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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag

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Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> – Gemeinderat Lfd.Nr. 17 Jahr 2012<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

Donnerstag, 05. Juli 2012<br />

im Sitzungszimmer der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Hubert Koller (ÖVP)<br />

2. Vizebürgermeister Herbert Rudlstorfer (ÖVP)<br />

3. Gemeinderat Josef Rudlstorfer (ÖVP)<br />

4. Gemeinderat Ing. Anton Pflügl (ÖVP)<br />

5. Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr (ÖVP)<br />

6. Gemeinderätin Claudia Hoffelner (ÖVP)<br />

7. Gemeinderat Gerhard Fleischanderl (ÖVP)<br />

8. Gemeinderat Norbert Affenzeller (ÖVP)<br />

9. Gemeinderat Stefan Baresch (ÖVP)<br />

10. Gemeinderat Franz Stöcklegger (SPÖ)<br />

11. Gemeinderat Steffen Broda (SPÖ)<br />

12. Gemeinderat Christian FlautnerFPÖ)<br />

13. Gemeinderat Leopold Pammer (GRÜNE)<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Sonstige Personen:<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes:<br />

Amtsleiter Hubert Hölzl<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt: Unentschuldigt:<br />

Schriftführer: Amtsleiter Hubert Hölzl<br />

Zuhörer: Thomas Böhm, Oberer Markt 1<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19. Juni 2012 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am<br />

gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zum Ende der<br />

heutigen Sitzung zur Einsichtnahme auf liegt. Sollten bis dahin keine Einwendungen<br />

eingebracht werden, gilt diese Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />

Seite 1 von 15


Tagesordnung:<br />

1. Flächenwidmungsplan Nr. 2/2004.-Änderung Nr. 15 „Fleischanderl“; Örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1/2004.-Änderung Nr. 4; Umwidmung einer Teilfläche<br />

(etwa 1.525 m2) von land- und forstwirtschaftlichen Grünland in Eingeschränktes<br />

Gemischtes Baugebiet (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeinderat Gerhard Fleischanderl<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat am 23. Februar 2012 der<br />

vorliegenden Umwidmung grundsätzlich zugestimmt. Das Verfahren im Sinne des Oö.<br />

Raumordnungsgesetzes wurde daher eingeleitet. Aufgrund von fachlichen<br />

Meinungsverschiedenheiten fand vor Planerstellung nochmals eine Besprechung zwischen<br />

Ortsplaner DI Max Mandl und Herrn DI Friedrich Katzensteiner, Land Oberösterreich,<br />

Abteilung Raumordnung, statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde die nun vorliegende<br />

Widmungsänderung bzw. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes vereinbart.<br />

Das gegenständliche Änderungsverfahren umfasst die Umwidmung von Teilen der<br />

Grundstücke-Nr. 1323/7, 1323/8, 1581 und 1523/7 (nach Grenzbereinigung: 1323/7, 1323/8<br />

und 1329/2), alle KG <strong>Leopoldschlag</strong>, von land- und forstwirtschaftlichen Grünland in<br />

Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung.<br />

Mit Verständigung vom 1. April 2012 wurden die bekannten Planungsträger nachweislich<br />

verständigt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. In den vorliegenden<br />

Stellungnahmen (Linz AG Strom vom 10. April 2012, Landwirtschaftskammer Oberösterreich<br />

vom 19. April 2012 und Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 24. Mai 2012) wurden gegen<br />

die beabsichtigte Umwidmung keine Einwände erhoben. Seitens des Amtes der oö.<br />

Landesregierung, Abteilung Raumordnung, besteht aus raumplanerischer Sicht gegen das<br />

Planungsvorhaben ebenfalls kein fachlicher Einwand.<br />

Mit Kundmachung vom 1. April 2012 wurde das gegenständliche Umwidmungsverfahren<br />

öffentlich kundgemacht. Gleichzeitig wurden die betroffenen Grundeigentümer nachweislich<br />

verständigt. Im vorgesehenen Zeitraum wurden keine Stellungnahmen eingereicht.<br />

Antrag:<br />

Gemeinderat Gerhard Fleischanderl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, die Änderung Nr. 15 „Fleischanderl“ zum Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 2 und die Änderung Nr. 4 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 im Sinne der<br />

vorliegenden Planunterlagen vom 23. Februar 2012 zu genehmigen.<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

2. Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz; Bestellung einer Koordinatorin und<br />

Erlassung eines Frauenförderprogramms (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeinderätin Claudia Hoffelner<br />

Das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Jänner 2000 in Kraft. Nach § 34 des<br />

zitierten Gesetzes hat der Gemeinderat ein Frauenförderprogramm für einen Zeitraum von<br />

sechs Jahren zu erstellen. Am 26. März 2001 hat die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

erstmals ein Frauenförderprogramm beschlossen. Dieses wurde im Jahre 2006 für weitere<br />

sechs Jahre bis zum 30. Juni 2012 verlängert.<br />

Zudem ist in Gemeinden mit mehr als fünf Bediensteten eine Koordinatorin für eine<br />

sechsjährige Funktionsdauer zu bestellen. Die Funktionsdauer der Koordinatorin endet<br />

ebenfalls am 30. Juni 2012. Die Koordinatorin wird mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf<br />

Vorschlag des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt.<br />

Seite 2 von 15


Antrag:<br />

Gemeinderätin Claudia Hoffelner stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />

a) das Frauenförderungsprogramm vom 26.03.2001 um weitere sechs Jahre zu verlängern<br />

(= bis 30. Juni 2018);<br />

b) die Vertragsbedienstete Maria Magdalena Biberhofer als Koordinatorin für die<br />

Funktionsdauer von 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2018 vorzuschlagen.<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

3. Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Leopoldschlag</strong>; Indexanpassung der Mindest-<br />

und Höchstbeiträge ab dem Arbeitsjahr 2012/2013 (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr<br />

