Protokoll der Sitzug Nr. 56 vom 20. Juni - Gemeinde Hergatz
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Seite 824<br />
Der Vorsitzende erwi<strong>der</strong>te, dass dies zusammen mit <strong>der</strong> Resterschliessung im Jahr 2006<br />
erfolgen wird.<br />
Herr Natterer wollte <strong>vom</strong> Vorsitzenden noch wissen, warum jetzt bereits das an sein Baugrundstück<br />
angrenzende Grundstück „Weh“ überplant wird. Beim Kauf sei ihm erklärt<br />
worden, dass dies in absehbarer Zeit nicht geschieht.<br />
Der Vorsitzende erklärte, dass die Information für alle Käufer gleich war. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
wurde auf die bereits gebauten Stichstraßen verwiesen, die eine weitere Bebauung sehr<br />
deutlich andeuten. Niemandem wurde eine Randlage auf Dauer noch über eine gewisse<br />
Zeit hinweg zugesichert.<br />
c) Lehnert Gottfried, Maria-Thann<br />
Herr Lehnert stellte im Prinzip die gleiche Frage wie Herr Natterer.<br />
Der Vorsitzende ging auf Details nicht näher ein, verwies aber darauf, dass ein künftiger<br />
Weiterbau bereits bei <strong>der</strong> Preisgestaltung bei den von Herrn Lehnert und Herrn Natterer<br />
erworbenen Grundstücken berücksichtigt wurde – an<strong>der</strong>nfalls wären die Grundstücke je<br />
qm teurer gewesen..<br />
TOP 3<br />
Bauanträge / Bauvoranfragen<br />
A) Bauanträge<br />
a) Fuchs Holger, Szöcs Ludovica, Flie<strong>der</strong>weg 13/1, 88239 Wangen<br />
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-<strong>Nr</strong>. 29/22 <strong>der</strong><br />
Gemarkung Maria-Thann in Maria-Thann, Hochgratstraße 37<br />
Die Bauherren haben für Ihr Vorhaben Pläne im Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
vorgelegt. Diese wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 31.03.2005 bestätigt. Bei <strong>der</strong> Höhenabnahme<br />
durch das Landratsamt hat sich herausgestellt, dass hier Abweichungen von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes vorliegen. In einem Ortstermin wurde versucht, einen<br />
Kompromiss zu finden.<br />
Diesen Kompromiss hat <strong>der</strong> Bauleiter, <strong>der</strong> Fa. Hebel-Haus, Herr Ahrens dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
vorgetragen. Letztendlich verbleibt eine Abweichung von 46 cm.<br />
In <strong>der</strong> anschliessenden Aussprache begrüssten einzelne Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>, dass<br />
auch von <strong>der</strong> Bauherrenseite eine Än<strong>der</strong>ung am geplanten Haus vorgenommen wurde. Es<br />
sollte die städtebauliche Ansicht in den Vor<strong>der</strong>grund gestellt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at erhebt gegen dieses Bauvorhaben keine Einwände und erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Wand- und Firsthöhenabweichung wird einer Befreiung zugestimmt.