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Öffentliche Bekanntmachungen der Otto-Dix-Stadt Gera (02

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Seite 5 Ausgabe 2 K48 11. Januar 2012<br />

Mittwoch, 11. Januar 2012 Nr. 2 / 2012<br />

<strong>Öffentliche</strong> Bekanntmachung des Staatlichen Schulamtes <strong>Gera</strong>/ Schmölln<br />

Hinweise zum Übertritt an die Regelschulen, allgemeinbildenden<br />

Gymnasien, Gesamtschulen und die beruflichen Gymnasien<br />

für Schüler <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

In <strong>der</strong> Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und<br />

die Gesamtschule ist festgelegt, dass zu Beginn eines Schuljahres Schüler aus <strong>der</strong> Klassenstufe<br />

4 <strong>der</strong> Grundschule in die Regelschule o<strong>der</strong> in ein Gymnasium übertreten.<br />

Schüler aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 <strong>der</strong> Regelschule können ebenfalls in das Gymnasium<br />

übertreten. An Gesamtschulen können Schüler <strong>der</strong> jetzigen Klassenstufen 4 bis 10<br />

angemeldet werden.<br />

Voraussetzung für den Übertritt an ein Gymnasium (§125 Thüringer Schulordnung) ist eine<br />

bestandene Aufnahmeprüfung (§131 Thüringer Schulordnung).<br />

Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn <strong>der</strong> Schüler die gefor<strong>der</strong>ten Leistungsvoraussetzungen<br />

erfüllt o<strong>der</strong> eine Empfehlung <strong>der</strong> Klassenkonferenz für den Bildungsweg des<br />

Gymnasiums erhält.<br />

Leistungsvoraussetzung ist, dass <strong>der</strong> Schüler im Zeugnis zum Schulhalbjahr<br />

1. <strong>der</strong> Klassenstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimatund<br />

Sachkunde,<br />

2. <strong>der</strong> Klassenstufe 5 und 6 <strong>der</strong> Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />

erste Fremdsprache o<strong>der</strong><br />

3. in <strong>der</strong> Klassenstufe 10 <strong>der</strong> Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste<br />

Fremdsprache und im Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht hat.<br />

Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 10 müssen außerdem am Ende des Schuljahres den Realschulabschluss<br />

erreicht haben.<br />

Eine Aufnahmeprüfung (§131 Thüringer Schulordnung) findet statt für Schüler, die von den<br />

Eltern für das Gymnasium angemeldet wurden und nicht nach §125 Thüringer Schulordnung<br />

von <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung befreit sind.<br />

Das zuständige Schulamt bestimmt die Gymnasien, die die Aufnahmeprüfungen durchführen.<br />

Die Aufnahmeprüfung besteht aus Probeunterricht an drei aufeinan<strong>der</strong> folgenden<br />

Tagen mit jeweils vier Unterrichtsstunden. Der Probeunterricht erfolgt in einzelnen Fächern<br />

o<strong>der</strong> fächerübergreifend.<br />

Für die Anmeldung zum Schuljahr 2012/2013 sind folgende Termine zu beachten:<br />

Information aller Eltern zum Übertrittsverfahren: bis 20.01.2012<br />

Zeugnistermin für das erste Halbjahr 2011/2012: 03.<strong>02</strong>.2012<br />

Antrag <strong>der</strong> Eltern auf Erstellung einer Empfehlung<br />

Hinweis: Ein son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Empfehlung bzw. <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung berücksichtigt werden<br />

soll, ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen. bis 13.<strong>02</strong>.2012<br />

