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Plakattafeln aufstellen im Bezirk Kirchdorf

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<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen des Straßengesetzes (gilt für jede Ortschaft)<br />

1) Plakatieren nur <strong>im</strong> Ortsgebiet (ev. nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer)<br />

2) Keine Sichtbeeinträchtigung durch Plakatständer <strong>im</strong> Kreuzungsbereich<br />

3) Aufstellen der Ständer max<strong>im</strong>al 2 Wochen vor dem Fest<br />

4) Entfernen der Plakatständer spätestens 3 Tage nach dem Fest<br />

Hinweis der Straßenmeisterei Kremsmünster:<br />

Grundsätzlich ist bei Aufstellung von Tafeln für die Ankündigung von Festen u. dgl. folgendes zu<br />

beachten.<br />

Für die Aufstellung <strong>im</strong> Ortsgebiet (innerhalb der Ortstafeln) auf Privatgrund ist ausschließlich die<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Grundeigentümer notwendig, sofern die Hinweise nicht sichtbehindernd aufgestellt<br />

sind.<br />

Auf öffentlichem Grund <strong>im</strong> Ortsgebiet ist die Zust<strong>im</strong>mung der jeweils zuständigen Straßenmeisterei<br />

erforderlich.<br />

Weiters ist zu berücksichtigen, dass einzelne Gemeinden auf Grund des Ortsbildes Bereiche exakt<br />

definiert haben, wo die Aufstellung von Hinweisen gestattet wird. Hier ist zusätzlich die<br />

Genehmigung der Gemeinde einzuholen.<br />

Eine Aufstellung außerhalb des Ortsgebietes von div. Hinweisen für Ankündigung von Festen und<br />

dgl. auf Straßengrund ist nicht zulässig. Außerhalb von Straßengrund innerhalb von 100m zur<br />

Straßengrundgrenze ist eine Genehmigung der zuständigen <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft erforderlich.<br />

Seitens der Straßenmeisterei wird also empfohlen Hinweise ausschließlich <strong>im</strong> Ortsgebiet auf<br />

Privatgrund aufzustellen.<br />

Hinweise die sichtbehindernd und instabil aufgestellt sind werden von unserem Streckendient<br />

entfernt und für 2 Monate in der Straßenmeisterei gelagert.<br />

ZVR 383208355 Seite 1 von 7 Stand März 09


<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

PLZ Gemeinde Best<strong>im</strong>mungen<br />

4580 Edlbach In der Gemeinde Edlbach gibt es diesbezüglich keine generelle Regelung.<br />

Natürlich wird das Plakatieren für Veranstaltungen (z.B. Landjugendball) an<br />

den dafür geeigneten Stellen <strong>im</strong> Bereich des öffentlichen Gutes geduldet. Da<br />

es in Edlbach kein Zentrum bzw. keinen Ortskern gibt, sind die Standpunkte<br />

nicht genau festgelegt. Wichtig ist aber auch, dass die Plakate u. Werbetafeln<br />

unmittelbar (bis max. ca. 2 Tage) nach der Veranstaltung wieder entfernt<br />

werden.<br />

4594 Grünburg Siehe Richtlinien <strong>im</strong> Anhang<br />

Zuzüglich sind folgende Standorte genehmigt:<br />

<strong>im</strong> Ortsgebiet Leonstein:<br />

- Lagerhaus Leonstein<br />

- Firma Holli<br />

- OMV Tankstelle<br />

- Gasthaus Schlader<br />

<strong>im</strong> Ortsgebiet Grünburg:<br />

- Hönigwiese<br />

- Postamt Grünburg<br />

- Kläranlage (zwischen Hessmann und Abfahrt Schendlinger, schräg<br />

gegenüber Firma Tuscher)<br />

- Firma Tuscher<br />

Wir ersuchen Sie, die Plakate bitte nur an diesen Teilen aufzustellen.<br />

4573 Hinterstoder Auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses ist <strong>im</strong> Ortsgebiet von<br />

