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Sitzung vom 20.11.2007 - Gemeinde Tux

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P r o t o k o l l<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Dienstag, den 20. November 2007 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (38. <strong>Sitzung</strong>).<br />

Beginn: 20 Uhr Ende: 22 Uhr 30<br />

Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler FE<br />

Bgm.Stv. Franz Erler<br />

Josef Anfang<br />

Alois Erler<br />

Brigitte Egger, für Franz Erler, 605<br />

Maria Geisler, 188, für Konrad Fankhauser<br />

Elisabeth Geisler<br />

Paul Geisler<br />

Simon Grubauer<br />

Christian Kofler<br />

Alfred Pertl<br />

Karl Stock<br />

Marion Stock<br />

Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1) Genehmigung des Protokolls der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.9.2007<br />

2) Vorlage der Niederschrift des Überprüfungsausschusses <strong>vom</strong> 30.10.2007<br />

3) Vorlage und Beschlussfassung:<br />

a) Entwurf Müllabfuhrordnung<br />

b) Abfallgebührenordnung<br />

c) Vergabe der Biomüllabfuhr ab 1.12.2007<br />

4) Steuern und Abgaben: Festsetzung der Hebesätze, Gebühren und Entgelte sowie sonstigen Einnahmen<br />

mit Wirkung ab 1.1.2008 sowie Festsetzung der Waldaufseherumlage<br />

5) Freiwillige Feuerwehr <strong>Tux</strong>: Vorlage der Abrechnung Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Lanersbach<br />

und Vorlage Anbote LAST-Fahrzeug<br />

6) Raumordnung: Änderung des Raumordnungskonzeptes u. zw. im Bereich der<br />

a) Gste. 603/4-5-6 (neu - Fam. Geisler, Winterhaus)<br />

b) Gste. 1317/2 u. 1324/4 (best. Bebauung - Fam. Bacher und Mariacher, Juns)<br />

7) Raumordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes u. zw. im Bereich des/der<br />

a) Gste. 1692 und 1698 in Sonderfläche Tiefgarage (Klaus Dengg und Elisabeth Schrempf,<br />

Hintertux)<br />

b) Gst. 184/1 in Tourismusgebiet (Ergänzungswidmung - Hotel Eden)<br />

c) Gst. 1541/4 in Tourismusgebiet (Ergänzungswidmung - Hotel Klausnerhof)<br />

d) Gst. 1717/16 in Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstelle (Hermann Tipotsch, Hintertux)<br />

e) Gste. .155 und 231/4 in Freiland (Rückwidmung - Fam. Tipotsch, Reuttenhof)<br />

f) Gst. .187/16 in Sonderfläche S1 - Jausenstation mit bes. Nutzung des OG. (Erweiterung der<br />

best. Widmung - Fam. Geisler, Christler)<br />

g) Gste. 1317/2 und 1318 in L landwirtschaftliches Mischgebiet (Peter Bacher, Juns)


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

8) Straßen und Wege: Vorlage der Protokolle - Wegausschuss <strong>vom</strong> 29.10.2007 und Bauausschuss<br />

<strong>vom</strong> 24.10.2007 betreffend Grundtausch Öffentliches Gut Hohenhausgasse Gp. 1771 und Martin<br />

Klausner, Klausnerhof<br />

9) Vorlage des Protokolls des Kulturausschusses <strong>vom</strong> 31.10.2007<br />

10) Berichte des Bürgermeisters<br />

11) Anfrage Karl Stock – Schneeräumung (a) und Rechnungen DI. Knoll für Planungsleitungen<br />

Vorderlanersbach (b) (Anträge und Allfälliges)<br />

Zu Punkt 1)<br />

E r l e d i g u n g :<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 18.9.2007 wird genehmigt. GV. Josef Anfang enthält sich bei Punkt 6)<br />

der Stimme, GR. Simon Grubauer stimmt der Formulierung des Punktes 6) nicht zu.<br />

Das oa. Protokoll wird dahin ergänzt, dass GR. Simon Grubauer während des Tagesordnungspunktes<br />

8) die <strong>Sitzung</strong> verlassen hat.<br />

Brigitte Egger und Maria Geisler nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil sie bei dieser <strong>Sitzung</strong><br />

nicht anwesend waren.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Am 30.10.2007 fand eine <strong>Sitzung</strong> des Überprüfungsausschusses statt.<br />

Die Niederschrift hierüber wird <strong>vom</strong> Bürgermeister vorgetragen und <strong>vom</strong> Vorsitzenden GR. Paul<br />

Geisler dazu ergänzend berichtet.<br />

Überprüft wurden die Bar- und Hauptkasse (Kassenbestandsaufnahme) sowie stichprobenartig die<br />

Belege. Es gab keine Beanstandung.<br />

Besprochen wurden die Ausgabenüberschreitungen in Höhe € 119.382,39 (diese wären von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

noch zu beschließen) und die offenen Abgabenbeträge über € 111.809,89 (sind einzumahnen).<br />

Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass im Bereich des Gästemeldewesens mehr als 77 % aller<br />

Meldescheine „online“ erfasst werden.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die aufgelisteten Überschreitungen mit Stichtag 30.10.2007 werden einstimmig genehmigt, die Bedeckung<br />

ist durch Umschichtungen bzw. Einsparungen auf anderen Haushaltsstellen gesichert.<br />

Der Kassaprüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Im Zuge der Umstellung der Müllabfuhr auf das Verwiegesystem wurden entsprechend dem am<br />

16.8.2007 gefassten Grundsatzbeschluss die Müllabfuhr- und Abfallgebührenordnungen überarbeitet.<br />

Die <strong>vom</strong> Müllausschuss zusammen mit Abfallberater Steinberger ausgearbeiteten Entwürfe wurden<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes vorgeprüft und die Änderungen eingearbeitet, sodass<br />

diese nun beschlussreif sind und nach Genehmigung des Landes mit Wirksamkeit 1.1.2008 in Kraft<br />

treten können.<br />

a) - Erlassung Müllabfuhrordnung:


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Aufgrund des § 15 Abs. 1 und 2 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990 in der Fassung LGBl.<br />

Nr. 44/2003 erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> (einstimmige Beschlussfassung) auf Grundlage<br />

des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses <strong>vom</strong> <strong>20.11.2007</strong> folgende<br />

Müllabfuhrordnung:<br />

§1 - Allgemeine Grundsätze<br />

1. Der gesamte im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> anfallende Hausmüll und Sperrmüll ist durch die<br />

öffentliche Müllabfuhr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu entsorgen.<br />

2. Nicht der Entsorgungspflicht unterliegen<br />

a) betriebliche Abfälle, die einer Verwertung zugeführt oder in einer Anlage des Betriebsinhabers<br />

zulässigerweise behandelt oder abgelagert werden,<br />

b) gefährliche Abfälle und<br />

c) solche Abfälle, die auf einem Grundstück des Inhabers der Abfälle kompostiert werden.<br />

§2 - Begriffsbestimmungen<br />

1. Hausmüll sind alle nicht gefährlichen Siedlungsabfälle im Sinne des § 2 Abs. 4 Zif. 2 des<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes. Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und andere<br />

Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten<br />

Haushalten ähnlich sind.<br />

2. Sperrmüll ist jener Hausmüll, der wegen seiner Größe oder Form nicht in den für die Sammlung<br />

des Hausmülls auf den einzelnen Grundstücken bestimmten Müllbehälter eingebracht werden<br />

kann.<br />

3. Bioabfälle sind alle kompostierbaren Abfälle, welche üblicherweise in der Küche und im Garten<br />

eines Haushaltes anfallen, sowie die betrieblichen Abfälle gleicher Art.<br />

4. Betriebliche Abfälle sind alle dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz unterliegenden Abfälle mit<br />

Ausnahme des Hausmülls.<br />

§ 3 - Abfuhrbereich<br />

1. Der Abfuhrbereich (Abholpflichtbereich) für Restmüll umfasst alle mit Wohn- und Gewerbeobjekten<br />

verbauten Grundstücke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>. Das gilt nicht für jene Grundstücke (siehe Abs. 2), bei<br />

denen aufgrund ihrer Lage die Abholung nur mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand<br />

möglich wäre.<br />

2. Die Abfuhr erfolgt wöchentlich einmal von den nachstehend angeführten, an der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche liegenden Plätzen.<br />

a) Hintertux: Gletscherbahn, Weitentalbach, Hotel Neuhintertux, Hintertuxerhof, Mehrzweckgebäude,<br />

Alpenhof, Zuhaus Fernerblick<br />

b) Madseit: Kernstall (HNr. 699) - Straßenseite, Hotel Bergland, Cafe Sepp, Lexnerstall -<br />

Straßenseite, Abzweigung Weg Inneraue<br />

c) Juns: Mühlau, Wohnbau Juns II, Hotel Eden, Boderhäusl - vis a vis Haus Hochland,<br />

