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SexualiSierte Gewalt durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an ...

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DKSB /LV-NRW /März 2012<br />

Sexualisierte <strong>Gewalt</strong> in Org<strong>an</strong>isationen<br />

Blattsammlung<br />

Kapitel KA-406<br />

dass der Verdacht haltlos sein muss <strong>und</strong> es sich hierbei um eine Anfeindung <strong>und</strong> Verleumdung<br />

h<strong>an</strong>delt. 50 Um der Eskalation derartiger institutioneller Dynamiken sowie der<br />

Bagatellisierung kindeswohlgefährdender Übergriffe vorzubeugen, müssen verbindliche<br />

Regelungen getroffen <strong>und</strong> Verfahrensabläufe festgelegt werden, bevor es zu einem Verdachtsfall<br />

kommt. 51<br />

Der R<strong>und</strong>e Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat daher in seinen Leitlinien zur Prävention<br />

<strong>und</strong> Intervention sexualisierter <strong>Gewalt</strong> festgelegt, dass Org<strong>an</strong>isationen einen gestuften<br />

H<strong>an</strong>dlungspl<strong>an</strong> mit Orientierungshilfen entwickeln <strong>und</strong> umsetzen müssen. Ein solcher<br />

Ablaufpl<strong>an</strong> – im Folgenden auch Notfallpl<strong>an</strong> gen<strong>an</strong>nt – hilft jedoch nur d<strong>an</strong>n, wenn er von<br />

den <strong>Mitarbeiter</strong>n / <strong>Mitarbeiter</strong>innen selbst erarbeitet <strong>und</strong> auf die spezifischen Bedürfnisse<br />

des eigenen Berufsfeldes <strong>an</strong>gepasst wurde. Der Notfallpl<strong>an</strong> sollte allen <strong>Mitarbeiter</strong>n / <strong>Mitarbeiter</strong>innen<br />

bek<strong>an</strong>nt sein, nur d<strong>an</strong>n k<strong>an</strong>n ein hohes Maß <strong>an</strong> H<strong>an</strong>dlungssicherheit innerhalb<br />

der Org<strong>an</strong>isation erzeugt werden.<br />

Der R<strong>und</strong>e Tisch hat acht Hinweise formuliert, die Sie bei der Erarbeitung eines Notfallpl<strong>an</strong>s<br />

berücksichtigen sollten:<br />

„1. Die Ver<strong>an</strong>twortlichkeiten in den jeweiligen Stufen des H<strong>an</strong>dlungspl<strong>an</strong>s <strong>und</strong> die Rollen der<br />

Beteiligten sind zu klären <strong>und</strong> zu benennen (Träger, Leitungskräfte, <strong>Mitarbeiter</strong>innen <strong>und</strong><br />

<strong>Mitarbeiter</strong>, Ehrenamtliche, Eltern, Strafverfolgungsbehörden).<br />

2. Adäquate Formen der Beteiligung (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern etc.) <strong>und</strong><br />

die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen sind im H<strong>an</strong>dlungspl<strong>an</strong> zu<br />

ver<strong>an</strong>kern.<br />

3. Die Einschätzungsaufgaben im Umg<strong>an</strong>g mit Vermutungen sind zu beschreiben. Aufgeführt<br />

muss sein, <strong>an</strong> welchen Stufen im H<strong>an</strong>dlungspl<strong>an</strong> eine unabhängige Fachberatung<br />

mit welchen Aufgaben <strong>und</strong> in welcher Weise hinzuzuziehen ist.<br />

4. Es muss beschrieben sein, w<strong>an</strong>n sofortiges Tätigwerden notwendig ist <strong>und</strong> was als Sofortmaßnahme<br />

get<strong>an</strong> werden k<strong>an</strong>n bzw. soll. Sollten die Hinweise von betreuten Minderjährigen<br />

kommen <strong>und</strong> sich gegen Betreuungspersonen der Einrichtung richten, ist unabhängig<br />

von der Dauer <strong>und</strong> dem Ausg<strong>an</strong>g der Prüfung ein Schutzkonzept in Kraft zu setzen. Sollte<br />

sich die Vermutung auf <strong>an</strong>dere Minderjährige richten, ist nicht nur ein Schutzkonzept für<br />

die bedrohten Minderjährigen, sondern auch ein H<strong>an</strong>dlungskonzept für den vermeintlichen<br />

Täter in Kraft zu setzen.

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