Arbeitsgemeinschaft Architektur + Design Reichardt Architekten ...
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3 Grünanlagen<br />
Gewerbe<br />
Anordnung / Lage<br />
Die nachstehenden Regeln über die<br />
Anordung und Lage sind abgestellt auf die<br />
Zone 1 und 2, gelten jedoch auch sinngemäß<br />
für Zone 3.<br />
Bepflanzung<br />
30 % der Grundstücksfläche sind zu begrünen,<br />
entweder<br />
- als Geländebegrünung, vorwiegend<br />
zum rückwärtigen Nachbarn, um<br />
große zusammenhängende Grünflächen<br />
zu erzeugen, im Bereich des<br />
Ringgrabens,<br />
- als Dachbegrünung,<br />
Im Bereich der Stichstraßen muss ein 3 m<br />
breiter Vorgartenbereich flächendeckend<br />
bepflanzt werden.<br />
Fassadenbegrünung<br />
Die Fassadenbegrünung wird mit einem<br />
auf 25 % reduzierten Anteil auf die 30 %<br />
angerechnet.<br />
Gewässer<br />
Die Entwässerung des sauberen<br />
Niederschlagswassers aller in Zone 2<br />
(Randbereich der Ausschüttung) liegenden<br />
Grundstücke erfolgt in den umlaufenden<br />
Ringgraben.<br />
Alle Eigentümer sind zur Wartung und<br />
Pflege des Gewässers verpflichtet.<br />
Stellplätze<br />
3 Stellplätze werden von je einem Baum<br />
überstellt. Die Baumpflanzung auf den<br />
privaten Stellplatzanlagen erfolgt mit<br />
Großgehölzen, wie z. B. Quercus robur<br />
(Stieleiche). Der Stammumfang muss<br />
mindestens 20-25 cm betragen. Auf einem<br />
Grundstück ist nur eine Baumsorte zugelassen.<br />
20<br />
<strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Architektur</strong> + <strong>Design</strong><br />
<strong>Reichardt</strong> <strong>Architekten</strong><br />
agiplan<br />
Aktiengesellschaft