30.01.2013 Aufrufe

DAB regional | 06/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...

DAB regional | 06/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...

DAB regional | 06/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

X die Öffentlichkeit über neue Entwicklungen auf dem Gebiet des vorbeugenden<br />

Brandschutzes zu informieren,<br />

X kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes<br />

für Politik <strong>und</strong> Wirtschaft zu sein,<br />

X brandschutztechnisches Fachwissen zu bündeln <strong>und</strong> zur baulichen<br />

<strong>und</strong> betrieblichen Sicherheit beizutragen,<br />

X die wissenschaftliche Forschung <strong>und</strong> Bildung sowie die Entwicklung<br />

auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes zu fördern,<br />

X die Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen des In- <strong>und</strong> Auslandes über neueste<br />

Verfahren <strong>und</strong> Methoden aufzubereiten <strong>und</strong> interessierten Kreisen<br />

zu vermitteln.<br />

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde bereits ein Projektkatalog festgelegt.<br />

Die vorläufige Internetseite unter www.divb.org bietet dazu ei-<br />

gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher<br />

Vorschriften beschlossen<br />

Der Landtag <strong>Schleswig</strong>-Holstein hat am 27. April 20<strong>12</strong> das Gesetz zur<br />

Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) beschlossen.<br />

Inhaltsübersicht:<br />

X Artikel 1: Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes<br />

X Artikel 2: Gesetz zum Kostenausgleich bei Übertragung von Aufgaben<br />

auf Träger der Regionalplanung, untere Landesplanungsbehörden<br />

sowie höhere Verwaltungsbehörden<br />

Erlass B15 – 8164.3/3-2, Erlass zur Beschaffung energieeffizienter Produkte<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen vom 07.02.20<strong>12</strong><br />

Die Geltungsdauer der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung<br />

energieeffizienter Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen“ (AVV-En-<br />

Eff) vom 17. Januar 2008 wurde bis zum 23. Januar 2013 verlängert.<br />

Es wurden zudem redaktionelle Veränderungen vorgenommen.<br />

Die AVV-EnEff vom 17. Januar 2008 einschließlich der Anlage „Leitlinien<br />

für die Beschaffung energieeffizienter Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

vom 10. Dezember 2007“ ist von allen B<strong>und</strong>esdienststellen<br />

bei der Beschaffung von energieeffizienten Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

nach der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil<br />

A (VOB/A) <strong>und</strong> nach der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Leistungen,<br />

18 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>06</strong>/<strong>12</strong><br />

nen umfassenden Überblick.<br />

Zu den ersten Projekten gehört u.a. die Festlegung von Mindeststandards<br />

zur Ausbildung der Fachplaner, die Beteiligung an Anhörungsverfahren<br />

zur Brandschutzgesetzgebung <strong>und</strong> die Vorbereitung der Branche<br />

auf die Folgen (aus) der Bauproduktenverordnung.<br />

Das Institut ist offen für alle, die sich für den vorbeugenden Brandschutz<br />

in Deutschland engagieren. Die übergreifenden Zielsetzungen<br />

des vorbeugenden Brandschutzes – baulich, anlagentechnisch <strong>und</strong> organisatorisch<br />

– stehen im Mittelpunkt. Das DIvB sucht dazu auch die<br />

Zusammenarbeit mit allen Organisationen, die im deutschen Brandschutz<br />

aktiv sind. Deren wichtige Arbeit soll unterstützt werden.<br />

Ob mit Einzelmitgliedschaft, Unternehmens- oder Verbandsmitgliedschaft,<br />

das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz bietet eine<br />

Fülle von Möglichkeiten, sich zu engagieren.<br />

X Artikel 3: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des<br />

Baugesetzbuchs<br />

X Artikel 4: Änderung der Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />

auf nachgeordnete Behörden<br />

X Artikel 5: Übergangsvorschriften<br />

X Artikel 6: Inkrafttreten<br />

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 230-5<br />

geltungsdauer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

zur Beschaffung energieeffizienter Produkte verlängert<br />

Teil A (VOL/A) zu beachten.<br />

Die AVV-EnEff vom 17. Januar 2008 einschließlich der Leitlinien wurde<br />

im B<strong>und</strong>esanzeiger Ausgabe Nr. <strong>12</strong> vom 23. Januar 2008, Seite 198,<br />

veröffentlicht. Sie ist auch im Internet zu finden unter: http://www.<br />

verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvb<strong>und</strong>_170<strong>12</strong>008_IB3.<br />

htm. Die Erste Änderung der AVV-EnEff vom 18. Januar 20<strong>12</strong> wurde im<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger Ausgabe Nr. 13 vom 24. Januar 20<strong>12</strong>, Seite 286 veröffentlicht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Baumaßnahmen<br />

des B<strong>und</strong>eshochbaus die Regelungen der AVV-EnEff vom 17.<br />

Januar 2008 mit den Änderungen der „Ersten Änderung der AVV-EnEff“<br />

vom 18. Januar 20<strong>12</strong> bis zum 23. Januar 2013 zu beachten sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!