Untitled - Camping Sutz
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CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
IN I NH H A L T SV S VE ER RZ ZE E IC I CH HN NIS I S<br />
Art. 1 Allgemeine Bestimmungen ................................................................................... 4<br />
Art. 2 Gültigkeit............................................................................................................... 4<br />
Art. 3 <strong>Camping</strong>wart......................................................................................................... 4<br />
Art. 4 Saisonbeginn........................................................................................................ 4<br />
Art. 5 Mietvertrag............................................................................................................ 4<br />
Art. 6 Mietdauer.............................................................................................................. 4<br />
Art. 7 Platzmiete............................................................................................................. 5<br />
Art. 8 Kaution ................................................................................................................. 5<br />
Art . 9 Nebenkosten......................................................................................................... 5<br />
Art . 10 Besucher .............................................................................................................. 5<br />
Art . 11 Untervermietung ................................................................................................... 5<br />
Art . 12 Kündigung............................................................................................................. 5<br />
Art . 13 Handänderung ...................................................................................................... 5<br />
Art . 14 Wegweisung/Zwangsräumung.............................................................................. 6<br />
Art . 15 Kehricht ................................................................................................................ 6<br />
Art . 16 Schmutzwasser..................................................................................................... 6<br />
Art . 17 Waschen von Fahrzeugen .................................................................................... 6<br />
Art . 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden.................................................... 6<br />
Art . 19 Haftung................................................................................................................. 7<br />
Art . 20 Ruhe..................................................................................................................... 7<br />
Art . 21 Feuer/Feuerwerk................................................................................................... 7<br />
Art . 22 Parkieren von Fahrzeugen.................................................................................... 7<br />
Art . 23 Höchstgeschwindigkeit.......................................................................................... 7<br />
Art . 24 Sicherheit.............................................................................................................. 7<br />
Art . 25 Tiere ..................................................................................................................... 7<br />
Art . 26 Handel und Werbung ............................................................................................ 7
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art . 27 Parzellennutzung .................................................................................................. 8<br />
Art . 28 Parzellenerschliessung ......................................................................................... 8<br />
Art . 29 Frischwasser/Abwasser ........................................................................................ 8<br />
Art . 30 Meteorwasser ....................................................................................................... 8<br />
Art . 31 Leerrohre für Elektro, TV und Telefonanschluss................................................. 8<br />
Art . 32 Fernsehantennen.................................................................................................. 8<br />
Art . 33 Internetanschluss.................................................................................................. 8<br />
Art . 34 Telefonanschluss.................................................................................................. 8<br />
Art . 35 Feuerstellen.......................................................................................................... 8<br />
Art . 36 Bäume .................................................................................................................. 9<br />
Art . 37 Pflanzungen.......................................................................................................... 9<br />
Art . 38 Einzäunungen Allgemein ...................................................................................... 9<br />
Art . 39 Einzäunungen gegenüber Nachbarparzellen ........................................................ 9<br />
Art . 40 Einzäunungen gegenüber Strassen und allgemeinen Plätzen .............................. 9<br />
Art . 41 Einzäunungen gegenüber allgemeinen Einrichtungen........................................... 9<br />
Art . 42 Gebäudeart........................................................................................................... 9<br />
Art . 43 Gebäudehöhe....................................................................................................... 9<br />
Art . 44 Mauerwerk jeglicher Art ........................................................................................ 9<br />
