V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Leopoldschlag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anwesende:<br />
Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> – Gemeinderat Lfd.Nr. 15 Jahr 2012<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
Donnerstag, 1. März 2012<br />
im Sitzungszimmer der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong><br />
1. Bürgermeister Hubert Koller (ÖVP)<br />
2. Vizebürgermeister Herbert Rudlstorfer (ÖVP)<br />
3. Gemeinderat Josef Rudlstorfer (ÖVP)<br />
4. Gemeinderat Ing. Anton Pflügl (ÖVP)<br />
5. Gemeinderätin Anita Gstöttenmayr (ÖVP)<br />
6. Gemeinderätin Claudia Hoffelner (ÖVP)<br />
7. Gemeinderat Gerhard Fleischanderl (ÖVP)<br />
8. Gemeinderat Norbert Affenzeller (ÖVP)<br />
9. Gemeinderat Christian Flautner FPÖ)<br />
10. Gemeinderat Leopold Pammer (GRÜNE)<br />
Ersatzmitglieder:<br />
11. Gemeinderätin Michaela Klopf (ÖVP)<br />
12. Gemeinderätin Margarete Höller (SPÖ)<br />
13. Gemeinderat Alfred Biberhofer (SPÖ)<br />
Sonstige Personen:<br />
- - -<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes:<br />
VB I Hubert Hölzl (Vertretung)<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
GR Stefan Baresch (ÖVP)<br />
GR Franz Stöcklegger (SPÖ)<br />
GR Steffen Broda (SPÖ)<br />
Schriftführer: VB I Hubert Hölzl<br />
Zuhörer:<br />
- - -<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.02.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am<br />
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates bis zum Ende der<br />
heutigen Sitzung zur Einsichtnahme auf liegt. Sollten bis dahin keine Einwendungen eingebracht<br />
werden, gilt diese Verhandlungsschrift als genehmigt.
Tagesordnung:<br />
1. Örtliches Entwicklungskonzept Änderung Nr. 1.3; Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 2.14 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“.-<br />
a) Beschlussfassung<br />
b) Erklärung des Widmungsbereiches MB zum Neuplanungsgebiet<br />
Berichterstattung: Bgm. Hubert Koller<br />
Die BIG Entwicklungs- und VerwertungsgmbH, Hintere Zollamtstraße 1, 1030 Wien, hat die<br />
Grundstücke samt den darauf befindlichen Gebäuden im Bereich des ehemaligen Zollamtes<br />
Wullowitz zum Verkauf ausgeschrieben. Ein Kaufinteressent aus Neumarkt im Mühlkreis hat<br />
ein Kaufangebot abgegeben und gleichzeitig um Umwidmung dieser Flächen von „Bauland –<br />
Sondergebiet Zollamt“ in „Bauland – Betriebsbaugebiet“ bzw. „Bauland – eingeschränkt gemischtes<br />
Baugebiet“ ersucht. Die Widmungsänderung beinhaltet zusätzlich, angrenzend an<br />
die bestehenden Wohngebäude, Schutzzonen im Bauland.<br />
Die Umwidmung umfasst das gesamte Areal des ehemaligen Zollamtes Wullowitz, ausgenommen<br />
die für den öffentlichen Verkehr benötigten Flächen. Gleichzeitig mit der geplanten<br />
Umwidmung ist auch das Örtliche Entwicklungskonzept anzupassen.<br />
In der Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2011 wurde den geplanten Änderungen<br />
des Flächenwidmungsplanes und Örtlichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich zugestimmt.<br />
Das Verfahren im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes wurde eingeleitet.<br />
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2011, AZ: 031-2-2-14-2011/H, wurden die bekannten Planungsträger<br />
und betroffenen Grundeigentümer nachweislich verständigt und ihnen Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme eingeräumt. Gleichzeitig wurde in der Zeit von 23. Dezember 2011<br />
bis 23. Jänner 2012 die Absicht, den Flächenwidmungsplan abzuändern, durch Anschlag an<br />
der Amtstafel öffentlich kundgemacht.<br />
In den vorliegenden Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich vom 24.<br />
Jänner 2012 und der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 16. Februar 2012, die dem<br />
Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurden, werden seitens der Kammern keine<br />
Einwände erhoben.<br />
Im Zuge des Verfahrens wurde versucht, mit den Eigentümern der angrenzenden Wohngebäude<br />
einen Konsens herzustellen. Im Vordergrund stand der Schutz der Anrainer vor Lärm<br />
