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5.4.2 Nachqualifizierung der Denkmalliste, hier: Münchner Dorfkernensemles; vergangener Ortstermin<br />

des Regionalausschusses Oberbayern des Landesdenkmalrats am 21.01.2010; Zuleitung des<br />

Referats für Stadtplanung und Bauordnung <strong>vom</strong> 02.03.2010 mit der Bitte um Stellungnahme<br />

Bericht aus dem Bericht Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben hierzu: „Der UA empfiehlt dem BA<br />

einstimmig: „Das Ensemble Perlach ist nicht von der Streichung der Denkmalliste bedroht, sondern<br />

soll in seinem Umfang neu definiert werden. Aber es sollen sieben Einzeldenkmäler gestrichen<br />

und drei weitere Einzelbaudenkmäler noch einer weiteren Prüfung unterzogen werden. In<br />

unserer ersten Stellungnahme <strong>vom</strong> 18.09.2008 hat sich der Bezirksausschuss 16 bereits negativ<br />

zu diesen Änderungen geäußert. Zur Entscheidung und um sich selbst ein Bild <strong>vom</strong> Ergebnis der<br />

Nachqualifizierung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege zu machen hat der Regionalausschuss<br />

des Landesdenkmalrats am 21.01.2010 das Ensemble besichtigt. Bei dieser Gelegenheit<br />

hatten die anwesenden Mitglieder des Bezirksausschuss 16 für die Beibehaltung des Ensembles<br />

und der Einzeldenkmäler argumentiert. Die Ortsbegehung hat ergeben, dass die künftige Grenzziehung<br />

des Ensembles ca. 15 Meter weiter südlich (bis zur Fasangartenstr.) erfolgen soll. Aufgrund<br />

des dortigen Bruchs zwischen dem ehemaligen Dorfkern und der neuzeitlichen Bebauung<br />

ab der Fasangartenstr. ist dort die Grenzziehung sinnvoll und wird <strong>vom</strong> Bezirksausschuss gefordert.<br />

Befürwortet wird die Erweiterung um die im Bereich östlich der Kirche befindlichen Wiese<br />

auf deren Fläche sich noch ein unterirdischer Bunker befindet. Ein Bericht des Landesamts für<br />

Denkmalschutz liegt dem Bezirksausschuss nicht vor. Der BA fordert über die weitere Entwicklungen<br />

und das Verfahren informiert zu werden. Ohne eine detaillierte Begründung kann der Bezirksausschuss<br />

16 nicht entscheiden, welches Einzeldenkmal gestrichen werden könnte. Daher<br />

wird die beabsichtigte hohe Streichung von Einzelbaudenkmälern abgelehnt, die in ihrer Summe<br />

zur Schwächung des Ensembles führen. Sollte dennoch eine Streichung von Einzeldenkmälern<br />

erfolgen, müssten diese mindestens als Gebäude mit einer besonderen Aussagekraft eingestuft<br />

werden, um das gesamte Ensemble zu schützen.“<br />

5.4.3 Vollzug von § 13 der BA-Satzung, Katalog-Angelegenheit Nr. 8.2 bzw. 8.3 (Werbeanlagen),<br />

Ottobrunner Str. 133 b, 2 Leuchtkästen (680 x 680 mm), 2 Einzelbuchstaben-Leuchtschriften;<br />

Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung <strong>vom</strong> 09.04.2010<br />

mit der Bitte um Stellungnahme<br />

Dieser TOP wurde in den UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben verwiesen.<br />

5.5 Bereich Unterausschuss Umwelt, Klima, Grünplanung, Gesundheit<br />

-/-<br />

5.6 Sonstige<br />

5.6.1 Änderung der BA-Satzung, Bildung eines Ferienausschusses;<br />

Zuleitung des Direktoriums <strong>vom</strong> 01.03.2010 mit der Bitte um Stellungnahme<br />

Der Bildung eines Ferienausschusses und der <strong>vom</strong> Direktorium vorgeschlagenen Satzungsänderung<br />

wurde, ohne Einwände, einstimmig zugestimmt.<br />

5.6.2 Mehr Einflussmöglichkeiten für junge Menschen; Antrag Nr. 08-14 / A 01025 der Stadtratsfraktion<br />

DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 01.09.2009; Zuleitung des Direktoriums <strong>vom</strong> 08.02. und 15.02.2010<br />

mit der Bitte um Stellungnahme<br />

Den von der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vorgeschlagenen Einflussmöglichkeiten für junge<br />

Menschen wurde einstimmig zugestimmt.

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