V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag
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Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> – Gemeinderat Lfd.Nr. 17 Jahr 2012<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
Donnerstag, 05. Juli 2012<br />
im Sitzungszimmer der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
Anwesende:<br />
1. Bürgermeister Hubert Koller (ÖVP)<br />
2. Vizebürgermeister Herbert Rudlstorfer (ÖVP)<br />
3. Gemeinderat Josef Rudlstorfer (ÖVP)<br />
4. Gemeinderat Ing. Anton Pflügl (ÖVP)<br />
5. Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr (ÖVP)<br />
6. Gemeinderätin Claudia Hoffelner (ÖVP)<br />
7. Gemeinderat Gerhard Fleischanderl (ÖVP)<br />
8. Gemeinderat Norbert Affenzeller (ÖVP)<br />
9. Gemeinderat Stefan Baresch (ÖVP)<br />
10. Gemeinderat Franz Stöcklegger (SPÖ)<br />
11. Gemeinderat Steffen Broda (SPÖ)<br />
12. Gemeinderat Christian FlautnerFPÖ)<br />
13. Gemeinderat Leopold Pammer (GRÜNE)<br />
Ersatzmitglieder:<br />
Sonstige Personen:<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes:<br />
Amtsleiter Hubert Hölzl<br />
Es fehlen:<br />
Entschuldigt: Unentschuldigt:<br />
Schriftführer: Amtsleiter Hubert Hölzl<br />
Zuhörer: Thomas Böhm, Oberer Markt 1<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19. Juni 2012 unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am<br />
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zum Ende der<br />
heutigen Sitzung zur Einsichtnahme auf liegt. Sollten bis dahin keine Einwendungen<br />
eingebracht werden, gilt diese Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />
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Tagesordnung:<br />
1. Flächenwidmungsplan Nr. 2/2004.-Änderung Nr. 15 „Fleischanderl“; Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1/2004.-Änderung Nr. 4; Umwidmung einer Teilfläche<br />
(etwa 1.525 m2) von land- und forstwirtschaftlichen Grünland in Eingeschränktes<br />
Gemischtes Baugebiet (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeinderat Gerhard Fleischanderl<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat am 23. Februar 2012 der<br />
vorliegenden Umwidmung grundsätzlich zugestimmt. Das Verfahren im Sinne des Oö.<br />
Raumordnungsgesetzes wurde daher eingeleitet. Aufgrund von fachlichen<br />
Meinungsverschiedenheiten fand vor Planerstellung nochmals eine Besprechung zwischen<br />
Ortsplaner DI Max Mandl und Herrn DI Friedrich Katzensteiner, Land Oberösterreich,<br />
Abteilung Raumordnung, statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde die nun vorliegende<br />
Widmungsänderung bzw. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes vereinbart.<br />
Das gegenständliche Änderungsverfahren umfasst die Umwidmung von Teilen der<br />
Grundstücke-Nr. 1323/7, 1323/8, 1581 und 1523/7 (nach Grenzbereinigung: 1323/7, 1323/8<br />
und 1329/2), alle KG <strong>Leopoldschlag</strong>, von land- und forstwirtschaftlichen Grünland in<br />
Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung.<br />
Mit Verständigung vom 1. April 2012 wurden die bekannten Planungsträger nachweislich<br />
verständigt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. In den vorliegenden<br />
Stellungnahmen (Linz AG Strom vom 10. April 2012, Landwirtschaftskammer Oberösterreich<br />
vom 19. April 2012 und Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 24. Mai 2012) wurden gegen<br />
die beabsichtigte Umwidmung keine Einwände erhoben. Seitens des Amtes der oö.<br />
Landesregierung, Abteilung Raumordnung, besteht aus raumplanerischer Sicht gegen das<br />
Planungsvorhaben ebenfalls kein fachlicher Einwand.<br />
Mit Kundmachung vom 1. April 2012 wurde das gegenständliche Umwidmungsverfahren<br />
öffentlich kundgemacht. Gleichzeitig wurden die betroffenen Grundeigentümer nachweislich<br />
verständigt. Im vorgesehenen Zeitraum wurden keine Stellungnahmen eingereicht.<br />
Antrag:<br />
Gemeinderat Gerhard Fleischanderl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, die Änderung Nr. 15 „Fleischanderl“ zum Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 2 und die Änderung Nr. 4 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 im Sinne der<br />
vorliegenden Planunterlagen vom 23. Februar 2012 zu genehmigen.<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
2. Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz; Bestellung einer Koordinatorin und<br />
Erlassung eines Frauenförderprogramms (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeinderätin Claudia Hoffelner<br />
Das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Jänner 2000 in Kraft. Nach § 34 des<br />
zitierten Gesetzes hat der Gemeinderat ein Frauenförderprogramm für einen Zeitraum von<br />
sechs Jahren zu erstellen. Am 26. März 2001 hat die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
erstmals ein Frauenförderprogramm beschlossen. Dieses wurde im Jahre 2006 für weitere<br />
sechs Jahre bis zum 30. Juni 2012 verlängert.<br />
Zudem ist in Gemeinden mit mehr als fünf Bediensteten eine Koordinatorin für eine<br />
sechsjährige Funktionsdauer zu bestellen. Die Funktionsdauer der Koordinatorin endet<br />
ebenfalls am 30. Juni 2012. Die Koordinatorin wird mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf<br />
Vorschlag des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt.<br />
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Antrag:<br />
Gemeinderätin Claudia Hoffelner stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />
a) das Frauenförderungsprogramm vom 26.03.2001 um weitere sechs Jahre zu verlängern<br />