Kaskessel, Abzweigung Junsweg - Landesstraße, Kehre altes Greut - Junsweg, Oberjuns -<br />

Brand, Innerklausboden - Brücke Abzweigung Ludwigshof<br />

d) Lanersbach: Burgschrofen, Waldbodenbrücke, Hotel Central, nordöstl. Eingang Friedhof,<br />

Unterdorf - Nähe Feuerwehrhaus, Unterneuraut, Häuslbachl, Zufahrt Lanersbacherhof,<br />

Villa Edelweiß unterhalb der Landesstraße<br />

e) Auen: Einfahrt Schule, Einfahrt Grünwald, Tirolerhof, Parkplatz Haus Schneiderau<br />

f) Vorderlanersbach: Rieplerhof - Materialseilbahn, Testgasse, Niklasbrücke, Tennishalle<br />

(Playarena), Sägemoos<br />

g) Zette: Kurve Erlzettweg, vor HNr. 117, Umgebung Wiesenheim - Boderzette<br />

h) Berg: Abzweigung Barmerbauer, Riedlkurve, Michaln, Prantal<br />

i) Schöneben: Sauer, Siegter, Olpererblick, Geislhöfe (alle 2 Wochen)


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

j) Gemais: Gemaisweg - Eggerkurve, Abzweigung Christlerhof, Kehre Christlerstall<br />

k) Außerrettenbach: Röthelbach-Fußgehersteig b. Schotterwerk, Hoserbrücke, Außertal,<br />

Neue Tankstelle<br />

3. Nicht unter die Abholpflicht fallen nachfolgend aufgezählte Grundstücke. Der Restmüll ist zu der<br />

jeweils am Ende des Absatzes angeführten Sammelstelle zu bringen:<br />

HNr. 33 / Molin; HNr. 34 / Kranzach; HNr. 200 / Dr. Fiegl Albert; HNr. 217 / Tinhofer Monika;<br />

HNr. 554 / altes Boderhaus<br />

Der Restmüllsack dieser angeführten Objekte kann in die dafür vorgesehenen Container am Recyclinghof<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> eingebracht werden. Diese Container sind versperrt, die Eigentümer der<br />

angeführten Objekte erhalten hierzu von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einen Schlüssel.<br />

§ 4 - Müllbehälter<br />

1. Die Sammlung des Restmülls darf ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen<br />

(Müll-Festbehälter entsprechend der NORM EN 840) erfolgen.<br />

2. Eine Sammlung des Restmülls in Restmüllsäcken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> darf ausschließlich in<br />

Absprache mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> erfolgen und diese müssen beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong> in den dafür vorgesehen Restmüllbehälter eingebracht werden (betrifft § 3 Abs.3).<br />

Die Abgabe ist ausschließlich an den (jeweils verlautbarten) Öffnungstagen des Recyclinghofes<br />

möglich.<br />

3. Für die Restmüllsammlung können ausschließlich folgende Größen verwendet werden:<br />

Müllbehälter 80, 120, 240, 770, 1100 Liter<br />

4. Für die Sammlung von Bioabfällen (kompostierbaren Abfällen) sind folgende Behältnisse<br />

zu verwenden:<br />

a) für private Haushalte die in der <strong>Gemeinde</strong> erhältlichen 10-Liter-Bioabfallsäcke mit der Aufschrift<br />

„BIO-ABFALL Umweltzone Zillertal“, welche im in der <strong>Gemeinde</strong> erhältlichen grünen<br />

Biomüllbehälter (10-l oder 25-l) zur Abfuhr bereitzustellen sind.<br />

b) in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie in anderen Gewerbebetrieben und<br />

Wohnanlagen (ab 5 Wohnungen) Festbehälter aus Kunststoff mit 120 Litern Inhalt.<br />

5. Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen pro Jahr (Grundvorschreibung) und Einwohner<br />

beträgt:<br />

a) beim Restmüll für Haushalte mit<br />

1 Person 30 kg 100%<br />

2 Personen 60 kg 200%<br />

3 Personen 82 kg 275%<br />

4 Personen 97 kg 325%<br />

5 Personen 112 kg 375%<br />

6 Personen 127 kg 425%<br />

b) bei Beherbergungsbetrieben für jeweils 360 Gästenächtigungen (<strong>vom</strong> Vorjahr) 30 kg. Die Abrechnung<br />

erfolgt jedenfalls nach tatsächlichen Nächtigungen.<br />

c) bei Restaurants, Cafes, Imbissstuben und Betriebe mit Verabreichung<br />

von Speisen und Ausschank von Getränken<br />

je 4 Sitzplätze 30 kg<br />

d) beim Biomüll / kompostierbaren Abfall für Haushalte pro Woche mit<br />

1 Person 3 Liter 100%<br />

2 Personen 6 Liter 200%<br />

3 Personen 8 Liter 267%<br />

4 Personen 10 Liter 317%<br />

5 Personen 11 Liter 367%<br />

6 Personen 13 Liter 417%


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6. Gewerbetriebe und alle anderen, in § 3 Abs. 3 der Abfallgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

angeführten Gebührenpflichtigen, bei denen Hausmüll anfällt, haben die für die Bemessung<br />

des Grundbetrages erforderlichen Daten, insbesondere Art und Jahresmenge, mittels hiefür<br />

vorgesehenen Formblattes jeweils bis 1. November des laufenden Jahres für das Folgejahr an<br />

die <strong>Gemeinde</strong> bekannt zu geben.<br />

Wenn für die Folgejahre bis zu obgenanntem Stichtag keine weitere Meldung erstattet wird,<br />

geht die <strong>Gemeinde</strong> davon aus, dass das Mindestbehälterbehältervolumen unverändert geblieben<br />

ist und erfolgt die Vorschreibung aufgrund der letztübermittelten Daten.<br />

Als Grundlage für die Vorschreibung des Mindestbehältervolumens werden jedenfalls 50 %<br />

des vorjährigen Müllaufkommens festgesetzt.<br />

Jede Änderung, welche die Bemessung des Grundbetrages beeinflusst, ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>vom</strong><br />

Abgabenpflichtigen unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben.<br />

Wenn in Einzelfällen nachgewiesen werden kann, dass das vorgeschriebene Mindestbehälter-<br />

volumen zu hoch bemessen ist, kann bei der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich mit entsprechender Begründung<br />

des Mindestbehältervolumens für das nächstfolgende Jahr angesucht werden.<br />

7. Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Freizeitwohnsitze) beträgt das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen:<br />

beim Restmüll:<br />

bis 100 m² 60 kg im Abfuhrbereich<br />

360 Liter (6 Restmüllsäcke) pro Jahr außerhalb <strong>vom</strong> Abfuhrbereich<br />

über 100 m² 100 kg im Abfuhrbereich<br />

600 Liter (10 Restmüllsäcke) pro Jahr außerhalb <strong>vom</strong> Abfuhrbereich<br />

8. Der Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte des Pflichtabholungsbereiches hat sowohl<br />

für den Restmüll als auch für den Biomüll die erforderlichen Behältnisse von der <strong>Gemeinde</strong><br />

gegen Kostenersatz oder privat zu erwerben. Für den Restmüll sind dies die Festbehälter oder<br />

Restmüllsäcke, für den Biomüll die vorerwähnten Behältnisse.<br />

9. Die Bioabfallsäcke sind in mit „Bioabfall“ gekennzeichneten Behältnissen am Abfuhrtag<br />

bereitzustellen.<br />

Die nach § 4 Abs. 4 lit. b 120-l Behältnisse werden mittels elektronischer Erfassung identifiziert<br />

und verwogen und nach tatsächlichem Gewicht von der <strong>Gemeinde</strong> verrechnet.<br />

10. Die Säcke für den biogenen Abfall (mit der Aufschrift „BIO Abfall Umwelt-Zone Zillertal“) werden<br />

nach Maßgabe des § 4 Abs. 4 lit. a von der <strong>Gemeinde</strong> nach öffentlicher Ankündigung ausgegeben.<br />

Bei Mehranfall von Bioabfall müssen weitere Säcke bei der <strong>Gemeinde</strong> erworben werden, widrigenfalls<br />

besteht kein Anspruch auf Abholung.<br />

§ 5 - Aufstellungsort, Reinigung<br />

Die Grundeigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Müllbehälter innerhalb des Grundstückes oder<br />

Sammelplatzes so aufgestellt werden, dass<br />

a) keine unzumutbare Belästigung der Hausbewohner und der Nachbarschaft durch Staub,<br />

üblen Geruch und Lärm erfolgen kann und<br />

b) die Müllbehälter ordnungsgemäß benutzt werden können.<br />

Die Müllbehälter sind am Abfuhrtag an den unter § 3 Abs. 2 angeführten Sammelstellen so zur Abfuhr<br />

bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr und Fußgänger nicht behindert werden. Weiters<br />

müssen die Müllbehälter durch die Organe des beauftragten Müllabfuhrunternehmens ohne vermeidbaren<br />

Zeitverlust entleert bzw. eingesammelt werden können.<br />

Die Grundeigentümer haben für die Instandhaltung und erforderliche Reinigung der Müllbehälter zu<br />

sorgen und haben diese im Falle größerer Beschädigungen gegen gleichartige, der EU-NORM entsprechende<br />

Behälter auszutauschen.


