Fachbeitrag Naturschutz - Stadt Mayen
Fachbeitrag Naturschutz - Stadt Mayen
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Ingenieurgesellschaft<br />
Dr. Siekmann + Partner mbH<br />
Segbachstraße 9<br />
56743 Thür<br />
April 2009<br />
Bauleitplanung der<br />
<strong>Stadt</strong><br />
<strong>Mayen</strong><br />
Bebauungsplan<br />
„An der Fuchshütt II“<br />
<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong>
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 2 -<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1.0 Allgemeines<br />
1.1 Lage und Geltungsbereich<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen und Planungsziele<br />
1.3 Planerische Vorgaben<br />
2.0 Landschaftsanalyse und Bewertung<br />
2.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild<br />
2.2 Geologie / Pedologie<br />
2.3 Hydrologie<br />
2.4 Klima<br />
2.5 Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte<br />
2.6 Potentielle natürliche Vegetation<br />
2.7 Bestandssituation<br />
2.8 Fauna<br />
2.9 Zusammenfassende Bewertung<br />
3.0 Eingriffsbewertung<br />
3.1 <strong>Stadt</strong>bild und Erholung<br />
3.2 Boden<br />
3.3 Hydrologie<br />
3.4 Klima<br />
3.5 Pflanzen- und Tierwelt<br />
3.6 Zusammenfassung<br />
4.0 Maßnahmen zur Eingriffskompensation<br />
4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Anhang<br />
• Pflanzenlisten<br />
• Fotodokumentation<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 3 -<br />
1.0 Allgemeines<br />
1.1 Lage und Geltungsbereich<br />
Um der Nachfrage nach geeigneten Bauflächen hinsichtlich der Nutzung Wohnen in <strong>Mayen</strong><br />
gerecht zu werden, plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong> die Ausweisung von Bauland im Bereich des<br />
ehemaligen Busdepots der RMV in <strong>Mayen</strong>.<br />
Als zukünftige Nutzung werden in dem Plangebiet Flächen ausgewiesen, die den Vorgaben<br />
des § 4 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete (WA)) entsprechen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong> liegt im westlichen Bereich des Landkreises <strong>Mayen</strong>-Koblenz. Der ca. 1,7 ha<br />
umfassende Geltungsbereich "An der Fuchshütt II" befindet sich am östlichen Rand der<br />
<strong>Stadt</strong>, angrenzend an den "Katzenberger Weg".<br />
Aus topographischer Sicht kann das Gelände als eben bezeichnet werden.<br />
Die Geländehöhen, liegen bei ca. m über NN.<br />
Große Teile des Plangebietes sind derzeit durch Asphaltflächen versiegelt. Die im vorderen<br />
Bereich befindliche Gehölzgruppe besteht überwiegend aus Nadelhölzern.<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen und Planungsziele<br />
Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />
erwarten, ist gemäß § 21 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den<br />
Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.<br />
Nach § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. die Belange des<br />
Umweltschutzes, des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege zu beachten. In der<br />
Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB sind Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).<br />
Abwägungsgrundlage ist der vorliegende <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong>, der die<br />
Entwicklungspotentiale, die Eingriffs-/Ausgleichsbelange und die Freiflächengestaltung durch<br />
entsprechende Festsetzungen aufzeigt.<br />
1.3 Planerische Vorgaben<br />
Zielvorgaben für die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung auf örtlicher Ebene durch den<br />
Regionalen Raumordnungsplan, wie auch den Landschaftsrahmenplan, bestehen nicht.<br />
Im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong>, ist das gesamte<br />
Plangebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der vorliegende Bebauungsplan stimmt<br />
somit nicht mit den im FNP dargestellten Zielen überein. Der FNP wird im Anschluss an das<br />
beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) angepasst und berichtigt.<br />
Der Landschaftsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplanes gibt keine auf die<br />
Planungsfläche bezogenen Vorgaben.<br />
Die Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis <strong>Mayen</strong>-Koblenz / Koblenz (Landesamt für<br />
Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, 1993) gibt keine Empfehlungen für den Planbereich.<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 4 -<br />
2.0 Landschaftsanalyse und Bewertung<br />
2.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild<br />
Nach der naturräumlichen Gliederung gehört der Planungsraum zum „Mittelrheingebiet“ (29)<br />
und ist hier dem „Mittelrheinischen Becken ” (291) und als Teileinheit dem „Maifeld-Pellenzer<br />
Hügelland“ (291.2) zuzuordnen. Als Untereinheit wird für den Geltungsbereich der „<strong>Mayen</strong>er<br />
Kessel“ (291.25) angegeben.<br />
Es handelt sich um einen von etwa 300 m auf 230 m NN eingetieften Talkessel der Nette am<br />
