Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Binz - Begründung -
Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Binz - Begründung -
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Binz</strong> <strong>Begründung</strong> zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>18</strong> „Jugendzeltplatz-Jugendherberge Prora“<br />
schriftlich angezeigt werden, damit alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen rechtzeitig<br />
eingeleitet werden können.<br />
Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen <strong>der</strong> Deutschen Telekom AG.<br />
Bei <strong>der</strong> Ausführung von Bauarbeiten, Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen (einschließlich<br />
Anpflanzungen) ist nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik zu arbeiten.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e ist auch die ”Anweisung zum Schutz unterirdischer Anlagen<br />
<strong>der</strong> Deutschen Telekom AG bei Arbeiten an<strong>der</strong>er” (Kabelschutzanweisung) zu<br />
beachten. Es ist deshalb erfor<strong>der</strong>lich, dass die Bauausführenden vor Baubeginn<br />
bei <strong>der</strong> Deutschen Telekom AG, Techniknie<strong>der</strong>lassung, BBN 83, Alleestraße 27,<br />
<strong>18</strong>581 Putbus (Tel. 038 301 / 848 15) eine Aufgrabeanzeige vorlegen und sich<br />
über die Lage <strong>der</strong> Anlagen einweisen lassen. Eine Einweisung mit Ortung <strong>der</strong><br />
Telekommunikationslinien vor Ort ist kostenpflichtig.<br />
Das Errichten und Betreiben von Breitbandkommunikationsnetzen ist in die Zuständigkeit<br />
<strong>der</strong> Kabel Deutschland GmbH übergegangen.<br />
5.9 Feuerschutz<br />
Der Feuerschutz ist durch die Freiwillige Feuerwehr <strong>Binz</strong> gesichert. Die Löschwasserversorgung<br />
soll für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es über Hydranten<br />
erfolgen und ist mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung<br />
Rügen abzustimmen.<br />
Hinweis:<br />
Für die Sicherung ausreichen<strong>der</strong> Feuerwehrzufahrten ist im Rahmen <strong>der</strong> Ausführungsplanung<br />
§ 5 LBauO M-V zu beachten.<br />
6 ALTLASTEN UND ABFALLENTSORGUNG<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist <strong>der</strong> Standort einer<br />
ehemaligen illegalen Abfallablagerung als altlastenverdächtige Fläche im Altlastenkataster<br />
des Landkreises Rügen, Amt für Umweltschutz- und Landschaftspflege,<br />
Sachgebiet Altlasten, erfasst. Eine Sanierung <strong>der</strong> Fläche ist bereits erfolgt.<br />
Angaben über ein eventuell noch vorhandenes Gefährdungspotential <strong>der</strong> Altablagerung<br />
werden im weiteren Planverfahren eingeholt.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen von Arbeiten im Gelände weitere<br />
Funde auftreten. Hinweise auf Altlasten o<strong>der</strong> altlastverdächtige Flächen, erkennbar<br />
an unnatürlichen Verfärbungen o<strong>der</strong> Gerüchen o<strong>der</strong> Vorkommen von Abfällen,<br />
Flüssigkeiten u. ä. (schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen) sind dem Landrat des<br />
Landkreises Rügen als unterer Abfallbehörde unverzüglich nach bekannt werden<br />
mitzuteilen.<br />
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Stand: November 2006 / Satzungsbeschluss s t a d t p l anung bruns<br />
Bearbeitung: Bork / Bruns