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Kältetechnik Klimatechnik und Wärmepumpen<br />
Meisterschule für Kälteanlagenbauer 2010<br />
Förderung:<br />
Durch Meister-Bafög möglich<br />
Mit dem Bildungsscheck können die Gebühren bis zu 50% und max. 500,00 Euro gefördert werden.<br />
Die KzK Münster GmbH & Co. KG ist AZWV zertifiziert. Hierdurch kann auch bei der Agentur für<br />
Arbeit Förderung beantragt werden. Je nach individueller Situation ist durch die Agentur für Arbeit<br />
auch eine Vollförderung möglich.<br />
KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />
• KzK Münster GmbH • Sitz Münster • HRB 11778 • Amtsgericht Münster • Geschäftsführer Michael Ueing • www.kzk-muenster.de • Seite 1 von 12
Inhaltsverzeichnis 2<br />
Rahmenlehrplan:<br />
Regelinhalte Meisterschule Kälteanlagenbauer mit KzK<br />
Inklusivleistungen 3<br />
Meisterschule Kälteanlagenbauer Teil I und II:<br />
Termine, Grundinformation, Förderung 4<br />
Berufsbild und gesetzliche Prüfungsanforderungen:<br />
bundeseinheitliche Anforderungen und Prüfungsinhalte 5-8<br />
Anmeldung:<br />
nach Eingang 9<br />
Teilnahmebedingungen:<br />
klein gedrucktes 10-11<br />
Anfahrt:<br />
Ihr Weg zu uns 12<br />
KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />
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Rahmenlehrplan Meisterschule Kälteanlagenbauer KzK Münster<br />
Meisterschule Rahmenlehrplan (gemäß bundeseinheitlicher<br />
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und nach offiziellem<br />
Leitfaden mindestens 1000 Uh und KzK-Inklusivleistungen )<br />
Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk -<br />
Teil I und Teil II -<br />
Grundlagen (ca. 160 Uh)<br />
1. Technische Mathematik<br />
2. Technische Mechanik<br />
3. Thermodynamik<br />
4. Strömungslehre<br />
5. Akustik<br />
6. Werkstoffkunde, Betriebs- und Hilfsstoffe<br />
7. Technische Kommunikation<br />
Kälte- und Klimatechnik (ca. 340 Uh)<br />
1. Verfahren der Kälteerzeugung<br />
2. Hauptteile der Kälteanlage<br />
3. Steuerung- und Regelungstechnik<br />
4. Wärmedämmung, Kälteschutz, Schallschutz<br />
5. Klimatechnik<br />
6. Hygieneschulung * Kat. A<br />
7. Rechts- und Sicherheitsvorschriften Umweltschutz<br />
8. Gefahrgutbeauftragter * (§6) und GGVSE,<br />
9. Umweltausweis * Teile 1-4, inkl. ChemOzonschutzV. und<br />
ChemKlimaschutzV<br />
Projektierung von Kälte- und Klimaanlagen (ca. 200 Uh)<br />
1. Anlagenplanung<br />
2. Fachkalkulation<br />
3. Auftragsabwicklung<br />
4. Befähigte Person * : Brandschutz und Brandschutzklappen<br />
5. Befähigte Person * : EG Druckgeräterichtlinie<br />
Elektro- und Steuerungstechnik (ca. 180 Uh)<br />
1. Elektrotechnik<br />
2. Steuerungstechnik<br />
3. Mess- und Regelungstechnik<br />
4. Elektrofachkraft * für festgelegte Tätigkeiten<br />
Anlagenpraxis (ca. 120 Uh)<br />
*KzK-Inklusivleistung<br />
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Meisterschule Kälteanlagenbauer Teil I und II (ca.1000h)<br />
Schulungsinhalte: (gemäß bundeseinheitlicher Verordnung des<br />
Bundesministers für Wirtschaft und nach offiziellem Leitfaden)<br />
• Grundlagen (ca. 160 Uh)<br />
• Kälte- und Klimatechnik (ca. 340 Uh)<br />
• Projektierung von Kälte- und Klimaanlagen (ca. 200 Uh)<br />
• Elektro- und Steuerungstechnik (ca. 180 Uh)<br />
• Anlagenpraxis (ca. 120 Uh)<br />
Förderung: Durch Meister-Bafög möglich<br />
Zusätzlich erhalten Sie im KzK-Münster folgende Inklusivleistungen:<br />
Allen Besuchern/innen unserer Meisterschule werden die Lehrgangsinhalte<br />
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten,<br />
- Hygieneschulung Kat. A,<br />
- Gefahrgutbeauftragter (§6) und GGVSE,<br />
- Umweltausweis Teile 1-4, inkl. ChemOzonschutzV. und ChemKlimaschutzV.,<br />
- Befähigte Person: Brandschutz und Brandschutzklappen,<br />
- Befähigte Person: EG Druckgeräterichtlinie<br />
mit erfolgreichem Abschluss der Meisterschule einzeln zertifiziert.<br />
Zugangsvoraussetzung: Kälteanlagenbauer ab 1 Jahr Berufspraxis zum<br />
Zeitpunkt der Prüfung oder vergleichbare Vorbildung.<br />
Veranstaltungsort: KzK-Münster Haus Uhlenkotten 24a 48159 Münster<br />
