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<strong>07.10.04</strong><br />

Anwesend waren:<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ortsbeigeordnete<br />

Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Sonstige Teilnehmer<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die Sitzung <strong>de</strong>s Ortsgemein<strong>de</strong>rates Kanzem<br />

am Donnerstag, <strong>de</strong>n 07.10.2004,<br />

Treffpunkt Ortsbesichtigung: Waldstraße<br />

anschließend Weiterberatung in <strong>de</strong>r “ehemaligen Schule”<br />

Beginn: 18.30 Uhr En<strong>de</strong>: 21.50 Uhr<br />

Herr Günter Frentzen ( Vorsitzen<strong>de</strong>r )<br />

Herr Herbert Schafhausen<br />

Herr Karl Müller<br />

Herr Frank Binz<br />

Herr Hermann-Josef Düpré<br />

Herr Helmut Fürst<br />

Herr Stefan May<br />

Herr Norbert Meyer<br />

Frau Silvia Richter<br />

Herr Rudolf Rohles<br />

Frau Rosa Vollmuth<br />

Herr Franz Zimmer<br />

Herr VG-Obersekretär Berthold Hol<strong>de</strong>rer ( Schriftführer )<br />

Ing-Büro HSI Herbert Schmitz ( zu TOP 1 )<br />

Herr Karl-Michael Kopp ( Verwaltungsvertreter )<br />

Herr Alexan<strong>de</strong>r Queins ( Verwaltungsvertreter )<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Frau Dagmar Baumgart<br />

Frau Annette Frentzen<br />

Tagesordnung:<br />

Form und Frist <strong>de</strong>r Einladung bestätigt? Ja<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift vom 30.08.2004 in Ordnung? Ja<br />

Än<strong>de</strong>rungs- o<strong>de</strong>r Ergänzungswünsche zur TO? Ja *)<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesen<strong>de</strong>n und eröffnete die Sitzung.<br />

*) Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tagesordnung:<br />

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Ratsmitglied Stefan May bemängelte, dass <strong>de</strong>r Punkt „Einwohnerfragestun<strong>de</strong>“ fehle. Er beantragte, <strong>de</strong>n<br />

Punkt als Tagesordnungspunkt 2 aufzunehmen.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat war mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hiermit einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Ortsbürgermeister Frentzen bat, <strong>de</strong>n nichtöffentlichen Teil um <strong>de</strong>n Punkt „Feuerwehrgerätehaus“ zu<br />

erweitern.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat war hiermit einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m schlug, Mitglied May vor, <strong>de</strong>n Punkt „Verkehrsberuhigung „Saarburger Straße“ in die<br />

Tagesordnung aufzunehmen; diesem Vorschlag wur<strong>de</strong> nicht entsprochen.<br />

(Diskussion darüber unter Einwohnerfragestun<strong>de</strong> bzw. Berichte u. Verschie<strong>de</strong>nes)<br />

Dann wur<strong>de</strong> die Tagesordnung behan<strong>de</strong>lt.<br />

ÖFFENTLICHER TEIL<br />

1.1 Ortsbesichtigung<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong>, Herr Schmitz vom Büro HSI, Herr Kopp und Herr Queins <strong>von</strong> <strong>de</strong>r<br />

Bauverwaltung erläuterten vor Ort die Problematik und möglichen Lösungsvorschläge.<br />

Des weiteren gingen sie auf Fragen <strong>de</strong>r Teilnehmer ein.<br />

1.2 1. Vereinfachte Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes "Ober`m Mergel"<br />

Grundsatzbeschluss<br />

Beschluss <strong>de</strong>r verkürzten Offenlage<br />

Erklärung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> über Genehmigungsverfahren<br />

Vorlage: 3H/681/2004<br />

Die Ratsmitglie<strong>de</strong>r Norbert Meyer, Karl Müller und Herbert Schafhausen rückten wegen<br />

Son<strong>de</strong>rinteresse vom Sitzungstisch ab.<br />

Herr Kopp erläuterte folgen<strong>de</strong>n Sachverhalt.<br />

Der Bebauungsplan “Ober`m Mergel” ist bereits am 14.12.2002 rechtsverbindlich gewor<strong>de</strong>n.<br />

Nach Abwendung eines 2. Normenkontrollverfahrens und nach erfolgreichem Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Umlegungsverfahrens konnte in 2004 die Erschließung hergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Erschließungsarbeiten / Kanalbau traten keine Probleme auf. Allerdings<br />

berichteten Privatleute, die bisher ausgeschachtet hatten, über ungünstige Bo<strong>de</strong>nverhältnisse,<br />

welche eine Gründung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> erschwere.<br />

