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Kältetechnik Klimatechnik und Wärmepumpen<br />

Meisterschule für Kälteanlagenbauer 2010<br />

Förderung:<br />

Durch Meister-Bafög möglich<br />

Mit dem Bildungsscheck können die Gebühren bis zu 50% und max. 500,00 Euro gefördert werden.<br />

Die KzK Münster GmbH & Co. KG ist AZWV zertifiziert. Hierdurch kann auch bei der Agentur für<br />

Arbeit Förderung beantragt werden. Je nach individueller Situation ist durch die Agentur für Arbeit<br />

auch eine Vollförderung möglich.<br />

KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />

• KzK Münster GmbH • Sitz Münster • HRB 11778 • Amtsgericht Münster • Geschäftsführer Michael Ueing • www.kzk-muenster.de • Seite 1 von 12


Inhaltsverzeichnis 2<br />

Rahmenlehrplan:<br />

Regelinhalte Meisterschule Kälteanlagenbauer mit KzK<br />

Inklusivleistungen 3<br />

Meisterschule Kälteanlagenbauer Teil I und II:<br />

Termine, Grundinformation, Förderung 4<br />

Berufsbild und gesetzliche Prüfungsanforderungen:<br />

bundeseinheitliche Anforderungen und Prüfungsinhalte 5-8<br />

Anmeldung:<br />

nach Eingang 9<br />

Teilnahmebedingungen:<br />

klein gedrucktes 10-11<br />

Anfahrt:<br />

Ihr Weg zu uns 12<br />

KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />

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Rahmenlehrplan Meisterschule Kälteanlagenbauer KzK Münster<br />

Meisterschule Rahmenlehrplan (gemäß bundeseinheitlicher<br />

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und nach offiziellem<br />

Leitfaden mindestens 1000 Uh und KzK-Inklusivleistungen )<br />

Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk -<br />

Teil I und Teil II -<br />

Grundlagen (ca. 160 Uh)<br />

1. Technische Mathematik<br />

2. Technische Mechanik<br />

3. Thermodynamik<br />

4. Strömungslehre<br />

5. Akustik<br />

6. Werkstoffkunde, Betriebs- und Hilfsstoffe<br />

7. Technische Kommunikation<br />

Kälte- und Klimatechnik (ca. 340 Uh)<br />

1. Verfahren der Kälteerzeugung<br />

2. Hauptteile der Kälteanlage<br />

3. Steuerung- und Regelungstechnik<br />

4. Wärmedämmung, Kälteschutz, Schallschutz<br />

5. Klimatechnik<br />

6. Hygieneschulung * Kat. A<br />

7. Rechts- und Sicherheitsvorschriften Umweltschutz<br />

8. Gefahrgutbeauftragter * (§6) und GGVSE,<br />

9. Umweltausweis * Teile 1-4, inkl. ChemOzonschutzV. und<br />

ChemKlimaschutzV<br />

Projektierung von Kälte- und Klimaanlagen (ca. 200 Uh)<br />

1. Anlagenplanung<br />

2. Fachkalkulation<br />

3. Auftragsabwicklung<br />

4. Befähigte Person * : Brandschutz und Brandschutzklappen<br />

5. Befähigte Person * : EG Druckgeräterichtlinie<br />

Elektro- und Steuerungstechnik (ca. 180 Uh)<br />

1. Elektrotechnik<br />

2. Steuerungstechnik<br />

3. Mess- und Regelungstechnik<br />

4. Elektrofachkraft * für festgelegte Tätigkeiten<br />

Anlagenpraxis (ca. 120 Uh)<br />

*KzK-Inklusivleistung<br />

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Meisterschule Kälteanlagenbauer Teil I und II (ca.1000h)<br />