Teilnehmergebühr: 4950,- Euro zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren.<br />
Die Gebühren beinhalten keine Umsatzsteuer<br />
Veranstaltungstermin:<br />
berufsbegleitend: 03.09.2011 bis 27.07.2013 Lehrgangsnummer: MSKT-211.1.1<br />
mit 5 Vollzeitblöcken Sa 8.00 - 14.00 Uhr<br />
vollzeit: 25.10.2010 bis 30.04.2010 Lehrgangsnummer: MSKT-210.2.1<br />
jährlicher Rhythmus Mo - Do 8.00 - 15.30 Uhr Fr 8.00 - 13.00 Uhr<br />
Detail-Info:<br />
Ich interessiere mich für die Meisterschule und möchte gerne weitergehende<br />
Informationen:<br />
Vorname: Nachname:<br />
Straße: Ort:<br />
email: Tel.:<br />
Bitte ausfüllen und faxen an 0251-210 11 70 oder www.kzk-muenster.de<br />
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Meisterschule Kälteanlagenbauer:<br />
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />
im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kälteanlagenbauer-Handwerk<br />
KälteAnlBMeistPrV Ausfertigungsdatum: 27.08.1979<br />
Vollzitat:<br />
"Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />
im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kälteanlagenbauer-Handwerk vom<br />
27. August 1979 (BGBl. I S. 1559)"<br />
Eingangsformel<br />
Auf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der zuletzt durch Artikel 24 Nr. 1 des Gesetzes vom<br />
18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung von<br />
Artikel 1 Nr. 2 der Verordnung vom 10. Juli 1978 (BGBl. I S. 984) wird im Einvernehmen<br />
mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:<br />
1. Abschnitt<br />
Berufsbild<br />
§ 1 Berufsbild<br />
(1) Dem Kälteanlagenbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:<br />
1. Entwurf und Bau von Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen,<br />
insbesondere für die Frischhaltung, Konservierung, Lagerung und den Transport<br />
von wärmeempfindlichen Gütern, für Getränkeschankanlagen sowie für die<br />
Kunsteis- und Speiseeisherstellung,<br />
2. Entwurf und Bau von kältetechnischen Einrichtungen für verfahrenstechnische,<br />
produktionstechnische und Klima-Anlagen sowie für Wärmepumpenanlagen und für<br />
medizinische sowie labortechnische Zwecke,<br />
3. Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und<br />
kältetechnischen Einrichtungen.<br />
(2) Dem Kälteanlagenbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
zuzurechnen:<br />
1. Kenntnisse der Kältetechnik, insbesondere der Verfahren zur rationellen und<br />
energiesparenden Kälteerzeugung,<br />
2. Kenntnisse der Wärme- und der Strömungslehre, der Thermodynamik sowie der<br />
Kreisprozesse,<br />
3. Kenntnisse der Mechanik und der Maschinenelemente,<br />
4. Kenntnisse der Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz, gegen<br />
Schwitzwasserbildung sowie zur Schwingungsdämpfung,<br />
5. Kenntnisse über Elektrotechnik und Elektronik,<br />
6. Kenntnisse der Mess-, Schalt-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie ihrer<br />
Geräte,<br />
7. Kenntnisse der Funktionsweise der Kälteanlagen und der kältetechnischen<br />
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Einrichtungen,<br />
8. Kenntnisse der Berechnung von Kälteanlagen, ihrer Einzelgeräte, Baugruppen und<br />
-teile sowie des Kälte- und Luftbedarfs,<br />
9. Kenntnisse der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe,<br />
10.Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des<br />
Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,<br />
11.Kenntnisse der anerkannten Regeln der Technik des Kälteanlagenbaus unter<br />
besonderer Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen,<br />
12.Anfertigen und Lesen von Skizzen, Zeichnungen, Schemata sowie von Schalt- und<br />
Stromlaufplänen,<br />
13.Messen und Prüfen mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und<br />
Prüfgeräten,<br />
14.Feststellen und Beheben von Störungen und Fehlern,<br />
15.spanendes und spanloses Be- und Verarbeiten von Stählen, NE-Metallen und<br />
Kunststoffen,<br />
16.Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, insbesondere durch Schrauben,<br />
Stiften, Keilen, Nieten, Kleben, Weich- und Hartlöten sowie durch Gas- und<br />
