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Öffentliche Bekanntmachungen der Otto-Dix-Stad Gera ... - Stadt Gera

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Seite 5 Ausgabe 12 K48 21. März 2012<br />

Mittwoch, 21. März 2012 Nr. 12 / 2012<br />

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das<br />

Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für<br />

die Oberbürgermeisterwahl <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> am 22. April 2012<br />

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Oberbürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> am<br />

22. April 2012 wird in <strong>der</strong> Zeit vom 2. bis 6. April 2012 während den Öffnungszeiten<br />

des Briefwahllokals von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Hinweis: keine Servicezeiten am<br />

Karfreitag, 6. April, sowie am Ostermontag, 9. April 2012) im Fachdienst Einwohnerwesen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107 für Wahlberechtigte<br />

zur Einsichtnahme bereitgehalten. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit <strong>der</strong> zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit<br />

<strong>der</strong> Daten von an<strong>der</strong>en im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />

will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />

besteht nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im Mel<strong>der</strong>egister<br />

ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme<br />

ist durch Datensichtgerät möglich.<br />

2. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte, <strong>der</strong> das Wählerverzeichnis für unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig<br />

hält, kann in <strong>der</strong> Zeit vom 2. bis 6. April 2012 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis<br />

erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung<br />

vorzunehmen o<strong>der</strong> eine vorhandene Eintragung zu streichen o<strong>der</strong> zu berichtigen. Die<br />

Einwendungen müssen bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen, Kornmarkt<br />

12, 07545 <strong>Gera</strong> (bitte im Raum 107 vorsprechen), schriftlich erhoben o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.<br />

3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist o<strong>der</strong> einen Wahlschein<br />

(hierzu unten Nr. 5) hat.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens<br />

zum 1. April 2012 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,<br />

muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht<br />

Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an <strong>der</strong> Oberbürgermeisterwahl im Wege <strong>der</strong> Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von<br />

Einwendungen versäumt hat,<br />

b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind o<strong>der</strong><br />

c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt<br />

wurde und dies <strong>der</strong> Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

bekannt wird.<br />

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten<br />

bis zum 20. April 2012, 18.00 Uhr, bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen,<br />

Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, mündlich, schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch unter<br />

Einwohnerwesen@gera.de beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist<br />

unzulässig.<br />

Dazu ist in <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> eine Ausgabestelle für Wahlscheine mit Briefwahlmöglichkeit<br />

im Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, eingerichtet und vom 2. bis<br />

20. April 2012 in den Zeiten<br />

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,<br />

mit Ausnahme Karfreitag, 6. April 2012, sowie Ostermontag, 9. April 2012,<br />

geöffnet. Eine Wahl ist in den angegebenen Zeiten am gleichen Ort möglich.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes<br />

nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann <strong>der</strong><br />

Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte Wahlschein nicht<br />

zugegangen ist, kann ihm bis zum 21. April 2012, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein<br />

erteilt werden.<br />

- Fortsetzung nächste Spalte -<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter<br />

5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines<br />

noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

7. Für den Fall, dass bei <strong>der</strong> Wahl am 22. April 2012 kein Bewerber mehr als die Hälfte<br />

<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach <strong>der</strong> Wahl, am 6.<br />

Mai 2012, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für<br />

die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in <strong>der</strong> Zwischenzeit sein Stimmrecht<br />

verloren hat.<br />

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste<br />

Wahl am 22. April 2012 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen<br />

einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor<br />

<strong>der</strong> Wahl am 22. April 2012 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine<br />

für die Stichwahl können bis zum 4. Mai 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t<br />

<strong>Gera</strong>, Fachdienst Einwohnerwesen, Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong>, Raum 107, mündlich,<br />

schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch unter Einwohnerwesen@gera.de beantragt werden.<br />

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am<br />

Stichwahltag nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,<br />

kann <strong>der</strong> Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte Wahlschein für<br />

die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 5. Mai 2012, bis 12:00 Uhr, ein<br />

neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

8. Wer den Wahlscheinantrag für einen an<strong>der</strong>en stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter<br />

kann sich bei <strong>der</strong> Antragstellung <strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.<br />

