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weitere Kursinformationen per PDF ... - Meisterschulen

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VII Durchführung der Schulungen:<br />

1. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Teilnahmebescheinigung entsprechend der<br />

Schulungsteilnahme. Anspruch auf ein Zertifikat bei Weiterbildungsmaßnahmen besteht nur<br />

bei einer mindestens 80 prozentigen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.<br />

2. Das KzK-Münster behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge oder<br />

Seminare zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Im Falle der Absage werden bereits<br />

geleistete Zahlungen in vollem Umfang erstattet.<br />

3. Durch unerwartete organisatorische Vorkommnisse können Veränderungen bei Terminen,<br />

Veranstaltungsorten, Gebühren und Einsatz Dozenten und Trainern erforderlich werden.<br />

Hierfür behält sich das KzK-Münster die entsprechenden Änderungen vor. Ausgefallener<br />

Unterricht wird nachgeholt.<br />

VIII Haftung:<br />

Das KzK-Münster haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter<br />

Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

IX Teilnahmeausschluss:<br />

Das KzK-Münster ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B.<br />

Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der <strong>weitere</strong>n Teilnahme<br />

auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens des KzK-Münster bestimmt sich für den<br />

Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter V (2).<br />

X Hausordnung:<br />

Bei Verträgen gilt die Hausordnung des KzK-Münster. Die Ordnung hängt im KzK-Münster<br />

aus. Sie wird auf Wunsch mit der Anmeldebestätigung zugesandt.<br />

XI Copyright: Sämtliche vom KzK-Münster herausgegebene Unterlagen unterliegen dem<br />

Copyright. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Copyright-Inhabers dürfen<br />

diese Unterlagen weder nachgedruckt noch vervielfältigt oder sonst wie zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

XII Datenschutz:<br />

Das KzK-Münster speichert die <strong>per</strong>sonenbezogenen Daten über die Teilnehmer. Die Daten<br />

unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

XIII Gerichtsstand:<br />

Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der<br />

Gerichtsstand der Sitz des KzK-Münster in Münster.<br />

XIV Nebenabreden:<br />

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.<br />

Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser<br />

Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

XV Salvatorische Klausel:<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen<br />

der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der<br />

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft<br />

erweist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser<br />

Auftragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so berührt er nicht die Gültigkeit der<br />

übrigen Bedingungen und Bedingungsteile. Die nicht rechtswirksame (Teil-) Bestimmung ist<br />

durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige (Teil-)<br />

Bestimmung zu ersetzen.<br />

KzK Münster GmbH & Co. KG • Haus Uhlenkotten 24a • 48159 Münster • Sitz Münster • HRA 8881 • Amtsgericht Münster • <strong>per</strong>sönlich haftende Gesellschafterin<br />

• KzK Münster GmbH • Sitz Münster • HRB 11778 • Amtsgericht Münster • Geschäftsführer Michael Ueing • www.kzk-muenster.de • Seite 11 von 12

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