Mobilitätszuschuss beantragen - Fakultät IV - Hochschule Hannover
Mobilitätszuschuss beantragen - Fakultät IV - Hochschule Hannover
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Leitfaden Outgoings der Fak. <strong>IV</strong><br />
Organisation eines Studienaufenthaltes an einer<br />
Partnerhochschule ERASMUS<br />
Hinweis:<br />
Um den Aufwand der Organisation eines Studienaufenthaltes an einer ERASMUS Partnerhochschule möglichst<br />
zu minimieren, erhalten Sie diesen Leitfaden und das zugehörige Infoblatt. Diese Dokumente unterstützen<br />
Sie mit Informationen bezüglich der Fristen, Adressen und Ansprechpartner und zeigen Ihnen,<br />
welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Die Nummerierung des Leitfadens entspricht den Nummern<br />
der einzelnen Aktivitäten des Infoblatts. Halten Sie sich bitte unbedingt an diesen Ablauf! Beachten<br />
Sie bitte ebenfalls mögliche Aktualisierungen auf allen weiterführenden Links (z. B. zu BAföG,<br />
Krankenversicherung etc.). Ferner finden Sie einen „Fahrplan“ mit den neuesten Informationen<br />
zum ERASMUS-Programm unter folgendem Link:<br />
http://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/ib/Vordrucke_ERASMUS/<br />
Infoblatt-Erasmus_12-13_270712.pdf<br />
Erläuterung der Legende:<br />
Die Einfärbung der jeweiligen Aktivität gibt Aufschluss über den zuständigen Ansprechpartner, während<br />
die mit einem ‚i’ gekennzeichneten Infofelder Zusatzinformationen enthalten. Eine rote Uhr zeigt an, dass<br />
bei der betreffenden Aktivität Fristen eingehalten werden müssen, die im Leitfaden genauer erläutert<br />
werden. Zudem sind die mit gestrichelten Linien versehenen Aktivitäten nur unter Umständen durchzuführen,<br />
während durchgezogene Linien zu Aktivitäten führen, die Pflicht sind.
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Über Sprachanforderungen, Fristen, Ablauf und Studieninhalte der Partnerhochschule informieren<br />
.............................................................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
2 Ggf. Sprachbescheinigung einholen bzw. Sprachtest ablegen ....................................................... 3<br />
3 Bewerben für Auswahlverfahren im TIP ......................................................................................... 4<br />
4 Auswahlbestätigung durch IC wird an das IB übergeben ............................................................... 4<br />
5.1 <strong>Mobilitätszuschuss</strong> <strong>beantragen</strong> ..................................................................................................... 5<br />
5.2 Ggf. Auslands-BAföG <strong>beantragen</strong> ................................................................................................. 5<br />
5.3 Ggf. Möglichkeiten für weitere Förderung prüfen ......................................................................... 6<br />
6.1 Persönlichen Studienplan für mindestens 24 ECTS ausarbeiten ..................................................... 6<br />
7.1 Learning Agreement vorbereiten und beim TIP zur Unterschrift vorlegen ...................................... 7<br />
8 Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen stellen ............................................................... 88<br />
6.2 Bewerbungsunterlagen für die Partnerhochschule vorbereiten ...................................................... 9<br />
7.2 Beratungsgespräch für Bewerbung an der Partnerhochschule im IB .............................................. 9<br />
9 Letter of Acceptance nach Erhalt von der Partnerhochschule an das TIP weiterleiten ..................... 9<br />
10 Auslandsaufenthalt organisieren ................................................................................................... 9<br />
10.1 Versicherungen ......................................................................................................................... 9<br />
10.1.1 Krankenversicherung......................................................................................................... 9<br />
10.1.2 Unfallversicherung .......................................................................................................... 10<br />
10.1.3 Haftpflichtversicherung ................................................................................................... 10<br />
10.2 Visum/ Einreisebestimmungen ................................................................................................. 10<br />
10.3 Unterkünfte .......................................................................................................................... 111<br />
10.3.1 Unterkunft während des Aufenthalts im Gastland ......................................................... 111<br />
10.3.2 Vermittlung der eigenen Wohnung während der Abwesenheit ..................................... 111<br />
10.4 Reise ....................................................................................................................................... 12<br />
10.4.1 International Student Identity Card (ISIC)/ Internationaler Studentenausweis ................... 12<br />
10.4.2 Europass Mobilität .......................................................................................................... 12<br />
11.1 Certificate of Grant bei der Partnerhochschule <strong>beantragen</strong> und zum IB schicken ...................... 133<br />
11.2 Ggf. Änderungen am Learning Agreement vornehmen und ans TIP schicken .............................. 13<br />
12 Letter of Confirmation von der Partnerhochschule unterschreiben lassen und zum IB schicken ... 13<br />
13.1 Um das Transcript of Records von der Partnerhochschule kümmern ............................................ 13<br />
13.2 Berichterstattung für ERASMUS mit Evaluierung, Erfahrungsbericht ............................................ 15<br />
13.3 Ggf. Berichterstattung für sonstige Förderprogramme ................................................................ 15<br />
14 Transcript of Records beim TIP vorlegen ...................................................................................... 15<br />
15 Anerkennung der erbrachten Leistung ...................................................................................... 155<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 2 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
