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Fachbeitrag Naturschutz - Stadt Mayen

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Ingenieurgesellschaft<br />

Dr. Siekmann + Partner mbH<br />

Segbachstraße 9<br />

56743 Thür<br />

April 2009<br />

Bauleitplanung der<br />

<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Mayen</strong><br />

Bebauungsplan<br />

„An der Fuchshütt II“<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong>


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 2 -<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1.0 Allgemeines<br />

1.1 Lage und Geltungsbereich<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen und Planungsziele<br />

1.3 Planerische Vorgaben<br />

2.0 Landschaftsanalyse und Bewertung<br />

2.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild<br />

2.2 Geologie / Pedologie<br />

2.3 Hydrologie<br />

2.4 Klima<br />

2.5 Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte<br />

2.6 Potentielle natürliche Vegetation<br />

2.7 Bestandssituation<br />

2.8 Fauna<br />

2.9 Zusammenfassende Bewertung<br />

3.0 Eingriffsbewertung<br />

3.1 <strong>Stadt</strong>bild und Erholung<br />

3.2 Boden<br />

3.3 Hydrologie<br />

3.4 Klima<br />

3.5 Pflanzen- und Tierwelt<br />

3.6 Zusammenfassung<br />

4.0 Maßnahmen zur Eingriffskompensation<br />

4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Anhang<br />

• Pflanzenlisten<br />

• Fotodokumentation<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 3 -<br />

1.0 Allgemeines<br />

1.1 Lage und Geltungsbereich<br />

Um der Nachfrage nach geeigneten Bauflächen hinsichtlich der Nutzung Wohnen in <strong>Mayen</strong><br />

gerecht zu werden, plant die <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong> die Ausweisung von Bauland im Bereich des<br />

ehemaligen Busdepots der RMV in <strong>Mayen</strong>.<br />

Als zukünftige Nutzung werden in dem Plangebiet Flächen ausgewiesen, die den Vorgaben<br />

des § 4 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete (WA)) entsprechen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong> liegt im westlichen Bereich des Landkreises <strong>Mayen</strong>-Koblenz. Der ca. 1,7 ha<br />

umfassende Geltungsbereich "An der Fuchshütt II" befindet sich am östlichen Rand der<br />

<strong>Stadt</strong>, angrenzend an den "Katzenberger Weg".<br />

Aus topographischer Sicht kann das Gelände als eben bezeichnet werden.<br />

Die Geländehöhen, liegen bei ca. m über NN.<br />

Große Teile des Plangebietes sind derzeit durch Asphaltflächen versiegelt. Die im vorderen<br />

Bereich befindliche Gehölzgruppe besteht überwiegend aus Nadelhölzern.<br />

1.2 Rechtliche Grundlagen und Planungsziele<br />

Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />

erwarten, ist gemäß § 21 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den<br />

Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.<br />

Nach § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. die Belange des<br />

Umweltschutzes, des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege zu beachten. In der<br />

Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB sind Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).<br />

Abwägungsgrundlage ist der vorliegende <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong>, der die<br />

Entwicklungspotentiale, die Eingriffs-/Ausgleichsbelange und die Freiflächengestaltung durch<br />

entsprechende Festsetzungen aufzeigt.<br />

1.3 Planerische Vorgaben<br />

Zielvorgaben für die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung auf örtlicher Ebene durch den<br />

Regionalen Raumordnungsplan, wie auch den Landschaftsrahmenplan, bestehen nicht.<br />

Im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Mayen</strong>, ist das gesamte<br />

Plangebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der vorliegende Bebauungsplan stimmt<br />

somit nicht mit den im FNP dargestellten Zielen überein. Der FNP wird im Anschluss an das<br />

beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) angepasst und berichtigt.<br />

Der Landschaftsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplanes gibt keine auf die<br />

Planungsfläche bezogenen Vorgaben.<br />

Die Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis <strong>Mayen</strong>-Koblenz / Koblenz (Landesamt für<br />

Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, 1993) gibt keine Empfehlungen für den Planbereich.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 4 -<br />

2.0 Landschaftsanalyse und Bewertung<br />

2.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild<br />

Nach der naturräumlichen Gliederung gehört der Planungsraum zum „Mittelrheingebiet“ (29)<br />

und ist hier dem „Mittelrheinischen Becken ” (291) und als Teileinheit dem „Maifeld-Pellenzer<br />

Hügelland“ (291.2) zuzuordnen. Als Untereinheit wird für den Geltungsbereich der „<strong>Mayen</strong>er<br />

Kessel“ (291.25) angegeben.<br />

Es handelt sich um einen von etwa 300 m auf 230 m NN eingetieften Talkessel der Nette am<br />

Übergang der Östlichen Hocheifel (271) zum Mittelrheingebiet (29).<br />

Das Plangebiet liegt zurzeit weitgehend brach. Bis zum Jahr 2006 wurde das ehemalige<br />

Kraftwagenbetriebswerk (Kbw) als Bushof und Reparaturstätte der Rhein-Mosel<br />

Verkehrsgesellschaft (RMV) genutzt. Darüber hinaus befanden sich auf der südlichen<br />

Teilfläche einige Gärten, die zwischenzeitig komplett geräumt wurden.<br />

Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich weiterhin Gärten, wobei die Pachtverträge im<br />

Rahmen der höherwertigen Nutzung zu kündigen sind.<br />

Das Plangebiet ist umgeben von Wohngebäuden unterschiedlicher Ausprägung<br />

(Geschosswohnungsbau, Reihenhäuser und freistehende Einzel- und Doppelhäuser).<br />

Die Dächer der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden ein- bis dreige-schossigen<br />