(= bis 30. Juni 2018);<br />
b) die Vertragsbedienstete Maria Magdalena Biberhofer als Koordinatorin für die<br />
Funktionsdauer von 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2018 vorzuschlagen.<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
3. Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Leopoldschlag</strong>; Indexanpassung der Mindest-<br />
und Höchstbeiträge ab dem Arbeitsjahr 2012/2013 (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr<br />
Gemäß § 7 Elternbeitragsverordnung 2011 ändern sich der Mindest- und der Höchstbetrag<br />
gemäß §§ 4 und 5 jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der<br />
Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005. Dabei<br />
ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden.<br />
Auf Grund der Berechnung in der Indexreihe Verbraucherpreisindex 2005 ergibt sich eine<br />
Steigerung von 3,3 %. Der Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch wird nicht erhöht<br />
und bleibt unverändert bei EUR 100,-- pro Monat.<br />
Antrag:<br />
Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, in der Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Leopoldschlag</strong> vom 23.<br />
Februar 2011 folgende Indexanpassungen vorzunehmen:<br />
§ 3 – Mindestbeitrag<br />
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />
1. für Kinder unter drei Jahren: EUR 46,-- und<br />
2. für Kinder über drei Jahren: EUR 39,--<br />
§ 4 – Höchstbeitrag<br />
Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />
darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden höchstens EUR 165,--.<br />
Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />
darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />
Wochenstunden bei Schulkindern höchstens 103,--.<br />
§ 6 – Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 3 Jahren<br />
Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />
1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, höchstens EUR 165,-- oder<br />
2. 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, höchstens EUR 220,--<br />
§ 7 – Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren<br />
(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />
1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />
Wochenstunden bei Schulkindern, höchstens EUR 103,-- (mindestens EUR 39,--),<br />
oder<br />
2. 4 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, höchstens EUR 137,--<br />
(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als vier<br />
Tagen pro Woche wird folgender Tarif festgesetzt:<br />
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1. Tarif für 1 Tag pro Woche: 38 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />
2. Tarif für 2 Tage pro Woche: 76 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />
3. Tarif für mehr als 2 Tage pro Woche: 100 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
4. Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag; Übernahme der Haftung<br />
(Bürgschaftserklärung) für ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />
Die Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag errichtet die Kanalerweiterung<br />
Mardetschlag. Mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 30. Jänner 2012, AZ:<br />
Wa—2012-701396/6-Lu/Kl, wurde die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Der Auftrag für<br />
die Erd- und Baumeisterarbeiten wurde an die Firma NSB Neu-San-Bau GmbH, Windhaag<br />
bei Freistadt, vergeben. In der 24. Kalenderwoche wurde mit dem Bau begonnen.<br />
Gesamtbaukosten EUR 750.000,--<br />
Anschlussgebühren EUR 158.470,--<br />
Zuschuss Land EUR 33.600,--<br />
Rest EUR 557.930,--<br />
Zur Finanzierung wurde daher ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- ausgeschrieben.<br />
Die Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag hat mit Antrag vom 21. Mai 2012 die<br />
Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ersucht, eine Bürgschaft für das Darlehen zu übernehmen. In<br />
der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 23. Mai 2012 wurde einer solchen Bürgschaft<br />
grundsätzlich zugestimmt.<br />
Gemäß § 85 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung bedarf die Übernahme einer Haftung einer<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />
Antrag:<br />
Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, dass die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> zur Sicherstellung aller<br />
Forderungen des Darlehensgeber zuzüglich Zinsen, Spesen und sonstiger Nebengebühren<br />
die Haftung als Bürge und Zahler für ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- gemäß §<br />
1357 ABGB im Sinne der vorliegenden Haftungsurkunde übernimmt.<br />
Beilage: 1 Haftungsurkunde<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
5. Kanalgebührenordnung vom 11. Oktober 2007; Ergänzung, Streichung und<br />
Korrektur von Formulierungen; 2. Novelle (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeinderat Josef Rudlstorfer<br />
Die Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> wurde im Jahre 2007 neu<br />
erlassen. Im Rahmen der Anwendung sind Textformulierungen hervorgetreten, die korrigiert<br />
werden müssen, damit eine eindeutige und unmissverständliche Auslegung gewährleistet ist.<br />
Erläuterungen:<br />
Im § 9 Abs. 2 ist auf einen falschen Absatz verwiesen.<br />
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In der letzten Novelle wurde ein Abschlag für Bäckereien eingeführt, der jedoch<br />
praxisgerecht nur von der Verbrauchsgebühr abgerechnet werden kann. Der Zusatz<br />