1. Über Sprachanforderungen, Fristen, Ablauf und Studieninhalte der Partnerhochschule<br />
informieren<br />
Für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes sind an erster Stelle Sie selbst verantwortlich. Daher ist es<br />
wichtig, dass Sie sich frühzeitig und umfassend informieren. Das TIP, das Internationale Büro (IB) und die<br />
International Coordinators (ICs) bieten umfangreiche Unterstützung, können Ihnen aber z.B. nicht abnehmen,<br />
Fristen zum Einreichen von Unterlagen einzuhalten.<br />
Jede Partnerhochschule hat eigene Bestimmungen bezüglich der Studienvoraussetzungen und des Studienablaufs.<br />
Sobald Sie wissen, an welcher Erasmus Partnerhochschule Sie Ihr Auslandssemester verbringen<br />
wollen, müssen Sie sich über diese erkundigen. Gegebenenfalls sind Nachweise über Sprachkenntnisse<br />
gefordert oder Fristen festgelegt. Informieren Sie sich über diese ebenso wie über den Ablauf des Studiums<br />
an der von Ihnen ausgewählten Gasthochschule und deren Studieninhalte. Sollten Sie beabsichtigen<br />
eine Förderung für Ihren Auslandsaufenthalt zu <strong>beantragen</strong>, können weitere Voraussetzungen bezüglich<br />
spezieller Sprachtests oder Fristen festgelegt sein. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Partnerhochschulen<br />
unter folgendem Link:<br />
http://f4.hs-hannover.de/internationales/partnerhochschulen/index.html<br />
Ebenfalls nützlich sind die folgenden Seiten der HsH, auf denen Sie Informationen zu den internationalen<br />
Aktivitäten der <strong>Hochschule</strong> und speziell der <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong> finden:<br />
http://f4.hs-hannover.de/internationales/index.html<br />
http://www.hs-hannover.de/international/index.html<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/index.html<br />
Informationen zum Erasmus-Programm erhalten Sie unter:<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/erasmus/index.html<br />
Für bestimmte Partnerhochschulen gibt es darüber hinaus noch gesonderte Ansprechpartner. Diese können<br />
im TIP erfragt werden.<br />
Hinweis: Die Abteilungen der <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong> bezahlen keine Kosten für Sprachkurse, die im Auslandssemester<br />
an der Gasthochschule stattfinden. Fördermöglichkeiten für mehrwöchige Sprachkurse ggf. vor dem<br />
Auslandssemester sind über das Internationale Büro zu erfragen.<br />
2. Ggf. Sprachbescheinigung einholen bzw. Sprachtest ablegen<br />
An manchen <strong>Hochschule</strong>n ist es zwingend erforderlich, über ausreichende Englisch- bzw. Sprachkenntnisse<br />
des Gastlandes zu verfügen. Wird ein Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse benötigt, erhalten Sie Informationen<br />
über nötige Sprachkurse, Tests und Bescheinigungen beim Zentrum für Fremdsprachen (ZfF) der<br />
HsH. Nicht zuletzt verhelfen die Sprachkenntnisse, sich schnell in ein unbekanntes kulturelles Umfeld zu<br />
integrieren und dem Unterricht folgen zu können.<br />
Neben einem breiten Angebot unterschiedlicher Sprachkurse können Interessierte Kurse in interkultureller<br />
Kommunikation, Bewerbungstrainings und spezielle Vorbereitungskurse für TOEFL/ TOEIC, DELF oder<br />
DELE besuchen.<br />
Hinweis: Informationen über eine mögliche Kostenübernahme von Sprachtests erfragen Sie bitte vorab<br />
beim Team International Programmes (TIP)<br />
Zentrum für Fremdsprachen (ZfF)<br />
Tel. + 49 511 9296-2095<br />
Fax +49 511 9296–2093<br />
Bismarckstraße 2, Gebäude 5, Raum 227<br />
301739 <strong>Hannover</strong><br />
fremdsprachen@hs-hannover.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Sekretariat: Montag – Freitag: 09:00 –17:00 Uhr<br />
DozentInnen: nach Vereinbarung<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 3 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Eine Übersicht der Kurse finden Sie am Aushang des ZfF, im Erdgeschoss des Neubaus der HsH, Ricklinger<br />
Stadtweg, oder im Internet:<br />
http://hs-hannover.de/zff/<br />
Weitere Informationen zu Sprachtests und -kursen finden Sie zudem unter:<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/wege-ins-ausland/sprachkenntnisse/sprachkursstipendien/<br />
index.html<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/wege-ins-ausland/sprachkenntnisse/kursangebot/index.html<br />
3. Bewerben für Auswahlverfahren im TIP<br />
Wenn Sie an eine Partnerhochschule gehen möchten, ist es erforderlich, sich frühzeitig beim TIPzu bewerben.<br />
Hierbei sind die Fristen<br />
der 15.06. für das darauf folgende Sommersemester und<br />
der 15.12. für das darauf folgende Wintersemester.<br />
Bewerbungen, die nach dieser Frist beim TIP eingehen, können unter Umständen nur für das nachfolgende<br />
Semester berücksichtigt werden. Die Bewerbung erfolgt online über den Link: https://fhhannover.moveonnet.eu/moveonline/outgoing/welcome.php.<br />
Bitte reichen Sie eine von Ihnen unterschriebene<br />
Kopie der Bewerbung im TIP ein.<br />
Zusätzlich ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Hierbei können NUR unterschriebene Leistungsnachweise<br />
berücksichtigt werden, die Sie bei der zuständigen Prüfungsverwaltung der <strong>Fakultät</strong> erhalten. Ausdrucke<br />
aus dem Online-Hochschulportal können NICHT berücksichtigt werden.<br />
Team International Programmes<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Hannover</strong> - <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong><br />
Postfach 920261<br />
30441 <strong>Hannover</strong><br />
Tel.: 0511/9296-1544<br />
Fax: 0511/9296-1510<br />
E-Mail: tip@hs-hannover.de<br />
Telefon/Kontakte zu den International Coordinators der <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong>:<br />
https://f4.hs-hannover.de/internationales/ansprechpartner/index.html<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: 12.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis<br />
15.00 Uhr<br />
sowie zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung<br />
Für einige Partnerhochschulen sind spezielle Auswahlverfahren vorgesehen. Hierbei sind evtl. weitere Dokumente<br />
einzureichen, gesonderte Bewerbungsgespräche zu führen sowie abweichende Fristen zu beachten.<br />
Informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der Partnerhochschule und im TIP.<br />
4. Auswahlbestätigung durch IC wird an das IB übergeben<br />
Wenn für eine Partnerhochschule mehr Bewerber als Plätze vorhanden sind, muss eine Auswahl erfolgen.<br />