Art. 45 Ausnutzung der Parzellengrösse .......................................................................... 10<br />
Art. 46 Grenzabstände ..................................................................................................... 10<br />
Art. 47 Platzgestaltung /Pflege ......................................................................................... 10<br />
Art. 48 Bausperre ............................................................................................................. 10<br />
Art. 49 Kontrollen/Betreten der Mietparzellen ................................................................... 10
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art. 1 Allgemeine Bestimmungen<br />
Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen ist Eigentümerin und Betreiberin des <strong>Camping</strong><strong>Sutz</strong> am<br />
Bielersee. Die vorliegende <strong>Camping</strong>Ordnung hat zum Ziel, übergeordnete Gesetze und<br />
Verordnungen durch minimale eigene Vorschriften zu ergänzen um das Zusammenleben zu<br />
vereinfachen und einen geordneten <strong>Camping</strong>betrieb zu gewährleisten.<br />
Ein angenehmes Freizeitumfeld kann aber auch auf dem <strong>Camping</strong><strong>Sutz</strong> nicht reglementiert<br />
werden, sondern basiert wie bei andern Wohngemeinschaften, trotz unterschiedlichen<br />
Lebensformen und Ansichten, auf gegenseitiger Wertschätzung, Rücksichtsnahme und Hilfe.<br />
In Streitfällen und in Angelegenheiten, welche in dieser Ordnung nicht geregelt sind, ist der<br />
Burgerrat der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen zuständig und entscheidet abschliessend.<br />
Art. 2 Gültigkeit<br />
Diese <strong>Camping</strong>Ordnung gilt für das ganze <strong>Camping</strong>areal. Beim Betreten des<br />
<strong>Camping</strong>areals unterzieht sich jeder Benützer und Besucher dieser <strong>Camping</strong>Ordnung.<br />
Diese <strong>Camping</strong>Ordnung tritt ab Februar 2004 in Kraft und ersetzt alle früheren Ausgaben<br />
und Ergänzungen.<br />
Art. 3 <strong>Camping</strong>wart<br />
Der <strong>Camping</strong>wart ist für den allgemeinen <strong>Camping</strong>betrieb zuständig. Den Anweisungen des<br />
<strong>Camping</strong>wartes sowie dessen Mitarbeitern ist strikte zu befolgen.<br />
Art. 4 Saisonbeginn / Saisonende<br />
Der <strong>Camping</strong>platz ist vom 1. April bis 31. Oktober geöffnet. Er kann nicht als fester Wohnsitz<br />
benutzt werden. Ausserhalb der Saison werden die Infrastrukturanlagen geschlossen.<br />
Dienstleistungen wie Strassenunterhalt, Kehricht und Grünzeugabfuhren werden eingestellt.<br />
Wasser, Strom, TV etc. können zu Revisionszwecken ohne Voranmeldung abgestellt<br />
werden. Trotz diesen Einschränkungen hat der Mieter das Recht, seine Mitparzelle auch<br />
ausserhalb der Saison als Erholungsort zu nutzen.<br />
Art. 5 Mietvertrag<br />
Das Mietverhältnis zwischen der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen und dem Mieter eines<br />
Residenzplatzes sowie die zu entrichtenden Gebühren werden separat in einem Mietvertrag<br />
geregelt.<br />
Art. 6 Mietdauer<br />
Erfolgt keine Kündigung auf Ende Saison, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um<br />
eine weitere Saison.<br />
Art. 7 Platzmiete<br />
Die Platzmiete ist vor Saisonbeginn zu bezahlen. Die Rechnung wird dem Mieter im Februar<br />
zugestellt.
Art. 8. Kaution<br />
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages muss eine Kaution von Fr 1000. bezahlt werden.<br />
Dese Kaution dient zur Sicherung offener Forderungen und vorfinanzierten Nebenkosten.<br />
Bei Auflösung des Mietverhältnisses wird eine Abrechnung erstellt. Die Kaution wird mit den<br />
noch offenen Forderungen verrechnet und allfällige Guthaben zinslos zurückerstattet.<br />
Art. 9 Nebenkosten<br />
Die verbrauchsbezogenen Nebenkosten werden auf der nächsten Saisonrechnung<br />
ausgewiesen und verrechnet.<br />
Art. 10 Besucher<br />
Besucher ab 16 Jahren, welche bei einem <strong>Camping</strong>Mieter übernachten, sind verpflichtet,<br />
sich bei der Rezeption einzuschreiben und die Kurtaxen zu bezahlen.<br />
Art. 11 Untervermietung<br />
Die Untervermietung der Mietpartelle und deren Einrichtungen sind nicht erlaubt.<br />
Art. 12 Kündigung<br />
Eine Kündigung ist jeweils auf Ende Saison, den 31. Oktober möglich. Die Kündigung muss<br />
schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Alle Einrichtungen und<br />
Pflanzungen auf der Mietparzelle müssen vom Mieter weggeräumt werden. Die Mietparzelle<br />
ist spätestens am 30. November im Urzustand der Eigentümerin zurück zugegeben.<br />
Art. 13 Handänderungen<br />
Jeder Mieter kann seine Parzelleneinrichtungen an einen Nachmieter verkaufen.<br />
Er ist verpflichtet, vorgängig ein Handänderungsgesuch einzureichen.<br />
Erst wenn mit dem Nachmieter ein neuer Mietvertrag für die folgende Saison abgeschlossen<br />
wurde, kann der Platz übernommen werden. Mit dem Unterzeichen des neuen Mietvertrages<br />
wird eine Anzahlung von 50 % auf die nächste Miete fällig. Eine marchzählige Abrechnung<br />
für die laufende Saison ist Sache der Verkäufer und Käufer.<br />
Art. 14 Wegweisung / Zwangsräumung<br />
Der Burgerrat kann eine sofortige Wegweisung verfügen:<br />
bei Verstoss gegen allgemeine Gesetze und Verordnungen<br />
bei Verstoss gegen die <strong>Camping</strong>Ordnung<br />
bei nicht bezahlen der geschuldeten Mieten und Gebühren.<br />
bei nicht bezahlen berechtigter Forderungen von integrierten <strong>Camping</strong><br />
Dienstleistungsbetriebe Dritter.<br />
bei unkontrollierter Verbreitungs und Verschleppungsgefahr von Unkräutern,<br />
Ungeziefer und Pilzkrankheiten.<br />
Wird der Platz nicht innert 4 Wochen geräumt, erfolgt eine Zwangsräumung auf Kosten der<br />
Mieter. Sämtliche Einrichtungen werden ungeachtet des Zustandes und des Zeitwertes<br />
entsorgt und der Platz wird wie im Urzustand hergerichtet.
