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Bebauungsplan 1167 - Stadt Wuppertal

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Die Bauleitplanung<br />

Die Bauleitplanung dient der städtebaulichen<br />

Entwicklung und Ordnung<br />

Bauleitpläne sind sowohl der Flächennutzungsplan als<br />

auch der <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet die Grundlage für<br />

die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Er stellt<br />

die verschiedenen Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe,<br />

Grün) für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet dar. Der FNP ist<br />

verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare<br />

Rechtswirkung auf Bürger. Bebauungspläne werden aus<br />

dem FNP entwickelt.<br />

Ein <strong>Bebauungsplan</strong> wird vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

beschlossen und ist als kommunale Satzung für<br />

jedermann rechtsverbindlich und damit ein Ortsgesetz.<br />

Er regelt mögliche Nutzungen aller Grundstücke, die im<br />

Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es liegen.<br />

Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück<br />

ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein<br />

Gewerbebetrieb gebaut werden darf. In diesem<br />

Zusammenhang trifft der <strong>Bebauungsplan</strong> beispielsweise<br />

Aussagen über die Lage und Höhe von Gebäuden. Der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> regelt jedoch auch, dass überhaupt keine<br />

Bebauung möglich ist, weil eine Grünfläche, ein<br />

Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist.<br />

Das Bauleitplanverfahren<br />

Ablaufschema eines<br />

Bauleitplanverfahrens<br />

Vorarbeiten<br />

Vorentwurf der Bauleitpläne<br />

Vorläufige Begründung<br />

Frühzeitige<br />

Beteiligung<br />

der Behörden und<br />

sonstige TÖB*<br />

Beteiligung<br />

der Behörden<br />

und TÖB* für<br />

1 Monat<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit<br />

jede(r) Bürger(in) kann<br />

Anregungen vorbringen<br />

Auswertung des Beteiligungsverfahrens<br />

Überarbeitung der Pläne und der Begründung<br />

Offenlegungsbeschluss<br />

Öffentliche Auslegung<br />

der Planung für 1 Monat<br />

jede(r) Bürger(in) kann<br />

Stellungnahmen abgeben<br />

Satzungsbeschluss<br />

Abwägung über die Eingaben<br />

Endfassung der Planung und Begründung<br />

Bekanntmachung der Bauleitpläne<br />

Bürgerinformation<br />

Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. <strong>1167</strong><br />

- Lessingstrasse -<br />

in <strong>Wuppertal</strong><br />

<strong>Stadt</strong>bezirk Vohwinkel<br />

Informationen zur frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit<br />

Februar 2012<br />

TÖB* = Träger öffentlicher Belange. Behörden und solche Stellen,<br />

die aufgrund ihrer Aufgaben einen Bezug zur Bauleitplanung<br />

haben. Ressort Bauen und Wohnen


Das Planungskonzept<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Wirtschaft und Bauen hat am<br />

06.07.2011 die Einleitung des <strong>Bebauungsplan</strong>verfahrens Nr. <strong>1167</strong><br />

beschlossen.<br />

Im östlichen Bereich wurde die gewerbliche Nutzung vor Jahren<br />

aufgegeben und die Fläche ist brachgefallen. Entlang der westlichen<br />

Reuterstraße befinden sich Wohngebäude. Somit konnte sich hier die<br />

Zielsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. 520 zur Ansiedlung<br />

gewerblicher Nutzungen nicht durchsetzten.<br />

Hingegen besteht eine Nachfrage nach Wohnraum in dieser<br />

siedlungsstrukturell integrierten Lage. Ziel der Planung ist, hier eine<br />

gewisse Mischung verschiedener Haustypen und Wohnformen zu<br />

ermöglichen. Mit dem geplantenAngebot werden somit verschiedene<br />

Nutzer, sowohl Familien mit Kindern, Singles als auch ältere<br />

Menschen, angesprochen. Hauptzielsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

ist somit die Ergänzung des Wohnungsangebotes.<br />

Das Plankonzept (s. Abb.) sieht die Erschließung durch zwei<br />

Privatstraßen vor. Als verbindendes Element dient ein kleiner<br />

zentraler Bereich, von dem ein Fußweg abgeht. Der Innenbereich ist<br />

für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.<br />

Entlang der Reuterstraße wird die vorhandene Bebauung gesichert<br />

und ergänzt. Ein baulicher Riegel durch Reihenhäuser schottet den<br />

Planbereich von der nordwestlichen gewerblichen Nutzung ab. Als<br />

grüne Kulisse wird die vorhandene Baumstruktur im Wesentlichen<br />

erhalten.<br />

Das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren wird im beschleunigten Verfahren<br />

gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der<br />

zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird<br />

abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für den Bereich Gewerbliche<br />

Baufläche dar. Es ist die Berichtigung des FNP (Nr. 67B) vorgesehen.<br />

Ziel ist die Darstellung Wohnbaufläche.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und stehen Ihnen für Fragen zu<br />

dem <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren gerne zur Verfügung.<br />

Ansprechpartner für das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren:<br />

Ressort Bauen und Wohnen (105.16)<br />

Wolfram Röhrig<br />

Telefon: (0202) 563 6168<br />

E-Mail: wolfram.roehrig@stadt.wuppertal.de<br />

Johannes-Rau-Platz 1<br />

42275 <strong>Wuppertal</strong><br />

www.wuppertal.de/bebauungsplaene<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong>, Ressort Bauen und Wohnen<br />

Layout: bms <strong>Stadt</strong>planung GbR, Bochum - www.bms-stadtplanung.de

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