Newsletter Januar/Februar - CDH
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22. <strong>Januar</strong> 2013 Ausgabe 1/2013<br />
KurzMeldungen<br />
Aktuelle Nachrichten Ihres <strong>CDH</strong> Bayern<br />
Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb in München (<strong>CDH</strong>) e. V. www.bayern.cdh.de<br />
Neuer Auftritt<br />
Editorial<br />
Bereits im Dezember haben Sie eine Sonderausgabe unseres<br />
neuen <strong>Newsletter</strong>s erhalten. Wir haben uns viele Gedanken<br />
darüber gemacht, wie die Verbandsnachrichten frischer und<br />
noch attraktiver für Sie gestaltet werden können. Ich kann nur<br />
hoffen, dass Ihnen der neue Auftritt gefällt. Es wäre schön,<br />
wenn wir dazu Rückmeldungen erhalten könnten, da wir immer<br />
offen sind für Kritik oder Verbesserungsvorschläge.<br />
Das Jahr 2013 wird für uns alle ein aufregendes Jahr werden.<br />
Diverse Landtagswahlen sowie die Bundestagswahl stehen an<br />
und werden für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Zum<br />
Jahresende 2012 standen verschiedene<br />
Steueränderungsgesetze zur Verabschiedung durch den<br />
Bundesrat an, darunter z.B. das Gesetz zum Abbau der kalten<br />
Progression, das Jahressteuergesetz 2013 sowie das Gesetz<br />
zur Änderung und vor allem Vereinfachung der<br />
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen<br />
Reisekostenrechts. Ihre <strong>CDH</strong> Organisation ist in all diesen<br />
Bereichen vorstellig geworden mit dem Ziel, bestmögliche<br />
Voraussetzungen für Handelsvertreter zu erreichen. Natürlich<br />
sind nicht all diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt. Aber<br />
immerhin führen unsere Bemühungen dazu, die Politiker zum<br />
INHALTSÜBERSICHT<br />
Neue Minijob-Regelungen 2013<br />
Steuererklärungen papierlos ab<br />
2013<br />
Rundfunkgebühren ab 2013<br />
Urlaubsplanung 2013<br />
Lohnsteuernachschau zum<br />
01.01.2013<br />
Arbeitszimmer bei privater<br />
Mitnutzung<br />
Vorlage einer ärztlichen<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Überlegen zu bringen. Dies soll ja oftmals der erste Schritt in die<br />
richtige Richtung sein.<br />
Unterstützen Sie uns auch weiterhin und werben Sie neue<br />
Mitglieder für Ihren Berufsverband. Denn in der Stärke liegt die<br />
Kraft.<br />
Damit verbleibe ich wie immer<br />
Ihr<br />
Werner Herrmann<br />
Neue Minijob-Regelungen 2013<br />
Ab 01.01.2013 plant die Regierungskoalition, die<br />
Verdienstgrenze für Minijobs von 400 € auf 450 € pro Monat zu<br />
erhöhen. Zugleich soll die Rentenversicherungspflicht für<br />
Minijobber eingeführt werden. Bislang konnten sie freiwillig in<br />
die Rentenkasse einzahlen und den pauschalen<br />
Arbeitgeberbeitrag von 15 % entsprechend auf 19,6 %<br />
aufstocken, also den Mehrbetrag von 4,6 % übernehmen. Für<br />
Verträge, die ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden, gilt:<br />
Die Rentenversicherungspflicht tritt verpflichtend für alle<br />
Minijobber ein. Dabei ändert sich die Belastung für den<br />
Arbeitgeber mit 15 % nicht6. Der Arbeitnehmer muss dagegen<br />
verpflichtend um 4,6 % aufstocken; er kann jedoch einen<br />
expliziten Befreiungsantrag stellen. Wichtig: Bei allen 400-Euro-<br />
Verträgen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, gilt<br />
weiterhin das alte Recht. Wird jedoch das Entgelt mit Blick auf<br />
