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Newsletter Januar/Februar - CDH

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22. <strong>Januar</strong> 2013 Ausgabe 1/2013<br />

KurzMeldungen<br />

Aktuelle Nachrichten Ihres <strong>CDH</strong> Bayern<br />

Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb in München (<strong>CDH</strong>) e. V. www.bayern.cdh.de<br />

Neuer Auftritt<br />

Editorial<br />

Bereits im Dezember haben Sie eine Sonderausgabe unseres<br />

neuen <strong>Newsletter</strong>s erhalten. Wir haben uns viele Gedanken<br />

darüber gemacht, wie die Verbandsnachrichten frischer und<br />

noch attraktiver für Sie gestaltet werden können. Ich kann nur<br />

hoffen, dass Ihnen der neue Auftritt gefällt. Es wäre schön,<br />

wenn wir dazu Rückmeldungen erhalten könnten, da wir immer<br />

offen sind für Kritik oder Verbesserungsvorschläge.<br />

Das Jahr 2013 wird für uns alle ein aufregendes Jahr werden.<br />

Diverse Landtagswahlen sowie die Bundestagswahl stehen an<br />

und werden für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Zum<br />

Jahresende 2012 standen verschiedene<br />

Steueränderungsgesetze zur Verabschiedung durch den<br />

Bundesrat an, darunter z.B. das Gesetz zum Abbau der kalten<br />

Progression, das Jahressteuergesetz 2013 sowie das Gesetz<br />

zur Änderung und vor allem Vereinfachung der<br />

Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen<br />

Reisekostenrechts. Ihre <strong>CDH</strong> Organisation ist in all diesen<br />

Bereichen vorstellig geworden mit dem Ziel, bestmögliche<br />

Voraussetzungen für Handelsvertreter zu erreichen. Natürlich<br />

sind nicht all diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt. Aber<br />

immerhin führen unsere Bemühungen dazu, die Politiker zum<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

Neue Minijob-Regelungen 2013<br />

Steuererklärungen papierlos ab<br />

2013<br />

Rundfunkgebühren ab 2013<br />

Urlaubsplanung 2013<br />

Lohnsteuernachschau zum<br />

01.01.2013<br />

Arbeitszimmer bei privater<br />

Mitnutzung<br />

Vorlage einer ärztlichen<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Überlegen zu bringen. Dies soll ja oftmals der erste Schritt in die<br />

richtige Richtung sein.<br />

Unterstützen Sie uns auch weiterhin und werben Sie neue<br />

Mitglieder für Ihren Berufsverband. Denn in der Stärke liegt die<br />

Kraft.<br />

Damit verbleibe ich wie immer<br />

Ihr<br />

Werner Herrmann<br />

Neue Minijob-Regelungen 2013<br />

Ab 01.01.2013 plant die Regierungskoalition, die<br />

Verdienstgrenze für Minijobs von 400 € auf 450 € pro Monat zu<br />

erhöhen. Zugleich soll die Rentenversicherungspflicht für<br />

Minijobber eingeführt werden. Bislang konnten sie freiwillig in<br />

die Rentenkasse einzahlen und den pauschalen<br />

Arbeitgeberbeitrag von 15 % entsprechend auf 19,6 %<br />

aufstocken, also den Mehrbetrag von 4,6 % übernehmen. Für<br />

Verträge, die ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden, gilt:<br />

Die Rentenversicherungspflicht tritt verpflichtend für alle<br />

Minijobber ein. Dabei ändert sich die Belastung für den<br />

Arbeitgeber mit 15 % nicht6. Der Arbeitnehmer muss dagegen<br />

verpflichtend um 4,6 % aufstocken; er kann jedoch einen<br />

expliziten Befreiungsantrag stellen. Wichtig: Bei allen 400-Euro-<br />

Verträgen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, gilt<br />

weiterhin das alte Recht. Wird jedoch das Entgelt mit Blick auf<br />

die neue 450-Euro-Grenze nach oben angepasst, tritt ab<br />

diesem Zeitpunkt das neue Recht – und damit die<br />

Rentenversicherungspflicht – in Kraft. Weitere Informationen<br />

unter www.minijobzentrale.de<br />

Steuererklärungen papierlos ab 2013<br />

Ab dem 01. <strong>Januar</strong> 2013 müssen alle Unternehmen u. a. die<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Umsatzsteuererklärung, die<br />