Schulungsinhalte: (gemäß bundeseinheitlicher Verordnung des<br />

Bundesministers für Wirtschaft und nach offiziellem Leitfaden)<br />

• Grundlagen (ca. 160 Uh)<br />

• Kälte- und Klimatechnik (ca. 340 Uh)<br />

• Projektierung von Kälte- und Klimaanlagen (ca. 200 Uh)<br />

• Elektro- und Steuerungstechnik (ca. 180 Uh)<br />

• Anlagenpraxis (ca. 120 Uh)<br />

Förderung: Durch Meister-Bafög möglich<br />

Zusätzlich erhalten Sie im KzK-Münster folgende Inklusivleistungen:<br />

Allen Besuchern/innen unserer Meisterschule werden die Lehrgangsinhalte<br />

- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten,<br />

- Hygieneschulung Kat. A,<br />

- Gefahrgutbeauftragter (§6) und GGVSE,<br />

- Umweltausweis Teile 1-4, inkl. ChemOzonschutzV. und ChemKlimaschutzV.,<br />

- Befähigte Person: Brandschutz und Brandschutzklappen,<br />

- Befähigte Person: EG Druckgeräterichtlinie<br />

mit erfolgreichem Abschluss der Meisterschule einzeln zertifiziert.<br />

Zugangsvoraussetzung: Kälteanlagenbauer ab 1 Jahr Berufspraxis zum<br />

Zeitpunkt der Prüfung oder vergleichbare Vorbildung.<br />

Veranstaltungsort: KzK-Münster Haus Uhlenkotten 24a 48159 Münster<br />

Teilnehmergebühr: 4950,- Euro zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren.<br />

Die Gebühren beinhalten keine Umsatzsteuer<br />

Veranstaltungstermin:<br />

berufsbegleitend: 03.09.2011 bis 27.07.2013 Lehrgangsnummer: MSKT-211.1.1<br />

mit 5 Vollzeitblöcken Sa 8.00 - 14.00 Uhr<br />

vollzeit: 25.10.2010 bis 30.04.2010 Lehrgangsnummer: MSKT-210.2.1<br />

jährlicher Rhythmus Mo - Do 8.00 - 15.30 Uhr Fr 8.00 - 13.00 Uhr<br />

Detail-Info:<br />

Ich interessiere mich für die Meisterschule und möchte gerne weitergehende<br />

Informationen:<br />

Vorname: Nachname:<br />

Straße: Ort:<br />

email: Tel.:<br />

Bitte ausfüllen und faxen an 0251-210 11 70 oder www.kzk-muenster.de<br />

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Meisterschule Kälteanlagenbauer:<br />

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />

im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kälteanlagenbauer-Handwerk<br />

KälteAnlBMeistPrV Ausfertigungsdatum: 27.08.1979<br />

Vollzitat:<br />

"Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />

im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kälteanlagenbauer-Handwerk vom<br />

27. August 1979 (BGBl. I S. 1559)"<br />

Eingangsformel<br />

Auf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />

Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der zuletzt durch Artikel 24 Nr. 1 des Gesetzes vom<br />

18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung von<br />

Artikel 1 Nr. 2 der Verordnung vom 10. Juli 1978 (BGBl. I S. 984) wird im Einvernehmen<br />

mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:<br />

1. Abschnitt<br />

Berufsbild<br />

§ 1 Berufsbild<br />

(1) Dem Kälteanlagenbauer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:<br />

1. Entwurf und Bau von Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen,<br />

insbesondere für die Frischhaltung, Konservierung, Lagerung und den Transport<br />

von wärmeempfindlichen Gütern, für Getränkeschankanlagen sowie für die<br />

Kunsteis- und Speiseeisherstellung,<br />

2. Entwurf und Bau von kältetechnischen Einrichtungen für verfahrenstechnische,<br />

produktionstechnische und Klima-Anlagen sowie für Wärmepumpenanlagen und für<br />

medizinische sowie labortechnische Zwecke,<br />

3. Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und<br />

kältetechnischen Einrichtungen.<br />

(2) Dem Kälteanlagenbauer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

zuzurechnen:<br />

1. Kenntnisse der Kältetechnik, insbesondere der Verfahren zur rationellen und<br />

energiesparenden Kälteerzeugung,<br />

2. Kenntnisse der Wärme- und der Strömungslehre, der Thermodynamik sowie der<br />

Kreisprozesse,<br />

3. Kenntnisse der Mechanik und der Maschinenelemente,<br />

4. Kenntnisse der Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz, gegen<br />

Schwitzwasserbildung sowie zur Schwingungsdämpfung,<br />

5. Kenntnisse über Elektrotechnik und Elektronik,<br />

6. Kenntnisse der Mess-, Schalt-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie ihrer<br />

Geräte,<br />

7. Kenntnisse der Funktionsweise der Kälteanlagen und der kältetechnischen<br />

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Einrichtungen,<br />

8. Kenntnisse der Berechnung von Kälteanlagen, ihrer Einzelgeräte, Baugruppen und<br />

-teile sowie des Kälte- und Luftbedarfs,<br />

9. Kenntnisse der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe,<br />

10.Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des<br />

Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,<br />

11.Kenntnisse der anerkannten Regeln der Technik des Kälteanlagenbaus unter<br />

besonderer Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen,<br />

12.Anfertigen und Lesen von Skizzen, Zeichnungen, Schemata sowie von Schalt- und<br />