Gebäude sind als Satteldächer ausgebildet und überwiegend mit dunkler Dacheindeckung<br />

versehen.<br />

Erholungsfunktionen besitzt das Gelände in Bezug auf die Naherholung durch die<br />

Kleingartennutzung. Darüber hinaus werden die Fußwege auch von innerstädtischen<br />

Spaziergängern genutzt.<br />

2.2 Geologie / Pedologie<br />

Das unterdevonische Grundgebirge aus Tonschiefer ist von Basalt durchbrochen und<br />

überdeckt.<br />

Aus den anstehenden Bims- und Lößablagerungen entwickelten sich basenreiche , lockere<br />

Ranker und Braunerden und basenreiche Parabraunerden.<br />

Diese Böden eignen sich für den Ackerbau gut.<br />

Durch die Befestigung und Überbaung sowie die gärtnerische Nutzung wurden die oberen<br />

Bodenschichten jedoch verändert bzw. gegen tragfähigere Schichten ausgetauscht.<br />

Aktuell ist der größte Teil des Planungsgebietes versiegelt und somit ohne Bodenfunktion.<br />

2.3 Hydrologie<br />

Die vulkanischen Ablagerungen sind als gut durchlässig einzustufen, so dass anfallendes<br />

Oberflächenwasser rasch versickert. Grundwasserstauer für so neugebildetes Grundwasser<br />

ist die Oberfläche des verwitterten Tonschiefers.<br />

Die Hydrogeologische Karte von Rheinland-Pfalz zeigt für den Planbereich als<br />

Hydrogeologischen Teilraum das Paläozoikum des nördlichen Rheinischen Schiefergebirges<br />

an. Als Gesteinsart ist Magmatit maßgeblich, der als Lockergestein einen silikatischen<br />

Porengrundwasserleiter bildet. Die Durchlässigkeit ist mittel bis mäßig, die Schutzwirkung<br />

der Grundwasserüberdeckung wird als ungünstig eingestuft. Die nutzbare Feldkapazität bis<br />

in 1 m Tiefe liegt im mittleren Bereich (> 90 – 140 mm).<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 5 -<br />

Fließ- bzw. Stillgewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />

2.4 Klima<br />

Der Planungsraum gehört zum klimatisch begünstigten „Mittelrheinischen Becken“. Die<br />

mittleren Niederschläge sind sehr niedrig, sie liegen bei durchschnittlich 550 – 600 mm /<br />

Jahr. Die durchschnittlichen Julitemperaturen steigen auf 16 bis 17° Celsius; die mittleren<br />

Januartemperaturen liegen über 0° Celsius. Die Apfelblüte beginnt im Mittel zwischen dem<br />

30. April und dem 5. Mai.<br />

Das Geländeklima verändert sich entsprechend den Faktoren Relief, Bewuchs und Nutzung.<br />

Die unbebauten Bereiche stellen ein Frischluftentstehungsgebiet dar und bilden, auch durch<br />

ihr ausgeglicheneres Temperaturverhalten gegenüber dicht bebauten Gebieten, einen<br />

kleinklimatischen Ausgleichsraum.<br />

Die bebauten und befestigten Bereiche heizen sich rasch auf und kühlen ohne weitere<br />

Sonneneinstrahlung ebenso schnell wieder ab. Des Weiteren ist hier die Wasserverdunstung<br />

eingeschränkt, wodurch weniger Wärme umgesetzt wird, so daß insgesamt eine Erhöhung<br />

der Lufttemperatur gegenüber unbefestigten Flächen entsteht.<br />

Aufgrund der innerstädtischen Lage ist das Planungsgebiet relativ geschützt und profitiert<br />

von der Abstrahlungswärme der umliegenden Bebauung.<br />

2.5 Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte<br />

Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete, <strong>Naturschutz</strong>gebiete, Naturdenkmale oder<br />

geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Planungsfläche.<br />

Das Plangebiet wurde nicht in die Bioptopkartierung aufgenommen.<br />

Im Zeitraum der Kartierung wurden keine zu schützenden Arten und Lebensräume nach der<br />

FFH-Richtlinie festgestellt, bzw. sind aus vorangegangen Untersuchungen bekannt.<br />

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von FFH-Schutzgebieten oder Schutzflächen der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie (VS-RL).<br />

2.6 Potentielle natürliche Vegetation<br />

Mit dem Begriff ”potentielle natürliche Vegetation” (pnV) werden die Pflanzengesellschaften<br />

bezeichnet, die sich auf einem Standort entwickeln, wenn der Mensch nicht eingreift.Hierbei<br />

handelt es sich i.d.R. um Waldgesellschaften, die sich in einem ökologischen Gleichgewicht<br />

befinden. Die Gehölze der pnV geben demnach wertvolle Hinweise zur ökologisch sinnvollen<br />

Artenwahl bei Bepflanzungsmaßnahmen.<br />

Die pnV des Geltungsbereichs entspricht dem Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum).<br />

Als bestandsbildende Hauptbaumart ist die Rotbuche (Fagus silvatica) anzuführen.<br />

Eingestreut treten Traubeneiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

Vogelkirsche (Prunus avium) und Eberesche (Sorbus aucuparia) auf. In frischen Lagen<br />

stellen sich auch Esche (Fraxinus excelsior) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) ein.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 6 -<br />

Die Strauchschicht ist spärlich. Gedeihen kann die Hasel (Corylus avellana), Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa) und die Hundsrose (Rosa canina).<br />

Der Deckungsgrad der Krautschicht ist hoch und zeichnet sich durch das Vorkommen<br />

zahlreicher Arten gut bis mäßig nährstoffversorgter Standorte und das Fehlen von<br />