Zusammenfassende Meldung, die Gewerbesteuererklärung, die<br />

Einkommensteuererklärung und die Lohnsteueranmeldung<br />

elektronisch authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Die<br />

Papierübermittlung ist dann nicht mehr zulässig.<br />

Rundfunkgebühren ab 2013<br />

Die wichtigste Veränderung ist, dass die Rundfunkgebühr nicht<br />

mehr an die Anzahl der Rundfunkgeräte eines Haushaltes bzw.<br />

Werbefahrzeug<br />

Autofahrer müssen vor Gericht<br />

erscheinen<br />

Deutscher Nutzfahrzeugpreis:<br />

Transporter 2012<br />

Verletzung und Geschwindigkeit<br />

Warnung - Schlüsselanhänger<br />

Rahmenabkommen Viking –<br />

Büromaterial<br />

Freie Vertretungen<br />

TERMINE<br />

Verband:<br />

08.04.2013, 17 Uhr, Bezirksverband<br />

München/Oberbayern<br />

Frühjahresveranstaltung<br />

Veranstaltungsort: Verbandshaus<br />

Ismaninger Str. 63, München<br />

Die Tagesordnung erhalten Sie mit der<br />

Einladung.<br />

Fort- und Weiterbildung:<br />

Verkaufstraining<br />

31.01.2013 Vertriebstraining I<br />

21.02.2013 Vertriebstraining II<br />

24.04.2013 Vertriebstraining III<br />

15.05.2013 Messeauftritt<br />

19.06.2013 Vertriebs-Coaching<br />

17.10.2013 Vertriebstraining I<br />

14.11.2013 Vertriebstraining II<br />

28.11.2013 Vertriebstraining III<br />

Referent: Heinz Huppertz<br />

Veranstaltungsort: Verbandshaus,<br />

Ismaninger Str. 63, München<br />

Einladungen mit Details gehen Ihnen


Unternehmens gekoppelt ist. Für private Haushalte wird ein<br />

pauschaler Beitrag in Höhe von 17,98 Euro erhoben. Für<br />

Unternehmen bemisst sich die Rundfunkgebühr nach der<br />

Anzahl der Betriebsstätten, ihrer Beschäftigten sowie der<br />

vorhandenen PKW.<br />

Meldepflichtig sind die Privatwohnung, das Büro bzw. jede<br />

Betriebsstätte sowie jeder betrieblich bzw. gewerblich genutzte<br />

PKW. Jede Betriebsstätte hat die Rundfunkgebühr wie folgt zu<br />

zahlen, wobei als Berechnungsgrundlage eine monatliche<br />

Grundgebühren Höhe von 17,98 Euro zugrunde zu legen ist:<br />

Anzahl Mitarbeiter Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />

0 – 8 1/3 5,99 Euro<br />

9 – 19 1 17,98 Euro<br />

20 – 49 2 35,96 Euro<br />

50 – 249 5 89,90 Euro<br />

Für jede Betriebsstätte ist ein betrieblich genutzter PKW<br />

beitragsfrei. Für jeden weiteren PKW sind 1/3 der monatlichen<br />

Grundgebühr in Höhe von 17,98 Euro zu entrichten. Daraus<br />

ergibt sich folgende Gebührenpflicht:<br />

Anzahl PKW Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />

2 1/3 5,99 Euro<br />

3 2/3 11,98 Euro<br />

4 1 17,98 Euro<br />

5 1 1/3 23,97 Euro<br />

10 3 53,94 Euro<br />

Für Selbstständige, die ihr Büro im eigenen Haus bzw. der<br />

Privatwohnung haben, gilt das folgende:<br />

Nutzungsort Anzahl Rundfunkbeitrag Monatsbeitrag<br />

Privatwohnung/<br />

Privathaus 1 17,98 Euro<br />

Büro im eigenen<br />

Haus/Wohnung 0 0,00 Euro<br />

Jeder gewerblich<br />

Genutzte PKW 1/3 5,99 Euro<br />

Summe 23,97 Euro<br />

Mehr Informationen, Formulare usw. erhalten Sie unter:<br />

per E-Mail zu.<br />

Software-Schulungen<br />

18.02.2013 MS-Outlook 2003 - 2007<br />

19.02.2013 MS-Outlook 2010<br />

