Öffentliche Bekanntmachungen der Otto-Dix-Stad Gera ... - Stadt Gera
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Seite 5 Ausgabe 12 K48 21. März 2012<br />
Mittwoch, 21. März 2012 Nr. 12 / 2012<br />
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das<br />
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für<br />
die Oberbürgermeisterwahl <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> am 22. April 2012<br />
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Oberbürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> am<br />
22. April 2012 wird in <strong>der</strong> Zeit vom 2. bis 6. April 2012 während den Öffnungszeiten<br />
des Briefwahllokals von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Hinweis: keine Servicezeiten am<br />
Karfreitag, 6. April, sowie am Ostermontag, 9. April 2012) im Fachdienst Einwohnerwesen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107 für Wahlberechtigte<br />
zur Einsichtnahme bereitgehalten. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit <strong>der</strong> zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit<br />
<strong>der</strong> Daten von an<strong>der</strong>en im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />
will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />
besteht nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im Mel<strong>der</strong>egister<br />
ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme<br />
ist durch Datensichtgerät möglich.<br />
2. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte, <strong>der</strong> das Wählerverzeichnis für unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig<br />
hält, kann in <strong>der</strong> Zeit vom 2. bis 6. April 2012 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis<br />
erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung<br />
vorzunehmen o<strong>der</strong> eine vorhandene Eintragung zu streichen o<strong>der</strong> zu berichtigen. Die<br />
Einwendungen müssen bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen, Kornmarkt<br />
12, 07545 <strong>Gera</strong> (bitte im Raum 107 vorsprechen), schriftlich erhoben o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.<br />
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist o<strong>der</strong> einen Wahlschein<br />
(hierzu unten Nr. 5) hat.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens<br />
zum 1. April 2012 eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,<br />
muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht<br />
Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an <strong>der</strong> Oberbürgermeisterwahl im Wege <strong>der</strong> Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von<br />
Einwendungen versäumt hat,<br />
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind o<strong>der</strong><br />
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt<br />
wurde und dies <strong>der</strong> Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
bekannt wird.<br />
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten<br />
bis zum 20. April 2012, 18.00 Uhr, bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen,<br />
Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, mündlich, schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch unter<br />
Einwohnerwesen@gera.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist<br />
unzulässig.<br />
Dazu ist in <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> eine Ausgabestelle für Wahlscheine mit Briefwahlmöglichkeit<br />
im Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, eingerichtet und vom 2. bis<br />
20. April 2012 in den Zeiten<br />
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />
mit Ausnahme Karfreitag, 6. April 2012, sowie Ostermontag, 9. April 2012,<br />
geöffnet. Eine Wahl ist in den angegebenen Zeiten am gleichen Ort möglich.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes<br />
nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann <strong>der</strong><br />
Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte Wahlschein nicht<br />
zugegangen ist, kann ihm bis zum 21. April 2012, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein<br />
erteilt werden.<br />
- Fortsetzung nächste Spalte -<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter<br />
5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines<br />
noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />
7. Für den Fall, dass bei <strong>der</strong> Wahl am 22. April 2012 kein Bewerber mehr als die Hälfte<br />
<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach <strong>der</strong> Wahl, am 6.<br />
Mai 2012, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für<br />
die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in <strong>der</strong> Zwischenzeit sein Stimmrecht<br />
verloren hat.<br />
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste<br />
Wahl am 22. April 2012 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen<br />
einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor<br />
<strong>der</strong> Wahl am 22. April 2012 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine<br />
für die Stichwahl können bis zum 4. Mai 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t<br />
<strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, mündlich,<br />
schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch unter Einwohnerwesen@gera.de beantragt werden.<br />
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am<br />
Stichwahltag nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,<br />
kann <strong>der</strong> Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte Wahlschein für<br />
die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 5. Mai 2012, bis 12:00 Uhr, ein<br />
neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