Art. 15 Kehricht<br />
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Angenommen wird nur Hauskehricht in offiziellen Gebührensäcken oder mit Vignetten<br />
versehen handelübliche 60 und 110 Liter Säcke.<br />
Glas, Metall und Grünabfälle sind in die bereitgestellten SpezialContainer zu entsorgen. Das<br />
Entsorgungsgut darf kein Fremdmaterial enthalten und muss vorgängig zerlegt und sortiert<br />
werden.<br />
Abfall von Um und Neubauten, sowie anfallender Abfall von Neugestaltungen der<br />
Gartenanlagen wie z. B. Steine, Erde, Baumstrünke, alte Lebhäge etc. müssen durch den<br />
Mieter oder beauftragte Spezialfirmen entsorgt werden.<br />
Der <strong>Camping</strong>wart bestimmt die Öffnungszeiten der Kehrichtsammelstelle.<br />
Art. 16 Schmutzwasser<br />
Es ist nicht erlaubt, Schmutzwasser in die Schächte der Oberwasserkanalisation zu<br />
entleeren. Sämtliches Schmutzwasser muss in die platzeigene Kanalisationsleitung geleitet<br />
werden.<br />
Der Inhalt von tragbaren Klosetts muss in die dafür bestimmten Ausgüsse in der<br />
Toilettenanlage geleert werden<br />
Art. 17 Waschen von Fahrzeugen<br />
Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal verboten.<br />
Art. 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden<br />
Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem <strong>Camping</strong>wart oder dessen Mitarbeiter<br />
unverzüglich zu melden.<br />
Art. 19 Haftung<br />
Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen als Grundeigentümerin des <strong>Camping</strong><strong>Sutz</strong>, der<br />
<strong>Camping</strong>wart und dessen Mitarbeiter lehnen jede Haftung für nicht selbst verursachte<br />
Schäden auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal ab.<br />
Es ist im Ermessen des Platzmieters, sich gegen alle möglichen Risiken zu versichern.<br />
Art. 20 Ruhe<br />
Nach 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr herrscht allgemeine Ruhe. Unterhaltungen sind so zu führen,<br />
dass die Umgebung nicht gestört wird.<br />
Während der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen<br />
sind lärmige Arbeiten nicht erlaubt<br />
Art. 21 Feuer / Feuerwerk<br />
Offene Feuer und das Abrennen von Feuerwerken sind auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal nicht<br />
erlaubt.
