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(3,74 MB) - .PDF - St. Marienkirchen bei Schärding

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6) Festsetzung der Schulausspeisungsentgelte:<br />

Auf Grund der Forderung der Gemeindeaufsichtsbehörde wurden zur Verringerung des<br />

Abganges die Entgelte für die Schulausspeisung vom Gemeinderat angehoben.<br />

7) Änderung der Wassergebühren für 2010:<br />

Die Wasseranschlussgebühr bedurfte keiner Erhöhung. Diese beträgt je m² der Bemessungsgrundlage<br />

€ 12,67 von 0 bis 150 m², € 8,86 von 151 bis 300 m² und € 5,07 über 300<br />

m², mindestens aber € 1.900,00.<br />

Die Wasserbenützungsgebühr musste auf € 1,28 (bisher € 1,25), mindestens aber €<br />

44,80 (entspricht 35 m³ Frischwasser), je Hausanschluss pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch<br />

erhöht bzw. dem Landesniveau (Landesvorgabe) angepasst werden.<br />

8) Änderung der Abfallgebühren für 2010:<br />

Die Mengengebühr für die Restabfall-Abfuhr je Abfuhr pro 90-Liter Restabfall-Behälter<br />

bzw. pro 60-Liter Abfallsack wurde von € 3,90 auf € 4,00 erhöht. Die Mengengebühr je<br />

Abfuhr pro 770-Liter Restabfall-Container ist von € 33,40 auf € 34,20 angehoben worden.<br />

Die Mengengebühr je Abfuhr pro 1100-Liter Restabfall-Container wurde mit €<br />

48,90 festgesetzt.<br />

Auf Grund der gestiegenen Kosten musste die jährliche Grundgebühr pro Wohnhaus<br />

bzw. pro Wohneinheit von € 50,90 auf € 64.00 sowie pro nicht bewohntes Hausobjekt,<br />

für Betriebe, Anstalten, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Ar<strong>bei</strong>tsstellen<br />

pro 90-Liter Restabfalltonne von € 25,45 auf € 32,00 sowie pro 770-Liter<br />

Restabfall-Container von € 217,70 auf € 273,70 erhöht werden. Die Grundgebühr je Abfuhr<br />

pro 1100-Liter Restabfall-Container wurde mit € 391,10 festgesetzt. Die letzte Erhöhung<br />

der Grundgebühr hat im Jahr 1998 stattgefunden.<br />

Grün- und <strong>St</strong>rauchschnitt kann kostenlos <strong>bei</strong> der Kompostieranlage Liebl, Suben,<br />

abgegeben werden. Eine „wilde Entsorgung“ ist daher nicht nötig!!!<br />

9) Projekt Jugendtaxi – Verlängerung des Pilotzeitraumes:<br />

Der Gemeinderat hat den Pilotzeitraum für das Projekt Jugendtaxi bis 31.12.2010 verlängert.<br />

Es wurden da<strong>bei</strong> folgende Eckpunkte weiterhin fixiert:<br />

• Betroffene Altersgruppe: 16. bis 20. Lebensjahr<br />

• Gilt nur für angemeldete Bewohnerinnen und Bewohner von <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong><br />

• Höhe der Begünstigung: 50 Euro pro Kalenderjahr / 25 Euro pro Halbjahr<br />

• Diese Unterstützung gilt für Fahrten bis „vor die Haustür“<br />

• Zeitraum für geförderte Fahrten:<br />

a) die Nacht von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag bis 03.00 Uhr<br />

b) die Nächte vor einem gesetzlichen Feiertag bis max. 03.00 Uhr<br />

c) Sonntage bis max. 00.00 Uhr<br />

• Die Fahrgäste bezahlen den vollen Fahrpreis, bekommen Gutscheine in derselben<br />

Höhe vom Taxifahrer ausgehändigt und geben diese am Gemeindeamt ab. Die Gemeinde<br />

überprüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Förderung an den<br />

Fahrgast aus.<br />

• Taxiunternehmen muss Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben!!!<br />

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