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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag

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Anwesende:<br />

Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> – Gemeinderat Lfd.Nr. 15 Jahr 2012<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

Donnerstag, 1. März 2012<br />

im Sitzungszimmer der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />

1. Bürgermeister Hubert Koller (ÖVP)<br />

2. Vizebürgermeister Herbert Rudlstorfer (ÖVP)<br />

3. Gemeinderat Josef Rudlstorfer (ÖVP)<br />

4. Gemeinderat Ing. Anton Pflügl (ÖVP)<br />

5. Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr (ÖVP)<br />

6. Gemeinderätin Claudia Hoffelner (ÖVP)<br />

7. Gemeinderat Gerhard Fleischanderl (ÖVP)<br />

8. Gemeinderat Norbert Affenzeller (ÖVP)<br />

9. Gemeinderat Christian Flautner FPÖ)<br />

10. Gemeinderat Leopold Pammer (GRÜNE)<br />

Ersatzmitglieder:<br />

11. Gemeinderätin Michaela Klopf (ÖVP)<br />

12. Gemeinderätin Margarete Höller (SPÖ)<br />

13. Gemeinderat Alfred Biberhofer (SPÖ)<br />

Sonstige Personen:<br />

- - -<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes:<br />

VB I Hubert Hölzl (Vertretung)<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

GR Stefan Baresch (ÖVP)<br />

GR Franz Stöcklegger (SPÖ)<br />

GR Steffen Broda (SPÖ)<br />

Schriftführer: VB I Hubert Hölzl<br />

Zuhörer:<br />

- - -<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.02.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am<br />

gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zum Ende der<br />

heutigen Sitzung zur Einsichtnahme auf liegt. Sollten bis dahin keine Einwendungen eingebracht<br />

werden, gilt diese Verhandlungsschrift als genehmigt.


Tagesordnung:<br />

1. Örtliches Entwicklungskonzept Änderung Nr. 1.3; Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 2.14 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“.-<br />

a) Beschlussfassung<br />

b) Erklärung des Widmungsbereiches MB zum Neuplanungsgebiet<br />

Berichterstattung: Bgm. Hubert Koller<br />

Die BIG Entwicklungs- und VerwertungsgmbH, Hintere Zollamtstraße 1, 1030 Wien, hat die<br />

Grundstücke samt den darauf befindlichen Gebäuden im Bereich des ehemaligen Zollamtes<br />

Wullowitz zum Verkauf ausgeschrieben. Ein Kaufinteressent aus Neumarkt im Mühlkreis hat<br />

ein Kaufangebot abgegeben und gleichzeitig um Umwidmung dieser Flächen von „Bauland –<br />

Sondergebiet Zollamt“ in „Bauland – Betriebsbaugebiet“ bzw. „Bauland – eingeschränkt gemischtes<br />

Baugebiet“ ersucht. Die Widmungsänderung beinhaltet zusätzlich, angrenzend an<br />

die bestehenden Wohngebäude, Schutzzonen im Bauland.<br />

Die Umwidmung umfasst das gesamte Areal des ehemaligen Zollamtes Wullowitz, ausgenommen<br />

die für den öffentlichen Verkehr benötigten Flächen. Gleichzeitig mit der geplanten<br />

Umwidmung ist auch das Örtliche Entwicklungskonzept anzupassen.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2011 wurde den geplanten Änderungen<br />

des Flächenwidmungsplanes und Örtlichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich zugestimmt.<br />

Das Verfahren im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes wurde eingeleitet.<br />

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2011, AZ: 031-2-2-14-2011/H, wurden die bekannten Planungsträger<br />

und betroffenen Grundeigentümer nachweislich verständigt und ihnen Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme eingeräumt. Gleichzeitig wurde in der Zeit von 23. Dezember 2011<br />

bis 23. Jänner 2012 die Absicht, den Flächenwidmungsplan abzuändern, durch Anschlag an<br />

der Amtstafel öffentlich kundgemacht.<br />

In den vorliegenden Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich vom 24.<br />

Jänner 2012 und der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 16. Februar 2012, die dem<br />

Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurden, werden seitens der Kammern keine<br />