Gemäß § 7 Elternbeitragsverordnung 2011 ändern sich der Mindest- und der Höchstbetrag<br />

gemäß §§ 4 und 5 jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der<br />

Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005. Dabei<br />

ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden.<br />

Auf Grund der Berechnung in der Indexreihe Verbraucherpreisindex 2005 ergibt sich eine<br />

Steigerung von 3,3 %. Der Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch wird nicht erhöht<br />

und bleibt unverändert bei EUR 100,-- pro Monat.<br />

Antrag:<br />

Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, in der Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Leopoldschlag</strong> vom 23.<br />

Februar 2011 folgende Indexanpassungen vorzunehmen:<br />

§ 3 – Mindestbeitrag<br />

Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />

1. für Kinder unter drei Jahren: EUR 46,-- und<br />

2. für Kinder über drei Jahren: EUR 39,--<br />

§ 4 – Höchstbeitrag<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden höchstens EUR 165,--.<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkindern höchstens 103,--.<br />

§ 6 – Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 3 Jahren<br />

Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, höchstens EUR 165,-- oder<br />

2. 4,8 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, höchstens EUR 220,--<br />

§ 7 – Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />

1. 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkindern, höchstens EUR 103,-- (mindestens EUR 39,--),<br />

oder<br />

2. 4 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, höchstens EUR 137,--<br />

(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als vier<br />

Tagen pro Woche wird folgender Tarif festgesetzt:<br />

Seite 3 von 15


1. Tarif für 1 Tag pro Woche: 38 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />

2. Tarif für 2 Tage pro Woche: 76 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />

3. Tarif für mehr als 2 Tage pro Woche: 100 % vom Tarif gemäß Abs. 1<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

4. Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag; Übernahme der Haftung<br />

(Bürgschaftserklärung) für ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />

Die Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag errichtet die Kanalerweiterung<br />

Mardetschlag. Mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 30. Jänner 2012, AZ:<br />

Wa—2012-701396/6-Lu/Kl, wurde die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Der Auftrag für<br />

die Erd- und Baumeisterarbeiten wurde an die Firma NSB Neu-San-Bau GmbH, Windhaag<br />

bei Freistadt, vergeben. In der 24. Kalenderwoche wurde mit dem Bau begonnen.<br />

Gesamtbaukosten EUR 750.000,--<br />

Anschlussgebühren EUR 158.470,--<br />

Zuschuss Land EUR 33.600,--<br />

Rest EUR 557.930,--<br />

Zur Finanzierung wurde daher ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- ausgeschrieben.<br />

Die Wassergenossenschaft Abwasser Mardetschlag hat mit Antrag vom 21. Mai 2012 die<br />

Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ersucht, eine Bürgschaft für das Darlehen zu übernehmen. In<br />

der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 23. Mai 2012 wurde einer solchen Bürgschaft<br />

grundsätzlich zugestimmt.<br />

Gemäß § 85 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung bedarf die Übernahme einer Haftung einer<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Antrag:<br />

Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, dass die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> zur Sicherstellung aller<br />

Forderungen des Darlehensgeber zuzüglich Zinsen, Spesen und sonstiger Nebengebühren<br />

die Haftung als Bürge und Zahler für ein Darlehen in Höhe von EUR 557.930,-- gemäß §<br />

1357 ABGB im Sinne der vorliegenden Haftungsurkunde übernimmt.<br />

Beilage: 1 Haftungsurkunde<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

5. Kanalgebührenordnung vom 11. Oktober 2007; Ergänzung, Streichung und<br />

Korrektur von Formulierungen; 2. Novelle (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeinderat Josef Rudlstorfer<br />

Die Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> wurde im Jahre 2007 neu<br />

erlassen. Im Rahmen der Anwendung sind Textformulierungen hervorgetreten, die korrigiert<br />

werden müssen, damit eine eindeutige und unmissverständliche Auslegung gewährleistet ist.<br />

Erläuterungen:<br />

Im § 9 Abs. 2 ist auf einen falschen Absatz verwiesen.<br />

Seite 4 von 15


In der letzten Novelle wurde ein Abschlag für Bäckereien eingeführt, der jedoch<br />

praxisgerecht nur von der Verbrauchsgebühr abgerechnet werden kann. Der Zusatz<br />

„Mindestgebühr“ ist daher zu streichen.<br />

Für den § 2 Abs. 7 besteht eine neue Formulierung des Landes Oberösterreich<br />

(Musterkanalordnung), die übernommen werden soll, damit alle Unklarheiten beseitigt sind.<br />

Antrag:<br />

Gemeinderat Josef Rudlstorfer stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> vom 5. Juli 2012, mit der die<br />

Kanalgebührenordnung vom 11. Oktober 2007 geändert wird (= 2. Novelle)<br />

I.<br />

1. Im § 9 Abs. 2 ist im ersten Satz der zitierte Absatz auf (7) zu ändern.<br />

2. Im § 5 Zif. 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „der Mindestgebühr oder“ gestrichen.<br />

3. Im § 2 Abs. 7 wird lit b) neu formuliert „tritt durch die Änderung an einem angeschlossenen<br />

bebauten Grundstück eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß § 2 ein<br />

(insbesondere durch Zu- und Umbau, bei Neubau nach Abbruch, bei Änderung des<br />

Verwendungszwecks sowie Errichtung eines weiteren Gebäudes), ist die<br />

Kanalanschlussgebühr in diesem Umfang zu entrichten, sofern die der<br />

Mindestanschlussgebühr entsprechende Fläche überschritten wird.“<br />

II.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung tritt mit 1. August 2012 in Kraft.<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

6. Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Leopoldschlag</strong> – Erweiterung Wullowitz;<br />