Lichtbogenhandschweißen,<br />
17.Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,<br />
18.Montieren und Demontieren von Kälteanlagen, Einzelgeräten, Baugruppen und<br />
-teilen,<br />
19.Inbetriebnehmen durch Reinigen, Evakuieren, Füllen, Prüfen, Einstellen und<br />
Justieren,<br />
20.Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Vorrichtungen, Geräten, Maschinen und<br />
Werkstatteinrichtungen.<br />
2. Abschnitt<br />
Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung<br />
§ 2 Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)<br />
(1) 1In Teil I sind eine Meisterprüfungsarbeit anzufertigen und eine Arbeitsprobe<br />
auszuführen. 2Bei der Bestimmung der Meisterprüfungsarbeit sollen die Vorschläge des<br />
Prüflings nach Möglichkeit berücksichtigt werden.<br />
(2) Die Meisterprüfungsarbeit soll nicht länger als acht Arbeitstage, die Arbeitsprobe<br />
nicht länger als acht Stunden dauern.<br />
(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I sind jeweils ausreichende<br />
Leistungen in der Meisterprüfungsarbeit und in der Arbeitsprobe.<br />
§ 3 Meisterprüfungsarbeit<br />
(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehenden Kälteanlagen oder<br />
kältetechnischen Einrichtungen betriebsfertig zu bauen:<br />
1. eine Kälteanlage mit automatischer Abtauung durch Heißgas oder elektrische<br />
Heizung für einen Gefrierraum oder einen Tieftem<strong>per</strong>atur-Lagerraum,<br />
2. eine Kälteanlage mit einer Leistung von mehr als 12.000 Watt für gewerbliche,<br />
produktions- oder verfahrenstechnische Zwecke mit vorgegebener<br />
Leistungsregelung,<br />
3. eine Kälteanlage für mehrere Räume mit mindestens zwei verschiedenen<br />
Tem<strong>per</strong>aturen im Plus- und Minusbereich,<br />
4. eine Kälteanlage oder kältetechnische Einrichtung mit mindestens zweistufiger<br />
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Verdichtung für Tieftem<strong>per</strong>aturen,<br />
5. eine Kälteanlage für Räume mit einzuhaltenden Luftzuständen je nach der Art des<br />
Lagerguts,<br />
6. eine Kälteanlage oder kältetechnische Einrichtung für Eisansatz- oder<br />
Eisspeicheranlagen.<br />
(2) 1 Der Prüfling hat dem Meisterprüfungsausschuß vor Anfertigung der<br />
Meisterprüfungsarbeit eine Entwurfsskizze und eine Projektbeschreibung vorzulegen. 2<br />
Nach Genehmigung dieser Unterlagen sind die Zeichnung, die Berechnung, der elektrische<br />
Schaltplan, das Rohrleitungsschema, die Materialaufstellung, die Vorkalkulation und<br />
das Angebotsschreiben anzufertigen und dem Meisterprüfungsausschuß zu übergeben.<br />
(3) Mit der Meisterprüfungsarbeit ist die Nachkalkulation abzuliefern.<br />
§ 4 Arbeitsprobe<br />
(1) Als Arbeitsprobe sind zwei der nachstehenden Arbeiten auszuführen, davon je eine<br />
nach den Nummern 1 bis 3 und eine nach den Nummern 4 bis 6:<br />
1. Anfertigen eines Verteilerstücks aus Stahl oder Kupfer mit mehreren Abgängen<br />
nach Zeichnung,<br />
2. Anfertigen eines Flüssigkeitsabscheiders oder Wärmeaustauschers nach Zeichnung,<br />
3. Demontieren, Montieren und Auswechseln von Bauteilen eines Verdichters,<br />
4. Einstellen thermostatischer Expansionsventile nach vorgegebenen Überhitzungen<br />
einschließlich der Messungen,<br />
5. Inbetriebnehmen einer Kälteanlage nach vorgegebenen Werten durch Evakuieren,<br />
Füllen und Prüfen sowie Erstellen eines Protokolls,<br />
6. Feststellen und Beheben von Störungen und Fehlern an Kälteanlagen und<br />
kältetechnischen Einrichtungen.<br />
(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen,<br />
die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden<br />
konnten.<br />
§ 5 Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)<br />
(1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf Prüfungsfächern nachzuweisen:<br />
1. Technische Mathematik:<br />
Berechnung<br />
a) aus der Mechanik, insbesondere von Leistungen, Drücken und Übersetzungen an<br />
Kompressoren,<br />
b) des Luftzustands, des Wärmedurchgangs sowie des Wärme- und Kältebedarfs,<br />
c) von Bauteilen der Kälteanlagen, insbesondere von Verdampfern, Kondensatoren und<br />
