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Amtlicher Teil - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 2 - Ausgabe 16/2012<br />

Aktuelles aus dem Rathaus<br />

Bürgerinformation zur<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

mit dieser 1. Bürgerinformation möchte ich Sie über die bevorstehende Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

informieren und versuchen, Antworten auf offene Fragen zu geben. Mit der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

beabsichtigt die Landesregierung, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verwaltungskraft der<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz zu verbessern.<br />

Die vorgesehenen Gebietsänderungen auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in Rheinland-Pfalz richten sich nach<br />

dem 1. Landesgesetz über die Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010.<br />

Das 1. Landesgesetz, das die Grundlagen der Kommunal- und Verwaltungsreform beinhaltet, geht davon aus, dass in der Regel nur verbandsfreie<br />

Gemeinden mit mindestens 10.000 und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit,<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Nur Gemeinden mit dieser Mindestgröße sind lt. Gesetzgeber in der Lage,<br />

auch in Zukunft die eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben fachlich fundiert und wirtschaftlich wahrzunehmen.<br />

Während das Landesgesetz einerseits einen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden/<strong>Verbandsgemeinde</strong>n per Gesetz und letztendlich unter<br />

Zwang ermöglicht, wird andererseits den betroffenen Kommunen aber auch ein freiwilliger Zusammenschluss angeboten. Diese Freiwilligkeitsphase<br />

endet am 30.06.2012. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss ist das Land Rheinland-Pfalz bereit, diesen Zusammenschluss finanziell<br />

zu fördern. Die wirtschaftlichen Aspekte eines Zusammenschlusses werden in einem folgenden Informationsteil näher erläutert. Zusammenschlüsse<br />

von Gemeinden oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nur mit benachbarten Gemeinden<br />

oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>n desselben Landkreises erfolgen.<br />

Im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase will das Land die aus Gründen des Gemeinwohls erforderliche und nicht auf freiwilliger Basis zustande<br />

gekommenen Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n nach Maßgabe des 1. Landesgesetzes über die<br />

Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gesetzlich regeln (= Zwangsfusion).<br />

Von der landesgesetzlichen Regelung ist auch die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> mit rund 9.400 Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar<br />

betroffen.<br />

Grundsätzlich haben sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Februar 2011 mit überwältigender Mehrheit für<br />

die wirtschaftliche und politische Eigenständigkeit unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> ausgesprochen, was ich als Bürgermeister auch als politischen<br />

Auftrag der Bürgerschaft gesehen habe. Daher bin ich lange für diesen Bürgerwillen eingetreten und habe diesen auch gegenüber dem Land mit<br />

Vehemenz vertreten. Die Landesregierung hat jedoch in den von mir geführten Gesprächen nicht zu erkennen gegeben, dass der Bürgerwille eine<br />

Auswirkung oder gar ein Umdenken hinsichtlich des geplanten Reformvorhabens „Kommunal- und Verwaltungsreform“ hat. Die wirtschaftliche<br />

und politische Eigenständigkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> hat in den Augen der Landesregierung leider keine Zukunft.<br />

Somit soll sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> nach dem Willen des Gesetzgebers einen geeigneten Fusionspartner suchen. Nach den Vorgaben<br />

des Landesgesetzgebers soll dieser innerhalb desselben Landkreises liegen, womit nur die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim als<br />

einziger Nachbar im gleichen Landkreis Mainz-Bingen in Frage kommt.<br />

Diese gesetzliche Vorgabe entspricht auch dem Ergebnis der vorgenannten Bürgerbeteiligung vom Februar 2011. Mehrheitlicher Wunschpartner<br />

einer Fusion der Bürger unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim, falls die wirtschaftliche und politische<br />

Eigenständigkeit nicht bewahrt werden kann. Das Votum für den Nachbarn Nierstein-Oppenheim ist mit über 70 % der Stimmen überwältigend<br />

und eindeutig ausgefallen.<br />

In der zeitlichen Folge hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Nierstein-Oppenheim mit Beschluss vom 07.06.2011 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

die Aufnahme von Gesprächen über eine mögliche Fusion auf Augenhöhe angeboten. Nach langen, schweren und intensiven Diskussionen der<br />

politisch Verantwortlichen im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Guntersblum</strong> hat dieser das Gesprächsangebot am 8. November 2011 mehrheitlich angenommen.<br />

Diese Gespräche wurden am 28.11.2011 aufgenommen, über deren Ergebnisse ich Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten<br />

Wochen hier im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> und auch persönlich auf einer Informationsveranstaltung am 10. Mai 2012 um<br />

19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus <strong>Guntersblum</strong> informieren möchte.<br />

Ihr Bürgermeister Michael Stork

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