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Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem häuslichen<br />
Unfall kann der Hausnotruf älteren Menschen dabei<br />
helfen, sich in den eigenen vier Wänden weiterhin sicher und<br />
wohl zu fühlen.<br />
Die einfache und zuverlässige Funktionsweise des Systems<br />
gibt auch der Familie ein gutes Gefühl, dass ihre Angehörigen<br />
rund um die Uhr sicher versorgt sind.<br />
Weitere Informationen sowie einen Test, ob der Hausnotruf<br />
für Sie in Frage kommt, finden Sie auf der Internetseite<br />
www.initiative-hausnotruf.de<br />
Die voraussichtlichen Entgeltgrenzen 2012<br />
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als die Krankenversicherungspflichtgrenze,<br />
gibt an, bis zu welchem<br />
Bruttoeinkommen Arbeitnehmer (m/w) in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Beurteilung<br />
über das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgt<br />
seitens des Arbeitgebers. Die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
legen fest, aus welchem Bruttoeinkommen maximal Beiträge<br />
zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung<br />
+ Arbeitsförderung) zu zahlen sind. Die Beitragsbe-<br />
Für eine mögliche Kostenbeteiligung durch die <strong>BKK</strong> <strong>Miele</strong> ist<br />
die Einstufung in eine Pflegestufe Voraussetzung. Hier beraten<br />
Sie die Mitarbeiterinnen des <strong>BKK</strong>-Pflegeteams<br />
Annette Leismann Tel. 05241-892161,<br />
Heike Schalück Tel. 05241-892168 und<br />
Nicola Wegener Tel. 05241-892186.<br />
1 befragt wurden 761 Menschen zwischen 45 und 55 Jahren<br />
bundesweit<br />
Beitragsbemessungsgrenzen Monatlich Jährlich<br />
Kranken-/ Pflegeversicherung 3.825,00 Euro 45.900,00 Euro<br />
Rentenversicherung / Arbeitsförderung (WEST) 5.600,00 Euro 67.200,00 Euro<br />
Rentenversicherung / Arbeitsförderung (OST) 4.800,00 Euro 57.600,00 Euro<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze Monatlich Jährlich<br />
Krankenversicherungspflichtgrenze<br />
nach § 6 Abs. 6 SGB V<br />
4.237,50 Euro 50.850,00 Euro<br />
Geringverdienende Monatlich<br />
Geringfügigkeitsgrenze 400,00 Euro<br />
Geringverdienergrenze 325,00 Euro<br />
messungsgrenzen und Bezugsgrößen werden jährlich neu<br />
festgelegt und richten sich nach der Entwicklung der Löhne<br />
und Gehälter. Aufgrund eines gestiegenen Einkommens<br />
in Deutschland, steigen auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
sowie die Beitragsbemessungsgrenzen 2012 (Kranken-,<br />
Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung „West“)<br />
im Vergleich zum Vorjahr. Ihre Veränderung wirkt sich unmittelbar<br />
auf die Pflegeversicherung aus, da diese direkt an die<br />
Krankenversicherung gekoppelt ist.<br />
Bezugsgröße Monatlich Jährlich<br />
WEST 2.625,00 Euro 31.500,00 Euro<br />
OST 2.240,00 Euro 26.880,00 Euro<br />
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