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Ordnungswidrigkeiten<br />

Verw<strong>ar</strong>nung<br />

Die Verw<strong>ar</strong>nung ist die mildeste Form der Ahndung bei<br />

einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Sie ist<br />

nur bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgesehen,<br />

z. B.:<br />

• Beim Überschreiten der zulässigen P<strong>ar</strong>kzeit<br />

• Kein Abblendlicht bei Regen, Schnee oder Nebel<br />

• Ausweispapiere vergessen<br />

Das Verw<strong>ar</strong>nungsgeld reicht von 5-35 Euro, je nach Verstoß.<br />

Verw<strong>ar</strong>nungen d<strong>ar</strong>f die Polizei aussprechen, aber auch<br />

Hilfspolizisten, Politessen und Beauftragte der Verwaltungsbehörden.<br />

Verw<strong>ar</strong>nen können sie mündlich in Form einer<br />

Ermahnung. Diese kostet nichts. Allerdings sollte man nicht<br />

widersprechen, denn die schriftliche Ermahnung kostet<br />

etwas. Entweder erhält man eine Zahlungsaufforderung oder<br />

eine Mitteilung an der Windschutzscheibe seines Autos.<br />

Wenn Sie ein Verw<strong>ar</strong>nungsgeld nicht bezahlen, wird ein<br />

Bußgeldverfahren eingeleitet, und es entstehen damit weitere<br />

Kosten. Wegen einer Verw<strong>ar</strong>nung erfolgt keine Eintragung<br />

im Verkehrszentralregister – es gibt also keine Punkte in der<br />

Flensburger K<strong>ar</strong>tei.<br />

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