Sitzung vom 20.11.2007 - Gemeinde Tux
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Sitzung vom 20.11.2007 - Gemeinde Tux
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P r o t o k o l l<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Dienstag, den 20. November 2007 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />
des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (38. <strong>Sitzung</strong>).<br />
Beginn: 20 Uhr Ende: 22 Uhr 30<br />
Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler FE<br />
Bgm.Stv. Franz Erler<br />
Josef Anfang<br />
Alois Erler<br />
Brigitte Egger, für Franz Erler, 605<br />
Maria Geisler, 188, für Konrad Fankhauser<br />
Elisabeth Geisler<br />
Paul Geisler<br />
Simon Grubauer<br />
Christian Kofler<br />
Alfred Pertl<br />
Karl Stock<br />
Marion Stock<br />
Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.9.2007<br />
2) Vorlage der Niederschrift des Überprüfungsausschusses <strong>vom</strong> 30.10.2007<br />
3) Vorlage und Beschlussfassung:<br />
a) Entwurf Müllabfuhrordnung<br />
b) Abfallgebührenordnung<br />
c) Vergabe der Biomüllabfuhr ab 1.12.2007<br />
4) Steuern und Abgaben: Festsetzung der Hebesätze, Gebühren und Entgelte sowie sonstigen Einnahmen<br />
mit Wirkung ab 1.1.2008 sowie Festsetzung der Waldaufseherumlage<br />
5) Freiwillige Feuerwehr <strong>Tux</strong>: Vorlage der Abrechnung Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Lanersbach<br />
und Vorlage Anbote LAST-Fahrzeug<br />
6) Raumordnung: Änderung des Raumordnungskonzeptes u. zw. im Bereich der<br />
a) Gste. 603/4-5-6 (neu - Fam. Geisler, Winterhaus)<br />
b) Gste. 1317/2 u. 1324/4 (best. Bebauung - Fam. Bacher und Mariacher, Juns)<br />
7) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes u. zw. im Bereich des/der<br />
a) Gste. 1692 und 1698 in Sonderfläche Tiefgarage (Klaus Dengg und Elisabeth Schrempf,<br />
Hintertux)<br />
b) Gst. 184/1 in Tourismusgebiet (Ergänzungswidmung - Hotel Eden)<br />
c) Gst. 1541/4 in Tourismusgebiet (Ergänzungswidmung - Hotel Klausnerhof)<br />
d) Gst. 1717/16 in Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstelle (Hermann Tipotsch, Hintertux)<br />
e) Gste. .155 und 231/4 in Freiland (Rückwidmung - Fam. Tipotsch, Reuttenhof)<br />
f) Gst. .187/16 in Sonderfläche S1 - Jausenstation mit bes. Nutzung des OG. (Erweiterung der<br />
best. Widmung - Fam. Geisler, Christler)<br />
g) Gste. 1317/2 und 1318 in L landwirtschaftliches Mischgebiet (Peter Bacher, Juns)
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
8) Straßen und Wege: Vorlage der Protokolle - Wegausschuss <strong>vom</strong> 29.10.2007 und Bauausschuss<br />
<strong>vom</strong> 24.10.2007 betreffend Grundtausch Öffentliches Gut Hohenhausgasse Gp. 1771 und Martin<br />
Klausner, Klausnerhof<br />
9) Vorlage des Protokolls des Kulturausschusses <strong>vom</strong> 31.10.2007<br />
10) Berichte des Bürgermeisters<br />
11) Anfrage Karl Stock – Schneeräumung (a) und Rechnungen DI. Knoll für Planungsleitungen<br />
Vorderlanersbach (b) (Anträge und Allfälliges)<br />
Zu Punkt 1)<br />
E r l e d i g u n g :<br />
Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.9.2007 wird genehmigt. GV. Josef Anfang enthält sich bei Punkt 6)<br />
der Stimme, GR. Simon Grubauer stimmt der Formulierung des Punktes 6) nicht zu.<br />
Das oa. Protokoll wird dahin ergänzt, dass GR. Simon Grubauer während des Tagesordnungspunktes<br />
8) die <strong>Sitzung</strong> verlassen hat.<br />
Brigitte Egger und Maria Geisler nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil sie bei dieser <strong>Sitzung</strong><br />
nicht anwesend waren.<br />
Zu Punkt 2)<br />
Am 30.10.2007 fand eine <strong>Sitzung</strong> des Überprüfungsausschusses statt.<br />
Die Niederschrift hierüber wird <strong>vom</strong> Bürgermeister vorgetragen und <strong>vom</strong> Vorsitzenden GR. Paul<br />
Geisler dazu ergänzend berichtet.<br />
Überprüft wurden die Bar- und Hauptkasse (Kassenbestandsaufnahme) sowie stichprobenartig die<br />
Belege. Es gab keine Beanstandung.<br />
Besprochen wurden die Ausgabenüberschreitungen in Höhe € 119.382,39 (diese wären von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
noch zu beschließen) und die offenen Abgabenbeträge über € 111.809,89 (sind einzumahnen).<br />
Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass im Bereich des Gästemeldewesens mehr als 77 % aller<br />
Meldescheine „online“ erfasst werden.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die aufgelisteten Überschreitungen mit Stichtag 30.10.2007 werden einstimmig genehmigt, die Bedeckung<br />
ist durch Umschichtungen bzw. Einsparungen auf anderen Haushaltsstellen gesichert.<br />
Der Kassaprüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 3)<br />
Im Zuge der Umstellung der Müllabfuhr auf das Verwiegesystem wurden entsprechend dem am<br />
16.8.2007 gefassten Grundsatzbeschluss die Müllabfuhr- und Abfallgebührenordnungen überarbeitet.<br />
Die <strong>vom</strong> Müllausschuss zusammen mit Abfallberater Steinberger ausgearbeiteten Entwürfe wurden<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes vorgeprüft und die Änderungen eingearbeitet, sodass<br />
diese nun beschlussreif sind und nach Genehmigung des Landes mit Wirksamkeit 1.1.2008 in Kraft<br />
treten können.<br />
a) - Erlassung Müllabfuhrordnung:
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Aufgrund des § 15 Abs. 1 und 2 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990 in der Fassung LGBl.<br />
Nr. 44/2003 erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> (einstimmige Beschlussfassung) auf Grundlage<br />
des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses <strong>vom</strong> <strong>20.11.2007</strong> folgende<br />
Müllabfuhrordnung:<br />
§1 - Allgemeine Grundsätze<br />
1. Der gesamte im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> anfallende Hausmüll und Sperrmüll ist durch die<br />
öffentliche Müllabfuhr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu entsorgen.<br />
2. Nicht der Entsorgungspflicht unterliegen<br />
a) betriebliche Abfälle, die einer Verwertung zugeführt oder in einer Anlage des Betriebsinhabers<br />
zulässigerweise behandelt oder abgelagert werden,<br />
b) gefährliche Abfälle und<br />
c) solche Abfälle, die auf einem Grundstück des Inhabers der Abfälle kompostiert werden.<br />
§2 - Begriffsbestimmungen<br />
1. Hausmüll sind alle nicht gefährlichen Siedlungsabfälle im Sinne des § 2 Abs. 4 Zif. 2 des<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes. Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und andere<br />
Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten<br />
Haushalten ähnlich sind.<br />
2. Sperrmüll ist jener Hausmüll, der wegen seiner Größe oder Form nicht in den für die Sammlung<br />
des Hausmülls auf den einzelnen Grundstücken bestimmten Müllbehälter eingebracht werden<br />
kann.<br />
3. Bioabfälle sind alle kompostierbaren Abfälle, welche üblicherweise in der Küche und im Garten<br />
eines Haushaltes anfallen, sowie die betrieblichen Abfälle gleicher Art.<br />
4. Betriebliche Abfälle sind alle dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz unterliegenden Abfälle mit<br />
Ausnahme des Hausmülls.<br />
§ 3 - Abfuhrbereich<br />
1. Der Abfuhrbereich (Abholpflichtbereich) für Restmüll umfasst alle mit Wohn- und Gewerbeobjekten<br />
verbauten Grundstücke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>. Das gilt nicht für jene Grundstücke (siehe Abs. 2), bei<br />
denen aufgrund ihrer Lage die Abholung nur mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand<br />
möglich wäre.<br />
2. Die Abfuhr erfolgt wöchentlich einmal von den nachstehend angeführten, an der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche liegenden Plätzen.<br />
a) Hintertux: Gletscherbahn, Weitentalbach, Hotel Neuhintertux, Hintertuxerhof, Mehrzweckgebäude,<br />
Alpenhof, Zuhaus Fernerblick<br />
b) Madseit: Kernstall (HNr. 699) - Straßenseite, Hotel Bergland, Cafe Sepp, Lexnerstall -<br />
Straßenseite, Abzweigung Weg Inneraue<br />