Beratung in Klassenkonferenzen und Übermittlung <strong>der</strong><br />

Empfehlung an die Eltern: bis 20.<strong>02</strong>.2012<br />

Anmeldung durch die Eltern für die Regelschulen,<br />

allgemeinbildenden Gymnasien, beruflichen Gymnasien und<br />

Gesamtschulen: (Die jeweiligen Anmeldezeiten <strong>der</strong> Schulen 27.<strong>02</strong>.2012<br />

können unter www.schulportal-thueringen.de, bis<br />

Rubrik Schulporträt / Schulleben eingesehen werden.) 03. 03. 2012<br />

Aufnahmeprüfungen an den staatlichen Gymnasien: 12.03.2012<br />

bis 23.03.2012<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung an die Eltern: bis 30.03.2012<br />

Die Anmeldung für alle Schularten erfolgt in allen Klassenstufen durch die Erziehungsberechtigten.<br />

Schülern <strong>der</strong> Klassenstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule werden hierfür durch die Schulen<br />

Anmeldekarten ausgegeben, welche im Original zur Anmeldung vorzulegen sind.<br />

Für Schüler aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 <strong>der</strong> Regelschulen, die an ein Gymnasium<br />

o<strong>der</strong> eine Gesamtschule übertreten möchten, ist ein Antrag, welcher Name und Anschrift<br />

<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten enthält, zu stellen. Des Weiteren ist immer das Halbjahreszeugnis<br />

des laufenden Schuljahres o<strong>der</strong> die Empfehlung im Original vorzulegen.<br />

Die Erziehungsberechtigten melden die Schüler direkt an <strong>der</strong> von ihnen gewünschten Schule<br />

an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Regelschule o<strong>der</strong> ein bestimmtes Gymnasium<br />

besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> als Schulträger für jede weiterführende<br />

Schule Aufnahmekapazitäten festgelegt hat. Überschreitet die Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen<br />

die Aufnahmekapazität <strong>der</strong> Schulen trifft die Schule eine Auswahl nach folgenden Kriterien:<br />

- Erreichbarkeit <strong>der</strong> Schule<br />

- Geschwisterkin<strong>der</strong>, die bereits die Wunschschule besuchen<br />

- Wohnortnähe<br />

Weitere Kriterien können an den Schulen erfragt werden.<br />

- Fortsetzung nächste Spalte -<br />

Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen 4, 5 und 6 können an folgenden allgemeinbildenden staatlichen<br />

Gymnasien in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Staatlichen Integrierten Gesamtschule <strong>Gera</strong> angemeldet<br />

werden:<br />

Zabel-Gymnasium Goethe-Gymnasium / Rutheneum seit 1608<br />

Staatliches Gymnasium Staatliches Gymnasium<br />

Kurt-Keicher-Str. 12 (Haus Schiller) Nicolaiberg 6<br />

07545 <strong>Gera</strong> 07545 <strong>Gera</strong><br />

Tel.: 0365 28<strong>02</strong>4 (8001515) Tel.: 0365 22494 (24101)<br />

Kapazität: 4 Klassen (Die Aufnahme ist nur für Schüler <strong>der</strong><br />

Klassenstufen 4 bis 6 möglich.)<br />

Kapazität: 3 Klassen<br />

Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Staatliche Integrierte Gesamtschule<br />

Staatliches Gymnasium Ahornstraße 3<br />

Trebnitzer Straße 18 07549 <strong>Gera</strong><br />

07545 <strong>Gera</strong> Tel.: 0365 31266<br />

Tel.: 0365 412005 Kapazität: 4 Klassen<br />

Kapazität: 2 Klassen<br />

Anmeldungen sind ebenso an Gymnasien, die sich nicht in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

befinden, möglich, so beispielsweise am<br />

Osterlandgymnasium<br />

Staatliches Gymnasium<br />

Dehmelstraße 19<br />

07546 <strong>Gera</strong><br />

Tel.: 0365 4390157<br />

Um den unterschiedlichen Lernstand auszugleichen wird für Schüler mit Realschulabschluss<br />

am Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium in <strong>Gera</strong> eine geson<strong>der</strong>te Klasse eingerichtet.<br />