Hinterstoder das Aufstellen von Plakatständern nicht erlaubt. Wir haben zum<br />

Zwecke der Ankündigung von Veranstaltungen und sonstigem<br />

gemeindeeigene Infoständer, in denen je nach freiem Platz Plakate<br />

angebracht werden. Diese sind entweder am Gemeindeamt oder <strong>im</strong><br />

Tourismusbüro abzugeben, da sie versperrt sind und ein eigenhändiges<br />

Plakatieren nicht möglich ist.<br />

4560 Inzersdorf <strong>im</strong><br />

Kremstal<br />

4560 <strong>Kirchdorf</strong> an der<br />

Krems<br />

4564 Klaus an der<br />

Pyhrnbahn<br />

Der Bürgermeister möchte jeweils <strong>im</strong> Einzelfall entscheiden.<br />

Die Entfernung der Werbetafeln hat jeweils umgehend zu erfolgen.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Kirchdorf</strong> a.d.Krems handhabt die Aufstellung von<br />

Plakatständern so, dass für jede Veranstaltung um Benützung öffentlichen<br />

Gutes anzusuchen ist und die Standorte dann bekannt gegeben werden. Die<br />

Entfernung ist umgehend nach der Veranstaltung zu veranlassen.<br />

Eine Anfrage per Mail genügt vom jeweiligen Verein. Darin sind ein<br />

Ansprechpartner und die geplante Dauer der Werbeaktion anzuführen.<br />

Als Plätze für die Aufstellung sind vorgesehen: Klaus: „Lattnerspitz“ –<br />

Grünstreifen neben der B 138, neben dem neuen Fahrbahnteiler vor dem<br />

Skaterplatz; Steyrling – Grünstreifen neben der Landesstraße vor<br />

KIGA/Bushaltestelle. Diese Grundstücke befinden sich <strong>im</strong> Eigentum der<br />

Gemeinde. An anderen Stellen <strong>im</strong> Ortsgebiet, wie beispielsweise <strong>im</strong> Bereich<br />

der Ortstafel bei der Staumauer in Klaus ist das Aufstellen von<br />

Plakatständern untersagt.<br />

Spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung sind die Tafeln zu entfernen.<br />

Erfolgt dies nicht, werden die Tafeln durch unseren Bauhof auf Ihre Kosten<br />

entfernt. Gleiches gilt für die Platzierung an nicht genehmigten Orten.<br />

ZVR 383208355 Seite 2 von 7 Stand März 09


<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

4550 Kremsmünster Ansuchen an die Marktgemeinde welches folgende Angaben beinhalten<br />

muss:<br />

Veranstalter<br />

Ort, Zeit und Name der Veranstaltung<br />

Anzahl und Größe d. <strong>Plakattafeln</strong><br />

Standorte:<br />

Stiftsberg (Fuxjägerstraße) u. Un<strong>im</strong>arkt (Ortseinfahrt linke Seite vor<br />

Bahnübergang)<br />

Zeitraum:<br />

Die Ankündigungen dürfen eine Woche vor dem Veranstaltungstermin<br />

aufgestellt und müssen am ersten Wochentag nach der Veranstaltung<br />

entfernt werden.<br />

Bewilligung:<br />

Eine Bewilligung zum Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> wird erteilt<br />

an uneigennützige Veranstalter und davon nur jene aus Gemeinden die an<br />

Kremsmünster angrenzen.<br />

Widerrechtlich aufgestellte Ankündigungen werden vom Wirtschaftshof der<br />

Marktgemeinde Kremsmünster sofort entfernt und können gegen Ersatz der<br />

Kosten wieder abgeholt werden. Gleiches gilt auch für zu früh aufgestellte<br />

oder zu spät entfernte Plakatständer.<br />

4563 Micheldorf in<br />

Oberösterreich<br />

Siehe Richtlinien <strong>im</strong> Anhang<br />

Bitte beachten Sie, dass Werbungen und Ankündigungen außerhalb von<br />

Ortsgebieten innerhalb einer Entfernung von als 100 m vom Fahrbahnrand<br />

einer Bewilligung durch die <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft <strong>Kirchdorf</strong> bedürfen.<br />