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Die Müllbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich die Deckel ordnungsgemäß schließen<br />

lassen.<br />

Flüssige Abfälle und heiße Asche dürfen nicht in die Behälter eingebracht werden.<br />

Die Deckel sind am vorgesehenen Standort bis zur Müllabfuhrabholung geschlossen zu halten.<br />

Außerdem darf der Müll in den Behältern nur so verdichtet werden, dass er mit der hydraulischen<br />

Schüttvorrichtung des Müllunternehmens ohne Schwierigkeiten entleert werden kann.<br />

Restmüllsäcke dürfen nur so befüllt werden, dass sie noch ordnungsgemäß zugebunden werden<br />

können.<br />

Die Ablagerung von Abfällen neben den Behältern ist untersagt.<br />

Behälter oder Säcke, welche obige Kriterien nicht erfüllen und daher <strong>vom</strong> beauftragten Müll-unternehmen<br />

stehen gelassen werden müssen, sind von den betreffenden Wohnungs- oder Betriebsinhabern<br />

bzw. Hauseigentümern kostenpflichtig selbst zu entsorgen.<br />

§ 6 - Müllabfuhr<br />

1. Die Behälter werden wöchentlich - an den unter § 3 Abs. 2 besonders gekennzeichneten Stellen<br />

alle 2 Wochen - von den unter § 3 Abs. 2 genannten Plätzen abgeholt. Sie werden von den<br />

Organen des beauftragten Müllabfuhrunternehmens nur dann entleert, wenn sie vorschriftsmäßig<br />

aufgestellt sind.<br />

2. Die Biomüllabfuhr erfolgt jeweils wöchentlich am Montag. Bioabfallsäcke- und Behälter sind<br />

spätestens um 06.00 Uhr des betreffenden Tages bereitzustellen. Sie werden nur dann entleert,<br />

wenn sie vorschriftsmäßig aufgestellt und die Bioabfallsäcke den Aufdruck „BIO-ABFALL<br />

Umweltzone Zillertal“ tragen und in den von der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehenen grünen 10-l<br />

bzw. 25-l-Behältnissen bereitgestellt sind.<br />

§ 7 - Sperrmüll<br />

Die Sammlung des Sperrmülls erfolgt mehrmals jährlich zu den von der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegebenen<br />

Terminen am Recyclinghof - Juns. Der genaue Zeitpunkt wird ortsüblich verlautbart.<br />

Holzabfälle und Alteisen sind zu den Sperrmüllterminen getrennt <strong>vom</strong> Sperrmüll in die dafür<br />

vorgesehenen Container einzubringen.<br />

§ 8 - Wertstoffe<br />

1. Wertstoffe sind: Glas, Papier, Karton, Metalle, Textilien, Altschuhe, reines Styropor und Kunststoffe.<br />

Diese sind getrennt zu sammeln und dürfen nicht in die nach § 3 vorgesehenen Restmüllbehälter<br />

eingebracht werden.<br />

2. Altglas ist in die aufgestellten Glascontainer beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> getrennt<br />

nach Weiß- und Buntglas, einzubringen.<br />

Zum Altglas gehören:<br />

Einwegflaschen, Marmeladegläser, Gurkengläser, Konservengläser, Saftflaschen, andere Hohlgläser.<br />

Diese sind von Restinhalt zu befreien und zu reinigen.<br />

Nicht in die Altglasbehälter dürfen eingebracht werden:<br />

Porzellan, Keramik und Steingut, Kunststoffe, Metalle (Blechschleifen, Kapseln, Drehverschlüsse<br />

usw.), Fensterglas, Bleiglas, Spiegel- und Bleikristallglas, Verbundglas, Drahtglas,<br />

Milchglas, Windschutzscheiben, Autoscheinwerfer, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, Glasgeschirr<br />

(Jenaerglas).<br />

3. Altpapier ist in den aufgestellten Papiercontainer des Recyclinghofes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />

Zum Altpapier gehören:


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Zeitungen, Illustrierte, Magazine, Briefe, loses Papier, Prospekte, Kataloge, Bücher und Hefte<br />

(ohne Folien und Umschläge), Schreibpapier, Telefonbücher.<br />

Nicht in den Altpapiercontainer dürfen eingebracht werden:<br />

Kohle- und Durchschreibpapier, Zellophan, Kunststofffolien, Tiefkühlverpackungen, Milch- und<br />

Getränkeverpackungen, mit Lack- oder Lebensmittelresten verunreinigtes Papier.<br />

4. Kartonagen sind in den aufgestellten Kartonagencontainer beim Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Tux</strong> einzubringen.<br />

Kartonagen sind Schachteln (aus Wellpappe und Graukarton), Papiersäcke, Einkaufstaschen<br />

(ohne Kunststoff), unbeschichtete Pizzaschachteln und Tiefkühlverpackungen, Eierkartons,<br />

Biertragerln ohne Kunststoff, unbeschichtetes Geschenk- und Packpapier, Jausenpapier ohne<br />

Folie, restentleerte Futtersäcke, Medikamentenschachteln, Mehlsackerln u.ä.<br />

Nicht in den Kartonagencontainer eingebracht werden dürfen:<br />

Verbundmaterialien wie Milch-, Getränke- und Tiefkühlverpackungen („TETRA-Packungen“),<br />

Kunststoffe, beschichtete Pizzaboxen, Klebestreifen (diese sind <strong>vom</strong> Karton zu entfernen), Zigarettenverpackungen<br />

(außer es werden Alufolie und Zellophanhüllen entfernt).<br />

5. Verpackungen aus Metall sind in die aufgestellten Altmetallcontainer beim Recyclinghofes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />

Zum Altmetall gehören:<br />

Blechdosen, Aludosen, Kapseln und Verschlüsse, Alufolien, leere Spray- und Lackdosen.<br />

Nicht in den Altmetallcontainer eingebracht werden dürfen:<br />

Spray- und Lackdosen mit Restinhalt, ölhältige Dosen und Alteisen.<br />

Spraydosen und Lackdosen mit Restinhalt sowie ölhältige Dosen sind nach den einschlägigen<br />

bundesgesetzlichen Bestimmungen über die Problemstoffsammlung zu entsorgen.<br />

Alteisen, das nicht zur Verpackung gedient hat, ist in den Alteisencontainer laut § 7 der Müllabfuhrordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> einzubringen.<br />

6. Verpackungen aus Kunststoff und Verbundstoff sind über den „Gelben Sack“ zu entsorgen.<br />

Zu den Kunst- und Verbundstoffen gehören:<br />

Verpackungen aus diesen Stoffen, Joghurtbecher, Plastikflaschen, Kaffeeverpackungen,<br />

Blister, Knabbergebäck- und Teigwarensackerln, Getränkekartons<br />

Nicht zu den Kunst- und Verbundstoffen gehören:<br />

Holz, Faserstoffe, Jutesäcke, Keramiktiegel, Glas, Papier, Karton u.ä.<br />

7. Reines und sauberes Styropor ist in die dafür aufgestellten Styroporbehälter beim Recyclinghof<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> einzubringen.<br />

8. Alttextilien können zweimal jährlich im Zuge der Problemstoffsammlung abgegeben werden.<br />

Zu den Alttextilien zählen:<br />

Saubere Alttextilien wie Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Tischwäsche, Bett- und<br />

Haushaltswäsche, Unterwäsche, Wolldecken.<br />

Nicht zu den Alttextilien gegeben werden darf:<br />

Verunreinigte Textilien, ölverunreinigte Fetzen (Problemstoffsammlung gemäß § 8), Lederwaren<br />

wie Gürtel, Schuhe, Taschen.<br />

9. Altschuhe können zweimal jährlich im Zuge der Problemstoffsammlung abgegeben werden.<br />

10. Mineralische Altspeisefette und Altspeiseöle, sowohl von Privaten als auch von Gastronomiebetrieben,<br />

werden über die „Ölisammlung“ am Recyclinghof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entsorgt.<br />

§ 9 - Problemstoffe


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Problemstoffe aus dem Haushalt sind getrennt zu sammeln und können zwei Mal jährlich bei der<br />

Problemstoffsammlung zu den ortsüblich verlautbarten Zeiten abgegeben werden.<br />