„Mindestgebühr“ ist daher zu streichen.<br />
Für den § 2 Abs. 7 besteht eine neue Formulierung des Landes Oberösterreich<br />
(Musterkanalordnung), die übernommen werden soll, damit alle Unklarheiten beseitigt sind.<br />
Antrag:<br />
Gemeinderat Josef Rudlstorfer stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> vom 5. Juli 2012, mit der die<br />
Kanalgebührenordnung vom 11. Oktober 2007 geändert wird (= 2. Novelle)<br />
I.<br />
1. Im § 9 Abs. 2 ist im ersten Satz der zitierte Absatz auf (7) zu ändern.<br />
2. Im § 5 Zif. 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „der Mindestgebühr oder“ gestrichen.<br />
3. Im § 2 Abs. 7 wird lit b) neu formuliert „tritt durch die Änderung an einem angeschlossenen<br />
bebauten Grundstück eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß § 2 ein<br />
(insbesondere durch Zu- und Umbau, bei Neubau nach Abbruch, bei Änderung des<br />
Verwendungszwecks sowie Errichtung eines weiteren Gebäudes), ist die<br />
Kanalanschlussgebühr in diesem Umfang zu entrichten, sofern die der<br />
Mindestanschlussgebühr entsprechende Fläche überschritten wird.“<br />
II.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung tritt mit 1. August 2012 in Kraft.<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
6. Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Leopoldschlag</strong> – Erweiterung Wullowitz;<br />
Projektierung und Bauleitung,-Auftragsvergabe (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 6. Oktober 2011 wurde eine Kaufvereinbarung für die<br />
Kläranlage Wullowitz, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> und dem<br />
Land Oberösterreich, genehmigt. Seit der Übernahme ist die Kläranlage nicht wieder in<br />
Betrieb genommen worden.<br />
Mit dem Verkauf des ehemaligen Zollamtsgeländes Wullowitz muss auch die Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> Entscheidungen hinsichtlich Abwasserentsorgung treffen. Insbesondere für<br />
den Fall, dass Betriebe auf dem Gelände ansiedeln.<br />
In einem ersten Schritt ist ein Kanalprojekt notwendig, damit geklärt werden kann, ob die<br />
Kläranlage reaktiviert werden soll oder ob ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz mit<br />
Druckleitung (Anschlusspunkt Leitmannsdorf) wirtschaftlicher erscheint.<br />
Der Bau der Kanalerweiterung Wullowitz kann erst nach Vorliegen einer gesicherten<br />
Finanzierung vorgenommen werden.<br />
Seitens des Zivilingenieurbüros DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH, Linz, liegt ein<br />
Honorarangebot vom 20. März 2012 in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages vor. Der<br />
Mustervertrag aus der Schriftenreihe „Rechts- und Finanzpraxis der Gemeinden“ umfasst ein<br />
gemeinsames Angebot für Planung und Bauleitung.<br />
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Projektierungsumfang:<br />
ca. 2.150 m Schmutzwasserkanäle<br />
ca. 2.010 m Druckleitungen (falls erforderlich)<br />
ca. 250 m Hausanschlüsse (ca. 25 Stk. á 10 m)<br />
Pumpwerk<br />
Umfang der Arbeiten:<br />
Projektierung: Der Umfang dieser Phase umfasst gemäß Ziviltechnikerwerkvertrag<br />
Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Details, baureife Planung bzw. Erstellen der<br />
Ausführungsunterlagen zum Teil, Oberleitung und Koordination in der Planungsphase. Die<br />
Planungsphase ist mit der wasserrechtlichen Bewilligung des Projektes abgeschlossen<br />
(einschließlich Erstellen der Förderunterlagen und Teilnahme an Veranstaltungen).<br />
Bauleitung: Diese Phase umfasst gemäß Ziviltechnikerwerkvertrag: Erstellen der<br />
Ausschreibungsunterlagen zum Teil, Oberleitung in der Bauausführungsphase, örtliche<br />
Bauleitung, technische und kaufmännische Bauaufsicht. Die Bauleitungsphase umfasst<br />
daher alle Arbeiten von der Ausschreibung bis zu Abnahme einschließlich Erstellen der<br />
Unterlagen für die wasserrechtliche und technische (finanzielle) Kollaudierung mit Teilnahme<br />
an Verhandlungen.<br />
Die Aufgliederung der Arbeiten entspricht dem Ziviltechnikerwerkvertrag für<br />
Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau.<br />
Debatte: Keine<br />
Antrag:<br />
Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, mit dem Büro DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH,<br />
Niederreithstraße 43, 4020 Linz, den vorliegenden Ziviltechnikervertrag für<br />
Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau (Planungsphase und<br />
Bauausführungsphase) gemäß dem Honorarangebot vom 20. März 2012 für den Bau der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage Wullowitz abzuschließen:<br />
Planungsphase: EUR 21.640,--<br />
(Nebenkosten für Fahrt und Aufenthalt werden in der Planungsphase nicht in Rechnung<br />
gestellt).<br />
Vermessungskosten: EUR 2.450,--<br />
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang (Laufmeter, etc.).<br />
Bauausführungsphase:<br />
Planung in der Bauausführungsphase: EUR 20.190,--<br />
Örtliche Bauleitung EUR 22.500,--<br />
Fahrtkosten: EUR 40,-- pro Fahrt<br />
Ausführungs- und Bestandsvermessung: EUR 0,60 pro Laufmeter<br />
Baustellenkoordinator (in Kombination mit der örtlichen Bauleitung): EUR 1.710,--<br />
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang (Laufmeter, etc.)<br />
Bei den einzelnen Beträgen handelt es sich um Nettosummen.<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
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7. Beitritt zum „Agenda 21“ – Bürgerbeteiligungsprozess (Grundsatzbeschluss)<br />
Berichterstattung: Vizebgm. Herbert Rudlstorfer<br />