und unnötiger Beeinträchtigung durch Bauten im unmittelbaren Nahbereich (Lichtverlust). Im<br />
Zuge des Verfahrens wurden daher geringfügige Änderungen vorgenommen.<br />
a) Im südlichen Bereich des Widmungsbereiches wurde eine ca. 450 m2 große Teilfläche<br />
herausgemessen. Diese Fläche soll zukünftig als Verkehrsfläche der Gemeinde verordnet<br />
werden und ist daher von einer Baulandwidmung freizuhalten. Im Vorfeld wurde vereinbart,<br />
dass der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> diesbezüglich keine Kosten entstehen dürfen<br />
(Schneeräumung, Bau- und Erhaltungskosten).<br />
b) Die Definition der Schutzzone Bm3 wurde konkretisiert „Gegenüber den westlichen angrenzenden<br />
M-Flächen sind Schallschutzmaßnahmen (Hallenkörper, Schallschutzwand und<br />
dergleichen) zu errichten. Lärmwirksame Gebäudeöffnungen und dergleichen in Richtung<br />
Westen und Süden sind unzulässig“<br />
c) Die als MB-vorgesehene Widmungsfläche soll zusätzlich als Neuplanungsgebiet verordnet<br />
werden. Zielsetzung des Neuplanungsgebietes: Aufstellung eines Bebauungsplanes und<br />
somit die Gewährleistung einer ausreichenden Nutzungsabstimmung zwischen betrieblicher<br />
Nutzung und Wohnnutzung.<br />
Für die in der Flächenwidmungsplanänderung dargestellte Fläche 2.14b werden darüber<br />
hinaus folgende konkrete Festlegungen definiert: Bei Neuerrichtung von Gebäuden darf die<br />
Traufenhöhe auf der der Wohnnutzung zugewandten Seite nicht höher als 4,50 m sein. Die<br />
Gesamthöhe wird mit max. 6,5 m beschränkt. Für den gesamten Planungsraum wird einheitlich<br />
die offene Bauweise festgelegt.
Die betroffenen Grundeigentümer haben den angeführten Änderungen am 27. Februar 2012<br />
zugestimmt (Besprechungsprotokoll).<br />
Debatte:<br />
Norbert Affenzeller: Ist im zukünftigen Geschäftsbetrieb auch die Benützung der Kläranlage<br />
vorgesehen.<br />
Bürgermeister Hubert Koller bejaht diese Anfrage.<br />
Antrag:<br />
a) Bgm. Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 2.14 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“ sowie die<br />
Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.3 „ehemaliges Zollamt Wullowitz“ im<br />
Sinne der vorliegenden Planunterlagen vom 01.12.2011, korrigiert am 27.02.2012, zu genehmigen.<br />
b) Bgm. Hubert Koller stellt an den Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Leopoldschlag</strong> den Antrag,<br />
die nachfolgende Verordnung betreffend der Erklärung eines Neuplanungsgebietes zu<br />
beschließen:<br />
Verordnung<br />
§ 1<br />
Gemäß § 45 Abs. 1 Oö. Bauordnungs-Novelle 1998, wird der in der Planbeilage (Flächenwidmungsplanänderung<br />
Nr.2.14 „ehemaliges Zollamt - Wullowitz“, Raumplanungsbüro DI<br />
Mandl vom 27.02.12) dargestellte MB-Bereich (Fläche Eingeschränkt Gemischtes Baugebiet<br />
unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung) zum Neuplanungsgebiet erklärt.<br />
Die Zielsetzungen der Neuplanung sind Teil dieser Verordnung und werden wie folgt definiert:<br />
§ 2<br />
- Gewährleistung einer ausreichenden Nutzungsabstimmung zwischen betrieblicher und<br />
Wohnnutzung.<br />
- Für den gesamten Planungsraum wird einheitlich die offene Bauweise festgelegt.<br />
- Für die in der Flächenwidmungsplanänderung dargestellte Fläche 2.14b (Lageplan<br />
1:2000) werden darüber hinaus folgende konkrete Festlegungen definiert: Bei Neuerrichtung<br />
von Gebäuden darf die Traufenhöhe auf der der Wohnnutzung zugewandten Seite<br />
nicht höher als 4,5m sein. Die Gesamthöhe wird mit max. 6,5m beschränkt. Der Höhenbezugspunkt<br />
ist das Niveau der derzeitigen Asphaltfläche.<br />
Die Erreichung der textlich angeführten Zielsetzungen ist durch die Festlegungen des Flächenwidmungsplanes<br />
nicht bzw. nur unzureichend gewährleistet.<br />
Zur Sicherung der Planungsziele ist daher für den angeführten Bereich (als MB vorgesehene<br />
Widmungsfläche), im Interesse einer geordneten und zweckmäßigen Bebauung, die Verordnung<br />
eines Neuplanungsgebietes erforderlich. Der eigentliche Zweck des Neuplanungsgebietes<br />
liegt in der geplanten Erstellung eines Bebauungsplanes für die als MB vorgesehene<br />
Widmungsfläche.