Säureanzeigern aus. Typische Arten sind Goldnessel (Galeobdolon luteum), Waldmeister<br />

(Galium odoratum), Zwiebel-Zahnwurz (Dentaria bulbifera) und Einblütiges Perlgras (Melica<br />

uniflora).<br />

2.7 Bestandssituation<br />

Als Referenzliste für die Biotoptypenkartierung wurde der Biotoptypenschlüssel des<br />

Biotopkatasters Rheinland-Pfalz verwendet (Stand: 12.04.2006).<br />

Nachfolgend werden die vorgefundenen Biotoptypen mit kurzen Erläuterungen aufgeführt.<br />

BB0 Gebüsch<br />

Ein kleines Weidengebüsch aus Salweide (Salix caprea) stockt im Übergangsbereich<br />

zwischen den noch genutzten und den bereits rückgebauten Gärten.<br />

BD0 Hecke<br />

Zum „Katzenberger Weg“ erstrecken sich Hecken aus Feldahorn (Acer campestre),<br />

Ranunkelstrauch (Kerria japonica), Forsythie (Forsythia x intermedia), Felsenbirne<br />

(Amelanchia laevis), Hartriegel in Sorten (Cornus sanguinea ssp.), und Blutjohannisbeere<br />

(Ribes sabguineum). Aufwuchs von Birke (Betula pendula) ist vorhanden.<br />

Auch zwischen dem ehemalig gewerblich genutzten Bereich und den Gartenbrachen nach<br />

Osten verläuft eine Hecke aus Ranunkelstrauch (Kerria japonica), Forsythie (Forsythia x<br />

intermedia), Felsenbirne (Amelanchia laevis), Hartriegel in Sorten (Cornus sanguinea ssp.),<br />

und Blutjohannisbeere (Ribes sabguineum). Dazu kommt Spierstrauch (Spirea spec.),<br />

Aufwuchs von Birke (Betula pendula), Salweide (Salix caprea) ist vorhanden. Dazu breitet<br />

sich die Brombeere (Rubus fruticosus ) aus.<br />

Zur Wohnbebauung im Osten erstrecken sich noch Reste einer Abpflanzung aus<br />

Lebensbaum (Thuja spec.), Fichte (Picea abies), Kirsche (Prunus spec.) und Forsythie<br />

(Forsythia x intermedia).<br />

Im Bereich der noch genutzten Gärten sind die meisten Hecken aus Lebensbaum(Thuja<br />

spec.) angepflanzt.<br />

BD6 Baumhecke<br />

Eine hochwüchsige Baumhecke aus Fichte (Picea abies) schirmt einen Kleingarten zum<br />

ehemaligen Gelände der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) ab.<br />

BF2 Baumgruppe<br />

Zum „Katzenberger Weg“ liegt eine umfangreiche Baumgruppe aus überwiegend<br />

Nadelbäumen. Kartiert wurden Gemeine Fichte (Picea abies), Blaufichte (Picea pungens)<br />

und eine Winterlinde (Tilia cordata). Im Unterwuchs kommen Birke (Betula pendula),<br />

Hartriegel (Cornus sanguinea) und Brombeere (Rubus fruticosus) auf.<br />

BF3 Einzelbaum<br />

An Einzelbäumen sind auf dem ehemaligen Gelände der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft<br />

(RMV) Fichte (Picea abies), Blaufichte (Picea pungens), Kiefer (Pinus sylvestris), Birke<br />

(Betula pendula) und Pappel (Populus spec.) vorhanden. Nennenswerte Einzelbäume<br />

bestehen im Bereich der ehemaligen bzw. noch aktuellen Gartennutzung außer den<br />

genannten Obstbäumen nicht. Einsehbar sind noch zwei hohe Wacholder (Juniperus spec.).<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 7 -<br />

BF4 Obstbaum<br />

Gebäuderückseitig der noch verbliebenden Halle der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft<br />

(RMV) stocken ein Apfelbaum (Malus spec.) und eine Kirsche (Prunus avium ssp.).Im<br />

Bereich der Gartenbrachen stehen noch eine Kirsche (Prunus spec.) und einige<br />

Obsthalbstämme. Die genutzten Kleingärten besitzen einige Obsthoch- und Halbstämme,<br />

vor allem Apfel (Malus spec.) und Kirsche (Prunus spec.).<br />

GF1 Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />

Entlang der südwestlichen Grenze des Plangebietes verläuft ein Schotter-/Splittstreifen.<br />

Ehemals hier vorhandene Gebäude wurden abgerissen.<br />

Die Vegetation ist zunächst spärlich, wird zum Zaun hin üppiger. Typische Arten sind<br />

Löwenzahn (Taraxacum officinale), Quecke (Agropyron repens), Ackerwinde (Convolvulus<br />

arvensis), Schachtelhalm (Equisetum arvense), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Vogel-<br />

Sternmiere (Stellaria media), Weißes Leimkraut (Silene alba), Schafgarbe (Achillea<br />

millefolium), Gänseblümchen (Bellis perennis), Weißklee (Trifolium repens), Klettenlabkraut<br />

(Galium aparine), Steinklee (Melilotus alba), Hopfen-Luzerne (Medicago lupulina), Purpurrote<br />

Taubnessel (Lamium purpureum) und Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum).<br />

Zum Zaun kommt massiver Birkenaufwuchs (Betula pendula) hoch. Dazu treten hier auch<br />

Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Beifuß (Artemisia vulgaris).<br />

HS0 Kleingartenanlage, Grabeland<br />

Die Gärten im nördlichen Gebiet des Geltungsbereichs werden aktuell noch genutzt. Der<br />