Projektierung und Bauleitung,-Auftragsvergabe (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 6. Oktober 2011 wurde eine Kaufvereinbarung für die<br />

Kläranlage Wullowitz, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> und dem<br />

Land Oberösterreich, genehmigt. Seit der Übernahme ist die Kläranlage nicht wieder in<br />

Betrieb genommen worden.<br />

Mit dem Verkauf des ehemaligen Zollamtsgeländes Wullowitz muss auch die Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> Entscheidungen hinsichtlich Abwasserentsorgung treffen. Insbesondere für<br />

den Fall, dass Betriebe auf dem Gelände ansiedeln.<br />

In einem ersten Schritt ist ein Kanalprojekt notwendig, damit geklärt werden kann, ob die<br />

Kläranlage reaktiviert werden soll oder ob ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz mit<br />

Druckleitung (Anschlusspunkt Leitmannsdorf) wirtschaftlicher erscheint.<br />

Der Bau der Kanalerweiterung Wullowitz kann erst nach Vorliegen einer gesicherten<br />

Finanzierung vorgenommen werden.<br />

Seitens des Zivilingenieurbüros DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH, Linz, liegt ein<br />

Honorarangebot vom 20. März 2012 in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages vor. Der<br />

Mustervertrag aus der Schriftenreihe „Rechts- und Finanzpraxis der Gemeinden“ umfasst ein<br />

gemeinsames Angebot für Planung und Bauleitung.<br />

Seite 5 von 15


Projektierungsumfang:<br />

ca. 2.150 m Schmutzwasserkanäle<br />

ca. 2.010 m Druckleitungen (falls erforderlich)<br />

ca. 250 m Hausanschlüsse (ca. 25 Stk. á 10 m)<br />

Pumpwerk<br />

Umfang der Arbeiten:<br />

Projektierung: Der Umfang dieser Phase umfasst gemäß Ziviltechnikerwerkvertrag<br />

Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Details, baureife Planung bzw. Erstellen der<br />

Ausführungsunterlagen zum Teil, Oberleitung und Koordination in der Planungsphase. Die<br />

Planungsphase ist mit der wasserrechtlichen Bewilligung des Projektes abgeschlossen<br />

(einschließlich Erstellen der Förderunterlagen und Teilnahme an Veranstaltungen).<br />

Bauleitung: Diese Phase umfasst gemäß Ziviltechnikerwerkvertrag: Erstellen der<br />

Ausschreibungsunterlagen zum Teil, Oberleitung in der Bauausführungsphase, örtliche<br />

Bauleitung, technische und kaufmännische Bauaufsicht. Die Bauleitungsphase umfasst<br />

daher alle Arbeiten von der Ausschreibung bis zu Abnahme einschließlich Erstellen der<br />

Unterlagen für die wasserrechtliche und technische (finanzielle) Kollaudierung mit Teilnahme<br />

an Verhandlungen.<br />

Die Aufgliederung der Arbeiten entspricht dem Ziviltechnikerwerkvertrag für<br />

Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau.<br />

Debatte: Keine<br />

Antrag:<br />

Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, mit dem Büro DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH,<br />

Niederreithstraße 43, 4020 Linz, den vorliegenden Ziviltechnikervertrag für<br />

Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau (Planungsphase und<br />

Bauausführungsphase) gemäß dem Honorarangebot vom 20. März 2012 für den Bau der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage Wullowitz abzuschließen:<br />

Planungsphase: EUR 21.640,--<br />

(Nebenkosten für Fahrt und Aufenthalt werden in der Planungsphase nicht in Rechnung<br />

gestellt).<br />

Vermessungskosten: EUR 2.450,--<br />

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang (Laufmeter, etc.).<br />

Bauausführungsphase:<br />

Planung in der Bauausführungsphase: EUR 20.190,--<br />

Örtliche Bauleitung EUR 22.500,--<br />

Fahrtkosten: EUR 40,-- pro Fahrt<br />

Ausführungs- und Bestandsvermessung: EUR 0,60 pro Laufmeter<br />

Baustellenkoordinator (in Kombination mit der örtlichen Bauleitung): EUR 1.710,--<br />

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang (Laufmeter, etc.)<br />

Bei den einzelnen Beträgen handelt es sich um Nettosummen.<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

Seite 6 von 15


7. Beitritt zum „Agenda 21“ – Bürgerbeteiligungsprozess (Grundsatzbeschluss)<br />

Berichterstattung: Vizebgm. Herbert Rudlstorfer<br />

In der letzten Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2012 hat DI Roman ZEBISCH von der SPES<br />

Zukunftsakademie, Schlierbach, das Aktionsprogramm „Lokale Agenda 21“ vorgestellt.<br />

Agenda 21 bedeutet:<br />

- „Entwicklung vor Ort“ als „eigenständiger Weg“ in Richtung Lebensqualität und<br />

Nachhaltigkeit<br />

- „mit den Bürgern“ eine Zukunftsperspektive erarbeiten, die über kurzfristige<br />

Planungshorizonte und einzelne Sachthemen hinausgeht und<br />

- diese in konkreten Maßnahmen und innovativen Projekten umzusetzen.<br />

Das Projekt soll in erster Linie einen Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung starten<br />

und begleiten. Um das zu erreichen, ist eine rege und aktive Beteiligung der Bürger und<br />

Gemeindevertreter notwendig. Der Prozessablauf stellt sich schemenhaft wie folgt dar:<br />

Gemeinderatsbeschluss – Vorbereitung – breite Sensibilisierung – Feststellung: unserer<br />

Stärken, unsere Schwächen, unsere Entwicklungspotentiale (aktive Analyse mit einer<br />

ganztägigen Zukunftswerkstätte) – Erarbeitung Zukunftsprofil – Lebendige Präsentation und<br />

