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Untitled - Camping Sutz

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Art. 15 Kehricht<br />

CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Angenommen wird nur Hauskehricht in offiziellen Gebührensäcken oder mit Vignetten<br />

versehen handelübliche 60 und 110 Liter Säcke.<br />

Glas, Metall und Grünabfälle sind in die bereitgestellten Spezial­Container zu entsorgen. Das<br />

Entsorgungsgut darf kein Fremdmaterial enthalten und muss vorgängig zerlegt und sortiert<br />

werden.<br />

Abfall von Um­ und Neubauten, sowie anfallender Abfall von Neugestaltungen der<br />

Gartenanlagen wie z. B. Steine, Erde, Baumstrünke, alte Lebhäge etc. müssen durch den<br />

Mieter oder beauftragte Spezialfirmen entsorgt werden.<br />

Der <strong>Camping</strong>wart bestimmt die Öffnungszeiten der Kehrichtsammelstelle.<br />

Art. 16 Schmutzwasser<br />

Es ist nicht erlaubt, Schmutzwasser in die Schächte der Oberwasserkanalisation zu<br />

entleeren. Sämtliches Schmutzwasser muss in die platzeigene Kanalisationsleitung geleitet<br />

werden.<br />

Der Inhalt von tragbaren Klosetts muss in die dafür bestimmten Ausgüsse in der<br />

Toilettenanlage geleert werden<br />

Art. 17 Waschen von Fahrzeugen<br />

Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal verboten.<br />

Art. 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden<br />

Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem <strong>Camping</strong>wart oder dessen Mitarbeiter<br />

unverzüglich zu melden.<br />

Art. 19 Haftung<br />

Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen als Grundeigentümerin des <strong>Camping</strong>­<strong>Sutz</strong>, der<br />

<strong>Camping</strong>wart und dessen Mitarbeiter lehnen jede Haftung für nicht selbst verursachte<br />

Schäden auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal ab.<br />

Es ist im Ermessen des Platzmieters, sich gegen alle möglichen Risiken zu versichern.<br />

Art. 20 Ruhe<br />

Nach 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr herrscht allgemeine Ruhe. Unterhaltungen sind so zu führen,<br />

dass die Umgebung nicht gestört wird.<br />

Während der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen<br />

sind lärmige Arbeiten nicht erlaubt<br />

Art. 21 Feuer / Feuerwerk<br />

Offene Feuer und das Abrennen von Feuerwerken sind auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal nicht<br />

erlaubt.

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