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Untitled - Camping Sutz

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CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

IN I NH H A L T SV S VE ER RZ ZE E IC I CH HN NIS I S<br />

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen ................................................................................... 4<br />

Art. 2 Gültigkeit............................................................................................................... 4<br />

Art. 3 <strong>Camping</strong>wart......................................................................................................... 4<br />

Art. 4 Saisonbeginn........................................................................................................ 4<br />

Art. 5 Mietvertrag............................................................................................................ 4<br />

Art. 6 Mietdauer.............................................................................................................. 4<br />

Art. 7 Platzmiete............................................................................................................. 5<br />

Art. 8 Kaution ................................................................................................................. 5<br />

Art . 9 Nebenkosten......................................................................................................... 5<br />

Art . 10 Besucher .............................................................................................................. 5<br />

Art . 11 Untervermietung ................................................................................................... 5<br />

Art . 12 Kündigung............................................................................................................. 5<br />

Art . 13 Handänderung ...................................................................................................... 5<br />

Art . 14 Wegweisung/Zwangsräumung.............................................................................. 6<br />

Art . 15 Kehricht ................................................................................................................ 6<br />

Art . 16 Schmutzwasser..................................................................................................... 6<br />

Art . 17 Waschen von Fahrzeugen .................................................................................... 6<br />

Art . 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden.................................................... 6<br />

Art . 19 Haftung................................................................................................................. 7<br />

Art . 20 Ruhe..................................................................................................................... 7<br />

Art . 21 Feuer/Feuerwerk................................................................................................... 7<br />

Art . 22 Parkieren von Fahrzeugen.................................................................................... 7<br />

Art . 23 Höchstgeschwindigkeit.......................................................................................... 7<br />

Art . 24 Sicherheit.............................................................................................................. 7<br />

Art . 25 Tiere ..................................................................................................................... 7<br />

Art . 26 Handel und Werbung ............................................................................................ 7


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art . 27 Parzellennutzung .................................................................................................. 8<br />

Art . 28 Parzellenerschliessung ......................................................................................... 8<br />

Art . 29 Frischwasser/Abwasser ........................................................................................ 8<br />

Art . 30 Meteorwasser ....................................................................................................... 8<br />

Art . 31 Leerrohre für Elektro­, TV­ und Telefonanschluss................................................. 8<br />

Art . 32 Fernsehantennen.................................................................................................. 8<br />

Art . 33 Internetanschluss.................................................................................................. 8<br />

Art . 34 Telefonanschluss.................................................................................................. 8<br />

Art . 35 Feuerstellen.......................................................................................................... 8<br />

Art . 36 Bäume .................................................................................................................. 9<br />

Art . 37 Pflanzungen.......................................................................................................... 9<br />

Art . 38 Einzäunungen Allgemein ...................................................................................... 9<br />

Art . 39 Einzäunungen gegenüber Nachbarparzellen ........................................................ 9<br />

Art . 40 Einzäunungen gegenüber Strassen und allgemeinen Plätzen .............................. 9<br />

Art . 41 Einzäunungen gegenüber allgemeinen Einrichtungen........................................... 9<br />

Art . 42 Gebäudeart........................................................................................................... 9<br />

Art . 43 Gebäudehöhe....................................................................................................... 9<br />

Art . 44 Mauerwerk jeglicher Art ........................................................................................ 9<br />

Art. 45 Ausnutzung der Parzellengrösse .......................................................................... 10<br />

Art. 46 Grenzabstände ..................................................................................................... 10<br />

Art. 47 Platzgestaltung /Pflege ......................................................................................... 10<br />

Art. 48 Bausperre ............................................................................................................. 10<br />

Art. 49 Kontrollen/Betreten der Mietparzellen ................................................................... 10


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen<br />

Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen ist Eigentümerin und Betreiberin des <strong>Camping</strong>­<strong>Sutz</strong> am<br />

Bielersee. Die vorliegende <strong>Camping</strong>­Ordnung hat zum Ziel, übergeordnete Gesetze und<br />

Verordnungen durch minimale eigene Vorschriften zu ergänzen um das Zusammenleben zu<br />

vereinfachen und einen geordneten <strong>Camping</strong>betrieb zu gewährleisten.<br />

Ein angenehmes Freizeitumfeld kann aber auch auf dem <strong>Camping</strong>­<strong>Sutz</strong> nicht reglementiert<br />

werden, sondern basiert wie bei andern Wohngemeinschaften, trotz unterschiedlichen<br />