Übergang der Östlichen Hocheifel (271) zum Mittelrheingebiet (29).<br />
Das Plangebiet liegt zurzeit weitgehend brach. Bis zum Jahr 2006 wurde das ehemalige<br />
Kraftwagenbetriebswerk (Kbw) als Bushof und Reparaturstätte der Rhein-Mosel<br />
Verkehrsgesellschaft (RMV) genutzt. Darüber hinaus befanden sich auf der südlichen<br />
Teilfläche einige Gärten, die zwischenzeitig komplett geräumt wurden.<br />
Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich weiterhin Gärten, wobei die Pachtverträge im<br />
Rahmen der höherwertigen Nutzung zu kündigen sind.<br />
Das Plangebiet ist umgeben von Wohngebäuden unterschiedlicher Ausprägung<br />
(Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser und freistehende Einzel- und Doppelhäuser).<br />
Die Dächer der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden ein- bis dreige-schossigen<br />
Gebäude sind als Satteldächer ausgebildet und überwiegend mit dunkler Dacheindeckung<br />
versehen.<br />
Erholungsfunktionen besitzt das Gelände in Bezug auf die Naherholung durch die<br />
Kleingartennutzung. Darüber hinaus werden die Fußwege auch von innerstädtischen<br />
Spaziergängern genutzt.<br />
2.2 Geologie / Pedologie<br />
Das unterdevonische Grundgebirge aus Tonschiefer ist von Basalt durchbrochen und<br />
überdeckt.<br />
Aus den anstehenden Bims- und Lößablagerungen entwickelten sich basenreiche , lockere<br />
Ranker und Braunerden und basenreiche Parabraunerden.<br />
Diese Böden eignen sich für den Ackerbau gut.<br />
Durch die Befestigung und Überbaung sowie die gärtnerische Nutzung wurden die oberen<br />
Bodenschichten jedoch verändert bzw. gegen tragfähigere Schichten ausgetauscht.<br />
Aktuell ist der größte Teil des Planungsgebietes versiegelt und somit ohne Bodenfunktion.<br />
2.3 Hydrologie<br />
Die vulkanischen Ablagerungen sind als gut durchlässig einzustufen, so dass anfallendes<br />
Oberflächenwasser rasch versickert. Grundwasserstauer für so neugebildetes Grundwasser<br />
ist die Oberfläche des verwitterten Tonschiefers.<br />
Die Hydrogeologische Karte von Rheinland-Pfalz zeigt für den Planbereich als<br />
Hydrogeologischen Teilraum das Paläozoikum des nördlichen Rheinischen Schiefergebirges<br />
an. Als Gesteinsart ist Magmatit maßgeblich, der als Lockergestein einen silikatischen<br />
Porengrundwasserleiter bildet. Die Durchlässigkeit ist mittel bis mäßig, die Schutzwirkung<br />
der Grundwasserüberdeckung wird als ungünstig eingestuft. Die nutzbare Feldkapazität bis<br />
in 1 m Tiefe liegt im mittleren Bereich (> 90 – 140 mm).<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 5 -<br />
Fließ- bzw. Stillgewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />
2.4 Klima<br />
Der Planungsraum gehört zum klimatisch begünstigten „Mittelrheinischen Becken“. Die<br />
mittleren Niederschläge sind sehr niedrig, sie liegen bei durchschnittlich 550 – 600 mm /<br />
Jahr. Die durchschnittlichen Julitemperaturen steigen auf 16 bis 17° Celsius; die mittleren<br />
Januartemperaturen liegen über 0° Celsius. Die Apfelblüte beginnt im Mittel zwischen dem<br />
30. April und dem 5. Mai.<br />
Das Geländeklima verändert sich entsprechend den Faktoren Relief, Bewuchs und Nutzung.<br />
Die unbebauten Bereiche stellen ein Frischluftentstehungsgebiet dar und bilden, auch durch<br />
ihr ausgeglicheneres Temperaturverhalten gegenüber dicht bebauten Gebieten, einen<br />
kleinklimatischen Ausgleichsraum.<br />
Die bebauten und befestigten Bereiche heizen sich rasch auf und kühlen ohne weitere<br />
Sonneneinstrahlung ebenso schnell wieder ab. Des Weiteren ist hier die Wasserverdunstung<br />
eingeschränkt, wodurch weniger Wärme umgesetzt wird, so daß insgesamt eine Erhöhung<br />
der Lufttemperatur gegenüber unbefestigten Flächen entsteht.<br />
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist das Planungsgebiet relativ geschützt und profitiert<br />
von der Abstrahlungswärme der umliegenden Bebauung.<br />
2.5 Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte<br />
Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete, <strong>Naturschutz</strong>gebiete, Naturdenkmale oder<br />
geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Planungsfläche.<br />
Das Plangebiet wurde nicht in die Bioptopkartierung aufgenommen.<br />
Im Zeitraum der Kartierung wurden keine zu schützenden Arten und Lebensräume nach der<br />
FFH-Richtlinie festgestellt, bzw. sind aus vorangegangen Untersuchungen bekannt.<br />
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von FFH-Schutzgebieten oder Schutzflächen der EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie (VS-RL).<br />
2.6 Potentielle natürliche Vegetation<br />
Mit dem Begriff ”potentielle natürliche Vegetation” (pnV) werden die Pflanzengesellschaften<br />
bezeichnet, die sich auf einem Standort entwickeln, wenn der Mensch nicht eingreift.Hierbei<br />
handelt es sich i.d.R. um Waldgesellschaften, die sich in einem ökologischen Gleichgewicht<br />