Grundlage hierfür sind in erster Linie die bislang erzielten Studienleistungen. Ggf. können Auswahlgespräche<br />
(ICs, ggf. unter Einbeziehung IB) erfolgen. Das TIP wird in diesen Fällen weitere Informationen an die<br />
Bewerber geben. Wird ein Bewerber ausgewählt, so wird dies durch die Unterschrift des International<br />
Coordinators auf der ausgedruckten Moveon-Bewerbung dokumentiert. Außerdem werden die BewerberInnen<br />
vom TIP per E-Mail informiert.<br />
Das Original wird vom TIP an das IB geschickt und gilt gleichzeitig als Bewerbung für die ERASMUS Förderung,<br />
die für Sie beantragt wird. Sie erhalten vom IB eine Kopie der Auswahlbestätigung, mit der Sie sich<br />
u.a. von den Studienbeiträgen befreien lassen können (siehe 8).<br />
Für weitere Informationen zur ERASMUS Förderung lesen Sie bitte das Infoblatt für ERASMUS-<br />
Studierende, das unter folgendem Link zu finden ist:<br />
http://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/ib/Vordrucke_ERASMUS/Infoblatt-Erasmus_12-<br />
13_270712.pdf<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 4 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
5.1 <strong>Mobilitätszuschuss</strong> <strong>beantragen</strong><br />
Dieser Zuschuss wird durch die <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong> für maximal zwei Auslandssemester gewährt und beträgt zurzeit<br />
je Semester 500 €.In den Abteilungen BWL und WI wird der Zuschuss nur Bachelor-Studierenden<br />
gewährt. In der Abt. I kann der <strong>Mobilitätszuschuss</strong> von Bachelor- und Master-Studierenden beantragt<br />
werden. Er wird unabhängig von anderen Förderungen und Stipendien gewährt. Der <strong>Mobilitätszuschuss</strong><br />
muss bis spätestens zum Ende des Semesters vor dem Auslandsaufenthalt beantragt werden; der Antragkann<br />
nicht rückwirkend gestellt werden.<br />
Voraussetzungen:<br />
• BWL / WI: Bestandener 1. Studienabschnitt (Leistungsnachweis anfügen)<br />
• I: 60 ECTS für Bachelor-Studierende, 30 ECTS für Master-Studierende (Leistungsnachweis anfügen)<br />
• Zulassung durch die Gasthochschule (Kopie der schriftlichen Zulassung beifügen)<br />
• Besuch von Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit mindestens 24 ETCS (davon müssen<br />
mindestens 18 ECTS bestanden werden).<br />
Vordrucke für die Antragstellung erhalten Sie vor Raum 205 oder unter:<br />
http://f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/Aktivitaeten/internationales/Mobilitaetszuschuss<br />
_Fakultaet_<strong>IV</strong>_Antrag.pdf<br />
Das Bestehen von mindestens 18 ECTS ist dem TIP zum Ende des Auslandssemesters(Wintersemester:<br />
28.02., Sommersemester: 31.08.) unaufgefordert nachzuweisen! Bleibt dieser Nachweis aus, ist innerhalb<br />
einer achtwöchigen Frist der gesamte Betrag zurückzuzahlen! Geben Sie den ausgefüllten Antrag<br />
inklusive aller notwendigen Nachweise beim TIP ab.<br />
5.2 Ggf. Auslands-BAföG <strong>beantragen</strong><br />
Für die BAföG-Förderung einer Ausbildung im Ausland gelten generell die gleichen Regeln wie für eine<br />
Förderung im Inland. Dennoch können auch Studierende für ein Studium im Ausland gefördert werden,<br />
die im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben, da im Ausland zum Teil höhere Förderungsgrenzen<br />
gelten. Dieser Anspruch lässt sich schnell unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ermitteln. Über<br />
Voraussetzungen, Förderungsdauer und Leistungen des Auslands-BAföG informieren Sie sich bitte selbst<br />
unter:<br />
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/einleitung.htm<br />
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php<br />
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php<br />
Antragstellung<br />
Da die Bearbeitung eines Antrages mindestens sechs Monate dauert, empfiehlt es sich, auch unvollständige<br />
Anträge unbedingt rechtzeitig zu stellen. Entscheidend für die zügige Bearbeitung ist der Eingangsstempel,<br />
nicht die Vollständigkeit der Unterlagen. Durch das Studium im Ausland ändert sich auch<br />
das für die Antragsbearbeitung zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Eine Liste der jeweils zuständigen<br />
Ämter sowie weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgenden Links:<br />
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php<br />
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung.htm<br />
Bescheinigungen für das BAföG-Amt werden auf Anfrage vom IB oder TIP ausgestellt.<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 5 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
5.3 Ggf. Möglichkeiten für weitere Förderung prüfen<br />
Die vorgestellten Stipendien stellen nur einen Teil der Fördermöglichkeiten dar. Prüfen Sie bitte selbst, ob<br />
es spezielle Stipendien für Ihr Vorhaben gibt und welche Voraussetzungen Sie für diese erfüllen müssen.<br />
Hinweise und Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie unter:<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/wege-ins-ausland/finanzierung-foerdermoeglichkeiten/index.html<br />
http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/<br />
Studierende mit Behinderung oder anderen Sonderbedürfnissen (z.B. Studium mit Kind)<br />
Für Studierende mit Behinderung (Grad der Behinderung mind. 50) oder Studierende mit anderen Sonderbedürfnissen<br />
(z.B. Studium mit Kind) können beim DAAD über das IB zusätzliche Fördermittel beantragt<br />
werden. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls im IB.<br />
Im Zweifel, jedoch nur nach gründlicher eigener Information, können Sie Kontakt mit dem IB aufnehmen.<br />
Nutzen Sie hierzu bitte nicht sofort die Sprechstunde, sondern senden Sie zunächst eine Mail mit Ihren<br />
Fragen oder rufen Sie an.<br />
Robert Westendorf<br />
Ricklinger Stadtweg 118<br />
30459 <strong>Hannover</strong><br />
Tel. 0511/9296-2156<br />
Fax 0511/9296-992156<br />
robert.westendorf@hs-hannover.de<br />
Hinweis:<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: 13:30 – 16:30 Uhr<br />
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
An dieser Stelle teilt sich der Prozess (s. Infoblatt) in zwei Zweige, die zeitlich gesehen parallel bearbeitet<br />
werden können, um eine Zeitersparnis zu erzielen, was durch die entsprechende Nummerierung der Aktivitäten<br />
verdeutlicht wird. Um die logische Abfolge der Schritte dennoch verständlich zu erläutern, werden<br />