Diese gilt nach Auskunft der BH <strong>Kirchdorf</strong> auch dann, wenn die Werbung<br />

bzw. Ankündigung selbst zwar an einer Straße innerhalb des Ortsgebietes<br />

steht, aber von einer in der Nähe befindlichen Freilandstraße ebenfalls gut<br />

sichtbar ist!<br />

4591 Molln In unserer Gemeinde dürfen Plakatständer aufgestellt werden, allerdings<br />

nicht verkehrs- oder sichtbehindernd.<br />

Sie dürfen max<strong>im</strong>al 3 Wochen vor der Veranstaltung aufgestellt werden und<br />

sind sofort nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />

Der jeweilige Verein muss bei der Gemeinde formlos ansuchen.<br />

4542 Nußbach Plakatständer können auf unserem Wiesengrundstück an der Hauptstraße<br />

gegenüber dem Gemeindezentrum Nußbach, Kirchenplatz 2, aufgestellt<br />

werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ist Voraussetzung.<br />

Spätestens eine Woche nach der Veranstaltung müssen die Plakatständer<br />

wieder ordnungsgemäß entfernt sein.<br />

4553 Oberschlierbach An folgenden Plätzen ist das Aufstellen von Plakaten seitens der Gemeinde<br />

Oberschlierbach möglich.<br />

Das Aufstellen darf nicht Sicht behindernd erfolgen, ansonsten werden die<br />

Plakate von der Gemeinde entfernt.<br />

1. Im Bereich Gemeinde Feuerwehr<br />

2. Kreuzug Schiefer Landesstraße – Beginn Güterweg Hochkogl<br />

3. Straßenmacherhütte der Gemeinde <strong>im</strong> Bereich der Schiefer<br />

Landesstraße ca. bei km 3,8<br />

4. Splitthütte der Gemeinde <strong>im</strong> Bereich der Schiefer Landesstraße ca. bei<br />

km 3,0<br />

ZVR 383208355 Seite 3 von 7 Stand März 09


<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

4643 Pettenbach Die Marktgemeinde Pettenbach gestattet die Aufstellung von Werbetafeln in<br />

der Größe A1, jeweils bei den Ortseinfahrten in einem Zeitraum von 14<br />

Tagen vor der Festveranstaltung. Die Tafeln sind umgehend nach der<br />

Veranstaltung zu entsorgen, da diese sonst von den<br />

Bauhofmitarbeitern entfernt werden und dafür die anfallenden Kosten in<br />

Rechnung gestellt werden müssen.<br />

4551 Ried <strong>im</strong><br />

Traunkreis<br />

Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von den Ortstafeln Plakatständer aufgestellt<br />

werden dürfen!<br />

Zu beachten ist:<br />

- aufpassen bei Privatgründen (zB. „Waserkurve“ bei Tischlerei<br />

Mistlberger – bzw. dürfen dort keine Plakatständer mehr stehen)<br />

- nicht sichtbehindernd<br />

- direkt auf der Grünfläche be<strong>im</strong> Feuerwehrdepot dürfen keine<br />

Werbetafeln aufgestellt werden<br />

Nach der Veranstaltung sind die Plakatständer unverzüglich zu entfernen.<br />

Leider passiert es des Öfteren, dass die Straßenmeisterei Plakatständer<br />

umlegt oder gleich entfernt (vor der Veranstaltung). Mit dem hat die<br />

Gemeinde nichts zu tun!<br />

4575 Roßleithen Das Aufstellen von Plakaten ist <strong>im</strong> Bereich des Gemeineamtes und in der<br />

Ortschaft Roßleithen <strong>im</strong> Bereich der Bushaltestelle „Roßleithen-Ort“ (bei<br />