Anteil an Nutzgarten bzw. Grabeland ist relativ hoch. Doch es bestehen auch größere<br />

Flächen, die ausschließlich als Ziergarten angelegt wurden. Typisch sind Rasenflächen mit<br />

Koniferen, aber auch Obstbäumen. Abpflanzungen aus Koniferenhecken oder<br />

Sichtschutzelemente verhindern die Einsehbarkeit. Dominierende Arten sind Lebensbaum<br />

(Thuja spec.), Fichte (Picea abies) und Wacholder (Juniperus spec.). Es wurden zum Teil<br />

umfängliche Gartenhütten errichtet, wobei Holzbauweise überwiegt.<br />

HJ4 Gartenbrache<br />

Die südlichen Gärten wurden geräumt. Geräte- bzw. Gartenhütten sowie Zaunanlagen sind<br />

entfernt. Nur einzelne Wegebefestigungen in Form von Betonplatten und Kantensteine für<br />

Beeteinfassungen sind noch vorhanden. Die verbliebende Nutzungsstruktur lässt noch die<br />

vorhergehende überwiegende Nutzgartenanlage erkennen. Größere Gehölze waren nicht<br />

vorhanden bzw. sind gerodet. Die ehemaligen Rasenflächen sind ungemäht, über die Beete<br />

hat sich eine kurzlebige Ruderalflur mit Arten wie z.B. Ackerwinde (Convolvulus arvensis),<br />

Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense), Quecke (Agropyron repens), Taubnessel<br />

(Lamium album), Klettenlabkraut (Galium aparine) und Kanadisches Berufkraut (Conyza<br />

canadensis) ausgedehnt.<br />

HN0 Gebäude, Ruine<br />

Die große Halle der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (RMV) ist noch vorhanden. Ein<br />

kleineres, an der Westseite gelegenes Gebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen.<br />

HT1 Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad – Asphalt<br />

Die Hoffläche des ehemaligen Busbahnhofs und Geländes der Rhein-Mosel<br />

Verkehrsgesellschaft (RMV) ist weitgehend bituminös befestigt. Dazu kommen kleinteilige<br />

Befestigungen mit Betonplatten und in Mörtel verlegtem Pflaster.<br />

HW1 Brachfläche des Innenstadtbereichs<br />

Auf dem Gelände des ehemaligen Busdepots erstreckt sich im östlichen Randbereich eine<br />

Brachfläche, die als eine Mischung der Biotoptypen LB0 Hochstaudenflur und GF1<br />

Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen einzustufen ist. Beide Biotoptypen kommen vor<br />

und bilden auch Übergangsformen. Neben den bereits genannten Arten sind ausgewilderte<br />

Gartenpflanzen (z.B. Traubenhyazinthen – Muscari spec., Narzissen (Narziccus spec.)<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 8 -<br />

vorhanden. Der Anteil an Großer Brennessel (Urtica dioica) ist höher. Es ist bereits höherer<br />

Aufwuchs von Salweide (Salix caprea) und Birke (Betula pendula) vorhanden. Brombeere<br />

(Rubus fruticosus) dehnt sich aus.<br />

LB0 Hochstaudenflur<br />

Zum „Katzenberger Weg“ erstreckt sich eine Hochstaudenflur aus Großer Brennessel (Urtica<br />

dioica), Giersch (Aegopodium podagraria), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Quecke<br />

(Agropyron repens), Rispengras (Poa trivialis), Klettenlabkraut (Galium aparine), Zaunwicke<br />

(Vicia sepium) sowie Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Beifuß (Artemisia vulgaris) als<br />

typischen Arten.<br />

VB5 Fussweg<br />

Die Kleingärten wurden bzw. werden durch schmale, unbefestigte Fußwege erschlossen.<br />

Randlich verlaufen schmale Säume ruderalisierter Hochstauden, Es kommen Schafgarbe<br />

(Achillea millefolium), Giersch (Aegopodium podagraria), Knoblauchsrauke (Alliaria<br />

petiolata), Wiesenfuchschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris),<br />

Beifuß (Artemisia vulgaris), Barbarakraut (Barbarea vulgaris), Hirtentäschel (Capsella bursapastoris),<br />

Kratzdistel (Cirsium arvense), Lanzett-Kratzdistel (Cirsium vulgare), Kleb-Labkraut<br />

(Gallium aparine), Wiesen-Labkraut (Gallium mollugo), Efeu-Gundermann (Glechoma<br />

hederacea), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Breitwegerich (Plantago major), Vogel-<br />

Sternmiere (Stellaria media), Rainfarn (Tanacetum vulgare), Löwenzahn (Taraxacum<br />

officinale), Wiesen-Klee (Trifolium pratense), Weiß-Klee (Trifolium repens), Huflattich<br />

(Tussilago farfara), Große Brennessel (Urtica dioica) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica<br />

chamaedrys) vor.<br />

im Wegebereich dehnen sich Trittpflanzengesellschaften aus. Charakteristische Pflanzen<br />

sind Löwenzahn (Taraxacum officinale), Breit- und Spitz-Wegerich (Plantago major und P.<br />

lanceolata), Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Wiesen-<br />

Rispe (Poa pratensis), Schafgarbe (Achillea millefolium), Braunelle (Prunella vulgaris),<br />