die neue 450-Euro-Grenze nach oben angepasst, tritt ab<br />
diesem Zeitpunkt das neue Recht – und damit die<br />
Rentenversicherungspflicht – in Kraft. Weitere Informationen<br />
unter www.minijobzentrale.de<br />
Steuererklärungen papierlos ab 2013<br />
Ab dem 01. <strong>Januar</strong> 2013 müssen alle Unternehmen u. a. die<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Umsatzsteuererklärung, die<br />
Zusammenfassende Meldung, die Gewerbesteuererklärung, die<br />
Einkommensteuererklärung und die Lohnsteueranmeldung<br />
elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Die<br />
Papierübermittlung ist dann nicht mehr zulässig.<br />
Rundfunkgebühren ab 2013<br />
Die wichtigste Veränderung ist, dass die Rundfunkgebühr nicht<br />
mehr an die Anzahl der Rundfunkgeräte eines Haushaltes bzw.<br />
Werbefahrzeug<br />
Autofahrer müssen vor Gericht<br />
erscheinen<br />
Deutscher Nutzfahrzeugpreis:<br />
Transporter 2012<br />
Verletzung und Geschwindigkeit<br />
Warnung - Schlüsselanhänger<br />
Rahmenabkommen Viking –<br />
Büromaterial<br />
Freie Vertretungen<br />
TERMINE<br />
Verband:<br />
08.04.2013, 17 Uhr, Bezirksverband<br />
München/Oberbayern<br />
Frühjahresveranstaltung<br />
Veranstaltungsort: Verbandshaus<br />
Ismaninger Str. 63, München<br />
Die Tagesordnung erhalten Sie mit der<br />
Einladung.<br />
Fort- und Weiterbildung:<br />
Verkaufstraining<br />
31.01.2013 Vertriebstraining I<br />
21.02.2013 Vertriebstraining II<br />
24.04.2013 Vertriebstraining III<br />
15.05.2013 Messeauftritt<br />
19.06.2013 Vertriebs-Coaching<br />
17.10.2013 Vertriebstraining I<br />
14.11.2013 Vertriebstraining II<br />
28.11.2013 Vertriebstraining III<br />
Referent: Heinz Huppertz<br />
Veranstaltungsort: Verbandshaus,<br />
Ismaninger Str. 63, München<br />
Einladungen mit Details gehen Ihnen
Unternehmens gekoppelt ist. Für private Haushalte wird ein<br />
pauschaler Beitrag in Höhe von 17,98 Euro erhoben. Für<br />
Unternehmen bemisst sich die Rundfunkgebühr nach der<br />
Anzahl der Betriebsstätten, ihrer Beschäftigten sowie der<br />
vorhandenen PKW.<br />
Meldepflichtig sind die Privatwohnung, das Büro bzw. jede<br />
Betriebsstätte sowie jeder betrieblich bzw. gewerblich genutzte<br />
PKW. Jede Betriebsstätte hat die Rundfunkgebühr wie folgt zu<br />
zahlen, wobei als Berechnungsgrundlage eine monatliche<br />
Grundgebühren Höhe von 17,98 Euro zugrunde zu legen ist:<br />
Anzahl Mitarbeiter Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />
0 – 8 1/3 5,99 Euro<br />
9 – 19 1 17,98 Euro<br />
20 – 49 2 35,96 Euro<br />
50 – 249 5 89,90 Euro<br />
Für jede Betriebsstätte ist ein betrieblich genutzter PKW<br />
beitragsfrei. Für jeden weiteren PKW sind 1/3 der monatlichen<br />
Grundgebühr in Höhe von 17,98 Euro zu entrichten. Daraus<br />
ergibt sich folgende Gebührenpflicht:<br />
Anzahl PKW Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />
2 1/3 5,99 Euro<br />
3 2/3 11,98 Euro<br />
4 1 17,98 Euro<br />
5 1 1/3 23,97 Euro<br />
10 3 53,94 Euro<br />
Für Selbstständige, die ihr Büro im eigenen Haus bzw. der<br />
Privatwohnung haben, gilt das folgende:<br />
Nutzungsort Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />
Privatwohnung/<br />
Privathaus 1 17,98 Euro<br />
Büro im eigenen<br />
Haus/Wohnung 0 0,00 Euro<br />
Jeder gewerblich<br />
Genutzte PKW 1/3 5,99 Euro<br />
Summe 23,97 Euro<br />
Mehr Informationen, Formulare usw. erhalten Sie unter:<br />