in diesem Leitfaden die beiden Zweige nacheinander beschrieben.<br />
Zunächst wird auf den linken Zweig, beginnend mit Aktivität 6.1, eingegangen.<br />
6.1 Persönlichen Studienplan für mindestens 24 ECTS ausarbeiten<br />
An dieser Stelle müssen Sie sich entscheiden, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen wollen und<br />
wie Sie diese anschließend von der HsH anerkennen lassen möchten. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen<br />
basiert auf dem European Credit Transfer System(ECTS), das die studentische Arbeitsleistung zu<br />
Credits verdichtet. Als Richtwert für die Arbeitsleistung eines Semesters gelten 30 ECTS, die Sie bei Ihrer<br />
Kursplanung als Ausgangspunkt wählen sollten. Die im Ausland erreichten Credits können entweder zur<br />
Anerkennung von Kursen als Lehrveranstaltung oder zur Anerkennung als Modul 1. Praxisphase genutzt<br />
werden (letzteres gilt ausschließlich für die Studiengänge BWL und WI).<br />
Um eine gute Planungsgrundlage für die Belegung von Kursen im Ausland zu haben, ist es notwendig,<br />
dass Sie einen persönlichen Studienplan erstellen. Hierdurch wird die Zusammenarbeit mit Ansprechpartnern<br />
wie dem TIP erleichtert, da Sie bereits eine feste Vorstellung Ihrer Kursplanung im Ausland besitzen.<br />
Zu diesem Zweck informieren Sie sich auf der Internetseite der Partnerhochschule über das Kursangebot<br />
und erstelleneinen formlosen, persönlichen Studienplan mit einem Umfang von mindestens 24 ECTS.<br />
Dieser Studienplan wird anschließend in das Learning Agreement ERASMUS übertragen. Bereits bei der<br />
Erstellung des Studienplans berücksichtigen Sie bitte, welche im Ausland belegten Kurse für Prüfungsleistungen<br />
der HsH anerkannt werden können. Hierbei ist es hilfreich, den Kursinhalt im Ausland mit den<br />
Angaben im Vorlesungsverzeichnis der HsH zu vergleichen. Dies vermerken Sie ebenfalls auf Ihrem Learning<br />
Agreement unter Study Plan at Sending Institution vermerken.<br />
Die Kurse des Auslandssemesters können Studierenden der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und<br />
Wirtschaftsinformatik auch als Modul 1. Praxisphase anerkannt werden. Das erfordert den Nachweis über<br />
im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen in Höhe von mindestens 18 ECTS. Diese Prüfungsleistungen<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 6 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
müssen dabei entweder aus dem Fächerkanon Ihres Studiums (BWL/WI) sowie ggf. dem Bereich Sprachen<br />
stammen. Leistungen, die über diese 18 ECTS hinaus abgelegt wurden, können bei entsprechender Eignung<br />
zusätzlich an der HsH als Prüfungsleistung von Lehrveranstaltungen anerkannt werden.<br />
Zum erfolgreichen Bestehen des Moduls 1. Praxisphase ist außerdem die Teilnahme am Praxisphasenseminar(Teil<br />
1 und Teil 2) erforderlich. Gegebenenfalls werden Studierenden, die sich für die Anerkennung des<br />
Auslandsaufenthaltes als Modul 1. Praxisphase entscheiden, gesonderte Praxisphasenseminare ermöglicht.<br />
Ist dies der Fall, erhalten Sie die Informationen dazu rechtzeitig durch das IB. Genaue Informationen zu<br />
nötigen Zusatzleistungen finden Sie im Studienhandbuch und auf der Internetseite der <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong>:<br />
http://f4.hs-hannover.de/internationales/index.html<br />
7.1 Learning Agreement vorbereiten und beim TIP zur Unterschrift vorlegen<br />
Für ein Studiensemester im europäischen Ausland vereinbaren Sie mittels Learning Agreement ERASMUS<br />
verbindlich, welche Studienleistungen Sie zu besuchen beabsichtigen. Das Learning Agreement ist ein<br />
zentrales Dokument, welches z. B. die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen regelt<br />
und ist daher von hoher Bedeutung.<br />
Der Umfang der vereinbarten Kurse muss mindestens 24 ECTS umfassen. Es wird jedoch empfohlen,<br />
Kurse mit einem Umfang von 30 ECTS zu vereinbaren, da dies der normalen Arbeitsbelastung in einem<br />
Semester entspricht.<br />
Tragen Sie sowohl die von Ihnen gewählten Kurse an der Partnerhochschule als auch die zur Anerkennung<br />
vorgesehenen Kurse an der HsH in das Learning Agreement, unterschreiben Sie das Formular und<br />
wenden Sie sich damit an den International Coordinator. Gegebenenfalls ist eine Anpassung der Kursauswahl<br />
erforderlich.<br />
Neben der Angabe der jeweiligen Modulnummer, dem Kurstitel und der zu erreichenden Credits ist sowohl<br />
für die Kurse an der Gasthochschule als auch für die hiesigen Kurse in beiden Spalten „Link Nr.“<br />
fortlaufend eine Nummer anzugeben, die kennzeichnet, welche im Ausland belegten Kurse für welche<br />
Kurse an der HsH anerkannt werden sollen (siehe Download Muster Learning Agreements).<br />
Hinweis: Wenn die Gasthochschule darauf besteht, dass das eigene Learning Agreement verwendet wird<br />
und dieses keine Möglichkeit bietet, für die HsH eine Gleichwertigkeit der in der Gasthochschule ausgewählten<br />
Kurse zu dokumentieren, ist zusätzlich auch das Learning Agreement der HsH auszufüllen. In<br />
diesem Fall genügt jedoch die Unterschrift des Studierenden und des International Coordinator.<br />
Vordrucke des Learning Agreement finden Sie vor Raum 205 und im Internet unter:<br />
http://f4.hs-hannover.de/internationales/download/index.html<br />
Nachdem das Learning Agreement durch den jeweiligen International Coordinator unterschrieben worden<br />
ist, leitet das TIP die eingehenden Learning Agreements gesammelt an das IB weiter. Dort wird das Dokument<br />
vom Institutional Coordinator gegengezeichnet. Anschließend erhalten Sie das Learning Agreement<br />
per E-Mail zurück und schicken es (z. B. zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für die Gasthochschule)<br />
an das Internationale Büro der Gasthochschule mit der Bitte um Gegenzeichnung und Rücksendung.<br />
Bitte leiten Sie unbedingt das von der Gasthochschule vollständig unterschriebene Learning Agreement<br />
an das IB als Mail-Scan oder Fax weiter, da ansonsten eine Auszahlung des Stipendiums nicht möglich<br />
ist.<br />
Bitte beachten Sie zum Vorliegen des vollständig unterschriebenen Learning Agreements nachstehende<br />
Fristen:<br />
der 15.06. für das darauf folgende Wintersemester und<br />
der 15.12. für das darauf folgende Sommersemester.<br />
