Untitled - Camping Sutz
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Art. 15 Kehricht<br />
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Angenommen wird nur Hauskehricht in offiziellen Gebührensäcken oder mit Vignetten<br />
versehen handelübliche 60 und 110 Liter Säcke.<br />
Glas, Metall und Grünabfälle sind in die bereitgestellten SpezialContainer zu entsorgen. Das<br />
Entsorgungsgut darf kein Fremdmaterial enthalten und muss vorgängig zerlegt und sortiert<br />
werden.<br />
Abfall von Um und Neubauten, sowie anfallender Abfall von Neugestaltungen der<br />
Gartenanlagen wie z. B. Steine, Erde, Baumstrünke, alte Lebhäge etc. müssen durch den<br />
Mieter oder beauftragte Spezialfirmen entsorgt werden.<br />
Der <strong>Camping</strong>wart bestimmt die Öffnungszeiten der Kehrichtsammelstelle.<br />
Art. 16 Schmutzwasser<br />
Es ist nicht erlaubt, Schmutzwasser in die Schächte der Oberwasserkanalisation zu<br />
entleeren. Sämtliches Schmutzwasser muss in die platzeigene Kanalisationsleitung geleitet<br />
werden.<br />
Der Inhalt von tragbaren Klosetts muss in die dafür bestimmten Ausgüsse in der<br />
Toilettenanlage geleert werden<br />
Art. 17 Waschen von Fahrzeugen<br />
Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal verboten.<br />
Art. 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden<br />
Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem <strong>Camping</strong>wart oder dessen Mitarbeiter<br />
unverzüglich zu melden.<br />
Art. 19 Haftung<br />
Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen als Grundeigentümerin des <strong>Camping</strong><strong>Sutz</strong>, der<br />
<strong>Camping</strong>wart und dessen Mitarbeiter lehnen jede Haftung für nicht selbst verursachte<br />
Schäden auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal ab.<br />
Es ist im Ermessen des Platzmieters, sich gegen alle möglichen Risiken zu versichern.<br />
Art. 20 Ruhe<br />
Nach 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr herrscht allgemeine Ruhe. Unterhaltungen sind so zu führen,<br />
dass die Umgebung nicht gestört wird.<br />
Während der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen<br />
sind lärmige Arbeiten nicht erlaubt<br />
Art. 21 Feuer / Feuerwerk<br />
Offene Feuer und das Abrennen von Feuerwerken sind auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal nicht<br />
erlaubt.