c) Juns: Mühlau, Wohnbau Juns II, Hotel Eden, Boderhäusl - vis a vis Haus Hochland,<br />
Kaskessel, Abzweigung Junsweg - Landesstraße, Kehre altes Greut - Junsweg, Oberjuns -<br />
Brand, Innerklausboden - Brücke Abzweigung Ludwigshof<br />
d) Lanersbach: Burgschrofen, Waldbodenbrücke, Hotel Central, nordöstl. Eingang Friedhof,<br />
Unterdorf - Nähe Feuerwehrhaus, Unterneuraut, Häuslbachl, Zufahrt Lanersbacherhof,<br />
Villa Edelweiß unterhalb der Landesstraße<br />
e) Auen: Einfahrt Schule, Einfahrt Grünwald, Tirolerhof, Parkplatz Haus Schneiderau<br />
f) Vorderlanersbach: Rieplerhof - Materialseilbahn, Testgasse, Niklasbrücke, Tennishalle<br />
(Playarena), Sägemoos<br />
g) Zette: Kurve Erlzettweg, vor HNr. 117, Umgebung Wiesenheim - Boderzette<br />
h) Berg: Abzweigung Barmerbauer, Riedlkurve, Michaln, Prantal<br />
i) Schöneben: Sauer, Siegter, Olpererblick, Geislhöfe (alle 2 Wochen)
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
j) Gemais: Gemaisweg - Eggerkurve, Abzweigung Christlerhof, Kehre Christlerstall<br />
k) Außerrettenbach: Röthelbach-Fußgehersteig b. Schotterwerk, Hoserbrücke, Außertal,<br />
Neue Tankstelle<br />
3. Nicht unter die Abholpflicht fallen nachfolgend aufgezählte Grundstücke. Der Restmüll ist zu der<br />
jeweils am Ende des Absatzes angeführten Sammelstelle zu bringen:<br />
HNr. 33 / Molin; HNr. 34 / Kranzach; HNr. 200 / Dr. Fiegl Albert; HNr. 217 / Tinhofer Monika;<br />
HNr. 554 / altes Boderhaus<br />
Der Restmüllsack dieser angeführten Objekte kann in die dafür vorgesehenen Container am Recyclinghof<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> eingebracht werden. Diese Container sind versperrt, die Eigentümer der<br />
angeführten Objekte erhalten hierzu von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einen Schlüssel.<br />
§ 4 - Müllbehälter<br />
1. Die Sammlung des Restmülls darf ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen<br />
(Müll-Festbehälter entsprechend der NORM EN 840) erfolgen.<br />
2. Eine Sammlung des Restmülls in Restmüllsäcken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> darf ausschließlich in<br />
Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> erfolgen und diese müssen beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Tux</strong> in den dafür vorgesehen Restmüllbehälter eingebracht werden (betrifft § 3 Abs.3).<br />
Die Abgabe ist ausschließlich an den (jeweils verlautbarten) Öffnungstagen des Recyclinghofes<br />
möglich.<br />
3. Für die Restmüllsammlung können ausschließlich folgende Größen verwendet werden:<br />
Müllbehälter 80, 120, 240, 770, 1100 Liter<br />
4. Für die Sammlung von Bioabfällen (kompostierbaren Abfällen) sind folgende Behältnisse<br />
zu verwenden:<br />
a) für private Haushalte die in der <strong>Gemeinde</strong> erhältlichen 10-Liter-Bioabfallsäcke mit der Aufschrift<br />
„BIO-ABFALL Umweltzone Zillertal“, welche im in der <strong>Gemeinde</strong> erhältlichen grünen<br />
Biomüllbehälter (10-l oder 25-l) zur Abfuhr bereitzustellen sind.<br />
b) in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie in anderen Gewerbebetrieben und<br />
Wohnanlagen (ab 5 Wohnungen) Festbehälter aus Kunststoff mit 120 Litern Inhalt.<br />
5. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen pro Jahr (Grundvorschreibung) und Einwohner<br />
beträgt:<br />
a) beim Restmüll für Haushalte mit<br />
1 Person 30 kg 100%<br />
2 Personen 60 kg 200%<br />
3 Personen 82 kg 275%<br />
4 Personen 97 kg 325%<br />
5 Personen 112 kg 375%<br />
6 Personen 127 kg 425%<br />
b) bei Beherbergungsbetrieben für jeweils 360 Gästenächtigungen (<strong>vom</strong> Vorjahr) 30 kg. Die Abrechnung<br />
erfolgt jedenfalls nach tatsächlichen Nächtigungen.<br />
c) bei Restaurants, Cafes, Imbissstuben und Betriebe mit Verabreichung<br />
von Speisen und Ausschank von Getränken<br />
je 4 Sitzplätze 30 kg<br />
d) beim Biomüll / kompostierbaren Abfall für Haushalte pro Woche mit<br />
1 Person 3 Liter 100%<br />
2 Personen 6 Liter 200%<br />
3 Personen 8 Liter 267%<br />
4 Personen 10 Liter 317%<br />
5 Personen 11 Liter 367%<br />
6 Personen 13 Liter 417%
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6. Gewerbetriebe und alle anderen, in § 3 Abs. 3 der Abfallgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
angeführten Gebührenpflichtigen, bei denen Hausmüll anfällt, haben die für die Bemessung<br />
des Grundbetrages erforderlichen Daten, insbesondere Art und Jahresmenge, mittels hiefür<br />
vorgesehenen Formblattes jeweils bis 1. November des laufenden Jahres für das Folgejahr an<br />
die <strong>Gemeinde</strong> bekannt zu geben.<br />
Wenn für die Folgejahre bis zu obgenanntem Stichtag keine weitere Meldung erstattet wird,<br />
geht die <strong>Gemeinde</strong> davon aus, dass das Mindestbehälterbehältervolumen unverändert geblieben<br />
ist und erfolgt die Vorschreibung aufgrund der letztübermittelten Daten.<br />
Als Grundlage für die Vorschreibung des Mindestbehältervolumens werden jedenfalls 50 %<br />
des vorjährigen Müllaufkommens festgesetzt.<br />
Jede Änderung, welche die Bemessung des Grundbetrages beeinflusst, ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>vom</strong><br />
Abgabenpflichtigen unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben.<br />
Wenn in Einzelfällen nachgewiesen werden kann, dass das vorgeschriebene Mindestbehälter-<br />
volumen zu hoch bemessen ist, kann bei der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich mit entsprechender Begründung<br />
des Mindestbehältervolumens für das nächstfolgende Jahr angesucht werden.<br />
7. Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Freizeitwohnsitze) beträgt das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen:<br />
beim Restmüll:<br />
bis 100 m² 60 kg im Abfuhrbereich<br />
360 Liter (6 Restmüllsäcke) pro Jahr außerhalb <strong>vom</strong> Abfuhrbereich<br />
über 100 m² 100 kg im Abfuhrbereich<br />
600 Liter (10 Restmüllsäcke) pro Jahr außerhalb <strong>vom</strong> Abfuhrbereich<br />
8. Der Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte des Pflichtabholungsbereiches hat sowohl<br />
für den Restmüll als auch für den Biomüll die erforderlichen Behältnisse von der <strong>Gemeinde</strong><br />
gegen Kostenersatz oder privat zu erwerben. Für den Restmüll sind dies die Festbehälter oder<br />
Restmüllsäcke, für den Biomüll die vorerwähnten Behältnisse.<br />
9. Die Bioabfallsäcke sind in mit „Bioabfall“ gekennzeichneten Behältnissen am Abfuhrtag<br />
bereitzustellen.<br />
Die nach § 4 Abs. 4 lit. b 120-l Behältnisse werden mittels elektronischer Erfassung identifiziert<br />
und verwogen und nach tatsächlichem Gewicht von der <strong>Gemeinde</strong> verrechnet.<br />
10. Die Säcke für den biogenen Abfall (mit der Aufschrift „BIO Abfall Umwelt-Zone Zillertal“) werden<br />
nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 lit. a von der <strong>Gemeinde</strong> nach öffentlicher Ankündigung ausgegeben.<br />
Bei Mehranfall von Bioabfall müssen weitere Säcke bei der <strong>Gemeinde</strong> erworben werden, widrigenfalls<br />
besteht kein Anspruch auf Abholung.<br />
§ 5 - Aufstellungsort, Reinigung<br />
Die Grundeigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Müllbehälter innerhalb des Grundstückes oder<br />
Sammelplatzes so aufgestellt werden, dass<br />
a) keine unzumutbare Belästigung der Hausbewohner und der Nachbarschaft durch Staub,<br />
üblen Geruch und Lärm erfolgen kann und<br />
b) die Müllbehälter ordnungsgemäß benutzt werden können.<br />
Die Müllbehälter sind am Abfuhrtag an den unter § 3 Abs. 2 angeführten Sammelstellen so zur Abfuhr<br />
bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr und Fußgänger nicht behindert werden. Weiters<br />
müssen die Müllbehälter durch die Organe des beauftragten Müllabfuhrunternehmens ohne vermeidbaren<br />
Zeitverlust entleert bzw. eingesammelt werden können.<br />
Die Grundeigentümer haben für die Instandhaltung und erforderliche Reinigung der Müllbehälter zu<br />
sorgen und haben diese im Falle größerer Beschädigungen gegen gleichartige, der EU-NORM entsprechende<br />
Behälter auszutauschen.
