„ÄBESCHENHELAU“ - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 1/2011<br />
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in EUR<br />
1.5. <strong>bei</strong> geringem Verwaltungsaufwand und erhöhtem<br />
Nutzen für den Beteiligten 10,00<br />
1.6. <strong>bei</strong> erhöhtem Verwaltungsaufwand und erhöhtem<br />
Nutzen für den Beteiligten 20,00<br />
1.7. <strong>bei</strong> nachträglicher Erteilung von Genehmigungen und<br />
Erlaubnissen mit erhöhtem Nutzen für den Beteiligten 50,00<br />
2. Auskünfte, Akteneinsicht<br />
2.1. mündliche und schriftliche Auskünfte aus<br />
amtlichen Unterlagen mit Ausnahme einfacher<br />
schriftlicher und mündlicher Auskünfte nach Zeitaufwand<br />
(Nr. 4.1.)<br />
2.2. Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien,<br />
Bücher, Datenträger usw. außerhalb eines<br />
anhängigen Verfahrens<br />
2.2.1 wenn ein Beschäftigter die Einsichtnahme nach Zeitaufwand<br />
dauernd beaufsichtigen muss (Nr. 4.1.)<br />
2.2.2. in an<strong>der</strong>en Fällen je Akte, Kartei, Buch, 3,00 mind. 6,00<br />
Datenträger usw.<br />
2.2.3. Zuschlag zu Nr. 2.2.1. und 2.2.2. je Akte, Kartei, Buch, 3,00<br />
<strong>bei</strong> weggelegten Akten, Karteien, Büchern, Datenträger usw<br />
Datenträgern<br />
2.2.4. Zuschlag zu Nr. 2.2. für die Versendung von Akten,<br />
die Auslagen sind mit <strong>der</strong> Gebühr abgegolten je Sendung 12,00<br />
3. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse<br />
3.1 Beglaubigung von Unterschriften<br />
o<strong>der</strong> Handzeichen 6,00<br />
3.2. Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw.<br />
3.2.1. die die Behörde selbst hergestellt hat je Urkunde 3,00<br />
3.3.2. in an<strong>der</strong>en Fällen je Seite 0,60 mind. 6,00<br />
3.3.3. Bescheinigungen und Zeugnisse <strong>bei</strong> beson<strong>der</strong>er<br />
Mühewaltung und erheblichem Aufwand je angefangene halbe Stunde 9,00<br />
4. Gebühren nach dem Zeitaufwand<br />
Gebühren nach Zeitaufwand werden erhoben,<br />
wenn für eine öffentliche Leistung eine Gebührenbemessung<br />
nach Zeitaufwand bestimmt ist o<strong>der</strong><br />
Wartezeiten entstanden sind, die <strong>der</strong> Kostenschuldner<br />
zu vertreten hat.<br />
Mit diesen Gebühren ist <strong>der</strong> Zeitaufwand <strong>der</strong><br />
Beschäftigten abzugelten, die an <strong>der</strong> Vornahme<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Leistung direkt beteiligt sind.<br />
4.1. Beaufsichtigung eines bereitgestellten je angefangene halbe Stunde 9,00<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatzes durch einen Beschäftigten <strong>der</strong><br />
Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten<br />
nach Zeitaufwand<br />
4.2. Zuschlag zu Nr. 4.1. für Tätigkeiten<br />
außerhalb <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten 25 % <strong>der</strong> Kosten nach 4.1. 2,25<br />
5. Auslagen<br />
Anmerkung zu 5. - siehe § 10 Verwaltungskostensatzung<br />
Auslagen (§ 11 ThürVwKostG) sind, soweit nicht durch ein o<strong>der</strong> auf Grund eines Gesetzes etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist, auch dann<br />
zu erheben, wenn für die öffentliche Leistung selbst Gebührenfreiheit besteht.<br />
Auslagen bis 25,00 EUR sind nicht zu erheben, wenn es sich um Amtshilfe nach § 8 (1) Satz 2 ThürVwVfG vom 15. Februar 2005<br />
(GVBl. S. 32) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung handelt. Übersteigen die Auslagen den Betrag von 25,00 EUR, so sind diese nicht zu<br />
erheben, wenn eine Behörde des Landes um Amtshilfe ersucht hat.<br />
5.1. Schreibauslagen, Fotokopien<br />
5.1.1. maschinengeschriebene Ausfertigungen o<strong>der</strong><br />
Abschriften, die vom Kostenschuldner beson<strong>der</strong>s<br />
beantragt o<strong>der</strong> die aus vom Kostenschuldner zu<br />
vertretenden Gründen notwendig wurden<br />
5.1.1.1. <strong>bei</strong> fortlaufendem Text in deutscher Sprache für jede Seite DIN A 4 5,00<br />
5.1.1.2. in frem<strong>der</strong> Sprache o<strong>der</strong> in Tabellenform nach Zeitaufwand Nr. 4.1.<br />
5.1.4. schriftliche Aufnahme eines Antrages o<strong>der</strong> einer<br />
Klärung, die von Privatpersonen zu <strong>der</strong>en Nutzen<br />
gewünscht wird je angefangene Seite 5,00<br />
5.1.5. Anfertigen von Kopien bis DIN A 3, die vom<br />
Kostenschuldner beson<strong>der</strong>s beantragt o<strong>der</strong> die<br />
aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen<br />
notwendig wurden, unabhängig von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />
Herstellung<br />
- für die ersten 50 Seiten je Seite s/w 0,50<br />
- für jede weitere Seite je Seite s/w 0,15<br />
5.1.6. Ausfertigungen und Abschriften in<br />
elektronischer Form je Datei 2,50