befinden. Die Gehölze der pnV geben demnach wertvolle Hinweise zur ökologisch sinnvollen<br />
Artenwahl bei Bepflanzungsmaßnahmen.<br />
Die pnV des Geltungsbereichs entspricht dem Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum).<br />
Als bestandsbildende Hauptbaumart ist die Rotbuche (Fagus silvatica) anzuführen.<br />
Eingestreut treten Traubeneiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
Vogelkirsche (Prunus avium) und Eberesche (Sorbus aucuparia) auf. In frischen Lagen<br />
stellen sich auch Esche (Fraxinus excelsior) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) ein.<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 6 -<br />
Die Strauchschicht ist spärlich. Gedeihen kann die Hasel (Corylus avellana), Weißdorn<br />
(Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa) und die Hundsrose (Rosa canina).<br />
Der Deckungsgrad der Krautschicht ist hoch und zeichnet sich durch das Vorkommen<br />
zahlreicher Arten gut bis mäßig nährstoffversorgter Standorte und das Fehlen von<br />
Säureanzeigern aus. Typische Arten sind Goldnessel (Galeobdolon luteum), Waldmeister<br />
(Galium odoratum), Zwiebel-Zahnwurz (Dentaria bulbifera) und Einblütiges Perlgras (Melica<br />
uniflora).<br />
2.7 Bestandssituation<br />
Als Referenzliste für die Biotoptypenkartierung wurde der Biotoptypenschlüssel des<br />
Biotopkatasters Rheinland-Pfalz verwendet (Stand: 12.04.2006).<br />
Nachfolgend werden die vorgefundenen Biotoptypen mit kurzen Erläuterungen aufgeführt.<br />
BB0 Gebüsch<br />
Ein kleines Weidengebüsch aus Salweide (Salix caprea) stockt im Übergangsbereich<br />
zwischen den noch genutzten und den bereits rückgebauten Gärten.<br />
BD0 Hecke<br />
Zum „Katzenberger Weg“ erstrecken sich Hecken aus Feldahorn (Acer campestre),<br />
Ranunkelstrauch (Kerria japonica), Forsythie (Forsythia x intermedia), Felsenbirne<br />
(Amelanchia laevis), Hartriegel in Sorten (Cornus sanguinea ssp.), und Blutjohannisbeere<br />
(Ribes sabguineum). Aufwuchs von Birke (Betula pendula) ist vorhanden.<br />
Auch zwischen dem ehemalig gewerblich genutzten Bereich und den Gartenbrachen nach<br />
Osten verläuft eine Hecke aus Ranunkelstrauch (Kerria japonica), Forsythie (Forsythia x<br />
intermedia), Felsenbirne (Amelanchia laevis), Hartriegel in Sorten (Cornus sanguinea ssp.),<br />
und Blutjohannisbeere (Ribes sabguineum). Dazu kommt Spierstrauch (Spirea spec.),<br />
Aufwuchs von Birke (Betula pendula), Salweide (Salix caprea) ist vorhanden. Dazu breitet<br />
sich die Brombeere (Rubus fruticosus ) aus.<br />
Zur Wohnbebauung im Osten erstrecken sich noch Reste einer Abpflanzung aus<br />
Lebensbaum (Thuja spec.), Fichte (Picea abies), Kirsche (Prunus spec.) und Forsythie<br />
(Forsythia x intermedia).<br />
Im Bereich der noch genutzten Gärten sind die meisten Hecken aus Lebensbaum(Thuja<br />
spec.) angepflanzt.<br />
BD6 Baumhecke<br />
Eine hochwüchsige Baumhecke aus Fichte (Picea abies) schirmt einen Kleingarten zum<br />
ehemaligen Gelände der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) ab.<br />
BF2 Baumgruppe<br />
Zum „Katzenberger Weg“ liegt eine umfangreiche Baumgruppe aus überwiegend<br />
Nadelbäumen. Kartiert wurden Gemeine Fichte (Picea abies), Blaufichte (Picea pungens)<br />
und eine Winterlinde (Tilia cordata). Im Unterwuchs kommen Birke (Betula pendula),<br />
Hartriegel (Cornus sanguinea) und Brombeere (Rubus fruticosus) auf.<br />
BF3 Einzelbaum<br />
An Einzelbäumen sind auf dem ehemaligen Gelände der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft<br />
(RMV) Fichte (Picea abies), Blaufichte (Picea pungens), Kiefer (Pinus sylvestris), Birke<br />
(Betula pendula) und Pappel (Populus spec.) vorhanden. Nennenswerte Einzelbäume<br />
bestehen im Bereich der ehemaligen bzw. noch aktuellen Gartennutzung außer den<br />
genannten Obstbäumen nicht. Einsehbar sind noch zwei hohe Wacholder (Juniperus spec.).<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 7 -<br />
BF4 Obstbaum<br />
Gebäuderückseitig der noch verbliebenden Halle der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft<br />
(RMV) stocken ein Apfelbaum (Malus spec.) und eine Kirsche (Prunus avium ssp.).Im<br />
Bereich der Gartenbrachen stehen noch eine Kirsche (Prunus spec.) und einige<br />
Obsthalbstämme. Die genutzten Kleingärten besitzen einige Obsthoch- und Halbstämme,<br />
vor allem Apfel (Malus spec.) und Kirsche (Prunus spec.).<br />
GF1 Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />
Entlang der südwestlichen Grenze des Plangebietes verläuft ein Schotter-/Splittstreifen.<br />
Ehemals hier vorhandene Gebäude wurden abgerissen.<br />
Die Vegetation ist zunächst spärlich, wird zum Zaun hin üppiger. Typische Arten sind<br />
Löwenzahn (Taraxacum officinale), Quecke (Agropyron repens), Ackerwinde (Convolvulus<br />
arvensis), Schachtelhalm (Equisetum arvense), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Vogel-<br />
Sternmiere (Stellaria media), Weißes Leimkraut (Silene alba), Schafgarbe (Achillea<br />