Mit dem Wahlschein erhält <strong>der</strong> Wahlberechtigte:<br />

- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl, zu <strong>der</strong> er wahlberechtigt ist,<br />

- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, die Nummer<br />

des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen an<strong>der</strong>en ist nur möglich,<br />

wenn die Berechtigung zur Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />

Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie <strong>der</strong> oben genannten Behörde vor Empfangnahme <strong>der</strong><br />

Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />

auszuweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief<br />

angegebene Stelle absenden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. April<br />

2012 bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.<br />

<strong>Gera</strong>, 12. März 2012<br />

Dr. Norbert Vornehm<br />

Oberbürgermeister<br />

Der Naturschutzbeirat <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> tagt heute, am 21. März 2012, zu seiner 18. Sitzung in<br />

<strong>der</strong> Amthorstraße 11, 1. OG, im Großen Beratungsraum Zimmer 101.<br />

Beginn des öffentlichen Teiles ist 17:30 Uhr.<br />

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind im Namen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates<br />

herzlich eingeladen.<br />

Katrin Behrends<br />

stellv. Fachdienstleiterin Umwelt


21. März 2012 K48<br />

Bürgerinformation<br />

Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />

Baumaßnahme: Trebnitzer Straße<br />

Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />

Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />

Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />

Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />

Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />

Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />

entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />

Frank Meißner<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Bürgerinformation<br />

Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />

Baumaßnahme: Levenstraße<br />

Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />

Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />

Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />

Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />

Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />

Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />

entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />

Frank Meißner<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Bürgerinformation<br />

Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />

Baumaßnahme: Gagarinstraße<br />

Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />

Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />

Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />

Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />

Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />

Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />

entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />

Frank Meißner<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Bürgerinformation<br />

Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> informiert gemäß dem § 13 Satz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) über die Beendigung folgen<strong>der</strong> beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme:<br />

Baumaßnahme: Clara-Zetkin-Straße<br />

Teileinrichtung/en: Straßenbeleuchtung<br />

Die Abnahme für diese Baumaßnahme ist am 13.Dezember 2011 erfolgt.<br />

Gemäß dem § 7 ThürKAG werden für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge von den<br />

Eigentümern, Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechtes i.S. des<br />

Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.<br />

Den Beitragspflichtigen wird durch den Fachdienst Tiefbau, Beitragswesen <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong><br />

entsprechenden Bescheide ca. 3 – 4 Wochen vorher angekündigt.<br />

Frank Meißner<br />

Fachdienstleiter Umwelt<br />

Bürgerinformation<br />

Vorabinformation zur Erhebung von Erschließungs-<br />

und Straßenausbaubeiträgen<br />

Geplante Baumaßnahmen „Straßenbeleuchtung“<br />

<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> im Jahr 2012<br />

Ausgabe 12 Seite 6<br />

Die <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>, Fachdienst Tiefbau, beabsichtigt im Rahmen von Rekonstruktionen innerhalb<br />

des <strong>Stad</strong>tbeleuchtungsnetzes (d.h. Austausch verschlissener und umbruch-gefährdeter<br />

Beleuchtungsmasten einschließlich <strong>der</strong> Kabel) folgende, nach BauGB (Erschließungsbeitragssatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>) bzw. nach ThürKAG (Straßenausbau-beitragssatzung <strong>der</strong><br />

<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>) beitragspflichtige Baumaßnahmen durchzuführen:<br />

Ortslage Naulitz<br />

Scherperstraße, Unterer Weg, Am Schafgraben, Am Zoitzberg, Am Ziegenknoten<br />

Kurt-Keicher-Straße (zwischen Her<strong>der</strong>straße und Franz-Petrich-Straße)<br />

