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Download - Geniushof eV - Lebensfreude durch Integration

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Sponsoren Im Gespräch<br />

Helfen Sie uns beim Helfen . . .<br />

Der <strong>Geniushof</strong>, ein eingetragener Verein<br />

mit besonderer Förderungswürdigkeit,<br />

plant die Umwandlung in eine gemeinnützige<br />

Stiftung. Dafür brauchen wir Sponsoren,<br />

die sich im Rahmen eines Corporate<br />

Citizenship an unserem einzigartigen Projekt<br />

beteiligen.<br />

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />

mit einer gemeinnützigen Organisation<br />

steigert die positive Wahrnehmung Ihres<br />

Unternehmens. Mit einem Corporate Citizenship<br />

beweisen Sie soziale Kompetenz in<br />

der Öffentlichkeit. Und nicht zuletzt haben<br />

Sie Anteil an einem neuen, tollen Ausfl ugsziel<br />

für sich und Ihre Familie und natürlich<br />

auch für interessierte Geschäftsfreunde und<br />

Kunden.<br />

Das Projekt „<strong>Geniushof</strong>“ hat das Ziel, eine<br />

einzigartige Begegnungsstätte im Rhein-<br />

Main-Gebiet zu schaffen. Die <strong>Integration</strong><br />

behinderter und nicht behinderter Menschen<br />

wird mit dem Tierschutz verbunden.<br />

Der „<strong>Geniushof</strong>“ wird ein Ort, der Behinderten<br />

und ihren Angehörigen gut tut sowie<br />

den Umgang und die Kommunikation<br />

mit anderen Menschen und Tieren fördert.<br />

Er ist die praktische Umsetzung unseres<br />

Mottos „<strong>Lebensfreude</strong> <strong>durch</strong> <strong>Integration</strong>“.<br />