Einwände erhoben.<br />

Im Zuge des Verfahrens wurde versucht, mit den Eigentümern der angrenzenden Wohngebäude<br />

einen Konsens herzustellen. Im Vordergrund stand der Schutz der Anrainer vor Lärm<br />

und unnötiger Beeinträchtigung durch Bauten im unmittelbaren Nahbereich (Lichtverlust). Im<br />

Zuge des Verfahrens wurden daher geringfügige Änderungen vorgenommen.<br />

a) Im südlichen Bereich des Widmungsbereiches wurde eine ca. 450 m2 große Teilfläche<br />

herausgemessen. Diese Fläche soll zukünftig als Verkehrsfläche der Gemeinde verordnet<br />

werden und ist daher von einer Baulandwidmung freizuhalten. Im Vorfeld wurde vereinbart,<br />

dass der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> diesbezüglich keine Kosten entstehen dürfen<br />

(Schneeräumung, Bau- und Erhaltungskosten).<br />

b) Die Definition der Schutzzone Bm3 wurde konkretisiert „Gegenüber den westlichen angrenzenden<br />

M-Flächen sind Schallschutzmaßnahmen (Hallenkörper, Schallschutzwand und<br />

dergleichen) zu errichten. Lärmwirksame Gebäudeöffnungen und dergleichen in Richtung<br />

Westen und Süden sind unzulässig“<br />

c) Die als MB-vorgesehene Widmungsfläche soll zusätzlich als Neuplanungsgebiet verordnet<br />

werden. Zielsetzung des Neuplanungsgebietes: Aufstellung eines Bebauungsplanes und<br />

somit die Gewährleistung einer ausreichenden Nutzungsabstimmung zwischen betrieblicher<br />

Nutzung und Wohnnutzung.<br />

Für die in der Flächenwidmungsplanänderung dargestellte Fläche 2.14b werden darüber<br />

hinaus folgende konkrete Festlegungen definiert: Bei Neuerrichtung von Gebäuden darf die<br />

Traufenhöhe auf der der Wohnnutzung zugewandten Seite nicht höher als 4,50 m sein. Die<br />

Gesamthöhe wird mit max. 6,5 m beschränkt. Für den gesamten Planungsraum wird einheitlich<br />

die offene Bauweise festgelegt.


Die betroffenen Grundeigentümer haben den angeführten Änderungen am 27. Februar 2012<br />

zugestimmt (Besprechungsprotokoll).<br />

Debatte:<br />

Norbert Affenzeller: Ist im zukünftigen Geschäftsbetrieb auch die Benützung der Kläranlage<br />

vorgesehen.<br />

Bürgermeister Hubert Koller bejaht diese Anfrage.<br />

Antrag:<br />

a) Bgm. Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 2.14 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“ sowie die<br />

Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.3 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“ im<br />

Sinne der vorliegenden Planunterlagen vom 01.12.2011, korrigiert am 27.02.2012, zu genehmigen.<br />

b) Bgm. Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />

die nachfolgende Verordnung betreffend der Erklärung eines Neuplanungsgebietes zu<br />

beschließen:<br />

Verordnung<br />

§ 1<br />

Gemäß § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnungs-Novelle 1998, wird der in der Planbeilage (Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr.2.14 „ehemaliges Zollamt - Wullowitz“, Raumplanungsbüro DI<br />

Mandl vom 27.02.12) dargestellte MB-Bereich (Fläche Eingeschränkt Gemischtes Baugebiet<br />

unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung) zum Neuplanungsgebiet erklärt.<br />

Die Zielsetzungen der Neuplanung sind Teil dieser Verordnung und werden wie folgt definiert:<br />

§ 2<br />

- Gewährleistung einer ausreichenden Nutzungsabstimmung zwischen betrieblicher und<br />

Wohnnutzung.<br />

- Für den gesamten Planungsraum wird einheitlich die offene Bauweise festgelegt.<br />

- Für die in der Flächenwidmungsplanänderung dargestellte Fläche 2.14b (Lageplan<br />