Rohrleitungen;<br />
2. Technisches Zeichnen:<br />
a) Zeichnen mechanischer Einzelteile,<br />
b) Zeichnen von Schemata der Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen,<br />
c) Lesen und Zeichnen elektrischer Schalt- und Stromlaufpläne sowie<br />
kältetechnischer Fließbilder;<br />
3. Fachtechnologie:<br />
a) Kältetechnik, insbesondere die Verfahren zur rationellen und energiesparenden<br />
Kälteerzeugung,<br />
b) Maschinenelemente,<br />
c) Funktionsweise von Kälteanlagen und von kältetechnischen Einrichtungen,<br />
d) Wärme- und Strömungslehre, Thermodynamik sowie Kreisprozesse,<br />
e) Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz und zur Schwingungsdämpfung,<br />
f) Mess-, Schalt-, Steuerungs- und Regelungstechnik,<br />
g) Arten lösbarer und unlösbarer Verbindungen,<br />
h) einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der<br />
Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,<br />
i) anerkannte Regeln der Technik des Kälteanlagenbaus, Berücksichtigung<br />
energiesparender Maßnahmen;<br />
4. Werkstoffkunde:<br />
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a) Arten, Eigenschaften, Verwendung und Bezeichnung der Werk-, Betriebs- und<br />
Hilfsstoffe,<br />
b) Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen;<br />
5. Kalkulation:<br />
Kostenermittlung mit allen für die Preisbildung wesentlichen Faktoren<br />
einschließlich der Berechnungen für die Angebots- und die Nachkalkulation.<br />
(2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.<br />
(3) 1 Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als zwölf Stunden, die<br />
mündliche nicht länger als eine halbe Stunde je Prüfling dauern. 2 In der<br />
schriftlichen Prüfung soll an einem Tag nicht länger als sechs Stunden geprüft werden.<br />
(4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung auf Antrag zu befreien, wenn er im<br />
Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.<br />
(5) Soweit die Prüfung programmiert durchgeführt wird, kann abweichend von Absatz 2<br />
auf die mündliche Prüfung verzichtet werden.<br />
(6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II sind jeweils ausreichende<br />
Leistungen in den Prüfungsfächern nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5.<br />
3. Abschnitt<br />
Übergangs- und Schlussvorschriften<br />
§ 6 -----------<br />
§ 7 Weitere Anforderungen<br />
Die <strong>weitere</strong>n Anforderungen in der Meisterprüfung bestimmen sich nach der Verordnung<br />
über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12. Dezember 1972<br />
(BGBl. I S. 2381) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 8 Berlin-Klausel<br />
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit §<br />
128 der Handwerksordnung auch im Land Berlin.<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />
(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften<br />
sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.<br />
Schlussformel<br />
Der Bundesminister für Wirtschaft<br />
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Anmeldung: Kontakt: Tel.: 0251-210 1189<br />
Fax: 0251-210 1170<br />
info@kzk-muenster.de<br />
Ich möchte mich gerne zu folgendem Lehrgang anmelden:<br />
Lehrgangsnummer:_______________________________<br />
Lehrzeitraum:_____________________<br />
Lehrgangsbezeichnung:_____________________________________________________<br />
_________<br />
Lehrgangsgebühr:_______________________Die Gebühren beinhalten keine Umsatzsteuer<br />
Anrede: O Frau O Herr<br />
Vorname: Nachname:<br />
Geburtsdatum: Geburtsort:<br />
Wohnort: PLZ:<br />
Straße: Hausnummer:<br />
Tel. Nr.: E-Mail:<br />
Beruf: seit:<br />
O Ich wünsche vorab noch ein Beratungsgespräch<br />
O Die Teilnahmebedingungen sind mir bekannt. Ich bin damit einverstanden.<br />
O Ich zahle nach Erhalt der Rechnung in einer Summe vor Lehrgangsbeginn.<br />
Hierfür erhalte ich einen Rabatt von 3 Prozent der Lehrgangsgebühr.<br />
O Ich bin mit der Abbuchung aller fälligen Rechnungsbeträge <strong>per</strong><br />
Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden.<br />
Bitte füllen Sie die Bankverbindung vollständig aus.<br />