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Die Müllbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich die Deckel ordnungsgemäß schließen<br />
lassen.<br />
Flüssige Abfälle und heiße Asche dürfen nicht in die Behälter eingebracht werden.<br />
Die Deckel sind am vorgesehenen Standort bis zur Müllabfuhrabholung geschlossen zu halten.<br />
Außerdem darf der Müll in den Behältern nur so verdichtet werden, dass er mit der hydraulischen<br />
Schüttvorrichtung des Müllunternehmens ohne Schwierigkeiten entleert werden kann.<br />
Restmüllsäcke dürfen nur so befüllt werden, dass sie noch ordnungsgemäß zugebunden werden<br />
können.<br />
Die Ablagerung von Abfällen neben den Behältern ist untersagt.<br />
Behälter oder Säcke, welche obige Kriterien nicht erfüllen und daher <strong>vom</strong> beauftragten Müll-unternehmen<br />
stehen gelassen werden müssen, sind von den betreffenden Wohnungs- oder Betriebsinhabern<br />
bzw. Hauseigentümern kostenpflichtig selbst zu entsorgen.<br />
§ 6 - Müllabfuhr<br />
1. Die Behälter werden wöchentlich - an den unter § 3 Abs. 2 besonders gekennzeichneten Stellen<br />
alle 2 Wochen - von den unter § 3 Abs. 2 genannten Plätzen abgeholt. Sie werden von den<br />
Organen des beauftragten Müllabfuhrunternehmens nur dann entleert, wenn sie vorschriftsmäßig<br />
aufgestellt sind.<br />
2. Die Biomüllabfuhr erfolgt jeweils wöchentlich am Montag. Bioabfallsäcke- und Behälter sind<br />
spätestens um 06.00 Uhr des betreffenden Tages bereitzustellen. Sie werden nur dann entleert,<br />
wenn sie vorschriftsmäßig aufgestellt und die Bioabfallsäcke den Aufdruck „BIO-ABFALL<br />
Umweltzone Zillertal“ tragen und in den von der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehenen grünen 10-l<br />
bzw. 25-l-Behältnissen bereitgestellt sind.<br />
§ 7 - Sperrmüll<br />
Die Sammlung des Sperrmülls erfolgt mehrmals jährlich zu den von der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegebenen<br />
Terminen am Recyclinghof - Juns. Der genaue Zeitpunkt wird ortsüblich verlautbart.<br />
Holzabfälle und Alteisen sind zu den Sperrmüllterminen getrennt <strong>vom</strong> Sperrmüll in die dafür<br />
vorgesehenen Container einzubringen.<br />
§ 8 - Wertstoffe<br />
1. Wertstoffe sind: Glas, Papier, Karton, Metalle, Textilien, Altschuhe, reines Styropor und Kunststoffe.<br />
Diese sind getrennt zu sammeln und dürfen nicht in die nach § 3 vorgesehenen Restmüllbehälter<br />
eingebracht werden.<br />
2. Altglas ist in die aufgestellten Glascontainer beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> getrennt<br />
nach Weiß- und Buntglas, einzubringen.<br />
Zum Altglas gehören:<br />
Einwegflaschen, Marmeladegläser, Gurkengläser, Konservengläser, Saftflaschen, andere Hohlgläser.<br />
Diese sind von Restinhalt zu befreien und zu reinigen.<br />
Nicht in die Altglasbehälter dürfen eingebracht werden:<br />
Porzellan, Keramik und Steingut, Kunststoffe, Metalle (Blechschleifen, Kapseln, Drehverschlüsse<br />
usw.), Fensterglas, Bleiglas, Spiegel- und Bleikristallglas, Verbundglas, Drahtglas,<br />
Milchglas, Windschutzscheiben, Autoscheinwerfer, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, Glasgeschirr<br />
(Jenaerglas).<br />
3. Altpapier ist in den aufgestellten Papiercontainer des Recyclinghofes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />
Zum Altpapier gehören:
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Zeitungen, Illustrierte, Magazine, Briefe, loses Papier, Prospekte, Kataloge, Bücher und Hefte<br />
(ohne Folien und Umschläge), Schreibpapier, Telefonbücher.<br />
Nicht in den Altpapiercontainer dürfen eingebracht werden:<br />
Kohle- und Durchschreibpapier, Zellophan, Kunststofffolien, Tiefkühlverpackungen, Milch- und<br />
Getränkeverpackungen, mit Lack- oder Lebensmittelresten verunreinigtes Papier.<br />
4. Kartonagen sind in den aufgestellten Kartonagencontainer beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Tux</strong> einzubringen.<br />
Kartonagen sind Schachteln (aus Wellpappe und Graukarton), Papiersäcke, Einkaufstaschen<br />
(ohne Kunststoff), unbeschichtete Pizzaschachteln und Tiefkühlverpackungen, Eierkartons,<br />
Biertragerln ohne Kunststoff, unbeschichtetes Geschenk- und Packpapier, Jausenpapier ohne<br />
Folie, restentleerte Futtersäcke, Medikamentenschachteln, Mehlsackerln u.ä.<br />
Nicht in den Kartonagencontainer eingebracht werden dürfen:<br />
Verbundmaterialien wie Milch-, Getränke- und Tiefkühlverpackungen („TETRA-Packungen“),<br />
Kunststoffe, beschichtete Pizzaboxen, Klebestreifen (diese sind <strong>vom</strong> Karton zu entfernen), Zigarettenverpackungen<br />
(außer es werden Alufolie und Zellophanhüllen entfernt).<br />
5. Verpackungen aus Metall sind in die aufgestellten Altmetallcontainer beim Recyclinghofes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />
Zum Altmetall gehören:<br />
Blechdosen, Aludosen, Kapseln und Verschlüsse, Alufolien, leere Spray- und Lackdosen.<br />
Nicht in den Altmetallcontainer eingebracht werden dürfen:<br />
Spray- und Lackdosen mit Restinhalt, ölhältige Dosen und Alteisen.<br />
Spraydosen und Lackdosen mit Restinhalt sowie ölhältige Dosen sind nach den einschlägigen<br />
bundesgesetzlichen Bestimmungen über die Problemstoffsammlung zu entsorgen.<br />
Alteisen, das nicht zur Verpackung gedient hat, ist in den Alteisencontainer laut § 7 der Müllabfuhrordnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> einzubringen.<br />
6. Verpackungen aus Kunststoff und Verbundstoff sind über den „Gelben Sack“ zu entsorgen.<br />
Zu den Kunst- und Verbundstoffen gehören:<br />
Verpackungen aus diesen Stoffen, Joghurtbecher, Plastikflaschen, Kaffeeverpackungen,<br />
Blister, Knabbergebäck- und Teigwarensackerln, Getränkekartons<br />
Nicht zu den Kunst- und Verbundstoffen gehören:<br />
Holz, Faserstoffe, Jutesäcke, Keramiktiegel, Glas, Papier, Karton u.ä.<br />
7. Reines und sauberes Styropor ist in die dafür aufgestellten Styroporbehälter beim Recyclinghof<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />
8. Alttextilien können zweimal jährlich im Zuge der Problemstoffsammlung abgegeben werden.<br />
Zu den Alttextilien zählen:<br />
Saubere Alttextilien wie Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Tischwäsche, Bett- und<br />
Haushaltswäsche, Unterwäsche, Wolldecken.<br />
Nicht zu den Alttextilien gegeben werden darf:<br />
Verunreinigte Textilien, ölverunreinigte Fetzen (Problemstoffsammlung gemäß § 8), Lederwaren<br />
wie Gürtel, Schuhe, Taschen.<br />
9. Altschuhe können zweimal jährlich im Zuge der Problemstoffsammlung abgegeben werden.<br />
10. Mineralische Altspeisefette und Altspeiseöle, sowohl von Privaten als auch von Gastronomiebetrieben,<br />
werden über die „Ölisammlung“ am Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entsorgt.<br />
§ 9 - Problemstoffe
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Problemstoffe aus dem Haushalt sind getrennt zu sammeln und können zwei Mal jährlich bei der<br />
Problemstoffsammlung zu den ortsüblich verlautbarten Zeiten abgegeben werden.<br />
Zu den Problemstoffen gehören:<br />
Altöl, Medikamente und Körperpflegemittel, Pflanzenschutzmittel, Haushaltsreiniger, Farben und<br />
Lacke, Lösemittel, Laugen, Spray- und Lackdosen mit Restinhalt, Säuren, ölhältiger Abfall, Leuchtstoffröhren<br />
und Batterien.<br />
§ 10 - Elektroaltgeräte<br />
Großgeräte (Herde, Waschmaschinen, etc.), Kleingeräte (Radios, CD- und DVD-Player, Computer,<br />
Haushaltsgeräte, etc.) und Bildschirmgeräte (TV- und Computer-Bildschirme, etc.) sind am Recyclinghof<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> getrennt in die jeweils hiefür vorgesehenen Container einzubringen.<br />
Bioabfälle bzw. kompostierbare Abfälle sind:<br />
§ 11 - Bioabfälle / kompostierbare Abfälle<br />
a) organische Abfälle aus dem Gartenbau und aus Grünanlagen wie Grünschnitt, Baum- und<br />
Strauchschnitt, Laub, Blumen, Obst und Gemüse;<br />
b) organische Abfälle aus Haushalt und Gastronomie wie Obst, Gemüse, Fisch- und Fleischreste,<br />
Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz mit Filterpapier,<br />
Küchenpapier, mit Speiseresten verschmutztes Papier, Servietten, Küchenrollen, Topfpflanzen,<br />
Schnittblumen und Mist bzw. Streu von Kleintieren;<br />
c) pflanzliche Rückstände land- und forstwirtschaftlicher Produkte;<br />
d) Straßenbegleitgrün und Friedhofsabfälle.<br />
Bioabfälle sind, sofern sie nicht am eigenen Grundstück kompostiert werden, gesondert zu sammeln<br />
und gemäß den §§ 4 und 6 dieser Verordnung zur Abfuhr bereitzustellen.<br />
Eigenkompostierung<br />
Jene Grundeigentümer, die nachweislich eine umfassende Kompostierung aller anfallenden kompostierbaren<br />
Abfälle ganzjährig durchführen (Eigenkompostierung), unterliegen nicht der Pflichtabfuhr<br />
gem. § 10 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes.<br />
Als Eigenkompostierer und von der diesbezüglichen Vorschreibung Befreiter gilt nur derjenige, welcher<br />
dies bei der <strong>Gemeinde</strong> mittels hiefür vorgesehenen Formblattes schriftlich gemeldet hat. Auch<br />
die Einstellung der Eigenkompostierung ist der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich mit Formblatt bekannt zu<br />
geben.<br />
Nicht kompostierbare Abfälle sind insbesondere Textilien, Verpackungen aus Verbundkarton, Staubsaugerbeutel,<br />
Asche, Windeln, Hygieneartikel und künstliche Katzenstreu.<br />
§ 12 - Kontrollorgane<br />
Die Grundeigentümer bzw. die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben den Organen der Behörde<br />
die zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie das<br />
Betreten ihres Grundstückes und der darauf befindlichen Anlagen zu dulden. Diese Behördenvertreter<br />
unterliegen der Ausweispflicht.<br />
§ 13 - Anzeigepflicht<br />
Ein Wechsel des Grundstückseigentümers oder des sonst hierüber Verfügungsberechtigten ist der<br />
<strong>Gemeinde</strong> unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Zu dieser Mitteilung ist sowohl der vorherige als<br />
auch der neue Eigentümer oder Verfügungsberechtigte verpflichtet.
§ 14 - Strafbestimmungen<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellt eine Veraltungsübertretung im Sinne des § 27<br />
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBI. Nr. 50/90 dar und unterliegen den Strafbestimmungen des<br />
zitierten Gesetzes.<br />
§ 15 - Inkrafttreten<br />
Diese Müllabfuhrordnung tritt mit 1.1.2008, spätestens jedoch mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />
in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren Müllabfuhrordnungen der <strong>Gemeinde</strong> außer<br />
Kraft.<br />
b) - Erlassung Abfallgebührenordnung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> erlässt aufgrund des § 1 des Tiroler Abfallgebührengesetzes<br />
1991, LGBl. Nr. 36/1991, mit einstimmigen Beschluss <strong>vom</strong> <strong>20.11.2007</strong> folgende<br />
Abfallgebührenordnung:<br />
§ 1 - Arten der Gebühren<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> hebt zur Deckung des Aufwandes, der durch die Entsorgung von Abfällen und für<br />
die Abfallberatung entsteht, Abfallgebühren in Form einer Grundgebühr und einer Weiteren Gebühr<br />
ein. In diesen Gebühren enthalten ist die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von<br />
10%.<br />
§ 2 - Entstehung der Gebührenpflicht<br />
1. Die Abfallgebühren werden als Grundgebühr und „Weitere Gebühr“ erhoben.<br />
2. Der Gebührenanspruch auf die Grundgebühren entsteht mit der Bereitstellung von<br />
Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie der Abfallberatung.<br />
3. Der Gebührenanspruch auf die Weitere Gebühr entsteht mit der Übergabe der Abfälle an die<br />
zu deren Abholung oder Sammlung bestimmten Einrichtungen bzw. Anlagen.<br />
§ 3 - Grundgebühr<br />
1. Definition der Betriebsstätte:<br />
Als Betriebsstätte gelten Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 2 und § 30 der Bundesabgabenord-<br />
nung (BAO), mit der Einschränkung, dass sie nicht auf die Ausübung eines Gewerbebetriebes<br />
beschränkt sind. Nicht als Betriebsstätte gelten Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken.<br />
2. Der Gebührensatz für die Bemessung der jährlichen Grundgebühr beträgt für<br />
a) Haushalte pro Person € 11,56 = 100 %<br />
b) sonstige Gebührenpflichtige € 11,56 = 100 %<br />
3. Die Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige wird in Hundertsätzen des Gebührensatzes<br />
nach § 3 Abs. 2 lit. b wie folgt bemessen:<br />
a) Gewerbe- und Industriebetriebe; Speditionen; Reisebüros; Arbeitsstätten von Ärzten,<br />
Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren, Zivilingenieuren, Architekten,<br />
Dentisten, Planungsbüros sowie sonstige Freiberufliche; öffentliche Körperschaften, Behörden,<br />
Banken und Sparkassen, Handwerksbetriebe.<br />
je 15m² Betriebsfläche 100 %
) Handelsbetriebe: Geschäfts und Verkaufsflächen<br />
je 5m² Betriebsfläche 100 %<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
c) Restaurants, Cafes, Imbissstuben und Betriebe mit Verabreichung<br />
von Speisen und Ausschank von Getränken<br />
je 4 Sitzplätze 100 %<br />
liegt auch die Voraussetzung von § 3 Abs. 3 Lit. d vor, wird die Anzahl der Betten<br />
von der Anzahl der Sitzplätze abgezogen.<br />
d) bei Beherbergungsbetrieben, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmervermietung und<br />
Erholungsheimen.<br />
je 150 Nächtigungen des Vorjahres 100%<br />
die Vorschreibung erfolgt nach tatsächlichen Nächtigungen.<br />
e) Ferien- und Wochenendhäuser sowie Zweitwohnungen (auch bei alleiniger Nutzung als<br />
Freizeitwohnsitz) sowie bei Gebäude mit Verwendung zur Abhaltung von Hüttenabenden,<br />
Grillfesten u. ä. Veranstaltungen<br />
pro Jahr 500%<br />
f) Für Gewerbebetrieb bei denen nicht § 3 Abs. 3 lit. a zutrifft<br />
pro Jahr 700 %<br />
g) Almen- und Asthütten bei Doppelnutzung als Freizeitwohnsitz u. dgl.<br />
pro Jahr 250%<br />
h) Seilbahnen (Hauptseilbahn)<br />
pro Jahr 1500%<br />
§ 4 - Weitere Gebühren<br />
1. Die „Weitere Gebühr“ für Rest- und Biomüll beinhaltet die Aufwendung zur Deckung der<br />
Kosten für die Entsorgung des Rest- und Biomülls.<br />
2. Die „Weitere Gebühr“ für tatsächlich entsorgte Müllmenge beträgt für<br />
a) Restmüll € 0,27 / kg<br />
b) Bioabfall € 0,60 / 10 Liter<br />
c) Bioabfall € 0,115 / kg<br />
3. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gebühr für Rest- und Biomüll ist das vorgeschriebene<br />
Mindestvolumen gemäß § 4 Abs. 5 der Müllabfuhrordnung.<br />
§ 5 - Änderungsstichtag und Fälligkeit<br />
Stichtag für die Erfassung der Daten zur Errechnung der Grundgebühr im Sinne des § 3 ist der<br />
01. April des Gebührenjahres. Jegliche Änderung der Bemessungsgrundlage ist der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich,<br />
jedenfalls aber vor dem genannten Stichtag schriftlich bekannt zu geben.<br />
Der Stichtag für Änderungen von Abfuhrrhythmus und der Behältergröße ist jeweils der 01. Jänner<br />
eines jeden Jahres.<br />
§ 6 - Gebührenschuldner und gesetzliches Pfandrecht<br />
1. Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke, für die Einrichtungen und<br />
Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und die Abfallberatung bereitgestellt werden.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
2. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im<br />
Falle eines Baurechtes der Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren.<br />
3. Für die Abfallgebühren samt Nebengebühren haftet auf dem Grundstück (Bauwerk, Baurecht)<br />
ein gesetzliches Pfandrecht (§ 6 Tiroler Abfallgebührengesetz 1991).<br />
§ 7 - Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen<br />
Diese Abfallgebührenordnung tritt mit 01.01.2008, spätestens jedoch mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung,<br />
in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren Abfallgebührenordnungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />
außer Kraft.<br />