In der letzten Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2012 hat DI Roman ZEBISCH von der SPES<br />
Zukunftsakademie, Schlierbach, das Aktionsprogramm „Lokale Agenda 21“ vorgestellt.<br />
Agenda 21 bedeutet:<br />
- „Entwicklung vor Ort“ als „eigenständiger Weg“ in Richtung Lebensqualität und<br />
Nachhaltigkeit<br />
- „mit den Bürgern“ eine Zukunftsperspektive erarbeiten, die über kurzfristige<br />
Planungshorizonte und einzelne Sachthemen hinausgeht und<br />
- diese in konkreten Maßnahmen und innovativen Projekten umzusetzen.<br />
Das Projekt soll in erster Linie einen Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung starten<br />
und begleiten. Um das zu erreichen, ist eine rege und aktive Beteiligung der Bürger und<br />
Gemeindevertreter notwendig. Der Prozessablauf stellt sich schemenhaft wie folgt dar:<br />
Gemeinderatsbeschluss – Vorbereitung – breite Sensibilisierung – Feststellung: unserer<br />
Stärken, unsere Schwächen, unsere Entwicklungspotentiale (aktive Analyse mit einer<br />
ganztägigen Zukunftswerkstätte) – Erarbeitung Zukunftsprofil – Lebendige Präsentation und<br />
Begeisterung zur Mitarbeit - Projektumsetzung<br />
Mögliche Projektbereiche wären:<br />
Entwicklung der Gemeinde nach Fertigstellung der S10<br />
Tourismus: Stärken, Schwächen, Entwicklung<br />
Nahversorgung<br />
Natura 2000-Grünes Band Europa Informationsbüro <strong>Leopoldschlag</strong>: Möglichkeiten nutzen<br />
Familienfreundliche Gemeinde<br />
Abwanderung: Gegenmaßnahmen, Initiativen, Vereinsaktivitäten, ..<br />
Die Kosten für die Projektbegleitung bewegen sich zwischen EUR 20.0000,-- und EUR<br />
25.000,--. Die Förderung beträgt 75 % (max. EUR 17.500,--).<br />
Der heutige Beschluss ist ein Grundsatzbeschluss, das Gemeindeentwicklungsprogramm<br />
„Agenda 21“ in <strong>Leopoldschlag</strong> zu starten. Die Auftragsvergabe für die Prozessbegleitung<br />
erfolgt nach Vorliegen von Angeboten zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Debatte:<br />
Christian FLAUTNER: Müssen die Kosten vorfinanziert werden? Meine Sorge ist, dass es zu<br />
keiner ausreichenden Bürgerbeteiligung kommt.<br />
Franz STÖCKLEGGER: Ich sehe ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung.<br />
Leopold PAMMER: In Windhaag/Fr. wird das Projekt in erster Linie vom Bürgermeister<br />
getragen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir alle vier Fragen aus dem Handbuch mit „JA“<br />
beantworten können. Grundsätzlich wäre ein externer Berater gut, um einer Stallblindheit zu<br />
entgehen. Ich schließe mich der Mehrheit an.<br />
Stefan BARESCH: Wir können die Zukunft nicht erfinden. Das Thema Abwanderung ist eng<br />
verbunden mit der Frage „Ausbau Infrastruktur (S 10)“.<br />
Antrag:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> bekennt sich zu den Zielen und Inhalten einer<br />
nachhaltigen Entwicklung und setzt dazu unter aktiver Einbindung der Bürger/innen einen<br />
Agenda 21-Zukunftsprozess um.<br />
Der Gemeinderat beschließt daher, dass<br />
- in der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ein Agenda 21-Prozess gestartet und umgesetzt wird<br />
und<br />
- der Agenda 21-Prozess vom Gemeinderat bestmöglich unterstützt wird.<br />
Beim Land Oberösterreich soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.<br />
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Abstimmung und Beschluss:<br />
12 Stimmen für den Antrag.<br />
1 Stimmenthaltung (Norbert Affenzeller)<br />
Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
8. Projekt „Lernen über die Grenzen hinweg – Traditionen ohne Unterschied“; EFRE-<br />
Fördervereinbarung im Rahmen des Kleinprojektefonds (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr<br />
Die Bürgermeister der Gemeinden <strong>Leopoldschlag</strong> und Plana nad Luznici haben sich 2011 im<br />
Rahmen einer grenzüberschreitenden Kulturveranstaltung in <strong>Leopoldschlag</strong> kennengelernt.<br />
Nach einem Besuch des Bürgermeisters Ing. Jiri Simanek im Jänner 2012 in <strong>Leopoldschlag</strong><br />
wurde vereinbart, einen näheren grenzüberschreitenden Austausch anzustreben.<br />
Projektinhalt sollen je drei Begegnungsmaßnahmen aus dem Bereich Kultur und Bildung in<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> und in Plana nad Luznici sein. Ziel sollte es sein, die Bevölkerung beider<br />
Gemeinden mit den Traditionen und der Kultur der Nachbargemeinden bzw. des<br />
Nachbarlandes näher bekannt zu machen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.<br />
Aktivitäten im Rahmen des Projektes:<br />
Am 12. August 2012 nimmt der Musikverein <strong>Leopoldschlag</strong> gemeinsam mit einer Delegation<br />
aus der Gemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> am internationalen Blasmusikfestival in Plana nad Luznici<br />
aktiv teil. Die traditionelle oö. Blasmusik soll hier präsentiert werden.<br />
Delegationen (Kultur, Musik, Feuerwehr, Gemeinde) aus <strong>Leopoldschlag</strong> nehmen an weiteren<br />
Veranstaltungen in Plana nad Luznici teil (Venzelsfest im September 2012, feierliche<br />
Einweihung des neuen Feuerwehrautos im November 2012, Faschingsumzug im Februar<br />
2013). Im Gegenzug präsentiert der Gesangschor Harmonie sowie der Männerchor Stryclet<br />
beim Adventskonzert am 16. Dezember 2012 in <strong>Leopoldschlag</strong> typische tschechische<br />
Weihnachtslieder. Im Herbst 2012 besuchen Schüler und Lehrkräfte aus Plana nad Luznici<br />
die Volksschule <strong>Leopoldschlag</strong>. Im Frühjahr 2013 ist ein Gegenbesuch geplant. Ziel ist es,<br />