millefolium), Gänseblümchen (Bellis perennis), Weißklee (Trifolium repens), Klettenlabkraut<br />
(Galium aparine), Steinklee (Melilotus alba), Hopfen-Luzerne (Medicago lupulina), Purpurrote<br />
Taubnessel (Lamium purpureum) und Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum).<br />
Zum Zaun kommt massiver Birkenaufwuchs (Betula pendula) hoch. Dazu treten hier auch<br />
Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Beifuß (Artemisia vulgaris).<br />
HS0 Kleingartenanlage, Grabeland<br />
Die Gärten im nördlichen Gebiet des Geltungsbereichs werden aktuell noch genutzt. Der<br />
Anteil an Nutzgarten bzw. Grabeland ist relativ hoch. Doch es bestehen auch größere<br />
Flächen, die ausschließlich als Ziergarten angelegt wurden. Typisch sind Rasenflächen mit<br />
Koniferen, aber auch Obstbäumen. Abpflanzungen aus Koniferenhecken oder<br />
Sichtschutzelemente verhindern die Einsehbarkeit. Dominierende Arten sind Lebensbaum<br />
(Thuja spec.), Fichte (Picea abies) und Wacholder (Juniperus spec.). Es wurden zum Teil<br />
umfängliche Gartenhütten errichtet, wobei Holzbauweise überwiegt.<br />
HJ4 Gartenbrache<br />
Die südlichen Gärten wurden geräumt. Geräte- bzw. Gartenhütten sowie Zaunanlagen sind<br />
entfernt. Nur einzelne Wegebefestigungen in Form von Betonplatten und Kantensteine für<br />
Beeteinfassungen sind noch vorhanden. Die verbliebende Nutzungsstruktur lässt noch die<br />
vorhergehende überwiegende Nutzgartenanlage erkennen. Größere Gehölze waren nicht<br />
vorhanden bzw. sind gerodet. Die ehemaligen Rasenflächen sind ungemäht, über die Beete<br />
hat sich eine kurzlebige Ruderalflur mit Arten wie z.B. Ackerwinde (Convolvulus arvensis),<br />
Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense), Quecke (Agropyron repens), Taubnessel<br />
(Lamium album), Klettenlabkraut (Galium aparine) und Kanadisches Berufkraut (Conyza<br />
canadensis) ausgedehnt.<br />
HN0 Gebäude, Ruine<br />
Die große Halle der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) ist noch vorhanden. Ein<br />
kleineres, an der Westseite gelegenes Gebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen.<br />
HT1 Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad – Asphalt<br />
Die Hoffläche des ehemaligen Busbahnhofs und Geländes der Rhein-Mosel<br />
Verkehrsgesellschaft (RMV) ist weitgehend bituminös befestigt. Dazu kommen kleinteilige<br />
Befestigungen mit Betonplatten und in Mörtel verlegtem Pflaster.<br />
HW1 Brachfläche des Innenstadtbereichs<br />
Auf dem Gelände des ehemaligen Busdepots erstreckt sich im östlichen Randbereich eine<br />
Brachfläche, die als eine Mischung der Biotoptypen LB0 Hochstaudenflur und GF1<br />
Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen einzustufen ist. Beide Biotoptypen kommen vor<br />
und bilden auch Übergangsformen. Neben den bereits genannten Arten sind ausgewilderte<br />
Gartenpflanzen (z.B. Traubenhyazinthen – Muscari spec., Narzissen (Narziccus spec.)<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 8 -<br />
vorhanden. Der Anteil an Großer Brennessel (Urtica dioica) ist höher. Es ist bereits höherer<br />
Aufwuchs von Salweide (Salix caprea) und Birke (Betula pendula) vorhanden. Brombeere<br />
(Rubus fruticosus) dehnt sich aus.<br />
LB0 Hochstaudenflur<br />
Zum „Katzenberger Weg“ erstreckt sich eine Hochstaudenflur aus Großer Brennessel (Urtica<br />
dioica), Giersch (Aegopodium podagraria), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Quecke<br />
(Agropyron repens), Rispengras (Poa trivialis), Klettenlabkraut (Galium aparine), Zaunwicke<br />
(Vicia sepium) sowie Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Beifuß (Artemisia vulgaris) als<br />
typischen Arten.<br />
VB5 Fussweg<br />
Die Kleingärten wurden bzw. werden durch schmale, unbefestigte Fußwege erschlossen.<br />
Randlich verlaufen schmale Säume ruderalisierter Hochstauden, Es kommen Schafgarbe<br />
(Achillea millefolium), Giersch (Aegopodium podagraria), Knoblauchsrauke (Alliaria<br />
petiolata), Wiesenfuchschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris),<br />
Beifuß (Artemisia vulgaris), Barbarakraut (Barbarea vulgaris), Hirtentäschel (Capsella bursapastoris),<br />
Kratzdistel (Cirsium arvense), Lanzett-Kratzdistel (Cirsium vulgare), Kleb-Labkraut<br />
(Gallium aparine), Wiesen-Labkraut (Gallium mollugo), Efeu-Gundermann (Glechoma<br />
hederacea), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Breitwegerich (Plantago major), Vogel-<br />
Sternmiere (Stellaria media), Rainfarn (Tanacetum vulgare), Löwenzahn (Taraxacum<br />
officinale), Wiesen-Klee (Trifolium pratense), Weiß-Klee (Trifolium repens), Huflattich<br />
(Tussilago farfara), Große Brennessel (Urtica dioica) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica<br />
chamaedrys) vor.<br />
im Wegebereich dehnen sich Trittpflanzengesellschaften aus. Charakteristische Pflanzen<br />
sind Löwenzahn (Taraxacum officinale), Breit- und Spitz-Wegerich (Plantago major und P.<br />