c) - Vergabe der Biomüllabfuhr ab 1.12.2007:<br />
Die Umweltzone Zillertal hat von 3 Firmen Angebote zur Entsorgung des Biomülls eingeholt und danach<br />
entschieden, die Abfuhr und die Verwertung der Bioabfälle ab 1.12.07 - lt. Protokoll „zur Vergabe<br />
von Bioabfall/Speiserestesammlung sowie Verwertung derselben“, eingelangt am 6.11.2007,<br />
wieder an die Fa. Mayr, Kanalservice Mayr, zu vergeben.<br />
Einstimmige Kenntnisnahme.<br />
d) - Sonstiges:<br />
Bgm. Erler berichtet, dass die <strong>Gemeinde</strong> Finkenberg die Müllabfuhr nicht mehr an die Fa. Wechselberger<br />
vergeben hat.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> steht jedoch ausdrücklich zu der <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat in der <strong>Sitzung</strong> am 16.8.2007,<br />
P. 6) beschlossenen Vereinbarung mit der Fa. Wechselberger.<br />
Zu Punkt 4)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt einstimmig ab 1.1.2008 nachstehende Hebesätze für die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
(Steuern, Gebühren und Beiträge) sowie folgende Entgelte und Tarife für die sonstigen Einnahmen<br />
inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer:<br />
Grundsteuer A 500 v.H. d. Messbetrages<br />
Grundsteuer B 500 v.H. d. Messbetrages<br />
Kommunalsteuer 3.v.H. der Bemessungsgrundlage<br />
Kommunalsteuer für Lehrlingsentschädigung wird rückerstattet<br />
(Gem.Rats-Beschluss v. 17.11.1997, P. 1)<br />
Vergnügungssteuer Ausschreibung lt. Vergnügungssteuerordnung v. 12.11.2001<br />
(Kartensteuer 10 v.H.; Pauschsteuer lt. §§ 13 - 18 VergnStG.;<br />
Ausnahmen siehe § 2 VergnStG. u. § 3 VergnStOrd.<br />
Hundesteuer € 49,00 je Hund jährlich; € 45,00 für Hunde, die als Wachhunde<br />
oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden;<br />
Blindenführerhunde frei<br />
Erschließungsbeitragssatz lt. § 7 VerkAufschlAbg. 3,0 % des von der Landesregierung jeweils<br />
festgelegten Erschließungskostenfaktors d.s. € 2,64<br />
Ausgleichsabgabe wird erhoben gem. § 5 VerkAufschlAbg.<br />
Wasseranschlussgebühr *) € 3,90 pro m² der Bemessungsgrundlage lt. § 3 der Wasserleitungsgebührenverordnung<br />
<strong>vom</strong> 5.11.1992;<br />
zusätzliche Anschlussgebühr für Schwimmbecken € 12,30 pro m³<br />
Rauminhalt des Beckens<br />
Erweiterungsgebühr wird durch Verordnung festgelegt<br />
Wasserbenützungsgebühr *) € 0,46 pro m³ Wasserverbrauch (Gültig ab 01.07.2008)<br />
Wasserzählermiete *) € 6,40 pro Zähler der Dim. 3/5 m³h
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
€ 10,20 pro Zähler der Dim. 7/10 m³h<br />
€ 18,50 pro Zähler der Dim. 20 m³h<br />
€ 124,42 für Großzähler 80 m³ u. mehr<br />
Kanalanschlussgebühr *) € 7,40 pro m² der Bemessungsgrundlage;<br />
Mindestanschlussgebühr € 1.431,00<br />
Kanalbenützungsgebühr *) € 1,25 pro m³ Wasserverbrauch (Gültig ab 01.07.2008)<br />
Müllabfuhrgebühren: *)<br />
Grundgebühr:<br />
weitere Gebühr:<br />
Biomüll: *)<br />
Biomüll: *) Behälterentleerungen<br />
Biosäcke<br />
Friedhofsgebühren:<br />
Grabgebühr-Benützungsrechte<br />
Verlängerungsgebühr<br />
Graböffnungsgebühr<br />
Gräberbetreuung<br />
Benützung der Aufbahrungshalle<br />
€ 11,56 je Einwohner und Jahr bei Haushalten<br />
€ 11,56 je EGW bei sonstigen Gebührenpflichtigen; die<br />
Grundgebühr wird in Hundertsätzen des EGW bemessen<br />
€ 0,27 pro kg; die Vorschreibung erfolgt nach tatsächlichem<br />
Gewicht;<br />
€ 3,00 je Müllsack 60 L bei Einzelausgabe bzw.<br />
€ 30,00 je Rolle a 10 Stk. 60 L für den im § 2 Abs. 3 der Müllab-<br />
Fuhrordnung angeführten Personenkreis<br />
€ 0,1150 je kg<br />
€ 9,60 je Rolle Biomüllsäcke (16 Stück a 10 Liter)<br />
€ 15,60 je Rolle Biomüllsäcke (26 Stück a 10 Liter)<br />
€ 0,60 je 10-L Sack<br />
Einzelgrab: € 24,00 Doppelgrab: € 48,00<br />
Wandgrab: € 62,00 Urnennischen € 21,80<br />
Einzelgrab: € 24,00 Doppelgrab: € 48,00<br />
Wandgrab: € 62,00 Urnennischen € 21,80<br />
Diese Gebühren sind Jahresgebühren und werden für 10 Jahre<br />
im vorhinein vorgeschrieben.<br />
€ 220,00 je Öffnung<br />
€ 80,00 pro Jahr<br />
€ 22,00 pro Benützung<br />
Entgelt für Lader *) € 65,95 je Stunde (Erdarbeiten u. Schneeräumung). Jede angefangene<br />
halbe Stunde ist als volle halbe Stunden zu verrechnen.<br />
Unimog € 53,90 je Stunde<br />
Kehrmaschine (Unimog) € 53,90 je Stunde<br />
Kanalspülen mit Unimog *) € 65,95 je Stunde<br />
Holder Kommunalfahrzeug € 46,00 je Stunde<br />
Tanklöschfahrzeug € 59,45 je Stunde<br />
Asphaltschneidegerät € 32,30 je Stunde<br />
Auftaugebühr € 25,55 je Stunde<br />
Benützungsgebühren für:<br />
Turnhalle<br />
Aulabenützung<br />
€ 15,00 pro Abend oder Training für einheimische Vereine,<br />
Mannschaften, Erwachsenenschule<br />
€ 22,00 je Benützung durch Skimannschaften und Trainings-<br />
gruppen<br />
Einheimische Kinder- u. Jugendmannschaften kostenlos<br />
€ 50,00 bei Großveranstaltungen<br />
€ 15,00 bei Kleinveranstaltungen (Joga, Gymnastik, Fortbildungsveranstaltungen)<br />
€ 22,00 je Benützung<br />
€ 40,00 je Veranstaltung<br />
Schulküche<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal<br />
Kopien € 0,20 je Seite A4 S/W; € 0,60 je Seite A4 färbig<br />
€ 0,30 je Seite A3 S/W; € 1,00 je Seite A3 färbig<br />
Ausdrucke GemGis € 0,40 je Seite A4 S/W; € 0,80 je Seite A4 färbig<br />
€ 0,60 je Seite A3 S/W; € 1,20 je Seite A3 färbig<br />
FAX € 0,25 je Seite Inland; € 0,30 je Seite Ausland, mindestens jedoch<br />
€ 0,75; zusätzlich erforderliche Kopiekosten<br />
Gästemeldeblock € 5,00 je Block; € 110,00 je 1.000 Stück Endlos-Meldezettel
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Kindergartenbeiträge pro Monat: € 22,00 für das 1. Kind; 12,00 für das 2. Kind einer Familie;<br />
€ 0,00 für das 3. Kind einer Familie<br />
Beitrag f. Kindergartentaxi € 20,00 für das 1. und 2. Kind einer Familie<br />
€ 0,00 für das 3. Kind einer Familie<br />
Anmerkung zu *): Beträge einschließlich Umsatzsteuer<br />
Die Höhe der Waldaufseherumlage zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für den Waldaufseher<br />
gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung (TWO 2005), LGBl. 55/2005 für 2008 wird wie folgt<br />
festgelegt (einstimmige Beschlussfassung):<br />
Gesamtaufwand 2006: € 37.289,35<br />
Ertragswaldfläche: 1.246,4142 ha<br />
Fläche Wirtschaftswald (WW): 293,3993 ha<br />
Fläche Schutzwald im Ertrag (SIE): 953,0149 ha<br />
Die 50 %-ige Umlage für den Wirtschaftswald beträgt € 14,9587 pro Hektar, somit insgesamt<br />
€ 4.388,87.<br />
Die 15 %-ige Umlage für den Schutzwald im Ertrag beträgt daher € 4,4876 pro Hektar, somit insgesamt<br />
€ 4.276,75.<br />
Die Gesamtumlage beläuft sich auf € 8.665,62.<br />
Zu Punkt 5)<br />
Im Zuge des <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigten Austausches der Einfahrtstore im Feuerwehrhaus wurden<br />
umfangreiche Ergänzungsmaßnahmen, Reparaturen und Sanierungen erforderlich. Dazu wird<br />
einer Aufstellung der Gesamtkosten vorgelegt. Diese belaufen sich auf insgesamt € 38.054,28, wobei<br />
der Anteil für die neuen Tore, Re. Fa. Trinkl, i. H. von € 23.394,- bereits <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen<br />
wurde.<br />
Für den Ankauf des LAST-Fahrzeuges wurde von der Feuerwehr <strong>Tux</strong> eine Ausschreibung vorgenommen.<br />
Dazu liegen Angebote von 3 Firmen vor.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die vorliegende Abrechnung wird genehmigt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird beauftragt, die Vergabe im Einvernehmen mit dem Bezirksfeuerwehrkommandanten<br />
an den Bestbieter durchzuführen.<br />
Zu Punkt 6a)<br />
Die betroffene Fläche befindet sich im Ortsteil Gemais im direkten Anschluss an die Baulandreserve<br />
W 12 und ist im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan als Freiland eingetragen.<br />
Bei der Erstellung der Bebauungsstudie für diese Baulandreserve musste festgestellt werden, dass<br />
eine Unterbringung der Grundstücke für die 4 weichenden Söhne der Hofstelle Winterhaus auf der<br />