Lebensformen und Ansichten, auf gegenseitiger Wertschätzung, Rücksichtsnahme und Hilfe.<br />

In Streitfällen und in Angelegenheiten, welche in dieser Ordnung nicht geregelt sind, ist der<br />

Burgerrat der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen zuständig und entscheidet abschliessend.<br />

Art. 2 Gültigkeit<br />

Diese <strong>Camping</strong>­Ordnung gilt für das ganze <strong>Camping</strong>areal. Beim Betreten des<br />

<strong>Camping</strong>areals unterzieht sich jeder Benützer und Besucher dieser <strong>Camping</strong>­Ordnung.<br />

Diese <strong>Camping</strong>­Ordnung tritt ab Februar 2004 in Kraft und ersetzt alle früheren Ausgaben<br />

und Ergänzungen.<br />

Art. 3 <strong>Camping</strong>wart<br />

Der <strong>Camping</strong>wart ist für den allgemeinen <strong>Camping</strong>betrieb zuständig. Den Anweisungen des<br />

<strong>Camping</strong>wartes sowie dessen Mitarbeitern ist strikte zu befolgen.<br />

Art. 4 Saisonbeginn / Saisonende<br />

Der <strong>Camping</strong>platz ist vom 1. April bis 31. Oktober geöffnet. Er kann nicht als fester Wohnsitz<br />

benutzt werden. Ausserhalb der Saison werden die Infrastrukturanlagen geschlossen.<br />

Dienstleistungen wie Strassenunterhalt, Kehricht­ und Grünzeugabfuhren werden eingestellt.<br />

Wasser, Strom, TV etc. können zu Revisionszwecken ohne Voranmeldung abgestellt<br />

werden. Trotz diesen Einschränkungen hat der Mieter das Recht, seine Mitparzelle auch<br />

ausserhalb der Saison als Erholungsort zu nutzen.<br />

Art. 5 Mietvertrag<br />

Das Mietverhältnis zwischen der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen und dem Mieter eines<br />

Residenzplatzes sowie die zu entrichtenden Gebühren werden separat in einem Mietvertrag<br />

geregelt.<br />

Art. 6 Mietdauer<br />

Erfolgt keine Kündigung auf Ende Saison, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um<br />

eine weitere Saison.<br />

Art. 7 Platzmiete<br />

Die Platzmiete ist vor Saisonbeginn zu bezahlen. Die Rechnung wird dem Mieter im Februar<br />

zugestellt.


Art. 8. Kaution<br />

CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages muss eine Kaution von Fr 1000.­ bezahlt werden.<br />

Dese Kaution dient zur Sicherung offener Forderungen und vorfinanzierten Nebenkosten.<br />

Bei Auflösung des Mietverhältnisses wird eine Abrechnung erstellt. Die Kaution wird mit den<br />

noch offenen Forderungen verrechnet und allfällige Guthaben zinslos zurückerstattet.<br />

Art. 9 Nebenkosten<br />

Die verbrauchsbezogenen Nebenkosten werden auf der nächsten Saisonrechnung<br />

ausgewiesen und verrechnet.<br />

Art. 10 Besucher<br />

Besucher ab 16 Jahren, welche bei einem <strong>Camping</strong>­Mieter übernachten, sind verpflichtet,<br />

sich bei der Rezeption einzuschreiben und die Kurtaxen zu bezahlen.<br />

Art. 11 Untervermietung<br />

Die Untervermietung der Mietpartelle und deren Einrichtungen sind nicht erlaubt.<br />

Art. 12 Kündigung<br />

Eine Kündigung ist jeweils auf Ende Saison, den 31. Oktober möglich. Die Kündigung muss<br />

schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Alle Einrichtungen und<br />

Pflanzungen auf der Mietparzelle müssen vom Mieter weggeräumt werden. Die Mietparzelle<br />

ist spätestens am 30. November im Urzustand der Eigentümerin zurück zugegeben.<br />

Art. 13 Handänderungen<br />

Jeder Mieter kann seine Parzelleneinrichtungen an einen Nachmieter verkaufen.<br />

