Download - ar-web | Andreas Runge | Schriesheim
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Die Einstufung in die jeweilige Schadstoffgruppe erfolgt nach<br />
den Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren.<br />
Bei Fahrzeugscheinen, die bis zum 30. September 2005<br />
ausgestellt wurden: die letzten beiden Ziffern der „Schlüsselnummer<br />
zu 1“. Bei der Zulassungsbescheinigung 1, die seit<br />
dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wird: die letzten beiden<br />
Ziffern der „Schlüsselnummer in 14.1“. Die Einstufung können<br />
Fahrzeughalter unter www.adac.de/plaketten herausfinden.<br />
Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsbehörden und<br />
überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt<br />
werden kann.<br />
Beschilderung der Umweltzonen:<br />
Radfahrer<br />
§ 2 Abs. 4 StVO<br />
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander<br />
dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht<br />
behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die<br />
jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241<br />
gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie<br />
benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen,<br />
wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht<br />
behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten<br />
fortbewegt werden.<br />
Regelübertretungen kosten 15 Euro, werden andere<br />
behindert 20 Euro oder g<strong>ar</strong> gefährdet 25 Euro.<br />
36<br />
Zeichen 270.1: Zeichen 270.2:<br />
Beginn Verkehrsverbots- Ende der Verkehrszone<br />
mit Zusatzzeichen verbotszone<br />
237 240 241