Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Binz - Begründung -
Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Binz - Begründung -
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ostseebad</strong> <strong>Binz</strong> <strong>Begründung</strong> zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<strong>18</strong> „Jugendzeltplatz-Jugendherberge Prora“<br />
Ausgegangen worden ist von einem durchschnittlichen DTV von 2750 KFZ mit<br />
einem geschätzten LKW-Anteil von 10%. Es ergibt sich hierbei für den Tagwert<br />
ein Beurteilungspegel von:<br />
und für den Nachtwert ein Beurteilungswert von :<br />
sodass davon ausgegangen werden kann, dass für das Son<strong>der</strong>gebiet <strong>der</strong> Jugendherberge,<br />
die benachbarten Verwaltungs- und Kulturbereiches und die umliegende<br />
Wohnbebauung (Nordstraße) die Immissionswerte für Räume die dem<br />
dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, entsprechend <strong>der</strong> DIN <strong>18</strong>005 eingehalten<br />
werden können.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> neu geplanten Nutzungen Zeltplatz und Jugendherberge schätzt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> die Situation so ein, dass aufgrund <strong>der</strong> vorhandene intensiven<br />
Nutzung <strong>der</strong> im Plangebiet bereits vorhandenen Parkplätze für Besucher von<br />
einer starken Vorbelastung auszugehen ist und <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> diese Flä-<br />
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Stand: November 2006 / Satzungsbeschluss s t a d t p l anung bruns<br />
Bearbeitung: Bork / Bruns