Gänseblümchen (Bellis perennis), Weißklee (Trifolium repens) und Vogelwicke (Vicia<br />

cracca).<br />

2.8 Fauna<br />

Aufgrund der relativ isolierten Lage im Siedlungsraum sind für das Plangebiet folgende<br />

mögliche Tierarten zu nennen.<br />

Tagfalter<br />

Aurorafalter – Anthocharis cardamines<br />

Kleiner Fuchs – Aglais urticae<br />

Rapsweißling – Artogeia napi<br />

Kleiner Kohlweißling – Artogeia rapae<br />

Kleiner Heufalter – Coenonympha pamphilus<br />

Rotklee-Bläuling – Cyaniris semiargus<br />

Zitronenfalter – Gonepteryx rhamni<br />

Tagpfauenauge – Inachis io<br />

Großes Ochsenauge – Maniola jurtina<br />

Hauhechelbläuling – Polyommatus icarus<br />

Admiral – Vanessa atalanta<br />

Heuschrecken:<br />

Nachtigall-Grashüpfer – Chorthippus biguttulus<br />

Brauner Grashüpfer – Chorthippus brunneus<br />

Gemeiner Grashüpfer – Chorthippus parallelus<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 9 -<br />

An Vogelarten sind die Arten des Siedlungsraumes, im wesentlichen als Überflieger und<br />

Nahrungsgäste, anzunehmen. Zu nennen sind z.B. Amsel, Star, Mönchsgrasmücke,<br />

Grünling, Blaumeise, Fitis, Stieglitz, Elster, Buchfink, Sperling, Zilzalp, Ringeltaube und<br />

Kohlmeise. Dazu kommen im Bereich der Gärten Singdrossel, Distelfink, Hausrotschwanz,<br />

Dompfaff und Mönchsgrasmücke. Potentielle Säuger sind Igel, Eichhörnchen, Kaninchen<br />

sowie Siebenschläfer und Gartenspitzmaus.<br />

Aus Zufallsbeobachtungen während der Begehungen liegen Nachweise für folgende<br />

Vogelarten vor:<br />

Singdrossel, Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Elster, Star, Buchfink, Girlitz, Grünling, Stieglitz<br />

und Hänfling<br />

2.9 Zusammenfassende Bewertung<br />

Das Plangebiet ist als weitgehend befestigte Fläche in umseitig anschließender Bebauung<br />

nur von minderer Bedeutung für den <strong>Naturschutz</strong> und das Ortsbild. Die Kleingärten bzw.<br />

Gartenbrachen sind von durchschnittlichem Biotopwert, auch ihre Potentiale im Bereich<br />

Boden, Wasser und Klima liegen im durchschnittlichen Bereich. Sie liegen isoliert<br />

umschlossen von Verkehrswegen und Bebauung. Sie bieten nur siedlungsgewöhnten Arten<br />

einen Lebensraum.<br />

Schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sind aktuell nicht vorhanden.<br />

Der Geltungsbereich ist von geringer bis mäßiger ökologischer Bedeutung.<br />

3.0 Eingriffsbewertung<br />

3.1 <strong>Stadt</strong>bild und Erholung<br />

Eine ästhetische Landschaftsbewertung ist insgesamt kritisch zu sehen, da die Messung<br />

landschaftlicher Schönheit letztlich nicht objektivierbar und quantifizierbar ist. Dennoch sind<br />

im allgemeinen vorab Beeinträchtigungen des vorhandenen Landschafts- bzw. <strong>Stadt</strong>bildes<br />

zu prognostizieren, die mehrheitlich, auch vom durchschnittlich sensibilisierten Betrachter,<br />

als solche erkennbar sind.<br />

Bei dem geplanten Gebiet handelt es sich um eine innerstädtische Fläche, die größtenteils<br />

brach liegt. Daher entstehen kein Verbrauch von unbelasteter Landschaft oder zersiedelnde<br />

Wirkungen.<br />

Die während der späteren Bauarbeiten entstehenden visuellen Veränderungen durch<br />

Baumaschinen, Lagerplätze, Erdaushub, offene Erdflächen bzw. Vegetationsentfernung, die<br />

üblicherweise einen zumindest zeitweise erheblichen Eingriff darstellen, sind unter<br />

Berücksichtigung der optisch wenig ansprechenden Brachflächen vernachlässigbar. Im<br />

Bereich der Gärten werden hier größere visuelle Eingriffe entstehen (Verlust von<br />

Grünflächen).<br />

Sichtexpositionen sind allseitig gegeben. Allerdings entsteht keine Beeinträchtigung<br />

unbelasteter freier Landschaft. Auch eine Beeinträchtigung des <strong>Stadt</strong>bildes kann durch die<br />

vorgesehene Bebauung nicht abgeleitet werden: Umseitig ist Bebauung vorhanden, die von<br />

der durch den B-Plan ermöglichten Baustruktur nicht überragt werden wird. Die vorhandenen<br />

Gärten sind nicht Bestandteil eines Grüngürtels.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 10 -<br />

Das Plangebiet besitzt aktuell Erholungswert in Bezug auf die Naherholung durch die<br />

Kleingartennutzung. Darüber hinaus werden die Fußwege auch von innerstädtischen<br />

Spaziergängern genutzt.<br />

Die zukünftig entstehenden Hausgärten werden für die Naherholung der Hausbewohner von<br />

hoher Bedeutung sein. Die geplante Verkehrserschließung wird eine fußläufige Querung<br />

durch Gehwege weiter ermöglichen.<br />

3.2 Boden<br />

Durch die zu erwartenden Bauarbeiten kommt es über die eigentlichen Bauflächen hinaus zu<br />

Beeinträchtigungen des Bodengefüges, der Horizontabfolge sowie der natürlichen<br />

Ertragsfunktion von Böden aufgrund von Flächenbeanspruchung und Bodenverdichtung<br />

(Lagerplätze und Arbeitsraum). Das Ausmaß ist im Vorfeld nicht quantitativ zu erfassen, bei<br />

der maximalen Überbauungszahl für den Eingriff jedoch bereits mit berücksichtigt.<br />