1:2000) werden darüber hinaus folgende konkrete Festlegungen definiert: Bei Neuerrichtung<br />

von Gebäuden darf die Traufenhöhe auf der der Wohnnutzung zugewandten Seite<br />

nicht höher als 4,5m sein. Die Gesamthöhe wird mit max. 6,5m beschränkt. Der Höhenbezugspunkt<br />

ist das Niveau der derzeitigen Asphaltfläche.<br />

Die Erreichung der textlich angeführten Zielsetzungen ist durch die Festlegungen des Flächenwidmungsplanes<br />

nicht bzw. nur unzureichend gewährleistet.<br />

Zur Sicherung der Planungsziele ist daher für den angeführten Bereich (als MB vorgesehene<br />

Widmungsfläche), im Interesse einer geordneten und zweckmäßigen Bebauung, die Verordnung<br />

eines Neuplanungsgebietes erforderlich. Der eigentliche Zweck des Neuplanungsgebietes<br />

liegt in der geplanten Erstellung eines Bebauungsplanes für die als MB vorgesehene<br />

Widmungsfläche.


§ 3<br />

Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für den angeführten Bereich<br />

des Gemeindegebietes Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. BauO), Bewilligungen für die Änderung<br />

von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO) und Baubewilligungen –<br />

ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben gem. § 24 (1) Zi. 4 Oö. BauO – nur ausnahmsweise<br />

erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen<br />

ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung eines künftigen Bebauungsplanes<br />

nicht erschwert oder verhindert.<br />

§ 4<br />

Die gegenständliche Verordnung über die Erklärung zum Neuplanungsgebiet wird mit Ablauf<br />

des auf die zweiwöchige Kundmachungsfrist folgenden Tages rechtswirksam.<br />

Anlage: Flächenwidmungsplan-Änderung. Nr.2.14<br />

(Abgrenzung des Planungsraumes: MB-Fläche)<br />

Abstimmung und Beschluss:<br />

Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgte mit Handzeichen.<br />

2. Allfälliges<br />

Bürgermeister Hubert Koller: Auf dem Marktgemeindeamt Rainbach im Mühlkreis hat ein<br />

Vertreter der SPES Zukunftsakademie über die Möglichkeiten eines Agenda-21-Prozesses<br />

informiert. Für die nächste Gemeinderatssitzung ist eine Vorstellung im Gemeinderat geplant.<br />

Leopold Pammer: Er möchte nochmals deponieren, dass bei der Planung auch ein Geh- und<br />

Fußweg berücksichtigt werden soll.<br />

Bürgermeister Hubert Koller: Für den Fall, dass der Grenzübergang Wullowitz in einem<br />

grenzüberschreitenden Radwegnetz eine Rolle spielt, besteht seitens der zuständigen Straßenverwaltung<br />

die Zusage einer neuerlichen Überdenkung dieser Angelegenheit.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:20 Uhr.<br />

______________________ ________________________<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

Die nicht genehmigte Verhandlungsschrift wird am 7. März 2012 jeder im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der<br />

Verhandlungsschrift handelt, übermittelt.<br />

Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderats, die an der Sitzung teilgenommen<br />

haben, steht es frei, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich spätestens<br />

in der Sitzung des Gemeinderats, in der die Verhandlungsschrift letztmalig aufliegt,<br />

Einwendungen zu erheben.


Genehmigung der Verhandlungsschrift:<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

Lfd.Nr. 15 vom 1. März 2012 in der Sitzung am<br />

keine/folgende Einwendungen erhoben wurden.<br />

Mit der Beisetzung des Genehmigungs-Vermerks bzw. mit dem Beschluss über die Einwendungen<br />

gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />

Mit nachfolgender Unterfertigung vom Vorsitzenden und von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt und das ordnungsgemäße<br />

Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird bestätigt.<br />

-----------------------------------------<br />

Vorsitzender (ÖVP)<br />

----------------------------------------<br />

(SPÖ)<br />

----------------------------------------<br />

(FPÖ)<br />

----------------------------------------<br />

(GRÜNE)<br />

<strong>Leopoldschlag</strong>, am<br />

Die genehmigte Verhandlungsschrift wird am jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion<br />

mit dem Hinweis, dass es sich um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift<br />

handelt, übermittelt.

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