per E-Mail zu.<br />
Software-Schulungen<br />
18.02.2013 MS-Outlook 2003 - 2007<br />
19.02.2013 MS-Outlook 2010<br />
20.02.2013 MS-Excel 2007-2010<br />
Referent: Jens Bücking<br />
Veranstaltungsort: Verbandshaus,<br />
Ismaninger Str. 63, München<br />
Einladungen mit Details gehen Ihnen<br />
per E-Mail zu.<br />
Neue Mitglieder<br />
Wir begrüßen<br />
Simone Ballweg<br />
Bernhard Burkert<br />
Xuan Linh Dam<br />
Herbert Fink<br />
Jeanine Friese<br />
Bernd Mühlhäußer<br />
Markus Plescher<br />
Massimiliano Poppi<br />
Denis Pospischil<br />
Susanne Skernjug<br />
Ute Staub<br />
Werner Steck<br />
Stefan Zach<br />
Urteil des Monats<br />
Karenzentschädigung auch für erst<br />
nach Vertragsende vereinbartes<br />
Wettbewerbsverbot<br />
http://www.bayern.cdh.de/by-mg-
http://www.rundfunkbeitrag.de<br />
Urlaubsplanung 2013<br />
So organisieren Sie die Urlaubsplanung für Ihr Unternehmen<br />
schnell und reibungslos: Arbeitsintensive, umsatzstarke Tage<br />
oder Wochen belegen Sie mit einer Urlaubssperre, um<br />
Engpässe zu vermeiden. Vertretungen und<br />
Mindestbesetzungen werden pro Abteilung festgelegt. Ihre<br />
Mitarbeiter sprechen ihre Urlaubswünsche unter<br />
Berücksichtigung dieser vorgaben untereinander ab und tragen<br />
die Termine in den Urlaubsplan ein. Erst, wenn sich dennoch<br />
Überschneidungen oder Engpässe ergeben, wird in einem<br />
gemeinsamen Gespräch nach einer zufriedenstellenden Lösung<br />
gesucht. Dabei muss eine bestimmte Rangfolge beachtet<br />
werden, welche die persönlichen Umstände des Einzelnen, z. B.<br />
schulpflichtige Kinder, berücksichtigt. Zur einfacheren Planung<br />
enthält unsere INFORMATION eine Blanko-Urlaubsplan für<br />
2013 sowie eine Übersicht über die Schulferien und Feiertage in<br />
den einzelnen Bundesländern. Fordern Sie die INFORMATION<br />
bei Ihrem <strong>CDH</strong> Bayern an.<br />
Lohnsteuernachschau zum 01.01.2013<br />
Verstärkte Kontrolle durch den Fiskus<br />
Der Gesetzgeber will mit dem JStG 2013 zum 01.01.2013 eine<br />
sogenannte Lohnsteuernachschau einführen, um damit die<br />
Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. Sie erlaubt dem<br />
Finanzamt, ohne vorherige Ankündigung zu den üblichen<br />
Geschäfts- und Arbeitszeiten zu spontanen Kontrollen zu<br />
erscheinen. Auf diese Weise will es sich ein zuverlässiges Bild<br />
von dem Unternehmen machen. Die bislang geltende<br />
Gesetzeslage erfordert dagegen, dass sich die Lohnsteuer-<br />
Außenprüfer eine angemessene Zeit vor dem Prüfungsbeginn<br />
ankündigen. Stellen Sie sich bereits jetzt auf künftige<br />
Überraschungsbesuche der Prüfer ein.<br />
Arbeitszimmer bei privater Mitnutzung<br />
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind<br />
grundsätzlich nur dann abzugsfähig, wenn für die betriebliche<br />
oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur<br />
Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG). Eine<br />
recht
Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />
in vollem Umfang ist möglich, wenn das Arbeitsz8immer den<br />
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />
bildet; im Übrigen kommt lediglich ein auf 1.250 Euro<br />
beschränkter Abzug der Kosten in Betracht.<br />
Die Finanzverwaltung prüft aber regelmäßig auch, ob eine<br />
private Mitbenutzung des Arbeitszimmers vorliegt. Ist dies der<br />
Fall, lässt die Finanzverwaltung den Abzug von Kosten für ein<br />