8. Wer den Wahlscheinantrag für einen an<strong>der</strong>en stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter<br />
kann sich bei <strong>der</strong> Antragstellung <strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.<br />
Mit dem Wahlschein erhält <strong>der</strong> Wahlberechtigte:<br />
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl, zu <strong>der</strong> er wahlberechtigt ist,<br />
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, die Nummer<br />
des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen an<strong>der</strong>en ist nur möglich,<br />
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie <strong>der</strong> oben genannten Behörde vor Empfangnahme <strong>der</strong><br />
Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />
auszuweisen.<br />
Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief<br />
angegebene Stelle absenden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. April<br />
2012 bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.<br />
<strong>Gera</strong>, 12. März 2012<br />
Dr. Norbert Vornehm<br />
Oberbürgermeister<br />
Der Naturschutzbeirat <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> tagt heute, am 21. März 2012, zu seiner 18. Sitzung in<br />
<strong>der</strong> Amthorstraße 11, 1. OG, im Großen Beratungsraum Zimmer 101.<br />
Beginn des öffentlichen Teiles ist 17:30 Uhr.<br />
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind im Namen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates<br />
herzlich eingeladen.<br />
Katrin Behrends<br />
stellv. Fachdienstleiterin Umwelt
21. März 2012 K48<br />
Bürgerinformation<br />
Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />
Baumaßnahme: Trebnitzer Straße<br />
Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />
Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />
Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />
Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />
Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />
entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />
Frank Meißner<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Bürgerinformation<br />
Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />
Baumaßnahme: Levenstraße<br />
Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />
Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />
Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />
Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />
Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />
entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />
Frank Meißner<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Bürgerinformation<br />
Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />
Baumaßnahme: Gagarinstraße<br />
Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />
Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />
Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />
Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />
Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />
entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />
Frank Meißner<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Bürgerinformation<br />
Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />
Baumaßnahme: Clara-Zetkin-Straße<br />
Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />
Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />
Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />
Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />
Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />
Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />
entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />
Frank Meißner<br />
Fachdienstleiter Umwelt<br />
Bürgerinformation<br />
Vorabinformation zur Erhebung von Erschließungs-<br />
und Straßenausbaubeiträgen<br />
Geplante Baumaßnahmen „Straßenbeleuchtung“<br />
<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> im Jahr 2012<br />
Ausgabe 12 Seite 6<br />
Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Tiefbau, beabsichtigt im Rahmen von Rekonstruktionen innerhalb<br />
des <strong>Stad</strong>tbeleuchtungsnetzes (d.h. Austausch verschlissener und umbruch-gefährdeter<br />
Beleuchtungsmasten einschließlich <strong>der</strong> Kabel) folgende, nach BauGB (Erschließungsbeitragssatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>) bzw. nach ThürKAG (Straßenausbau-beitragssatzung <strong>der</strong><br />
<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>) beitragspflichtige Baumaßnahmen durchzuführen:<br />
Ortslage Naulitz<br />
Scherperstraße, Unterer Weg, Am Schafgraben, Am Zoitzberg, Am Ziegenknoten<br />
Kurt-Keicher-Straße (zwischen Her<strong>der</strong>straße und Franz-Petrich-Straße)<br />
Hauerweg<br />
Röntgenweg<br />
Virchowstraße<br />
Eine Beitragsfähigkeit entsprechend dem Baugesetzbuch bzw. dem Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />
wird im Einzelfall durch die <strong>Stad</strong>tverwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Tiefbau<br />
geprüft und nachgewiesen.<br />
Eigentümer, <strong>der</strong>en Grundstück durch diese Baumaßnahmen erschlossen werden o<strong>der</strong><br />
erschließbar sind, müssen nach Fertigstellung <strong>der</strong> Maßnahme damit rechnen, dass sie für<br />
die genannte Erschließungsanlage Beiträge nach den Bestimmungen des § 7 Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetz sowie <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> bezahlen<br />
müssen.<br />
Einsichtnahme:<br />
Die Unterlagen für die bevorstehende Abrechnung (Satzung sowie in die Abrechnung einfließende<br />
Unterlagen u.a.) können im Fachdienst Tiefbau, Team Beitragsabrechnung, innerhalb<br />
von 4 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei vorheriger telefonischer Anmeldung<br />
unter 0365 838-4710 eingesehen werden.<br />