Er ist verpflichtet, vorgängig ein Handänderungsgesuch einzureichen.<br />

Erst wenn mit dem Nachmieter ein neuer Mietvertrag für die folgende Saison abgeschlossen<br />

wurde, kann der Platz übernommen werden. Mit dem Unterzeichen des neuen Mietvertrages<br />

wird eine Anzahlung von 50 % auf die nächste Miete fällig. Eine marchzählige Abrechnung<br />

für die laufende Saison ist Sache der Verkäufer und Käufer.<br />

Art. 14 Wegweisung / Zwangsräumung<br />

Der Burgerrat kann eine sofortige Wegweisung verfügen:<br />

­ bei Verstoss gegen allgemeine Gesetze und Verordnungen<br />

­ bei Verstoss gegen die <strong>Camping</strong>­Ordnung<br />

­ bei nicht bezahlen der geschuldeten Mieten und Gebühren.<br />

­ bei nicht bezahlen berechtigter Forderungen von integrierten <strong>Camping</strong>­<br />

Dienstleistungsbetriebe Dritter.<br />

­ bei unkontrollierter Verbreitungs­ und Verschleppungsgefahr von Unkräutern,<br />

Ungeziefer und Pilzkrankheiten.<br />

Wird der Platz nicht innert 4 Wochen geräumt, erfolgt eine Zwangsräumung auf Kosten der<br />

Mieter. Sämtliche Einrichtungen werden ungeachtet des Zustandes und des Zeitwertes<br />

entsorgt und der Platz wird wie im Urzustand hergerichtet.


Art. 15 Kehricht<br />

CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Angenommen wird nur Hauskehricht in offiziellen Gebührensäcken oder mit Vignetten<br />

versehen handelübliche 60 und 110 Liter Säcke.<br />

Glas, Metall und Grünabfälle sind in die bereitgestellten Spezial­Container zu entsorgen. Das<br />

Entsorgungsgut darf kein Fremdmaterial enthalten und muss vorgängig zerlegt und sortiert<br />

werden.<br />

Abfall von Um­ und Neubauten, sowie anfallender Abfall von Neugestaltungen der<br />

Gartenanlagen wie z. B. Steine, Erde, Baumstrünke, alte Lebhäge etc. müssen durch den<br />

Mieter oder beauftragte Spezialfirmen entsorgt werden.<br />

Der <strong>Camping</strong>wart bestimmt die Öffnungszeiten der Kehrichtsammelstelle.<br />

Art. 16 Schmutzwasser<br />

Es ist nicht erlaubt, Schmutzwasser in die Schächte der Oberwasserkanalisation zu<br />

entleeren. Sämtliches Schmutzwasser muss in die platzeigene Kanalisationsleitung geleitet<br />

werden.<br />

Der Inhalt von tragbaren Klosetts muss in die dafür bestimmten Ausgüsse in der<br />

Toilettenanlage geleert werden<br />

Art. 17 Waschen von Fahrzeugen<br />

Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal verboten.<br />

Art. 18 Besondere Vorkommnisse, Diebstahl, Schäden<br />

Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem <strong>Camping</strong>wart oder dessen Mitarbeiter<br />

unverzüglich zu melden.<br />

Art. 19 Haftung<br />

Die Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen als Grundeigentümerin des <strong>Camping</strong>­<strong>Sutz</strong>, der<br />

<strong>Camping</strong>wart und dessen Mitarbeiter lehnen jede Haftung für nicht selbst verursachte<br />

Schäden auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal ab.<br />

Es ist im Ermessen des Platzmieters, sich gegen alle möglichen Risiken zu versichern.<br />

Art. 20 Ruhe<br />

Nach 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr herrscht allgemeine Ruhe. Unterhaltungen sind so zu führen,<br />

dass die Umgebung nicht gestört wird.<br />

Während der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen<br />

sind lärmige Arbeiten nicht erlaubt<br />

Art. 21 Feuer / Feuerwerk<br />

Offene Feuer und das Abrennen von Feuerwerken sind auf dem ganzen <strong>Camping</strong>areal nicht<br />

erlaubt.


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 22 Parkieren von Fahrzeugen<br />

Das Parken von Fahrzeugen auf Wegen, Strassen und Freiflächen ist auf dem ganzen<br />

<strong>Camping</strong>areal verboten. Fahrzeuge dürfen nur auf der eigenen Parzelle, oder auf den<br />

offiziellen gebührenpflichtigen Parkplätzen abgestellt werden. Ist eine Mietparzelle kleiner als<br />

100 m 2 , besteht das Anrecht, eine Dauerparkberechtigungskarte für den <strong>Camping</strong>parkplatz<br />

zu kaufen.<br />

Art. 23 Höchstgeschwindigkeit<br />

Auf <strong>Camping</strong>wegen darf nur im Schritttempo gefahren werden (max. 10 km/h).<br />