Stromlaufplänen,<br />

13.Messen und Prüfen mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und<br />

Prüfgeräten,<br />

14.Feststellen und Beheben von Störungen und Fehlern,<br />

15.spanendes und spanloses Be- und Verarbeiten von Stählen, NE-Metallen und<br />

Kunststoffen,<br />

16.Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, insbesondere durch Schrauben,<br />

Stiften, Keilen, Nieten, Kleben, Weich- und Hartlöten sowie durch Gas- und<br />

Lichtbogenhandschweißen,<br />

17.Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,<br />

18.Montieren und Demontieren von Kälteanlagen, Einzelgeräten, Baugruppen und<br />

-teilen,<br />

19.Inbetriebnehmen durch Reinigen, Evakuieren, Füllen, Prüfen, Einstellen und<br />

Justieren,<br />

20.Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Vorrichtungen, Geräten, Maschinen und<br />

Werkstatteinrichtungen.<br />

2. Abschnitt<br />

Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung<br />

§ 2 Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)<br />

(1) 1In Teil I sind eine Meisterprüfungsarbeit anzufertigen und eine Arbeitsprobe<br />

auszuführen. 2Bei der Bestimmung der Meisterprüfungsarbeit sollen die Vorschläge des<br />

Prüflings nach Möglichkeit berücksichtigt werden.<br />

(2) Die Meisterprüfungsarbeit soll nicht länger als acht Arbeitstage, die Arbeitsprobe<br />

nicht länger als acht Stunden dauern.<br />

(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I sind jeweils ausreichende<br />

Leistungen in der Meisterprüfungsarbeit und in der Arbeitsprobe.<br />

§ 3 Meisterprüfungsarbeit<br />

(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehenden Kälteanlagen oder<br />

kältetechnischen Einrichtungen betriebsfertig zu bauen:<br />

1. eine Kälteanlage mit automatischer Abtauung durch Heißgas oder elektrische<br />

Heizung für einen Gefrierraum oder einen Tieftem<strong>per</strong>atur-Lagerraum,<br />

2. eine Kälteanlage mit einer Leistung von mehr als 12.000 Watt für gewerbliche,<br />

produktions- oder verfahrenstechnische Zwecke mit vorgegebener<br />

Leistungsregelung,<br />

3. eine Kälteanlage für mehrere Räume mit mindestens zwei verschiedenen<br />

Tem<strong>per</strong>aturen im Plus- und Minusbereich,<br />

4. eine Kälteanlage oder kältetechnische Einrichtung mit mindestens zweistufiger<br />

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Verdichtung für Tieftem<strong>per</strong>aturen,<br />

5. eine Kälteanlage für Räume mit einzuhaltenden Luftzuständen je nach der Art des<br />

Lagerguts,<br />

6. eine Kälteanlage oder kältetechnische Einrichtung für Eisansatz- oder<br />

Eisspeicheranlagen.<br />

(2) 1 Der Prüfling hat dem Meisterprüfungsausschuß vor Anfertigung der<br />

Meisterprüfungsarbeit eine Entwurfsskizze und eine Projektbeschreibung vorzulegen. 2<br />

Nach Genehmigung dieser Unterlagen sind die Zeichnung, die Berechnung, der elektrische<br />

Schaltplan, das Rohrleitungsschema, die Materialaufstellung, die Vorkalkulation und<br />

das Angebotsschreiben anzufertigen und dem Meisterprüfungsausschuß zu übergeben.<br />