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art. 22 Parkieren von Fahrzeugen<br />
Das Parken von Fahrzeugen auf Wegen, Strassen und Freiflächen ist auf dem ganzen<br />
<strong>Camping</strong>areal verboten. Fahrzeuge dürfen nur auf der eigenen Parzelle, oder auf den<br />
offiziellen gebührenpflichtigen Parkplätzen abgestellt werden. Ist eine Mietparzelle kleiner als<br />
100 m 2 , besteht das Anrecht, eine Dauerparkberechtigungskarte für den <strong>Camping</strong>parkplatz<br />
zu kaufen.<br />
Art. 23 Höchstgeschwindigkeit<br />
Auf <strong>Camping</strong>wegen darf nur im Schritttempo gefahren werden (max. 10 km/h).<br />
Diese Einschränkung gilt für alle Verkehrsteilnehmer inkl. Fahrräder, Elektroroller, Skater etc.<br />
Art. 24 Sicherheit<br />
Auf der Mietparzelle dürfen keine brennbaren oder giftigen Stoffe wie zum Beispiel Benzin<br />
Farbverdünner etc. gelagert werden.<br />
Gaseinrichtungen müssen regelmässig kontrolliert und gewartet werden.<br />
Ausglühende Kohlen von Gartengrills und Cheminées müssen überwacht oder mit Wasser<br />
gelöscht werden<br />
Art. 25 Tiere<br />
Tiere werden geduldet wenn sie artgerecht gehalten werden können. Sie dürfen weder den<br />
<strong>Camping</strong>betrieb noch andere Platzmieter stören. Tiere dürfen nicht in die sanitären Anlagen<br />
mitgenommen werden. Tiere dürfen auf dem <strong>Camping</strong>areal nicht frei laufen und<br />
unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.<br />
Art. 26 Handel und Werbung<br />
Die Ausübung jeglicher Berufstätigkeit und das Anerbieten von Waren sind auf dem<br />
<strong>Camping</strong>areal nicht erlaubt.<br />
Art. 27 Parzellennutzung<br />
Auf der Mietparzelle dürfen das eigene Fahrzeug, Wohnwagen, Mobilhome und ähnliche<br />
Fahrnisbauten abgestellt werden.<br />
Art. 28 Parzellenerschliessung<br />
Sämtliche der neu erstellten und der sanierten Mietparzellen haben einen Anschlusspunkt für<br />
Frischwasser, Abwasser, Strom, TV und Telefon auf der Mietparzelle.<br />
Das Verteilnetz ab dem Anschlusspunkt muss durch den Mieter erstellt werden. Die Ver und<br />
Entsorgungsstelle für Strom, Wasser und Abwasser muss auf jeder Parzelle erstellt und<br />
unterhalten werden.<br />
Die Grabarbeiten und das Verlegen der Leitungen auf der Mietparzelle kann der Mieter<br />
selber ausführen oder Unternehmungen beauftragen.
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art. 29 Frischwasser / Abwasser<br />
Vor dem Eindecken der Leitungen muss eine Abnahme durch die von der<br />
<strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte Installationsfirma vorgenommen werden.<br />
Art. 30 Meteorwasser<br />
Sämtliches Meteorwasser von Dächern und Vorplätzen muss auf der Parzelle versickern.<br />
Es darf weder in eine Kanalisationsleitung, Nachbarparzelle oder Strasse geleitet werden.<br />
Art. 31 Leerrohre für Elektro, TV und Telefonanschluss<br />
Alle drei Schutzrohre müssen an einen Ort geführt werden (auch Leerrohre).<br />
Das Elektrozuleitungskabel wird von der durch die <strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte<br />
Installationsfirma angeschlossen. Der Mieter übernimmt die Installationskosten ohne<br />
Material.<br />
Art. 32 Fernsehantennen<br />
Der Fernsehantennenanschluss kann bei der Betreiberfirma der <strong>Camping</strong>antennenanlage<br />
bestellt werden. Der Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />
Das Aufstellen privater Empfangseinrichtungen ist verboten.<br />
Art. 33 Internetanschluss<br />
Auf Wunsch kann ein Internetanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />
Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem separaten Vertrag geregelt.<br />
Art. 34 Telefonanschluss<br />
Auf Wunsch kann ein Telefonanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />
Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />
Art. 35 Feuerstellen<br />
Das Einrichten offener Feuerstellen ist verboten.<br />
Cheminées sind so zu platzieren, dass keine Brandgefahr auf der eigen, wie auch auf der<br />
Nachbarparzelle entsteht.<br />
Art. 36 Bäume<br />
Die max. Baumhöhe beträgt 5 Meter. Die Bäume müssen so geschnitten werden, dass die<br />
Äste weder das Strassenprofil noch die Nachbargrenze überschreiten.<br />
Art. 37 Pflanzungen<br />
Schilf und ähnliche Pflanzen, die sich über das Wurzelwerk unkontrolliert verbreiten, dürfen<br />
nicht gepflanzt werden.