eine längerfristige Zusammenarbeit der Schulen einzuleiten. Neben der freundschaftlichen<br />
Begegnung zwischen Vereinen, Gemeindevertretern und Schulen beider Gemeinden ist ein<br />
fachlicher Austausch zu verschiedenen Themen geplant.<br />
Am 15. März 2012 haben die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> gemeinsam mit der<br />
tschechischen Gemeinde Plana nad Luznici für das Projekt „Lernen über die Grenzen<br />
hinweg – Traditionen ohne Unterschied“ eine Förderung aus dem Kleinprojektefonds<br />
beantragt.<br />
Projektskosten (Reise- und Buskosten, Verpflegung, Werbung, …) EUR 18.336,--<br />
Die Förderhöhe beträgt 60 % und somit EUR 11.001,60<br />
Öffentliche Eigenmittel des Projektträgers EUR 3.034,40<br />
Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten, Eintrittsgelder EUR 3.500,--<br />
Nationale öffentliche Zuschüsse EUR 1.000,--<br />
Das gesamte Projekt ist vorzufinanzieren. Mit Schreiben des Regionalmanagements Oö.,<br />
Geschäftsstelle Mühlviertel, vom 27. April 2012 wurde mitgeteilt, dass der<br />
Lenkungsausschuss das Projekt genehmigt hat. Eine entsprechende Fördervereinbarung,<br />
die dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird, ist abzuschließen.<br />
Antrag:<br />
Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, die vorliegende EFRE-Fördervereinbarung (Kleinprojektefons<br />
Südböhmen – NÖ – OÖ) im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden<br />
Zusammenarbeit zum Projekt „Lernen über die Grenzen hinweg – Traditionen ohne<br />
Unterschied“, Projektnummer: ETZ-KPF/OÖ/09/003, zu genehmigen.<br />
Debatte:<br />
Franz STÖCKLEGGER: Ich würde für eine Gemeinde in Grenznähe bevorzugen.<br />
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Leopold PAMMER: Sein Favorit ist die Nachbargemeinde Dolni Dvoriste / Unterhaid.<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
10 Stimmen für den Antrag<br />
3 Stimmenthaltungen (Stefan Baresch, Franz Stöcklegger, Steffen Broda)<br />
Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
9. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt über die Einschau in die<br />
Gebarung der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong>.-Stellungnahme der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> (Beschluss)<br />
Berichterstattung: Bgm. Hubert Koller<br />
Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Gem60-1-9-2011-Wg/Ro, vom März<br />
2012 wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates zur Kenntnis genommen. Die<br />
Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des<br />
Prüfungsberichtes Punkt für Punkt entsprechend der Gliederung des Prüfungsberichtes zu<br />
den darin gemachten Feststellungen Stellung zu nehmen.<br />
Antrag:<br />
Bürgermeister Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
den Antrag, folgende Stellungnahme zu beschließen:<br />
Im Sinne des o.a. Schreibens wird gemäß § 9 (1) Oö. Gemeindeprüfungsverordnung 2008<br />
die Stellungnahme der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> zum Prüfungsbericht der<br />
Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom März 2012 übermittelt:<br />
Wirtschaftliche Situation<br />
Lustbarkeitsabgabe<br />
Alle Schriftstücke (Anmeldungen und Abrechnungen) werden ordnungsgemäß im Sinne der<br />
Dienstbetriebsordnung vom Leiter des Gemeindeamtes mit dem Eingangsstempel versehen.<br />
Zudem wird zukünftig darauf geachtet, dass im Rahmen der Anmeldung die aufgelegte<br />
Kartenanzahl nachweislich (laufende Nummer) bekanntgegeben wird. Weiters sind alle<br />
Veranstalter im Zuge der Anmeldung auf die fristgerechte Abrechnung hinzuweisen. In der<br />
Dienstbesprechung am 17. April 2012 wurden alle Bediensteten auf die entsprechenden<br />
gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.<br />
Zur Befreiung von Kulturvereinen: „Es kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche<br />
vom Land Oberösterreich subventionierte Kulturvereinigungen jedenfalls keine<br />
Erwerbsabsicht zugrunde liegt. Diese Veranstaltungen unterliegen daher nicht der<br />
Abgabenpflicht“ (Auszug aus dem Schreiben vom Amt der oö. Landesregierung vom 9. März<br />
1993). Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> wird im Rahmen der nächsten Veranstaltungen<br />
der Kulturvereinigungen (VBV oder Pammerwirt) entsprechende Subventionszusagen<br />
einfordern.<br />
Zu den traditionellen Veranstaltungen wie Sonnwend- und Petersfeuer, Pfingstturnier oder<br />
Musikkonzerte wird angemerkt, dass bei solchen Veranstaltungen kein Eintritt verlangt wird.<br />
Bei einer Abrechnung nach der Roheinnahme würde ebenfalls keine Abgabe entstehen, da<br />
keine Vergütungen im Sinne des § 15 Abs. 2 Oö. Lustbarkeitsabgabe eingehoben werden. In<br />
Zukunft werden alle Veranstaltungen einer genauen Überprüfung hinsichtlich<br />
Lustbarkeitsabgabe unterzogen.<br />
Kommunalsteuer<br />
Im Bereich der Kläranlage wird eine Personalkooperation mit der Marktgemeinde Windhaag<br />
bei Freistadt verhandelt. Die entsprechenden Zusagen des Amtes der oö.<br />
Landesregierungen liegen mündlich vor. Im Rahmen der Vertragserstellung wird auch diese<br />
Problematik berücksichtigt.<br />
Der Bereich Trinkwasserversorgung ist Angelegenheit der Wassergenossenschaften.<br />
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Grundsteuerbefreiung<br />
Wie im Prüfungsbericht angeführt, entsprechen die beim Grundwert eingesetzten m2-Preise<br />
den aktuellen Grundstückpreisen. Eine Anpassung der Höhe wird im Bedarfsfall<br />
vorgenommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass von Seiten des Gesetzgebers<br />
