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<strong>07.10.04</strong><br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ortsbeigeordnete<br />
Mitglie<strong>de</strong>r<br />
Sonstige Teilnehmer<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die Sitzung <strong>de</strong>s Ortsgemein<strong>de</strong>rates Kanzem<br />
am Donnerstag, <strong>de</strong>n 07.10.2004,<br />
Treffpunkt Ortsbesichtigung: Waldstraße<br />
anschließend Weiterberatung in <strong>de</strong>r “ehemaligen Schule”<br />
Beginn: 18.30 Uhr En<strong>de</strong>: 21.50 Uhr<br />
Herr Günter Frentzen ( Vorsitzen<strong>de</strong>r )<br />
Herr Herbert Schafhausen<br />
Herr Karl Müller<br />
Herr Frank Binz<br />
Herr Hermann-Josef Düpré<br />
Herr Helmut Fürst<br />
Herr Stefan May<br />
Herr Norbert Meyer<br />
Frau Silvia Richter<br />
Herr Rudolf Rohles<br />
Frau Rosa Vollmuth<br />
Herr Franz Zimmer<br />
Herr VG-Obersekretär Berthold Hol<strong>de</strong>rer ( Schriftführer )<br />
Ing-Büro HSI Herbert Schmitz ( zu TOP 1 )<br />
Herr Karl-Michael Kopp ( Verwaltungsvertreter )<br />
Herr Alexan<strong>de</strong>r Queins ( Verwaltungsvertreter )<br />
Entschuldigt fehlten:<br />
Mitglie<strong>de</strong>r<br />
Frau Dagmar Baumgart<br />
Frau Annette Frentzen<br />
Tagesordnung:<br />
Form und Frist <strong>de</strong>r Einladung bestätigt? Ja<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift vom 30.08.2004 in Ordnung? Ja<br />
Än<strong>de</strong>rungs- o<strong>de</strong>r Ergänzungswünsche zur TO? Ja *)<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesen<strong>de</strong>n und eröffnete die Sitzung.<br />
*) Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tagesordnung:<br />
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Ratsmitglied Stefan May bemängelte, dass <strong>de</strong>r Punkt „Einwohnerfragestun<strong>de</strong>“ fehle. Er beantragte, <strong>de</strong>n<br />
Punkt als Tagesordnungspunkt 2 aufzunehmen.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat war mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hiermit einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Ortsbürgermeister Frentzen bat, <strong>de</strong>n nichtöffentlichen Teil um <strong>de</strong>n Punkt „Feuerwehrgerätehaus“ zu<br />
erweitern.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat war hiermit einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m schlug, Mitglied May vor, <strong>de</strong>n Punkt „Verkehrsberuhigung „Saarburger Straße“ in die<br />
Tagesordnung aufzunehmen; diesem Vorschlag wur<strong>de</strong> nicht entsprochen.<br />
(Diskussion darüber unter Einwohnerfragestun<strong>de</strong> bzw. Berichte u. Verschie<strong>de</strong>nes)<br />
Dann wur<strong>de</strong> die Tagesordnung behan<strong>de</strong>lt.<br />
ÖFFENTLICHER TEIL<br />
1.1 Ortsbesichtigung<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong>, Herr Schmitz vom Büro HSI, Herr Kopp und Herr Queins <strong>von</strong> <strong>de</strong>r<br />
Bauverwaltung erläuterten vor Ort die Problematik und möglichen Lösungsvorschläge.<br />
Des weiteren gingen sie auf Fragen <strong>de</strong>r Teilnehmer ein.<br />
1.2 1. Vereinfachte Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Ober`m Mergel"<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Beschluss <strong>de</strong>r verkürzten Offenlage<br />
Erklärung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> über Genehmigungsverfahren<br />
Vorlage: 3H/681/2004<br />
Die Ratsmitglie<strong>de</strong>r Norbert Meyer, Karl Müller und Herbert Schafhausen rückten wegen<br />
Son<strong>de</strong>rinteresse vom Sitzungstisch ab.<br />
Herr Kopp erläuterte folgen<strong>de</strong>n Sachverhalt.<br />
Der Bebauungsplan “Ober`m Mergel” ist bereits am 14.12.2002 rechtsverbindlich gewor<strong>de</strong>n.<br />
Nach Abwendung eines 2. Normenkontrollverfahrens und nach erfolgreichem Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Umlegungsverfahrens konnte in 2004 die Erschließung hergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Erschließungsarbeiten / Kanalbau traten keine Probleme auf. Allerdings<br />
berichteten Privatleute, die bisher ausgeschachtet hatten, über ungünstige Bo<strong>de</strong>nverhältnisse,<br />
welche eine Gründung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> erschwere.<br />
Die Bo<strong>de</strong>nverhältnisse können erfahrungsgemäß <strong>von</strong> Grundstück zu Grundstück stark<br />
differieren. (Herr Schmitz, Büro HSI und mit <strong>de</strong>r Bauleitung betraut, hat vor Ort – siehe TOP 1.1<br />
- weitere Ausführungen zu <strong>de</strong>n Verhältnissen gemacht).<br />
Hinweise auf ungünstige Bo<strong>de</strong>nverhältnisse können darüber hinaus auch <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>ngutachten<br />