lanceolata), Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Wiesen-<br />
Rispe (Poa pratensis), Schafgarbe (Achillea millefolium), Braunelle (Prunella vulgaris),<br />
Gänseblümchen (Bellis perennis), Weißklee (Trifolium repens) und Vogelwicke (Vicia<br />
cracca).<br />
2.8 Fauna<br />
Aufgrund der relativ isolierten Lage im Siedlungsraum sind für das Plangebiet folgende<br />
mögliche Tierarten zu nennen.<br />
Tagfalter<br />
Aurorafalter – Anthocharis cardamines<br />
Kleiner Fuchs – Aglais urticae<br />
Rapsweißling – Artogeia napi<br />
Kleiner Kohlweißling – Artogeia rapae<br />
Kleiner Heufalter – Coenonympha pamphilus<br />
Rotklee-Bläuling – Cyaniris semiargus<br />
Zitronenfalter – Gonepteryx rhamni<br />
Tagpfauenauge – Inachis io<br />
Großes Ochsenauge – Maniola jurtina<br />
Hauhechelbläuling – Polyommatus icarus<br />
Admiral – Vanessa atalanta<br />
Heuschrecken:<br />
Nachtigall-Grashüpfer – Chorthippus biguttulus<br />
Brauner Grashüpfer – Chorthippus brunneus<br />
Gemeiner Grashüpfer – Chorthippus parallelus<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 9 -<br />
An Vogelarten sind die Arten des Siedlungsraumes, im wesentlichen als Überflieger und<br />
Nahrungsgäste, anzunehmen. Zu nennen sind z.B. Amsel, Star, Mönchsgrasmücke,<br />
Grünling, Blaumeise, Fitis, Stieglitz, Elster, Buchfink, Sperling, Zilzalp, Ringeltaube und<br />
Kohlmeise. Dazu kommen im Bereich der Gärten Singdrossel, Distelfink, Hausrotschwanz,<br />
Dompfaff und Mönchsgrasmücke. Potentielle Säuger sind Igel, Eichhörnchen, Kaninchen<br />
sowie Siebenschläfer und Gartenspitzmaus.<br />
Aus Zufallsbeobachtungen während der Begehungen liegen Nachweise für folgende<br />
Vogelarten vor:<br />
Singdrossel, Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Elster, Star, Buchfink, Girlitz, Grünling, Stieglitz<br />
und Hänfling<br />
2.9 Zusammenfassende Bewertung<br />
Das Plangebiet ist als weitgehend befestigte Fläche in umseitig anschließender Bebauung<br />
nur von minderer Bedeutung für den <strong>Naturschutz</strong> und das Ortsbild. Die Kleingärten bzw.<br />
Gartenbrachen sind von durchschnittlichem Biotopwert, auch ihre Potentiale im Bereich<br />
Boden, Wasser und Klima liegen im durchschnittlichen Bereich. Sie liegen isoliert<br />
umschlossen von Verkehrswegen und Bebauung. Sie bieten nur siedlungsgewöhnten Arten<br />
einen Lebensraum.<br />
Schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sind aktuell nicht vorhanden.<br />
Der Geltungsbereich ist von geringer bis mäßiger ökologischer Bedeutung.<br />
3.0 Eingriffsbewertung<br />
3.1 <strong>Stadt</strong>bild und Erholung<br />
Eine ästhetische Landschaftsbewertung ist insgesamt kritisch zu sehen, da die Messung<br />
landschaftlicher Schönheit letztlich nicht objektivierbar und quantifizierbar ist. Dennoch sind<br />
im allgemeinen vorab Beeinträchtigungen des vorhandenen Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bildes<br />
zu prognostizieren, die mehrheitlich, auch vom durchschnittlich sensibilisierten Betrachter,<br />
als solche erkennbar sind.<br />
Bei dem geplanten Gebiet handelt es sich um eine innerstädtische Fläche, die größtenteils<br />
brach liegt. Daher entstehen kein Verbrauch von unbelasteter Landschaft oder zersiedelnde<br />
Wirkungen.<br />
Die während der späteren Bauarbeiten entstehenden visuellen Veränderungen durch<br />
Baumaschinen, Lagerplätze, Erdaushub, offene Erdflächen bzw. Vegetationsentfernung, die<br />
üblicherweise einen zumindest zeitweise erheblichen Eingriff darstellen, sind unter<br />
Berücksichtigung der optisch wenig ansprechenden Brachflächen vernachlässigbar. Im<br />
Bereich der Gärten werden hier größere visuelle Eingriffe entstehen (Verlust von<br />
Grünflächen).<br />
Sichtexpositionen sind allseitig gegeben. Allerdings entsteht keine Beeinträchtigung<br />
unbelasteter freier Landschaft. Auch eine Beeinträchtigung des <strong>Stadt</strong>bildes kann durch die<br />
vorgesehene Bebauung nicht abgeleitet werden: Umseitig ist Bebauung vorhanden, die von<br />
der durch den B-Plan ermöglichten Baustruktur nicht überragt werden wird. Die vorhandenen<br />
Gärten sind nicht Bestandteil eines Grüngürtels.<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 10 -<br />
Das Plangebiet besitzt aktuell Erholungswert in Bezug auf die Naherholung durch die<br />
Kleingartennutzung. Darüber hinaus werden die Fußwege auch von innerstädtischen<br />
Spaziergängern genutzt.<br />
Die zukünftig entstehenden Hausgärten werden für die Naherholung der Hausbewohner von<br />
hoher Bedeutung sein. Die geplante Verkehrserschließung wird eine fußläufige Querung<br />
durch Gehwege weiter ermöglichen.<br />
3.2 Boden<br />
Durch die zu erwartenden Bauarbeiten kommt es über die eigentlichen Bauflächen hinaus zu<br />
Beeinträchtigungen des Bodengefüges, der Horizontabfolge sowie der natürlichen<br />
Ertragsfunktion von Böden aufgrund von Flächenbeanspruchung und Bodenverdichtung<br />
(Lagerplätze und Arbeitsraum). Das Ausmaß ist im Vorfeld nicht quantitativ zu erfassen, bei<br />