Im vorliegenden Betrachtungsfall ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Flächen bereits zum<br />

großen Teil befestigt bzw. überbaut sind. In den Gartenflächen ist der Boden<br />

nutzungsbedingt ebenfalls vorbelastet. Somit sind Störungen der Bodenlebewelt und –<br />

struktur bereits vorhanden.<br />

Baubedingte Schadstoffeinträge (durch Baustellenverkehr, Baumaschinen) können<br />

vernachlässigt werden.<br />

Durch die vorgesehenen Baufläche wird eine Überbauung von ca. 6.828 qm ermöglicht<br />

(Nettobaufläche 15.174 qm, GRZ 0,3, zuzügl. Möglicher Überschreitung = 0,45)<br />

Aktuell ist eine Fläche von ca. 4.155 qm bereits versiegelt (Bebauung und Befestigung).<br />

Zur Erschließung der Bauflächen ist zudem eine Verkehrsfläche von 1.610 qm geplant.<br />

Die insgesamt ermöglichte maximale Versiegelung beträgt somit 8.438 qm gegenüber<br />

derzeit 4.155 qm.<br />

Durch die Versiegelung entstehen eine Zerstörung des Bodens und der Verlust an<br />

Vegetationsfläche. Der vertikale Stoffaustausch (Luft, Niederschläge, Nährstoffe und<br />

Organismen) wird unterbunden. Es entstehen Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und des<br />

Bodenlebens (Bodenflora und –fauna). Funktionen der Infiltration und der Speicherung von<br />

Niederschlagswasser, Wärmeeinstrahlung und –transport im Boden und in der bodennahen<br />

Atmosphäre werden verhindert.<br />

Anfallender Erdaushub kann nur geringfügig auf dem Gelände wieder eingebaut werden.<br />

Überschussmassen werden fachgerecht auf geeigneten Deponien gelagert. Neben<br />

vorübergehenden Beeinträchtigungen der Bodenstruktur und der Bodenlebewelt entsteht so<br />

vor allem eine Belastung der Deponien.<br />

3.3 Hydrologie<br />

Mit Grundwasserabsenkungen sowie dem Anschneiden von grundwasserführenden<br />

Schichten durch Ausheben der Baugruben ist nicht zu rechnen.<br />

Potentieller Verschmutzungsgefahr für das Grundwasser ist durch eine Befestigung<br />

entsprechend gefährdeter Verkehrsflächen und fachgerechter geeigneter Wasserver- und –<br />

entsorgung zu begegnen. Gegenüber einer gewerblichen Nutzung ist das<br />

Gefährdungspotential jedoch geringer.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 11 -<br />

Nutzungsbedingte Schadstoffimmissionen und dadurch die Gefahr möglicher<br />

Einschwemmungen in das Grundwasser durch den Anliegerverkehr sind nur geringfügig.<br />

Durch Versiegelung wird die unmittelbare Versickerung des anfallenden<br />

Niederschlagswassers ausgeschaltet und so die Abflußmenge des anfallenden<br />

Oberflächenwassers erhöht. Durch den Verlust an Infiltrationsfläche vermindert sich die<br />

Grundwasserneubildungsrate.<br />

Dazu kommt die Ableitung der entsprechenden Wassermengen über die Kanalisation in die<br />

Gewässer. Letztlich wirkt sich dies auf die Dimensionierung der Kanalnetze und -systeme<br />

aus, wobei dies nur im Zusammenwirken mit anderen Bauvorhaben zu sehen ist.<br />

Die im Bebauungsplan vorbereitete Bebauung, Befestigung und Erschließung wird durch<br />

Versiegelung die unmittelbare Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers<br />

ausschalten. Gegenüber der aktuell vorhandenen Versiegelung von max. ca. 4.155 qm<br />

erhöht sich diese Versiegelung um max. 4.283 qm.<br />

Natürliche Fließ- bzw. Stillgewässer werden von der Planung nicht berührt.<br />

3.4 Klima<br />

Spezielle baubedingte Beeinträchtigungen des Klimas durch bauzeitbedingte Hemmung,<br />

Umleitung des Kaltluft-, Frischluftabflusses oder durch bauzeitbedingte Schadstoffeinträge<br />

(z.B. Baumaschinen) sind nicht zu erwarten, bzw. vernachlässigbar.<br />

Der Baustellenverkehr wird für die Anlieger zu einer Erhöhung der bereits vorhandenen<br />

Verkehrsbelastung und Störungen durch Lärm, Staubemissionen und Erschütterungen<br />

führen.<br />

Die durch den Bebauungsplan ermöglichte Versiegelung durch Bebauung sowie Befestigung<br />

führt gegenüber dem Bestand zu einer Minderung der frischluftproduzierenden Fläche um<br />

ca. 4.283 qm.<br />

Die späteren Hausgärten führen zu einer Minderung der Lufttemperatur aufgrund des<br />

erhöhten Wärmeumsatzes durch Verdunstung.<br />

Der zu erwartende Gehölzbestand führt zu Beschattungen und Windschutz der<br />

verbleibenden Freiflächen, die als klimatisch günstig zu werten sind.<br />

Die Rodung der vorhandenen Gehölzbestände bewirkt klimatische bzw. lufthygienische<br />

Beeinträchtigungen durch die Reduzierung der Luftzirkulation, Minderung der Lufthygiene<br />

sowie verminderter Beschattungsfunktion und Verdunstungskühle. Mit Anlage der<br />

Hausgärten werden diese Beeinträchtigungen kompensiert.<br />

Änderungen des Reliefs und damit des Geländeklimas sind nicht zu erwarten, da das<br />