Eine Nennung <strong>der</strong> Höhe des Ausbaubeitrages ist erst nach Fertigstellung und Vorliegen <strong>der</strong><br />
zur Abrechnung benötigten Daten möglich.<br />
Die Planungsunterlagen für die technische Ausführung <strong>der</strong> Straßenausbaumaßnahme können<br />
im Fachdienst Tiefbau, Fachgebiet Straßenbau, innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen<br />
dieser Anzeige bei vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0365 838-4730 eingesehen<br />
werden.<br />
Frank Meißner<br />
Fachdienstleiter Tiefbau<br />
Allgemeine Information zu Badegewässern in <strong>Gera</strong><br />
Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
und Qualitätskriterien hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität gerecht werden.<br />
Grundlage für die Überwachung <strong>der</strong> Badegewässer und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung ist die<br />
„Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates“ vom 15. Februar<br />
2006.<br />
Mit dem Erlass <strong>der</strong> Thüringer VO über die Qualität und die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Badegewässer<br />
(ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009 wird die o.g. Richtlinie in Thüringen umgesetzt.<br />
Der Fachdienst Soziales und Gesundheit <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> gibt bekannt, dass gemäß § 12 Abs.<br />
2 <strong>der</strong> o.g. Thüringer VO das Land Thüringen eine Liste <strong>der</strong> Badegewässer erstellt und regelmäßig<br />
während <strong>der</strong> Saison vom 15. Mai – 15. September unter <strong>der</strong> Internetadresse<br />
www.thueringen.de/de/tllv/verbraucherschutz/wasser/badesaison veröffentlicht.<br />
Für das <strong>Stad</strong>tgebiet <strong>Gera</strong> sind in den Überwachungsplan die Badegewässer des Naturbades<br />
Kaimberg und des Strandbades Aga aufgenommen.<br />
Nach § 12 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer VO können aus <strong>der</strong> Bevölkerung Vorschläge und Hinweise<br />
bis zum 6. April 2012 schriftlich an das Fachgebiet Gesundheitsamt/ Team Hygiene, Gagarinstraße<br />
68, 07545 <strong>Gera</strong>, Telefon: 0365 838-3529 bzw. an den <strong>Stad</strong>tservice H 35, Heinrichstraße<br />
35 (montags bis freitags von 08.00 – 20.00 Uhr und samstags von 08.00 – 18.00 Uhr)<br />
gerichtet werden.<br />
Hannelore Bitzke<br />
Fachdienstleiterin Soziales und Gesundheit
Seite 7 Ausgabe 12 K48 21. März 2012<br />
Nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
„Röpsen, Dorna, Negis“<br />
Am Freitag, 30. März 2012 findet um 19:00 Uhr in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Röpsen,<br />
Röpsen Nr. 31 in 07554 <strong>Gera</strong> eine nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
„Röpsen, Dorna, Negis“ statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />
3. Bericht des Kassenführers<br />
4. Bericht <strong>der</strong> Rechnungsprüfer<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Beschluss über die Verwendung des Kassenbestandes zum 31.03.2011<br />
7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2011/2012 und<br />
Beschluss über die Festsetzung des Verteilungsplans<br />
8. Sonstiges<br />
9. Vorbereitung <strong>der</strong> Jagdpachtauszahlung<br />
Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Röpsen,<br />
Dorna, Negis“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht)<br />
ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu <strong>der</strong> Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
nachzuweisen.<br />
Für die Vorbereitung <strong>der</strong> Auszahlung sind die Kontodaten mitzubringen. Entsprechend <strong>der</strong><br />
geltenden Satzung erlischt <strong>der</strong> Anspruch auf Auszahlung 6 Monate nach Feststellung des<br />
Verteilungsplanes.<br />
Vorstand Jagdgenossenschaft „Röpsen, Dorna, Negis“<br />
Nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
„Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />
Am Samstag, 31. März 2012 findet um 14:00 Uhr im Gemeindezentrum in Weißig, Weißig<br />
33 eine nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft „Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht des Jagdvorstehers<br />
3. Bericht <strong>der</strong> Kassenführerin<br />
4. Bericht des Rechnungsprüfers<br />
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />
6. Sonstiges<br />
7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und Beschluss über die Festsetzung<br />
des Verteilungsplans<br />
8. Auszahlung <strong>der</strong> Jagdpacht gemäß Beschlussfassung bis 2011<br />
Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Weißig,<br />
Gorlitzsch, Schafpreskeln“. Bei Verhin<strong>der</strong>ung kann sich je<strong>der</strong> Jagdgenosse durch seinen<br />
Ehegatten, volljährigen Verwandten in gera<strong>der</strong> Linie, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte<br />
volljährige Person o<strong>der</strong> durch ein volljähriges Mitglied <strong>der</strong>selben Jagdgenossenschaft<br />
unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.<br />
Da eine Erbengemeinschaft o<strong>der</strong> Eigentümergemeinschaft nur durch eine Stimme und entsprechen<strong>der</strong><br />
Fläche vertreten werden kann, hat <strong>der</strong> Vertreter eine schriftliche Vollmacht<br />
aller Erben bzw. Eigentümer vorzulegen. Juristische Personen werden durch die vom Gesetz<br />
bestimmten Personen vertreten.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> geltenden Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft erlischt <strong>der</strong> Anspruch auf<br />
Auszahlung 6 Monate nach Feststellung des Verteilungsplans.<br />
Vorstand <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft „Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />
<strong>Stad</strong>trat <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />
Sprechzeiten<br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 101, Tel. 0365 8381530<br />
CDU-Fraktion<br />
Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 104, Tel. 0365 8381520<br />
Fraktion Arbeit für <strong>Gera</strong><br />
Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381510<br />
SPD-Fraktion<br />
Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 103, Tel. 0365 8381540<br />
FDP-Fraktion<br />
Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381550<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des <strong>Stad</strong>trates<br />
am 15. März 2012<br />
Beschluss-Nr.: Betreff:<br />
163/2004, 3. Erg. SRH Wald-Klinikum <strong>Gera</strong> gGmbH<br />
Besetzung Aufsichtsrat<br />
113/2009, 2. Erg. Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV)<br />
– Besetzung Verbandsversammlung<br />
Neubenennung eines Verbandsmitgliedes<br />
13/2012 Ortspauschale 2012<br />
Verteilung <strong>der</strong> Ortspauschale auf die 15 Ortsteile<br />
<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />
48/2006 3. Erg. 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Benutzung <strong>der</strong><br />
öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />
(Grünanlagensatzung)<br />
5/2012 Bebauungsplan B/03/91 Wohn- und Gewerbegebiet<br />
„ Am Trebnitzer Kreuz“ 1. Än<strong>der</strong>ung<br />
- Einleitung des 1. Än<strong>der</strong>ungsverfahrens<br />
- Satzung über eine Verän<strong>der</strong>ungssperre VS/23/12<br />
Beschluss des Ortsteilrates Langenberg vom 6. Februar 2012<br />
Beschluss-Nr.: Betreff:<br />
12/2012 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />
Jubiläen<br />
Die Beschlüsse können zu den Sprechzeiten im Fachdienst <strong>Stad</strong>trat/Ortsteilräte, Zimmer<br />
120, eingesehen werden.<br />
Vorläufige Tagesordnungen<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gera</strong>er Ortsteilräte<br />
Ortsteilrat Röpsen<br />
Montag, 26. März 2012, 19:00 Uhr, Gemeindehaus Röpsen<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 27. Februar 2012<br />
2 Stellungnahme zum Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) –<br />
Antrag <strong>der</strong> Gewi Windpark GmbH & Co. 10. Beteiligungs KG auf Genehmigung<br />
nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am<br />
Standort <strong>Gera</strong>-Seligenstädt<br />
3 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />
4 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />
5 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Hartick<br />
Ortsteilbürgermeister<br />
Ortsteilrat Falka<br />
Donnerstag, 29. März 2012, 19:30 Uhr, Büro des Ortsteilrates<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23. Februar 2012<br />
2 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />
3 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />
4 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Dietrich<br />
Ortsteilbürgermeister<br />
Ortsteilrat Liebschwitz<br />
Donnerstag, 29. März 2012, 19:00 Uhr, „Keller 25“, Salzstraße 146<br />
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23. Februar 2012<br />
2 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />
3 Auswertung <strong>der</strong> Beratung beim Thüringer Landesbergamt<br />
4 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />
5 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />
B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
Schleicher<br />
Ortsteilbürgermeister
21. März 2012 K48<br />
Bezugsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
„<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“<br />
Die „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ erscheinen wöchentlich mittwochs<br />
in <strong>der</strong> Wochenzeitung „Kommunaler Anzeiger für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ und werden<br />
kostenlos an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> verteilt.<br />
Bei Nichtzustellung können die <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> bis eine Woche nach<br />
Erscheinen im <strong>Stad</strong>tService H35, Heinrichstraße 35, zu den Öffnungszeiten montags bis<br />
freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr abgeholt werden.<br />
In zurückliegende Ausgaben <strong>der</strong> „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t<br />
<strong>Gera</strong>“ kann im Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>tverwaltung, Rathaus, Kornmarkt<br />
12, Zimmer 112, Einsicht genommen werden. Die Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen des<br />
<strong>Stad</strong>trates <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> und seiner Ausschüsse liegen im Fachdienst <strong>Stad</strong>trat/<br />
Ortschaftsräte zur Einsichtnahme aus.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t- und Regionalbibliothek, Puschkinplatz 7, und in <strong>der</strong> Zweigstelle <strong>Gera</strong>-Lusan<br />
in <strong>der</strong> Werner-Petzold-Straße 10 sowie im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten,<br />
Handwerkerhof 13, liegt das jeweils aktuelle Exemplar <strong>der</strong> Zeitung „Kommunaler Anzeiger<br />
für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ bis zum Erscheinen <strong>der</strong> Neuausgabe zur Abholung bereit.<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />
Herausgeber: <strong>Stad</strong>tverwaltung <strong>Gera</strong>, Der Oberbürgermeister<br />
Ausgabe 12 Seite 8<br />
Redakteur: Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Oertel<br />
Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong><br />
Ruf: 0365 838 11 13<br />
Druck: OTZ Druckzentrum GmbH & Co.<br />
Verlag: OTZ - Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG,<br />
Alte Straße 3, 04626 Löbichau<br />
Hier enden die „ <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> “.