20.02.2013 MS-Excel 2007-2010<br />

Referent: Jens Bücking<br />

Veranstaltungsort: Verbandshaus,<br />

Ismaninger Str. 63, München<br />

Einladungen mit Details gehen Ihnen<br />

per E-Mail zu.<br />

Neue Mitglieder<br />

Wir begrüßen<br />

Simone Ballweg<br />

Bernhard Burkert<br />

Xuan Linh Dam<br />

Herbert Fink<br />

Jeanine Friese<br />

Bernd Mühlhäußer<br />

Markus Plescher<br />

Massimiliano Poppi<br />

Denis Pospischil<br />

Susanne Skernjug<br />

Ute Staub<br />

Werner Steck<br />

Stefan Zach<br />

Urteil des Monats<br />

Karenzentschädigung auch für erst<br />

nach Vertragsende vereinbartes<br />

Wettbewerbsverbot<br />

http://www.bayern.cdh.de/by-mg-


http://www.rundfunkbeitrag.de<br />

Urlaubsplanung 2013<br />

So organisieren Sie die Urlaubsplanung für Ihr Unternehmen<br />

schnell und reibungslos: Arbeitsintensive, umsatzstarke Tage<br />

oder Wochen belegen Sie mit einer Urlaubssperre, um<br />

Engpässe zu vermeiden. Vertretungen und<br />

Mindestbesetzungen werden pro Abteilung festgelegt. Ihre<br />

Mitarbeiter sprechen ihre Urlaubswünsche unter<br />

Berücksichtigung dieser vorgaben untereinander ab und tragen<br />

die Termine in den Urlaubsplan ein. Erst, wenn sich dennoch<br />

Überschneidungen oder Engpässe ergeben, wird in einem<br />

gemeinsamen Gespräch nach einer zufriedenstellenden Lösung<br />

gesucht. Dabei muss eine bestimmte Rangfolge beachtet<br />

werden, welche die persönlichen Umstände des Einzelnen, z. B.<br />

schulpflichtige Kinder, berücksichtigt. Zur einfacheren Planung<br />

enthält unsere INFORMATION eine Blanko-Urlaubsplan für<br />

2013 sowie eine Übersicht über die Schulferien und Feiertage in<br />

den einzelnen Bundesländern. Fordern Sie die INFORMATION<br />

bei Ihrem <strong>CDH</strong> Bayern an.<br />

Lohnsteuernachschau zum 01.01.2013<br />

Verstärkte Kontrolle durch den Fiskus<br />

Der Gesetzgeber will mit dem JStG 2013 zum 01.01.2013 eine<br />

sogenannte Lohnsteuernachschau einführen, um damit die<br />

Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. Sie erlaubt dem<br />

Finanzamt, ohne vorherige Ankündigung zu den üblichen<br />

Geschäfts- und Arbeitszeiten zu spontanen Kontrollen zu<br />

erscheinen. Auf diese Weise will es sich ein zuverlässiges Bild<br />

von dem Unternehmen machen. Die bislang geltende<br />

Gesetzeslage erfordert dagegen, dass sich die Lohnsteuer-<br />

Außenprüfer eine angemessene Zeit vor dem Prüfungsbeginn<br />

ankündigen. Stellen Sie sich bereits jetzt auf künftige<br />

Überraschungsbesuche der Prüfer ein.<br />

Arbeitszimmer bei privater Mitnutzung<br />

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind<br />

grundsätzlich nur dann abzugsfähig, wenn für die betriebliche<br />

oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur<br />

Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG). Eine<br />

recht


Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />

in vollem Umfang ist möglich, wenn das Arbeitsz8immer den<br />

Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit<br />

bildet; im Übrigen kommt lediglich ein auf 1.250 Euro<br />

beschränkter Abzug der Kosten in Betracht.<br />

Die Finanzverwaltung prüft aber regelmäßig auch, ob eine<br />

