Plakattafeln aufstellen im Bezirk Kirchdorf
Plakattafeln aufstellen im Bezirk Kirchdorf
Plakattafeln aufstellen im Bezirk Kirchdorf
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<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen des Straßengesetzes (gilt für jede Ortschaft)<br />
1) Plakatieren nur <strong>im</strong> Ortsgebiet (ev. nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer)<br />
2) Keine Sichtbeeinträchtigung durch Plakatständer <strong>im</strong> Kreuzungsbereich<br />
3) Aufstellen der Ständer max<strong>im</strong>al 2 Wochen vor dem Fest<br />
4) Entfernen der Plakatständer spätestens 3 Tage nach dem Fest<br />
Hinweis der Straßenmeisterei Kremsmünster:<br />
Grundsätzlich ist bei Aufstellung von Tafeln für die Ankündigung von Festen u. dgl. folgendes zu<br />
beachten.<br />
Für die Aufstellung <strong>im</strong> Ortsgebiet (innerhalb der Ortstafeln) auf Privatgrund ist ausschließlich die<br />
Zust<strong>im</strong>mung der Grundeigentümer notwendig, sofern die Hinweise nicht sichtbehindernd aufgestellt<br />
sind.<br />
Auf öffentlichem Grund <strong>im</strong> Ortsgebiet ist die Zust<strong>im</strong>mung der jeweils zuständigen Straßenmeisterei<br />
erforderlich.<br />
Weiters ist zu berücksichtigen, dass einzelne Gemeinden auf Grund des Ortsbildes Bereiche exakt<br />
definiert haben, wo die Aufstellung von Hinweisen gestattet wird. Hier ist zusätzlich die<br />
Genehmigung der Gemeinde einzuholen.<br />
Eine Aufstellung außerhalb des Ortsgebietes von div. Hinweisen für Ankündigung von Festen und<br />
dgl. auf Straßengrund ist nicht zulässig. Außerhalb von Straßengrund innerhalb von 100m zur<br />
Straßengrundgrenze ist eine Genehmigung der zuständigen <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft erforderlich.<br />
Seitens der Straßenmeisterei wird also empfohlen Hinweise ausschließlich <strong>im</strong> Ortsgebiet auf<br />
Privatgrund aufzustellen.<br />
Hinweise die sichtbehindernd und instabil aufgestellt sind werden von unserem Streckendient<br />
entfernt und für 2 Monate in der Straßenmeisterei gelagert.<br />
ZVR 383208355 Seite 1 von 7 Stand März 09
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
PLZ Gemeinde Best<strong>im</strong>mungen<br />
4580 Edlbach In der Gemeinde Edlbach gibt es diesbezüglich keine generelle Regelung.<br />
Natürlich wird das Plakatieren für Veranstaltungen (z.B. Landjugendball) an<br />
den dafür geeigneten Stellen <strong>im</strong> Bereich des öffentlichen Gutes geduldet. Da<br />
es in Edlbach kein Zentrum bzw. keinen Ortskern gibt, sind die Standpunkte<br />
nicht genau festgelegt. Wichtig ist aber auch, dass die Plakate u. Werbetafeln<br />
unmittelbar (bis max. ca. 2 Tage) nach der Veranstaltung wieder entfernt<br />
werden.<br />
4594 Grünburg Siehe Richtlinien <strong>im</strong> Anhang<br />
Zuzüglich sind folgende Standorte genehmigt:<br />
<strong>im</strong> Ortsgebiet Leonstein:<br />
- Lagerhaus Leonstein<br />
- Firma Holli<br />
- OMV Tankstelle<br />
- Gasthaus Schlader<br />
<strong>im</strong> Ortsgebiet Grünburg:<br />
- Hönigwiese<br />
- Postamt Grünburg<br />
- Kläranlage (zwischen Hessmann und Abfahrt Schendlinger, schräg<br />
gegenüber Firma Tuscher)<br />
- Firma Tuscher<br />