(3) Mit der Meisterprüfungsarbeit ist die Nachkalkulation abzuliefern.<br />

§ 4 Arbeitsprobe<br />

(1) Als Arbeitsprobe sind zwei der nachstehenden Arbeiten auszuführen, davon je eine<br />

nach den Nummern 1 bis 3 und eine nach den Nummern 4 bis 6:<br />

1. Anfertigen eines Verteilerstücks aus Stahl oder Kupfer mit mehreren Abgängen<br />

nach Zeichnung,<br />

2. Anfertigen eines Flüssigkeitsabscheiders oder Wärmeaustauschers nach Zeichnung,<br />

3. Demontieren, Montieren und Auswechseln von Bauteilen eines Verdichters,<br />

4. Einstellen thermostatischer Expansionsventile nach vorgegebenen Überhitzungen<br />

einschließlich der Messungen,<br />

5. Inbetriebnehmen einer Kälteanlage nach vorgegebenen Werten durch Evakuieren,<br />

Füllen und Prüfen sowie Erstellen eines Protokolls,<br />

6. Feststellen und Beheben von Störungen und Fehlern an Kälteanlagen und<br />

kältetechnischen Einrichtungen.<br />

(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen,<br />

die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden<br />

konnten.<br />

§ 5 Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)<br />

(1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf Prüfungsfächern nachzuweisen:<br />

1. Technische Mathematik:<br />

Berechnung<br />

a) aus der Mechanik, insbesondere von Leistungen, Drücken und Übersetzungen an<br />

Kompressoren,<br />

b) des Luftzustands, des Wärmedurchgangs sowie des Wärme- und Kältebedarfs,<br />

c) von Bauteilen der Kälteanlagen, insbesondere von Verdampfern, Kondensatoren und<br />

Rohrleitungen;<br />

2. Technisches Zeichnen:<br />

a) Zeichnen mechanischer Einzelteile,<br />

b) Zeichnen von Schemata der Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen,<br />

c) Lesen und Zeichnen elektrischer Schalt- und Stromlaufpläne sowie<br />

kältetechnischer Fließbilder;<br />

3. Fachtechnologie:<br />

a) Kältetechnik, insbesondere die Verfahren zur rationellen und energiesparenden<br />

Kälteerzeugung,<br />

b) Maschinenelemente,<br />

c) Funktionsweise von Kälteanlagen und von kältetechnischen Einrichtungen,<br />

d) Wärme- und Strömungslehre, Thermodynamik sowie Kreisprozesse,<br />

e) Isolierungen zum Wärme-, Kälte- und Schallschutz und zur Schwingungsdämpfung,<br />

f) Mess-, Schalt-, Steuerungs- und Regelungstechnik,<br />

g) Arten lösbarer und unlösbarer Verbindungen,<br />

h) einschlägige Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der<br />

Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,<br />

i) anerkannte Regeln der Technik des Kälteanlagenbaus, Berücksichtigung<br />

energiesparender Maßnahmen;<br />

4. Werkstoffkunde:<br />

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a) Arten, Eigenschaften, Verwendung und Bezeichnung der Werk-, Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe,<br />

b) Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen;<br />

5. Kalkulation:<br />

Kostenermittlung mit allen für die Preisbildung wesentlichen Faktoren<br />

einschließlich der Berechnungen für die Angebots- und die Nachkalkulation.<br />

(2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.<br />

(3) 1 Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als zwölf Stunden, die<br />

mündliche nicht länger als eine halbe Stunde je Prüfling dauern. 2 In der<br />

schriftlichen Prüfung soll an einem Tag nicht länger als sechs Stunden geprüft werden.<br />

(4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung auf Antrag zu befreien, wenn er im<br />

Durchschnitt mindestens gute schriftliche Leistungen erbracht hat.<br />

(5) Soweit die Prüfung programmiert durchgeführt wird, kann abweichend von Absatz 2<br />

auf die mündliche Prüfung verzichtet werden.<br />

(6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II sind jeweils ausreichende<br />

Leistungen in den Prüfungsfächern nach Absatz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5.<br />

3. Abschnitt<br />

Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

§ 6 -----------<br />

§ 7 Weitere Anforderungen<br />

Die <strong>weitere</strong>n Anforderungen in der Meisterprüfung bestimmen sich nach der Verordnung<br />

über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12. Dezember 1972<br />

(BGBl. I S. 2381) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 8 Berlin-Klausel<br />

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit §<br />

128 der Handwerksordnung auch im Land Berlin.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften<br />

sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.<br />

Schlussformel<br />

Der Bundesminister für Wirtschaft<br />

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Anmeldung: Kontakt: Tel.: 0251-210 1189<br />

Fax: 0251-210 1170<br />

info@kzk-muenster.de<br />

Ich möchte mich gerne zu folgendem Lehrgang anmelden:<br />

Lehrgangsnummer:_______________________________<br />

Lehrzeitraum:_____________________<br />

Lehrgangsbezeichnung:_____________________________________________________<br />

_________<br />

Lehrgangsgebühr:_______________________Die Gebühren beinhalten keine Umsatzsteuer<br />

