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Ordnungswidrigkeiten<br />
Verw<strong>ar</strong>nung<br />
Die Verw<strong>ar</strong>nung ist die mildeste Form der Ahndung bei<br />
einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Sie ist<br />
nur bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgesehen,<br />
z. B.:<br />
• Beim Überschreiten der zulässigen P<strong>ar</strong>kzeit<br />
• Kein Abblendlicht bei Regen, Schnee oder Nebel<br />
• Ausweispapiere vergessen<br />
Das Verw<strong>ar</strong>nungsgeld reicht von 5-35 Euro, je nach Verstoß.<br />
Verw<strong>ar</strong>nungen d<strong>ar</strong>f die Polizei aussprechen, aber auch<br />
Hilfspolizisten, Politessen und Beauftragte der Verwaltungsbehörden.<br />
Verw<strong>ar</strong>nen können sie mündlich in Form einer<br />
Ermahnung. Diese kostet nichts. Allerdings sollte man nicht<br />
widersprechen, denn die schriftliche Ermahnung kostet<br />
etwas. Entweder erhält man eine Zahlungsaufforderung oder<br />
eine Mitteilung an der Windschutzscheibe seines Autos.<br />
Wenn Sie ein Verw<strong>ar</strong>nungsgeld nicht bezahlen, wird ein<br />
Bußgeldverfahren eingeleitet, und es entstehen damit weitere<br />
Kosten. Wegen einer Verw<strong>ar</strong>nung erfolgt keine Eintragung<br />
im Verkehrszentralregister – es gibt also keine Punkte in der<br />
Flensburger K<strong>ar</strong>tei.<br />
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