Diese Klasse (11 S) wird nach einer eigenen Stundentafel unterrichtet.<br />

Schüler <strong>der</strong> jetzigen Klassenstufe 10, die ein berufliches Gymnasium besuchen möchten,<br />

können an folgenden staatlichen berufsbildenden Schulen des Schulamtsbereiches angemeldet<br />

werden:<br />

Johann-Friedrich-Pierer-Schule<br />

Staatliches Berufliches Schulzentrum<br />

für Gewerbe und Technik<br />

S.-Flack-Str. 33 a<br />

04600 Altenburg<br />

Tel. 03447 86510<br />

Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende Schule<br />

Wirtschaft und Verwaltung Bautechnik<br />

Enzianstraße 18 Richterstr. 2<br />

07545 <strong>Gera</strong> 07545 <strong>Gera</strong><br />

Tel. 0365 77335910 Tel. 0365 7103726<br />

Staatliche Berufsbildende Schule Staatliches Berufsbildungszentrum<br />

Gesundheit, Soziales & Sozialpädagogik Greiz-Zeulenroda<br />

Maler-Fischer-Straße 2 Pohlitzer Straßé 1 - 3<br />

07552 <strong>Gera</strong> 07973 Greiz<br />

Tel. 0365 4207733 Tel.: 03661 47930<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> können folgende Regelschulen besucht werden:<br />

Staatliche Regelschule Staatliche Regelschule<br />

„<strong>Otto</strong> <strong>Dix</strong>“ „Debschwitzer Schule“<br />

Gutenbergstr. 1 Darwinstr. 9<br />

07548 <strong>Gera</strong> 07548 <strong>Gera</strong><br />

Tel. 0365 23228 Tel. 0365 31213<br />

Kapazität: 2 Klassen Kapazität: 2 Klassen<br />

„Die Vierte“ „Ostschule“<br />

Staatliche Regelschule Staatliche Regelschule - Europaschule<br />

Rudolstädter Str. 51 Karl-Liebknecht-Straße 56<br />

07549 <strong>Gera</strong> 07546 <strong>Gera</strong><br />

Tel. 0365 35142 Tel. 0365 8323717<br />

Kapazität: 2 Klassen Kapazität: 3 Klassen<br />

Staatliche Regelschule 12<br />

Erich-Mühsam-Str. 41<br />

07546 <strong>Gera</strong><br />

Tel. 0365 4207731<br />

Kapazität: 3 Klassen<br />

Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres führen die Schulen Elternversammlungen<br />

durch, in denen die Erziehungsberechtigten über alle notwendigen inhaltlichen und organisatorischen<br />

Fragen informiert werden.<br />

gez. Norbert Seitz<br />

Stellv. Schulamtsleiter


11. Januar 2012 K48<br />

Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />

Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />

I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />

S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />

20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />

Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />

07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />

wasserwirtschaftliche Anlagen (Abwasserleitung; Schachtbauwerke) in das Grundbuch<br />

gestellt.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />

und Flurstücken:<br />

Gemarkung Reichenbach<br />

Abwasserleitung<br />

Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />

1 6/1 7 keine<br />

1 10/2 51 keine<br />

1 9/9 79 keine<br />

1 9/16 99 keine<br />

1 9/10 80 1 Schacht<br />

1 60/7 92 keine<br />

1 60/6 83 keine<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />

Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />

Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />

Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />

von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />

(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />

Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />

und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />

Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />

Zeiten zu erheben.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />

<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />

geklärt werden.<br />

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />

begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />

Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />

gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />

dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />

Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />

Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />

Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />

<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />

dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />

Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />

Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />

Thomas Kiel<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />

Ausgabe 2 Seite 6<br />

Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />

I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />

S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />

20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />

Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />

07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />

wasserwirtschaftliche Anlagen (Abwasserleitung; Schachtbauwerke) in das Grundbuch<br />