beabsichtigt ist, die Zeitliche Grundsteuerbefreiung in absehbarer Zeit einzustellen.<br />
Fremdfinanzierungen<br />
Neue Vorhaben in der Hoheitsverwaltung werden ohne Fremdfinanzierungsanteil<br />
durchgeführt. Zwischenfinanzierungen werden so weit als möglich vermieden.<br />
Liegenschaft Löwenstein<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist nach wie vor bestrebt, das bestehende Altgebäude zu<br />
verwerten. Aufgrund der Marktsituation musste der Verkaufspreis um € 20.000,-- auf €<br />
68.000,-- gesenkt werden. Bisher wurde vom Immobilienmaklerbüro kein Käufer gefunden.<br />
Die Aufschließung des neuen Siedlungsbereiches ist eine Grundvoraussetzung für die<br />
Verwertung der Grundstücke. Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat daher im Bauprogramm<br />
2012 dieses Vorhaben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorgesehen.<br />
Darlehen für ABA BA03<br />
Die Streckung der Laufzeit für das gegenständliche Siedlungswasserbaudarlehen auf 33<br />
Jahre war eine Forderung des Amtes der oö. Landesregierung. Zum Zeitpunkt der<br />
Anbotslegung im Jahre 2009 waren keine besseren Konditionen zu bekommen.<br />
Der Nachtrag der Raiffeisenbank Region Freistadt wurde, wie im Protokoll angeführt, dem<br />
Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
Zukünftig werden diesbezügliche Wirkungen von Gemeinderatsbeschlüssen ausführlicher im<br />
Gemeinderatsprotokoll vermerkt.<br />
Kassenkredit<br />
Es wird festgehalten, dass die Gemeindeverantwortlichen die Einhaltung der gesetzlichen<br />
Vorgaben immer im Auge haben und zukünftig keine gesetzlichen Verpflichtungen verletzt<br />
werden.<br />
Der Habenzinssatz wird mit der Bank neu verhandelt. Die derzeitige Lage bildet jedoch keine<br />
optimale Grundlage für gute Abschlüsse.<br />
Dienstpostenplan<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> beabsichtigt mit der Nachbargemeinde Windhaag bei<br />
Freistadt eine Personalkooperation für die Kläranlagenbetreuung einzugehen. Ein<br />
Probebetrieb sowie die Feststellung des Zeitaufwands sind bereits abgeschlossen. An das<br />
Amt der oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, wurde ein Ansuchen um<br />
Bewilligung der Vereinbarung gestellt. Eine mündliche Zusage vom 27. Juni 2012 zum<br />
Projekt besteht bereits. Nach Abschluss der Gespräche wird der Dienstpostenplan<br />
entsprechend den neuen Vorgaben beschlossen.<br />
Mit der Klärwärter-Personalkooperation würde die Beschäftigung von Aushilfskräften zum<br />
Großteil wegfallen. Ebenso könnte der derzeit unbesetzte Dienstposten GD 25.1 (0,25<br />
Personaleinheiten) endgültig aus dem Dienstpostenplan genommen werden.<br />
Kindergarten<br />
Über den derzeit unbesetzten Dienstposten GD 25.1 mit 0,25 Personaleinheiten kann erst<br />
nach der Entscheidung hinsichtlich Klärwärter-Personalkooperation entschieden werden. Im<br />
Falle einer Personalkooperation ist vorgesehen, den Dienstposten aufzulassen.<br />
Organisation<br />
Im Rahmen des Amtsleiterwechsels (April 2012) wurde die Aufgabenverteilung in der<br />
Verwaltung neu strukturiert und in entsprechenden Aufstellungen festgehalten. Die<br />
Übertragung in das vorgesehene Formular wird ehestens nachgeholt.<br />
Für die Mitarbeiter im Bauhof wurde eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erstellt.<br />
Die weiteren Arbeitsplatzbeschreibungen werden überarbeitet bzw. werden für die<br />
Kindergartenpädagoginnen entsprechende Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt.<br />
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Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat in den letzten Jahren einzelne Abonnements<br />
gekündigt (z.B. Ausgaben der Oö. Gemeindezeitung). Die derzeit bezogenen Druckwerke<br />
scheinen aus Sicht der Gemeinde vertretbar.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Die Vorschläge zur Kanalgebührenordnung (Einhebung Grundgebühr, Anhebung der<br />
jährlichen Mindestgebühr pro Person, Erhöhung der Benützungsgebühr für die<br />
Übernahmestelle) werden an den zuständigen Gemeindeausschuss delegiert. Das Ergebnis<br />
der Beratungen wird in den nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.<br />
Abfallbeseitigung<br />
Im Jahr 2011 hat die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Austausch der Abfalltonnen<br />
vorgenommen. Die bis dahin verwendeten Metalltonnen entsprachen nicht mehr den<br />
europäischen Normen des Arbeitnehmerschutzes. Die neuen leichteren Kunststofftonnen<br />
gehören nicht den Hauseigentümern, sondern sind Eigentum der Gemeinde. Die<br />
Anschaffungskosten wurden aus dem laufenden Überschuss der Abfallgebarung bezahlt.<br />
Diese Vorgangsweise wurde von Landesrat Max Hiegelsberger mit Schreiben vom 24. März<br />
2012 genehmigt.<br />
Die Abfallgebühren werden, wie in den Vorjahren, auch in den kommenden Jahren<br />
entsprechend den Vorgaben angepasst.<br />
Kindergarten<br />
Für die Möglichkeit, das Mittagessen von einem örtlichen Gasthaus zu beziehen, konnte<br />
bisher, trotz Anfragen, kein Einvernehmen hergestellt werden. Der Betrieb der Ausspeisung<br />
wird auf einem eigenen Haushaltsansatz veranschlagt. Ein eigenes Girokonto für die<br />
Ausspeisung wird nicht eröffnet.<br />
Hinsichtlich der Einhebung eines angemessenen Werkbeitrages wird der zuständige<br />
Gemeindeausschuss einen Vorschlag ausarbeiten.<br />
Die Erläuterungen betreffend die kostengünstige Führung des Kindergartenbetriebes werden<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Badeteich<br />
Der Pachtvertrag vom 21. Mai 1997 regelt, dass der Pächter während des Saisonbetriebes<br />
