DAB regional | 06/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...
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<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
X die Öffentlichkeit über neue Entwicklungen auf dem Gebiet des vorbeugenden<br />
Brandschutzes zu informieren,<br />
X kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes<br />
für Politik <strong>und</strong> Wirtschaft zu sein,<br />
X brandschutztechnisches Fachwissen zu bündeln <strong>und</strong> zur baulichen<br />
<strong>und</strong> betrieblichen Sicherheit beizutragen,<br />
X die wissenschaftliche Forschung <strong>und</strong> Bildung sowie die Entwicklung<br />
auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes zu fördern,<br />
X die Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen des In- <strong>und</strong> Auslandes über neueste<br />
Verfahren <strong>und</strong> Methoden aufzubereiten <strong>und</strong> interessierten Kreisen<br />
zu vermitteln.<br />
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde bereits ein Projektkatalog festgelegt.<br />
Die vorläufige Internetseite unter www.divb.org bietet dazu ei-<br />
gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher<br />
Vorschriften beschlossen<br />
Der Landtag <strong>Schleswig</strong>-Holstein hat am 27. April 20<strong>12</strong> das Gesetz zur<br />
Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) beschlossen.<br />
Inhaltsübersicht:<br />
X Artikel 1: Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes<br />
X Artikel 2: Gesetz zum Kostenausgleich bei Übertragung von Aufgaben<br />
auf Träger der Regionalplanung, untere Landesplanungsbehörden<br />
sowie höhere Verwaltungsbehörden<br />
Erlass B15 – 8164.3/3-2, Erlass zur Beschaffung energieeffizienter Produkte<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen vom 07.02.20<strong>12</strong><br />
Die Geltungsdauer der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung<br />
energieeffizienter Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen“ (AVV-En-<br />
Eff) vom 17. Januar 2008 wurde bis zum 23. Januar 2013 verlängert.<br />
Es wurden zudem redaktionelle Veränderungen vorgenommen.<br />
Die AVV-EnEff vom 17. Januar 2008 einschließlich der Anlage „Leitlinien<br />
für die Beschaffung energieeffizienter Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
vom 10. Dezember 2007“ ist von allen B<strong>und</strong>esdienststellen<br />
bei der Beschaffung von energieeffizienten Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
nach der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil<br />
A (VOB/A) <strong>und</strong> nach der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Leistungen,<br />
18 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>06</strong>/<strong>12</strong><br />
nen umfassenden Überblick.<br />
Zu den ersten Projekten gehört u.a. die Festlegung von Mindeststandards<br />
zur Ausbildung der Fachplaner, die Beteiligung an Anhörungsverfahren<br />
zur Brandschutzgesetzgebung <strong>und</strong> die Vorbereitung der Branche<br />
auf die Folgen (aus) der Bauproduktenverordnung.<br />
Das Institut ist offen für alle, die sich für den vorbeugenden Brandschutz<br />
in Deutschland engagieren. Die übergreifenden Zielsetzungen<br />
des vorbeugenden Brandschutzes – baulich, anlagentechnisch <strong>und</strong> organisatorisch<br />
– stehen im Mittelpunkt. Das DIvB sucht dazu auch die<br />
Zusammenarbeit mit allen Organisationen, die im deutschen Brandschutz<br />
aktiv sind. Deren wichtige Arbeit soll unterstützt werden.<br />
Ob mit Einzelmitgliedschaft, Unternehmens- oder Verbandsmitgliedschaft,<br />
das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz bietet eine<br />
Fülle von Möglichkeiten, sich zu engagieren.<br />
X Artikel 3: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des<br />
Baugesetzbuchs<br />
X Artikel 4: Änderung der Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />
auf nachgeordnete Behörden<br />
X Artikel 5: Übergangsvorschriften<br />
X Artikel 6: Inkrafttreten<br />
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 230-5<br />
geltungsdauer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
zur Beschaffung energieeffizienter Produkte verlängert<br />
Teil A (VOL/A) zu beachten.<br />
Die AVV-EnEff vom 17. Januar 2008 einschließlich der Leitlinien wurde<br />
im B<strong>und</strong>esanzeiger Ausgabe Nr. <strong>12</strong> vom 23. Januar 2008, Seite 198,<br />
veröffentlicht. Sie ist auch im Internet zu finden unter: http://www.<br />
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvb<strong>und</strong>_170<strong>12</strong>008_IB3.<br />
htm. Die Erste Änderung der AVV-EnEff vom 18. Januar 20<strong>12</strong> wurde im<br />
B<strong>und</strong>esanzeiger Ausgabe Nr. 13 vom 24. Januar 20<strong>12</strong>, Seite 286 veröffentlicht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Baumaßnahmen<br />
des B<strong>und</strong>eshochbaus die Regelungen der AVV-EnEff vom 17.<br />
Januar 2008 mit den Änderungen der „Ersten Änderung der AVV-EnEff“<br />
vom 18. Januar 20<strong>12</strong> bis zum 23. Januar 2013 zu beachten sind.