Öffentliche Bekanntmachungen der Otto-Dix-Stadt Gera (02
Öffentliche Bekanntmachungen der Otto-Dix-Stadt Gera (02
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Seite 5 Ausgabe 2 K48 11. Januar 2012<br />
Mittwoch, 11. Januar 2012 Nr. 2 / 2012<br />
<strong>Öffentliche</strong> Bekanntmachung des Staatlichen Schulamtes <strong>Gera</strong>/ Schmölln<br />
Hinweise zum Übertritt an die Regelschulen, allgemeinbildenden<br />
Gymnasien, Gesamtschulen und die beruflichen Gymnasien<br />
für Schüler <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
In <strong>der</strong> Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und<br />
die Gesamtschule ist festgelegt, dass zu Beginn eines Schuljahres Schüler aus <strong>der</strong> Klassenstufe<br />
4 <strong>der</strong> Grundschule in die Regelschule o<strong>der</strong> in ein Gymnasium übertreten.<br />
Schüler aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 <strong>der</strong> Regelschule können ebenfalls in das Gymnasium<br />
übertreten. An Gesamtschulen können Schüler <strong>der</strong> jetzigen Klassenstufen 4 bis 10<br />
angemeldet werden.<br />
Voraussetzung für den Übertritt an ein Gymnasium (§125 Thüringer Schulordnung) ist eine<br />
bestandene Aufnahmeprüfung (§131 Thüringer Schulordnung).<br />
Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn <strong>der</strong> Schüler die gefor<strong>der</strong>ten Leistungsvoraussetzungen<br />
erfüllt o<strong>der</strong> eine Empfehlung <strong>der</strong> Klassenkonferenz für den Bildungsweg des<br />
Gymnasiums erhält.<br />
Leistungsvoraussetzung ist, dass <strong>der</strong> Schüler im Zeugnis zum Schulhalbjahr<br />
1. <strong>der</strong> Klassenstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimatund<br />
Sachkunde,<br />
2. <strong>der</strong> Klassenstufe 5 und 6 <strong>der</strong> Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />
erste Fremdsprache o<strong>der</strong><br />
3. in <strong>der</strong> Klassenstufe 10 <strong>der</strong> Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste<br />
Fremdsprache und im Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht hat.<br />
Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 10 müssen außerdem am Ende des Schuljahres den Realschulabschluss<br />
erreicht haben.<br />
Eine Aufnahmeprüfung (§131 Thüringer Schulordnung) findet statt für Schüler, die von den<br />
Eltern für das Gymnasium angemeldet wurden und nicht nach §125 Thüringer Schulordnung<br />
von <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung befreit sind.<br />
Das zuständige Schulamt bestimmt die Gymnasien, die die Aufnahmeprüfungen durchführen.<br />
Die Aufnahmeprüfung besteht aus Probeunterricht an drei aufeinan<strong>der</strong> folgenden<br />
Tagen mit jeweils vier Unterrichtsstunden. Der Probeunterricht erfolgt in einzelnen Fächern<br />
o<strong>der</strong> fächerübergreifend.<br />
Für die Anmeldung zum Schuljahr 2012/2013 sind folgende Termine zu beachten:<br />
Information aller Eltern zum Übertrittsverfahren: bis 20.01.2012<br />
Zeugnistermin für das erste Halbjahr 2011/2012: 03.<strong>02</strong>.2012<br />
Antrag <strong>der</strong> Eltern auf Erstellung einer Empfehlung<br />
Hinweis: Ein son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
Empfehlung bzw. <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung berücksichtigt werden<br />
soll, ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen. bis 13.<strong>02</strong>.2012<br />
Beratung in Klassenkonferenzen und Übermittlung <strong>der</strong><br />
Empfehlung an die Eltern: bis 20.<strong>02</strong>.2012<br />
Anmeldung durch die Eltern für die Regelschulen,<br />
allgemeinbildenden Gymnasien, beruflichen Gymnasien und<br />
Gesamtschulen: (Die jeweiligen Anmeldezeiten <strong>der</strong> Schulen 27.<strong>02</strong>.2012<br />
können unter www.schulportal-thueringen.de, bis<br />
Rubrik Schulporträt / Schulleben eingesehen werden.) 03. 03. 2012<br />
Aufnahmeprüfungen an den staatlichen Gymnasien: 12.03.2012<br />
bis 23.03.2012<br />
Mitteilung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Aufnahmeprüfung an die Eltern: bis 30.03.2012<br />
Die Anmeldung für alle Schularten erfolgt in allen Klassenstufen durch die Erziehungsberechtigten.<br />
Schülern <strong>der</strong> Klassenstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule werden hierfür durch die Schulen<br />
Anmeldekarten ausgegeben, welche im Original zur Anmeldung vorzulegen sind.<br />
Für Schüler aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 <strong>der</strong> Regelschulen, die an ein Gymnasium<br />
o<strong>der</strong> eine Gesamtschule übertreten möchten, ist ein Antrag, welcher Name und Anschrift<br />