das Buffet (samt Sanitäreinreichungen und Umkleidekabinen) zu betreiben hat. Die<br />
Öffnungszeiten richten sich daher in erster Linie nach dem Wetter und sind nur schwer auf<br />
fixe Zeiten festzusetzen. Eine für beide Seiten annehmbare und praktikable Lösung für<br />
dieses Problem wird angestrebt.<br />
Ausgegliederte Unternehmen<br />
KG<br />
Die jährliche Verwaltungskostenpauschale pro Quadratmeter wurde bereits mit Abrechnung<br />
2011 an den vorgeschlagenen Pauschalsatz angeglichen.<br />
Alle angeführten Formvorschriften werden eingehalten (Hinweisschild im Eingangsbereich,<br />
eigenes Briefpapier, richtige Rechnungslegung).<br />
Gemeindevertretung<br />
Gemeindevorstand<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bemüht, die vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen<br />
abzuhalten. Im Jahr 2012 wurden bereits fünf Sitzungen (drei im ersten Quartal, eine im<br />
zweiten und eine im dritten Vierteljahr) abgehalten. Die Sitzungstermine werden den<br />
Gemeindevorständen rechtzeitig bekanntgegeben. Ein Plan über die Sitzungstermine des<br />
Gemeindevorstandes für mindestens sechs Monate im Voraus (Sitzungsplan) erscheint aus<br />
unserer Sicht nicht praktikabel, da oft auch kurzfristig Beschlüsse gefasst werden müssen.<br />
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten wird zukünftig genauer hinterfragt.<br />
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Prüfungsausschuss<br />
Bis zum Jahr 2008 wurden alle notwendigen Sitzungen abgehalten. Die ab 2009<br />
festgestellten Mängel beruhen zum Teil auf dem Umstand, dass in dieser Zeit die Obfrau des<br />
Prüfungsausschusses ihr Gemeinderatsmandat verloren hat (Wegzug).<br />
Die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle werden zukünftig wieder gesetzeskonform<br />
eingehalten. Ebenso werden die Bestimmungen über die Verhandlungsschrift und die<br />
Formvorschriften gewissenhaft beachtet.<br />
Weitere wesentliche Feststellungen<br />
Wohn- und Geschäftsgebäude<br />
In Hinkunft werden bei Neuvermietungen die Richtwertzinssätze herangezogen.<br />
In diesem Zusammenhang möchte die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> darauf hinweisen,<br />
dass es in Abwanderungsgemeinden vernünftig ist, Wohnraum zu vernünftigen Mietzinsen<br />
zur Verfügung zu stellen. In der Wohnanlage der GWB (Gesellschaft für den Wohnungsbau)<br />
mit insgesamt 29 Wohnungen stehen derzeit 7 Wohnungen leer (Stand: 5. Juli 2012). Ein<br />
Grund dafür ist aus unserer Sicht auch in den zu hohen Mietkosten zu finden.<br />
Der jährliche Pachtzins für das Hafnerhaus wird betreffend der steuerrechtlichen Belange mit<br />
einem Steuerberater abgeklärt.<br />
Bei der Vermietung des alten Kühlhauses als Lagerraum wird ergänzend angeführt, dass in<br />
diesem Fall nicht das Gebäude (Eigentümer: Wassergenossenschaft Markt <strong>Leopoldschlag</strong>)<br />
sondern nur für die entsprechende Grundfläche (Eigentümer: Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong>) eine Vergütung entrichtet wird. Die Höhe der Pacht ist daher angebracht.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bestrebt, die ebenerdigen Räumlichkeiten, die im<br />
Polizeigebäude frei geworden sind, zu vermarkten. Im Rahmen einer Masterarbeit „Erhebung<br />
von leerstehenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen von öffentlichen Einrichtungen in<br />
Gemeinden in Oberösterreich und Auslotung von Nachnutzungspotentialen“ (Herr Clemens<br />
Schnaitl, Universität für Bodenkultur in Wien, Frühjahr 2012) wurden eventuelle<br />
Nachnutzungsmöglichkeiten eruiert. Die Auswertung liegt noch nicht vor.<br />
Feuerwehrwesen<br />
Die Feuerwehren der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> kooperieren bereits in vielen Bereichen,<br />
insbesondere bei der Ausbildung und Jugendarbeit. Vor einem möglichen Neubau eines<br />
Feuerwehrzeughauses in Dorf <strong>Leopoldschlag</strong> wird dessen Sinnhaftigkeit sicherlich gründlich<br />
durchleuchtet.<br />
Förderungen und freiwillige Ausgaben<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bemüht, die Vorgaben des Landes einzuhalten und<br />
einen sparsamen Umgang mit Fördermittel zu pflegen. Im Jahr 2011 hat die Gemeinde einen<br />
Betrag von € 11.457,05 aufgewendet und lag damit unter der Höchstgrenze von € 15 je<br />
Einwohner. Auch im Voranschlag 2012 sind mit einem Betrag von € 10,67 die Vorgaben<br />
eingehalten.<br />
Versicherungen<br />
Die Empfehlung der Prüforgane, die bestehenden Versicherungsverträge von einem<br />
unabhängigen Beratungsunternehmen überprüfen zu lassen, wird in Abstimmung mit<br />
Nachbargemeinden vorgenommen. Durch diese Vorgangsweisen sollen bessere<br />
Konditionen erzielt werden.<br />
Diverse Ausgaben<br />
Die erwähnte Energiebuchhaltung wurde mit Schreiben vom 21. Mai 2012 gekündigt.<br />
Gebührenkalkulation<br />
Die Nebenaufzeichnungen wurden ordnungsgemäß berichtigt. Bei zukünftigen<br />
Gebührenkalkulationen wird daher von den gesamten Herstellungskosten ausgegangen.<br />
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Feuerbeschau<br />
Im März 2012 wurden wieder Überprüfungen durchgeführt. Das Verzeichnis der<br />
Risikoobjekte wurde vor Jahren mit dem Sachverständigen der Brandverhütungsstelle (Ing.<br />
Anton Grasserbauer) auf Änderungen überprüft. Der Vorschlag der Gemeinde, die<br />
Pfarrkirche herauszunehmen, wurde vom Sachverständigen abgelehnt. Die weiteren<br />
Verzeichnisse werden ebenfalls laufend aktualisiert. So werden aufgelassene<br />