§ 3<br />
Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für den angeführten Bereich<br />
des Gemeindegebietes Bauplatzbewilligungen (§ 5 Oö. BauO), Bewilligungen für die Änderung<br />
von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 Oö. BauO) und Baubewilligungen –<br />
ausgenommen Baubewilligungen für Bauvorhaben gem. § 24 (1) Zi. 4 Oö. BauO – nur ausnahmsweise<br />
erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen<br />
ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung eines künftigen Bebauungsplanes<br />
nicht erschwert oder verhindert.<br />
§ 4<br />
Die gegenständliche Verordnung über die Erklärung zum Neuplanungsgebiet wird mit Ablauf<br />
des auf die zweiwöchige Kundmachungsfrist folgenden Tages rechtswirksam.<br />
Anlage: Flächenwidmungsplan-Änderung. Nr.2.14<br />
(Abgrenzung des Planungsraumes: MB-Fläche)<br />
Abstimmung und Beschluss:<br />
Antrag einstimmig angenommen. Abstimmung erfolgte mit Handzeichen.<br />
2. Allfälliges<br />
Bürgermeister Hubert Koller: Auf dem Marktgemeindeamt Rainbach im Mühlkreis hat ein<br />
Vertreter der SPES Zukunftsakademie über die Möglichkeiten eines Agenda-21-Prozesses<br />
informiert. Für die nächste Gemeinderatssitzung ist eine Vorstellung im Gemeinderat geplant.<br />
Leopold Pammer: Er möchte nochmals deponieren, dass bei der Planung auch ein Geh- und<br />
Fußweg berücksichtigt werden soll.<br />
Bürgermeister Hubert Koller: Für den Fall, dass der Grenzübergang Wullowitz in einem<br />
grenzüberschreitenden Radwegnetz eine Rolle spielt, besteht seitens der zuständigen Straßenverwaltung<br />
die Zusage einer neuerlichen Überdenkung dieser Angelegenheit.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:20 Uhr.<br />
______________________ ________________________<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
Die nicht genehmigte Verhandlungsschrift wird am 7. März 2012 jeder im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der<br />
Verhandlungsschrift handelt, übermittelt.<br />
Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderats, die an der Sitzung teilgenommen<br />
haben, steht es frei, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich spätestens<br />
in der Sitzung des Gemeinderats, in der die Verhandlungsschrift letztmalig aufliegt,<br />
Einwendungen zu erheben.
Genehmigung der Verhandlungsschrift:<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />
Lfd.Nr. 15 vom 1. März 2012 in der Sitzung am<br />
keine/folgende Einwendungen erhoben wurden.<br />
Mit der Beisetzung des Genehmigungs-Vermerks bzw. mit dem Beschluss über die Einwendungen<br />
gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />
Mit nachfolgender Unterfertigung vom Vorsitzenden und von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt und das ordnungsgemäße<br />
Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird bestätigt.<br />
-----------------------------------------<br />
Vorsitzender (ÖVP)<br />
----------------------------------------<br />
(SPÖ)<br />
----------------------------------------<br />
(FPÖ)<br />
----------------------------------------<br />
(GRÜNE)<br />
<strong>Leopoldschlag</strong>, am<br />
Die genehmigte Verhandlungsschrift wird am jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion<br />
mit dem Hinweis, dass es sich um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift<br />
handelt, übermittelt.