der maximalen Überbauungszahl für den Eingriff jedoch bereits mit berücksichtigt.<br />
Im vorliegenden Betrachtungsfall ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits zum<br />
großen Teil befestigt bzw. überbaut sind. In den Gartenflächen ist der Boden<br />
nutzungsbedingt ebenfalls vorbelastet. Somit sind Störungen der Bodenlebewelt und –<br />
struktur bereits vorhanden.<br />
Baubedingte Schadstoffeinträge (durch Baustellenverkehr, Baumaschinen) können<br />
vernachlässigt werden.<br />
Durch die vorgesehenen Baufläche wird eine Überbauung von ca. 6.828 qm ermöglicht<br />
(Nettobaufläche 15.174 qm, GRZ 0,3, zuzügl. Möglicher Überschreitung = 0,45)<br />
Aktuell ist eine Fläche von ca. 4.155 qm bereits versiegelt (Bebauung und Befestigung).<br />
Zur Erschließung der Bauflächen ist zudem eine Verkehrsfläche von 1.610 qm geplant.<br />
Die insgesamt ermöglichte maximale Versiegelung beträgt somit 8.438 qm gegenüber<br />
derzeit 4.155 qm.<br />
Durch die Versiegelung entstehen eine Zerstörung des Bodens und der Verlust an<br />
Vegetationsfläche. Der vertikale Stoffaustausch (Luft, Niederschläge, Nährstoffe und<br />
Organismen) wird unterbunden. Es entstehen Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und des<br />
Bodenlebens (Bodenflora und –fauna). Funktionen der Infiltration und der Speicherung von<br />
Niederschlagswasser, Wärmeeinstrahlung und –transport im Boden und in der bodennahen<br />
Atmosphäre werden verhindert.<br />
Anfallender Erdaushub kann nur geringfügig auf dem Gelände wieder eingebaut werden.<br />
Überschussmassen werden fachgerecht auf geeigneten Deponien gelagert. Neben<br />
vorübergehenden Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und der Bodenlebewelt entsteht so<br />
vor allem eine Belastung der Deponien.<br />
3.3 Hydrologie<br />
Mit Grundwasserabsenkungen sowie dem Anschneiden von grundwasserführenden<br />
Schichten durch Ausheben der Baugruben ist nicht zu rechnen.<br />
Potentieller Verschmutzungsgefahr für das Grundwasser ist durch eine Befestigung<br />
entsprechend gefährdeter Verkehrsflächen und fachgerechter geeigneter Wasserver- und –<br />
entsorgung zu begegnen. Gegenüber einer gewerblichen Nutzung ist das<br />
Gefährdungspotential jedoch geringer.<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 11 -<br />
Nutzungsbedingte Schadstoffimmissionen und dadurch die Gefahr möglicher<br />
Einschwemmungen in das Grundwasser durch den Anliegerverkehr sind nur geringfügig.<br />
Durch Versiegelung wird die unmittelbare Versickerung des anfallenden<br />
Niederschlagswassers ausgeschaltet und so die Abflußmenge des anfallenden<br />
Oberflächenwassers erhöht. Durch den Verlust an Infiltrationsfläche vermindert sich die<br />
Grundwasserneubildungsrate.<br />
Dazu kommt die Ableitung der entsprechenden Wassermengen über die Kanalisation in die<br />
Gewässer. Letztlich wirkt sich dies auf die Dimensionierung der Kanalnetze und -systeme<br />
aus, wobei dies nur im Zusammenwirken mit anderen Bauvorhaben zu sehen ist.<br />
Die im Bebauungsplan vorbereitete Bebauung, Befestigung und Erschließung wird durch<br />
Versiegelung die unmittelbare Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers<br />
ausschalten. Gegenüber der aktuell vorhandenen Versiegelung von max. ca. 4.155 qm<br />
erhöht sich diese Versiegelung um max. 4.283 qm.<br />
Natürliche Fließ- bzw. Stillgewässer werden von der Planung nicht berührt.<br />
3.4 Klima<br />
Spezielle baubedingte Beeinträchtigungen des Klimas durch bauzeitbedingte Hemmung,<br />
Umleitung des Kaltluft-, Frischluftabflusses oder durch bauzeitbedingte Schadstoffeinträge<br />
(z.B. Baumaschinen) sind nicht zu erwarten, bzw. vernachlässigbar.<br />
Der Baustellenverkehr wird für die Anlieger zu einer Erhöhung der bereits vorhandenen<br />
Verkehrsbelastung und Störungen durch Lärm, Staubemissionen und Erschütterungen<br />
führen.<br />
Die durch den Bebauungsplan ermöglichte Versiegelung durch Bebauung sowie Befestigung<br />
führt gegenüber dem Bestand zu einer Minderung der frischluftproduzierenden Fläche um<br />
ca. 4.283 qm.<br />
Die späteren Hausgärten führen zu einer Minderung der Lufttemperatur aufgrund des<br />
erhöhten Wärmeumsatzes durch Verdunstung.<br />
Der zu erwartende Gehölzbestand führt zu Beschattungen und Windschutz der<br />
verbleibenden Freiflächen, die als klimatisch günstig zu werten sind.<br />
Die Rodung der vorhandenen Gehölzbestände bewirkt klimatische bzw. lufthygienische<br />
Beeinträchtigungen durch die Reduzierung der Luftzirkulation, Minderung der Lufthygiene<br />
sowie verminderter Beschattungsfunktion und Verdunstungskühle. Mit Anlage der<br />
Hausgärten werden diese Beeinträchtigungen kompensiert.<br />
Änderungen des Reliefs und damit des Geländeklimas sind nicht zu erwarten, da das<br />
Gelände im Bereich der ausgewiesenen Bauflächen relativ eben ist.<br />
Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm und Emmissionen sind im Ausmaß kaum<br />