Begeisterung zur Mitarbeit - Projektumsetzung<br />

Mögliche Projektbereiche wären:<br />

Entwicklung der Gemeinde nach Fertigstellung der S10<br />

Tourismus: Stärken, Schwächen, Entwicklung<br />

Nahversorgung<br />

Natura 2000-Grünes Band Europa Informationsbüro <strong>Leopoldschlag</strong>: Möglichkeiten nutzen<br />

Familienfreundliche Gemeinde<br />

Abwanderung: Gegenmaßnahmen, Initiativen, Vereinsaktivitäten, ..<br />

Die Kosten für die Projektbegleitung bewegen sich zwischen EUR 20.0000,-- und EUR<br />

25.000,--. Die Förderung beträgt 75 % (max. EUR 17.500,--).<br />

Der heutige Beschluss ist ein Grundsatzbeschluss, das Gemeindeentwicklungsprogramm<br />

„Agenda 21“ in <strong>Leopoldschlag</strong> zu starten. Die Auftragsvergabe für die Prozessbegleitung<br />

erfolgt nach Vorliegen von Angeboten zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Debatte:<br />

Christian FLAUTNER: Müssen die Kosten vorfinanziert werden? Meine Sorge ist, dass es zu<br />

keiner ausreichenden Bürgerbeteiligung kommt.<br />

Franz STÖCKLEGGER: Ich sehe ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung.<br />

Leopold PAMMER: In Windhaag/Fr. wird das Projekt in erster Linie vom Bürgermeister<br />

getragen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir alle vier Fragen aus dem Handbuch mit „JA“<br />

beantworten können. Grundsätzlich wäre ein externer Berater gut, um einer Stallblindheit zu<br />

entgehen. Ich schließe mich der Mehrheit an.<br />

Stefan BARESCH: Wir können die Zukunft nicht erfinden. Das Thema Abwanderung ist eng<br />

verbunden mit der Frage „Ausbau Infrastruktur (S 10)“.<br />

Antrag:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> bekennt sich zu den Zielen und Inhalten einer<br />

nachhaltigen Entwicklung und setzt dazu unter aktiver Einbindung der Bürger/innen einen<br />

Agenda 21-Zukunftsprozess um.<br />

Der Gemeinderat beschließt daher, dass<br />

- in der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ein Agenda 21-Prozess gestartet und umgesetzt wird<br />

und<br />

- der Agenda 21-Prozess vom Gemeinderat bestmöglich unterstützt wird.<br />

Beim Land Oberösterreich soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.<br />

Seite 7 von 15


Abstimmung und Beschluss:<br />

12 Stimmen für den Antrag.<br />

1 Stimmenthaltung (Norbert Affenzeller)<br />

Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

8. Projekt „Lernen über die Grenzen hinweg – Traditionen ohne Unterschied“; EFRE-<br />

Fördervereinbarung im Rahmen des Kleinprojektefonds (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr<br />

Die Bürgermeister der Gemeinden <strong>Leopoldschlag</strong> und Plana nad Luznici haben sich 2011 im<br />

Rahmen einer grenzüberschreitenden Kulturveranstaltung in <strong>Leopoldschlag</strong> kennengelernt.<br />

Nach einem Besuch des Bürgermeisters Ing. Jiri Simanek im Jänner 2012 in <strong>Leopoldschlag</strong><br />

wurde vereinbart, einen näheren grenzüberschreitenden Austausch anzustreben.<br />

Projektinhalt sollen je drei Begegnungsmaßnahmen aus dem Bereich Kultur und Bildung in<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> und in Plana nad Luznici sein. Ziel sollte es sein, die Bevölkerung beider<br />

Gemeinden mit den Traditionen und der Kultur der Nachbargemeinden bzw. des<br />

Nachbarlandes näher bekannt zu machen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.<br />

Aktivitäten im Rahmen des Projektes:<br />

Am 12. August 2012 nimmt der Musikverein <strong>Leopoldschlag</strong> gemeinsam mit einer Delegation<br />

aus der Gemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> am internationalen Blasmusikfestival in Plana nad Luznici<br />

aktiv teil. Die traditionelle oö. Blasmusik soll hier präsentiert werden.<br />

Delegationen (Kultur, Musik, Feuerwehr, Gemeinde) aus <strong>Leopoldschlag</strong> nehmen an weiteren<br />

Veranstaltungen in Plana nad Luznici teil (Venzelsfest im September 2012, feierliche<br />

Einweihung des neuen Feuerwehrautos im November 2012, Faschingsumzug im Februar<br />

2013). Im Gegenzug präsentiert der Gesangschor Harmonie sowie der Männerchor Stryclet<br />

beim Adventskonzert am 16. Dezember 2012 in <strong>Leopoldschlag</strong> typische tschechische<br />

Weihnachtslieder. Im Herbst 2012 besuchen Schüler und Lehrkräfte aus Plana nad Luznici<br />

die Volksschule <strong>Leopoldschlag</strong>. Im Frühjahr 2013 ist ein Gegenbesuch geplant. Ziel ist es,<br />

eine längerfristige Zusammenarbeit der Schulen einzuleiten. Neben der freundschaftlichen<br />

Begegnung zwischen Vereinen, Gemeindevertretern und Schulen beider Gemeinden ist ein<br />

fachlicher Austausch zu verschiedenen Themen geplant.<br />

Am 15. März 2012 haben die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> gemeinsam mit der<br />

tschechischen Gemeinde Plana nad Luznici für das Projekt „Lernen über die Grenzen<br />

hinweg – Traditionen ohne Unterschied“ eine Förderung aus dem Kleinprojektefonds<br />

beantragt.<br />

Projektskosten (Reise- und Buskosten, Verpflegung, Werbung, …) EUR 18.336,--<br />

Die Förderhöhe beträgt 60 % und somit EUR 11.001,60<br />

Öffentliche Eigenmittel des Projektträgers EUR 3.034,40<br />

Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten, Eintrittsgelder EUR 3.500,--<br />