<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten enthält, zu stellen. Des Weiteren ist immer das Halbjahreszeugnis<br />
des laufenden Schuljahres o<strong>der</strong> die Empfehlung im Original vorzulegen.<br />
Die Erziehungsberechtigten melden die Schüler direkt an <strong>der</strong> von ihnen gewünschten Schule<br />
an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Regelschule o<strong>der</strong> ein bestimmtes Gymnasium<br />
besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> als Schulträger für jede weiterführende<br />
Schule Aufnahmekapazitäten festgelegt hat. Überschreitet die Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen<br />
die Aufnahmekapazität <strong>der</strong> Schulen trifft die Schule eine Auswahl nach folgenden Kriterien:<br />
- Erreichbarkeit <strong>der</strong> Schule<br />
- Geschwisterkin<strong>der</strong>, die bereits die Wunschschule besuchen<br />
- Wohnortnähe<br />
Weitere Kriterien können an den Schulen erfragt werden.<br />
- Fortsetzung nächste Spalte -<br />
Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen 4, 5 und 6 können an folgenden allgemeinbildenden staatlichen<br />
Gymnasien in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Staatlichen Integrierten Gesamtschule <strong>Gera</strong> angemeldet<br />
werden:<br />
Zabel-Gymnasium Goethe-Gymnasium / Rutheneum seit 1608<br />
Staatliches Gymnasium Staatliches Gymnasium<br />
Kurt-Keicher-Str. 12 (Haus Schiller) Nicolaiberg 6<br />
07545 <strong>Gera</strong> 07545 <strong>Gera</strong><br />
Tel.: 0365 28<strong>02</strong>4 (8001515) Tel.: 0365 22494 (24101)<br />
Kapazität: 4 Klassen (Die Aufnahme ist nur für Schüler <strong>der</strong><br />
Klassenstufen 4 bis 6 möglich.)<br />
Kapazität: 3 Klassen<br />
Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Staatliche Integrierte Gesamtschule<br />
Staatliches Gymnasium Ahornstraße 3<br />
Trebnitzer Straße 18 07549 <strong>Gera</strong><br />
07545 <strong>Gera</strong> Tel.: 0365 31266<br />
Tel.: 0365 412005 Kapazität: 4 Klassen<br />
Kapazität: 2 Klassen<br />
Anmeldungen sind ebenso an Gymnasien, die sich nicht in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
befinden, möglich, so beispielsweise am<br />
Osterlandgymnasium<br />
Staatliches Gymnasium<br />
Dehmelstraße 19<br />
07546 <strong>Gera</strong><br />
Tel.: 0365 4390157<br />
Um den unterschiedlichen Lernstand auszugleichen wird für Schüler mit Realschulabschluss<br />
am Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium in <strong>Gera</strong> eine geson<strong>der</strong>te Klasse eingerichtet.<br />
Diese Klasse (11 S) wird nach einer eigenen Stundentafel unterrichtet.<br />
Schüler <strong>der</strong> jetzigen Klassenstufe 10, die ein berufliches Gymnasium besuchen möchten,<br />
können an folgenden staatlichen berufsbildenden Schulen des Schulamtsbereiches angemeldet<br />
werden:<br />
Johann-Friedrich-Pierer-Schule<br />
Staatliches Berufliches Schulzentrum<br />
für Gewerbe und Technik<br />
S.-Flack-Str. 33 a<br />
04600 Altenburg<br />
Tel. 03447 86510<br />
Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende Schule<br />
Wirtschaft und Verwaltung Bautechnik<br />
Enzianstraße 18 Richterstr. 2<br />
07545 <strong>Gera</strong> 07545 <strong>Gera</strong><br />
Tel. 0365 77335910 Tel. 0365 7103726<br />
Staatliche Berufsbildende Schule Staatliches Berufsbildungszentrum<br />
Gesundheit, Soziales & Sozialpädagogik Greiz-Zeulenroda<br />
Maler-Fischer-Straße 2 Pohlitzer Straßé 1 - 3<br />
07552 <strong>Gera</strong> 07973 Greiz<br />
Tel. 0365 4207733 Tel.: 03661 47930<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> können folgende Regelschulen besucht werden:<br />
Staatliche Regelschule Staatliche Regelschule<br />
„<strong>Otto</strong> <strong>Dix</strong>“ „Debschwitzer Schule“<br />
Gutenbergstr. 1 Darwinstr. 9<br />
07548 <strong>Gera</strong> 07548 <strong>Gera</strong><br />
Tel. 0365 23228 Tel. 0365 31213<br />
Kapazität: 2 Klassen Kapazität: 2 Klassen<br />
„Die Vierte“ „Ostschule“<br />
Staatliche Regelschule Staatliche Regelschule - Europaschule<br />
Rudolstädter Str. 51 Karl-Liebknecht-Straße 56<br />
07549 <strong>Gera</strong> 07546 <strong>Gera</strong><br />
Tel. 0365 35142 Tel. 0365 8323717<br />
Kapazität: 2 Klassen Kapazität: 3 Klassen<br />
Staatliche Regelschule 12<br />
Erich-Mühsam-Str. 41<br />
07546 <strong>Gera</strong><br />
Tel. 0365 4207731<br />
Kapazität: 3 Klassen<br />
Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres führen die Schulen Elternversammlungen<br />
durch, in denen die Erziehungsberechtigten über alle notwendigen inhaltlichen und organisatorischen<br />
Fragen informiert werden.<br />
gez. Norbert Seitz<br />
Stellv. Schulamtsleiter
11. Januar 2012 K48<br />
Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />
Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />
I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />
S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />
20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />
Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />
07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />
wasserwirtschaftliche Anlagen (Abwasserleitung; Schachtbauwerke) in das Grundbuch<br />
gestellt.<br />
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />
und Flurstücken:<br />
Gemarkung Reichenbach<br />
Abwasserleitung<br />
Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />
1 6/1 7 keine<br />
1 10/2 51 keine<br />
1 9/9 79 keine<br />
1 9/16 99 keine<br />
1 9/10 80 1 Schacht<br />
1 60/7 92 keine<br />
1 60/6 83 keine<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />
Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />
Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />
Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />
von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />
(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />
Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />
und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />
Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />
Zeiten zu erheben.<br />
Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />
<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />
geklärt werden.<br />
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />
begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />
Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />
gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />
dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />
Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />
<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />
dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />
Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />
Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />
Thomas Kiel<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />
Ausgabe 2 Seite 6<br />
Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />
I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />
S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />
20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />
Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />
07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />
wasserwirtschaftliche Anlagen (Abwasserleitung; Schachtbauwerke) in das Grundbuch<br />
gestellt.<br />
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />
und Flurstücken:<br />
Gemarkung Zwötzen<br />
Abwasserleitung<br />
Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />
1 568/757 2274 keine<br />
2275<br />
1 748 1610 1 Schacht<br />
1 748 1610 1 Schacht<br />
1 749 1286 keine<br />
1 750 1638 keine<br />
1 751 773 keine<br />
1 194/21 776 keine<br />
1 194/22 1491 keine<br />
1 194/8 1113 2 Schächte<br />
1 194/9 1018 1 Schacht<br />
1 194/17 1471 keine<br />
1 194/30 2069 keine<br />
1 763 784 1 Schacht<br />
1 194/29 1630 1 Schacht<br />
1 194/28 1949 1 Schacht<br />
1 761 1108 1 Schacht<br />
1 760 1621 1 Schacht<br />
1 759 1101 keine<br />
1 758 772 1 Schacht<br />
1 569/757 1005 keine<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />
Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />
Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />
Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />
von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />
(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />
Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />
und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />
Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />
Zeiten zu erheben.<br />
Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />
<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />
geklärt werden.<br />
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />
begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />
Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />
gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />
dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />
Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />
<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />
dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />
Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />
Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />
Thomas Kiel<br />
Fachdienstleiter Umwelt
Seite 7 Ausgabe 2 K48 11. Januar 2012<br />
Auslegungsverfahren bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde<br />
Entsprechend § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz – GBBerG – vom 20. Dezember 1993 (BGBl.<br />