Diese Einschränkung gilt für alle Verkehrsteilnehmer inkl. Fahrräder, Elektroroller, Skater etc.<br />

Art. 24 Sicherheit<br />

Auf der Mietparzelle dürfen keine brennbaren oder giftigen Stoffe wie zum Beispiel Benzin<br />

Farbverdünner etc. gelagert werden.<br />

Gaseinrichtungen müssen regelmässig kontrolliert und gewartet werden.<br />

Ausglühende Kohlen von Gartengrills und Cheminées müssen überwacht oder mit Wasser<br />

gelöscht werden<br />

Art. 25 Tiere<br />

Tiere werden geduldet wenn sie artgerecht gehalten werden können. Sie dürfen weder den<br />

<strong>Camping</strong>betrieb noch andere Platzmieter stören. Tiere dürfen nicht in die sanitären Anlagen<br />

mitgenommen werden. Tiere dürfen auf dem <strong>Camping</strong>areal nicht frei laufen und<br />

unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.<br />

Art. 26 Handel und Werbung<br />

Die Ausübung jeglicher Berufstätigkeit und das Anerbieten von Waren sind auf dem<br />

<strong>Camping</strong>areal nicht erlaubt.<br />

Art. 27 Parzellennutzung<br />

Auf der Mietparzelle dürfen das eigene Fahrzeug, Wohnwagen, Mobilhome und ähnliche<br />

Fahrnisbauten abgestellt werden.<br />

Art. 28 Parzellenerschliessung<br />

Sämtliche der neu erstellten und der sanierten Mietparzellen haben einen Anschlusspunkt für<br />

Frischwasser, Abwasser, Strom, TV und Telefon auf der Mietparzelle.<br />

Das Verteilnetz ab dem Anschlusspunkt muss durch den Mieter erstellt werden. Die Ver­ und<br />

Entsorgungsstelle für Strom, Wasser und Abwasser muss auf jeder Parzelle erstellt und<br />

unterhalten werden.<br />

Die Grabarbeiten und das Verlegen der Leitungen auf der Mietparzelle kann der Mieter<br />

selber ausführen oder Unternehmungen beauftragen.


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 29 Frischwasser / Abwasser<br />

Vor dem Eindecken der Leitungen muss eine Abnahme durch die von der<br />

<strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte Installationsfirma vorgenommen werden.<br />

Art. 30 Meteorwasser<br />

Sämtliches Meteorwasser von Dächern und Vorplätzen muss auf der Parzelle versickern.<br />

Es darf weder in eine Kanalisationsleitung, Nachbarparzelle oder Strasse geleitet werden.<br />

Art. 31 Leerrohre für Elektro­, TV­ und Telefonanschluss<br />

Alle drei Schutzrohre müssen an einen Ort geführt werden (auch Leerrohre).<br />

Das Elektrozuleitungskabel wird von der durch die <strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte<br />

Installationsfirma angeschlossen. Der Mieter übernimmt die Installationskosten ohne<br />

Material.<br />

Art. 32 Fernsehantennen<br />

Der Fernsehantennenanschluss kann bei der Betreiberfirma der <strong>Camping</strong>antennenanlage<br />

bestellt werden. Der Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />

Das Aufstellen privater Empfangseinrichtungen ist verboten.<br />

Art. 33 Internetanschluss<br />

Auf Wunsch kann ein Internetanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />

Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem separaten Vertrag geregelt.<br />

Art. 34 Telefonanschluss<br />

Auf Wunsch kann ein Telefonanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />

Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />

Art. 35 Feuerstellen<br />

Das Einrichten offener Feuerstellen ist verboten.<br />

Cheminées sind so zu platzieren, dass keine Brandgefahr auf der eigen, wie auch auf der<br />

Nachbarparzelle entsteht.<br />

Art. 36 Bäume<br />

Die max. Baumhöhe beträgt 5 Meter. Die Bäume müssen so geschnitten werden, dass die<br />

Äste weder das Strassenprofil noch die Nachbargrenze überschreiten.<br />

Art. 37 Pflanzungen<br />

Schilf und ähnliche Pflanzen, die sich über das Wurzelwerk unkontrolliert verbreiten, dürfen<br />

nicht gepflanzt werden.


