29.01.2013 Aufrufe

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT GERA Nr. 25

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT GERA Nr. 25

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT GERA Nr. 25

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

19. Juni 2009 K48<br />

Öffentlicher Wettbewerb<br />

zur Vergabe von Leistungen gemäß SGB VIII<br />

an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe<br />

Die Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe, schreibt folgende Leistung<br />

an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe aus:<br />

Leistungsanforderung:<br />

Umsetzung von Angeboten im Leistungsbereich § 11 SGB VIII – Jugendarbeit, Betreibung<br />

des Jugendclubs „C- One“ als Haus der offenen Tür in der Tonhalle<br />

Leistungsprofil:<br />

Das Konzept zur Leistung ist sozialraumorientiert anzulegen.<br />

Anforderungen an die Inhalte der Konzeption:<br />

Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes in Abstimmung mit den Anforderungen<br />

des URBAN-Konzeptes, Schaffung von Freizeitangeboten für interessierte junge<br />

Menschen in der Altersgruppe ab 10 Jahre<br />

Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Vereinen, die in der Tonhalle verortet sind.<br />

Anforderungen an den Träger:<br />

- anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII mit mehrjährigen<br />

praktischen Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen<br />

- Bereitschaft zur Kooperation mit dem FD Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Trägern<br />

und Institutionen in Gera<br />

- Erbringung eines finanziellen Eigenanteils zur Absicherung der Gesamtfinanzierung<br />

- Bereitschaft zur Übernahme der Fachkräfte gemäß § 613a BGB<br />

Personelle Anforderungen:<br />

- Einsatz fachkompetenter und praxiserfahrener Fachkräfte (sozialpädagogischer, pädagogischer<br />

oder einem dem Profil des Trägers entsprechenden vergleichbaren Fachabschluss,<br />

Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss)<br />

Konkrete Bewerbungsanforderungen können im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe,<br />

Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, angefordert werden.<br />

Bewerbungen sind bis zum 15.07.2009 unter o. g. Adresse schriftlich einzureichen.<br />

Leiterin<br />

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe<br />

Schulnetz in der Stadt Gera<br />

Veränderung der Schulorganisation zum Schuljahr 2009/10<br />

Die Stadt Gera erlässt auf Grund des Stadtratsbeschlusses Drucksache <strong>Nr</strong>. 98/2007,<br />

2. Ergänzung vom 27.01.2009 gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238) und mit Zustimmung des Thüringer<br />

Kultusministeriums mit dem entsprechenden Schreiben vom 13.05.2009 (Gz.: 6 5/51 02) folgende<br />

Allgemeinverfügung<br />

1. Die Waldschule Liebschwitz Gera, Staatliche Grundschule, Schulberg 1, 07551 Gera,<br />

wird zum 01. August 2009 an den Schulstandort der Neulandschule Gera, Staatliche<br />

Grundschule, Plauensche Straße 165, 07551 Gera, verlegt.<br />

2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 wird angeordnet.<br />

3. Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung sowie weitere dieser Allgemeinverfügung<br />

zugrunde liegenden Unterlagen, insbesondere die oben genannten, können während<br />

der Dienstzeiten in der<br />

eingesehen werden.<br />

Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Bildung und Sport,<br />

Gagarinstraße 68, 07545 Gera<br />

4. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als<br />

bekannt gegeben.<br />

Gründe:<br />

Am 27.01.2009 hat der Stadtrat mit Beschluss Drucksache <strong>Nr</strong>. 98/2007, 2. Ergänzung, die<br />

Verlegung der Waldschule Liebschwitz in das Schulobjekt Plauensche Straße 165, 07551<br />

Gera, beschlossen. Damit werden ab dem Schuljahr 2009/10 befristet für maximal 2 Schuljahre<br />

die Waldschule Liebschwitz und die Neulandschule als jeweils eigenständige Grundschulen<br />

im Schulstandort Plauensche Straße 165 geführt. Diese 2 Schulen der gleichen<br />

- Fortsetzung nächste Spalte -<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Stadtverwaltung Gera soll die Stelle<br />

Sachbearbeiter/in Leistungen nach dem SGB XII<br />

im Fachdienst Soziale-/Unterhaltsleistungen<br />

Ausgabe <strong>25</strong> Seite 8<br />

mit einem Stundenumfang von 38 Wochenstunden (Teilzeit), befristet für 24 Monate,<br />

besetzt werden.<br />

Aufgabenschwerpunkte sind unter anderem:<br />

- Beratung in Fragen der Leistungen nach dem SGB XII i. V. m. SGB IX und im Rahmen<br />

der Leistungen nach dem SGB I bis XI, umfassende selbstständige Fallbearbeitung<br />

- Berechnung des Anspruchs durch Prüfung und Überwachung der Einkommens- und<br />

