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Untitled - Camping Sutz

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CAMPING-ORDNUNG DER BURGERGEMEINDE SUTZ-LATTRIGEN<br />

Art. 29 Frischwasser / Abwasser<br />

Vor dem Eindecken der Leitungen muss eine Abnahme durch die von der<br />

<strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte Installationsfirma vorgenommen werden.<br />

Art. 30 Meteorwasser<br />

Sämtliches Meteorwasser von Dächern und Vorplätzen muss auf der Parzelle versickern.<br />

Es darf weder in eine Kanalisationsleitung, Nachbarparzelle oder Strasse geleitet werden.<br />

Art. 31 Leerrohre für Elektro­, TV­ und Telefonanschluss<br />

Alle drei Schutzrohre müssen an einen Ort geführt werden (auch Leerrohre).<br />

Das Elektrozuleitungskabel wird von der durch die <strong>Camping</strong>verwaltung bestimmte<br />

Installationsfirma angeschlossen. Der Mieter übernimmt die Installationskosten ohne<br />

Material.<br />

Art. 32 Fernsehantennen<br />

Der Fernsehantennenanschluss kann bei der Betreiberfirma der <strong>Camping</strong>antennenanlage<br />

bestellt werden. Der Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />

Das Aufstellen privater Empfangseinrichtungen ist verboten.<br />

Art. 33 Internetanschluss<br />

Auf Wunsch kann ein Internetanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />

Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem separaten Vertrag geregelt.<br />

Art. 34 Telefonanschluss<br />

Auf Wunsch kann ein Telefonanschluss bei der <strong>Camping</strong>verwaltung bestellt werden. Der<br />

Anschluss ist gebührenpflichtig und wird in einem sep. Vertrag geregelt.<br />

Art. 35 Feuerstellen<br />

Das Einrichten offener Feuerstellen ist verboten.<br />

Cheminées sind so zu platzieren, dass keine Brandgefahr auf der eigen, wie auch auf der<br />

Nachbarparzelle entsteht.<br />

Art. 36 Bäume<br />

Die max. Baumhöhe beträgt 5 Meter. Die Bäume müssen so geschnitten werden, dass die<br />

Äste weder das Strassenprofil noch die Nachbargrenze überschreiten.<br />

Art. 37 Pflanzungen<br />

Schilf und ähnliche Pflanzen, die sich über das Wurzelwerk unkontrolliert verbreiten, dürfen<br />

nicht gepflanzt werden.

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