Gelände im Bereich der ausgewiesenen Bauflächen relativ eben ist.<br />

Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm und Emmissionen sind im Ausmaß kaum<br />

zu prognostizieren, werden jedoch gegenüber dem früheren Busdepot zurück bleiben.<br />

3.5 Pflanzen- und Tierwelt<br />

Während der Bauarbeiten entstehen visuelle Störreize, Beunruhigungen durch Lärm,<br />

Erschütterungen und Licht, die insgesamt zu Störungen der Tierwelt führen, die im mittleren<br />

bis höheren Bereich liegen.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 12 -<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen aktuell weitgehend bereits<br />

befestigten bzw. überbauten Bereich. Dazu kommen wohnungsferne Gärten bzw. bereits<br />

zurückgebaute Gärten und Ruderalflächen.<br />

Ihr Biotopwert liegt im unteren bis mittleren Bereich. Im Einzelnen gehen folgende Strukturen<br />

verloren:<br />

10 qm BB0 Gebüsch<br />

392 qm BD0 Hecke<br />

66 qm BD6 Baumhecke<br />

380 qm BF2 Baumgruppe<br />

1080 qm GF1 Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />

5600 qm HS0 Kleingartenanlage, Grabeland<br />

2850 qm HJ4 Gartenbrache<br />

555 qm HN0 Gebäude, Ruine<br />

3600 qm HT1 Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad – Asphalt<br />

1449 qm HW1 Brachfläche des Innenstadtbereichs<br />

285 qm LB0 Hochstaudenflur<br />

533 qm VB5 Fussweg<br />

mit ca. 8 Obsthochstämmmen<br />

8 Obsthalbstämmen<br />

9 Einzelkoniferen<br />

5 Laubbäumen<br />

3.6 Zusammenfassung<br />

Der vorgesehene Bebauungsplan führt durch die Ausweisung von Bau- und Verkehrsflächen<br />

zur Vorbereitung späterer Eingriffe in den Naturhaushalt und das Ortsbild.<br />

Die entstehende Ortsbildveränderung und die Umstrukturierung von Naherholungsraum<br />

durch Gärten sind nicht als Eingriff zu bewerten.<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden entstehen durch Versiegelung nur den<br />

Verkehrsflächenausbau und die Überbauung. Die negativen Auswirkungen sind aufgrund<br />

der Vorbelastung im unteren Erheblichkeitsbereich anzusiedeln.<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere liegt im unteren bis mittleren Bereich. Dies<br />

resultiert aus dem geringen bis mäßigen Biotopwert..<br />

Die aufgeführten Auswirkungen auf das Mikro- bzw. Kleinklima sind insgesamt gering.<br />

Aus landespflegerischer Sicht ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im innerstädtischen<br />

Bereich als akzeptabel zu bewerten.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 13 -<br />

4.0 Maßnahmen zur Eingriffskompensation<br />

4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Es werden Maßnahmen getroffen, um die vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

insbesondere in Bezug auf die Landschaftsbildbeeinträchtigung, Biotopverluste und die<br />

maximal entstehende Versiegelung, dahingehend zu kompensieren bzw. zu minimieren,<br />

dass ihre Erheblichkeit und Nachhaltigkeit auf ein ökologisch akzeptables Maß zurückgeht.<br />

Der Verpflichtung nach § 1 a BauGB wird damit entsprochen.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen wirken sich auf Natur und Landschaftsbild folgendermaßen<br />

aus:<br />

- Ausgleich des Biotopverlustes durch die Aufwertung vorhandener Lebensräume<br />

- positive kleinklimatische Funktionen (z.B. Temperaturminderung, erhöhte<br />

Luftzirkulation und Luftfeuchte)<br />

- Verzögerung des Oberflächenabflusses durch größere benetzbare Oberfläche und<br />

Verzögerungswirkung der Vegetation<br />

- Verbesserung des visuellen Eindrucks und der Freiflächengestaltung durch<br />

Abpflanzungen und Pflanzgebote<br />

Die Ausführung der Pflanzmaßnahmen sollte zeitgleich mit der Erschließung erfolgen.<br />

Zur Minimierung der entstehenden Eingriffe werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Vor Beginn der Baumaßnahmen sollten Bereiche für Materialhaltung und<br />

Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abgegrenzt und<br />

definiert werden, die auf möglichst vegetationslosen Flächen oder den überbaubaren<br />

Flächen, nicht jedoch auf vorgesehenen Vegetationsbereichen liegen.<br />

Nach Beendigung der Baumaßnahme werden verdichtete Böden, soweit es sich um<br />

Vegetationsflächen handelt, wieder aufgelockert.<br />

Solaranlagen zur Energiegewinnung und Anlagen zur Regenwasserrückhaltung werden<br />

empfohlen.<br />

Zur Minimierung der Wirkung der Bodenversiegelung wird den Bauherren angeraten,<br />

Zisternen zur Brauchwassernutzung zu installieren.<br />

Gestaltungsvorschriften gemäß § 88 Abs.1 LBauO:<br />

Befestigung von Wegen und Zufahrten etc.;<br />

Die Befestigung von Zufahrten und Wegen ist zu mind. 20 % der zulässigen<br />

Gesamtbefestigungshöhe wasserdurchlässig zu gestalten. Zulässig sind z.B.<br />

Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder wassergebundene Decken.<br />

Stellplätze:<br />

Stellplätze bzw. Stellplatzflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen. Je 6 Stellplätze ist<br />

die Anpflanzung eines Laubbaumes vorzusehen.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 14 -<br />

Maßnahmen zum Bodenschutz:<br />

Der Oberboden sowie der kulturfähige Unterboden sind entsprechend DIN 18915 zu sichern.<br />

