(3,74 MB) - .PDF - St. Marienkirchen bei Schärding
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6) Festsetzung der Schulausspeisungsentgelte:<br />
Auf Grund der Forderung der Gemeindeaufsichtsbehörde wurden zur Verringerung des<br />
Abganges die Entgelte für die Schulausspeisung vom Gemeinderat angehoben.<br />
7) Änderung der Wassergebühren für 2010:<br />
Die Wasseranschlussgebühr bedurfte keiner Erhöhung. Diese beträgt je m² der Bemessungsgrundlage<br />
€ 12,67 von 0 bis 150 m², € 8,86 von 151 bis 300 m² und € 5,07 über 300<br />
m², mindestens aber € 1.900,00.<br />
Die Wasserbenützungsgebühr musste auf € 1,28 (bisher € 1,25), mindestens aber €<br />
44,80 (entspricht 35 m³ Frischwasser), je Hausanschluss pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch<br />
erhöht bzw. dem Landesniveau (Landesvorgabe) angepasst werden.<br />
8) Änderung der Abfallgebühren für 2010:<br />
Die Mengengebühr für die Restabfall-Abfuhr je Abfuhr pro 90-Liter Restabfall-Behälter<br />
bzw. pro 60-Liter Abfallsack wurde von € 3,90 auf € 4,00 erhöht. Die Mengengebühr je<br />
Abfuhr pro 770-Liter Restabfall-Container ist von € 33,40 auf € 34,20 angehoben worden.<br />
Die Mengengebühr je Abfuhr pro 1100-Liter Restabfall-Container wurde mit €<br />
48,90 festgesetzt.<br />
Auf Grund der gestiegenen Kosten musste die jährliche Grundgebühr pro Wohnhaus<br />
bzw. pro Wohneinheit von € 50,90 auf € 64.00 sowie pro nicht bewohntes Hausobjekt,<br />
für Betriebe, Anstalten, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Ar<strong>bei</strong>tsstellen<br />
pro 90-Liter Restabfalltonne von € 25,45 auf € 32,00 sowie pro 770-Liter<br />
Restabfall-Container von € 217,70 auf € 273,70 erhöht werden. Die Grundgebühr je Abfuhr<br />
pro 1100-Liter Restabfall-Container wurde mit € 391,10 festgesetzt. Die letzte Erhöhung<br />
der Grundgebühr hat im Jahr 1998 stattgefunden.<br />
Grün- und <strong>St</strong>rauchschnitt kann kostenlos <strong>bei</strong> der Kompostieranlage Liebl, Suben,<br />
abgegeben werden. Eine „wilde Entsorgung“ ist daher nicht nötig!!!<br />
9) Projekt Jugendtaxi – Verlängerung des Pilotzeitraumes:<br />
Der Gemeinderat hat den Pilotzeitraum für das Projekt Jugendtaxi bis 31.12.2010 verlängert.<br />
Es wurden da<strong>bei</strong> folgende Eckpunkte weiterhin fixiert:<br />
• Betroffene Altersgruppe: 16. bis 20. Lebensjahr<br />
• Gilt nur für angemeldete Bewohnerinnen und Bewohner von <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong><br />
• Höhe der Begünstigung: 50 Euro pro Kalenderjahr / 25 Euro pro Halbjahr<br />
• Diese Unterstützung gilt für Fahrten bis „vor die Haustür“<br />
• Zeitraum für geförderte Fahrten:<br />
a) die Nacht von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag bis 03.00 Uhr<br />
b) die Nächte vor einem gesetzlichen Feiertag bis max. 03.00 Uhr<br />
c) Sonntage bis max. 00.00 Uhr<br />
• Die Fahrgäste bezahlen den vollen Fahrpreis, bekommen Gutscheine in derselben<br />
Höhe vom Taxifahrer ausgehändigt und geben diese am Gemeindeamt ab. Die Gemeinde<br />
überprüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Förderung an den<br />
Fahrgast aus.<br />
• Taxiunternehmen muss Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben!!!<br />
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