Hauerweg<br />

Röntgenweg<br />

Virchowstraße<br />

Eine Beitragsfähigkeit entsprechend dem Baugesetzbuch bzw. dem Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />

wird im Einzelfall durch die <strong>Stad</strong>tverwaltung <strong>Gera</strong>, Fachdienst Tiefbau<br />

geprüft und nachgewiesen.<br />

Eigentümer, <strong>der</strong>en Grundstück durch diese Baumaßnahmen erschlossen werden o<strong>der</strong><br />

erschließbar sind, müssen nach Fertigstellung <strong>der</strong> Maßnahme damit rechnen, dass sie für<br />

die genannte Erschließungsanlage Beiträge nach den Bestimmungen des § 7 Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetz sowie <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> bezahlen<br />

müssen.<br />

Einsichtnahme:<br />

Die Unterlagen für die bevorstehende Abrechnung (Satzung sowie in die Abrechnung einfließende<br />

Unterlagen u.a.) können im Fachdienst Tiefbau, Team Beitragsabrechnung, innerhalb<br />

von 4 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei vorheriger telefonischer Anmeldung<br />

unter 0365 838-4710 eingesehen werden.<br />

Eine Nennung <strong>der</strong> Höhe des Ausbaubeitrages ist erst nach Fertigstellung und Vorliegen <strong>der</strong><br />

zur Abrechnung benötigten Daten möglich.<br />

Die Planungsunterlagen für die technische Ausführung <strong>der</strong> Straßenausbaumaßnahme können<br />

im Fachdienst Tiefbau, Fachgebiet Straßenbau, innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen<br />

dieser Anzeige bei vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0365 838-4730 eingesehen<br />

werden.<br />

Frank Meißner<br />

Fachdienstleiter Tiefbau<br />

Allgemeine Information zu Badegewässern in <strong>Gera</strong><br />

Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

und Qualitätskriterien hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität gerecht werden.<br />

Grundlage für die Überwachung <strong>der</strong> Badegewässer und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung ist die<br />

„Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates“ vom 15. Februar<br />

2006.<br />

Mit dem Erlass <strong>der</strong> Thüringer VO über die Qualität und die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Badegewässer<br />

(ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009 wird die o.g. Richtlinie in Thüringen umgesetzt.<br />

Der Fachdienst Soziales und Gesundheit <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> gibt bekannt, dass gemäß § 12 Abs.<br />

2 <strong>der</strong> o.g. Thüringer VO das Land Thüringen eine Liste <strong>der</strong> Badegewässer erstellt und regelmäßig<br />

während <strong>der</strong> Saison vom 15. Mai – 15. September unter <strong>der</strong> Internetadresse<br />

www.thueringen.de/de/tllv/verbraucherschutz/wasser/badesaison veröffentlicht.<br />

Für das <strong>Stad</strong>tgebiet <strong>Gera</strong> sind in den Überwachungsplan die Badegewässer des Naturbades<br />

Kaimberg und des Strandbades Aga aufgenommen.<br />

Nach § 12 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer VO können aus <strong>der</strong> Bevölkerung Vorschläge und Hinweise<br />

bis zum 6. April 2012 schriftlich an das Fachgebiet Gesundheitsamt/ Team Hygiene, Gagarinstraße<br />

68, 07545 <strong>Gera</strong>, Telefon: 0365 838-3529 bzw. an den <strong>Stad</strong>tservice H 35, Heinrichstraße<br />

35 (montags bis freitags von 08.00 – 20.00 Uhr und samstags von 08.00 – 18.00 Uhr)<br />

gerichtet werden.<br />

Hannelore Bitzke<br />

Fachdienstleiterin Soziales und Gesundheit


Seite 7 Ausgabe 12 K48 21. März 2012<br />

Nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

„Röpsen, Dorna, Negis“<br />

Am Freitag, 30. März 2012 findet um 19:00 Uhr in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Röpsen,<br />

Röpsen Nr. 31 in 07554 <strong>Gera</strong> eine nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

„Röpsen, Dorna, Negis“ statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />

3. Bericht des Kassenführers<br />

4. Bericht <strong>der</strong> Rechnungsprüfer<br />

5. Entlastung des Vorstandes<br />

6. Beschluss über die Verwendung des Kassenbestandes zum 31.03.2011<br />

7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2011/2012 und<br />

Beschluss über die Festsetzung des Verteilungsplans<br />

8. Sonstiges<br />

9. Vorbereitung <strong>der</strong> Jagdpachtauszahlung<br />

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Röpsen,<br />

Dorna, Negis“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht)<br />

ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu <strong>der</strong> Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

nachzuweisen.<br />

Für die Vorbereitung <strong>der</strong> Auszahlung sind die Kontodaten mitzubringen. Entsprechend <strong>der</strong><br />

geltenden Satzung erlischt <strong>der</strong> Anspruch auf Auszahlung 6 Monate nach Feststellung des<br />

Verteilungsplanes.<br />

Vorstand Jagdgenossenschaft „Röpsen, Dorna, Negis“<br />

Nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

„Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />

Am Samstag, 31. März 2012 findet um 14:00 Uhr im Gemeindezentrum in Weißig, Weißig<br />

33 eine nicht öffentliche Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft „Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Jagdvorstehers<br />

3. Bericht <strong>der</strong> Kassenführerin<br />

4. Bericht des Rechnungsprüfers<br />

5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />

6. Sonstiges<br />

7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und Beschluss über die Festsetzung<br />

des Verteilungsplans<br />

8. Auszahlung <strong>der</strong> Jagdpacht gemäß Beschlussfassung bis 2011<br />

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Weißig,<br />

Gorlitzsch, Schafpreskeln“. Bei Verhin<strong>der</strong>ung kann sich je<strong>der</strong> Jagdgenosse durch seinen<br />

Ehegatten, volljährigen Verwandten in gera<strong>der</strong> Linie, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte<br />

volljährige Person o<strong>der</strong> durch ein volljähriges Mitglied <strong>der</strong>selben Jagdgenossenschaft<br />

unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.<br />

Da eine Erbengemeinschaft o<strong>der</strong> Eigentümergemeinschaft nur durch eine Stimme und entsprechen<strong>der</strong><br />

Fläche vertreten werden kann, hat <strong>der</strong> Vertreter eine schriftliche Vollmacht<br />

aller Erben bzw. Eigentümer vorzulegen. Juristische Personen werden durch die vom Gesetz<br />

bestimmten Personen vertreten.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> geltenden Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft erlischt <strong>der</strong> Anspruch auf<br />

Auszahlung 6 Monate nach Feststellung des Verteilungsplans.<br />

Vorstand <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft „Weißig, Gorlitzsch, Schafpreskeln“<br />

<strong>Stad</strong>trat <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />

Sprechzeiten<br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 101, Tel. 0365 8381530<br />

CDU-Fraktion<br />

Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 104, Tel. 0365 8381520<br />

Fraktion Arbeit für <strong>Gera</strong><br />

Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381510<br />

SPD-Fraktion<br />

Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 103, Tel. 0365 8381540<br />

FDP-Fraktion<br />

Dienstag, 27. März 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0356 8381550<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des <strong>Stad</strong>trates<br />

am 15. März 2012<br />

Beschluss-Nr.: Betreff:<br />

163/2004, 3. Erg. SRH Wald-Klinikum <strong>Gera</strong> gGmbH<br />

Besetzung Aufsichtsrat<br />

113/2009, 2. Erg. Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV)<br />

– Besetzung Verbandsversammlung<br />

Neubenennung eines Verbandsmitgliedes<br />

13/2012 Ortspauschale 2012<br />

Verteilung <strong>der</strong> Ortspauschale auf die 15 Ortsteile<br />

<strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />

48/2006 3. Erg. 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Benutzung <strong>der</strong><br />

öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />

(Grünanlagensatzung)<br />

5/2012 Bebauungsplan B/03/91 Wohn- und Gewerbegebiet<br />

„ Am Trebnitzer Kreuz“ 1. Än<strong>der</strong>ung<br />

- Einleitung des 1. Än<strong>der</strong>ungsverfahrens<br />

- Satzung über eine Verän<strong>der</strong>ungssperre VS/23/12<br />

Beschluss des Ortsteilrates Langenberg vom 6. Februar 2012<br />

Beschluss-Nr.: Betreff:<br />

12/2012 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />

Jubiläen<br />

Die Beschlüsse können zu den Sprechzeiten im Fachdienst <strong>Stad</strong>trat/Ortsteilräte, Zimmer<br />

