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2.Halbjahr 2010 Kursprogramm - in Kleve

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Zustimmung der VHS gebührenfrei möglich.<br />

Wenn Sie unsicher s<strong>in</strong>d, welcher Kurs sich am<br />

besten für Sie eignet, lassen Sie sich von den<br />

Fachbereichsleiter/-<strong>in</strong>nen vor der Anmeldung<br />

beraten. Nutzen Sie hierzu unsere Beratungstage<br />

oder vere<strong>in</strong>baren Sie e<strong>in</strong>en Beratungsterm<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Erstattung der Gebühren kann nicht<br />

erfolgen, wenn Sie nach diesen Fristen<br />

den Kurs nicht regelmäßig besuchen können<br />

oder aus persönlichen Gründen abbrechen<br />

müssen.<br />

Absage von Veranstaltungen und<br />

Unterrichtsausfall<br />

Veranstaltungen können nur durchgeführt werden,<br />

wenn die vorgeschriebene M<strong>in</strong>destteilnahmezahl<br />

erreicht wird, die <strong>in</strong> den Organisationsdaten<br />

zu jeder Veranstaltung ausgewiesen ist.<br />

Sollte die M<strong>in</strong>destteilnahmezahl kurz vor<br />

Beg<strong>in</strong>n des Kurses nicht erreicht werden,<br />

bemühen wir uns, Sie kurzfristig schriftlich<br />

oder telefonisch zu <strong>in</strong>formieren. Anders verhält<br />

es sich bei Veranstaltungen mit im Programmheft<br />

ausgewiesenem Anmeldeschluss. Nach<br />

Ablauf dieses Term<strong>in</strong>s sagen wir bei Nichterreichen<br />

der M<strong>in</strong>desteilnahmezahl die Veranstaltung<br />

schriftlich oder telefonisch ab. Kommt<br />

e<strong>in</strong>e Veranstaltung nicht zustande, erstatten<br />

wir Ihnen bereits bezahlte Gebühren <strong>in</strong> voller<br />

Höhe oder lösen E<strong>in</strong>zugsermächtigungen nicht<br />

e<strong>in</strong>. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die<br />

Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/<br />

Unterrichtsstunden auch anteilig, wenn e<strong>in</strong>e<br />

Veranstaltung aus dem gleichen Grunde nicht<br />

ordnungsgemäß zu Ende geführt wird. Hat die<br />

VHS die Gründe nicht zu vertreten, erstatten<br />

wir die Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/Unterrichtsstunden<br />

bis auf e<strong>in</strong>e Verwaltungsgebühr<br />

von 5,– €. Bitte haben Sie Verständnis<br />

dafür, dass wir bei der Absage von<br />

Veranstaltungen über diese Erstattungen h<strong>in</strong>aus<br />

ke<strong>in</strong>e Haftung übernehmen können.<br />

Fallen während e<strong>in</strong>es Semesters Unterrichtse<strong>in</strong>heiten<br />

aus, so bemüht sich die VHS, Sie<br />

schriftlich oder telefonisch zu <strong>in</strong>formieren. Dies<br />

ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Anmeldekarten<br />

gut leserlich ausfüllen und uns bei<br />

Laufende Aktualisierung des Programms im Internet unter: www.vhs-kleve.de<br />

Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer<br />

rechtzeitig <strong>in</strong>formieren. Bitte haben Sie Verständnis,<br />

dass auch Dozent<strong>in</strong>nen und Dozenten<br />

sehr kurzfristig erkranken oder verh<strong>in</strong>dert<br />

se<strong>in</strong> können. In solchen Fällen <strong>in</strong>formieren wir<br />

Sie am Unterrichtsort durch Aushang.<br />

Teilnehmende können sich auch im Internet<br />

unter www.vhs-kleve.de unter E<strong>in</strong>gabe ihrer<br />

Kursnummer über e<strong>in</strong>en möglichen Unterrichtsausfall<br />

<strong>in</strong>formieren.<br />

Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />

Die VHS stellt auf Wunsch Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />

aus. Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Teilnahmebesche<strong>in</strong>igung<br />

ist die regelmäßige Teilnahme<br />

an den Veranstaltungen e<strong>in</strong>es Kurses. Die<br />

Teilnahme- oder Leistungsbesche<strong>in</strong>igungen<br />

können gegen Zahlung e<strong>in</strong>er Verwaltungsgebühr<br />

von 2,50 € bei der Geschäftstelle der VHS<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> angefordert werden. Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen<br />

für Sem<strong>in</strong>are nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz<br />

und für Lehr<br />

gänge des Zweiten Bildungswegs s<strong>in</strong>d gebührenfrei.<br />

Beglaubigungen von bei der VHS <strong>Kleve</strong><br />

erworbenen Zeugnissen s<strong>in</strong>d gebührenfrei. Für<br />

Zweitschriften von Zeugnissen und Zertifikaten<br />

wird e<strong>in</strong>e Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.<br />

Hausordnung<br />

Die VHS verfügt <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> über e<strong>in</strong> eigenes<br />

Nichtraucher-Haus mit rollstuhlgerechten E<strong>in</strong>gängen.<br />

Die Hausordnung ist von allen Besucher<strong>in</strong>nen<br />

und Besuchern zu beachten. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus genießt die VHS Gastrecht <strong>in</strong> den<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen ihrer Träger. Deren<br />

Hausordnungen haben auch für die VHS Gültigkeit,<br />

dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für das grundsätzliche<br />

Rauchverbot.<br />

Haftung<br />

Haftung kann die VHS <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei H<strong>in</strong>sicht<br />

übernehmen, <strong>in</strong>sbesondere nicht bei Diebstahl,<br />

bei Unfällen und Verlust von Kleidungsstücken<br />

oder von <strong>in</strong> Kleidungsstücken aufbewahrten<br />

Gegenständen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen<br />

der VHS, <strong>in</strong>sbesondere Exkursionen,<br />

Studienreisen und Wanderungen,<br />

geschieht auf eigene Gefahr.<br />

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