Zu den Problemstoffen gehören:<br />

Altöl, Medikamente und Körperpflegemittel, Pflanzenschutzmittel, Haushaltsreiniger, Farben und<br />

Lacke, Lösemittel, Laugen, Spray- und Lackdosen mit Restinhalt, Säuren, ölhältiger Abfall, Leuchtstoffröhren<br />

und Batterien.<br />

§ 10 - Elektroaltgeräte<br />

Großgeräte (Herde, Waschmaschinen, etc.), Kleingeräte (Radios, CD- und DVD-Player, Computer,<br />

Haushaltsgeräte, etc.) und Bildschirmgeräte (TV- und Computer-Bildschirme, etc.) sind am Recyclinghof<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> getrennt in die jeweils hiefür vorgesehenen Container einzubringen.<br />

Bioabfälle bzw. kompostierbare Abfälle sind:<br />

§ 11 - Bioabfälle / kompostierbare Abfälle<br />

a) organische Abfälle aus dem Gartenbau und aus Grünanlagen wie Grünschnitt, Baum- und<br />

Strauchschnitt, Laub, Blumen, Obst und Gemüse;<br />

b) organische Abfälle aus Haushalt und Gastronomie wie Obst, Gemüse, Fisch- und Fleischreste,<br />

Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz mit Filterpapier,<br />

Küchenpapier, mit Speiseresten verschmutztes Papier, Servietten, Küchenrollen, Topfpflanzen,<br />

Schnittblumen und Mist bzw. Streu von Kleintieren;<br />

c) pflanzliche Rückstände land- und forstwirtschaftlicher Produkte;<br />

d) Straßenbegleitgrün und Friedhofsabfälle.<br />

Bioabfälle sind, sofern sie nicht am eigenen Grundstück kompostiert werden, gesondert zu sammeln<br />

und gemäß den §§ 4 und 6 dieser Verordnung zur Abfuhr bereitzustellen.<br />

Eigenkompostierung<br />

Jene Grundeigentümer, die nachweislich eine umfassende Kompostierung aller anfallenden kompostierbaren<br />

Abfälle ganzjährig durchführen (Eigenkompostierung), unterliegen nicht der Pflichtabfuhr<br />

gem. § 10 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes.<br />

Als Eigenkompostierer und von der diesbezüglichen Vorschreibung Befreiter gilt nur derjenige, welcher<br />

dies bei der <strong>Gemeinde</strong> mittels hiefür vorgesehenen Formblattes schriftlich gemeldet hat. Auch<br />

die Einstellung der Eigenkompostierung ist der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich mit Formblatt bekannt zu<br />

geben.<br />

Nicht kompostierbare Abfälle sind insbesondere Textilien, Verpackungen aus Verbundkarton, Staubsaugerbeutel,<br />

Asche, Windeln, Hygieneartikel und künstliche Katzenstreu.<br />

§ 12 - Kontrollorgane<br />

Die Grundeigentümer bzw. die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben den Organen der Behörde<br />

die zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie das<br />

Betreten ihres Grundstückes und der darauf befindlichen Anlagen zu dulden. Diese Behördenvertreter<br />

unterliegen der Ausweispflicht.<br />

§ 13 - Anzeigepflicht<br />

Ein Wechsel des Grundstückseigentümers oder des sonst hierüber Verfügungsberechtigten ist der<br />

<strong>Gemeinde</strong> unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Zu dieser Mitteilung ist sowohl der vorherige als<br />

auch der neue Eigentümer oder Verfügungsberechtigte verpflichtet.


§ 14 - Strafbestimmungen<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellt eine Veraltungsübertretung im Sinne des § 27<br />

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBI. Nr. 50/90 dar und unterliegen den Strafbestimmungen des<br />

zitierten Gesetzes.<br />

§ 15 - Inkrafttreten<br />

Diese Müllabfuhrordnung tritt mit 1.1.2008, spätestens jedoch mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />

in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren Müllabfuhrordnungen der <strong>Gemeinde</strong> außer<br />

Kraft.<br />

b) - Erlassung Abfallgebührenordnung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> erlässt aufgrund des § 1 des Tiroler Abfallgebührengesetzes<br />

1991, LGBl. Nr. 36/1991, mit einstimmigen Beschluss <strong>vom</strong> <strong>20.11.2007</strong> folgende<br />

Abfallgebührenordnung:<br />

§ 1 - Arten der Gebühren<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> hebt zur Deckung des Aufwandes, der durch die Entsorgung von Abfällen und für<br />

die Abfallberatung entsteht, Abfallgebühren in Form einer Grundgebühr und einer Weiteren Gebühr<br />

ein. In diesen Gebühren enthalten ist die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von<br />

10%.<br />

§ 2 - Entstehung der Gebührenpflicht<br />

1. Die Abfallgebühren werden als Grundgebühr und „Weitere Gebühr“ erhoben.<br />

2. Der Gebührenanspruch auf die Grundgebühren entsteht mit der Bereitstellung von<br />

Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie der Abfallberatung.<br />

3. Der Gebührenanspruch auf die Weitere Gebühr entsteht mit der Übergabe der Abfälle an die<br />

zu deren Abholung oder Sammlung bestimmten Einrichtungen bzw. Anlagen.<br />

§ 3 - Grundgebühr<br />

1. Definition der Betriebsstätte:<br />

Als Betriebsstätte gelten Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 2 und § 30 der Bundesabgabenord-<br />

nung (BAO), mit der Einschränkung, dass sie nicht auf die Ausübung eines Gewerbebetriebes<br />

beschränkt sind. Nicht als Betriebsstätte gelten Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken.<br />

2. Der Gebührensatz für die Bemessung der jährlichen Grundgebühr beträgt für<br />

a) Haushalte pro Person € 11,56 = 100 %<br />

b) sonstige Gebührenpflichtige € 11,56 = 100 %<br />

3. Die Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige wird in Hundertsätzen des Gebührensatzes<br />

nach § 3 Abs. 2 lit. b wie folgt bemessen:<br />

a) Gewerbe- und Industriebetriebe; Speditionen; Reisebüros; Arbeitsstätten von Ärzten,<br />

Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren, Zivilingenieuren, Architekten,<br />

Dentisten, Planungsbüros sowie sonstige Freiberufliche; öffentliche Körperschaften, Behörden,<br />

Banken und Sparkassen, Handwerksbetriebe.<br />

je 15m² Betriebsfläche 100 %


) Handelsbetriebe: Geschäfts und Verkaufsflächen<br />

je 5m² Betriebsfläche 100 %<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

c) Restaurants, Cafes, Imbissstuben und Betriebe mit Verabreichung<br />

von Speisen und Ausschank von Getränken<br />

je 4 Sitzplätze 100 %<br />

liegt auch die Voraussetzung von § 3 Abs. 3 Lit. d vor, wird die Anzahl der Betten<br />

von der Anzahl der Sitzplätze abgezogen.<br />

d) bei Beherbergungsbetrieben, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmervermietung und<br />

Erholungsheimen.<br />

je 150 Nächtigungen des Vorjahres 100%<br />

die Vorschreibung erfolgt nach tatsächlichen Nächtigungen.<br />

e) Ferien- und Wochenendhäuser sowie Zweitwohnungen (auch bei alleiniger Nutzung als<br />

Freizeitwohnsitz) sowie bei Gebäude mit Verwendung zur Abhaltung von Hüttenabenden,<br />

Grillfesten u. ä. Veranstaltungen<br />

pro Jahr 500%<br />

f) Für Gewerbebetrieb bei denen nicht § 3 Abs. 3 lit. a zutrifft<br />

pro Jahr 700 %<br />

g) Almen- und Asthütten bei Doppelnutzung als Freizeitwohnsitz u. dgl.<br />

pro Jahr 250%<br />

h) Seilbahnen (Hauptseilbahn)<br />

pro Jahr 1500%<br />

§ 4 - Weitere Gebühren<br />

1. Die „Weitere Gebühr“ für Rest- und Biomüll beinhaltet die Aufwendung zur Deckung der<br />

Kosten für die Entsorgung des Rest- und Biomülls.<br />

2. Die „Weitere Gebühr“ für tatsächlich entsorgte Müllmenge beträgt für<br />

a) Restmüll € 0,27 / kg<br />

b) Bioabfall € 0,60 / 10 Liter<br />

c) Bioabfall € 0,115 / kg<br />

3. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gebühr für Rest- und Biomüll ist das vorgeschriebene<br />

Mindestvolumen gemäß § 4 Abs. 5 der Müllabfuhrordnung.<br />

§ 5 - Änderungsstichtag und Fälligkeit<br />

Stichtag für die Erfassung der Daten zur Errechnung der Grundgebühr im Sinne des § 3 ist der<br />

