichen<br />

Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen und<br />

e) der Aufstellungsbeschluss vom 19.03.2009 wird dahingehend abgeändert, dass<br />

gleichzeitig mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Schützenhof auch<br />

die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />

BauGB durchgeführt wird.<br />

11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer Potentialstudie für die<br />

Ausweisung von Flächen für die Windenergie<br />

Herr Esken berichtete aus dem Fachausschuss, in dem empfohlen wurde, auf Bürgerversammlungen<br />

das Thema vorzustellen und dabei einen groben Suchkorridor aufzuzeigen<br />

sowie die Möglichkeit von Bürgerwindparks in Aussicht zu stellen. Wichtig sei,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> das Heft des Handels behielte und daher die Planungskosten zunächst<br />

selber tragen müsse. Leider habe sich gezeigt, dass das Aufzeigen eines<br />

Suchkorridors verlässlich nicht möglich sei. Eine Potentialstudie sei für eine neue Meinungsbildung<br />

erforderlich. Seit 1996 sei durch Gewöhnung u.U. auch eine andere<br />

Sichtweise in der Bevölkerung vorhanden. Auch die Ereignisse in Japan hätten dazu<br />

beigetragen.<br />

GR_2011-03-24_900_<strong>Niederschrift</strong>.doc Seite 4 von 10

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