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Seitenstreifen-Mitbenutzung auf Autobahnen<br />
Seit Janu<strong>ar</strong> 2002 gibt es drei neue Verkehrszeichen, die dem<br />
Autofahrer die zulässige und vorgeschriebene Benutzung<br />
des Seitenstreifens anzeigen. Mit Seitenstreifen ist der<br />
Standstreifen von Autobahnen gemeint, der als Fahrstreifen<br />
benutzt werden muss (!), wenn das entsprechende Schild<br />
gezeigt wird.<br />
Zeichen 223.1 ordnet an, den Standstreifen wie<br />
einen rechten Fahrstreifen zu benutzen. Dies<br />
soll durch ein Zusatzschild „Seitenstreifen<br />
befahren“ unterstützt werden.<br />
Zeichen 223.2 hebt die Anordnung wieder auf.<br />
Ab diesem Zeichen ist der Seitenstreifen wieder<br />
ein normaler Standstreifen, der frei bleiben<br />
muss.<br />
Zeichen 223.3 ordnet die Räumung des<br />
Seitenstreifens an. Der Autofahrer muss wieder<br />
nach links auf den regulären rechten<br />
Fahrstreifen wechseln.<br />
Bei mehr als zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung zeigen<br />
die Zeichen 223.1 bis 223.3 Pfeile entsprechend der Anzahl<br />
der Fahrstreifen.<br />
Die Freigabe des Seitenstreifens erfolgt nur, wenn die Autobahn<br />
überdurchschnittlich st<strong>ar</strong>k belastet ist und es häufig zu<br />
Staus kommt. Die Hindernisfreiheit des Seitenstreifens muss<br />
vor und während der Freigabe sicher gestellt sein und überwacht<br />
werden.<br />
Achtung: Das zeitweise Benutzen des Seitenstreifens auf<br />
Autobahnen ist nur in Verbindung mit den neuen Verkehrszeichen<br />
erlaubt (§ 41 StVO). Ohne diese ist das Befahren<br />
durch den fließenden Verkehr weiterhin ausdrücklich verboten.<br />
Kraftfahrer, die dagegen verstoßen, riskieren zwei<br />
Punkte in Flensburg und 50 Euro Geldstrafe.