„ÄBESCHENHELAU“ - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 1/2011<br />
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in EUR<br />
5.2. Briefpost und Telekommunikation<br />
5.2.1. Auslagen für Briefe mit einem Gewicht bis 20 g<br />
und Telekommunikationsleistungen im Orts- und<br />
Nahbereich werden nicht geson<strong>der</strong>t erhoben<br />
5.2.2. alle an<strong>der</strong>en an die Post bzw. Zustelldienste in voller Höhe<br />
gezahlten Entgelte<br />
5.2.3. Pauschalbetrag für Aktenversendung durch die je Sendung 12,00<br />
Post bzw. Zustelldienste, auch für die<br />
Übersendung von Bußgeldakten außerhalb eines<br />
Bußgeldverfahrens, die das Maß nach 5.2.1.<br />
übersteigen<br />
5.3. Sonstige Auslagen<br />
5.3.1. Aufwendungen für die Verwahrung und<br />
Verpflegung von Personen und Tieren in voller Höhe<br />
5.3.2. Aufwendungen für die Verwahrung von Sachen in voller Höhe<br />
5.3.3. Aufwendungen für die Beför<strong>der</strong>ung von Personen,<br />
Tieren und Sachen in voller Höhe<br />
B<br />
Beson<strong>der</strong>e Verwaltungskosten<br />
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr in EUR<br />
1. Haupt- und Finanzverwaltung<br />
1.1. Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte 5,00<br />
städtische Steuern und Gebühren<br />
1.2. Ersatz einer Hundesteuermarke 3,00<br />
1.3. Bescheinigung über gezahlte Steuern und Abgaben 2,50<br />
1.4. Bescheinigung über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung<br />
eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes 10,00<br />
2. Ordnungsangelegenheiten<br />
2.1. Erteilen einer Erlaubnis/Zustimmung o<strong>der</strong><br />
Ausnahmebewilligung 10,00 bis 200,00<br />
2.2. Erlaubnis gemäß § 3 Thüringer<br />
Gefahrenhundeverordnung 25,00<br />
2.3. Aufbewahrung von Fundsachen pro Jahr<br />
2.3.1. Fundsachen im Wert bis zu 10,00 EUR 1,00<br />
2.3.2. Fundsachen im Wert von 10,50 bis zu 25,00 EUR 1,50<br />
2.3.3. Fundsachen im Wert von 25,50 bis zu 50,00 EUR 2,00<br />
2.3.4. Fundsachen im Wert von 50,50 bis 150,00 EUR 6 %<br />
2.3.5. für den Mehrwert zusätzlich höchstens 2 %<br />
2.3.6. <strong>bei</strong> sperrigen Fundsachen können höhere Kosten<br />
festgesetzt werden<br />
2.4. Sicherstellung und Verwahrung von Sachen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr in voller Höhe<br />
3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten<br />
3.1. Bescheinigung über Anliegerleistungen 2,50<br />
3.2. schriftliche Auskunft über den Erschließungsstand 8,00<br />
3.3. Angabe für Höhenfestsetzungen <strong>bei</strong> Bauvorhaben 25,00<br />
3.4. Erlaubnis o<strong>der</strong> Ausnahmebewilligung auf Grund<br />
einer Satzung 5,00 bis 50,00<br />
3.4.1. Bescheid gemäß Baumschutzsatzung 10,00<br />
3.5. Angebotsvordrucke, auch auf Datenträgern,<br />
<strong>bei</strong> öffentlichen Ausschreibungen je nach Umfang 2,50 bis 60,00<br />
3.6. für die Abgabe von Formularen zzgl. pro Satz 1,00<br />
<strong>der</strong> Auslagen für die Vordrucke<br />
Ausgefertigt: Gehren, den 11. Januar 2011<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
„LANGER BERG“, SITZ GEHREN<br />
Beate Misch<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
An alle Steuerpflichtigen <strong>der</strong> Stadt Gehren, <strong>der</strong><br />
Gemeinden Möhrenbach, Herschdorf, Pennewitz und<br />
Neustadt<br />
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2011<br />
die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben,<br />
wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2011 festgesetzt.<br />
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />
an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen<br />
wäre (Grundsteuergesetz § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2).<br />
Die festgesetzten Grundsteuern sind zu den auf dem zuletzt zugestellten<br />
Bescheid aufgeführten Fälligkeiten (15.02., 15.05.,<br />
01.07., 15.08., 15.11.) zu entrichten. Beachten Sie bitte den Hinweis<br />
auf Ihrem letzten Steuerbescheid: „Der Bescheid gilt, bis<br />
ein neuer Bescheid ergeht“.<br />
Wir bitten Sie, die Einzahlungen für die Grundsteuer entsprechend<br />
den im Bescheid festgelegten Terminen vorzunehmen.<br />
Bei bereits erteilter Einzugsermächtigung erfolgt <strong>der</strong> Einzug <strong>der</strong><br />
Steuerbeträge durch die Kasse <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“.