KINDERGARTEN - Rohr im Kremstal - Land Oberösterreich
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Gemeinde Info Oktober 2005<br />
TRÜMMERFRAUEN<br />
Für Frauen, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein<br />
vor diesem Zeitpunkt geborenes Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen<br />
sind, kann in folgenden Fällen eine Zuwendung geleistet werden:<br />
Die Frauen oder ihre Ehegatten müssen zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens eine der nachstehenden<br />
angeführten Leistungen beziehen:<br />
� Ausgleichszulage aus der gesetzlichen Sozialversicherung<br />
� Einkommensabhängige Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz<br />
� Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer<br />
� Ein vergleichbares Einkommen, das den jeweiligen Ausgleichszulagensatz nicht übersteigt<br />
Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung können bis 10. August 2006 be<strong>im</strong> Bundessozialamt eingebracht<br />
werden.<br />
Die Voraussetzungen sind durch Vorlage entsprechender Unterlagen (in Kopie) nachzuweisen<br />
(Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Einkommensbelege, Erziehungsnachweise).<br />
Die Zuwendung in der Höhe von 300,- Euro wird einmal ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch<br />
auf diese Leistung.<br />
Antragsformulare sind am hiesigen Gemeindeamt erhältlich!<br />
Rechtsanwälte/innen beraten Sie kostenlos<br />
und anonym über Ihre Rechte<br />
und Ansprüche als Verbrechensopfer.<br />
h<br />
Wir beraten Sie kostenlos und anonym!<br />
Wir informieren Sie auch gerne über sonstige <strong>im</strong> Bereich<br />
der Opferhilfe tätigen Stellen, an die Sie sich in<br />
Ihrem konkreten Fall wenden können.<br />
Was bieten wir Ihnen?<br />
Unter 0800 112 112 erhalten Sie von Rechtsanwält/innen<br />
kompetente Antwort auf rechtliche Fragen<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Straftaten.<br />
Wer sollte sich an uns wenden?<br />
Der Notruf für Opfer 0800 112 112 steht allen Betroffenen<br />
von Straftaten zur Verfügung bzw. allen,<br />
die in Zusammenhang mit Straftaten Hilfe suchen.<br />
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