Nationale öffentliche Zuschüsse EUR 1.000,--<br />

Das gesamte Projekt ist vorzufinanzieren. Mit Schreiben des Regionalmanagements Oö.,<br />

Geschäftsstelle Mühlviertel, vom 27. April 2012 wurde mitgeteilt, dass der<br />

Lenkungsausschuss das Projekt genehmigt hat. Eine entsprechende Fördervereinbarung,<br />

die dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird, ist abzuschließen.<br />

Antrag:<br />

Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag, die vorliegende EFRE-Fördervereinbarung (Kleinprojektefons<br />

Südböhmen – NÖ – OÖ) im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit zum Projekt „Lernen über die Grenzen hinweg – Traditionen ohne<br />

Unterschied“, Projektnummer: ETZ-KPF/OÖ/09/003, zu genehmigen.<br />

Debatte:<br />

Franz STÖCKLEGGER: Ich würde für eine Gemeinde in Grenznähe bevorzugen.<br />

Seite 8 von 15


Leopold PAMMER: Sein Favorit ist die Nachbargemeinde Dolni Dvoriste / Unterhaid.<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

10 Stimmen für den Antrag<br />

3 Stimmenthaltungen (Stefan Baresch, Franz Stöcklegger, Steffen Broda)<br />

Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

9. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt über die Einschau in die<br />

Gebarung der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong>.-Stellungnahme der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> (Beschluss)<br />

Berichterstattung: Bgm. Hubert Koller<br />

Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Gem60-1-9-2011-Wg/Ro, vom März<br />

2012 wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates zur Kenntnis genommen. Die<br />

Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des<br />

Prüfungsberichtes Punkt für Punkt entsprechend der Gliederung des Prüfungsberichtes zu<br />

den darin gemachten Feststellungen Stellung zu nehmen.<br />

Antrag:<br />

Bürgermeister Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

den Antrag, folgende Stellungnahme zu beschließen:<br />

Im Sinne des o.a. Schreibens wird gemäß § 9 (1) Oö. Gemeindeprüfungsverordnung 2008<br />

die Stellungnahme der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> zum Prüfungsbericht der<br />

Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom März 2012 übermittelt:<br />

Wirtschaftliche Situation<br />

Lustbarkeitsabgabe<br />

Alle Schriftstücke (Anmeldungen und Abrechnungen) werden ordnungsgemäß im Sinne der<br />

Dienstbetriebsordnung vom Leiter des Gemeindeamtes mit dem Eingangsstempel versehen.<br />

Zudem wird zukünftig darauf geachtet, dass im Rahmen der Anmeldung die aufgelegte<br />

Kartenanzahl nachweislich (laufende Nummer) bekanntgegeben wird. Weiters sind alle<br />

Veranstalter im Zuge der Anmeldung auf die fristgerechte Abrechnung hinzuweisen. In der<br />

Dienstbesprechung am 17. April 2012 wurden alle Bediensteten auf die entsprechenden<br />

gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.<br />

Zur Befreiung von Kulturvereinen: „Es kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche<br />

vom Land Oberösterreich subventionierte Kulturvereinigungen jedenfalls keine<br />

Erwerbsabsicht zugrunde liegt. Diese Veranstaltungen unterliegen daher nicht der<br />

Abgabenpflicht“ (Auszug aus dem Schreiben vom Amt der oö. Landesregierung vom 9. März<br />

1993). Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> wird im Rahmen der nächsten Veranstaltungen<br />

der Kulturvereinigungen (VBV oder Pammerwirt) entsprechende Subventionszusagen<br />

einfordern.<br />

Zu den traditionellen Veranstaltungen wie Sonnwend- und Petersfeuer, Pfingstturnier oder<br />

Musikkonzerte wird angemerkt, dass bei solchen Veranstaltungen kein Eintritt verlangt wird.<br />

Bei einer Abrechnung nach der Roheinnahme würde ebenfalls keine Abgabe entstehen, da<br />

keine Vergütungen im Sinne des § 15 Abs. 2 Oö. Lustbarkeitsabgabe eingehoben werden. In<br />

Zukunft werden alle Veranstaltungen einer genauen Überprüfung hinsichtlich<br />

Lustbarkeitsabgabe unterzogen.<br />

Kommunalsteuer<br />

Im Bereich der Kläranlage wird eine Personalkooperation mit der Marktgemeinde Windhaag<br />

bei Freistadt verhandelt. Die entsprechenden Zusagen des Amtes der oö.<br />

Landesregierungen liegen mündlich vor. Im Rahmen der Vertragserstellung wird auch diese<br />

Problematik berücksichtigt.<br />

Der Bereich Trinkwasserversorgung ist Angelegenheit der Wassergenossenschaften.<br />

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Grundsteuerbefreiung<br />

Wie im Prüfungsbericht angeführt, entsprechen die beim Grundwert eingesetzten m2-Preise<br />

den aktuellen Grundstückpreisen. Eine Anpassung der Höhe wird im Bedarfsfall<br />

vorgenommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass von Seiten des Gesetzgebers<br />

beabsichtigt ist, die Zeitliche Grundsteuerbefreiung in absehbarer Zeit einzustellen.<br />

Fremdfinanzierungen<br />

Neue Vorhaben in der Hoheitsverwaltung werden ohne Fremdfinanzierungsanteil<br />

durchgeführt. Zwischenfinanzierungen werden so weit als möglich vermieden.<br />

Liegenschaft Löwenstein<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist nach wie vor bestrebt, das bestehende Altgebäude zu<br />

verwerten. Aufgrund der Marktsituation musste der Verkaufspreis um € 20.000,-- auf €<br />

68.000,-- gesenkt werden. Bisher wurde vom Immobilienmaklerbüro kein Käufer gefunden.<br />

