Amtlicher Teil - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 2 - Ausgabe 16/2012<br />
Aktuelles aus dem Rathaus<br />
Bürgerinformation zur<br />
Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
mit dieser 1. Bürgerinformation möchte ich Sie über die bevorstehende Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
informieren und versuchen, Antworten auf offene Fragen zu geben. Mit der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
beabsichtigt die Landesregierung, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verwaltungskraft der<br />
Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz zu verbessern.<br />
Die vorgesehenen Gebietsänderungen auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz richten sich nach<br />
dem 1. Landesgesetz über die Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010.<br />
Das 1. Landesgesetz, das die Grundlagen der Kommunal- und Verwaltungsreform beinhaltet, geht davon aus, dass in der Regel nur verbandsfreie<br />
Gemeinden mit mindestens 10.000 und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit,<br />
Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Nur Gemeinden mit dieser Mindestgröße sind lt. Gesetzgeber in der Lage,<br />
auch in Zukunft die eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben fachlich fundiert und wirtschaftlich wahrzunehmen.<br />
Während das Landesgesetz einerseits einen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden/<strong>Verbandsgemeinde</strong>n per Gesetz und letztendlich unter<br />
Zwang ermöglicht, wird andererseits den betroffenen Kommunen aber auch ein freiwilliger Zusammenschluss angeboten. Diese Freiwilligkeitsphase<br />
endet am 30.06.2012. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss ist das Land Rheinland-Pfalz bereit, diesen Zusammenschluss finanziell<br />
zu fördern. Die wirtschaftlichen Aspekte eines Zusammenschlusses werden in einem folgenden Informationsteil näher erläutert. Zusammenschlüsse<br />
von Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nur mit benachbarten Gemeinden<br />
oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n desselben Landkreises erfolgen.<br />
Im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase will das Land die aus Gründen des Gemeinwohls erforderliche und nicht auf freiwilliger Basis zustande<br />
gekommenen Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n nach Maßgabe des 1. Landesgesetzes über die<br />
Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gesetzlich regeln (= Zwangsfusion).<br />
Von der landesgesetzlichen Regelung ist auch die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> mit rund 9.400 Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar<br />
betroffen.<br />
Grundsätzlich haben sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Februar 2011 mit überwältigender Mehrheit für<br />
die wirtschaftliche und politische Eigenständigkeit unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> ausgesprochen, was ich als Bürgermeister auch als politischen<br />
Auftrag der Bürgerschaft gesehen habe. Daher bin ich lange für diesen Bürgerwillen eingetreten und habe diesen auch gegenüber dem Land mit<br />
Vehemenz vertreten. Die Landesregierung hat jedoch in den von mir geführten Gesprächen nicht zu erkennen gegeben, dass der Bürgerwille eine<br />
Auswirkung oder gar ein Umdenken hinsichtlich des geplanten Reformvorhabens „Kommunal- und Verwaltungsreform“ hat. Die wirtschaftliche<br />
und politische Eigenständigkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> hat in den Augen der Landesregierung leider keine Zukunft.<br />
Somit soll sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> nach dem Willen des Gesetzgebers einen geeigneten Fusionspartner suchen. Nach den Vorgaben<br />
des Landesgesetzgebers soll dieser innerhalb desselben Landkreises liegen, womit nur die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim als<br />
einziger Nachbar im gleichen Landkreis Mainz-Bingen in Frage kommt.<br />
Diese gesetzliche Vorgabe entspricht auch dem Ergebnis der vorgenannten Bürgerbeteiligung vom Februar 2011. Mehrheitlicher Wunschpartner<br />
einer Fusion der Bürger unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim, falls die wirtschaftliche und politische<br />
Eigenständigkeit nicht bewahrt werden kann. Das Votum für den Nachbarn Nierstein-Oppenheim ist mit über 70 % der Stimmen überwältigend<br />
und eindeutig ausgefallen.<br />
In der zeitlichen Folge hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Nierstein-Oppenheim mit Beschluss vom 07.06.2011 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />
die Aufnahme von Gesprächen über eine mögliche Fusion auf Augenhöhe angeboten. Nach langen, schweren und intensiven Diskussionen der<br />
politisch Verantwortlichen im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> hat dieser das Gesprächsangebot am 8. November 2011 mehrheitlich angenommen.<br />
Diese Gespräche wurden am 28.11.2011 aufgenommen, über deren Ergebnisse ich Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten<br />
Wochen hier im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> und auch persönlich auf einer Informationsveranstaltung am 10. Mai 2012 um<br />
19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus <strong>Guntersblum</strong> informieren möchte.<br />
Ihr Bürgermeister Michael Stork