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Seitenstreifen-Mitbenutzung auf Autobahnen<br />

Seit Janu<strong>ar</strong> 2002 gibt es drei neue Verkehrszeichen, die dem<br />

Autofahrer die zulässige und vorgeschriebene Benutzung<br />

des Seitenstreifens anzeigen. Mit Seitenstreifen ist der<br />

Standstreifen von Autobahnen gemeint, der als Fahrstreifen<br />

benutzt werden muss (!), wenn das entsprechende Schild<br />

gezeigt wird.<br />

Zeichen 223.1 ordnet an, den Standstreifen wie<br />

einen rechten Fahrstreifen zu benutzen. Dies<br />

soll durch ein Zusatzschild „Seitenstreifen<br />

befahren“ unterstützt werden.<br />

Zeichen 223.2 hebt die Anordnung wieder auf.<br />

Ab diesem Zeichen ist der Seitenstreifen wieder<br />

ein normaler Standstreifen, der frei bleiben<br />

muss.<br />

Zeichen 223.3 ordnet die Räumung des<br />

Seitenstreifens an. Der Autofahrer muss wieder<br />

nach links auf den regulären rechten<br />

Fahrstreifen wechseln.<br />

Bei mehr als zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung zeigen<br />

die Zeichen 223.1 bis 223.3 Pfeile entsprechend der Anzahl<br />

der Fahrstreifen.<br />

Die Freigabe des Seitenstreifens erfolgt nur, wenn die Autobahn<br />

überdurchschnittlich st<strong>ar</strong>k belastet ist und es häufig zu<br />

Staus kommt. Die Hindernisfreiheit des Seitenstreifens muss<br />

vor und während der Freigabe sicher gestellt sein und überwacht<br />

werden.<br />

Achtung: Das zeitweise Benutzen des Seitenstreifens auf<br />

Autobahnen ist nur in Verbindung mit den neuen Verkehrszeichen<br />

erlaubt (§ 41 StVO). Ohne diese ist das Befahren<br />

durch den fließenden Verkehr weiterhin ausdrücklich verboten.<br />

Kraftfahrer, die dagegen verstoßen, riskieren zwei<br />

Punkte in Flensburg und 50 Euro Geldstrafe.

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