gestellt.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />

und Flurstücken:<br />

Gemarkung Zwötzen<br />

Abwasserleitung<br />

Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />

1 568/757 2274 keine<br />

2275<br />

1 748 1610 1 Schacht<br />

1 748 1610 1 Schacht<br />

1 749 1286 keine<br />

1 750 1638 keine<br />

1 751 773 keine<br />

1 194/21 776 keine<br />

1 194/22 1491 keine<br />

1 194/8 1113 2 Schächte<br />

1 194/9 1018 1 Schacht<br />

1 194/17 1471 keine<br />

1 194/30 2069 keine<br />

1 763 784 1 Schacht<br />

1 194/29 1630 1 Schacht<br />

1 194/28 1949 1 Schacht<br />

1 761 1108 1 Schacht<br />

1 760 1621 1 Schacht<br />

1 759 1101 keine<br />

1 758 772 1 Schacht<br />

1 569/757 1005 keine<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />

Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />

Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />

Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />

von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />

(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />

Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />

und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />

Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />

Zeiten zu erheben.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />

<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />

geklärt werden.<br />

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />

begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />

Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />

gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />

dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />

Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />

Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />

Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />

<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />

dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />

Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />

Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />

Thomas Kiel<br />

Fachdienstleiter Umwelt


Seite 7 Ausgabe 2 K48 11. Januar 2012<br />

Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />

Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />

I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />

S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />

20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />

Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />

07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />

wasserwirtschaftliche Anlagen (Trinkwasserleitung; Schieber; Hydranten) in das Grundbuch<br />

gestellt.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />

und Flurstücken:<br />

Gemarkung Reichenbach<br />

Trinkwasserleitung<br />

Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />

1 27 14 keine<br />

1 27/2 13 keine<br />

1 27/1 13 keine<br />

1 21/10 13 keine<br />

1 15 13 keine<br />

1 16/1 14 keine<br />

1 22 11 keine<br />

1 13 69 5 Schieber, 1 Hydrant<br />

1 12/1 94 keine<br />

1 6/1 7 keine<br />

1 9/2 83 keine<br />

1 10/2 51 keine<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />

Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />

Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />

Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />

von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />

(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />

Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />

und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />

Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />

Zeiten zu erheben.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />

<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />

geklärt werden.<br />

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />

begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />

Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />

gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />

dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />

Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />

Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />

Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />

<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />

dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />

Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />

Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />

Thomas Kiel<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Stellenausschreibung<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

die Stelle<br />

IT-Projektleiter bzw. IT-Projektleiterin<br />

zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren mit 38 Wochenstunden besetzt werden. Bei<br />

Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Eignung ist eine Weiterbeschäftigung möglich.<br />

Die Position<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> benötigt als Dienstleister einen wirtschaftlichen und an den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an eine mo<strong>der</strong>ne Verwaltung ausgerichteten Informationstechnik (IT)-<br />

Bereich. Dabei geht es um die Neuausrichtung des IT-Bereiches für die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

und die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>. Gegenwärtig sind ca. 15 Personen in diesem Bereich<br />

tätig. Schwerpunkte des Projektes sind<br />

- die Entwicklung <strong>der</strong> IT-Strategie,<br />

- <strong>der</strong> Erneuerung und Konsolidierung <strong>der</strong> IT-Infrastruktur<br />

- Gestaltung <strong>der</strong> Betriebsform für die Tätigkeit als IT-Dienstleister für die Verwaltung und<br />

Unternehmen (z.B. Gründung einer IT- Dienstleitungsgesellschaft)<br />

Als Projektleiter tragen Sie die Verantwortung für die Umsetzung des Projektes und sichern<br />

die Erreichung <strong>der</strong> Projektziele, unterbreiten eigene Vorschläge nach wirtschaftlichen und<br />

technisch - organisatorischen Aspekten und beziehen dabei mo<strong>der</strong>ne IT - Steuerungsstandards<br />

und IT-Servicemethoden mit ein.<br />

Die Qualifikation<br />

Sie haben einen Hochschulabschluss in geeigneter Fachrichtung mit einschlägigen mehrjährigen<br />

