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„ÄBESCHENHELAU“ - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 1/2011<br />

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in EUR<br />

5.2. Briefpost und Telekommunikation<br />

5.2.1. Auslagen für Briefe mit einem Gewicht bis 20 g<br />

und Telekommunikationsleistungen im Orts- und<br />

Nahbereich werden nicht geson<strong>der</strong>t erhoben<br />

5.2.2. alle an<strong>der</strong>en an die Post bzw. Zustelldienste in voller Höhe<br />

gezahlten Entgelte<br />

5.2.3. Pauschalbetrag für Aktenversendung durch die je Sendung 12,00<br />

Post bzw. Zustelldienste, auch für die<br />

Übersendung von Bußgeldakten außerhalb eines<br />

Bußgeldverfahrens, die das Maß nach 5.2.1.<br />

übersteigen<br />

5.3. Sonstige Auslagen<br />

5.3.1. Aufwendungen für die Verwahrung und<br />

Verpflegung von Personen und Tieren in voller Höhe<br />

5.3.2. Aufwendungen für die Verwahrung von Sachen in voller Höhe<br />

5.3.3. Aufwendungen für die Beför<strong>der</strong>ung von Personen,<br />

Tieren und Sachen in voller Höhe<br />

B<br />

Beson<strong>der</strong>e Verwaltungskosten<br />

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in EUR<br />

1. Haupt- und Finanzverwaltung<br />

1.1. Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte 5,00<br />

städtische Steuern und Gebühren<br />

1.2. Ersatz einer Hundesteuermarke 3,00<br />

1.3. Bescheinigung über gezahlte Steuern und Abgaben 2,50<br />

1.4. Bescheinigung über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung<br />

eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes 10,00<br />

2. Ordnungsangelegenheiten<br />

2.1. Erteilen einer Erlaubnis/Zustimmung o<strong>der</strong><br />

Ausnahmebewilligung 10,00 bis 200,00<br />

2.2. Erlaubnis gemäß § 3 Thüringer<br />

Gefahrenhundeverordnung 25,00<br />

2.3. Aufbewahrung von Fundsachen pro Jahr<br />

2.3.1. Fundsachen im Wert bis zu 10,00 EUR 1,00<br />

2.3.2. Fundsachen im Wert von 10,50 bis zu 25,00 EUR 1,50<br />

2.3.3. Fundsachen im Wert von 25,50 bis zu 50,00 EUR 2,00<br />

2.3.4. Fundsachen im Wert von 50,50 bis 150,00 EUR 6 %<br />

2.3.5. für den Mehrwert zusätzlich höchstens 2 %<br />

2.3.6. <strong>bei</strong> sperrigen Fundsachen können höhere Kosten<br />

festgesetzt werden<br />

2.4. Sicherstellung und Verwahrung von Sachen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr in voller Höhe<br />

3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />

3.1. Bescheinigung über Anliegerleistungen 2,50<br />

3.2. schriftliche Auskunft über den Erschließungsstand 8,00<br />

3.3. Angabe für Höhenfestsetzungen <strong>bei</strong> Bauvorhaben 25,00<br />

3.4. Erlaubnis o<strong>der</strong> Ausnahmebewilligung auf Grund<br />

einer Satzung 5,00 bis 50,00<br />

3.4.1. Bescheid gemäß Baumschutzsatzung 10,00<br />

3.5. Angebotsvordrucke, auch auf Datenträgern,<br />

<strong>bei</strong> öffentlichen Ausschreibungen je nach Umfang 2,50 bis 60,00<br />

3.6. für die Abgabe von Formularen zzgl. pro Satz 1,00<br />

<strong>der</strong> Auslagen für die Vordrucke<br />

Ausgefertigt: Gehren, den 11. Januar 2011<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

„LANGER BERG“, SITZ GEHREN<br />

Beate Misch<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

An alle Steuerpflichtigen <strong>der</strong> Stadt Gehren, <strong>der</strong><br />

Gemeinden Möhrenbach, Herschdorf, Pennewitz und<br />

Neustadt<br />

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011<br />

die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben,<br />

wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2011 festgesetzt.<br />

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />

an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen<br />

wäre (Grundsteuergesetz § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2).<br />

Die festgesetzten Grundsteuern sind zu den auf dem zuletzt zugestellten<br />

Bescheid aufgeführten Fälligkeiten (15.02., 15.05.,<br />

01.07., 15.08., 15.11.) zu entrichten. Beachten Sie bitte den Hinweis<br />

auf Ihrem letzten Steuerbescheid: „Der Bescheid gilt, bis<br />

ein neuer Bescheid ergeht“.<br />

Wir bitten Sie, die Einzahlungen für die Grundsteuer entsprechend<br />

den im Bescheid festgelegten Terminen vorzunehmen.<br />

Bei bereits erteilter Einzugsermächtigung erfolgt <strong>der</strong> Einzug <strong>der</strong><br />

Steuerbeträge durch die Kasse <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“.

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