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Checkliste Laborsicherheit - BuFaTa Chemie

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Anhang<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>Laborsicherheit</strong><br />

Transport von Chemikalien (innerhalb der Hochschule). Nicht bruchsichere<br />

Behältnisse dürfen in andere Räume nur mit Hilfsmitteln, z. B.<br />

Eimer oder Tragekästen, befördert werden. Druckgasflaschen dürfen nur<br />

mit geeigneten Hilfsmitteln, z. B. Flaschentransportwagen, und grundsätzlich<br />

nur mit Schutzkappe (Ventilschutz) transportiert werden. Gefahrstoffe<br />

dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen<br />

transportiert werden (GUV 19.17, Nr. 7.3). Dabei ist durch die Ausrüstung<br />

der Aufzüge mit einer „Gefahrstoff-Transportschaltung“ oder durch<br />

geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte<br />

Personen keinen Zugriff auf die im Aufzug beförderten Gefahrstoffe haben.<br />

Beim Transport über öffentliche Straßen und Wege sind die gefahrgutrechtlichen<br />

Vorschriften zu beachten (GUV 19.17, Nr. 7.3).<br />

Vakuum. Arbeiten mit evakuierten Apparaturen und Anlagen wie z. B.<br />

➔ Rotationsverdampfern, Vakuumarbeitsständen und Destillen dürfen nur<br />

in ➔ Abzügen oder unter ausreichendem ➔ Splitterschutz durchgeführt<br />

werden (GUV 16.17, Nr. 5.4.4).<br />

Hans-Joachim Grumbach, Christian J. Mohrschladt<br />

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