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IBBP - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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§ 3<br />

Sachliche und zeitliche Gliederung<br />

Das Praktikum wird gemäß dem in der Anlage beigefügten sachlichen und zeitlichen<br />

Gliederungsplan durchgeführt. Dieser entspricht der maßgeblichen Praktikumsordnung und<br />

ist Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Der Betrieb verpflichtet sich,<br />

§ 4<br />

Pflichten des Betriebes<br />

1. die/den PraktikantIn der Studienrichtung entsprechend zu unterweisen,<br />

2. die Berichterstattung zu überwachen und regelmäßig abzuzeichnen,<br />

3. nach Beendigung des Praktikums die notwendigen Unterlagen für die Anerkennung<br />

durch das Praktikumsbüro der jeweiligen Hochschule<br />

(Praktikumsbescheinigung) auszustellen.<br />

§ 5<br />

Die/der PraktikantIn verpflichtet sich,<br />

Pflichten der/des PraktikantIn<br />

1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,<br />

2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen,<br />

3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu<br />

beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln.<br />

4. den Praktikumsbericht anzufertigen,<br />

5. die Interessen des Betriebes zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu<br />

bewahren,<br />

6. bei Fernbleiben den Betrieb zu benachrichtigen, bei Erkrankung spätestens am dritten<br />

Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />

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