Berufserfahrungen im IT-Bereich. Sie verfügen über ein umfangreiches Methodenwissen<br />

in den Bereichen IT-Strategie, IT-Steuerung und IT-Controlling sowie nachgewiesene<br />

praktische Erfahrungen in strategischen Verän<strong>der</strong>ungsprojekten. In Zeugnissen und<br />

Beurteilungen werden Ihnen ein hohes persönliches Engagement und fachliche Kompetenz<br />

bescheinigt. Eine ausgeprägte Teamarbeit und eine selbständige Arbeitsweise sind für Sie<br />

kein Wi<strong>der</strong>spruch. Wir erwarten von Ihnen die Bereitschaft, den Dienstleistungsanspruch<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> überzeugt mitzutragen und engagiert auszufüllen.<br />

Auf das Arbeitsverhältnis finden die tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Dienstes<br />

(TVöD kommunal) Anwendung.<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>te Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, Gehaltsvorstellungen,<br />

Tätigkeitsnachweis, Nachweis des Bildungsabschlusses, alle qualifizierten Zeugnisse) richten<br />

Sie bitte bis zum 27. Januar 2012 an die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>, Fachdienst Personal, Kornmarkt<br />

12 in 07545 <strong>Gera</strong>.<br />

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.<br />

Sollte eine Rücksendung <strong>der</strong> Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, fügen Sie bitte<br />

einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.<br />

Dr. Norbert Vornehm<br />

Oberbürgermeister<br />

Vorläufige Tagesordnungen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gera</strong>er Ortsteilräte<br />

Ortsteilrat Thränitz<br />

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:30 Uhr, Gemeindezentrum Thränitz<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 2. Dezember 2011<br />

2 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />

3 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Karius<br />

Ortsteilbürgermeister<br />

Ortsteilrat Cretzschwitz/Söllmnitz<br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 18:30 Uhr, Büro des Ortsteilrates<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 8. November 2011<br />

2 Informationen durch die Ortsteilbürgermeisterin<br />

3 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Starke<br />

Ortsteilbürgermeisterin


11. Januar 2012 K48<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

Vorläufige Tagesordnungen <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen<br />

<strong>der</strong> Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Donnerstag, 12. Januar 2012, 17:00 Uhr, Beratungsraum 200 des Rathauses<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 1. Dezember 2011<br />

2 Verweisungen aus dem Hauptausschuss<br />

2.1 Bebauungsplan B/120/05 "Breitscheidstraße - Ostseite/Südabschnitt“<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

(gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Bau/Umwelt- und<br />

Verkehr)<br />

3 Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLCHE SITZUNG<br />

Thiel<br />

Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Haushalts- und Finanzausschuss<br />

Montag, 16. Januar 2012, 17:00 Uhr, Beratungsraum 200 des Rathauses<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 5. Dezember 2011<br />

2 Verweisungen aus dem Hauptausschuss<br />

3 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 aufgrund verursachungsgemäßer<br />

Zuordnung von Zahlungsvorgängen<br />

4 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 zur Zahlung<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage an das Land Thüringen<br />

5 Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLCHE SITZUNG<br />

Gäbler<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Haushalts- und Finanzausschusses<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

Vorläufige Tagesordnung <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> am 19. Januar 2012, 18:00 Uhr,<br />

Sitzungssaal des Rathauses<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften vom 08.12.2011 und 19.12.2011<br />

2 Wahl <strong>der</strong> Schiedspersonen für die 5 Schiedsstellen<br />

3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/66/07 "Einkaufszentrum Zeulsdorfer<br />

Straße / Ecke Nürnberger Straße"<br />

- Vorhabenträgerwechsel<br />

- Abwägungs- und Satzungsbeschluss<br />

4 Bebauungsplan B/120/05 "Breitscheidstraße - Ostseite/Südabschnitt“<br />

- Aufstellungsbeschluss<br />

5 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 aufgrund<br />

verursachungsgemäßer Zuordnung von Zahlungsvorgängen<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Dr. Norbert Vornehm<br />