<strong>von</strong> 1995 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Problematik wur<strong>de</strong> in Einzelfällen seitens <strong>de</strong>r privaten Bauherren zum Anlass<br />
genommen, die Textfestsetzungen in Bezug auf die Höhenlage <strong>de</strong>r Baukörper nicht<br />
einzuhalten. Textfestsetzungen sind jedoch grundsätzlich gemeindliches Satzungsrecht und<br />
damit bin<strong>de</strong>nd.<br />
Befreiungen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Festsetzungen können nur auf Antrag und nach Zustimmung durch die<br />
Ortsgemein<strong>de</strong> erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach einer verwaltungsinternen Vorbesprechung mit Ortsbürgermeister Frentzen wird folgen<strong>de</strong><br />
Verfahrensweise vorgeschlagen, um die Grundstücke trotz <strong>de</strong>r ungünstigen Bo<strong>de</strong>nverhältnisse<br />
gut bebauen zu können.<br />
1.) Grundsatzbeschluss:<br />
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Die Textfestsetzungen wer<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n betroffenen Teilbereich per Grundsatzbeschluss durch<br />
<strong>de</strong>n Ortsgemein<strong>de</strong>rat geän<strong>de</strong>rt, um <strong>de</strong>n Bauherren mehr Gestaltungsspielraum in <strong>de</strong>r<br />
Höhenlage zu geben. Die Anwendung <strong>de</strong>s Grundsatzbeschlusses wird durch die Bauaufsicht<br />
<strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong> Konz vollzogen.<br />
Nach kurzer Diskussion fasste <strong>de</strong>r Rat folgen<strong>de</strong>n Beschluss:<br />
“Im Bereich <strong>de</strong>r Ordnungsziffer B 2 “Allgemeines Wohngebiet” darf die maximale<br />
Wandhöhe <strong>de</strong>r Baukörper 3,75 m betragen. Der obere Bezugspunkt wird durch <strong>de</strong>n<br />
Schnittpunkt aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk / Oberkante Dachhaut gebil<strong>de</strong>t. Der untere<br />
Bezugspunkt ist hierbei die Oberkante <strong>de</strong>r an das Baugrundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Erschließungsstraße vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte.<br />
Für die Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr. 381 bis 391 bergseits <strong>de</strong>r Waldstraße wird eine<br />
maximal sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75 m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist hierbei<br />
das an das Gebäu<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong>. Der Erdgeschossfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
darf maximal 0,75 m über <strong>de</strong>r Oberkante <strong>de</strong>r an das Grundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Erschließungsstraße (vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte) angelegt wer<strong>de</strong>n.”<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />
Herr Kopp trug weiter vor, dass neben <strong>de</strong>r Flexibilisierung <strong>de</strong>r Höhenlage für die Bauherren<br />
durch die Festsetzung gesichert wer<strong>de</strong>n könne, dass beispielsweise keine 2-geschossigen<br />
Ansichten entstehen können, da maximal ein sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75 m festgesetzt ist.<br />
2.) Beschluss <strong>de</strong>r 1. Vereinfachten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
Da es sich nicht um eine Befreiung im Einzelfall han<strong>de</strong>lt, ist die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Bebauungsplanes erfor<strong>de</strong>rlich. Es wer<strong>de</strong> daher vorgeschlagen, dass <strong>de</strong>r Ortsgemein<strong>de</strong>rat<br />
beschließen möge, <strong>de</strong>n Bebauungsplan “Ober`m Mergel” einer Än<strong>de</strong>rung im sogenannten<br />
vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu unterziehen.<br />
Die Textfestsetzungen wer<strong>de</strong>n daher für <strong>de</strong>n Teilbereich wie in obigem Grundsatzbeschluss<br />
geän<strong>de</strong>rt. Da die Grundzüge <strong>de</strong>r Planung nicht berührt wer<strong>de</strong>n, wird das vereinfachte Verfahren<br />
angewen<strong>de</strong>t, so dass nur eine 2-wöchige Offenlage <strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Bebauungsplanes bei <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung durchgeführt wer<strong>de</strong>n muss. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung und frühzeitige<br />
Trägerbeteiligung kann somit verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Es können weiterhin im Rahmen <strong>de</strong>r Offenlage nur Anregungen zu <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Inhalten<br />