Landwirtschaften in das Verzeichnis der Kleinhausbauten (Überprüfungsintervall: 12 Jahre)<br />
übernommen.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> möchte zu diesem Punkt erwähnen, dass in den letzten<br />
Jahren laufend feuerpolizeiliche Überprüfungen vorgenommen wurden (z.B. 2008: 26,5<br />
Stunden, 2009: 34,5 Stunden; 2010: 36,5 Stunden). Zurzeit dürfte bei keinem Objekt der<br />
Überprüfungsintervall überschritten sein.<br />
Von den Eigentümern der Risikoobjekte werden aktuelle Pläne und Brandschutzordnungen<br />
eingefordert.<br />
Bauakte<br />
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen wird kontrolliert. Die Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> ist auf der Suche nach einem (kostengünstigen) EDV-Programm für das<br />
Bauamt, dass die regelmäßige Kontrolle und Evidenthaltung gewährleistet und erleichtert.<br />
Der Akt, der inhaltsmäßig ins Gewerberecht fällt, ist derzeit Gegenstand eines laufenden<br />
Bewilligungsverfahrens der Gewerbebehörde. Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist in<br />
Kontakt in der zuständigen Gewerbebehörde und hat sich dem Verfahren angeschlossen<br />
(gemeinsame Abhaltung der Verhandlung).<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
Im Prüfbericht sind keine Beanstandungen aufgezählt.<br />
Optimierungspotential<br />
Die angeführten Optimierungspotentiale sind in den einzelnen Sachgebieten bereits<br />
abgehandelt.<br />
Schlussbemerkung<br />
Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bestrebt, die Arbeitsplatzbeschreibungen und<br />
Dienstanweisungen zu überarbeiten. Für den Bereich Bauhof wurden die entsprechenden<br />
Formblätter bereits angepasst.<br />
Debatte: Keine<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />
10. Rechnungsabschluss 2011 der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong>; Jahresabschluss<br />
2011 der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>Leopoldschlag</strong> & Co KG“; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt<br />
(Kenntnisnahme)<br />
Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />
Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> in der Sitzung am 23. Februar<br />
2012 beschlossene Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011 wurde im Sinne des § 99<br />
Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF., einer Prüfung durch die<br />
Bezirkshauptmannschaft Freistadt unterzogen.<br />
Der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2011 vom 29. Mai 2012, AZ: Gem40-11-2011,<br />
wird dem Gemeinderat vollinhaltlich vorgelesen.<br />
Debatte: Keine<br />
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Der vorliegende Prüfbericht wird vom Gemeinderat / ohne Wortmeldungen / zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
11. Allfälliges<br />
Bürgermeister Hubert KOLLER:<br />
a) Für die Projekte Sommertheatertage, Jugendtaxi sowie das Baulos Hammern<br />
(Landesstraße) liegen Förderungszusagen vor.<br />
b) Rückblick HELIOS-Sonnenfest<br />
c) Verfahrensstand S 10 - Raumordnungsplanung<br />
d) Ferienpass 2012<br />
e) GV-Sitzung am 5. Juli 2012<br />
f) Hinweis aus Asphaltierungsarbeiten in der 28. Kalenderwoche 2012<br />
g) Betriebsbaugebiet Hiltschen: Interessent vorhanden<br />
h) ehemaliges Zollamtsgelände Wullowitz – Verfahrensstand<br />
i) Ortsreportage <strong>Leopoldschlag</strong> (Ausgabe TIPS)<br />
Claudia HOFFELNER: Es gibt Probleme im Kindergarten.<br />
Bürgermeister Hubert KOLLER erläutert den aktuellen Stand der Dinge.<br />
Leopold PAMMER: Hat der Betrieb Bergsmann in der alten Schule schon geschlossen?<br />
Der Steg in Stiegersdorf sollte eine Dauereinrichtung werden. Ist das Reitwegenetz nach<br />
Tschechien (Brücke in Hammern) bereits beschlossen?<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.50 Uhr.<br />
______________________ ________________________<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
Die nicht genehmigte Verhandlungsschrift wird am 6. Juli 2012 jeder im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der<br />
Verhandlungsschrift handelt, übermittelt.<br />
Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderats, die an der Sitzung teilgenommen<br />
haben, steht es frei, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich<br />
spätestens in der Sitzung des Gemeinderats, in der die Verhandlungsschrift letztmalig<br />
aufliegt, Einwendungen zu erheben.<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift:<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />
Lfd.Nr vom in der Sitzung am keine/folgende Einwendungen erhoben<br />
wurden.<br />
Mit der Beisetzung des Genehmigungs-Vermerks bzw. mit dem Beschluss über die<br />
Einwendungen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />
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Mit nachfolgender Unterfertigung vom Vorsitzenden und von je einem Mitglied der im<br />
Gemeinderat vertretenen Fraktionen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt und das<br />
ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird bestätigt.<br />
<strong>Leopoldschlag</strong>, am<br />
-----------------------------------------<br />
Vorsitzender (ÖVP)<br />
----------------------------------------<br />
(SPÖ)<br />
----------------------------------------<br />
(FPÖ)<br />
----------------------------------------<br />
(GRÜNE)<br />
Die genehmigte Verhandlungsschrift wird am jeder im Gemeinderat vertretenen<br />
Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift<br />
handelt, übermittelt.<br />
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