I, S. 2192), geän<strong>der</strong>t durch Sachenrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I,<br />
S. 2457; 2491) i.V.m. § 7 <strong>der</strong> Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom<br />
20. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung:<br />
Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“, De-Smit-Straße 6 in<br />
07545 <strong>Gera</strong> wurde ein Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für<br />
wasserwirtschaftliche Anlagen (Trinkwasserleitung; Schieber; Hydranten) in das Grundbuch<br />
gestellt.<br />
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen befinden sich auf den nachfolgend genannten Fluren<br />
und Flurstücken:<br />
Gemarkung Reichenbach<br />
Trinkwasserleitung<br />
Flur Flurstücks-Nr. Grundbuchblatt Bauwerke/Art<br />
1 27 14 keine<br />
1 27/2 13 keine<br />
1 27/1 13 keine<br />
1 21/10 13 keine<br />
1 15 13 keine<br />
1 16/1 14 keine<br />
1 22 11 keine<br />
1 13 69 5 Schieber, 1 Hydrant<br />
1 12/1 94 keine<br />
1 6/1 7 keine<br />
1 9/2 83 keine<br />
1 10/2 51 keine<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den eingereichten<br />
Antrag und die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser<br />
Bekanntmachung in den Diensträumen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt,<br />
Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, Zimmer 114, im Zeitraum Montag bis Donnerstag<br />
von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr – 13:00 Uhr o<strong>der</strong> nach terminlicher Vereinbarung<br />
(Tel. 0365/838-4232 -4234; -4230) einzusehen.<br />
Die Eigentümer <strong>der</strong> o.g. Grundstücke werden auf ihr Wi<strong>der</strong>spruchsrecht gemäß § 7 Abs. 4<br />
und 5 SachR-DV hingewiesen.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb des Zeitraumes <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst<br />
Umwelt, Untere Wasserbehörde, Amthorstraße 11, 07545 <strong>Gera</strong> zu den aufgeführten<br />
Zeiten zu erheben.<br />
Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich<br />
<strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen (Schachtbauwerke, Schutzstreifen …) entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer<br />
geklärt werden.<br />
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit<br />
begründet werden, dass kein Einvernehmen mit <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist.<br />
Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />
gar nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise als von dem Unternehmen<br />
dargestellt. Es wird daher gebeten, nur in diesen begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungsund<br />
Anlagenbescheinigung nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV vom 20. Dezember 1994.<br />
Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung<br />
<strong>der</strong> beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch von Amts wegen nach<br />
dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG).<br />
Bei Vorlage eines Wi<strong>der</strong>spruches wird die Eintragung durch das Grundbuchamt gemäß § 8<br />
Abs. 2 SachenR-DV vorgenommen.<br />
Thomas Kiel<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Stellenausschreibung<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
die Stelle<br />
IT-Projektleiter bzw. IT-Projektleiterin<br />
zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren mit 38 Wochenstunden besetzt werden. Bei<br />
Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Eignung ist eine Weiterbeschäftigung möglich.<br />
Die Position<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> benötigt als Dienstleister einen wirtschaftlichen und an den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an eine mo<strong>der</strong>ne Verwaltung ausgerichteten Informationstechnik (IT)-<br />
Bereich. Dabei geht es um die Neuausrichtung des IT-Bereiches für die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
und die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>. Gegenwärtig sind ca. 15 Personen in diesem Bereich<br />
tätig. Schwerpunkte des Projektes sind<br />
- die Entwicklung <strong>der</strong> IT-Strategie,<br />
- <strong>der</strong> Erneuerung und Konsolidierung <strong>der</strong> IT-Infrastruktur<br />
- Gestaltung <strong>der</strong> Betriebsform für die Tätigkeit als IT-Dienstleister für die Verwaltung und<br />
Unternehmen (z.B. Gründung einer IT- Dienstleitungsgesellschaft)<br />
Als Projektleiter tragen Sie die Verantwortung für die Umsetzung des Projektes und sichern<br />
die Erreichung <strong>der</strong> Projektziele, unterbreiten eigene Vorschläge nach wirtschaftlichen und<br />