im ÖROK eingetragenen Fläche nicht möglich und deshalb eine Ausweitung der Baulandreserve<br />
gem. der vorliegenden Grundteilung erforderlich ist.<br />
Die Erschließung dieses Gebietes ist über den südseitig angrenzenden <strong>Gemeinde</strong>weg und über den<br />
Erschließungsweg Gst. 603/3 gegeben.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.10.2007 vorgelegt.<br />
Der Raumplaner stellt darin fest, dass die Ausweitung der Baulandreserve den Zielen der örtlichen<br />
Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entspricht.<br />
Die Baulandreserve W 12 weist eine Dreiecksform auf, die eine Einteilung dieser Fläche für 4 Baugrundstücke<br />
zur baulichen Nutzung für die 4 weichenden Söhne samt einer sinnvollen und zweckmäßigen<br />
Erschließung nicht zulässt.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Für den Gesamtbereich wurde eine Bebauungsstudie erstellt, nach der die weiteren Grundteilungen<br />
erfolgten. Für das Gst. 603/2 wurde inzwischen die Flächenwidmung Wohngebiet und ein Bebauungsplan<br />
erlassen sowie das Bauvorhaben f. Hrn. Franz Geisler baurechtlich genehmigt.<br />
Der Erschließungsweg Gst. 603/3 wurde als Wegparzelle ausgeschieden, um einerseits die restlichen<br />
Grundstücke zu erschließen und andererseits eine Zufahrt zu den dahinter liegenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen zu erreichen.<br />
Nördlich des Erschließungsweges sollen 3 Baugrundstücke, hintereinander angeordnet, entstehen.<br />
Dies wäre auf der im ÖROK eingetragenen Fläche nicht möglich gewesen.<br />
Insofern haben sich die Voraussetzungen gem. § 32 Abs. 2 lit. b) in einem raumordnerisch bedeutsamen<br />
Punkt so geändert, dass eine Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich und sinnvoll<br />
ist.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Änderung im Bereich der Gste. 603/2, 603/3, 603/4, 603/5, 603/6 (neu aus 603) KG. <strong>Tux</strong> lt. den<br />
von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 31.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ.<br />
ROK 02-2007) und raumplanerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.10.2007 von derzeit Freihaltefläche in<br />
bauliche Entwicklungsfläche mit dem Zählerstempel W12/Z0/D1.“<br />
Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
Zu Punkt 6b)<br />
Der Planungsbereich befindet sich im Ortsteil Juns, umfasst die Grundstücke 1317/2 (Bacher) und<br />
1324/1 (Mariacher). Beide Grundstücke sind als Freiland eingetragen, sind bereits bebaut und als<br />
Baubestand im Raumordnungskonzept (ROK) eingetragen. Das südlich angrenzende Gst. 1324/3 ist<br />
als landwirtschaftliches Mischgebiet eingetragen.<br />
Auf dem Gst. 1317/2 möchte Hr. Peter Bacher jun. einen Aufbau für eine Wohneinheit durchführen.<br />
Da die geplante Kubatur im Freiland nicht zulässig ist, weil die 25 % der Bestandskubatur bzw. 300<br />
m3 überschritten werden, ist die Änderung des ROK und des Flächenwidmungsplanes notwendig.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 vorgelegt.<br />
Der Raumplaner stellt darin fest, dass durch die geplante Änderung des ROK keine neuen Bauplätze<br />
geschaffen werden. Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die Vorbereitung für eine<br />
Nachverdichtung des Bestandsgebäudes im Freiland zur Deckung des Wohnbedarfes eines <strong>Tux</strong>er<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürgers. Diese Baumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne einer zweckmäßigen und bodensparenden<br />
Bebauung entsprechend der Ziele der örtlichen Raumordnung positiv zu bewerten.<br />
Ein Widerspruch zu den Freihaltezielen auf Grund der Lage in der landwirtschaftlichen Freihaltefläche<br />
besteht wegen des Baubestandes nicht.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />
Die Grundstücke liegen zum Teil in der gelben Gefahrenzone des <strong>Tux</strong>baches. Diesbezüglich hat der<br />
Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart, dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im<br />
Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme abgeben wird.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Änderung im Bereich der Gste. 1317/2 und 1324/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />
Ing. Christian Kotai am 13.11.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 03-2007) und raum-
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
planerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 von derzeit Freihaltefläche in bauliche Entwicklungsfläche<br />
mit dem Zählerstempel L2/Z1/D1.“<br />
Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
Zu Punkt 7a)<br />
Fr. Elisabeth Schrempf, Hintertux Nr. 769, und Hr. Klaus Dengg, Hintertux Nr. 750, haben mit<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 27.4.2006 um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 1692/2<br />
und 1698 angesucht.<br />
Lt. den vorliegenden Plänen sind in 2 unterirdischen Geschoßen 532 Autoabstellplätze vorgesehen.<br />
Auf dem Deck hätten nochmals 164 Autos Platz. Richtung Weitentalbach wäre die Errichtung von<br />
verschiedenen Freizeitanlagen (Kinderspiel- u. kleiner Sportplatz, Schlepplift, Rutschbahn u.a.) geplant.<br />
Da die Örtlichkeit in verschiedenen Gefahrenzonen liegt, wurde die WLV um eine Äußerung zur begehrten<br />
Widmung ersucht. Diese hat in Schreiben <strong>vom</strong> 6.9.2007 der Flächenwidmung unter der<br />
Bedingung zugestimmt, dass die geplante Tiefgarage zur Gänze unterirdisch errichtet und an der<br />
Oberfläche keine Nutzungen, die über die jetzige landwirtschaftliche Nutzung hinausgehen, erfolgen.<br />
Auch das Aufstellen von (temporären) baulichen Anlage aller Art ist nicht möglich. Weitere Auflagen<br />
betreffen die Ausgestaltung der Einfahrten und ev. Geländeveränderungen, soweit eine nachteilige<br />
Wirkung auf umliegende Objekte mit Sicherheit nicht erfolgt.<br />
Die Widmungsfläche beträgt unter Berücksichtigung, dass das Gst. 1692 inzwischen geteilt wurde,<br />
16.738 m2.<br />
Verkehrsmäßige Erschließung: Über den vorgelagerten Parkplatz (Dienstbarkeit)<br />
Wasserversorgung: <strong>Gemeinde</strong>leitung<br />
Abwasserentsorgung: nicht vorgesehen<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden vorgelegt.<br />
Zusammenfassend raumplanerische Stellungnahme und Empfehlung zur Beschlussfassung:<br />
Da die WLV jegliche Nutzung an der Oberfläche der Tiefgarage ausschließt, kann der beantragten<br />
Zusatznutzung „mit Freizeitanlage“ nicht entsprochen werden.<br />
Grundsätzlich entspricht die Änderung des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung<br />
im Sinne einer qualitativen Verbesserung des Angebotes für Parkplätze im Zusammenhang<br />
mit dem Gletscherschigebiet.<br />
Eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist nicht erforderlich, weil die Errichtung einer<br />
Tiefgarage nicht den Freihaltezielen der Festlegung sonstige Freihaltefläche widerspricht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich der Gste. 1692 und 1698 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />
Ing. Christian Kotai am 13.2.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 25-2006) von derzeit Freiland<br />
bzw. Sonderfläche in Sonderfläche Tiefgarage gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 7b)<br />
Das Gst. 184/1, unterhalb des Hotels Eden gelegen, ist im derzeit geltenden Flächenwidmungsplan<br />
nur zum Teil als Bauland gewidmet.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Im Hinblick auf die bauliche Entwicklung nach dem wirtschaftlichen Zusammenschluss der Hotels<br />
„Eden“ und „Zum Grünen Tor“ wäre eine Ausweitung dieser Widmung wünschenswert, wobei auch<br />
geplant ist, die als Bauland gewidmeten Grundstücke infolge zu vereinigen.<br />
Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai hat in Abstimmung mit dem frosttechnischen Dienst<br />
der Wildbach- und Lawinenverbauung (siehe E-Mail <strong>vom</strong> 12.11.2007) entsprechende Planunterlagen<br />
