Russland - Asamer
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28<br />
CARE<br />
Arbeitssicherheit bei <strong>Asamer</strong><br />
Unbürokratisch, verständlich, praxisnah<br />
Sepp Baldia ist unermüdlich in Sachen Sicherheit unterwegs. Seine Spezialität:<br />
Bewusstseinsbildung – und kreative, möglichst unbürokratische Lösungen<br />
für anstehende Problemsituationen.<br />
„S<br />
icherheit am Arbeitsplatz<br />
reicht vom Schreibtisch bis<br />
zum Steinbruch“, ist das Credo<br />
von Sepp Baldia. Daher wurden<br />
15 grundlegende „Regeln zur<br />
Arbeitssicherheit“, sowie „Interne<br />
Sicherheitsrichtlinien“ erarbeitet:<br />
„Verständliche Texte<br />
statt Gesetzesdeutsch, modulartig<br />
auf den jeweiligen Arbeitsplatz<br />
bezogen.“ Konkret spannt sich<br />
das Regelwerk von der richtigen<br />
Körperhaltung am Bildschirm<br />
über das rückenschonende Heben<br />
und Tragen bis zur persönlichen<br />
Schutzausrüstung.<br />
Besonderes Augenmerk wird<br />
auch auf den Brandschutz gelegt.<br />
Dafür werden Kurse und<br />
Brandschutzübung.<br />
Michael Gerstberger und Hamdi Dogan<br />
bei einer Brandschutzübung im Werk Vorchdorf.<br />
praktische Übungen angeboten.<br />
Im Werk Vorchdorf übten Mitarbeiter<br />
unter der Anleitung von<br />
Werksleiter Josef Scherleitner<br />
und seinen Kollegen von der örtlichen<br />
Feuerwehr für den Fall des<br />
Falles den Umgang mit Feuerlöschern.<br />
„Das Arbeitssicherheitssystem der<br />
<strong>Asamer</strong> Gruppe ist ein pragmatischer,<br />
einfacher und für Mitarbeiter<br />
verständlicher Zugang zur<br />
komplexen Materie des ArbeitnehmerInnenschutzes“,<br />
resümiert<br />
Baldia. Die Erfolge sind sichtbar:<br />
„Maßnahmen, deren Notwendigkeit<br />
verständlich erklärbar ist,<br />
werden von den Mitarbeitern auch<br />
bewusst eingehalten.“<br />
Das Regelwerk.<br />
Verständlich formuliert<br />
präsentieren sich die neuen<br />
Sicherheitsrichtlinien.<br />
REGELN ZUR ARBEITSSICHERHEIT<br />
Sicherheit durch<br />
Verantwortung<br />
Konzentration<br />
und Achtsamkeit<br />
Ordnung am<br />
Arbeitsplatz<br />
Arbeit nur mit<br />
Einschulung<br />
Bewusste<br />
Körperhaltung<br />
am Bildschirm<br />
Richtig Heben<br />
und Tragen<br />
Sicherheit beim<br />
Auf-/Absteigen<br />
Verbote<br />
und Hinweise<br />
beachten<br />
Schutzkleidung<br />
und -ausrüstung<br />
Bedienungskenntnisse<br />
Betriebssicherheit<br />
Wartung<br />
nur bei<br />
Stillstand<br />
Freigabescheine<br />
einholen<br />
Vorsicht<br />
im Verkehr<br />
Für die eigene Sicherheit und für die Sicherheit beteiligter Personen ist in Eigenverant wortung<br />
immer zu sorgen.<br />
Jede Gefährdung<br />
melden<br />
Durch Aufmerksamkeit und Konzentration sind unsichere Handlungen zu vermeiden,<br />
um Gefährdungen zu verhindern.<br />
Der eigene Arbeitsplatz ist bezüglich auftretender Gefahren laufend zu beobachten und<br />
in Ordnung zu halten.<br />
Arbeiten dürfen erst nach entsprechender Einschulung und aus reichenden, den gesetzlichen<br />
Bestim mungen entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt werden.<br />
An Bildschirmarbeitsplätzen ist durch geeignete Einrichtungen auf richtige Körperhaltung,<br />
Sehentfer nung, Beleuchtung und Blendschutz zu achten.<br />
Beim Heben und Tragen ist die richtige Körperhaltung anzuwenden und bei schweren Lasten<br />
sind Hebe vorrichtungen zu verwenden.<br />
Beim Auf- und Absteigen sind Haltegriffe und Geländer zu benutzen und verwendete<br />
Leitern sicher aufzustellen.<br />
Alle Sicherheitskennzeichnungen: Verbots-, Gebots-, Warn- und Hinweistafeln sind<br />
zu beachten und entsprechend einzuhalten.<br />
Arbeitsschutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung ist entsprechend der Tätigkeit<br />
und der verwendeten Arbeitsstoffe zu verwenden. Bei Absturzgefahr sind Absturzsicherungen<br />
zu benützen.<br />
Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge dürfen erst nach entsprechender<br />
Einschulung und mit ausreichenden Bedienungs- und Fachkenntnissen in Betrieb<br />
gesetzt werden.<br />
Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge dürfen nur ent sprechend den Betriebsund<br />
War tungsanleitungen betrieben werden und müssen vor Verwendung auf Betriebssicherheit<br />
geprüft werden.<br />
Weiterbildung.<br />
Mitarbeiter von Werkstätten<br />
und Betriebsanlagen werden<br />
laufend geschult – hier zum<br />
Thema „richtiges Vorgehen<br />
bei Heißarbeiten“ unter der<br />
Leitung von Spezialisten der<br />
Brandverhütungsstelle OÖ.<br />
Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur an still stehenden, gegen<br />
Wiederinbetrieb nahme gesicherten Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen und Geräten<br />
durchgeführt werden.<br />
Für gefährliche Arbeiten, insbesondere bei Brandgefahr, sind Freigabescheine zu verwenden.<br />
Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten, Arbeits- und Schwenkbereiche von Abbau-<br />
und Verlade geräten dürfen weder befahren noch begangen werden und die Annäherung<br />
an Fahrzeuge ist nur im eindeutigen Sichtbereich des Fahrers erlaubt.<br />
Gefährliche Arbeitsbedingungen, Schäden an Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten<br />
und Werkzeugen, Beinahe-Unfälle und Unfälle sind den Verantwortlichen zu melden.