Wir ersuchen Sie, die Plakate bitte nur an diesen Teilen aufzustellen.<br />
4573 Hinterstoder Auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses ist <strong>im</strong> Ortsgebiet von<br />
Hinterstoder das Aufstellen von Plakatständern nicht erlaubt. Wir haben zum<br />
Zwecke der Ankündigung von Veranstaltungen und sonstigem<br />
gemeindeeigene Infoständer, in denen je nach freiem Platz Plakate<br />
angebracht werden. Diese sind entweder am Gemeindeamt oder <strong>im</strong><br />
Tourismusbüro abzugeben, da sie versperrt sind und ein eigenhändiges<br />
Plakatieren nicht möglich ist.<br />
4560 Inzersdorf <strong>im</strong><br />
Kremstal<br />
4560 <strong>Kirchdorf</strong> an der<br />
Krems<br />
4564 Klaus an der<br />
Pyhrnbahn<br />
Der Bürgermeister möchte jeweils <strong>im</strong> Einzelfall entscheiden.<br />
Die Entfernung der Werbetafeln hat jeweils umgehend zu erfolgen.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Kirchdorf</strong> a.d.Krems handhabt die Aufstellung von<br />
Plakatständern so, dass für jede Veranstaltung um Benützung öffentlichen<br />
Gutes anzusuchen ist und die Standorte dann bekannt gegeben werden. Die<br />
Entfernung ist umgehend nach der Veranstaltung zu veranlassen.<br />
Eine Anfrage per Mail genügt vom jeweiligen Verein. Darin sind ein<br />
Ansprechpartner und die geplante Dauer der Werbeaktion anzuführen.<br />
Als Plätze für die Aufstellung sind vorgesehen: Klaus: „Lattnerspitz“ –<br />
Grünstreifen neben der B 138, neben dem neuen Fahrbahnteiler vor dem<br />
Skaterplatz; Steyrling – Grünstreifen neben der Landesstraße vor<br />
KIGA/Bushaltestelle. Diese Grundstücke befinden sich <strong>im</strong> Eigentum der<br />
Gemeinde. An anderen Stellen <strong>im</strong> Ortsgebiet, wie beispielsweise <strong>im</strong> Bereich<br />
der Ortstafel bei der Staumauer in Klaus ist das Aufstellen von<br />
Plakatständern untersagt.<br />
Spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung sind die Tafeln zu entfernen.<br />
Erfolgt dies nicht, werden die Tafeln durch unseren Bauhof auf Ihre Kosten<br />
entfernt. Gleiches gilt für die Platzierung an nicht genehmigten Orten.<br />
ZVR 383208355 Seite 2 von 7 Stand März 09
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
4550 Kremsmünster Ansuchen an die Marktgemeinde welches folgende Angaben beinhalten<br />
muss:<br />
Veranstalter<br />
Ort, Zeit und Name der Veranstaltung<br />
Anzahl und Größe d. <strong>Plakattafeln</strong><br />
Standorte:<br />
Stiftsberg (Fuxjägerstraße) u. Un<strong>im</strong>arkt (Ortseinfahrt linke Seite vor<br />
Bahnübergang)<br />
Zeitraum:<br />
Die Ankündigungen dürfen eine Woche vor dem Veranstaltungstermin<br />
aufgestellt und müssen am ersten Wochentag nach der Veranstaltung<br />
entfernt werden.<br />
Bewilligung:<br />
Eine Bewilligung zum Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> wird erteilt<br />
an uneigennützige Veranstalter und davon nur jene aus Gemeinden die an<br />
Kremsmünster angrenzen.<br />
Widerrechtlich aufgestellte Ankündigungen werden vom Wirtschaftshof der<br />
Marktgemeinde Kremsmünster sofort entfernt und können gegen Ersatz der<br />
Kosten wieder abgeholt werden. Gleiches gilt auch für zu früh aufgestellte<br />