Die Überdeckung des Bodens mit sterilem Erdreich ist untersagt. Unnötige<br />

Bodenumlagerungen sind zu vermeiden.<br />

Gemäß DIN 18300 ist anfallender Oberboden getrennt von anderen Bodenarten zu lagern<br />

und vor Verdichtung zu schützen, um eine Schädigung weitgehend zu vermeiden.<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß<br />

§9 Abs.1 Nr.20 und 25 a BauGB:<br />

Pflanzgebote innerhalb der Bauflächen<br />

§ 9 (1) Nr.25 a BauGB<br />

Zusammenhängend geschlossene Außenwandflächen von mehr als 30 qm sind durch<br />

geeignete Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen. Als Richtwert gilt 1 Pflanze auf 1 lfm.<br />

Empfohlen werden Arten der Pflanzenliste III.<br />

Mindestpflanzgröße: 2 x verpflanzt, mit Ballen, 40-80 cm hoch<br />

Mindestens 55 % der Grundstücksflächen der Wohnbauflächen müssen gärtnerisch angelegt<br />

werden.<br />

Je angefangene 200 qm unbebauter Grundstücksfläche ist mind. 1 hochstämmiger<br />

Laubbaum der Liste I zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Wurzelbereiche der<br />

Bäume sind in einem Umfeld von 2 x 2 m von jeglicher Versiegelung freizuhalten. Die<br />

Mindestpflanzgröße soll 3 x v., o.B., STU 14 - 16 betragen.<br />

Es sind demnach insgesamt mind. 76 Bäume zu pflanzen. Die Bäume sollen in den ersten 5<br />

Jahren fachgerecht verankert bleiben.<br />

Die Baumpflanzungen der Pkw-Stellplätze werden auf diese Festsetzung angerechnet.<br />

Auf mind. 30 % der zu begrünenden Grundstücksfreiflächen sind Sträucher bzw.<br />

Kleingehölze anzupflanzen.<br />

Mindestpflanzgröße: 2 x v., o.B., 40 - 100<br />

Aus ökologischen Gründen werden heimische und standortgerechte Pflanzen der Artenliste<br />

II empfohlen.<br />

Die für diese Maßnahmen aufzuwendenden Kosten entfallen auf den privaten Bauträger und<br />

können zum derzeitigen Stand der Planung nicht ermittelt werden.<br />

Anpflanzung von Bäumen<br />

§ 9 (1) Nr.25 a BauGB<br />

Gemäß Plankarte sind im Bereich der Abfallsammelplätze sechs klein- bzw. schmalkronige<br />

Bäume zu pflanzen. Es sind nur Arten der Pflanzenliste I zulässig.<br />

Mindestpflanzgröße: Hochstamm, 3 x verpflanzt, STU 12 – 14 cm<br />

Eine fachgerechte Verankerung und Stützung ist in den ersten 5 Standjahren je Hochstamm<br />

vorzusehen.<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 15 -<br />

Anhang<br />

Pflanzenliste I - Laubbäume<br />

Großkronige Bäume<br />

Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Acer platanoides - Spitzahorn<br />

Fagus sylvatica - Rotbuche<br />

Fraxinus excelsior - Esche<br />

Tilia cordata - Winterlinde<br />

Quercus petraea - Traubeneiche<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Klein- bis mittelkronige Bäume<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Malus sylvestris - Holzapfel<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Prunus padus - Traubenkirsche<br />

Pyrus communis - Holzbirne<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Sorbus aucuparia - Eberesche<br />

Sorbus aria - Mehlbeere<br />

Pflanzenliste II – Sträucher Pflanzenliste III – Rank- und Kletterpflanzen<br />

Acer campestre - Feldahorn * Clematis vitalba – Waldrebe<br />

Carpinus betulus – Hainbuche Hedera helix – Efeu<br />

Cornus sanguinea – Hartriegel * Humulus lupulus – Hopfen<br />

Cornus mas – Kornelkirsche Lonicera caprifolium – Jelängerjelieber<br />

Corylus avellana – Haselnuß* Lonicera periclymenum – Geißblatt<br />

Crataegus monogyna – Weißdorn Parthenocissus quinquefolia - Wilder Wein<br />

Euonymus europaea – Pfaffenhütchen * Polygonum aubertii – Knöterich<br />

Ligustrum vulgare - Liguster *<br />

Lonicera xylosteum - Heckenkirsche *<br />

Prunus mahaleb - Steinweichsel<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Rhamnus catharica - Kreuzdorn<br />

Rhamnus frangula - Faulbaum<br />

Rosa canina - Hundsrose<br />

Rosa dumetorum - Heckenrose<br />

Rosa pimpinellifolia - Bibernellrose<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder *<br />

Sambucus racemosa - Traubenholunder<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Viburnum lantana - Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus - Wasserschneeball<br />

* = als Unterpflanzung von Bäumen geeignet<br />

sowie Hedera helix - Efeu, Vinca minor - Immergrün<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 16 -<br />

Fotodokumentation<br />

Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen<br />

Blick nach Süden über die befestigte Hoffläche des ehemaligen Busdepots<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 17 -<br />

Blick nach Westen über das Gelände des ehemaligen Busdepots<br />

Rückgebaute Gärten, Blick nach Süden<br />

<strong>Mayen</strong>.2009


Bebauungsplan „An der Fuchshütt II“, <strong>Mayen</strong> – <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> Seite - 18 -<br />

Genutzte Gärten, Blick nach Osten<br />

Brachfläche des Innenstadtbereichs mit Birken, Blick nach Süden<br />

<strong>Mayen</strong>.2009

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