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5.4.2 Nachqualifizierung der Denkmalliste, hier: Münchner Dorfkernensemles; vergangener Ortstermin<br />
des Regionalausschusses Oberbayern des Landesdenkmalrats am 21.01.2010; Zuleitung des<br />
Referats für Stadtplanung und Bauordnung <strong>vom</strong> 02.03.2010 mit der Bitte um Stellungnahme<br />
Bericht aus dem Bericht Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben hierzu: „Der UA empfiehlt dem BA<br />
einstimmig: „Das Ensemble Perlach ist nicht von der Streichung der Denkmalliste bedroht, sondern<br />
soll in seinem Umfang neu definiert werden. Aber es sollen sieben Einzeldenkmäler gestrichen<br />
und drei weitere Einzelbaudenkmäler noch einer weiteren Prüfung unterzogen werden. In<br />
unserer ersten Stellungnahme <strong>vom</strong> 18.09.2008 hat sich der Bezirksausschuss 16 bereits negativ<br />
zu diesen Änderungen geäußert. Zur Entscheidung und um sich selbst ein Bild <strong>vom</strong> Ergebnis der<br />
Nachqualifizierung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege zu machen hat der Regionalausschuss<br />
des Landesdenkmalrats am 21.01.2010 das Ensemble besichtigt. Bei dieser Gelegenheit<br />
hatten die anwesenden Mitglieder des Bezirksausschuss 16 für die Beibehaltung des Ensembles<br />
und der Einzeldenkmäler argumentiert. Die Ortsbegehung hat ergeben, dass die künftige Grenzziehung<br />
des Ensembles ca. 15 Meter weiter südlich (bis zur Fasangartenstr.) erfolgen soll. Aufgrund<br />
des dortigen Bruchs zwischen dem ehemaligen Dorfkern und der neuzeitlichen Bebauung<br />
ab der Fasangartenstr. ist dort die Grenzziehung sinnvoll und wird <strong>vom</strong> Bezirksausschuss gefordert.<br />
Befürwortet wird die Erweiterung um die im Bereich östlich der Kirche befindlichen Wiese<br />
auf deren Fläche sich noch ein unterirdischer Bunker befindet. Ein Bericht des Landesamts für<br />
Denkmalschutz liegt dem Bezirksausschuss nicht vor. Der BA fordert über die weitere Entwicklungen<br />
und das Verfahren informiert zu werden. Ohne eine detaillierte Begründung kann der Bezirksausschuss<br />
16 nicht entscheiden, welches Einzeldenkmal gestrichen werden könnte. Daher<br />
wird die beabsichtigte hohe Streichung von Einzelbaudenkmälern abgelehnt, die in ihrer Summe<br />
zur Schwächung des Ensembles führen. Sollte dennoch eine Streichung von Einzeldenkmälern<br />
erfolgen, müssten diese mindestens als Gebäude mit einer besonderen Aussagekraft eingestuft<br />
werden, um das gesamte Ensemble zu schützen.“<br />
5.4.3 Vollzug von § 13 der BA-Satzung, Katalog-Angelegenheit Nr. 8.2 bzw. 8.3 (Werbeanlagen),<br />
Ottobrunner Str. 133 b, 2 Leuchtkästen (680 x 680 mm), 2 Einzelbuchstaben-Leuchtschriften;<br />
Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung <strong>vom</strong> 09.04.2010<br />
mit der Bitte um Stellungnahme<br />
Dieser TOP wurde in den UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben verwiesen.<br />
5.5 Bereich Unterausschuss Umwelt, Klima, Grünplanung, Gesundheit<br />
-/-<br />
5.6 Sonstige<br />
5.6.1 Änderung der BA-Satzung, Bildung eines Ferienausschusses;<br />
Zuleitung des Direktoriums <strong>vom</strong> 01.03.2010 mit der Bitte um Stellungnahme<br />
Der Bildung eines Ferienausschusses und der <strong>vom</strong> Direktorium vorgeschlagenen Satzungsänderung<br />
wurde, ohne Einwände, einstimmig zugestimmt.<br />
5.6.2 Mehr Einflussmöglichkeiten für junge Menschen; Antrag Nr. 08-14 / A 01025 der Stadtratsfraktion<br />
DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 01.09.2009; Zuleitung des Direktoriums <strong>vom</strong> 08.02. und 15.02.2010<br />
mit der Bitte um Stellungnahme<br />
Den von der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vorgeschlagenen Einflussmöglichkeiten für junge<br />
Menschen wurde einstimmig zugestimmt.