Arbeitszimmer auch nicht anteilig zu. Dieser Handhabung ist<br />
nun ein Finanzgericht (FG Niedersachsen, Urteil vom 24. April<br />
2012 8 K 254/11.) entgegengetreten. Wird das Arbeitszimmer z.<br />
B. auch für die private PC-Nutzung Verwendung und um private<br />
Unterlagen aufzubewahren, sei der private Anteil zu schätzen.<br />
Im Streitfall wurde das Arbeitszimmer für die Hausverwaltung<br />
(eigene Vermietung von mehr als 10 Wohnungen) genutzt und<br />
der private Nutzungsanteil mit 40 % geschätzt.<br />
Gegen das Urteil des Finanzgerichts wurde Revision eingelegt,<br />
so dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs abzuwarten<br />
bleibt.<br />
Vorlage einer ärztlichen<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom Arbeitnehmer die Vorlage<br />
einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der<br />
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom<br />
ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3<br />
Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Die Ausübung dieses<br />
Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen<br />
gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.<br />
Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als<br />
Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2012<br />
einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach.<br />
Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der<br />
Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig<br />
beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank<br />
und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte<br />
die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der<br />
Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes<br />
Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf<br />
dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen<br />
des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der<br />
Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung Außerdem<br />
sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges
Recht nicht vor.<br />
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision<br />
der Klägerin blieb erfolglos die Ausübung des dem Arbeitgeber<br />
von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht<br />
gebundenen Ermessen des Arbeitgebers, Insbesondere ist es<br />
nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein<br />
begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit<br />
eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung<br />
steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers<br />
aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war<br />
vorliegend nicht der Fall. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.<br />
November 2012 – 5 AZR 886/11 – Vorinstanz:<br />
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 – 3<br />
Sa 597/11).<br />
Werbefahrzeug<br />
Ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf sich und Ihr Geschäft mit<br />
einem beschrifteten Sonderfahrzeug, das Sie zu Werbezwecken<br />
einsetzen. So wird jede Einkaufstour, jeder Opernbesuch oder<br />
jede Fahrt zum Fußballplatz zur Werbefahrt. Oldtimer eignen<br />
sich wegen ihrer Seltenheit besonders gut als Werbefahrzeuge.<br />
Mit einem H-Kennzeichen ausgestattet, sind sie überdies<br />
besonders preiswert zu versichern. (Haftpflicht-Jahresprämien<br />
ab 60 Euro). Das Parken zu Werbezwecken ist erlaubt. Sofern<br />