01. April des Gebührenjahres. Jegliche Änderung der Bemessungsgrundlage ist der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich,<br />

jedenfalls aber vor dem genannten Stichtag schriftlich bekannt zu geben.<br />

Der Stichtag für Änderungen von Abfuhrrhythmus und der Behältergröße ist jeweils der 01. Jänner<br />

eines jeden Jahres.<br />

§ 6 - Gebührenschuldner und gesetzliches Pfandrecht<br />

1. Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke, für die Einrichtungen und<br />

Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und die Abfallberatung bereitgestellt werden.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

2. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im<br />

Falle eines Baurechtes der Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren.<br />

3. Für die Abfallgebühren samt Nebengebühren haftet auf dem Grundstück (Bauwerk, Baurecht)<br />

ein gesetzliches Pfandrecht (§ 6 Tiroler Abfallgebührengesetz 1991).<br />

§ 7 - Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen<br />

Diese Abfallgebührenordnung tritt mit 01.01.2008, spätestens jedoch mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung,<br />

in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren Abfallgebührenordnungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />

außer Kraft.<br />

c) - Vergabe der Biomüllabfuhr ab 1.12.2007:<br />

Die Umweltzone Zillertal hat von 3 Firmen Angebote zur Entsorgung des Biomülls eingeholt und danach<br />

entschieden, die Abfuhr und die Verwertung der Bioabfälle ab 1.12.07 - lt. Protokoll „zur Vergabe<br />

von Bioabfall/Speiserestesammlung sowie Verwertung derselben“, eingelangt am 6.11.2007,<br />

wieder an die Fa. Mayr, Kanalservice Mayr, zu vergeben.<br />

Einstimmige Kenntnisnahme.<br />

d) - Sonstiges:<br />

Bgm. Erler berichtet, dass die <strong>Gemeinde</strong> Finkenberg die Müllabfuhr nicht mehr an die Fa. Wechselberger<br />

vergeben hat.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> steht jedoch ausdrücklich zu der <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat in der <strong>Sitzung</strong> am 16.8.2007,<br />

P. 6) beschlossenen Vereinbarung mit der Fa. Wechselberger.<br />

Zu Punkt 4)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt einstimmig ab 1.1.2008 nachstehende Hebesätze für die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />

(Steuern, Gebühren und Beiträge) sowie folgende Entgelte und Tarife für die sonstigen Einnahmen<br />

inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer:<br />

Grundsteuer A 500 v.H. d. Messbetrages<br />

Grundsteuer B 500 v.H. d. Messbetrages<br />

Kommunalsteuer 3.v.H. der Bemessungsgrundlage<br />

Kommunalsteuer für Lehrlingsentschädigung wird rückerstattet<br />

(Gem.Rats-Beschluss v. 17.11.1997, P. 1)<br />

Vergnügungssteuer Ausschreibung lt. Vergnügungssteuerordnung v. 12.11.2001<br />

(Kartensteuer 10 v.H.; Pauschsteuer lt. §§ 13 - 18 VergnStG.;<br />

Ausnahmen siehe § 2 VergnStG. u. § 3 VergnStOrd.<br />

Hundesteuer € 49,00 je Hund jährlich; € 45,00 für Hunde, die als Wachhunde<br />

oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden;<br />

Blindenführerhunde frei<br />

Erschließungsbeitragssatz lt. § 7 VerkAufschlAbg. 3,0 % des von der Landesregierung jeweils<br />

festgelegten Erschließungskostenfaktors d.s. € 2,64<br />

Ausgleichsabgabe wird erhoben gem. § 5 VerkAufschlAbg.<br />

Wasseranschlussgebühr *) € 3,90 pro m² der Bemessungsgrundlage lt. § 3 der Wasserleitungsgebührenverordnung<br />

<strong>vom</strong> 5.11.1992;<br />

zusätzliche Anschlussgebühr für Schwimmbecken € 12,30 pro m³<br />

Rauminhalt des Beckens<br />

Erweiterungsgebühr wird durch Verordnung festgelegt<br />

Wasserbenützungsgebühr *) € 0,46 pro m³ Wasserverbrauch (Gültig ab 01.07.2008)<br />

Wasserzählermiete *) € 6,40 pro Zähler der Dim. 3/5 m³h


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

€ 10,20 pro Zähler der Dim. 7/10 m³h<br />

€ 18,50 pro Zähler der Dim. 20 m³h<br />

€ 124,42 für Großzähler 80 m³ u. mehr<br />

Kanalanschlussgebühr *) € 7,40 pro m² der Bemessungsgrundlage;<br />

Mindestanschlussgebühr € 1.431,00<br />

Kanalbenützungsgebühr *) € 1,25 pro m³ Wasserverbrauch (Gültig ab 01.07.2008)<br />

Müllabfuhrgebühren: *)<br />

Grundgebühr:<br />

weitere Gebühr:<br />

Biomüll: *)<br />

Biomüll: *) Behälterentleerungen<br />

Biosäcke<br />

Friedhofsgebühren:<br />

Grabgebühr-Benützungsrechte<br />

Verlängerungsgebühr<br />

Graböffnungsgebühr<br />

Gräberbetreuung<br />

Benützung der Aufbahrungshalle<br />

€ 11,56 je Einwohner und Jahr bei Haushalten<br />

€ 11,56 je EGW bei sonstigen Gebührenpflichtigen; die<br />

Grundgebühr wird in Hundertsätzen des EGW bemessen<br />

€ 0,27 pro kg; die Vorschreibung erfolgt nach tatsächlichem<br />

Gewicht;<br />

€ 3,00 je Müllsack 60 L bei Einzelausgabe bzw.<br />

€ 30,00 je Rolle a 10 Stk. 60 L für den im § 2 Abs. 3 der Müllab-<br />

Fuhrordnung angeführten Personenkreis<br />

€ 0,1150 je kg<br />

€ 9,60 je Rolle Biomüllsäcke (16 Stück a 10 Liter)<br />

€ 15,60 je Rolle Biomüllsäcke (26 Stück a 10 Liter)<br />

€ 0,60 je 10-L Sack<br />

Einzelgrab: € 24,00 Doppelgrab: € 48,00<br />

Wandgrab: € 62,00 Urnennischen € 21,80<br />

Einzelgrab: € 24,00 Doppelgrab: € 48,00<br />

Wandgrab: € 62,00 Urnennischen € 21,80<br />

Diese Gebühren sind Jahresgebühren und werden für 10 Jahre<br />

im vorhinein vorgeschrieben.<br />

€ 220,00 je Öffnung<br />

€ 80,00 pro Jahr<br />

€ 22,00 pro Benützung<br />

Entgelt für Lader *) € 65,95 je Stunde (Erdarbeiten u. Schneeräumung). Jede angefangene<br />

halbe Stunde ist als volle halbe Stunden zu verrechnen.<br />

Unimog € 53,90 je Stunde<br />

Kehrmaschine (Unimog) € 53,90 je Stunde<br />

Kanalspülen mit Unimog *) € 65,95 je Stunde<br />

Holder Kommunalfahrzeug € 46,00 je Stunde<br />

Tanklöschfahrzeug € 59,45 je Stunde<br />

Asphaltschneidegerät € 32,30 je Stunde<br />

Auftaugebühr € 25,55 je Stunde<br />

Benützungsgebühren für:<br />

Turnhalle<br />

Aulabenützung<br />

€ 15,00 pro Abend oder Training für einheimische Vereine,<br />

Mannschaften, Erwachsenenschule<br />

€ 22,00 je Benützung durch Skimannschaften und Trainings-<br />

gruppen<br />

Einheimische Kinder- u. Jugendmannschaften kostenlos<br />

€ 50,00 bei Großveranstaltungen<br />

€ 15,00 bei Kleinveranstaltungen (Joga, Gymnastik, Fortbildungsveranstaltungen)<br />

€ 22,00 je Benützung<br />

€ 40,00 je Veranstaltung<br />

Schulküche<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal<br />

Kopien € 0,20 je Seite A4 S/W; € 0,60 je Seite A4 färbig<br />

€ 0,30 je Seite A3 S/W; € 1,00 je Seite A3 färbig<br />

Ausdrucke GemGis € 0,40 je Seite A4 S/W; € 0,80 je Seite A4 färbig<br />

€ 0,60 je Seite A3 S/W; € 1,20 je Seite A3 färbig<br />

FAX € 0,25 je Seite Inland; € 0,30 je Seite Ausland, mindestens jedoch<br />

€ 0,75; zusätzlich erforderliche Kopiekosten<br />

Gästemeldeblock € 5,00 je Block; € 110,00 je 1.000 Stück Endlos-Meldezettel


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Kindergartenbeiträge pro Monat: € 22,00 für das 1. Kind; 12,00 für das 2. Kind einer Familie;<br />

