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Gemeinde Röslau

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Niederschrift über die öffentliche 35. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 10.05.2011<br />

Schnittstellen erfolgen. Programmiersprachen sind dabei nicht mehr von Nöten. Die genauen<br />

Kosten werden dabei noch geklärt. Eine entsprechende Anordnung ist bereits erteilt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Menzel ist der Ansicht, dass die Verweisung auf die Aktion „Bärenstark“ auf<br />

jeden Fall beibehalten werden sollte. Die Homepage war bislang immer recht ansehnlich.<br />

6. Haushaltsplan 2011<br />

6.1. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röslau</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 bekannt gegeben.<br />

Laut 1. Bürgermeister Schade, konnten alle im Vorfeld beratenen und geplanten<br />

Maßnahmen, mit Ausnahme des Ausbaus der Thusstraße verwirklicht werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Nürnberger gibt noch zu bedenken, dass die Zahlen des Haushaltes 2011 sehr<br />

kritisch sind. Es ergehen Danksagungen an den Geschäftsleitenden Beamten Lange, sowie<br />

an den 1. Bürgermeister Schade.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Braun ist der Ansicht, dass der Haushalt 2011 keinen Handlungsspielraum<br />

mehr gibt. Es ergehen auch im Namen der CSU-Fraktion Danksagungen an den<br />

Geschäftsleitenden Beamten Lange, sowie an den 1. Bürgermeister Schade.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Zeitler ist der Meinung, dass sich die Haushaltssituation von Jahr zu Jahr<br />

verschlechtert hat und auch weiter verschlechtern wird. Die FWG-Fraktion schließt sich<br />

ebenfalls den Danksagungen an.<br />

Beschluss:<br />

Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat, die<br />

nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit sämtlichen<br />

Anlagen, insbesondere dem Finanzplan und dem Stellenplan, mit allen darin enthaltenen<br />

Ansätzen und Abschlussziffern festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt,<br />

Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.<br />

Haushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röslau</strong><br />

( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )<br />

für das<br />

Haushaltsjahr 2011<br />

Auf Grund des Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röslau</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

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