erstellt und beurteilt in seiner raumplanerischen Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 die beantragte Änderung<br />
des Flächewidmungsplanes wie folgt:<br />
Das gegenständliche Widmungsansuchen stellt die geringfügige Erweiterung des bestehenden Tourismusgebietes<br />
Richtung Süden (<strong>Tux</strong>bach) dar, um eine Betriebserweiterung des best. Hotels Eden<br />
zu ermöglichen. Die Widmungsfläche befindet sich randlich in der gelben Gefahrenzone. Vorgabe<br />
der WLV ist, den Abstandsbereich des Grundstückes zum <strong>Tux</strong>bach mittels Festlegung einer<br />
Baugrenzlinie im Bebauungsplan - Abstand 4,00 m - von baulichen Anlagen frei zu halten.<br />
Die gegenständliche Widmung entspricht den Zielen der örtlichen Raumordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />
im Sinne einer inneren Verdichtung des bestehenden Baulandes.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch<br />
die vorgelagerten, zum Hotel Eden bzw. Hotel Zum Grünen Tor gehörenden Grundflächen gegeben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich der Gste. 184/1 und 191/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />
Ing. Christian Kotai am 23.7.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 40-2007) von derzeit Freiland in<br />
Tourismusgebiet gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
ERG. Brigitte Egger nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil.<br />
Zu Punkt 7c)<br />
Hr. Martin Klausner, Hintertux Nr. 770, hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.9.2007 um die Umwidmung der<br />
restlichen, noch nicht gewidmeten Grundparzelle 1541/1 in Tourismusgebiet angesucht.<br />
Bei der gegenständlichen Widmung handelt es sich um die geringfügige Erweiterung der bestehenden<br />
Widmungsfläche Richtung Norden, um eine Betriebserweiterung des Hotels Klausnerhof in Hintertux<br />
zu ermöglichen.<br />
Die betroffene Fläche ist im ÖROK als Baulandreserve eingetragen und liegt zum Teil in der gelben<br />
Gefahrenzone. Bezüglich dieser Gefährdung hat der Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart,<br />
dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme<br />
abgeben wird.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung sowie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumordnerische<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden vorgelegt.<br />
Lt. dieser Stellungnahme entspricht die gegenständliche Widmung den Zielen der örtlichen Raumordnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> im Sinne einer inneren Verdichtung des bestehenden Baulandes.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich des Gst. 1541/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 9.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 41-2007) von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />
Tourismusgebiet gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 7d<br />
Da die bestehende Hofstelle inmitten des Tourismusgebietes und zum Teil in der Roten Gefahrenzone<br />
liegt, beabsichtigt Hr. Hermann Tipotsch, Nenner, diese auszusiedeln und auf der Gp. 1717/16,<br />
oberhalb des Hintertuxer Gemeinschaftsstalles, neu zu errichten.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen und<br />
die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />
Die Begutachtung durch die Abt. Agrarwirtschaft wurde bereits durchgeführt. Lt. dieser Stellungnahme<br />
<strong>vom</strong> 24.5.2007, Zl. AGW-H88650/2, wird zusammenfassend sohin festgehalten, dass, obwohl<br />
die Errichtung einer Hofstelle samt Wohnhaus auf einer Grundparzelle von insgesamt 1.816 m2,<br />
wobei der Rest der zu bewirtschaftenden Flächen ca. 1 km entfernt liegen, aus landwirtschaftlicher<br />
Sicht als nicht zielführend erscheint, dies im gegenständlichen Fall aufgrund der vorgegebenen Verhältnisse<br />
aus h.a. Sicht als durchaus gerechtfertigt anzusehen ist und sohin auch befürwortet werden<br />
kann.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch die am Baugrundstück unmittelbar vorbeiführende öffentliche<br />
Straße (Eggenweg) gegeben.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>leitung, wobei die Hausanschlussleitung<br />
ab der Hauptwasserleitung auf eigene Kosten zu verlegen ist.<br />
Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die öffentliche Kanalanlage, wobei als Trennstelle<br />
der Schacht T186/2 festgelegt wird.<br />
Eine Gefahrenzone ist nicht vorhanden.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Es ist beabsichtigt, das Gst. 1717/16KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 42-2007) von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />
für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 umzuwidmen ".<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 7e)<br />
Da nur ein Teilbereich des bestehenden Gebäudes als Sonderfläche gewidmet ist und die geplante<br />
Erweiterung des „Reuttenhofes“ auch im Freiland zulässig ist, hat die Fam. Tipotsch, vertreten durch<br />
RA. Dr. Rainer Wechselberger, mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.6.2007 die Rückwidmung in Freiland beantragt.<br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen und<br />
die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich der Gste. .155 und 231/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />
Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 43-2007) von derzeit Sonderfläche<br />
Ausflugsgasthof in Freiland gem. § 41 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 7f)<br />
Hr. Josef Geisler, <strong>Tux</strong> 231, Christler, hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 6.8.2007 um eine Zusatzwidmung für<br />
den Aufbau privater Übernachtungsmöglichkeiten bei der Jausenstation Lattenalm auf der Gp.<br />
187/16 angesucht.<br />
Dr. Spörr hat Zustimmung signalisiert, aber verlangt, dass die Größe und Art der Räumlichkeiten in<br />
der Widmung festgelegt werden.<br />
Im Rahmen der Zusatzwidmung soll eine Anpassung der Widmungsfläche an den Bestand gemacht<br />
werden.<br />
Raumordner Dipl. Ing. Christian Kotai hat in seiner raumordnerischen Stellungnahme <strong>vom</strong><br />
10.11.2007 folgende Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben:<br />
Auf Grund der geplanten Aufstockung soll die Widmung an die geplante Nutzung angepasst werden.<br />
Im Erdgeschoß bleibt die bestehende Widmung Sonderfläche Jausenstation, für die geplanten<br />
Räume im Obergeschoß wird die Widmung entsprechend der Planung festgelegt:<br />
Diele 5,78 m2, Vorraum 6,77 m2, Du/WC 5,51 m2, WC 1,72 m2, Schlafzimmer privat 12,58 m2,<br />
Kinderzimmer privat 12,19 m2, Personalzimmer 11,12 m2, Wohn- u. Aufenthaltsraum 11,62 m2.<br />
Durch diese Festlegung soll die Entstehung eines Freizeitwohnsitzes vermieden werden.<br />
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Erschließung sind durch Bestand gegeben.<br />
Die Widmungsfläche liegt in keiner Gefahrenzone.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich des Gst. 187/16. KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 44-2007) von derzeit Sonderfläche<br />
Jausenstation bzw. Freiland in Sonderfläche standortgebunden Jausenstation mit Festlegung folgender<br />
Nutzung des Obergeschoßes: Diele 5,78 m2, Vorraum 6,77 m2, Du/WC 5,51 m2, WC 1,72 m2,<br />
Schlafzimmer privat 12,58 m2, Kinderzimmer privat 12,19 m2, Personalzimmer 11,12 m2, Wohn- u.<br />
Aufenthaltsraum 11,62 m2 (F: 313 m2) gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu Punkt 7g)<br />
Hr. Peter Bacher jun. möchte das Wohnhaus der Eltern auf dem Gst. 1317/2 aufstocken und als<br />
Wohnung nutzen.<br />
Da lt. den vorliegenden Bauplänen die geplante Kubatur im Freiland nicht zulässig ist, weil die 25 %<br />
der Bestandskubatur bzw. 300 m3 überschritten werden, ist die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />
(siehe Tagesordnungspunkt 6b dieser <strong>Sitzung</strong>) und des Flächenwidmungsplanes notwendig.