120, eingesehen werden.<br />

Vorläufige Tagesordnungen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen <strong>der</strong> <strong>Gera</strong>er Ortsteilräte<br />

Ortsteilrat Röpsen<br />

Montag, 26. März 2012, 19:00 Uhr, Gemeindehaus Röpsen<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 27. Februar 2012<br />

2 Stellungnahme zum Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) –<br />

Antrag <strong>der</strong> Gewi Windpark GmbH & Co. 10. Beteiligungs KG auf Genehmigung<br />

nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am<br />

Standort <strong>Gera</strong>-Seligenstädt<br />

3 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />

4 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />

5 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Hartick<br />

Ortsteilbürgermeister<br />

Ortsteilrat Falka<br />

Donnerstag, 29. März 2012, 19:30 Uhr, Büro des Ortsteilrates<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23. Februar 2012<br />

2 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />

3 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />

4 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Dietrich<br />

Ortsteilbürgermeister<br />

Ortsteilrat Liebschwitz<br />

Donnerstag, 29. März 2012, 19:00 Uhr, „Keller 25“, Salzstraße 146<br />

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1 Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift vom 23. Februar 2012<br />

2 Verwendung <strong>der</strong> Ortspauschale 2012<br />

3 Auswertung <strong>der</strong> Beratung beim Thüringer Landesbergamt<br />

4 Informationen durch den Ortsteilbürgermeister<br />

5 Bürgeranfragen/Sonstiges<br />

B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

Schleicher<br />

Ortsteilbürgermeister


21. März 2012 K48<br />

Bezugsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

„<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“<br />

Die „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ erscheinen wöchentlich mittwochs<br />

in <strong>der</strong> Wochenzeitung „Kommunaler Anzeiger für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ und werden<br />

kostenlos an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> verteilt.<br />

Bei Nichtzustellung können die <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> bis eine Woche nach<br />

Erscheinen im <strong>Stad</strong>tService H35, Heinrichstraße 35, zu den Öffnungszeiten montags bis<br />

freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr abgeholt werden.<br />

In zurückliegende Ausgaben <strong>der</strong> „<strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t<br />

<strong>Gera</strong>“ kann im Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>tverwaltung, Rathaus, Kornmarkt<br />

12, Zimmer 112, Einsicht genommen werden. Die Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzungen des<br />

<strong>Stad</strong>trates <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> und seiner Ausschüsse liegen im Fachdienst <strong>Stad</strong>trat/<br />

Ortschaftsräte zur Einsichtnahme aus.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t- und Regionalbibliothek, Puschkinplatz 7, und in <strong>der</strong> Zweigstelle <strong>Gera</strong>-Lusan<br />

in <strong>der</strong> Werner-Petzold-Straße 10 sowie im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten,<br />

Handwerkerhof 13, liegt das jeweils aktuelle Exemplar <strong>der</strong> Zeitung „Kommunaler Anzeiger<br />

für die <strong>Otto</strong>-<strong>Dix</strong>-<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong>“ bis zum Erscheinen <strong>der</strong> Neuausgabe zur Abholung bereit.<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong><br />

Herausgeber: <strong>Stad</strong>tverwaltung <strong>Gera</strong>, Der Oberbürgermeister<br />

Ausgabe 12 Seite 8<br />

Redakteur: Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Oertel<br />

Kornmarkt 12, 07545 <strong>Gera</strong><br />

Ruf: 0365 838 11 13<br />

Druck: OTZ Druckzentrum GmbH & Co.<br />

Verlag: OTZ - Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG,<br />

Alte Straße 3, 04626 Löbichau<br />

Hier enden die „ <strong>Öffentliche</strong>n <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Stad</strong>t <strong>Gera</strong> “.

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