ein Werbefahrzeug zugelassen und versichert ist und hin und<br />
wieder bewegt wird, dürfen Sie es überall parken. Anders sieht<br />
es mit Anhängern aus, die nicht selbständig bewegt werden. Mit<br />
Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als<br />
zwei Wochen geparkt werden (StVO § 12 Abs. 3b).<br />
Autofahrer müssen vor Gericht erscheinen<br />
Wird ein Autofahrer beim verbotenen Handytelefonieren<br />
erwischt, muss er in der Hauptverhandlung persönlich vor<br />
Gericht erscheinen und kann sich nicht nur durchseinen Anwalt<br />
vertreten lassen. Auch wenn es lediglich um ein geringes<br />
Bußgeld in Höhe von 54 Euro geht. Das hat das OLG<br />
Düsseldorf entschieden (Az. IV-1 RBs 144/11). Der<br />
Verkehrssünder war zum Gerichtsverfahren nicht erschienen.<br />
Dadurch hatte der als Zeuge geladene Polizist Schwierigkeiten,<br />
sich an den konkreten Fall zu erinnern. Der Verstoß lag vier<br />
Monate zurück und der Beamte hatte in dieser Zeit mit einer<br />
Vielzahl ähnlicher Vorfälle zu tun. Wodurch seine Erinnerung<br />
verblasst war und es erst wieder des Erscheinungsbildes des<br />
Autofahrers bedurft hätte, um sie zurückzurufen. Das gilt für das
hier unterstellte Telefonieren am Steuer des Kraftwagens, bei<br />
dem es auf das körperliche Verhalten des Betroffenen<br />
ankommt. Im Unterschied übrigens zu anderen meist sogar<br />
schwerer wiegenden Verkehrsdelikten, die ein Urteil etwa allein<br />
schon aus den Beobachtungen zum fahrenden Auto oder die<br />
Auswertung einer Blutprobe.<br />
Deutscher Nutzfahrzeugpreis: Transporter 2012<br />
Mit einer Überraschung endete der Deutsche Nutzfahrzeugpreis<br />
2012, der seit 1992 alle zwei Jahre vom handwerk magazin und<br />
der Deutschen Handwerks Zeitung veranstaltet wird. Nicht die<br />
erfolgsverwöhnten deutschen Premium-Hersteller liegen an der<br />
Spitze. Am besten gefällt den Testern ein Franzose. Das<br />
Besondere an diesem Test: 14 Handwerksunternehmer sowie<br />
eine Unternehmerin aus unterschiedlichen Branchen und<br />
Regionen testeten zwei Tage lang zwölf Transporter am<br />
Verlagsstandort in Bad Wörishofen. In diesem Jahr standen die<br />
Transporter mit Doppelkabine und Pritsche bis 3,5 Tonnen<br />
Gesamtgewicht zur Wahl – alles klassische<br />
Baustellenfahrzeuge, die gerade vom Bau- und Ausbaugewerbe<br />
häufig gefahren werden. Die Tester gingen an den zwei Tagen<br />
äußerst akribisch zu Werke. Bei der abschließenden Bewertung<br />
zählte die Standwertung 50 %. Hierbei untersuchten die Tester<br />
alle Fahrzeuge penibel, von der Fahrerkabine bis zur Pritsche.<br />
Mit 25 % ging die Fahrbeurteilung in die Gesamtwertung ein, bei<br />
der jeder Tester jedes Auto über eine rund 20 Km lange Strecke<br />
steuerte. Die Wirtschaftlichkeit, errechnet von der Dekra auf der<br />
Basis von Kaufpreis, Betriebs- und Reparaturkosten, ging<br />
ebenfalls mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die genauen<br />
Testergebnisse finden Sie unter www.handwerk-magazin.de<br />
unter dem Suchwort „Transporter 2012“. Hier die Platzierung: 1.<br />
Renault Master; 2. VW Crafter; 3. Opel Movano 4. Nissan NV4<br />
400; 5. Ford Transit; 6. Peugeot Boxer M; 7. Citroen Jumper; 8.<br />
Iveco Daily; 9. Mercedes Sprinter; 10. Fiat Ducato; 11. Isuzu N-<br />
Series; 12. Renault Trucks Maxity<br />
Verletzung und Geschwindigkeit<br />