private Mitbenutzung des Arbeitszimmers vorliegt. Ist dies der<br />

Fall, lässt die Finanzverwaltung den Abzug von Kosten für ein<br />

Arbeitszimmer auch nicht anteilig zu. Dieser Handhabung ist<br />

nun ein Finanzgericht (FG Niedersachsen, Urteil vom 24. April<br />

2012 8 K 254/11.) entgegengetreten. Wird das Arbeitszimmer z.<br />

B. auch für die private PC-Nutzung Verwendung und um private<br />

Unterlagen aufzubewahren, sei der private Anteil zu schätzen.<br />

Im Streitfall wurde das Arbeitszimmer für die Hausverwaltung<br />

(eigene Vermietung von mehr als 10 Wohnungen) genutzt und<br />

der private Nutzungsanteil mit 40 % geschätzt.<br />

Gegen das Urteil des Finanzgerichts wurde Revision eingelegt,<br />

so dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs abzuwarten<br />

bleibt.<br />

Vorlage einer ärztlichen<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom Arbeitnehmer die Vorlage<br />

einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der<br />

Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom<br />

ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3<br />

Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Die Ausübung dieses<br />

Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen<br />

gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.<br />

Die Klägerin ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als<br />

Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2012<br />

einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach.<br />

Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der<br />

Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig<br />

beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank<br />

und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte<br />

die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der<br />

Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes<br />

Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf<br />

dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen<br />

des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der<br />

Erkrankung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung Außerdem<br />

sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges


Recht nicht vor.<br />

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision<br />

der Klägerin blieb erfolglos die Ausübung des dem Arbeitgeber<br />

von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht<br />

gebundenen Ermessen des Arbeitgebers, Insbesondere ist es<br />

nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein<br />

begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit<br />

eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung<br />

steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers<br />

aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war<br />

vorliegend nicht der Fall. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.<br />

November 2012 – 5 AZR 886/11 – Vorinstanz:<br />

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2011 – 3<br />

Sa 597/11).<br />

Werbefahrzeug<br />

Ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf sich und Ihr Geschäft mit<br />