Damit eine größere Anzahl von Kindern an<br />

unserer tiergestützten Therapie teilhaben<br />

kann, brauchen wir ein Anwesen. Um dieses<br />

ganzheitlich orientierte Projekt zu verwirklichen,<br />

suchen wir weitere Unternehmen<br />

mit Spenden und Ihrem guten Namen<br />

und Privatpersonen, die uns bei unserem<br />

Vorhaben unterstützen. Wir bieten die Nennung<br />

der Sponsoren...<br />

- im Internet unter der Rubrik Partner und<br />

Förderer<br />

- bei Pressekonferenzen und öffentlichen<br />

Auftritten jeglicher Form<br />

- bei Medien, die über uns berichten,<br />

sofern von uns beeinfl ussbar<br />

- in unserem jährlich mehrmals erscheinenden<br />

Magazin<br />

- bei Veranstaltungen, Treffen und Festen<br />

des Vereins<br />

Bei Interesse an einem Corporate Citizenship,<br />

melden Sie sich bitte bei:<br />

Daniela E. Hahn<br />

Vorstand <strong>Geniushof</strong> e.V.<br />

Siebenmorgenweg 53<br />

55246 Mainz-Kostheim<br />

Tel./Fax 0 61 34 / 64 07 57<br />

Email: info@geniushof.de<br />

Internet www.geniushof.de<br />

Anmerkung:<br />

Der Geschäftsplan für die Stiftung „<strong>Geniushof</strong>“<br />

wurde von mehreren unabhängigen<br />

Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

geprüft.<br />

Selbstverständlich ist unsere Zuwendungsbestätigung<br />

steuerlich absetzbar.<br />

Gassi gehen & Leinenzwang<br />

Unter Hundehaltern kursieren viele Gerüchte, welche Gesetze und<br />

Verordnungen was wie regeln. Wir wollten’s genauer wissen. Der<br />

Hochheimer Ordnungsamtsleiter Ernst-Willi Hofmann und seine<br />

Mitarbeiterin Stefanie Geis beantworteten unsere Fragen freundlich,<br />

kompetent und manchmal überraschend.<br />

<strong>Geniushof</strong> (GH): Wie ist das generell mit<br />

dem frei laufen lassen von Hunden?<br />

Ordnungsamt (OA): In Hochheim haben<br />

wir keine separate Regelung. Das wäre<br />

dann eine Gefahrenabwehrverordnung, die<br />

wir erlassen könnten oder eine Anstaltsordung<br />

für z.B. Kinderspielplätze.<br />

GH: Das heißt, wo kein Schild ist, das etwas<br />

anderes vorschreibt, darf der Hund grundsätzlich<br />

frei laufen, theoretisch auch mitten<br />

<strong>durch</strong> den Ort?<br />

OA: Die Vorschrift lautet, sie müssen Frau<br />

oder Herr über ihren Hund sein. Er muss<br />

Ihnen folgen, auch ohne Leine. Die ständige<br />

Abrufbereitschaft muss gegeben sein. Wenn<br />

Sie das können, ist es okay.<br />

GH: Und wenn der Hund dann doch mal<br />

nicht hört und einen Hasen erwischt?<br />

OA: Dann ist es ein gefährlicher Hund.<br />

Trotzdem darf der Jäger ihn nicht einfach<br />

gezielt erschießen. Wenn der Jäger auf der<br />

Pirsch ist, darf er schon sehr viel. Seiner<br />

Sonderstellung muss er natürlich mit der<br />

nötigen Sorgfalt nachkommen, was er auch<br />

tun wird. Und: Nur während der Jagd ist<br />

der Jäger ein Jäger, ansonsten ist er Spaziergänger.<br />

GH: Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete,<br />

was heißt das für den Hundehalter?<br />

OA: Im Naturschutzgebiet ist das frei laufen<br />

lassen ganz klar ausgeschlossen. Hier<br />

herrscht Anleinpfl icht. Und im Landschaftsschutzgebiet<br />

gibt es keine ausge sprochene<br />

Anleinpfl icht. Auch hier gilt wiederum, dass<br />

der Hund ständig abrufbereit sein muss und<br />

die Wege nicht verlassen werden dürfen…<br />

GH: …also ist das Stöbern im Gebüsch nicht<br />

erlaubt…<br />

OA: …eigentlich sollen Menschen und Tiere<br />

auf den Wegen bleiben. Allerdings haben<br />

wir bisher keine Probleme gehabt. Eher<br />

zwischen den verschiedenen Hundebesitzern,<br />

die da zusammen spazieren gehen.<br />

GH: Greifen Sie dann ordnend ein?<br />

OA: Wenn Ihr Hund gebissen wird, machen<br />

wir schon eine Anzeige und laden die Leute<br />

zu einem Gespräch ein, um vielleicht Dinge<br />

im Vorfeld zu klären. Wir machen einen<br />

schriftlichen Vermerk über den Vorfall und<br />

entscheiden, wie wir weiter vorgehen.<br />

GH: Wenn so was häufi ger vorkommt, können<br />

Sie den Hund als gefährlich einstufen?<br />

OA: Es ist zu prüfen, in wie weit das Tier<br />

gefährlich ist.<br />

GH: Und wenn Sie ihn dann als gefährlichen<br />

Hund einstufen?<br />

OA: Dann gibt’s den normalen Ablauf für<br />

eine Erlaubnis, die man braucht. Da wird<br />

dann ein Wesenstest im Beisein eines Gutachters<br />

verlangt und eine Sachkundeprüfung<br />

für den Halter.<br />

GH: Ist das das, was Kampfhunde haben<br />

müssen?<br />

OA: Ja.<br />

GH: Stimmt es, dass man einen Ausweis<br />

bekommt und nur der, der die Prüfung<br />

abgelegt hat, mit dem Hund spazieren<br />

gehen darf?<br />

OA: Ja, jeder, der die Sachkundeprüfung<br />

abgelegt hat.<br />

Eva Dernberger und Stephan Kraatz<br />

Illustration von Fabian Gratzla<br />

10 <strong>Geniushof</strong> – Das Magazin<br />

Ausgabe 2<br />

Ausgabe 2 <strong>Geniushof</strong> – Das Magazin 11

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