<strong>de</strong>s Bebauungsplanes vorgebracht wer<strong>de</strong>n. Träger öffentlicher Belange sind nach<br />
Einschätzung <strong>de</strong>r Bauverwaltung nicht betroffen. Die Einschaltung eines Fachbüros ist nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Nach Diskussion fasste <strong>de</strong>r Rat folgen<strong>de</strong>n Beschluss:<br />
“Der Bebauungsplan <strong>de</strong>r Ortsgemein<strong>de</strong> Kanzem “Ober`m Mergel” wird in <strong>de</strong>m<br />
gekennzeichneten Teilbereich (Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr. 381 bis 391)<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r textlichen Festsetzungen wie folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r Ordnungsziffer B 2 “Allgemeines Wohngebiet” (siehe Anlage) darf die<br />
maximale Wandhöhe <strong>de</strong>r Baukörper 3,75 m betragen. Der obere Bezugspunkt wird<br />
durch <strong>de</strong>n Schnittpunkt aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk / Oberkante Dachhaut gebil<strong>de</strong>t. Der<br />
untere Bezugspunkt ist hierbei die Oberkante <strong>de</strong>r an das Baugrundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Erschließungsstraße vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte. Für die Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr.<br />
381 bis 391 bergseits <strong>de</strong>r Waldstraße wird eine maximal sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75<br />
m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist hierbei das an das Gebäu<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong><br />
Gelän<strong>de</strong>. Der Erdgeschossfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> darf maximal 0,75 m über <strong>de</strong>r<br />
Oberkante <strong>de</strong>r an das Grundstück angrenzen<strong>de</strong>n Erschließungsstraße (vor <strong>de</strong>r<br />
Gebäu<strong>de</strong>mitte) angelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bebauungsplan wird in geän<strong>de</strong>rter Form nach öffentlicher Bekanntmachung im<br />
Trierischen Volksfreund für 2 Wochen öffentlich bei <strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong>verwaltung<br />
ausgelegt.”<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />
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3.) Beschluss über Genehmigungsverfahren im Än<strong>de</strong>rungsbereich<br />
Herr Kopp trug weiter vor, dass seitens <strong>de</strong>r Bauverwaltung vorgeschlagen wird, dass im<br />
Än<strong>de</strong>rungsbereich das sogenannte “Freistellungsverfahren” ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />
Das Freistellungsverfahren nach § 67 Lan<strong>de</strong>bauordnung Rheinland-Pfalz kann grundsätzlich<br />
vom Bauherrn genutzt wer<strong>de</strong>n, wenn die Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes eingehalten<br />
wer<strong>de</strong>n und die Erschließung gesichert ist. Eine Baugenehmigung ist dann nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Das Freistellungsverfahren dient <strong>de</strong>r Verfahrensbeschleunigung und –vereinfachung.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> hat jedoch die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass ein<br />
Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wenn zu befürchten ist, dass öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n. Mit diesem Instrument kann durch die Bauaufsicht die<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r Festsetzungen wirksam kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />
Beschluss:<br />
“Die Gemein<strong>de</strong> erklärt, dass im Än<strong>de</strong>rungsbereich grundsätzlich ein<br />
Genehmigungsverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll. Das Freistellungsverfahren wird<br />
ausdrücklich ausgeschlossen.”<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />
Zur weiteren Vorgehensweise trug Herr Kopp vor, dass anschließend über ggf. eingegangene<br />
Anregungen beraten und <strong>de</strong>r Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r 1. Än<strong>de</strong>rung erneut zur<br />
Rechtskraft gebracht wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Die Untere Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> wen<strong>de</strong> sodann die zukünftigen geän<strong>de</strong>rten Inhalte im<br />
Baugenehmigungsverfahren an.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
2 Einwohnerfragestun<strong>de</strong><br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bat um Wortmeldungen.<br />
Es lagen keine vor.<br />
4 Berichte und Verschie<strong>de</strong>nes<br />
4.1 Verkehrsberuhigte Zone in <strong>de</strong>r Saarburger Straße<br />
Ratsmitglied Stefan May fragte nach <strong>de</strong>m Sachstand bezüglich <strong>de</strong>r Verkehrsberuhigung in <strong>de</strong>r<br />