Kontoinhaber: _______________________________________________<br />
Kontonummer: _______________________________________________<br />
Bankleitzahl: _______________________________________________<br />
Kreditinstitut: _______________________________________________<br />
_________________________________ ________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
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Teilnahmebedingungen: Der KzK Münster GmbH & Co. KG<br />
I Zulassungsbedingung: Grundsätzlich sind unsere Schulungen, Lehrgänge und Seminare ohne<br />
Zugangsbeschränkung. Hinweise über Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie mit den<br />
Informationen zur jeweiligen Schulung.<br />
II Anmeldung: Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme- und<br />
Zahlungsbedingungen an. Das KzK-Münster erhebt eine Anmeldegebühr von 100,- Euro die mit<br />
der Schulungsgebühr verrechnet wird. Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme<br />
durch das KzK-Münster entsteht für die Teilnehmer/-innen die Verpflichtung zur Zahlung<br />
der Schulungsgebühr.<br />
III Teilnahmegebühr: Die Schulungsgebühr ist unabhängig von den Leistungen Dritter vom<br />
Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Auf die<br />
Schulungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an. Bei einer Dauer von mehr als 120<br />
Unterrichtsstunden kann das KzK-Münster die Beträge in Raten erheben.<br />
IV Rücktritt vor Maßnahmebeginn:<br />
Der/die Teilnehmer/-in kann vor Beginn der Maßnahme unter folgenden Bedingungen<br />
zurücktreten:<br />
1. Bei Rücktritt wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.<br />
2. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: Bei Rücktritt berechnen wir eine<br />
Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und<br />
der Höhe der Schulungsgebühr:<br />
bei Rücktritt innerhalb von 14 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 30 % der<br />
Lehrgangsgebühr<br />
bei Rücktritt 6 bis 0 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50 % der Lehrgangsgebühr<br />
3. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass dem KzK-Münster ein Schaden<br />
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat das<br />
KzK-Münster nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens.<br />
4. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum<br />
des Poststempels.<br />
V Kündigung nach Maßnahmebeginn:<br />
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des<br />
Poststempels.<br />
2. Eine Kündigung ist jederzeit und fristlos möglich. Der/die Teilnehmer/-in hat die<br />
Lehrgangsgebühr anteilig für die Zeit vom Beginn der Maßnahme bis zur Kündigung zu<br />
entrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der anteiligen Schulungsgebühr<br />
verrechnet. Zusätzlich berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 60% der gekündigten<br />
Anteile. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass dem KzK-Münster ein<br />
Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so<br />
hat das KzK-Münster nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen<br />
Schadens.<br />
VI Zahlungsbedingungen:<br />
1. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 120 Unterrichtsstunden ist die gesamte<br />
Gebühr vor Maßnahmebeginn fällig.<br />
2. Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab 120 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zwei<br />
Zahlungsweisen möglich:<br />
a. Die Gebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren in drei Raten belastet, wobei die<br />
erste Rate vor Beginn, die zweite Rate nach Ablauf eines Drittels und die dritte Rate<br />
nach Ablauf von zwei Dritteln der Schulung fällig werden.<br />
b Die gesamten Gebühren werden vor Maßnahmebeginn gezahlt, dann gewähren wir einen<br />
Rabatt in Höhe von 3%.<br />
3. Auf Antrag kann die Gebühr nach individueller Vereinbarung gezahlt werden.<br />
3. Teilnehmer/-innen, die fällige Gebühren nicht gezahlt haben, können von der Teilnahme<br />
ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeausschluss vor dem 1. Unterrichtstag wirkt wie ein<br />