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 38 Einzäunungen Allgemein<br />

Für alle Einzäunungen gelten die nachfolgenden Richtlinien:<br />

max. Zaunhöhen: Drahteinzäunung 100 cm<br />

Lebhag 200 cm<br />

Holz­Sichtschutzwände 180 cm<br />

Nicht erlaubt sind geschlossene Umzäunungen aus Brettern, Schalungstafeln, Glas,<br />

Kunststoffen und ähnlichen Materialien. Das Zugangstor zur Parzelle darf nicht<br />

abgeschlossen werden.<br />

Art. 39 Einzäunungen gegenüber Nachbarparzellen<br />

Die Mietparzelle darf eingezäunt werden. Nach Absprache mit den Parzellennachbarn darf<br />

die Umzäunung gemeinsam auf die Parzellengrenze gestellt werden. Der Unterhalt und die<br />

Pflege werden gemeinsam getragen.<br />

Art. 40 Einzäunungen gegenüber Strassen und allgemeinen Plätzen<br />

Die Umzäunung muss so erstellt und gepflegt werden, dass zu keiner Zeit weder Pflanzen<br />

noch schwenkbare Tore das Grenz­ oder Strassenprofil überschreiten.<br />

Art. 41 Einzäunungen gegenüber allgemeinen Einrichtungen<br />

An Elektrokästen, Beleuchtungskörper, Hydranten etc. dürfen keine Umzäunungen befestigt<br />

werden. Die Umzäunung muss so erstellt und unterhalten werden, dass die Funktion und die<br />

Zugänglichkeit dieser Einrichtungen zu keiner Zeit gestört ist.<br />

Art. 42 Gebäudeart<br />

Auf die Parzelle dürfen handelsübliche Wohnwagen, Mobilhome, und ähnliche<br />

Fahrnisbauten abgestellt werden. Die Dächer dürfen nicht mit Dachziegeln oder glänzende<br />

und schallenden Materialien wie zum Beispiel verzinkte Bleche gedeckt werden.<br />

Unterkellerungen sowie das Einbauen von Zwischenböden als Lagerraum sind nicht erlaubt.<br />

Art. 43 Gebäudehöhe<br />

Die Gebäudehöhe darf ab dem tiefsten Terrainpunkt gemessen 3.3 Meter nicht<br />

überschreiten.<br />

Art. 44 Mauerwerk jeglicher Art<br />

Ausser für einzelne Abstützsockel dürfen auf der ganzen Parzelle keine Mauerwerke erstellt<br />

werden. Es wird empfohlen, für sämtliche Abstützungen armierte Gartenplatten zu<br />

verwenden.<br />

Art. 45 Ausnutzung der Parzellengrösse<br />

Die fest überdachten Flächen sämtlicher Bauten und Platzeinrichtungen dürfen 40 % der<br />

Parzellengrössen nicht überschreiten.


CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 46 Grenzabstände<br />

Die Grenzabstände für alle Mobilheime, Wohnwagen und Fahrnisbauten betragen<br />

mindestens 75 cm. Ist der Dachvorsprung grösser als 25 cm, vergrössert sich der<br />

Grenzabstand dementsprechend.<br />

Art. 47 Platzgestaltung / Pflege<br />

Die übrige Gestaltung des Platzes steht im Ermessen der Mieter. Die Parzelle ist durch den<br />

Mieter sauber zu halten. Rasen­ und Gartenanlagen sind zu pflegen. Ungepflegte Parzellen<br />

können die Platzkündigung zur Folge haben.<br />

Art. 48 Bausperre<br />

Vom 1. Mai bis 30. September dürfen keine Bauvorhaben und Renovationen ausgeführt<br />

werden.<br />

Notreparaturen während der Bausperre dürfen nur nach Absprache mit dem <strong>Camping</strong>wart<br />

vorgenommen werden.<br />

Art. 49 Kontrollen / Betreten der Mietparzelle<br />

Kontrollen können jederzeit durchgeführt werden.<br />

Das Recht die Mietparzellen jederzeit zu betreten haben:<br />

­ Der <strong>Camping</strong>wart und seine Mitarbeiter<br />

­ Vom <strong>Camping</strong>wart beauftragte Drittpersonen<br />

­ Der Burgerrat der Burgergemeinde <strong>Sutz</strong>­Lattrigen<br />

<strong>Sutz</strong>­Lattrigen, April 2004<br />

Für die BURGERGEMEINDE SUTZ­LATTRIGEN:<br />

Beat Hofmann­Winterberger Hans Hofmann­Gassner<br />

Burgerpräsident Burgerschreiber

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