technisch - organisatorischen Aspekten und beziehen dabei mo<strong>der</strong>ne IT - Steuerungsstandards<br />
und IT-Servicemethoden mit ein.<br />
Die Qualifikation<br />
Sie haben einen Hochschulabschluss in geeigneter Fachrichtung mit einschlägigen mehrjährigen<br />
Berufserfahrungen im IT-Bereich. Sie verfügen über ein umfangreiches Methodenwissen<br />
in den Bereichen IT-Strategie, IT-Steuerung und IT-Controlling sowie nachgewiesene<br />
praktische Erfahrungen in strategischen Verän<strong>der</strong>ungsprojekten. In Zeugnissen und<br />
Beurteilungen werden Ihnen ein hohes persönliches Engagement und fachliche Kompetenz<br />
bescheinigt. Eine ausgeprägte Teamarbeit und eine selbständige Arbeitsweise sind für Sie<br />
kein Wi<strong>der</strong>spruch. Wir erwarten von Ihnen die Bereitschaft, den Dienstleistungsanspruch<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong> überzeugt mitzutragen und engagiert auszufüllen.<br />
Auf das Arbeitsverhältnis finden die tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Dienstes<br />
(TVöD kommunal) Anwendung.<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>te Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, Gehaltsvorstellungen,<br />
Tätigkeitsnachweis, Nachweis des Bildungsabschlusses, alle qualifizierten Zeugnisse) richten<br />
Sie bitte bis zum 27. Januar 2012 an die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>, Fachdienst Personal, Kornmarkt<br />
12 in 07545 <strong>Gera</strong>.<br />
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.<br />
Sollte eine Rücksendung <strong>der</strong> Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, fügen Sie bitte<br />
einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.<br />
Dr. Norbert Vornehm<br />
Oberbürgermeister<br />
Vorläufige Tagesordnungen<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gera</strong>er Ortsteilräte<br />
Ortsteilrat Thränitz<br />
Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:30 Uhr, Gemeindezentrum Thränitz<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 2. Dezember 2011<br />
2 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />
3 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Karius<br />
Ortsteilbürgermeister<br />
Ortsteilrat Cretzschwitz/Söllmnitz<br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 18:30 Uhr, Büro des Ortsteilrates<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 8. November 2011<br />
2 Informationen durch die Ortsteilbürgermeisterin<br />
3 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Starke<br />
Ortsteilbürgermeisterin
11. Januar 2012 K48<br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
Vorläufige Tagesordnungen <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen<br />
<strong>der</strong> Ausschüsse des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
Ausschuss für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Donnerstag, 12. Januar 2012, 17:00 Uhr, Beratungsraum 200 des Rathauses<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 1. Dezember 2011<br />
2 Verweisungen aus dem Hauptausschuss<br />
2.1 Bebauungsplan B/120/05 "Breitscheidstraße - Ostseite/Südabschnitt“<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
(gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Bau/Umwelt- und<br />
Verkehr)<br />
3 Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLCHE SITZUNG<br />
Thiel<br />
Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Haushalts- und Finanzausschuss<br />
Montag, 16. Januar 2012, 17:00 Uhr, Beratungsraum 200 des Rathauses<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 5. Dezember 2011<br />
2 Verweisungen aus dem Hauptausschuss<br />
3 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 aufgrund verursachungsgemäßer<br />
Zuordnung von Zahlungsvorgängen<br />
4 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 zur Zahlung<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage an das Land Thüringen<br />
5 Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLCHE SITZUNG<br />
Gäbler<br />
Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />
Haushalts- und Finanzausschusses<br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
Vorläufige Tagesordnung <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> am 19. Januar 2012, 18:00 Uhr,<br />
Sitzungssaal des Rathauses<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften vom 08.12.2011 und 19.12.2011<br />
2 Wahl <strong>der</strong> Schiedspersonen für die 5 Schiedsstellen<br />
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/66/07 "Einkaufszentrum Zeulsdorfer<br />
Straße / Ecke Nürnberger Straße"<br />
- Vorhabenträgerwechsel<br />
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss<br />
4 Bebauungsplan B/120/05 "Breitscheidstraße - Ostseite/Südabschnitt“<br />
