Checkliste Laborsicherheit - BuFaTa Chemie
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Anhang<br />
<strong>Checkliste</strong> <strong>Laborsicherheit</strong><br />
Transport von Chemikalien (innerhalb der Hochschule). Nicht bruchsichere<br />
Behältnisse dürfen in andere Räume nur mit Hilfsmitteln, z. B.<br />
Eimer oder Tragekästen, befördert werden. Druckgasflaschen dürfen nur<br />
mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. Flaschentransportwagen, und grundsätzlich<br />
nur mit Schutzkappe (Ventilschutz) transportiert werden. Gefahrstoffe<br />
dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen<br />
transportiert werden (GUV 19.17, Nr. 7.3). Dabei ist durch die Ausrüstung<br />
der Aufzüge mit einer „Gefahrstoff-Transportschaltung“ oder durch<br />
geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte<br />
Personen keinen Zugriff auf die im Aufzug beförderten Gefahrstoffe haben.<br />
Beim Transport über öffentliche Straßen und Wege sind die gefahrgutrechtlichen<br />
Vorschriften zu beachten (GUV 19.17, Nr. 7.3).<br />
Vakuum. Arbeiten mit evakuierten Apparaturen und Anlagen wie z. B.<br />
➔ Rotationsverdampfern, Vakuumarbeitsständen und Destillen dürfen nur<br />
in ➔ Abzügen oder unter ausreichendem ➔ Splitterschutz durchgeführt<br />
werden (GUV 16.17, Nr. 5.4.4).<br />
Hans-Joachim Grumbach, Christian J. Mohrschladt<br />
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