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BKK Miele

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Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem häuslichen<br />

Unfall kann der Hausnotruf älteren Menschen dabei<br />

helfen, sich in den eigenen vier Wänden weiterhin sicher und<br />

wohl zu fühlen.<br />

Die einfache und zuverlässige Funktionsweise des Systems<br />

gibt auch der Familie ein gutes Gefühl, dass ihre Angehörigen<br />

rund um die Uhr sicher versorgt sind.<br />

Weitere Informationen sowie einen Test, ob der Hausnotruf<br />

für Sie in Frage kommt, finden Sie auf der Internetseite<br />

www.initiative-hausnotruf.de<br />

Die voraussichtlichen Entgeltgrenzen 2012<br />

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als die Krankenversicherungspflichtgrenze,<br />

gibt an, bis zu welchem<br />

Bruttoeinkommen Arbeitnehmer (m/w) in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Beurteilung<br />

über das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgt<br />

seitens des Arbeitgebers. Die Beitragsbemessungsgrenzen<br />

legen fest, aus welchem Bruttoeinkommen maximal Beiträge<br />

zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung<br />

+ Arbeitsförderung) zu zahlen sind. Die Beitragsbe-<br />

Für eine mögliche Kostenbeteiligung durch die <strong>BKK</strong> <strong>Miele</strong> ist<br />

die Einstufung in eine Pflegestufe Voraussetzung. Hier beraten<br />

Sie die Mitarbeiterinnen des <strong>BKK</strong>-Pflegeteams<br />

Annette Leismann Tel. 05241-892161,<br />

Heike Schalück Tel. 05241-892168 und<br />

Nicola Wegener Tel. 05241-892186.<br />

1 befragt wurden 761 Menschen zwischen 45 und 55 Jahren<br />

bundesweit<br />

Beitragsbemessungsgrenzen Monatlich Jährlich<br />

Kranken-/ Pflegeversicherung 3.825,00 Euro 45.900,00 Euro<br />

Rentenversicherung / Arbeitsförderung (WEST) 5.600,00 Euro 67.200,00 Euro<br />

Rentenversicherung / Arbeitsförderung (OST) 4.800,00 Euro 57.600,00 Euro<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze Monatlich Jährlich<br />

Krankenversicherungspflichtgrenze<br />

nach § 6 Abs. 6 SGB V<br />

4.237,50 Euro 50.850,00 Euro<br />

Geringverdienende Monatlich<br />

Geringfügigkeitsgrenze 400,00 Euro<br />

Geringverdienergrenze 325,00 Euro<br />

messungsgrenzen und Bezugsgrößen werden jährlich neu<br />

festgelegt und richten sich nach der Entwicklung der Löhne<br />

und Gehälter. Aufgrund eines gestiegenen Einkommens<br />

in Deutschland, steigen auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

sowie die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 (Kranken-,<br />

Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung „West“)<br />

im Vergleich zum Vorjahr. Ihre Veränderung wirkt sich unmittelbar<br />

auf die Pflegeversicherung aus, da diese direkt an die<br />

Krankenversicherung gekoppelt ist.<br />

Bezugsgröße Monatlich Jährlich<br />

WEST 2.625,00 Euro 31.500,00 Euro<br />

OST 2.240,00 Euro 26.880,00 Euro<br />

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