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art. 38 Einzäunungen Allgemein<br />
Für alle Einzäunungen gelten die nachfolgenden Richtlinien:<br />
max. Zaunhöhen: Drahteinzäunung 100 cm<br />
Lebhag 200 cm<br />
HolzSichtschutzwände 180 cm<br />
Nicht erlaubt sind geschlossene Umzäunungen aus Brettern, Schalungstafeln, Glas,<br />
Kunststoffen und ähnlichen Materialien. Das Zugangstor zur Parzelle darf nicht<br />
abgeschlossen werden.<br />
Art. 39 Einzäunungen gegenüber Nachbarparzellen<br />
Die Mietparzelle darf eingezäunt werden. Nach Absprache mit den Parzellennachbarn darf<br />
die Umzäunung gemeinsam auf die Parzellengrenze gestellt werden. Der Unterhalt und die<br />
Pflege werden gemeinsam getragen.<br />
Art. 40 Einzäunungen gegenüber Strassen und allgemeinen Plätzen<br />
Die Umzäunung muss so erstellt und gepflegt werden, dass zu keiner Zeit weder Pflanzen<br />
noch schwenkbare Tore das Grenz oder Strassenprofil überschreiten.<br />
Art. 41 Einzäunungen gegenüber allgemeinen Einrichtungen<br />
An Elektrokästen, Beleuchtungskörper, Hydranten etc. dürfen keine Umzäunungen befestigt<br />
werden. Die Umzäunung muss so erstellt und unterhalten werden, dass die Funktion und die<br />
Zugänglichkeit dieser Einrichtungen zu keiner Zeit gestört ist.<br />
Art. 42 Gebäudeart<br />
Auf die Parzelle dürfen handelsübliche Wohnwagen, Mobilhome, und ähnliche<br />
Fahrnisbauten abgestellt werden. Die Dächer dürfen nicht mit Dachziegeln oder glänzende<br />
und schallenden Materialien wie zum Beispiel verzinkte Bleche gedeckt werden.<br />
Unterkellerungen sowie das Einbauen von Zwischenböden als Lagerraum sind nicht erlaubt.<br />
Art. 43 Gebäudehöhe<br />
Die Gebäudehöhe darf ab dem tiefsten Terrainpunkt gemessen 3.3 Meter nicht<br />
überschreiten.<br />
Art. 44 Mauerwerk jeglicher Art<br />
Ausser für einzelne Abstützsockel dürfen auf der ganzen Parzelle keine Mauerwerke erstellt<br />
werden. Es wird empfohlen, für sämtliche Abstützungen armierte Gartenplatten zu<br />
verwenden.<br />
Art. 45 Ausnutzung der Parzellengrösse<br />
Die fest überdachten Flächen sämtlicher Bauten und Platzeinrichtungen dürfen 40 % der<br />
Parzellengrössen nicht überschreiten.
CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />
Art. 46 Grenzabstände<br />
Die Grenzabstände für alle Mobilheime, Wohnwagen und Fahrnisbauten betragen<br />
mindestens 75 cm. Ist der Dachvorsprung grösser als 25 cm, vergrössert sich der<br />
Grenzabstand dementsprechend.<br />
Art. 47 Platzgestaltung / Pflege<br />
Die übrige Gestaltung des Platzes steht im Ermessen der Mieter. Die Parzelle ist durch den<br />
Mieter sauber zu halten. Rasen und Gartenanlagen sind zu pflegen. Ungepflegte Parzellen<br />
können die Platzkündigung zur Folge haben.<br />
Art. 48 Bausperre<br />
Vom 1. Mai bis 30. September dürfen keine Bauvorhaben und Renovationen ausgeführt<br />
werden.<br />
Notreparaturen während der Bausperre dürfen nur nach Absprache mit dem <strong>Camping</strong>wart<br />
vorgenommen werden.<br />
Art. 49 Kontrollen / Betreten der Mietparzelle<br />
Kontrollen können jederzeit durchgeführt werden.<br />
Das Recht die Mietparzellen jederzeit zu betreten haben:<br />
Der <strong>Camping</strong>wart und seine Mitarbeiter<br />
Vom <strong>Camping</strong>wart beauftragte Drittpersonen<br />
Der Burgerrat der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>Lattrigen<br />
<strong>Sutz</strong>Lattrigen, April 2004<br />
Für die BURGERGEMEINDE SUTZLATTRIGEN:<br />
Beat HofmannWinterberger Hans HofmannGassner<br />
Burgerpräsident Burgerschreiber