Wichtiger Hinweis für Studierende der Abteilung BWL und WI:<br />
Wenn Sie die im Ausland erworbenen ECTS u.a. zur Anerkennung als Modul 1. Praxisphase nutzen möchten,<br />
melden Sie die Praxisphase bitte vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes an. Füllen Sie hierzu auf<br />
dem Laufzettel Praxisphase den Bereich „Anmeldung zur Praxisphase“ aus. Reichen Sie das Dokument<br />
zusammen mit dem Learning Agreement für die Unterschrift des International Coordinator im TIP ein. Im<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 7 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Anschluss können Sie sich beide Dokumente aus dem TIP abholen. Erst bei der Anerkennung der im Ausland<br />
erworbenen Credits wird der Laufzettel Praxisphase fertig ausgefüllt und zusammenmit Ihrem<br />
Transcript of Records durch den IC oder das TIP an die zuständige Prüfungsverwaltung gegeben und dort<br />
verwahrt.<br />
Vordrucke des Laufzettels Praxisphase finden Sie für die Abteilung BWL vor Raum 205 und im Internet<br />
unter:<br />
PO 2007: http://f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/service/Formulare/PO-2007-BBA-Praxisphase-<br />
Bachelor-Laufzettel-_2011-05_.pdf<br />
PO 2009:http://f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/service/Formulare/<br />
11-09-14-PO-2009-BBA-Praxisphase-Bachelor-Laufzettel-_2011-05_.pdf<br />
Vordrucke des Laufzettels Praxisphase finden Sie für die Abteilung WI vor Raum 203 und im Internet unter:<br />
PO 2007: http://f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/service/Formulare/12-02-20-Praxisphase-<br />
Laufzettel-PO-2007-BIS-_2012-01_.pdf<br />
PO 2009: http://f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/service/Formulare/12-02-20-PO2009-<br />
Praxisphase-Laufzettel-BIS-_2012-01_.pdf<br />
ACHTUNG:<br />
Sollten Sie jemals in den Besitz des originalen Learning Agreement mit allen Unterschriftenkommen, senden<br />
Sie dieses bitte umgehend an das TIP, da es dort zu Prüfungszwecken aufbewahrt werden muss.<br />
8 Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen stellen<br />
Der Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen ist unbedingt<br />
bis Ende der offiziellen Rückmeldefrist<br />
des Semesters zu stellen, das Sie im Ausland verbringen wollen.<br />
Für die Befreiung reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Befreiung des Studienbeitrags und eine Kopie<br />
der vom International Coordinator unterschriebenen Onlinebewerbung in der Studierendenverwaltung<br />
ein.<br />
Auch bei einer Befreiung ist die Ableistung von Prüfungen an der HsH möglich, d. h., nach der Rückkehr<br />
aus dem Ausland dürfen Klausuren geschrieben werden oder Blockveranstaltungen besucht werden. Dies<br />
gilt jedoch nicht bei Beurlaubung!<br />
Ansprechpartner in der Studierendenverwaltung:<br />
http://www.hs-hannover.de/studierendenverwaltung/studienbeitrags-und-gebuehren-<br />
management/index.html<br />
Hinweis: Die Semesterbeiträge sind zu entrichten! Eine Befreiung vom Beitrag für das Niedersachsenticket<br />
ist möglich, sofern dies bezogen auf die Zeit nach Ihrer Rückkehr sinnvoll ist.<br />
Den Antrag finden Sie in der Studierendenverwaltung und unter:<br />
http://www.hs-hannover.de/index.php?id=874<br />
Hinweis: Eine Beurlaubung für das Auslandssemester ist nur dann möglich, wenn an der Gasthochschule<br />
keine an der HsH anzurechnenden Credits erworben werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Ausnahmefall<br />
an die Studierendenverwaltung.<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 8 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Hinweis:<br />
Der linke der beiden Zweige des Prozesses (s. Infoblatt) ist hiermit abgeschlossen. Es folgt die Erläuterung<br />
des rechten Zweiges, beginnend mit der Aktivität 6.2.<br />
6.2 Weitere Bewerbungsunterlagen für die Partnerhochschule vorbereiten<br />
Jede Gasthochschule hat ihr eigenes Bewerbungsverfahren und fordert dafür unterschiedliche Dokumente.Meist<br />
gehört dazu neben etwaigen Bewerbungsvordrucken auch ein Leistungsnachweis in Englisch,<br />
den Sie in der zuständigen Prüfungsverwaltung erhalten. Informieren Sie sich unbedingt über das Sie<br />
betreffende Bewerbungsverfahren sowie die dafür benötigten Dokumente und bereiten Sie diese, soweit<br />
möglich, eigenständig vor. Ausnahmen sind Onlinebewerbungen; hierfür bereiten Sie bitte alle Dokumente<br />
vor, die sie als Anhang benötigen. Informationen zu den Bewerbungen, benötigten Dokumenten und<br />
Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite Ihrer Gasthochschule. Falls Sie dort keine Infos erhalten, kontaktieren<br />
Sie bitte das Internationale Büro der ausländischen <strong>Hochschule</strong>. Wichtig: Achten Sie auf die<br />
Bewerbungsfristen der Partnerhochschule!<br />
7.2 Beratungsgespräch für Bewerbung an der Partnerhochschule im IB<br />
Bei diesem Gespräch erhalten Sie eine umfassende Beratung und weitere Informationen zu Ihrem individuellen<br />
Auslandsaufenthalt und der Bewerbung an Ihrer Gasthochschule. Zudem haben Sie die Möglichkeit,<br />
Unklarheiten zu beseitigen und die Dokumente für Ihre Bewerbung abzustimmen. Bringen Sie alle<br />
zuvor vorbereiteten Unterlagen zu dem Gespräch mit.Das Internationale Büro kann die Unterlagen dann<br />
für Sie versenden. Sie können die Unterlagen auch eigenständig verschicken, vor allem, wenn die Dokumente<br />
online eingereicht werden sollen. Setzen Sie bitte in diesem Fall das IB in Kopie oder schicken eine<br />
kurze E-Mail.<br />
Nutzen Sie für das Beratungsgespräch bitte die Sprechzeiten:<br />
Robert Westendorf<br />
Ricklinger Stadtweg 118<br />
30459 <strong>Hannover</strong><br />
Tel. 0511/9296-2156<br />
Fax 0511/9296-992156<br />
robert.westendorf@hs-hannover.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: 13:30 – 16:30 Uhr<br />
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
9 Letter of Acceptance nach Erhalt von der Partnerhochschule an das TIP weiterleiten<br />
Der Letter of Acceptance ist die Annahmebestätigung der Gasthochschule, also die positive Antwort auf<br />
Ihre Bewerbung, und kann per E-Mail oder Brief eintreffen. Leiten Sie diesen bitte nach Erhalt sofort an<br />
das TIP weiter. Ab dem SoSe 2013 gibt es möglicherweise eine Neuregelung – bitte fragen Sie im TIP<br />
nach.<br />
10 Auslandsaufenthalt organisieren<br />
Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sind für verschiedene Bereiche Regelungen zu treffen. Es ist empfehlenswert,<br />
jemanden zu bestimmen, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre Angelegenheiten (z.B.<br />
Post etc.) kümmert und Handlungsvollmacht besitzt. Organisieren Sie dies bitte wie auch die folgenden<br />
Punkte eigenständig.<br />
10.1 Versicherungen<br />
Sie verpflichten sich, bei einem Auslandsaufenthalt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.<br />
10.1.1 Krankenversicherung<br />
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland genießen seit der Einführung der Europäischen<br />
Krankenversicherungskarte (EHIC) europaweiten Versicherungsschutz. Durch diese Karte haben Sie nach<br />
Unfällen oder bei akuten Erkrankungen grundsätzlich Anspruch auf die medizinisch notwendigen Leistun-<br />
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Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
gen, deren Kosten von Ihrer Krankenkasse getragen werden. Die EHIC können Sie sich von Ihrer Krankenkasse<br />
ausstellen lassen. Der aktuelle Geltungsbereich erstreckt sich auf<br />
• Mitgliedsländer der EU sowie<br />
• Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Schweiz<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
http://www.krankenkassen.de/ausland/Europaeische-Krankenversicherungskarte<br />
Für einige Länder sind bestimmte Impfungen oder ein Gesundheitszeugnis notwendig. Auskunft darüber<br />
erteilt Ihnen die telefonische Reiseinformation der Region <strong>Hannover</strong>, unter der Telefonnummer 0511/616-<br />
47239. Informationen über erforderliche Maßnahmen finden sie im Internet unter:<br />
www.gesundes-reisen.de<br />
ACHTUNG: Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihre Krankenkasse, um den Geltungsbereich und Umfang<br />
Ihres Versicherungsschutzes zweifelsfrei zu klären! Informieren Sie sich ebenfalls über die Notwendigkeit<br />
einer zusätzlichen privaten Versicherung und überprüfen Sie bitte unbedingt auch Ihren Unfall- und<br />
Haftpflichtversicherungsschutz.<br />
10.1.2 Unfallversicherung<br />
Anders als die Krankenversicherung ist der Unfallversicherungsschutz nicht generell europaweit durch<br />
Abkommen geregelt. Da Sie für die Versicherung Ihres Unfallschutzes selbst verantwortlich sind, klären Sie<br />
bitte, ob Sie über die Unfallversicherung ihrer Eltern mitversichert sind oder diese vor Antritt des Auslandssemesters<br />
noch abzuschließen ist.<br />
Hilfreiche Informationen zum Thema:<br />
http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/schrift/documents/sicher_im_ausland.pdf<br />
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp<br />
10.1.3 Haftpflichtversicherung<br />
Eine private Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich auch im Ausland, sofern die Dauer des Auslandsaufenthalts<br />
nicht länger als 12 Monate am Stück beträgt. Wird der Auslandsaufenthalt für einen Heimatbesuch<br />
unterbrochen, beginnt die Frist von neuem. Klären Sie dennoch vorher mit Ihrem Versicherungsgeber,<br />
welche Leistungen die Versicherung im Ausland beinhaltet und ob ein Schutz überhaupt besteht!<br />
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, eine kombinierte Kranken-/ Unfall- und Haftpflichtversicherung beim<br />
DAAD oder dem Kooperationspartner der HsH, ERGO Versicherungen, abzuschließen. Informationen erhalten<br />
Sie unter:<br />
http://www.daad.de/ausland/service/downloads/de/<br />
http://www.hs-hannover.de/international/wege-ins-ausland/vorbereitungauslandsaufenthalt/versicherungen/index.html<br />
10.2 Visum/ Einreisebestimmungen<br />
Praxis- oder Studiensemester im Ausland erfordern die Einhaltung der gültigen Einreisebestimmungen.<br />
Innerhalb der Europäischen Union sind<br />
• ein gültiger Personalausweis<br />
• der Nachweis über eine für das Gastland gültige Krankenversicherungspolice<br />
• eine Immatrikulationsbescheinigung sowie<br />
• der Nachweis, den Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums selbst bestreiten zu können<br />
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Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
ausreichend, um für den Zeitraum des Auslandssemesters eine Aufenthaltsgenehmigung durch die lokalen<br />
Behörden zu erhalten. Ggf. werden Sie bei der Beantragung ihrer Aufenthaltsgenehmigung durch die<br />
Gasthochschulen bzw. die entsprechenden Internationalen Büros vor Ort betreut.<br />
Für Länder außerhalb der EU ist für deutsche Staatsbürger häufig ein Studenten- oder Arbeitsvisum erforderlich,<br />
das bei den Landesvertretungen in Deutschland beantragt werden muss. Über das Verfahren und<br />
die aktuellen Bestimmungen gibt das Auswärtige Amt Auskunft unter:<br />
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_952B3ABCD1CD62BA98934ACD9CFA6B15/DE/<br />
Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html<br />
Nach der Wahl des Ziellandes können Sie unter dieser Adresse die „Einreisebestimmungen für deutsche<br />
Staatsbürger“ aufrufen.<br />
ACHTUNG: Rechtzeitiges Bemühen um ein Visum wird dringend angeraten!<br />
Für Studierende der HsH, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten ggf. abweichende<br />
Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die für Sie geltenden Regelungen!<br />
10.3 Unterkünfte<br />
Sie selbst müssen Ihre Unterkunft während des Auslandsaufenthaltes organisieren, und überlegen, was in<br />
der Zeit mit dem Zimmer/der Wohnung in Deutschland passiert und wer evtl. nach dem Rechten sehen<br />
kann.<br />
10.3.1 Unterkunft während des Aufenthalts im Gastland<br />
Viele Gasthochschulen bieten auf dem Universitätsgeländegünstige Appartements für Gaststudierende an<br />
oder sind bei der Wohnungssuche vor Ort behilflich. Sofern Unterkünfte und Preise bekannt sind, finden<br />
Sie Angaben dazu auf den Infoseiten unserer Partnerhochschulen.<br />
http://www.f4.hs-hannover.de/internationales/partnerhochschulen/index.html<br />
Um Genaueres zu erfahren, setzen Sie sich ggf. mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung. Sie können<br />
aber auch über das IBKontakt zu Studierenden aufnehmen, die im Semester vor Ihrem geplanten<br />
Auslandssemester im jeweiligen Gastland sind bzw. waren, um Informationen zu erhalten oder eine Unterkunft<br />
zu übernehmen.<br />
10.3.2 Vermittlung der eigenen Wohnung während der Abwesenheit<br />