oder zu spät entfernte Plakatständer.<br />
4563 Micheldorf in<br />
Oberösterreich<br />
Siehe Richtlinien <strong>im</strong> Anhang<br />
Bitte beachten Sie, dass Werbungen und Ankündigungen außerhalb von<br />
Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von als 100 m vom Fahrbahnrand<br />
einer Bewilligung durch die <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft <strong>Kirchdorf</strong> bedürfen.<br />
Diese gilt nach Auskunft der BH <strong>Kirchdorf</strong> auch dann, wenn die Werbung<br />
bzw. Ankündigung selbst zwar an einer Straße innerhalb des Ortsgebietes<br />
steht, aber von einer in der Nähe befindlichen Freilandstraße ebenfalls gut<br />
sichtbar ist!<br />
4591 Molln In unserer Gemeinde dürfen Plakatständer aufgestellt werden, allerdings<br />
nicht verkehrs- oder sichtbehindernd.<br />
Sie dürfen max<strong>im</strong>al 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und<br />
sind sofort nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />
Der jeweilige Verein muss bei der Gemeinde formlos ansuchen.<br />
4542 Nußbach Plakatständer können auf unserem Wiesengrundstück an der Hauptstraße<br />
gegenüber dem Gemeindezentrum Nußbach, Kirchenplatz 2, aufgestellt<br />
werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ist Voraussetzung.<br />
Spätestens eine Woche nach der Veranstaltung müssen die Plakatständer<br />
wieder ordnungsgemäß entfernt sein.<br />
4553 Oberschlierbach An folgenden Plätzen ist das Aufstellen von Plakaten seitens der Gemeinde<br />
Oberschlierbach möglich.<br />
Das Aufstellen darf nicht Sicht behindernd erfolgen, ansonsten werden die<br />
Plakate von der Gemeinde entfernt.<br />
1. Im Bereich Gemeinde Feuerwehr<br />
2. Kreuzug Schiefer Landesstraße – Beginn Güterweg Hochkogl<br />
3. Straßenmacherhütte der Gemeinde <strong>im</strong> Bereich der Schiefer<br />
Landesstraße ca. bei km 3,8<br />
4. Splitthütte der Gemeinde <strong>im</strong> Bereich der Schiefer Landesstraße ca. bei<br />
km 3,0<br />
ZVR 383208355 Seite 3 von 7 Stand März 09
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
4643 Pettenbach Die Marktgemeinde Pettenbach gestattet die Aufstellung von Werbetafeln in<br />
der Größe A1, jeweils bei den Ortseinfahrten in einem Zeitraum von 14<br />
Tagen vor der Festveranstaltung. Die Tafeln sind umgehend nach der<br />
Veranstaltung zu entsorgen, da diese sonst von den<br />
Bauhofmitarbeitern entfernt werden und dafür die anfallenden Kosten in<br />
Rechnung gestellt werden müssen.<br />
4551 Ried <strong>im</strong><br />
Traunkreis<br />
Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von den Ortstafeln Plakatständer aufgestellt<br />
werden dürfen!<br />
Zu beachten ist:<br />
- aufpassen bei Privatgründen (zB. „Waserkurve“ bei Tischlerei<br />
Mistlberger – bzw. dürfen dort keine Plakatständer mehr stehen)<br />
- nicht sichtbehindernd<br />
- direkt auf der Grünfläche be<strong>im</strong> Feuerwehrdepot dürfen keine<br />
Werbetafeln aufgestellt werden<br />
Nach der Veranstaltung sind die Plakatständer unverzüglich zu entfernen.<br />
Leider passiert es des Öfteren, dass die Straßenmeisterei Plakatständer<br />
umlegt oder gleich entfernt (vor der Veranstaltung). Mit dem hat die<br />
