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KINDERGARTEN - Rohr im Kremstal - Land Oberösterreich

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Gemeinde Info Oktober 2005<br />

TRÜMMERFRAUEN<br />

Für Frauen, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein<br />

vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen<br />

sind, kann in folgenden Fällen eine Zuwendung geleistet werden:<br />

Die Frauen oder ihre Ehegatten müssen zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens eine der nachstehenden<br />

angeführten Leistungen beziehen:<br />

� Ausgleichszulage aus der gesetzlichen Sozialversicherung<br />

� Einkommensabhängige Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz<br />

� Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer<br />

� Ein vergleichbares Einkommen, das den jeweiligen Ausgleichszulagensatz nicht übersteigt<br />

Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung können bis 10. August 2006 be<strong>im</strong> Bundessozialamt eingebracht<br />

werden.<br />

Die Voraussetzungen sind durch Vorlage entsprechender Unterlagen (in Kopie) nachzuweisen<br />

(Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Einkommensbelege, Erziehungsnachweise).<br />

Die Zuwendung in der Höhe von 300,- Euro wird einmal ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch<br />

auf diese Leistung.<br />

Antragsformulare sind am hiesigen Gemeindeamt erhältlich!<br />

Rechtsanwälte/innen beraten Sie kostenlos<br />

und anonym über Ihre Rechte<br />

und Ansprüche als Verbrechensopfer.<br />

h<br />

Wir beraten Sie kostenlos und anonym!<br />

Wir informieren Sie auch gerne über sonstige <strong>im</strong> Bereich<br />

der Opferhilfe tätigen Stellen, an die Sie sich in<br />

Ihrem konkreten Fall wenden können.<br />

Was bieten wir Ihnen?<br />

Unter 0800 112 112 erhalten Sie von Rechtsanwält/innen<br />

kompetente Antwort auf rechtliche Fragen<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit Straftaten.<br />

Wer sollte sich an uns wenden?<br />

Der Notruf für Opfer 0800 112 112 steht allen Betroffenen<br />

von Straftaten zur Verfügung bzw. allen,<br />

die in Zusammenhang mit Straftaten Hilfe suchen.<br />

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