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Russland - Asamer

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28<br />

CARE<br />

Arbeitssicherheit bei <strong>Asamer</strong><br />

Unbürokratisch, verständlich, praxisnah<br />

Sepp Baldia ist unermüdlich in Sachen Sicherheit unterwegs. Seine Spezialität:<br />

Bewusstseinsbildung – und kreative, möglichst unbürokratische Lösungen<br />

für anstehende Problemsituationen.<br />

„S<br />

icherheit am Arbeitsplatz<br />

reicht vom Schreibtisch bis<br />

zum Steinbruch“, ist das Credo<br />

von Sepp Baldia. Daher wurden<br />

15 grundlegende „Regeln zur<br />

Arbeitssicherheit“, sowie „Interne<br />

Sicherheitsrichtlinien“ erarbeitet:<br />

„Verständliche Texte<br />

statt Gesetzesdeutsch, modulartig<br />

auf den jeweiligen Arbeitsplatz<br />

bezogen.“ Konkret spannt sich<br />

das Regelwerk von der richtigen<br />

Körperhaltung am Bildschirm<br />

über das rückenschonende Heben<br />

und Tragen bis zur persönlichen<br />

Schutzausrüstung.<br />

Besonderes Augenmerk wird<br />

auch auf den Brandschutz gelegt.<br />

Dafür werden Kurse und<br />

Brandschutzübung.<br />

Michael Gerstberger und Hamdi Dogan<br />

bei einer Brandschutzübung im Werk Vorchdorf.<br />

praktische Übungen angeboten.<br />

Im Werk Vorchdorf übten Mitarbeiter<br />

unter der Anleitung von<br />

Werksleiter Josef Scherleitner<br />

und seinen Kollegen von der örtlichen<br />

Feuerwehr für den Fall des<br />

Falles den Umgang mit Feuerlöschern.<br />

„Das Arbeitssicherheitssystem der<br />

<strong>Asamer</strong> Gruppe ist ein pragmatischer,<br />

einfacher und für Mitarbeiter<br />

verständlicher Zugang zur<br />

komplexen Materie des ArbeitnehmerInnenschutzes“,<br />

resümiert<br />

Baldia. Die Erfolge sind sichtbar:<br />

„Maßnahmen, deren Notwendigkeit<br />

verständlich erklärbar ist,<br />

werden von den Mitarbeitern auch<br />

bewusst eingehalten.“<br />

Das Regelwerk.<br />

Verständlich formuliert<br />

präsentieren sich die neuen<br />

Sicherheitsrichtlinien.<br />

REGELN ZUR ARBEITSSICHERHEIT<br />

Sicherheit durch<br />

Verantwortung<br />

Konzentration<br />

und Achtsamkeit<br />

Ordnung am<br />

Arbeitsplatz<br />

Arbeit nur mit<br />

Einschulung<br />

Bewusste<br />

Körperhaltung<br />

am Bildschirm<br />

Richtig Heben<br />

und Tragen<br />

Sicherheit beim<br />

Auf-/Absteigen<br />

Verbote<br />

und Hinweise<br />

beachten<br />

Schutzkleidung<br />

und -ausrüstung<br />

Bedienungskenntnisse<br />

Betriebssicherheit<br />

Wartung<br />

nur bei<br />

Stillstand<br />

Freigabescheine<br />

einholen<br />

Vorsicht<br />

im Verkehr<br />

Für die eigene Sicherheit und für die Sicherheit beteiligter Personen ist in Eigenverant wortung<br />

immer zu sorgen.<br />

Jede Gefährdung<br />

melden<br />

Durch Aufmerksamkeit und Konzentration sind unsichere Handlungen zu vermeiden,<br />

um Gefährdungen zu verhindern.<br />

Der eigene Arbeitsplatz ist bezüglich auftretender Gefahren laufend zu beobachten und<br />

in Ordnung zu halten.<br />

Arbeiten dürfen erst nach entsprechender Einschulung und aus reichenden, den gesetzlichen<br />

Bestim mungen entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt werden.<br />

An Bildschirmarbeitsplätzen ist durch geeignete Einrichtungen auf richtige Körperhaltung,<br />

Sehentfer nung, Beleuchtung und Blendschutz zu achten.<br />

Beim Heben und Tragen ist die richtige Körperhaltung anzuwenden und bei schweren Lasten<br />

sind Hebe vorrichtungen zu verwenden.<br />

Beim Auf- und Absteigen sind Haltegriffe und Geländer zu benutzen und verwendete<br />

Leitern sicher aufzustellen.<br />

Alle Sicherheitskennzeichnungen: Verbots-, Gebots-, Warn- und Hinweistafeln sind<br />

zu beachten und entsprechend einzuhalten.<br />

Arbeitsschutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung ist entsprechend der Tätigkeit<br />

und der verwendeten Arbeitsstoffe zu verwenden. Bei Absturzgefahr sind Absturzsicherungen<br />

zu benützen.<br />

Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge dürfen erst nach entsprechender<br />

Einschulung und mit ausreichenden Bedienungs- und Fachkenntnissen in Betrieb<br />

gesetzt werden.<br />

Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge dürfen nur ent sprechend den Betriebsund<br />

War tungsanleitungen betrieben werden und müssen vor Verwendung auf Betriebssicherheit<br />

geprüft werden.<br />

Weiterbildung.<br />

Mitarbeiter von Werkstätten<br />

und Betriebsanlagen werden<br />

laufend geschult – hier zum<br />

Thema „richtiges Vorgehen<br />

bei Heißarbeiten“ unter der<br />

Leitung von Spezialisten der<br />

Brandverhütungsstelle OÖ.<br />

Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur an still stehenden, gegen<br />

Wiederinbetrieb nahme gesicherten Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen und Geräten<br />

durchgeführt werden.<br />

Für gefährliche Arbeiten, insbesondere bei Brandgefahr, sind Freigabescheine zu verwenden.<br />

Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten, Arbeits- und Schwenkbereiche von Abbau-<br />

und Verlade geräten dürfen weder befahren noch begangen werden und die Annäherung<br />

an Fahrzeuge ist nur im eindeutigen Sichtbereich des Fahrers erlaubt.<br />

Gefährliche Arbeitsbedingungen, Schäden an Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten<br />

und Werkzeugen, Beinahe-Unfälle und Unfälle sind den Verantwortlichen zu melden.

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