Die Aufschließung des neuen Siedlungsbereiches ist eine Grundvoraussetzung für die<br />

Verwertung der Grundstücke. Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat daher im Bauprogramm<br />

2012 dieses Vorhaben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorgesehen.<br />

Darlehen für ABA BA03<br />

Die Streckung der Laufzeit für das gegenständliche Siedlungswasserbaudarlehen auf 33<br />

Jahre war eine Forderung des Amtes der oö. Landesregierung. Zum Zeitpunkt der<br />

Anbotslegung im Jahre 2009 waren keine besseren Konditionen zu bekommen.<br />

Der Nachtrag der Raiffeisenbank Region Freistadt wurde, wie im Protokoll angeführt, dem<br />

Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Zukünftig werden diesbezügliche Wirkungen von Gemeinderatsbeschlüssen ausführlicher im<br />

Gemeinderatsprotokoll vermerkt.<br />

Kassenkredit<br />

Es wird festgehalten, dass die Gemeindeverantwortlichen die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorgaben immer im Auge haben und zukünftig keine gesetzlichen Verpflichtungen verletzt<br />

werden.<br />

Der Habenzinssatz wird mit der Bank neu verhandelt. Die derzeitige Lage bildet jedoch keine<br />

optimale Grundlage für gute Abschlüsse.<br />

Dienstpostenplan<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> beabsichtigt mit der Nachbargemeinde Windhaag bei<br />

Freistadt eine Personalkooperation für die Kläranlagenbetreuung einzugehen. Ein<br />

Probebetrieb sowie die Feststellung des Zeitaufwands sind bereits abgeschlossen. An das<br />

Amt der oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, wurde ein Ansuchen um<br />

Bewilligung der Vereinbarung gestellt. Eine mündliche Zusage vom 27. Juni 2012 zum<br />

Projekt besteht bereits. Nach Abschluss der Gespräche wird der Dienstpostenplan<br />

entsprechend den neuen Vorgaben beschlossen.<br />

Mit der Klärwärter-Personalkooperation würde die Beschäftigung von Aushilfskräften zum<br />

Großteil wegfallen. Ebenso könnte der derzeit unbesetzte Dienstposten GD 25.1 (0,25<br />

Personaleinheiten) endgültig aus dem Dienstpostenplan genommen werden.<br />

Kindergarten<br />

Über den derzeit unbesetzten Dienstposten GD 25.1 mit 0,25 Personaleinheiten kann erst<br />

nach der Entscheidung hinsichtlich Klärwärter-Personalkooperation entschieden werden. Im<br />

Falle einer Personalkooperation ist vorgesehen, den Dienstposten aufzulassen.<br />

Organisation<br />

Im Rahmen des Amtsleiterwechsels (April 2012) wurde die Aufgabenverteilung in der<br />

Verwaltung neu strukturiert und in entsprechenden Aufstellungen festgehalten. Die<br />

Übertragung in das vorgesehene Formular wird ehestens nachgeholt.<br />

Für die Mitarbeiter im Bauhof wurde eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erstellt.<br />

Die weiteren Arbeitsplatzbeschreibungen werden überarbeitet bzw. werden für die<br />

Kindergartenpädagoginnen entsprechende Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt.<br />

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Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> hat in den letzten Jahren einzelne Abonnements<br />

gekündigt (z.B. Ausgaben der Oö. Gemeindezeitung). Die derzeit bezogenen Druckwerke<br />

scheinen aus Sicht der Gemeinde vertretbar.<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Die Vorschläge zur Kanalgebührenordnung (Einhebung Grundgebühr, Anhebung der<br />

jährlichen Mindestgebühr pro Person, Erhöhung der Benützungsgebühr für die<br />

Übernahmestelle) werden an den zuständigen Gemeindeausschuss delegiert. Das Ergebnis<br />

der Beratungen wird in den nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.<br />

Abfallbeseitigung<br />

Im Jahr 2011 hat die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Austausch der Abfalltonnen<br />

vorgenommen. Die bis dahin verwendeten Metalltonnen entsprachen nicht mehr den<br />

europäischen Normen des Arbeitnehmerschutzes. Die neuen leichteren Kunststofftonnen<br />

gehören nicht den Hauseigentümern, sondern sind Eigentum der Gemeinde. Die<br />

Anschaffungskosten wurden aus dem laufenden Überschuss der Abfallgebarung bezahlt.<br />

Diese Vorgangsweise wurde von Landesrat Max Hiegelsberger mit Schreiben vom 24. März<br />

2012 genehmigt.<br />

Die Abfallgebühren werden, wie in den Vorjahren, auch in den kommenden Jahren<br />

entsprechend den Vorgaben angepasst.<br />

Kindergarten<br />

Für die Möglichkeit, das Mittagessen von einem örtlichen Gasthaus zu beziehen, konnte<br />

bisher, trotz Anfragen, kein Einvernehmen hergestellt werden. Der Betrieb der Ausspeisung<br />

wird auf einem eigenen Haushaltsansatz veranschlagt. Ein eigenes Girokonto für die<br />

Ausspeisung wird nicht eröffnet.<br />

Hinsichtlich der Einhebung eines angemessenen Werkbeitrages wird der zuständige<br />

Gemeindeausschuss einen Vorschlag ausarbeiten.<br />

Die Erläuterungen betreffend die kostengünstige Führung des Kindergartenbetriebes werden<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Badeteich<br />

Der Pachtvertrag vom 21. Mai 1997 regelt, dass der Pächter während des Saisonbetriebes<br />

das Buffet (samt Sanitäreinreichungen und Umkleidekabinen) zu betreiben hat. Die<br />