Gasthaus Sengsschmied) möglich.<br />

4581 Rosenau am<br />

Hengstpass<br />

In Rosenau/Hp. gibt es keine Richtlinien, die das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong><br />

regeln. Bgm. Peter Auerbach best<strong>im</strong>mt, wo welche Tafeln aufgestellt werden<br />

dürfen. Normalerweise werden Plakatständer gar nicht erlaubt, da <strong>im</strong> Ort<br />

ausreichend Möglichkeiten für eine flächendeckende Plakatierung vorhanden<br />

sind.<br />

Amtstafel der Gemeinde, Gh. Hubertus, Gh. Maurerwirt, Sparkasse,<br />

gegenüber der Sparkasse befindet sich eine öffentliche Plakatwand,<br />

ROSENAUER LADEN, Aushangmöglichkeit in VS und KiGa, Fa. ROHOL,<br />

Panoramaturm am Wurbauerkogel, Mostschenke Monika Buchebner<br />

(Wurbauerkogel), Sägewerk Neuwirth sowie die Almen am Hengstpaß<br />

Es muss selbstverständlich der jeweilige Objekteigentümer bezüglich einer<br />

Aushangmöglichkeit eigens gefragt werden.<br />

4553 Schlierbach Das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> ist innerhalb des Ortsgebietes zulässig, es ist<br />

jedoch Rücksprache mit den jeweiligen Grundeigentümern zu halten. Die<br />

Plakatständer sind 1-2 Tage nach dem Fest zu entfernen.<br />

4582 Spital am Pyhrn Grundsätzlich ist das Aufstellen von <strong>Plakattafeln</strong> außerhalb des Ortsgebietes<br />

in einer Entfernung bis 100 m verboten (Bundesstraßen). Diesbezüglich muss<br />

bei der zuständigen <strong>Bezirk</strong>shauptmannschaft und Straßenmeisterei<br />

angesucht werden.<br />

Innerhalb des Ortsgebietes dürfen Plakatständer (Tafeln etc.) neben der<br />

Straße aufgestellt werden. Es ist jedoch die Einverständniserklärung des<br />

betroffenen Grundeigentümers einzuholen. Wie lange diese dann dort stehen<br />

dürfen ist ebenfalls mit dem Grundeigentümer (wegen mähen etc.)<br />

abzuklären.<br />

Wenn öffentlicher Grund der Gemeinde Spital am Pyhrn betroffen ist, ist be<strong>im</strong><br />

hiesigen Gemeindeamt um Genehmigung anzusuchen. In weiterer Folge wird<br />

dann zu klären sein, wo genau diese Plakatständer aufgestellt werden dürfen.<br />

ZVR 383208355 Seite 4 von 7 Stand März 09


4572 St. Pankraz Keine gesonderten Richtlinien<br />

4562 Steinbach am<br />

Ziehberg<br />

4594 Steinbach an<br />

der Steyr<br />

<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

Im Ortsgebiet sind Plakatständer direkt am „Kirchenplatz“ unerwünscht, auf<br />

der Grünfläche<br />

gegenüber der Raiffeisenbank können Plakatständer aufgestellt werden, sind<br />

aber jedenfalls<br />

nach einer Veranstaltung umgehend zu entfernen.<br />

Außerhalb des Ortsgebietes entsprechend dem Einverständnis der<br />

Grundeigentümer bzw. falls<br />

erforderlich auch der Straßenverwaltung.<br />

Werbungen - Werbetafeln können an der Ortseinfahrt entlang der Steyr<br />

(Allee) kostenlos angebracht werden.<br />

Werbungen <strong>im</strong> Bereich der Gewerbeorientierungs- bzw. Veranstaltungstafel<br />