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 vorgelegt.<br />
Der Raumplaner stellt darin fest, dass durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
keine neuen Bauplätze geschaffen werden. Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die<br />
Vorbereitung für eine Nachverdichtung des Bestandsgebäudes im Freiland zur Deckung des Wohnbedarfes<br />
eines <strong>Tux</strong>er <strong>Gemeinde</strong>bürgers. Diese Baumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne einer<br />
zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung entsprechend der Ziele der örtlichen Raumordnung<br />
positiv zu bewerten.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />
Die Grundstücke liegen zum Teil in der gelben Gefahrenzone des <strong>Tux</strong>baches. Diesbezüglich hat der<br />
Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart, dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im<br />
Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme abgeben wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
"Umwidmung im Bereich des Gst. 1317/2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />
Kotai am 13.11.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 45-2007) von derzeit Freiland in landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet gem. § 40 Abs. 5 TROG 2006.“<br />
Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />
der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />
oder Stelle abgegeben wird.<br />
Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />
Zu Punkt 8)<br />
Die Protokolle des Wegausschusses <strong>vom</strong> 29.10.2007 (u.a. Verlegung proj. Fußgängerübergang Vorderlanersbach,<br />
Bergmauer Sagrainweg, Verbindungsweg Erlzette - Röthlbach, Bericht Besichtigung<br />
und Ausbau Lamperweg) sowie des Bauausschusses <strong>vom</strong> 24.10.2007 (u.a. Platzgestaltung Hintertuxer<br />
Tiefgarage, Grundtausch und Grundunterbauung proj. Erweiterung Hotel Klausnerhof) werden<br />
vorgelegt und von den jeweiligen Vorsitzenden (Paul Geisler und Josef Anfang) ergänzend dazu berichtet.<br />
Hiezu werden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
a)<br />
Der Grundtausch auf Grundlage der Planurkunde Dipl. Ing. Ebenbichler Zl. 5915/07 <strong>vom</strong> 22.10.2007<br />
wird einstimmig genehmigt.<br />
Der Grundtausch erfolgt flächengleich. Die Trennstücke 3 (10 m2) aus dem Gst. .1069 sowie 1 aus<br />
dem Gst. 1541/4 (27 m2) kommen zum Gst. 1771 (öffentl. Gut - Wege), wodurch die „Hohenhausgasse“<br />
im Bereich „Jörgler-Stall“ und „Landhaus Schultze“ etwas breiter wird, dafür kommt das<br />
Trennstück 2 (37 m2) aus dem Gst. 1771 zur 1541/1 (Zufahrt Klausnerhof).<br />
Die Grundübertragung erfolgt nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />
Mit der Durchführung wird DI. Ebenbichler beauftragt.<br />
Die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Hrn. Martin Klausner, die Eintragungskosten übernimmt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>.<br />
Betreffend die angesuchte und im Ausschuss besprochene Dienstbarkeit der Unterbauung/Unter-<br />
fahrung ist ein Dienstbarkeitsvertrag zu erstellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />
vorzulegen.
Einstimmiger Beschluss.<br />
Seite 20 von 21<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
GR. Christian Kofler nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung über die vorangeführte Angelegenheit<br />
nicht teil.<br />
b)<br />
Das Protokoll des Wegausschusses wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Wegausschuss<br />
wird ersucht, die im Protokoll angeführten Maßnahmen bis zur Beschlussreife weiter zu verfolgen.<br />
Der unter Ausschussprotokoll 6) beschriebenen Gründung einer Weginteressentschaft mit Vertrag<br />
nach dem Tiroler Straßengesetz „Lamper-Stockach“ wird zugestimmt. Der 50-%ige Interessentenbeitrag<br />
wird übernommen.<br />
Zu Punkt 9)<br />
Das Protokoll des Kulturausschusses (u.a. Erweiterung des Winterprogrammes um das Projekt der<br />
Hauptschule <strong>Tux</strong> „Das <strong>Tux</strong>ertal Heute und Gestern“ - Bilder von Standorten Damals und Jetzt, Ausstellung<br />
im Sommer 200 Jahre Schützenkompanie <strong>Tux</strong> und 175 Jahre Musikkapelle <strong>Tux</strong> sowie Bewirtung)<br />
<strong>vom</strong> 31.10.2007 wird vorgelegt und <strong>vom</strong> Vorsitzenden Bgm.Stv. Franz Erler ergänzend<br />
berichtet.<br />
Einstimmige Kenntnisnahme.<br />
Zu Punkt 10)<br />
Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten:<br />
• Rotes Kreuz - Rettungsverband: Beitrag rd. € 8, 62 je EWG - Gesamtbeitrag der<br />
Verbandsgemeinden an das Rote Kreuz 2008 rd. 843.000 € (seit 2004 gleich, Notarztbeitrag<br />
nicht eingerechnet) Vergleich: z. B. Wörgl neu € 5,97 je Einwohner.<br />
Bericht über eine beabsichtigte Stiftungsgründung der Bezirkstelle des Roten Kreuzes Schwaz:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verband spricht sich vehement dagegen aus, dass Liegenschaften, die ursprünglich<br />
dem Roten Kreuz zur Erfüllung des Rettungsdienstes von <strong>Gemeinde</strong>n zur Verfügung gestellt<br />
wurden, nunmehr <strong>vom</strong> Verein in eine Stiftung transferiert werden sollen<br />
• Bahnhof Mayrhofen: Errichtung einer Unterführung - Bericht über die Vorstellung eines Projektes<br />
• Naturparkhaus Ginzling - mit dem Bau wurde bereits begonnen<br />
• Veranstaltungssaal Musikproberaum, zeitlich etwas in Verzug, es waren Beratungen mit Anwälten<br />
betr. Vergaberecht und Vertrag mit Arch. Gsottbauer erforderlich, die Firmengründung hat<br />
sich ebenfalls verzögert, wird aber demnächst zwischen TVB und <strong>Gemeinde</strong> abgewickelt.<br />
Aufstellung Kubatur: unterirdisch 6.352 m3, oberirdisch 8.750 m3, gesamt 15.102 m3<br />
• Nächtigungen September: 34.683 Nächtigungen (- 4,72 %)<br />
• Handbuch Agrargemeinschaften<br />
• DI Knoll hat einen Entwurf für die Änderung der Bushaltestelle Vorderlanersbach vorgelegt<br />
• Der Tourismusverband plant eine notwendige Sanierung der alten Mühle in Juns, um öffentliche<br />
Zuschüsse (Dorferneuerung, Denkmalamt) wurde angesucht, von der <strong>Gemeinde</strong> wird dazu eine<br />
Kostenbeteiligung erwartet<br />
Zu Punkt 11a)<br />
Karl Stock: Anfrage betr. Schneeräumung, Unterschriften auf Lieferscheinen, es gilt die Regelung<br />
wie gewohnt. Die generelle Problematik der Schneeräumung soll in der nächsten „Prattinge“ behandelt<br />
werden.<br />
Zu Punkt 11b)<br />
Die Rechnungen des Hrn. Dipl. Hugo Knoll <strong>vom</strong> 30.10.2007 über € 2.235,79 brutto über die Projektsüberarbeitung<br />
für das Enteignungsverfahren und die Teilnahme an der Verhandlung „Ausbau
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />
Testgasse“ sowie über € 4.445,61 für den Gestaltungsvorschlag Vorderlanersbach werden vorgelegt<br />
und nach der Beratung einstimmig beschlossen, die angeführten Beträge auszuzahlen.<br />
Die Punkte 11a) und 11b) wurden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
g. g. g.