Öffnungszeiten richten sich daher in erster Linie nach dem Wetter und sind nur schwer auf<br />

fixe Zeiten festzusetzen. Eine für beide Seiten annehmbare und praktikable Lösung für<br />

dieses Problem wird angestrebt.<br />

Ausgegliederte Unternehmen<br />

KG<br />

Die jährliche Verwaltungskostenpauschale pro Quadratmeter wurde bereits mit Abrechnung<br />

2011 an den vorgeschlagenen Pauschalsatz angeglichen.<br />

Alle angeführten Formvorschriften werden eingehalten (Hinweisschild im Eingangsbereich,<br />

eigenes Briefpapier, richtige Rechnungslegung).<br />

Gemeindevertretung<br />

Gemeindevorstand<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bemüht, die vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen<br />

abzuhalten. Im Jahr 2012 wurden bereits fünf Sitzungen (drei im ersten Quartal, eine im<br />

zweiten und eine im dritten Vierteljahr) abgehalten. Die Sitzungstermine werden den<br />

Gemeindevorständen rechtzeitig bekanntgegeben. Ein Plan über die Sitzungstermine des<br />

Gemeindevorstandes für mindestens sechs Monate im Voraus (Sitzungsplan) erscheint aus<br />

unserer Sicht nicht praktikabel, da oft auch kurzfristig Beschlüsse gefasst werden müssen.<br />

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten wird zukünftig genauer hinterfragt.<br />

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Prüfungsausschuss<br />

Bis zum Jahr 2008 wurden alle notwendigen Sitzungen abgehalten. Die ab 2009<br />

festgestellten Mängel beruhen zum Teil auf dem Umstand, dass in dieser Zeit die Obfrau des<br />

Prüfungsausschusses ihr Gemeinderatsmandat verloren hat (Wegzug).<br />

Die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle werden zukünftig wieder gesetzeskonform<br />

eingehalten. Ebenso werden die Bestimmungen über die Verhandlungsschrift und die<br />

Formvorschriften gewissenhaft beachtet.<br />

Weitere wesentliche Feststellungen<br />

Wohn- und Geschäftsgebäude<br />

In Hinkunft werden bei Neuvermietungen die Richtwertzinssätze herangezogen.<br />

In diesem Zusammenhang möchte die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> darauf hinweisen,<br />

dass es in Abwanderungsgemeinden vernünftig ist, Wohnraum zu vernünftigen Mietzinsen<br />

zur Verfügung zu stellen. In der Wohnanlage der GWB (Gesellschaft für den Wohnungsbau)<br />

mit insgesamt 29 Wohnungen stehen derzeit 7 Wohnungen leer (Stand: 5. Juli 2012). Ein<br />

Grund dafür ist aus unserer Sicht auch in den zu hohen Mietkosten zu finden.<br />

Der jährliche Pachtzins für das Hafnerhaus wird betreffend der steuerrechtlichen Belange mit<br />

einem Steuerberater abgeklärt.<br />

Bei der Vermietung des alten Kühlhauses als Lagerraum wird ergänzend angeführt, dass in<br />

diesem Fall nicht das Gebäude (Eigentümer: Wassergenossenschaft Markt <strong>Leopoldschlag</strong>)<br />

sondern nur für die entsprechende Grundfläche (Eigentümer: Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong>) eine Vergütung entrichtet wird. Die Höhe der Pacht ist daher angebracht.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bestrebt, die ebenerdigen Räumlichkeiten, die im<br />

Polizeigebäude frei geworden sind, zu vermarkten. Im Rahmen einer Masterarbeit „Erhebung<br />

von leerstehenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen von öffentlichen Einrichtungen in<br />

Gemeinden in Oberösterreich und Auslotung von Nachnutzungspotentialen“ (Herr Clemens<br />

Schnaitl, Universität für Bodenkultur in Wien, Frühjahr 2012) wurden eventuelle<br />

Nachnutzungsmöglichkeiten eruiert. Die Auswertung liegt noch nicht vor.<br />

Feuerwehrwesen<br />

Die Feuerwehren der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> kooperieren bereits in vielen Bereichen,<br />

insbesondere bei der Ausbildung und Jugendarbeit. Vor einem möglichen Neubau eines<br />

Feuerwehrzeughauses in Dorf <strong>Leopoldschlag</strong> wird dessen Sinnhaftigkeit sicherlich gründlich<br />

durchleuchtet.<br />

Förderungen und freiwillige Ausgaben<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bemüht, die Vorgaben des Landes einzuhalten und<br />

einen sparsamen Umgang mit Fördermittel zu pflegen. Im Jahr 2011 hat die Gemeinde einen<br />

Betrag von € 11.457,05 aufgewendet und lag damit unter der Höchstgrenze von € 15 je<br />

Einwohner. Auch im Voranschlag 2012 sind mit einem Betrag von € 10,67 die Vorgaben<br />

eingehalten.<br />

Versicherungen<br />

Die Empfehlung der Prüforgane, die bestehenden Versicherungsverträge von einem<br />

unabhängigen Beratungsunternehmen überprüfen zu lassen, wird in Abstimmung mit<br />

Nachbargemeinden vorgenommen. Durch diese Vorgangsweisen sollen bessere<br />

Konditionen erzielt werden.<br />

Diverse Ausgaben<br />

Die erwähnte Energiebuchhaltung wurde mit Schreiben vom 21. Mai 2012 gekündigt.<br />

Gebührenkalkulation<br />

Die Nebenaufzeichnungen wurden ordnungsgemäß berichtigt. Bei zukünftigen<br />

Gebührenkalkulationen wird daher von den gesamten Herstellungskosten ausgegangen.<br />

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Feuerbeschau<br />

Im März 2012 wurden wieder Überprüfungen durchgeführt. Das Verzeichnis der<br />

Risikoobjekte wurde vor Jahren mit dem Sachverständigen der Brandverhütungsstelle (Ing.<br />