einem beschrifteten Sonderfahrzeug, das Sie zu Werbezwecken<br />

einsetzen. So wird jede Einkaufstour, jeder Opernbesuch oder<br />

jede Fahrt zum Fußballplatz zur Werbefahrt. Oldtimer eignen<br />

sich wegen ihrer Seltenheit besonders gut als Werbefahrzeuge.<br />

Mit einem H-Kennzeichen ausgestattet, sind sie überdies<br />

besonders preiswert zu versichern. (Haftpflicht-Jahresprämien<br />

ab 60 Euro). Das Parken zu Werbezwecken ist erlaubt. Sofern<br />

ein Werbefahrzeug zugelassen und versichert ist und hin und<br />

wieder bewegt wird, dürfen Sie es überall parken. Anders sieht<br />

es mit Anhängern aus, die nicht selbständig bewegt werden. Mit<br />

Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als<br />

zwei Wochen geparkt werden (StVO § 12 Abs. 3b).<br />

Autofahrer müssen vor Gericht erscheinen<br />

Wird ein Autofahrer beim verbotenen Handytelefonieren<br />

erwischt, muss er in der Hauptverhandlung persönlich vor<br />

Gericht erscheinen und kann sich nicht nur durchseinen Anwalt<br />

vertreten lassen. Auch wenn es lediglich um ein geringes<br />

Bußgeld in Höhe von 54 Euro geht. Das hat das OLG<br />

Düsseldorf entschieden (Az. IV-1 RBs 144/11). Der<br />

Verkehrssünder war zum Gerichtsverfahren nicht erschienen.<br />

Dadurch hatte der als Zeuge geladene Polizist Schwierigkeiten,<br />

sich an den konkreten Fall zu erinnern. Der Verstoß lag vier<br />

Monate zurück und der Beamte hatte in dieser Zeit mit einer<br />

Vielzahl ähnlicher Vorfälle zu tun. Wodurch seine Erinnerung<br />

verblasst war und es erst wieder des Erscheinungsbildes des<br />

Autofahrers bedurft hätte, um sie zurückzurufen. Das gilt für das


hier unterstellte Telefonieren am Steuer des Kraftwagens, bei<br />

dem es auf das körperliche Verhalten des Betroffenen<br />

ankommt. Im Unterschied übrigens zu anderen meist sogar<br />

schwerer wiegenden Verkehrsdelikten, die ein Urteil etwa allein<br />

schon aus den Beobachtungen zum fahrenden Auto oder die<br />

Auswertung einer Blutprobe.<br />

Deutscher Nutzfahrzeugpreis: Transporter 2012<br />

Mit einer Überraschung endete der Deutsche Nutzfahrzeugpreis<br />

2012, der seit 1992 alle zwei Jahre vom handwerk magazin und<br />

der Deutschen Handwerks Zeitung veranstaltet wird. Nicht die<br />

erfolgsverwöhnten deutschen Premium-Hersteller liegen an der<br />

Spitze. Am besten gefällt den Testern ein Franzose. Das<br />

Besondere an diesem Test: 14 Handwerksunternehmer sowie<br />

eine Unternehmerin aus unterschiedlichen Branchen und<br />

Regionen testeten zwei Tage lang zwölf Transporter am<br />

Verlagsstandort in Bad Wörishofen. In diesem Jahr standen die<br />

Transporter mit Doppelkabine und Pritsche bis 3,5 Tonnen<br />

Gesamtgewicht zur Wahl – alles klassische<br />

Baustellenfahrzeuge, die gerade vom Bau- und Ausbaugewerbe<br />

häufig gefahren werden. Die Tester gingen an den zwei Tagen<br />

äußerst akribisch zu Werke. Bei der abschließenden Bewertung<br />

zählte die Standwertung 50 %. Hierbei untersuchten die Tester<br />

alle Fahrzeuge penibel, von der Fahrerkabine bis zur Pritsche.<br />

Mit 25 % ging die Fahrbeurteilung in die Gesamtwertung ein, bei<br />

der jeder Tester jedes Auto über eine rund 20 Km lange Strecke<br />

steuerte. Die Wirtschaftlichkeit, errechnet von der Dekra auf der<br />

Basis von Kaufpreis, Betriebs- und Reparaturkosten, ging<br />

ebenfalls mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die genauen<br />