Vermögensverhältnisse sowie der Zahlungsein- und -ausgänge<br />

- Verfolgung und Sicherung von Rückforderungsansprüchen und Kostenerstattungen<br />

- Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern im Rahmen des Fallmanagements<br />

- Mitarbeit in Fachausschüssen und Hilfeplankonferenzen (Entscheidung und Überwachung<br />

über ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen)<br />

- Zuarbeiten in Vorbereitung von Widerspruchs- bzw. Klageverfahren<br />

- Aktenführung (elektronisch und in Papierform), Archivierung<br />

Wir erwarten:<br />

- abgeschlossenes Fachhochschulstudium in geeigneter Fachrichtung oder eine abgeschlossene<br />

Fortbildung als Verwaltungsfachwirt/in (VWA) oder erfolgreicher<br />

Abschluss des FL II<br />

- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Verwaltungsbereich, vorzugsweise im<br />

sozialen Bereich<br />

- umfangreiche Gesetzeskenntnisse und Kenntnisse im Verwaltungsrecht<br />

- Erfahrungen im Sozialrecht bzw. die Bereitschaft, sich die erforderlichen Kenntnisse<br />

in kurzer Zeit anzueignen<br />

- engagierte, flexible und motivierte Persönlichkeit mit hoher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft,<br />

die komplexe Zusammenhänge schnell erfasst<br />

- gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift, EDV-Kenntnisse in Word, Excel<br />

und Spezialanwendungen (z. B. Kassenwesen, Intranet)<br />

Auf das Arbeitsverhältnis finden die tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Dienstes<br />

(TVöD kommunal) Anwendung. Die Tätigkeit ist entsprechend der tariflichen Regelungen<br />

in E 9 eingruppiert.<br />

Ich freue mich auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf<br />

und Tätigkeitsnachweis, Nachweis des geforderten Abschlusses, Arbeitszeugnisse).<br />

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis 09.07.2009 an die<br />

Stadt Gera<br />

Fachdienst Personal<br />

Kornmarkt 12, 07545 Gera<br />

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.<br />

Sollte eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird um Beifügung<br />

eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten.<br />

Dr. Norbert Vornehm<br />

Oberbürgermeister<br />

Schulart sollen spätestens nach 2 Schuljahren zusammengeführt werden und nach einem<br />

gemeinsamen montessori-orientierten pädagogischen Schulkonzept arbeiten. Das Staatliche<br />

Schulamt Gera-Schmölln und das Thüringer Kultusministerium bestätigen, dass beide<br />

Schulkonzepte für die Erarbeitung eines gemeinsamen Schulkonzeptes geeignet sind, in welchem<br />

einerseits die Montessoripädagogik fortgeführt und andererseits wesentliche Bestandteile<br />

des Konzeptes der Neulandschule berücksichtigt werden können. Das Nebeneinander<br />

beider Schulen ist mit dem Auftrag zur Erstellung eines gemeinsamen tragfähigen Schulkonzeptes<br />

verbunden.<br />

Unabhängig von den beabsichtigten konzeptionellen Änderungen wird garantiert, dass<br />

Schüler, die an der Waldschule Liebschwitz oder an der Neulandschule eingeschult wurden,<br />

bis zum Abschluss der Klasse 4 nach dem gewählten pädagogischen Konzept beschult werden.<br />

zu Ziffer 2:<br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Rechtsgrundlage in § 80 Abs. 2 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 4<br />

VwGO.<br />

Sie liegt im öffentlichen Interesse. Wenn die sofortige Vollziehung der unter Ziffer 1 stehenden<br />

Entscheidungen nicht angeordnet werden würde, bestünde bis zur Unanfechtbarkeit<br />

eine Unsicherheit über den Schulstandort der Waldschule Liebschwitz im Schuljahr<br />

2009/10. Bis zum Beginn des Schuljahres 2009/10 am 06.08.2009 (1. Unterrichtstag) ist der<br />

Umzug der Waldschule Liebschwitz durchzuführen, die sächlichen Bedingungen für den<br />

Schulbetrieb am Standort Plauensche Straße 165 zu sichern und durch das Schulpersonal<br />

das Schuljahr vorzubereiten. Diese im besonderen öffentlichen Interesse liegende Sicherheit<br />

für einen ordnungsgemäßen Schuljahresbeginn 2009/10 an der Waldschule Liebschwitz<br />

überwiegt über das Interesse von Widerspruchsführern an der aufschiebenden Wirkung<br />

eines Widerspruchs gegen diese Allgemeinverfügung.<br />

5. Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch<br />

eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachdienst<br />

Bildung und Sport der Stadtverwaltung Gera, Gagarinstraße 68, 07545 Gera, einzulegen.<br />

Er kann auch bei jeder anderen Dienststelle der Stadtverwaltung Gera eingelegt werden.<br />

Dr. Norbert Vornehm<br />

Oberbürgermeister<br />

Gera, 19.06.2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!