€ 0,00 für das 3. Kind einer Familie<br />

Beitrag f. Kindergartentaxi € 20,00 für das 1. und 2. Kind einer Familie<br />

€ 0,00 für das 3. Kind einer Familie<br />

Anmerkung zu *): Beträge einschließlich Umsatzsteuer<br />

Die Höhe der Waldaufseherumlage zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für den Waldaufseher<br />

gemäß § 10 der Tiroler Waldordnung (TWO 2005), LGBl. 55/2005 für 2008 wird wie folgt<br />

festgelegt (einstimmige Beschlussfassung):<br />

Gesamtaufwand 2006: € 37.289,35<br />

Ertragswaldfläche: 1.246,4142 ha<br />

Fläche Wirtschaftswald (WW): 293,3993 ha<br />

Fläche Schutzwald im Ertrag (SIE): 953,0149 ha<br />

Die 50 %-ige Umlage für den Wirtschaftswald beträgt € 14,9587 pro Hektar, somit insgesamt<br />

€ 4.388,87.<br />

Die 15 %-ige Umlage für den Schutzwald im Ertrag beträgt daher € 4,4876 pro Hektar, somit insgesamt<br />

€ 4.276,75.<br />

Die Gesamtumlage beläuft sich auf € 8.665,62.<br />

Zu Punkt 5)<br />

Im Zuge des <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigten Austausches der Einfahrtstore im Feuerwehrhaus wurden<br />

umfangreiche Ergänzungsmaßnahmen, Reparaturen und Sanierungen erforderlich. Dazu wird<br />

einer Aufstellung der Gesamtkosten vorgelegt. Diese belaufen sich auf insgesamt € 38.054,28, wobei<br />

der Anteil für die neuen Tore, Re. Fa. Trinkl, i. H. von € 23.394,- bereits <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen<br />

wurde.<br />

Für den Ankauf des LAST-Fahrzeuges wurde von der Feuerwehr <strong>Tux</strong> eine Ausschreibung vorgenommen.<br />

Dazu liegen Angebote von 3 Firmen vor.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die vorliegende Abrechnung wird genehmigt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird beauftragt, die Vergabe im Einvernehmen mit dem Bezirksfeuerwehrkommandanten<br />

an den Bestbieter durchzuführen.<br />

Zu Punkt 6a)<br />

Die betroffene Fläche befindet sich im Ortsteil Gemais im direkten Anschluss an die Baulandreserve<br />

W 12 und ist im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan als Freiland eingetragen.<br />

Bei der Erstellung der Bebauungsstudie für diese Baulandreserve musste festgestellt werden, dass<br />

eine Unterbringung der Grundstücke für die 4 weichenden Söhne der Hofstelle Winterhaus auf der<br />

im ÖROK eingetragenen Fläche nicht möglich und deshalb eine Ausweitung der Baulandreserve<br />

gem. der vorliegenden Grundteilung erforderlich ist.<br />

Die Erschließung dieses Gebietes ist über den südseitig angrenzenden <strong>Gemeinde</strong>weg und über den<br />

Erschließungsweg Gst. 603/3 gegeben.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.10.2007 vorgelegt.<br />

Der Raumplaner stellt darin fest, dass die Ausweitung der Baulandreserve den Zielen der örtlichen<br />

Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> entspricht.<br />

Die Baulandreserve W 12 weist eine Dreiecksform auf, die eine Einteilung dieser Fläche für 4 Baugrundstücke<br />

zur baulichen Nutzung für die 4 weichenden Söhne samt einer sinnvollen und zweckmäßigen<br />

Erschließung nicht zulässt.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Für den Gesamtbereich wurde eine Bebauungsstudie erstellt, nach der die weiteren Grundteilungen<br />

erfolgten. Für das Gst. 603/2 wurde inzwischen die Flächenwidmung Wohngebiet und ein Bebauungsplan<br />

erlassen sowie das Bauvorhaben f. Hrn. Franz Geisler baurechtlich genehmigt.<br />

Der Erschließungsweg Gst. 603/3 wurde als Wegparzelle ausgeschieden, um einerseits die restlichen<br />

Grundstücke zu erschließen und andererseits eine Zufahrt zu den dahinter liegenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen zu erreichen.<br />

Nördlich des Erschließungsweges sollen 3 Baugrundstücke, hintereinander angeordnet, entstehen.<br />

Dies wäre auf der im ÖROK eingetragenen Fläche nicht möglich gewesen.<br />

Insofern haben sich die Voraussetzungen gem. § 32 Abs. 2 lit. b) in einem raumordnerisch bedeutsamen<br />

Punkt so geändert, dass eine Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich und sinnvoll<br />

ist.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Änderung im Bereich der Gste. 603/2, 603/3, 603/4, 603/5, 603/6 (neu aus 603) KG. <strong>Tux</strong> lt. den<br />

von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 31.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ.<br />

ROK 02-2007) und raumplanerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.10.2007 von derzeit Freihaltefläche in<br />

bauliche Entwicklungsfläche mit dem Zählerstempel W12/Z0/D1.“<br />

Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Zu Punkt 6b)<br />

Der Planungsbereich befindet sich im Ortsteil Juns, umfasst die Grundstücke 1317/2 (Bacher) und<br />

1324/1 (Mariacher). Beide Grundstücke sind als Freiland eingetragen, sind bereits bebaut und als<br />

Baubestand im Raumordnungskonzept (ROK) eingetragen. Das südlich angrenzende Gst. 1324/3 ist<br />

als landwirtschaftliches Mischgebiet eingetragen.<br />

Auf dem Gst. 1317/2 möchte Hr. Peter Bacher jun. einen Aufbau für eine Wohneinheit durchführen.<br />

Da die geplante Kubatur im Freiland nicht zulässig ist, weil die 25 % der Bestandskubatur bzw. 300<br />

m3 überschritten werden, ist die Änderung des ROK und des Flächenwidmungsplanes notwendig.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 vorgelegt.<br />

Der Raumplaner stellt darin fest, dass durch die geplante Änderung des ROK keine neuen Bauplätze<br />

geschaffen werden. Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die Vorbereitung für eine<br />

Nachverdichtung des Bestandsgebäudes im Freiland zur Deckung des Wohnbedarfes eines <strong>Tux</strong>er<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürgers. Diese Baumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne einer zweckmäßigen und bodensparenden<br />

Bebauung entsprechend der Ziele der örtlichen Raumordnung positiv zu bewerten.<br />

Ein Widerspruch zu den Freihaltezielen auf Grund der Lage in der landwirtschaftlichen Freihaltefläche<br />

besteht wegen des Baubestandes nicht.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />

Die Grundstücke liegen zum Teil in der gelben Gefahrenzone des <strong>Tux</strong>baches. Diesbezüglich hat der<br />

Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart, dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im<br />

Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme abgeben wird.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Raumordnungskonzeptes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Änderung im Bereich der Gste. 1317/2 und 1324/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai am 13.11.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. ROK 03-2007) und raum-


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

planerischer Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 von derzeit Freihaltefläche in bauliche Entwicklungsfläche<br />

mit dem Zählerstempel L2/Z1/D1.“<br />

Zugleich wird einstimmig die gegenständliche Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Zu Punkt 7a)<br />

Fr. Elisabeth Schrempf, Hintertux Nr. 769, und Hr. Klaus Dengg, Hintertux Nr. 750, haben mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 27.4.2006 um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gpn. 1692/2<br />

und 1698 angesucht.<br />

Lt. den vorliegenden Plänen sind in 2 unterirdischen Geschoßen 532 Autoabstellplätze vorgesehen.<br />

Auf dem Deck hätten nochmals 164 Autos Platz. Richtung Weitentalbach wäre die Errichtung von<br />

verschiedenen Freizeitanlagen (Kinderspiel- u. kleiner Sportplatz, Schlepplift, Rutschbahn u.a.) geplant.<br />

Da die Örtlichkeit in verschiedenen Gefahrenzonen liegt, wurde die WLV um eine Äußerung zur begehrten<br />

Widmung ersucht. Diese hat in Schreiben <strong>vom</strong> 6.9.2007 der Flächenwidmung unter der<br />

Bedingung zugestimmt, dass die geplante Tiefgarage zur Gänze unterirdisch errichtet und an der<br />

Oberfläche keine Nutzungen, die über die jetzige landwirtschaftliche Nutzung hinausgehen, erfolgen.<br />

Auch das Aufstellen von (temporären) baulichen Anlage aller Art ist nicht möglich. Weitere Auflagen<br />

betreffen die Ausgestaltung der Einfahrten und ev. Geländeveränderungen, soweit eine nachteilige<br />

Wirkung auf umliegende Objekte mit Sicherheit nicht erfolgt.<br />

Die Widmungsfläche beträgt unter Berücksichtigung, dass das Gst. 1692 inzwischen geteilt wurde,<br />