Testergebnisse finden Sie unter www.handwerk-magazin.de<br />

unter dem Suchwort „Transporter 2012“. Hier die Platzierung: 1.<br />

Renault Master; 2. VW Crafter; 3. Opel Movano 4. Nissan NV4<br />

400; 5. Ford Transit; 6. Peugeot Boxer M; 7. Citroen Jumper; 8.<br />

Iveco Daily; 9. Mercedes Sprinter; 10. Fiat Ducato; 11. Isuzu N-<br />

Series; 12. Renault Trucks Maxity<br />

Verletzung und Geschwindigkeit<br />

Die Verletzungsschwere steigt mit der<br />

Kollisionsgeschwindigkeit. Hier einige Daten zur<br />

Fußgängerunfallstudie Berlin von Priv.-Doz. Dr. med. Julia<br />

Seifert, Universitätsmedizin Greifswald.<br />

Die durchschnittliche Kollisionsgeschwindigkeit beim Auftreten<br />

von Schädelfrakturen belief sich auf 56 km/h. Ab einer<br />

Geschwindigkeit von 35 km/h waren diese anzutreffen. Zu


Wirbelsäulenbrüchen kam es ab 33 km/h. Dabei handelte es<br />

sich um eine Fraktur der Lendenwirbelsäule.<br />

Halswirbelsäulenfrakturen fanden sich oberhalb von 50 km/h<br />

und Brüche der Brustwirbelsäule oberhalb von 60 km/h. Die<br />

mittlere Geschwindigkeit beim Wirbelsäulenbruch lag bei 63<br />

km/h. Brüche der Ruppen- und des Schlüsselbeins traten<br />

oberhalb einer Geschwindigkeit von 53 km/h auf. Für Becken-<br />

und Sakrum befand sich die durchschnittliche<br />

Kollisionsgeschwindigkeit bei 60 km/h. Unterschenkel-, isolierte<br />

Tibia- und Fibulafrakturen sowie Sprunggelenksfrakturen traten<br />

ab 33 km/h auf und waren bei höheren<br />

Anstoßgeschwindigkeiten regelhaft anzutreffen. Die vital<br />

limitierende Verletzung der Aortenruptur trat in zwei<br />

vorliegenden Fällen bei einer Geschwindigkeit von 65 und 93<br />

km/h auf und war kombiniert mit Frakturen von<br />

Brustwirbelkörper (BWK) 1 und 12 sowie BWK 7 und 8.<br />

Vergleichbar war ein Einriss des Herzvorhofes und der<br />

Jugularvene bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 62<br />

km/h ebenfalls in Kombination mit einer Brustwirbelsäulenfraktur<br />

in Höhe von BWK 6<br />

Warnung - Schlüsselanhänger<br />

Wir wurden von verschiedenen Seiten über eine neue Art der<br />

Kriminalität informiert.<br />

Momentan verteilen kriminelle Diebesbanden Gratis-<br />

Schlüsselanhänger an Tankstellen und auf öffentlichen<br />

Parkplätzen. Diese Schlüsselanhänger sind mit einem GPS<br />

versehen. Die Diebe zielen wohlhabend aussehende Personen<br />

an und versuchen, auf diese Weise deren Wohnort ausfindig zu<br />

machen. Die Schlüsselanhänger sind gut gemacht, sehen gut<br />

aus und werden aus diesem Grund leicht angenommen.<br />

Scheinbar werden aber nicht nur Gratis-Schlüsselanhänger<br />

verteilt, sondern auch andere Dinge, z. B. Gratis-Schmuckanhänger<br />

für den Fahrzeuginnenraum. Der GPS-Sender in<br />

diesen Gegenständen verrät den Tätern nicht nur den Wohnort,<br />

sondern auch den aktuellen Aufenthaltsort der Person. Mit<br />

diesen Informationen können die Täter ihre kriminellen<br />

Machenschaften, wie z. B. Einbrüche, Überfälle usw.<br />

zielgerichtet planen und ausführen.<br />

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Verwandte, Freunde und<br />

Bekannte über diese neue Art von Kriminalität. Bei derartigen<br />

Auffälligkeiten, z. B. an Ihrer Tankstelle, informieren Sie bitte<br />

sofort die Polizei!


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Belgische Honorarkonsulat munich@awex-wallonia.com<br />

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http://bayern.cdh.de/webimg/bayern.cdh.de/downloads/AWEX1.pdf<br />

Fa. Copahome NV - Jalousien<br />

nähere Info hier:<br />

http://bayern.cdh.de/webimg/bayern.cdh.de/downloads/AWEX2.pdf<br />

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Einzelhandel<br />

Impressum:<br />

Bayerischer Wirtschaftsverband für Telefon: (0 89) 41 94 33-0<br />

Handelsvermittlung und Vertrieb (<strong>CDH</strong>) e. V Telefax: (0 89) 41 94 33-40<br />

Ismaninger Straße 63 E-Mail: info@bayern.cdh.de<br />

81675 München Internet: www.bayern.cdh.de<br />

VR Nr. 4390<br />

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