zu prognostizieren, werden jedoch gegenüber dem früheren Busdepot zurück bleiben.<br />
3.5 Pflanzen- und Tierwelt<br />
Während der Bauarbeiten entstehen visuelle Störreize, Beunruhigungen durch Lärm,<br />
Erschütterungen und Licht, die insgesamt zu Störungen der Tierwelt führen, die im mittleren<br />
bis höheren Bereich liegen.<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 12 -<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen aktuell weitgehend bereits<br />
befestigten bzw. überbauten Bereich. Dazu kommen wohnungsferne Gärten bzw. bereits<br />
zurückgebaute Gärten und Ruderalflächen.<br />
Ihr Biotopwert liegt im unteren bis mittleren Bereich. Im Einzelnen gehen folgende Strukturen<br />
verloren:<br />
10 qm BB0 Gebüsch<br />
392 qm BD0 Hecke<br />
66 qm BD6 Baumhecke<br />
380 qm BF2 Baumgruppe<br />
1080 qm GF1 Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />
5600 qm HS0 Kleingartenanlage, Grabeland<br />
2850 qm HJ4 Gartenbrache<br />
555 qm HN0 Gebäude, Ruine<br />
3600 qm HT1 Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad – Asphalt<br />
1449 qm HW1 Brachfläche des Innenstadtbereichs<br />
285 qm LB0 Hochstaudenflur<br />
533 qm VB5 Fussweg<br />
mit ca. 8 Obsthochstämmmen<br />
8 Obsthalbstämmen<br />
9 Einzelkoniferen<br />
5 Laubbäumen<br />
3.6 Zusammenfassung<br />
Der vorgesehene Bebauungsplan führt durch die Ausweisung von Bau- und Verkehrsflächen<br />
zur Vorbereitung späterer Eingriffe in den Naturhaushalt und das Ortsbild.<br />
Die entstehende Ortsbildveränderung und die Umstrukturierung von Naherholungsraum<br />
durch Gärten sind nicht als Eingriff zu bewerten.<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden entstehen durch Versiegelung nur den<br />
Verkehrsflächenausbau und die Überbauung. Die negativen Auswirkungen sind aufgrund<br />
der Vorbelastung im unteren Erheblichkeitsbereich anzusiedeln.<br />
Der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere liegt im unteren bis mittleren Bereich. Dies<br />
resultiert aus dem geringen bis mäßigen Biotopwert..<br />
Die aufgeführten Auswirkungen auf das Mikro- bzw. Kleinklima sind insgesamt gering.<br />
Aus landespflegerischer Sicht ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im innerstädtischen<br />
Bereich als akzeptabel zu bewerten.<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 13 -<br />
4.0 Maßnahmen zur Eingriffskompensation<br />
4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Es werden Maßnahmen getroffen, um die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />
insbesondere in Bezug auf die Landschaftsbildbeeinträchtigung, Biotopverluste und die<br />
maximal entstehende Versiegelung, dahingehend zu kompensieren bzw. zu minimieren,<br />
dass ihre Erheblichkeit und Nachhaltigkeit auf ein ökologisch akzeptables Maß zurückgeht.<br />
Der Verpflichtung nach § 1 a BauGB wird damit entsprochen.<br />
Die vorgesehenen Maßnahmen wirken sich auf Natur und Landschaftsbild folgendermaßen<br />
aus:<br />
- Ausgleich des Biotopverlustes durch die Aufwertung vorhandener Lebensräume<br />
- positive kleinklimatische Funktionen (z.B. Temperaturminderung, erhöhte<br />
Luftzirkulation und Luftfeuchte)<br />
- Verzögerung des Oberflächenabflusses durch größere benetzbare Oberfläche und<br />
Verzögerungswirkung der Vegetation<br />
- Verbesserung des visuellen Eindrucks und der Freiflächengestaltung durch<br />
Abpflanzungen und Pflanzgebote<br />
Die Ausführung der Pflanzmaßnahmen sollte zeitgleich mit der Erschließung erfolgen.<br />
Zur Minimierung der entstehenden Eingriffe werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />
Vor Beginn der Baumaßnahmen sollten Bereiche für Materialhaltung und<br />
Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abgegrenzt und<br />
definiert werden, die auf möglichst vegetationslosen Flächen oder den überbaubaren<br />
Flächen, nicht jedoch auf vorgesehenen Vegetationsbereichen liegen.<br />
Nach Beendigung der Baumaßnahme werden verdichtete Böden, soweit es sich um<br />
Vegetationsflächen handelt, wieder aufgelockert.<br />
Solaranlagen zur Energiegewinnung und Anlagen zur Regenwasserrückhaltung werden<br />
empfohlen.<br />
Zur Minimierung der Wirkung der Bodenversiegelung wird den Bauherren angeraten,<br />
Zisternen zur Brauchwassernutzung zu installieren.<br />
Gestaltungsvorschriften gemäß § 88 Abs.1 LBauO:<br />
Befestigung von Wegen und Zufahrten etc.;<br />
Die Befestigung von Zufahrten und Wegen ist zu mind. 20 % der zulässigen<br />
Gesamtbefestigungshöhe wasserdurchlässig zu gestalten. Zulässig sind z.B.<br />
Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder wassergebundene Decken.<br />
Stellplätze:<br />
Stellplätze bzw. Stellplatzflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen. Je 6 Stellplätze ist<br />
die Anpflanzung eines Laubbaumes vorzusehen.<br />
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Maßnahmen zum Bodenschutz:<br />
Der Oberboden sowie der kulturfähige Unterboden sind entsprechend DIN 18915 zu sichern.<br />