16.738 m2.<br />

Verkehrsmäßige Erschließung: Über den vorgelagerten Parkplatz (Dienstbarkeit)<br />

Wasserversorgung: <strong>Gemeinde</strong>leitung<br />

Abwasserentsorgung: nicht vorgesehen<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden vorgelegt.<br />

Zusammenfassend raumplanerische Stellungnahme und Empfehlung zur Beschlussfassung:<br />

Da die WLV jegliche Nutzung an der Oberfläche der Tiefgarage ausschließt, kann der beantragten<br />

Zusatznutzung „mit Freizeitanlage“ nicht entsprochen werden.<br />

Grundsätzlich entspricht die Änderung des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung<br />

im Sinne einer qualitativen Verbesserung des Angebotes für Parkplätze im Zusammenhang<br />

mit dem Gletscherschigebiet.<br />

Eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist nicht erforderlich, weil die Errichtung einer<br />

Tiefgarage nicht den Freihaltezielen der Festlegung sonstige Freihaltefläche widerspricht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich der Gste. 1692 und 1698 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai am 13.2.2006 erstellten Planunterlagen (GZ. F 25-2006) von derzeit Freiland<br />

bzw. Sonderfläche in Sonderfläche Tiefgarage gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7b)<br />

Das Gst. 184/1, unterhalb des Hotels Eden gelegen, ist im derzeit geltenden Flächenwidmungsplan<br />

nur zum Teil als Bauland gewidmet.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Im Hinblick auf die bauliche Entwicklung nach dem wirtschaftlichen Zusammenschluss der Hotels<br />

„Eden“ und „Zum Grünen Tor“ wäre eine Ausweitung dieser Widmung wünschenswert, wobei auch<br />

geplant ist, die als Bauland gewidmeten Grundstücke infolge zu vereinigen.<br />

Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai hat in Abstimmung mit dem frosttechnischen Dienst<br />

der Wildbach- und Lawinenverbauung (siehe E-Mail <strong>vom</strong> 12.11.2007) entsprechende Planunterlagen<br />

erstellt und beurteilt in seiner raumplanerischen Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 die beantragte Änderung<br />

des Flächewidmungsplanes wie folgt:<br />

Das gegenständliche Widmungsansuchen stellt die geringfügige Erweiterung des bestehenden Tourismusgebietes<br />

Richtung Süden (<strong>Tux</strong>bach) dar, um eine Betriebserweiterung des best. Hotels Eden<br />

zu ermöglichen. Die Widmungsfläche befindet sich randlich in der gelben Gefahrenzone. Vorgabe<br />

der WLV ist, den Abstandsbereich des Grundstückes zum <strong>Tux</strong>bach mittels Festlegung einer<br />

Baugrenzlinie im Bebauungsplan - Abstand 4,00 m - von baulichen Anlagen frei zu halten.<br />

Die gegenständliche Widmung entspricht den Zielen der örtlichen Raumordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong><br />

im Sinne einer inneren Verdichtung des bestehenden Baulandes.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch<br />

die vorgelagerten, zum Hotel Eden bzw. Hotel Zum Grünen Tor gehörenden Grundflächen gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich der Gste. 184/1 und 191/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai am 23.7.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 40-2007) von derzeit Freiland in<br />

Tourismusgebiet gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

ERG. Brigitte Egger nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil.<br />

Zu Punkt 7c)<br />

Hr. Martin Klausner, Hintertux Nr. 770, hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.9.2007 um die Umwidmung der<br />

restlichen, noch nicht gewidmeten Grundparzelle 1541/1 in Tourismusgebiet angesucht.<br />

Bei der gegenständlichen Widmung handelt es sich um die geringfügige Erweiterung der bestehenden<br />

Widmungsfläche Richtung Norden, um eine Betriebserweiterung des Hotels Klausnerhof in Hintertux<br />

zu ermöglichen.<br />

Die betroffene Fläche ist im ÖROK als Baulandreserve eingetragen und liegt zum Teil in der gelben<br />

Gefahrenzone. Bezüglich dieser Gefährdung hat der Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart,<br />

dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme<br />

abgeben wird.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung sowie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumordnerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden vorgelegt.<br />

Lt. dieser Stellungnahme entspricht die gegenständliche Widmung den Zielen der örtlichen Raumordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> im Sinne einer inneren Verdichtung des bestehenden Baulandes.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 1541/1 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 9.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 41-2007) von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />

Tourismusgebiet gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7d<br />

Da die bestehende Hofstelle inmitten des Tourismusgebietes und zum Teil in der Roten Gefahrenzone<br />

liegt, beabsichtigt Hr. Hermann Tipotsch, Nenner, diese auszusiedeln und auf der Gp. 1717/16,<br />

oberhalb des Hintertuxer Gemeinschaftsstalles, neu zu errichten.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen und<br />

die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Begutachtung durch die Abt. Agrarwirtschaft wurde bereits durchgeführt. Lt. dieser Stellungnahme<br />

<strong>vom</strong> 24.5.2007, Zl. AGW-H88650/2, wird zusammenfassend sohin festgehalten, dass, obwohl<br />

die Errichtung einer Hofstelle samt Wohnhaus auf einer Grundparzelle von insgesamt 1.816 m2,<br />

wobei der Rest der zu bewirtschaftenden Flächen ca. 1 km entfernt liegen, aus landwirtschaftlicher<br />

Sicht als nicht zielführend erscheint, dies im gegenständlichen Fall aufgrund der vorgegebenen Verhältnisse<br />

aus h.a. Sicht als durchaus gerechtfertigt anzusehen ist und sohin auch befürwortet werden<br />

kann.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch die am Baugrundstück unmittelbar vorbeiführende öffentliche<br />

Straße (Eggenweg) gegeben.<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>leitung, wobei die Hausanschlussleitung<br />

ab der Hauptwasserleitung auf eigene Kosten zu verlegen ist.<br />

Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die öffentliche Kanalanlage, wobei als Trennstelle<br />

der Schacht T186/2 festgelegt wird.<br />

Eine Gefahrenzone ist nicht vorhanden.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Es ist beabsichtigt, das Gst. 1717/16KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 42-2007) von derzeit Freiland in Sonderfläche<br />

für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 umzuwidmen ".<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7e)<br />

Da nur ein Teilbereich des bestehenden Gebäudes als Sonderfläche gewidmet ist und die geplante<br />

Erweiterung des „Reuttenhofes“ auch im Freiland zulässig ist, hat die Fam. Tipotsch, vertreten durch<br />

RA. Dr. Rainer Wechselberger, mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.6.2007 die Rückwidmung in Freiland beantragt.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen und<br />

die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 10.11.2007 werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gebracht.


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich der Gste. .155 und 231/4 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl.<br />

Ing. Christian Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 43-2007) von derzeit Sonderfläche<br />

Ausflugsgasthof in Freiland gem. § 41 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7f)<br />

Hr. Josef Geisler, <strong>Tux</strong> 231, Christler, hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 6.8.2007 um eine Zusatzwidmung für<br />

den Aufbau privater Übernachtungsmöglichkeiten bei der Jausenstation Lattenalm auf der Gp.<br />

187/16 angesucht.<br />

Dr. Spörr hat Zustimmung signalisiert, aber verlangt, dass die Größe und Art der Räumlichkeiten in<br />

der Widmung festgelegt werden.<br />

Im Rahmen der Zusatzwidmung soll eine Anpassung der Widmungsfläche an den Bestand gemacht<br />

werden.<br />

Raumordner Dipl. Ing. Christian Kotai hat in seiner raumordnerischen Stellungnahme <strong>vom</strong><br />

10.11.2007 folgende Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben:<br />

Auf Grund der geplanten Aufstockung soll die Widmung an die geplante Nutzung angepasst werden.<br />

Im Erdgeschoß bleibt die bestehende Widmung Sonderfläche Jausenstation, für die geplanten<br />

Räume im Obergeschoß wird die Widmung entsprechend der Planung festgelegt:<br />

Diele 5,78 m2, Vorraum 6,77 m2, Du/WC 5,51 m2, WC 1,72 m2, Schlafzimmer privat 12,58 m2,<br />

Kinderzimmer privat 12,19 m2, Personalzimmer 11,12 m2, Wohn- u. Aufenthaltsraum 11,62 m2.<br />

Durch diese Festlegung soll die Entstehung eines Freizeitwohnsitzes vermieden werden.<br />

Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Erschließung sind durch Bestand gegeben.<br />

Die Widmungsfläche liegt in keiner Gefahrenzone.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 187/16. KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 10.10.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 44-2007) von derzeit Sonderfläche<br />

Jausenstation bzw. Freiland in Sonderfläche standortgebunden Jausenstation mit Festlegung folgender<br />

Nutzung des Obergeschoßes: Diele 5,78 m2, Vorraum 6,77 m2, Du/WC 5,51 m2, WC 1,72 m2,<br />

Schlafzimmer privat 12,58 m2, Kinderzimmer privat 12,19 m2, Personalzimmer 11,12 m2, Wohn- u.<br />

Aufenthaltsraum 11,62 m2 (F: 313 m2) gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 7g)<br />

Hr. Peter Bacher jun. möchte das Wohnhaus der Eltern auf dem Gst. 1317/2 aufstocken und als<br />

Wohnung nutzen.<br />

Da lt. den vorliegenden Bauplänen die geplante Kubatur im Freiland nicht zulässig ist, weil die 25 %<br />

der Bestandskubatur bzw. 300 m3 überschritten werden, ist die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

(siehe Tagesordnungspunkt 6b dieser <strong>Sitzung</strong>) und des Flächenwidmungsplanes notwendig.