Rücktritt innerhalb von 6 bis 0 Tagen vor Maßnahmebeginn. Ein Teilnahmeausschluss nach<br />
dem 1. Unterrichtstag wirkt wie ein Kündigung zum Ausschlusstag. Werden im Rahmen von<br />
vereinbarten Ratenzahlungen Zahlungstermine nicht eingehalten, so sind alle noch nicht<br />
gezahlten Gebühren sofort fällig.<br />
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VII Durchführung der Schulungen:<br />
1. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der<br />
Schulungsteilnahme. Anspruch auf ein Zertifikat bei Weiterbildungsmaßnahmen besteht nur<br />
bei einer mindestens 80 prozentigen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.<br />
2. Das KzK-Münster behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge oder<br />
Seminare zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Im Falle der Absage werden bereits<br />
geleistete Zahlungen in vollem Umfang erstattet.<br />
3. Durch unerwartete organisatorische Vorkommnisse können Veränderungen bei Terminen,<br />
Veranstaltungsorten, Gebühren und Einsatz Dozenten und Trainern erforderlich werden.<br />
Hierfür behält sich das KzK-Münster die entsprechenden Änderungen vor. Ausgefallener<br />
Unterricht wird nachgeholt.<br />
VIII Haftung:<br />
Das KzK-Münster haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter<br />
Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
IX Teilnahmeausschluss:<br />
Das KzK-Münster ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B.<br />
Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der <strong>weitere</strong>n Teilnahme<br />
auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens des KzK-Münster bestimmt sich für den<br />
Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter V (2).<br />
X Hausordnung:<br />
Bei Verträgen gilt die Hausordnung des KzK-Münster. Die Ordnung hängt im KzK-Münster<br />
aus. Sie wird auf Wunsch mit der Anmeldebestätigung zugesandt.<br />
XI Copyright: Sämtliche vom KzK-Münster herausgegebene Unterlagen unterliegen dem<br />
Copyright. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Copyright-Inhabers dürfen<br />
diese Unterlagen weder nachgedruckt noch vervielfältigt oder sonst wie zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
XII Datenschutz:<br />
Das KzK-Münster speichert die <strong>per</strong>sonenbezogenen Daten über die Teilnehmer. Die Daten<br />
unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />
XIII Gerichtsstand:<br />
Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der<br />
Gerichtsstand der Sitz des KzK-Münster in Münster.<br />
XIV Nebenabreden:<br />
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.<br />
Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser<br />
Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
XV Salvatorische Klausel:<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit<br />
des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen<br />
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der<br />
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden<br />
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft<br />
erweist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser<br />
Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt er nicht die Gültigkeit der<br />
übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist<br />
durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige (Teil-)<br />
Bestimmung zu ersetzen.<br />
KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:<br />
Ab Münster Hauptbahnhof in 20 Minuten<br />
Ab MS Hbf mit den Regionalbussen R72 und R73<br />
in 20 Min. Fahrtzeit im ½ Stunden Takt<br />
Abfahrt MS Hbf Bussteig C Richtung Altenberge<br />
Ziel: Haus Uhlenkotten Gewerbegebiet, Haltestelle nach dem<br />
Kreisverkehr<br />
Mit dem PKW: Ab Münster Nord in 5 Minuten<br />
Verlassen Sie die A1 Abfahrt Münster Nord in Richtung<br />
Münster. Biegen Sie an der 1. Ampel links ab. Biegen Sie<br />
anschließend im Kreisverkehr links ab, 3. Ausfahrt und<br />
folgen Sie dem <strong>weitere</strong>n Straßenverlauf. Nach ca. 700m<br />
haben Sie das KzK-Münster erreicht.<br />
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