Oberbürgermeister<br />

Naturschutzbeirat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

17. Sitzung am 18. Januar 2012, in <strong>der</strong> Amthorstraße 11, 1. OG, Großer Beratungsraum<br />

Zimmer 101.<br />

Beginn des öffentlichen Teiles: 17:30 Uhr.<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Tagesordnung:<br />

Beteiligung des Naturschutzbeirates im Bauleitplanverfahren „Wohnen in Untermhaus“,<br />

Quartier Villa Biermann<br />

Jahresrückblick <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde 2011 / Ausblick 2012<br />

Aktuelle Naturschutzbelange / Anfragen<br />

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind im Namen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates<br />

herzlich eingeladen.<br />

Thomas Kiel<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Fischerprüfung<br />

Die untere Fischereibehörde setzt gemäß <strong>der</strong> Thüringer Verordnung über die Fischerprüfung<br />

den Termin für die Fischerprüfung 2012 in <strong>Gera</strong> auf<br />

Sonnabend, den 31. März 2012<br />

fest.<br />

Diesbezügliche Anfragen beantwortet die untere Fischereibehörde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> (Telefon:<br />

0365 838-2486), Handwerkerhof 13, 07548 <strong>Gera</strong>.<br />

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin<br />

einzureichen.<br />

Dabei ist auch <strong>der</strong> Teilnahmenachweis an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang <strong>der</strong><br />

zugelassenen Fischereiverbände o<strong>der</strong> Vereine zu erbringen.<br />

Oliver Gockel<br />

Fachdienstleiter Ordnungsangelegenheiten<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

Sprechzeiten<br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 101, Tel. 0365 8381530<br />

CDU-Fraktion<br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 104, Tel. 0365 8381520<br />

Fraktion Arbeit für <strong>Gera</strong><br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381510<br />

SPD-Fraktion<br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 103, Tel. 0365 8381540<br />

FDP-Fraktion<br />

Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381550<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />

Ausgabe 2 Seite 8<br />

Bezugsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

„<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“<br />

Die „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ erscheinen wöchentlich mittwochs<br />

in <strong>der</strong> Wochenzeitung „Kommunaler Anzeiger für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ und werden<br />

kostenlos an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> verteilt.<br />

Bei Nichtzustellung können die <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> bis eine Woche nach<br />

Erscheinen im <strong>Stadt</strong>Service H35, Heinrichstraße 35, zu den Öffnungszeiten montags bis<br />

freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr abgeholt werden.<br />

In zurückliegende Ausgaben <strong>der</strong> „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Gera</strong>“ kann im Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung, Rathaus, Kornmarkt<br />

12, Zimmer 112, Einsicht genommen werden. Die Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen des<br />

<strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> und seiner Ausschüsse liegen im Fachdienst <strong>Stadt</strong>rat/<br />

Ortschaftsräte zur Einsichtnahme aus.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>- und Regionalbibliothek, Puschkinplatz 7, und in <strong>der</strong> Zweigstelle <strong>Gera</strong>-Lusan<br />

in <strong>der</strong> Werner-Petzold-Straße 10 sowie im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten,<br />

Handwerkerhof 13, liegt das jeweils aktuelle Exemplar <strong>der</strong> Zeitung „Kommunaler Anzeiger<br />

für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ bis zum Erscheinen <strong>der</strong> Neuausgabe zur Abholung bereit.<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Der Oberbürgermeister<br />

Redakteur: Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Oertel<br />

Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong><br />

Ruf: 0365 838 11 13<br />

Druck: OTZ Druckzentrum GmbH & Co.<br />

Verlag: OTZ - Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG,<br />

Alte Straße 3, 04626 Löbichau<br />

Hier enden die „ <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> “.

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