„Saarburger Straße“ und „Brückenstraße“.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass die Messungen in bei<strong>de</strong>n Bereichen stattgefun<strong>de</strong>n haben.<br />
Jedoch konnte im Bereich <strong>de</strong>r „Saarburger Strasse“ das Geschwindigkeitsniveau durch die<br />
geschwindigkeitsdämpfen<strong>de</strong> Maßnahme nicht beeinflusst wer<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich L 137 in Richtung Ortsmitte liege noch kein Ergebnis vor.<br />
Der Rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.2 Wirtschaftswege<br />
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Der Vorsitzen<strong>de</strong> teile mit, dass die Wirtschaftswege im Bereich „Sonnenberg“ geschottert<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.3 Schließung Poststelle<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> berichtete über die vorgesehene Schließung <strong>de</strong>r Poststelle in Kanzem.<br />
Er habe bereits einen Brief an die Verantwortlichen Personen bei <strong>de</strong>r Post geschrieben.<br />
Eine Reaktion darauf sei abzuwarten.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.4 Pfosten Saarufer<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass die Sperrung <strong>de</strong>r Zuwegung zum Saarufer im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Messstation mit 3 zusätzlichen Pfosten erweitert wer<strong>de</strong>, um eine noch bessere Sperrung zu<br />
erreichen.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.5 Grillhütte<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass man <strong>de</strong>n <strong>von</strong> Bürgern angeregten Punkt, die Grillhütte mit Strom<br />
und Wasser zu versorgen, <strong>de</strong>mnächst prüfen wer<strong>de</strong>. Des weiteren könnte man sich vorstellen ,<br />
an diesem Ort auch einen Stellplatz für Wohnmobile herzurichten.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.6 Saarradweg<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass nach Mitteilung <strong>de</strong>r VG Saarburg die wasserrechtliche<br />
Genehmigung <strong>de</strong>r Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorliege.<br />
Die verkehrsrechtliche Genehmigung <strong>de</strong>s WSA Saarbrücken sei beantragt und wer<strong>de</strong> im<br />
November vorliegen.<br />
Der Zuwendungsantrag nach GVFG vom Mai 2004 sei vom LSV Trier positiv geprüft wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Maßnahme sei för<strong>de</strong>rfähig. Die Kosten sind anerkannt.<br />
Ob die Maßnahme jedoch für <strong>de</strong>n Haushalt 2005 o<strong>de</strong>r erst für 2006 bewilligt wer<strong>de</strong>, stehe noch<br />
nicht fest.<br />
Die VG Saarburg dränge jedoch darauf, dass sie noch in die För<strong>de</strong>rung für 2005 hineinkomme.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4.7 Geschwindigkeitsbeschriftung<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass laut Aussage <strong>von</strong> Herrn Strupp vom Ordnungsamt, die<br />
Erneuerung <strong>de</strong>r Piktogramme „30 km/h“ in <strong>de</strong>r „Brückenstrasse“ erst Anfang 2005 durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
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4.8 Spiegel Brückenstrasse<br />
Ratsmitglied Stefan May bemerkte, dass Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r CDU-Fraktion an <strong>de</strong>r Kreuzung<br />
„Brückenstrasse / Kirchstrasse“ probehalber einen Spiegel angebracht haben. Dabei wur<strong>de</strong><br />
festgestellt, dass mit <strong>de</strong>m Spiegel eine gute Einsicht in <strong>de</strong>n Brückenbereich (bis Mitte Brücke)<br />
gewährleistet sei.<br />
Die Wie<strong>de</strong>rbefestigung <strong>de</strong>s Spiegels soll nochmals mit Herr Strupp <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ordnungsverwaltung<br />
abgesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
4.9 Unser Dorf soll schöner wer<strong>de</strong>n<br />
Die Ratsmitglie<strong>de</strong>r Helmut Fürst und Herman-Josef Dupré wollten <strong>von</strong> Ortsbürgermeister<br />
Frentzen wissen, woran es <strong>de</strong>nn gelegen habe, dass die Gemein<strong>de</strong> Kanzem beim<br />
Bun<strong>de</strong>sentscheid <strong>de</strong>s Wettbewerbes „Unser Dorf soll schöner wer<strong>de</strong>n – Unser Dorf hat Zukunft“<br />
nur „Bronze“ erhalten habe.<br />
Sie waren <strong>de</strong>r Meinung, dass die CDU–Fraktion bei <strong>de</strong>r Präsentation ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />
Nach längeren Gesprächen brach <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> die Diskussion ab.<br />
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