(kleiner Ausweichplatz bei Ortseinfahrt) werden seitens der Gemeinde wieder<br />

entfernt. Die Werbetafeln sind spätestens eine Woche nach der<br />

Veranstaltung und ohne Aufforderung wieder zu entfernen.<br />

4574 Vorderstoder In Vorderstoder gibt es einen Beschluss der vorsieht, dass <strong>im</strong> gesamten<br />

Gemeindegebiet keine Plakatständer für Veranstaltungen aufgestellt werden.<br />

Dies gilt auch für die politischen Parteien.<br />

4552 Wartberg an der<br />

Krems<br />

In Wartberg an der Krems haben wir zwei Standorte zum Aufstellen von<br />

Veranstaltungshinweisen:<br />

1. Westl. Ortseinfahrt (Straßenböschung zwischen Höllstraße-Kapelle und<br />

Fa. Hauer) 2. Östl. Ortseinfahrt - Kreisverkehr - Schlierbacher Straße<br />

(Einfriedung Spar) und Siedlungsstraße "Am Scherzenberg".<br />

Auf eine nicht verkehrs- bzw. sichtbehindernde Aufstellung weisen wir hin.<br />

Das Entfernen bzw. Abholen der Tafeln nach der Veranstaltung erwarten wir<br />

innerhalb von 3 Werktagen.<br />

4580 Windischgarsten In der Marktgemeinde Windischgarsten dürfen nach einem Beschluss des<br />

Gemeinderates keine Werbetafeln aufgestellt werden.<br />

ZVR 383208355 Seite 5 von 7 Stand März 09


Gemeindeamt Grünburg<br />

Politischer <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong> an der Krems<br />

<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

Richtlinien<br />

Zur Anbringung von Werbungen und Ankündigungen<br />

Im Gemeindegebiet von Grünburg ist die vorübergehende Anbringung von Werbungen und<br />

Ankündigungen (z.B. Veranstaltungsplakate etc.) unter folgenden Voraussetzungen gestattet:<br />

Vor der Anbringung von Werbetafeln und Ankündigung, ist ein Ansuchen an die Gemeinde<br />

Grünburg zu stellen. Das Ansuchen hat folgende Daten zu enthalten:<br />

� Firma/Verein<br />

� Familienname und Vorname der verantwortlichen Person<br />

� Adresse und Kontakt: Anschrift, PLZ, Ort, Telefonnummer oder E-Mail<br />

� Anzahl und Größe der Plakatständer<br />

� Zeitraum: Datum von – bis<br />

� Name der Veranstaltung<br />

Alle angebrachten Werbemittel sind laufend – insbesondere nach Unwettern, Stürmen u.dgl.<br />

– zu kontrollieren und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.<br />

Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass <strong>im</strong> Bereich von Straßen und Gehwegen keinerlei<br />

Sicht- oder Verkehrsbehinderungen entstehen und Straßenverkehrszeichen,<br />

Verkehrsleiteinrichtungen, Straßenbeleuchtungen, Straßen- oder Hausbezeichnungen u.dgl.<br />

nicht verdeckt werden.<br />

Sollten Privatgrundstücke betroffen sein, ist das Einvernehmen mit den jeweiligen<br />

Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten herzustellen.<br />

Die Gemeinde Grünburg behält sich das Recht vor, Werbungen und Ankündigungen, die<br />

unter Missachtung der vorstehenden Richtlinien angebracht wurde, auf Kosten und Gefahr<br />

des Verursachers zu entfernen.<br />

Grünburg, <strong>im</strong> September 2008<br />

Der Bürgermeister:<br />

Gemeindeamt Grünburg – Hauptstrasse 34, 4594 Grünburg<br />

Telefon � : 07257/7255-0 Telefax � : 07257/7255-16 email � : gemeinde@gruenburg.ooe.gv.at<br />

ZVR 383208355 Seite 6 von 7 Stand März 09


<strong>Plakattafeln</strong> <strong>aufstellen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Kirchdorf</strong><br />

ZVR 383208355 Seite 7 von 7 Stand März 09

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