Wenn Sie Ihre Wohnung während des Auslandssemesters nicht aufgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit,<br />
Ihre Wohnung bzw. Ihr Zimmer an einen Gaststudierenden der HsH zu vermitteln, sofern Ihr<br />
Mietvertrag dies zulässt. Klären Sie diese Frage ggf. mit Ihrem Vermieter, um sicher zu gehen. Wir<br />
empfehlen Ihnen diese Form der Untervermietung, da die Zeiten der Untervermietung so gut mit Ihrem<br />
Auslandsaufenthalt korrespondieren. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Frau Ende:<br />
Sylvia Ende<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Hannover</strong><br />
Internationales Büro<br />
Postfach 920251<br />
30441 <strong>Hannover</strong><br />
Tel.: 0511/9296-2151<br />
Fax: 0511/9296-992151<br />
E-Mail: sylvia.ende@hs-hannover.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: 13.30 – 16.30 Uhr<br />
Mittwoch: 09:00 – 12.00 Uhr<br />
sowie zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung<br />
Telefon/Kontakte unter: www.hs-hannover.de/international/profil-international/internationalesbuero/mitarbeiterinnen-und-sprechzeiten/index.html<br />
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Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Auch das Mitwohnbüro <strong>Hannover</strong> kann bei der Frage der Wohnungsvermittlung hilfreich sein:<br />
Thomas Kühn<br />
Berliner Allee 66<br />
30175 <strong>Hannover</strong><br />
Tel.: 0511-322 322<br />
info@mitwohnbuero-hannover.com<br />
Vorabinformationen erhalten Sie unter:<br />
http://www.mitwohnbuero-hannover.com<br />
Bürozeiten:<br />
Montag - Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr<br />
Generell sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />
• Der Service durch das Mitwohnbüro ist grundsätzlich kostenlos, kann aber durch kostenpflichtige<br />
Zusatzdienstleistungen – wie Reinigung, Wohnungsbesichtigung – Kosten verursachen.<br />
• Die Auswahl des Untermieters obliegt dem/ der Studierenden, der/ die auch den Vertrag mit<br />
dem Untermieter schließt; die Auswahl der potenziellen Untermieter kann durch Angabe von<br />
Parametern bei der Beauftragung des Mitwohnbüros eingegrenzt werden.<br />
• Vermietet ein(e) Studierende(r) eine gemietete Wohnung weiter, bedarf dies der Einwilligung<br />
des Eigentümers.<br />
Weitere kostenlose Angebote zur Vermittlung von Wohnraum gibt es im Internet u.a. unter<br />
http://www.studentenwerk-hannover.de/wohnraumboerse.php<br />
http://www.studenten-wg.de<br />
http://www.wg-gesucht.de<br />
Auch ein Aushang auf dem Campus, in den Mensen sowie den Bibliotheken der HsH und der Leibniz<br />
Universität <strong>Hannover</strong> kann sich lohnen.<br />
10.4 Reise<br />
Die An- und Abreise organisieren Sie selbst. Informationen entnehmen Sie bitte eigenständig dem Internet<br />
oder erkundigen Sie sich in einem Reisebüro.<br />
10.4.1 International Student Identity Card (ISIC)/ Internationaler Studentenausweis<br />
Die International Student Identity Card ist ein weltweit gültiger Nachweis über den Schüler- bzw. Studierendenstatus.<br />
Inhaber erhalten Nachlässe bei über 40.000 Einrichtungen in über 100 Ländern rund um<br />
den Globus. Weitere Informationen, auch zu Voraussetzungen und Antragstellung, entnehmen Sie bitte<br />
folgender Internetseite:<br />
http://www.isic.de<br />
10.4.2 Europass Mobilität<br />
Der europass ist ein kostenloser Service der Europäischen Kommission, der Ihnen hilft, Ihre Qualifikationen,<br />
Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich darzustellen. Er öffnet Ihnen Türen zum Lernen<br />
und Arbeiten. Weitere Informationen, auch zu Voraussetzungen und Antragstellung, entnehmen Sie<br />
bitte folgender Internetseite:<br />
http://www.europass-info.de/de/start.asp<br />
WICHTIG: Bitte informieren Sie bei Nicht‐Antritt bzw. Abbruch des Aufenthalts umgehend Ihre Gasthochschule,<br />
das IB, das TIP sowie den International Coordinator!<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 12 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
11.1 Certificate of Grant bei der Partnerhochschule <strong>beantragen</strong> und zum IB schicken<br />
Lassen Sie das Formular nach Ihrer Ankunft von der zuständigen Person der Gasthochschule ausfüllen und<br />
unterschreiben. Es muss das genaue Datum (Tag/Monat/Jahr) des Aufenthaltes (Anfang und Ende) angegeben<br />
werden. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular als E-Mail-Attachment, per<br />
Post oder per Fax (+49 (0)511/9296-992156) so schnell wie möglich. Sie erhalten die Erasmus-Förderung,<br />
sobald das Internationale Büro das Formular erhalten hat und die originale Annahmeerklärung (siehe<br />
oben) vorliegt.<br />
11.2 Ggf. Änderungen am Learning Agreement vornehmen und ans TIP schicken<br />
In manchen Fällen ist es nötig, das Learning Agreement anzupassen. Gründe hierfür können z.B. ein kurzfristig<br />
frei gewordener Kursplatz, Änderungen des Kursangebots oder der Ausfall von Kursen sein. In einem<br />
solchen Fall ist es unbedingt nötig, dem TIP diese Änderungen mitzuteilen, und zwar binnen<br />
4 Wochen nach Antritt des Auslandsaufenthaltes.<br />
Hierzu füllen Sie den Abschnitt Changes to Learning Agreement des Vordrucks für das Learning Agreement<br />
aus.<br />
Hinweis: Sie müssen die Anerkennung der von Ihnen neu gewählten Kurse mit dem International Coordinator<br />
abstimmen! Dazu senden Sie bitte zunächst das Formular, ggf. mit Erläuterungen zu den Änderungen<br />
oder Kursinhalten, als Vorschlag per Mail oder Fax an das TIP. Wenn der International Coordinator<br />
sich mit der Kurswahl einverstanden erklärt, lassen wir Ihnen nach Unterschrift des International Coordinator<br />
und des IB das geänderte Learning Agreement via E-Mail zukommen.<br />
Team International Programmes<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Hannover</strong> - <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong><br />
Postfach 920261<br />
30441 <strong>Hannover</strong><br />
Tel.: 0511/9296-1544<br />
Fax: 0511/9296-1510<br />
E-Mail: tip@hs-hannover.de<br />
Telefon/Kontakte zu den International Coordinators der <strong>Fakultät</strong> <strong>IV</strong>:<br />
www.fakultaet4.hs-hannover.de/internationales/ansprechpartner/index.html<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstags: 12:00 - 15:00 Uhr<br />
Donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00<br />
Uhr<br />
sowie zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung<br />