- Aufstellungsbeschluss<br />
5 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 aufgrund<br />
verursachungsgemäßer Zuordnung von Zahlungsvorgängen<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Dr. Norbert Vornehm<br />
Oberbürgermeister<br />
Naturschutzbeirat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
17. Sitzung am 18. Januar 2012, in <strong>der</strong> Amthorstraße 11, 1. OG, Großer Beratungsraum<br />
Zimmer 101.<br />
Beginn des öffentlichen Teiles: 17:30 Uhr.<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Tagesordnung:<br />
Beteiligung des Naturschutzbeirates im Bauleitplanverfahren „Wohnen in Untermhaus“,<br />
Quartier Villa Biermann<br />
Jahresrückblick <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde 2011 / Ausblick 2012<br />
Aktuelle Naturschutzbelange / Anfragen<br />
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind im Namen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates<br />
herzlich eingeladen.<br />
Thomas Kiel<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Fischerprüfung<br />
Die untere Fischereibehörde setzt gemäß <strong>der</strong> Thüringer Verordnung über die Fischerprüfung<br />
den Termin für die Fischerprüfung 2012 in <strong>Gera</strong> auf<br />
Sonnabend, den 31. März 2012<br />
fest.<br />
Diesbezügliche Anfragen beantwortet die untere Fischereibehörde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> (Telefon:<br />
0365 838-2486), Handwerkerhof 13, 07548 <strong>Gera</strong>.<br />
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin<br />
einzureichen.<br />
Dabei ist auch <strong>der</strong> Teilnahmenachweis an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang <strong>der</strong><br />
zugelassenen Fischereiverbände o<strong>der</strong> Vereine zu erbringen.<br />
Oliver Gockel<br />
Fachdienstleiter Ordnungsangelegenheiten<br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
Sprechzeiten<br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 101, Tel. 0365 8381530<br />
CDU-Fraktion<br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 104, Tel. 0365 8381520<br />
Fraktion Arbeit für <strong>Gera</strong><br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381510<br />
SPD-Fraktion<br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 103, Tel. 0365 8381540<br />
FDP-Fraktion<br />
Dienstag, 17. Januar 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381550<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
Ausgabe 2 Seite 8<br />
Bezugsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
„<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“<br />
Die „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ erscheinen wöchentlich mittwochs<br />
in <strong>der</strong> Wochenzeitung „Kommunaler Anzeiger für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ und werden<br />
kostenlos an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> verteilt.<br />
Bei Nichtzustellung können die <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> bis eine Woche nach<br />
Erscheinen im <strong>Stadt</strong>Service H35, Heinrichstraße 35, zu den Öffnungszeiten montags bis<br />
freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr abgeholt werden.<br />
In zurückliegende Ausgaben <strong>der</strong> „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
<strong>Gera</strong>“ kann im Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung, Rathaus, Kornmarkt<br />
12, Zimmer 112, Einsicht genommen werden. Die Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen des<br />
<strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> und seiner Ausschüsse liegen im Fachdienst <strong>Stadt</strong>rat/<br />
Ortschaftsräte zur Einsichtnahme aus.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>- und Regionalbibliothek, Puschkinplatz 7, und in <strong>der</strong> Zweigstelle <strong>Gera</strong>-Lusan<br />
in <strong>der</strong> Werner-Petzold-Straße 10 sowie im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten,<br />
Handwerkerhof 13, liegt das jeweils aktuelle Exemplar <strong>der</strong> Zeitung „Kommunaler Anzeiger<br />
für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong>“ bis zum Erscheinen <strong>der</strong> Neuausgabe zur Abholung bereit.<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>, Der Oberbürgermeister<br />
Redakteur: Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Oertel<br />
Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong><br />
Ruf: 0365 838 11 13<br />
Druck: OTZ Druckzentrum GmbH & Co.<br />
Verlag: OTZ - Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG,<br />
Alte Straße 3, 04626 Löbichau<br />
Hier enden die „ <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> “.