Anrede: O Frau O Herr<br />

Vorname: Nachname:<br />

Geburtsdatum: Geburtsort:<br />

Wohnort: PLZ:<br />

Straße: Hausnummer:<br />

Tel. Nr.: E-Mail:<br />

Beruf: seit:<br />

O Ich wünsche vorab noch ein Beratungsgespräch<br />

O Die Teilnahmebedingungen sind mir bekannt. Ich bin damit einverstanden.<br />

O Ich zahle nach Erhalt der Rechnung in einer Summe vor Lehrgangsbeginn.<br />

Hierfür erhalte ich einen Rabatt von 3 Prozent der Lehrgangsgebühr.<br />

O Ich bin mit der Abbuchung aller fälligen Rechnungsbeträge <strong>per</strong><br />

Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden.<br />

Bitte füllen Sie die Bankverbindung vollständig aus.<br />

Kontoinhaber: _______________________________________________<br />

Kontonummer: _______________________________________________<br />

Bankleitzahl: _______________________________________________<br />

Kreditinstitut: _______________________________________________<br />

_________________________________ ________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

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Teilnahmebedingungen: Der KzK Münster GmbH & Co. KG<br />

I Zulassungsbedingung: Grundsätzlich sind unsere Schulungen, Lehrgänge und Seminare ohne<br />

Zugangsbeschränkung. Hinweise über Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie mit den<br />

Informationen zur jeweiligen Schulung.<br />

II Anmeldung: Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.<br />

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme- und<br />

Zahlungsbedingungen an. Das KzK-Münster erhebt eine Anmeldegebühr von 100,- Euro die mit<br />

der Schulungsgebühr verrechnet wird. Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme<br />

durch das KzK-Münster entsteht für die Teilnehmer/-innen die Verpflichtung zur Zahlung<br />

der Schulungsgebühr.<br />

III Teilnahmegebühr: Die Schulungsgebühr ist unabhängig von den Leistungen Dritter vom<br />

Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Auf die<br />

Schulungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an. Bei einer Dauer von mehr als 120<br />

Unterrichtsstunden kann das KzK-Münster die Beträge in Raten erheben.<br />

IV Rücktritt vor Maßnahmebeginn:<br />

Der/die Teilnehmer/-in kann vor Beginn der Maßnahme unter folgenden Bedingungen<br />

zurücktreten:<br />

1. Bei Rücktritt wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.<br />

2. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: Bei Rücktritt berechnen wir eine<br />

Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und<br />

der Höhe der Schulungsgebühr:<br />

bei Rücktritt innerhalb von 14 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 30 % der<br />

Lehrgangsgebühr<br />

bei Rücktritt 6 bis 0 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50 % der Lehrgangsgebühr<br />

3. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass dem KzK-Münster ein Schaden<br />

nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat das<br />

KzK-Münster nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens.<br />

4. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum<br />

des Poststempels.<br />

V Kündigung nach Maßnahmebeginn:<br />

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des<br />

Poststempels.<br />

2. Eine Kündigung ist jederzeit und fristlos möglich. Der/die Teilnehmer/-in hat die<br />

Lehrgangsgebühr anteilig für die Zeit vom Beginn der Maßnahme bis zur Kündigung zu<br />

entrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der anteiligen Schulungsgebühr<br />

verrechnet. Zusätzlich berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 60% der gekündigten<br />

Anteile. Kann der/die Teilnehmer/-in den Nachweis erbringen, dass dem KzK-Münster ein<br />

Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so<br />

hat das KzK-Münster nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen<br />

Schadens.<br />

VI Zahlungsbedingungen:<br />

1. Bei Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 120 Unterrichtsstunden ist die gesamte<br />

Gebühr vor Maßnahmebeginn fällig.<br />

2. Bei Maßnahmen mit einer Dauer ab 120 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zwei<br />

Zahlungsweisen möglich:<br />

a. Die Gebühren werden im Lastschrifteinzugsverfahren in drei Raten belastet, wobei die<br />

erste Rate vor Beginn, die zweite Rate nach Ablauf eines Drittels und die dritte Rate<br />

nach Ablauf von zwei Dritteln der Schulung fällig werden.<br />

b Die gesamten Gebühren werden vor Maßnahmebeginn gezahlt, dann gewähren wir einen<br />