Ist die Frage der Anerkennung geklärt, lassen Sie das ausgefüllte Formular von allen nötigen Stellen Ihrer<br />
Gasthochschule unterschreiben und senden es dann per Fax oder Mail an das TIP.<br />
Das Originalformular senden Sie bitte dem TIP zu oder geben es ab, sobald Sie zurück sind.<br />
Den Vordruck finden Sie unter:<br />
http://www.f4.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/f4/Aktivitaeten/internationales/<br />
LearningAgreement_ERASMUS_SoSe12.doc<br />
12 Letter of Confirmationvon der Partnerhochschule unterschreiben lassen und zum IB<br />
schicken<br />
Der Letter of Confirmation bestätigt die endgültige Dauer Ihres Aufenthaltes an der Gasthochschule. Lassen<br />
Sie das Formular am Ende Ihres Auslandssemesters vom IC der Gasthochschule der Gasthochschule<br />
ausfüllen und unterschreiben. Dies muss unbedingt VOR Ihrer Abreise geschehen. Diese Dauer wird zur<br />
Berechnung der ERASMUS Förderung herangezogen, wonach diese gegebenenfalls verlängert bzw. gekürzt<br />
wird. Bitte legen Sie dieses Formular innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes(letzter<br />
Termin ist der 28.02. (WiSe) bzw. 31.08. (SoSe))dem IB per Post, E-Mail oder<br />
Fax vor. Bitte informieren Sie uns, falls es Probleme bei der Einhaltung des Termins geben sollte. Liegen<br />
die erforderlichen Unterlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt vor, wird das IB die ERASMUS Förderung zurückfordern.<br />
13.1 Um das Transcript of Records von der Partnerhochschule kümmern<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 13 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
Das Transcript of Records ist die offizielle Aufstellung der während des Auslandssemesters belegten Lehrveranstaltungen.<br />
Es enthält die offiziellen Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, den Umfang der erbrachten<br />
ECTS und die erzielten Noten. Sie erhalten es entweder am Ende Ihres Aufenthaltes oder es wird<br />
Ihnen später nach Ihrer Rückkehr zugeschickt.<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 14 von 15
Leitfaden zum Infoblatt<br />
- Organisation eines Studienaufenthaltes an einer Partnerhochschule (ERASMUS) -<br />
13.2 Berichterstattung für ERASMUS mit Evaluierung, Erfahrungsbericht<br />
Das ERASMUS Förderprogramm sieht eine Berichterstattung während bzw. im Anschluss an Ihr Auslandssemester<br />
vor. Hierzu gehören ein Evaluierungsbogen, ein Erfahrungsbericht und eine Erklärung zur Veröffentlichung<br />
des Erfahrungsberichtes. Diese Erklärung sowie Informationen zur Erstellung des Berichts entnehmen<br />
Sie dem Dokument Hinweise zum Erfahrungsbericht. Alle nötigen Dokumente inklusive einer<br />
Vorlage zur Erstellung des Deckblattes, die Sie bitte nutzen, finden Sie unter:<br />
http://www.hs-hannover.de/ib/wege-ins-ausland/studiensemester-im-ausland/austausch-undfoerderprogramme/erasmus/index.html<br />
Auf dieser Seite finden Sie zudem Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits selbst ein Semester im<br />
Ausland verbracht haben.<br />
Bitte legen Sie diese Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes<br />
(letzter Termin ist der 28.02. (WS) bzw. 31.08. (SoSe)) dem IB per Post, E-Mail oder Fax vor. Bitte<br />
informieren Sie das IB, falls es Probleme bei der Einhaltung des Termins geben sollte. Liegen die erforderlichen<br />
Unterlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt vor, wird von Ihnen die ERASMUS Förderung zurück verlangt.<br />
13.3 Ggf. Berichterstattung für sonstige Förderprogramme<br />
Sollten Sie neben der ERASMUS Förderung weitere Stipendien in Anspruch genommen haben, erfordert<br />
dies evtl. ebenfalls eine Berichterstattung. Setzen Sie sich mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung<br />
und erfragen Sie die Anforderungen sowie die Fristen für die Berichterstattung.<br />
14 Transcript of Records beim TIP vorlegen<br />
Spätestens zum Semesterende (Wintersemester: 28.02., Sommersemester: 31.08.) muss dem TIP unaufgefordert<br />
eine Kopie des Transcriptof Records vorgelegt werden. Sollte dies innerhalb dieses Zeitraums<br />
nicht geschehen oder das Transcript of Records weniger als 18 ECTS nachweisen, müssen der<br />
gewährte <strong>Mobilitätszuschuss</strong> sowie die ERASMUS Förderung zurückgezahlt werden. Die Kontodaten<br />
für die Rückzahlung des <strong>Mobilitätszuschuss</strong>es erhalten Sie zusammen mit der Zahlungsaufforderung<br />
vom TIP. Bezüglich der Rückzahlung der ERASMUS-Förderung werden Sie vom IB kontaktiert. Daher informieren<br />
Sie uns bitte rechtzeitig, falls es Probleme bei der Einhaltung des Termins geben sollte.<br />
15 Anerkennung der erbrachten Leistung<br />
Zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen benötigen Sie das Transcript of Records und<br />
gegebenenfalls den Laufzettel Praxisphase (gilt nur für die Abt. BWL/WI) – je nachdem, wie Sie sich vor<br />
Ihrem Auslandsaufenthalt entschieden haben.<br />
Abt. BWL/WI: Zudem müssen Sie für alle Anerkennungen, die nicht das Modul 1. Praxisphase betreffen,<br />
das Dokument Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang ausfüllen und beilegen,<br />
welches Sie im jeweiligen Prüfungsamt oder vor Raum 205 erhalten. Dieses müssen Sie einmal pro Anerkennung<br />
beifügen, wenn Sie also 3 Kurse anerkennen lassen möchten, brauchen Sie 3 Mal das Formblatt<br />
Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang. Dieses geben Sie bitte im TIP ab, von dort<br />
wird es zur Anerkennung der erworbenen ECTS an den IC gegeben. Gibt es Nachfragen, kommen das TIP<br />
oder der IC auf Sie zu. Ansonsten wird die Anerkennung direkt vom TIP an das zuständige Prüfungsbüro<br />
gegeben.<br />
Abt. I: Bitte vereinbaren Sie für die Anerkennung einen Termin mit dem International Coordinator.<br />
Hinweis:<br />
Denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls weitere Dokumente abzugeben bzw. Prüfungsleistungen zu<br />
erbringen haben, die die Anerkennung der Leistungen als Modul 1. Praxisphase betreffen, sofern Sie sich<br />
zuvor dafür entschieden haben. Welche dies sind, haben Sie bereits vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes<br />
im Schritt „Persönlichen Studienplan für mindestens 24 ECTS ausarbeiten“ in Erfahrung gebracht. Ggf.<br />
finden Sie Informationen dazu unter: http://www.f4.hs-hannover.de/internationales/index.html.<br />
Stand: 11.01.2013 Seite 15 von 15