Gemeinde nichts zu tun!<br />
4575 Roßleithen Das Aufstellen von Plakaten ist <strong>im</strong> Bereich des Gemeineamtes und in der<br />
Ortschaft Roßleithen <strong>im</strong> Bereich der Bushaltestelle „Roßleithen-Ort“ (bei<br />
Gasthaus Sengsschmied) möglich.<br />
4581 Rosenau am<br />
Hengstpass<br />
In Rosenau/Hp. gibt es keine Richtlinien, die das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong><br />
regeln. Bgm. Peter Auerbach best<strong>im</strong>mt, wo welche Tafeln aufgestellt werden<br />
dürfen. Normalerweise werden Plakatständer gar nicht erlaubt, da <strong>im</strong> Ort<br />
ausreichend Möglichkeiten für eine flächendeckende Plakatierung vorhanden<br />
sind.<br />
Amtstafel der Gemeinde, Gh. Hubertus, Gh. Maurerwirt, Sparkasse,<br />
gegenüber der Sparkasse befindet sich eine öffentliche Plakatwand,<br />
ROSENAUER LADEN, Aushangmöglichkeit in VS und KiGa, Fa. ROHOL,<br />
Panoramaturm am Wurbauerkogel, Mostschenke Monika Buchebner<br />
(Wurbauerkogel), Sägewerk Neuwirth sowie die Almen am Hengstpaß<br />
Es muss selbstverständlich der jeweilige Objekteigentümer bezüglich einer<br />
Aushangmöglichkeit eigens gefragt werden.<br />
4553 Schlierbach Das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> ist innerhalb des Ortsgebietes zulässig, es ist<br />
jedoch Rücksprache mit den jeweiligen Grundeigentümern zu halten. Die<br />
Plakatständer sind 1-2 Tage nach dem Fest zu entfernen.<br />
4582 Spital am Pyhrn Grundsätzlich ist das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> außerhalb des Ortsgebietes<br />
in einer Entfernung bis 100 m verboten (Bundesstraßen). Diesbezüglich muss<br />
bei der zuständigen <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft und Straßenmeisterei<br />
angesucht werden.<br />
Innerhalb des Ortsgebietes dürfen Plakatständer (Tafeln etc.) neben der<br />
Straße aufgestellt werden. Es ist jedoch die Einverständniserklärung des<br />
betroffenen Grundeigentümers einzuholen. Wie lange diese dann dort stehen<br />
dürfen ist ebenfalls mit dem Grundeigentümer (wegen mähen etc.)<br />
abzuklären.<br />
Wenn öffentlicher Grund der Gemeinde Spital am Pyhrn betroffen ist, ist be<strong>im</strong><br />
hiesigen Gemeindeamt um Genehmigung anzusuchen. In weiterer Folge wird<br />
dann zu klären sein, wo genau diese Plakatständer aufgestellt werden dürfen.<br />
ZVR 383208355 Seite 4 von 7 Stand März 09
4572 St. Pankraz Keine gesonderten Richtlinien<br />
4562 Steinbach am<br />
Ziehberg<br />
4594 Steinbach an<br />
der Steyr<br />
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
Im Ortsgebiet sind Plakatständer direkt am „Kirchenplatz“ unerwünscht, auf<br />
der Grünfläche<br />
gegenüber der Raiffeisenbank können Plakatständer aufgestellt werden, sind<br />
aber jedenfalls<br />
nach einer Veranstaltung umgehend zu entfernen.<br />
Außerhalb des Ortsgebietes entsprechend dem Einverständnis der<br />
Grundeigentümer bzw. falls<br />
erforderlich auch der Straßenverwaltung.<br />
Werbungen - Werbetafeln können an der Ortseinfahrt entlang der Steyr<br />
(Allee) kostenlos angebracht werden.<br />
Werbungen <strong>im</strong> Bereich der Gewerbeorientierungs- bzw. Veranstaltungstafel<br />
(kleiner Ausweichplatz bei Ortseinfahrt) werden seitens der Gemeinde wieder<br />