Seite 19 von 21<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen sowie die raumplanerische<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 13.11.2007 vorgelegt.<br />

Der Raumplaner stellt darin fest, dass durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

keine neuen Bauplätze geschaffen werden. Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die<br />

Vorbereitung für eine Nachverdichtung des Bestandsgebäudes im Freiland zur Deckung des Wohnbedarfes<br />

eines <strong>Tux</strong>er <strong>Gemeinde</strong>bürgers. Diese Baumaßnahme ist grundsätzlich im Sinne einer<br />

zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung entsprechend der Ziele der örtlichen Raumordnung<br />

positiv zu bewerten.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Bestand.<br />

Die Grundstücke liegen zum Teil in der gelben Gefahrenzone des <strong>Tux</strong>baches. Diesbezüglich hat der<br />

Raumplaner mit der WLV mündlich vereinbart, dass diese auf Grund der Bestandsbebauung erst im<br />

Zuge des Bauverfahrens eine Stellungnahme abgeben wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. 1317/2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian<br />

Kotai am 13.11.2007 erstellten Planunterlagen (GZ. F 45-2007) von derzeit Freiland in landwirtschaftliches<br />

Mischgebiet gem. § 40 Abs. 5 TROG 2006.“<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.<br />

Zu Punkt 8)<br />

Die Protokolle des Wegausschusses <strong>vom</strong> 29.10.2007 (u.a. Verlegung proj. Fußgängerübergang Vorderlanersbach,<br />

Bergmauer Sagrainweg, Verbindungsweg Erlzette - Röthlbach, Bericht Besichtigung<br />

und Ausbau Lamperweg) sowie des Bauausschusses <strong>vom</strong> 24.10.2007 (u.a. Platzgestaltung Hintertuxer<br />

Tiefgarage, Grundtausch und Grundunterbauung proj. Erweiterung Hotel Klausnerhof) werden<br />

vorgelegt und von den jeweiligen Vorsitzenden (Paul Geisler und Josef Anfang) ergänzend dazu berichtet.<br />

Hiezu werden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

a)<br />

Der Grundtausch auf Grundlage der Planurkunde Dipl. Ing. Ebenbichler Zl. 5915/07 <strong>vom</strong> 22.10.2007<br />

wird einstimmig genehmigt.<br />

Der Grundtausch erfolgt flächengleich. Die Trennstücke 3 (10 m2) aus dem Gst. .1069 sowie 1 aus<br />

dem Gst. 1541/4 (27 m2) kommen zum Gst. 1771 (öffentl. Gut - Wege), wodurch die „Hohenhausgasse“<br />

im Bereich „Jörgler-Stall“ und „Landhaus Schultze“ etwas breiter wird, dafür kommt das<br />

Trennstück 2 (37 m2) aus dem Gst. 1771 zur 1541/1 (Zufahrt Klausnerhof).<br />

Die Grundübertragung erfolgt nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />

Mit der Durchführung wird DI. Ebenbichler beauftragt.<br />

Die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Hrn. Martin Klausner, die Eintragungskosten übernimmt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong>.<br />

Betreffend die angesuchte und im Ausschuss besprochene Dienstbarkeit der Unterbauung/Unter-<br />

fahrung ist ein Dienstbarkeitsvertrag zu erstellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />

vorzulegen.


Einstimmiger Beschluss.<br />

Seite 20 von 21<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

GR. Christian Kofler nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung über die vorangeführte Angelegenheit<br />

nicht teil.<br />

b)<br />

Das Protokoll des Wegausschusses wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Wegausschuss<br />

wird ersucht, die im Protokoll angeführten Maßnahmen bis zur Beschlussreife weiter zu verfolgen.<br />

Der unter Ausschussprotokoll 6) beschriebenen Gründung einer Weginteressentschaft mit Vertrag<br />

nach dem Tiroler Straßengesetz „Lamper-Stockach“ wird zugestimmt. Der 50-%ige Interessentenbeitrag<br />

wird übernommen.<br />

Zu Punkt 9)<br />

Das Protokoll des Kulturausschusses (u.a. Erweiterung des Winterprogrammes um das Projekt der<br />

Hauptschule <strong>Tux</strong> „Das <strong>Tux</strong>ertal Heute und Gestern“ - Bilder von Standorten Damals und Jetzt, Ausstellung<br />

im Sommer 200 Jahre Schützenkompanie <strong>Tux</strong> und 175 Jahre Musikkapelle <strong>Tux</strong> sowie Bewirtung)<br />

<strong>vom</strong> 31.10.2007 wird vorgelegt und <strong>vom</strong> Vorsitzenden Bgm.Stv. Franz Erler ergänzend<br />

berichtet.<br />

Einstimmige Kenntnisnahme.<br />

Zu Punkt 10)<br />

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten:<br />

• Rotes Kreuz - Rettungsverband: Beitrag rd. € 8, 62 je EWG - Gesamtbeitrag der<br />

Verbandsgemeinden an das Rote Kreuz 2008 rd. 843.000 € (seit 2004 gleich, Notarztbeitrag<br />

nicht eingerechnet) Vergleich: z. B. Wörgl neu € 5,97 je Einwohner.<br />

Bericht über eine beabsichtigte Stiftungsgründung der Bezirkstelle des Roten Kreuzes Schwaz:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verband spricht sich vehement dagegen aus, dass Liegenschaften, die ursprünglich<br />

dem Roten Kreuz zur Erfüllung des Rettungsdienstes von <strong>Gemeinde</strong>n zur Verfügung gestellt<br />

wurden, nunmehr <strong>vom</strong> Verein in eine Stiftung transferiert werden sollen<br />

• Bahnhof Mayrhofen: Errichtung einer Unterführung - Bericht über die Vorstellung eines Projektes<br />

• Naturparkhaus Ginzling - mit dem Bau wurde bereits begonnen<br />

• Veranstaltungssaal Musikproberaum, zeitlich etwas in Verzug, es waren Beratungen mit Anwälten<br />

betr. Vergaberecht und Vertrag mit Arch. Gsottbauer erforderlich, die Firmengründung hat<br />

sich ebenfalls verzögert, wird aber demnächst zwischen TVB und <strong>Gemeinde</strong> abgewickelt.<br />

Aufstellung Kubatur: unterirdisch 6.352 m3, oberirdisch 8.750 m3, gesamt 15.102 m3<br />

• Nächtigungen September: 34.683 Nächtigungen (- 4,72 %)<br />

• Handbuch Agrargemeinschaften<br />

• DI Knoll hat einen Entwurf für die Änderung der Bushaltestelle Vorderlanersbach vorgelegt<br />

• Der Tourismusverband plant eine notwendige Sanierung der alten Mühle in Juns, um öffentliche<br />

Zuschüsse (Dorferneuerung, Denkmalamt) wurde angesucht, von der <strong>Gemeinde</strong> wird dazu eine<br />

Kostenbeteiligung erwartet<br />

Zu Punkt 11a)<br />

Karl Stock: Anfrage betr. Schneeräumung, Unterschriften auf Lieferscheinen, es gilt die Regelung<br />

wie gewohnt. Die generelle Problematik der Schneeräumung soll in der nächsten „Prattinge“ behandelt<br />

werden.<br />

Zu Punkt 11b)<br />

Die Rechnungen des Hrn. Dipl. Hugo Knoll <strong>vom</strong> 30.10.2007 über € 2.235,79 brutto über die Projektsüberarbeitung<br />

für das Enteignungsverfahren und die Teilnahme an der Verhandlung „Ausbau


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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>20.11.2007</strong><br />

Testgasse“ sowie über € 4.445,61 für den Gestaltungsvorschlag Vorderlanersbach werden vorgelegt<br />

und nach der Beratung einstimmig beschlossen, die angeführten Beträge auszuzahlen.<br />

Die Punkte 11a) und 11b) wurden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

g. g. g.

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