Anton Grasserbauer) auf Änderungen überprüft. Der Vorschlag der Gemeinde, die<br />

Pfarrkirche herauszunehmen, wurde vom Sachverständigen abgelehnt. Die weiteren<br />

Verzeichnisse werden ebenfalls laufend aktualisiert. So werden aufgelassene<br />

Landwirtschaften in das Verzeichnis der Kleinhausbauten (Überprüfungsintervall: 12 Jahre)<br />

übernommen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> möchte zu diesem Punkt erwähnen, dass in den letzten<br />

Jahren laufend feuerpolizeiliche Überprüfungen vorgenommen wurden (z.B. 2008: 26,5<br />

Stunden, 2009: 34,5 Stunden; 2010: 36,5 Stunden). Zurzeit dürfte bei keinem Objekt der<br />

Überprüfungsintervall überschritten sein.<br />

Von den Eigentümern der Risikoobjekte werden aktuelle Pläne und Brandschutzordnungen<br />

eingefordert.<br />

Bauakte<br />

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen wird kontrolliert. Die Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> ist auf der Suche nach einem (kostengünstigen) EDV-Programm für das<br />

Bauamt, dass die regelmäßige Kontrolle und Evidenthaltung gewährleistet und erleichtert.<br />

Der Akt, der inhaltsmäßig ins Gewerberecht fällt, ist derzeit Gegenstand eines laufenden<br />

Bewilligungsverfahrens der Gewerbebehörde. Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist in<br />

Kontakt in der zuständigen Gewerbebehörde und hat sich dem Verfahren angeschlossen<br />

(gemeinsame Abhaltung der Verhandlung).<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Im Prüfbericht sind keine Beanstandungen aufgezählt.<br />

Optimierungspotential<br />

Die angeführten Optimierungspotentiale sind in den einzelnen Sachgebieten bereits<br />

abgehandelt.<br />

Schlussbemerkung<br />

Die Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> ist bestrebt, die Arbeitsplatzbeschreibungen und<br />

Dienstanweisungen zu überarbeiten. Für den Bereich Bauhof wurden die entsprechenden<br />

Formblätter bereits angepasst.<br />

Debatte: Keine<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.<br />

10. Rechnungsabschluss 2011 der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong>; Jahresabschluss<br />

2011 der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Leopoldschlag</strong> & Co KG“; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt<br />

(Kenntnisnahme)<br />

Berichterstattung: Gemeindevorstand Ing. Anton Pflügl<br />

Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> in der Sitzung am 23. Februar<br />

2012 beschlossene Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011 wurde im Sinne des § 99<br />

Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF., einer Prüfung durch die<br />

Bezirkshauptmannschaft Freistadt unterzogen.<br />

Der Prüfbericht zum Rechnungsabschluss 2011 vom 29. Mai 2012, AZ: Gem40-11-2011,<br />

wird dem Gemeinderat vollinhaltlich vorgelesen.<br />

Debatte: Keine<br />

Seite 13 von 15


Der vorliegende Prüfbericht wird vom Gemeinderat / ohne Wortmeldungen / zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

11. Allfälliges<br />

Bürgermeister Hubert KOLLER:<br />

a) Für die Projekte Sommertheatertage, Jugendtaxi sowie das Baulos Hammern<br />

(Landesstraße) liegen Förderungszusagen vor.<br />

b) Rückblick HELIOS-Sonnenfest<br />

c) Verfahrensstand S 10 - Raumordnungsplanung<br />

d) Ferienpass 2012<br />

e) GV-Sitzung am 5. Juli 2012<br />

f) Hinweis aus Asphaltierungsarbeiten in der 28. Kalenderwoche 2012<br />

g) Betriebsbaugebiet Hiltschen: Interessent vorhanden<br />

h) ehemaliges Zollamtsgelände Wullowitz – Verfahrensstand<br />

i) Ortsreportage <strong>Leopoldschlag</strong> (Ausgabe TIPS)<br />

Claudia HOFFELNER: Es gibt Probleme im Kindergarten.<br />

Bürgermeister Hubert KOLLER erläutert den aktuellen Stand der Dinge.<br />

Leopold PAMMER: Hat der Betrieb Bergsmann in der alten Schule schon geschlossen?<br />

Der Steg in Stiegersdorf sollte eine Dauereinrichtung werden. Ist das Reitwegenetz nach<br />

Tschechien (Brücke in Hammern) bereits beschlossen?<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.50 Uhr.<br />

______________________ ________________________<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

Die nicht genehmigte Verhandlungsschrift wird am 6. Juli 2012 jeder im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der<br />

Verhandlungsschrift handelt, übermittelt.<br />

Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderats, die an der Sitzung teilgenommen<br />

haben, steht es frei, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich<br />

spätestens in der Sitzung des Gemeinderats, in der die Verhandlungsschrift letztmalig<br />

aufliegt, Einwendungen zu erheben.<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift:<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

Lfd.Nr vom in der Sitzung am keine/folgende Einwendungen erhoben<br />

wurden.<br />

Mit der Beisetzung des Genehmigungs-Vermerks bzw. mit dem Beschluss über die<br />

Einwendungen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />

Seite 14 von 15


Mit nachfolgender Unterfertigung vom Vorsitzenden und von je einem Mitglied der im<br />

Gemeinderat vertretenen Fraktionen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt und das<br />

ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird bestätigt.<br />

<strong>Leopoldschlag</strong>, am<br />

-----------------------------------------<br />

Vorsitzender (ÖVP)<br />

----------------------------------------<br />

(SPÖ)<br />

----------------------------------------<br />

(FPÖ)<br />

----------------------------------------<br />

(GRÜNE)<br />

Die genehmigte Verhandlungsschrift wird am jeder im Gemeinderat vertretenen<br />

Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift<br />

handelt, übermittelt.<br />

Seite 15 von 15

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