entfernt. Die Werbetafeln sind spätestens eine Woche nach der<br />
Veranstaltung und ohne Aufforderung wieder zu entfernen.<br />
4574 Vorderstoder In Vorderstoder gibt es einen Beschluss der vorsieht, dass <strong>im</strong> gesamten<br />
Gemeindegebiet keine Plakatständer für Veranstaltungen aufgestellt werden.<br />
Dies gilt auch für die politischen Parteien.<br />
4552 Wartberg an der<br />
Krems<br />
In Wartberg an der Krems haben wir zwei Standorte zum Aufstellen von<br />
Veranstaltungshinweisen:<br />
1. Westl. Ortseinfahrt (Straßenböschung zwischen Höllstraße-Kapelle und<br />
Fa. Hauer) 2. Östl. Ortseinfahrt - Kreisverkehr - Schlierbacher Straße<br />
(Einfriedung Spar) und Siedlungsstraße "Am Scherzenberg".<br />
Auf eine nicht verkehrs- bzw. sichtbehindernde Aufstellung weisen wir hin.<br />
Das Entfernen bzw. Abholen der Tafeln nach der Veranstaltung erwarten wir<br />
innerhalb von 3 Werktagen.<br />
4580 Windischgarsten In der Marktgemeinde Windischgarsten dürfen nach einem Beschluss des<br />
Gemeinderates keine Werbetafeln aufgestellt werden.<br />
ZVR 383208355 Seite 5 von 7 Stand März 09
Gemeindeamt Grünburg<br />
Politischer <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong> an der Krems<br />
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
Richtlinien<br />
Zur Anbringung von Werbungen und Ankündigungen<br />
Im Gemeindegebiet von Grünburg ist die vorübergehende Anbringung von Werbungen und<br />
Ankündigungen (z.B. Veranstaltungsplakate etc.) unter folgenden Voraussetzungen gestattet:<br />
Vor der Anbringung von Werbetafeln und Ankündigung, ist ein Ansuchen an die Gemeinde<br />
Grünburg zu stellen. Das Ansuchen hat folgende Daten zu enthalten:<br />
� Firma/Verein<br />
� Familienname und Vorname der verantwortlichen Person<br />
� Adresse und Kontakt: Anschrift, PLZ, Ort, Telefonnummer oder E-Mail<br />
� Anzahl und Größe der Plakatständer<br />
� Zeitraum: Datum von – bis<br />
� Name der Veranstaltung<br />
Alle angebrachten Werbemittel sind laufend – insbesondere nach Unwettern, Stürmen u.dgl.<br />
– zu kontrollieren und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />
Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass <strong>im</strong> Bereich von Straßen und Gehwegen keinerlei<br />
Sicht- oder Verkehrsbehinderungen entstehen und Straßenverkehrszeichen,<br />
Verkehrsleiteinrichtungen, Straßenbeleuchtungen, Straßen- oder Hausbezeichnungen u.dgl.<br />
nicht verdeckt werden.<br />
Sollten Privatgrundstücke betroffen sein, ist das Einvernehmen mit den jeweiligen<br />
Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten herzustellen.<br />
Die Gemeinde Grünburg behält sich das Recht vor, Werbungen und Ankündigungen, die<br />
unter Missachtung der vorstehenden Richtlinien angebracht wurde, auf Kosten und Gefahr<br />
des Verursachers zu entfernen.<br />
Grünburg, <strong>im</strong> September 2008<br />
Der Bürgermeister:<br />
Gemeindeamt Grünburg – Hauptstrasse 34, 4594 Grünburg<br />
Telefon � : 07257/7255-0 Telefax � : 07257/7255-16 email � : gemeinde@gruenburg.ooe.gv.at<br />
ZVR 383208355 Seite 6 von 7 Stand März 09
<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />
ZVR 383208355 Seite 7 von 7 Stand März 09