Die Überdeckung des Bodens mit sterilem Erdreich ist untersagt. Unnötige<br />
Bodenumlagerungen sind zu vermeiden.<br />
Gemäß DIN 18300 ist anfallender Oberboden getrennt von anderen Bodenarten zu lagern<br />
und vor Verdichtung zu schützen, um eine Schädigung weitgehend zu vermeiden.<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß<br />
§9 Abs.1 Nr.20 und 25 a BauGB:<br />
Pflanzgebote innerhalb der Bauflächen<br />
§ 9 (1) Nr.25 a BauGB<br />
Zusammenhängend geschlossene Außenwandflächen von mehr als 30 qm sind durch<br />
geeignete Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen. Als Richtwert gilt 1 Pflanze auf 1 lfm.<br />
Empfohlen werden Arten der Pflanzenliste III.<br />
Mindestpflanzgröße: 2 x verpflanzt, mit Ballen, 40-80 cm hoch<br />
Mindestens 55 % der Grundstücksflächen der Wohnbauflächen müssen gärtnerisch angelegt<br />
werden.<br />
Je angefangene 200 qm unbebauter Grundstücksfläche ist mind. 1 hochstämmiger<br />
Laubbaum der Liste I zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Wurzelbereiche der<br />
Bäume sind in einem Umfeld von 2 x 2 m von jeglicher Versiegelung freizuhalten. Die<br />
Mindestpflanzgröße soll 3 x v., o.B., STU 14 - 16 betragen.<br />
Es sind demnach insgesamt mind. 76 Bäume zu pflanzen. Die Bäume sollen in den ersten 5<br />
Jahren fachgerecht verankert bleiben.<br />
Die Baumpflanzungen der Pkw-Stellplätze werden auf diese Festsetzung angerechnet.<br />
Auf mind. 30 % der zu begrünenden Grundstücksfreiflächen sind Sträucher bzw.<br />
Kleingehölze anzupflanzen.<br />
Mindestpflanzgröße: 2 x v., o.B., 40 - 100<br />
Aus ökologischen Gründen werden heimische und standortgerechte Pflanzen der Artenliste<br />
II empfohlen.<br />
Die für diese Maßnahmen aufzuwendenden Kosten entfallen auf den privaten Bauträger und<br />
können zum derzeitigen Stand der Planung nicht ermittelt werden.<br />
Anpflanzung von Bäumen<br />
§ 9 (1) Nr.25 a BauGB<br />
Gemäß Plankarte sind im Bereich der Abfallsammelplätze sechs klein- bzw. schmalkronige<br />
Bäume zu pflanzen. Es sind nur Arten der Pflanzenliste I zulässig.<br />
Mindestpflanzgröße: Hochstamm, 3 x verpflanzt, STU 12 – 14 cm<br />
Eine fachgerechte Verankerung und Stützung ist in den ersten 5 Standjahren je Hochstamm<br />
vorzusehen.<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 15 -<br />
Anhang<br />
Pflanzenliste I - Laubbäume<br />
Großkronige Bäume<br />
Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Acer platanoides - Spitzahorn<br />
Fagus sylvatica - Rotbuche<br />
Fraxinus excelsior - Esche<br />
Tilia cordata - Winterlinde<br />
Quercus petraea - Traubeneiche<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Klein- bis mittelkronige Bäume<br />
Acer campestre - Feldahorn<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Malus sylvestris - Holzapfel<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Prunus padus - Traubenkirsche<br />
Pyrus communis - Holzbirne<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Sorbus aucuparia - Eberesche<br />
Sorbus aria - Mehlbeere<br />
Pflanzenliste II – Sträucher Pflanzenliste III – Rank- und Kletterpflanzen<br />
Acer campestre - Feldahorn * Clematis vitalba – Waldrebe<br />
Carpinus betulus – Hainbuche Hedera helix – Efeu<br />
Cornus sanguinea – Hartriegel * Humulus lupulus – Hopfen<br />
Cornus mas – Kornelkirsche Lonicera caprifolium – Jelängerjelieber<br />
Corylus avellana – Haselnuß* Lonicera periclymenum – Geißblatt<br />
Crataegus monogyna – Weißdorn Parthenocissus quinquefolia - Wilder Wein<br />
Euonymus europaea – Pfaffenhütchen * Polygonum aubertii – Knöterich<br />
Ligustrum vulgare - Liguster *<br />
Lonicera xylosteum - Heckenkirsche *<br />
Prunus mahaleb - Steinweichsel<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Rhamnus catharica - Kreuzdorn<br />
Rhamnus frangula - Faulbaum<br />
Rosa canina - Hundsrose<br />
Rosa dumetorum - Heckenrose<br />
Rosa pimpinellifolia - Bibernellrose<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder *<br />
Sambucus racemosa - Traubenholunder<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Viburnum lantana - Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus - Wasserschneeball<br />
* = als Unterpflanzung von Bäumen geeignet<br />
sowie Hedera helix - Efeu, Vinca minor - Immergrün<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 16 -<br />
Fotodokumentation<br />
Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />
Blick nach Süden über die befestigte Hoffläche des ehemaligen Busdepots<br />
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Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 17 -<br />
Blick nach Westen über das Gelände des ehemaligen Busdepots<br />
Rückgebaute Gärten, Blick nach Süden<br />
<strong>Mayen</strong>.2009
Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 18 -<br />
Genutzte Gärten, Blick nach Osten<br />
Brachfläche des Innenstadtbereichs mit Birken, Blick nach Süden<br />
<strong>Mayen</strong>.2009