Rabatt in Höhe von 3%.<br />

3. Auf Antrag kann die Gebühr nach individueller Vereinbarung gezahlt werden.<br />

3. Teilnehmer/-innen, die fällige Gebühren nicht gezahlt haben, können von der Teilnahme<br />

ausgeschlossen werden. Ein Teilnahmeausschluss vor dem 1. Unterrichtstag wirkt wie ein<br />

Rücktritt innerhalb von 6 bis 0 Tagen vor Maßnahmebeginn. Ein Teilnahmeausschluss nach<br />

dem 1. Unterrichtstag wirkt wie ein Kündigung zum Ausschlusstag. Werden im Rahmen von<br />

vereinbarten Ratenzahlungen Zahlungstermine nicht eingehalten, so sind alle noch nicht<br />

gezahlten Gebühren sofort fällig.<br />

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VII Durchführung der Schulungen:<br />

1. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der<br />

Schulungsteilnahme. Anspruch auf ein Zertifikat bei Weiterbildungsmaßnahmen besteht nur<br />

bei einer mindestens 80 prozentigen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.<br />

2. Das KzK-Münster behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge oder<br />

Seminare zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Im Falle der Absage werden bereits<br />

geleistete Zahlungen in vollem Umfang erstattet.<br />

3. Durch unerwartete organisatorische Vorkommnisse können Veränderungen bei Terminen,<br />

Veranstaltungsorten, Gebühren und Einsatz Dozenten und Trainern erforderlich werden.<br />

Hierfür behält sich das KzK-Münster die entsprechenden Änderungen vor. Ausgefallener<br />

Unterricht wird nachgeholt.<br />

VIII Haftung:<br />

Das KzK-Münster haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter<br />

Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

IX Teilnahmeausschluss:<br />

Das KzK-Münster ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B.<br />

Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der <strong>weitere</strong>n Teilnahme<br />

auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens des KzK-Münster bestimmt sich für den<br />

Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter V (2).<br />

X Hausordnung:<br />

Bei Verträgen gilt die Hausordnung des KzK-Münster. Die Ordnung hängt im KzK-Münster<br />

aus. Sie wird auf Wunsch mit der Anmeldebestätigung zugesandt.<br />

XI Copyright: Sämtliche vom KzK-Münster herausgegebene Unterlagen unterliegen dem<br />

Copyright. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Copyright-Inhabers dürfen<br />

diese Unterlagen weder nachgedruckt noch vervielfältigt oder sonst wie zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

XII Datenschutz:<br />

Das KzK-Münster speichert die <strong>per</strong>sonenbezogenen Daten über die Teilnehmer. Die Daten<br />

unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

XIII Gerichtsstand:<br />

Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der<br />

Gerichtsstand der Sitz des KzK-Münster in Münster.<br />

XIV Nebenabreden:<br />

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.<br />

Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser<br />

Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

XV Salvatorische Klausel:<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen<br />

der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der<br />

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft<br />

erweist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser<br />

Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt er nicht die Gültigkeit der<br />

übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist<br />

durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige (Teil-)<br />

Bestimmung zu ersetzen.<br />

KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />

• KzK Münster GmbH • Sitz Münster • HRB 11778 • Amtsgericht Münster • Geschäftsführer Michael Ueing • www.kzk-muenster.de • Seite 11 von 12


Ihr Weg zu uns:<br />

Sie erreichen das KzK-Münster:<br />

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:<br />

Ab Münster Hauptbahnhof in 20 Minuten<br />

Ab MS Hbf mit den Regionalbussen R72 und R73<br />

in 20 Min. Fahrtzeit im ½ Stunden Takt<br />

Abfahrt MS Hbf Bussteig C Richtung Altenberge<br />

Ziel: Haus Uhlenkotten Gewerbegebiet, Haltestelle nach dem<br />

Kreisverkehr<br />

Mit dem PKW: Ab Münster Nord in 5 Minuten<br />

Verlassen Sie die A1 Abfahrt Münster Nord in Richtung<br />

Münster. Biegen Sie an der 1. Ampel links ab. Biegen Sie<br />

anschließend im Kreisverkehr links ab, 3. Ausfahrt und<br />

folgen Sie dem <strong>weitere</strong>n Straßenverlauf. Nach ca. 700m<br />

haben Sie das KzK-Münster erreicht.<br />

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