Die Verletzungsschwere steigt mit der<br />
Kollisionsgeschwindigkeit. Hier einige Daten zur<br />
Fußgängerunfallstudie Berlin von Priv.-Doz. Dr. med. Julia<br />
Seifert, Universitätsmedizin Greifswald.<br />
Die durchschnittliche Kollisionsgeschwindigkeit beim Auftreten<br />
von Schädelfrakturen belief sich auf 56 km/h. Ab einer<br />
Geschwindigkeit von 35 km/h waren diese anzutreffen. Zu
Wirbelsäulenbrüchen kam es ab 33 km/h. Dabei handelte es<br />
sich um eine Fraktur der Lendenwirbelsäule.<br />
Halswirbelsäulenfrakturen fanden sich oberhalb von 50 km/h<br />
und Brüche der Brustwirbelsäule oberhalb von 60 km/h. Die<br />
mittlere Geschwindigkeit beim Wirbelsäulenbruch lag bei 63<br />
km/h. Brüche der Ruppen- und des Schlüsselbeins traten<br />
oberhalb einer Geschwindigkeit von 53 km/h auf. Für Becken-<br />
und Sakrum befand sich die durchschnittliche<br />
Kollisionsgeschwindigkeit bei 60 km/h. Unterschenkel-, isolierte<br />
Tibia- und Fibulafrakturen sowie Sprunggelenksfrakturen traten<br />
ab 33 km/h auf und waren bei höheren<br />
Anstoßgeschwindigkeiten regelhaft anzutreffen. Die vital<br />
limitierende Verletzung der Aortenruptur trat in zwei<br />
vorliegenden Fällen bei einer Geschwindigkeit von 65 und 93<br />
km/h auf und war kombiniert mit Frakturen von<br />
Brustwirbelkörper (BWK) 1 und 12 sowie BWK 7 und 8.<br />
Vergleichbar war ein Einriss des Herzvorhofes und der<br />
Jugularvene bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 62<br />
km/h ebenfalls in Kombination mit einer Brustwirbelsäulenfraktur<br />
in Höhe von BWK 6<br />
Warnung - Schlüsselanhänger<br />
Wir wurden von verschiedenen Seiten über eine neue Art der<br />
Kriminalität informiert.<br />
Momentan verteilen kriminelle Diebesbanden Gratis-<br />
Schlüsselanhänger an Tankstellen und auf öffentlichen<br />
Parkplätzen. Diese Schlüsselanhänger sind mit einem GPS<br />
versehen. Die Diebe zielen wohlhabend aussehende Personen<br />
an und versuchen, auf diese Weise deren Wohnort ausfindig zu<br />
machen. Die Schlüsselanhänger sind gut gemacht, sehen gut<br />
aus und werden aus diesem Grund leicht angenommen.<br />
Scheinbar werden aber nicht nur Gratis-Schlüsselanhänger<br />
verteilt, sondern auch andere Dinge, z. B. Gratis-Schmuckanhänger<br />
für den Fahrzeuginnenraum. Der GPS-Sender in<br />
diesen Gegenständen verrät den Tätern nicht nur den Wohnort,<br />
sondern auch den aktuellen Aufenthaltsort der Person. Mit<br />
diesen Informationen können die Täter ihre kriminellen<br />
Machenschaften, wie z. B. Einbrüche, Überfälle usw.<br />
zielgerichtet planen und ausführen.<br />
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Verwandte, Freunde und<br />
Bekannte über diese neue Art von Kriminalität. Bei derartigen<br />
Auffälligkeiten, z. B. an Ihrer Tankstelle, informieren Sie bitte<br />
sofort die Polizei!
Rahmenabkommen Viking – Büromaterial<br />
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nähere Info hier:<br />
http://bayern.cdh.de/webimg/bayern.cdh.de/downloads/AWEX2.pdf<br />
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Impressum:<br />
Bayerischer Wirtschaftsverband für Telefon: (0 89) 41 94 33-0<br />
Handelsvermittlung und Vertrieb (<strong>CDH</strong>) e. V Telefax: (0 89) 41 94 33-40<br />
Ismaninger Straße 63 E-Mail: info@bayern.cdh.de<br />
81675 München Internet: www.bayern.cdh.de<br />
VR Nr. 4390<br />
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