Die Bo<strong>de</strong>nverhältnisse können erfahrungsgemäß <strong>von</strong> Grundstück zu Grundstück stark<br />

differieren. (Herr Schmitz, Büro HSI und mit <strong>de</strong>r Bauleitung betraut, hat vor Ort – siehe TOP 1.1<br />

- weitere Ausführungen zu <strong>de</strong>n Verhältnissen gemacht).<br />

Hinweise auf ungünstige Bo<strong>de</strong>nverhältnisse können darüber hinaus auch <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>ngutachten<br />

<strong>von</strong> 1995 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Problematik wur<strong>de</strong> in Einzelfällen seitens <strong>de</strong>r privaten Bauherren zum Anlass<br />

genommen, die Textfestsetzungen in Bezug auf die Höhenlage <strong>de</strong>r Baukörper nicht<br />

einzuhalten. Textfestsetzungen sind jedoch grundsätzlich gemeindliches Satzungsrecht und<br />

damit bin<strong>de</strong>nd.<br />

Befreiungen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Festsetzungen können nur auf Antrag und nach Zustimmung durch die<br />

Ortsgemein<strong>de</strong> erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach einer verwaltungsinternen Vorbesprechung mit Ortsbürgermeister Frentzen wird folgen<strong>de</strong><br />

Verfahrensweise vorgeschlagen, um die Grundstücke trotz <strong>de</strong>r ungünstigen Bo<strong>de</strong>nverhältnisse<br />

gut bebauen zu können.<br />

1.) Grundsatzbeschluss:<br />

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Die Textfestsetzungen wer<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n betroffenen Teilbereich per Grundsatzbeschluss durch<br />

<strong>de</strong>n Ortsgemein<strong>de</strong>rat geän<strong>de</strong>rt, um <strong>de</strong>n Bauherren mehr Gestaltungsspielraum in <strong>de</strong>r<br />

Höhenlage zu geben. Die Anwendung <strong>de</strong>s Grundsatzbeschlusses wird durch die Bauaufsicht<br />

<strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong> Konz vollzogen.<br />

Nach kurzer Diskussion fasste <strong>de</strong>r Rat folgen<strong>de</strong>n Beschluss:<br />

“Im Bereich <strong>de</strong>r Ordnungsziffer B 2 “Allgemeines Wohngebiet” darf die maximale<br />

Wandhöhe <strong>de</strong>r Baukörper 3,75 m betragen. Der obere Bezugspunkt wird durch <strong>de</strong>n<br />

Schnittpunkt aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk / Oberkante Dachhaut gebil<strong>de</strong>t. Der untere<br />

Bezugspunkt ist hierbei die Oberkante <strong>de</strong>r an das Baugrundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Erschließungsstraße vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte.<br />

Für die Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr. 381 bis 391 bergseits <strong>de</strong>r Waldstraße wird eine<br />

maximal sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75 m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist hierbei<br />

das an das Gebäu<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong>. Der Erdgeschossfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />

darf maximal 0,75 m über <strong>de</strong>r Oberkante <strong>de</strong>r an das Grundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Erschließungsstraße (vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte) angelegt wer<strong>de</strong>n.”<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />

Herr Kopp trug weiter vor, dass neben <strong>de</strong>r Flexibilisierung <strong>de</strong>r Höhenlage für die Bauherren<br />

durch die Festsetzung gesichert wer<strong>de</strong>n könne, dass beispielsweise keine 2-geschossigen<br />

Ansichten entstehen können, da maximal ein sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75 m festgesetzt ist.<br />

2.) Beschluss <strong>de</strong>r 1. Vereinfachten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

Da es sich nicht um eine Befreiung im Einzelfall han<strong>de</strong>lt, ist die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Bebauungsplanes erfor<strong>de</strong>rlich. Es wer<strong>de</strong> daher vorgeschlagen, dass <strong>de</strong>r Ortsgemein<strong>de</strong>rat<br />

beschließen möge, <strong>de</strong>n Bebauungsplan “Ober`m Mergel” einer Än<strong>de</strong>rung im sogenannten<br />

vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu unterziehen.<br />

Die Textfestsetzungen wer<strong>de</strong>n daher für <strong>de</strong>n Teilbereich wie in obigem Grundsatzbeschluss<br />

geän<strong>de</strong>rt. Da die Grundzüge <strong>de</strong>r Planung nicht berührt wer<strong>de</strong>n, wird das vereinfachte Verfahren<br />

angewen<strong>de</strong>t, so dass nur eine 2-wöchige Offenlage <strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Bebauungsplanes bei <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung durchgeführt wer<strong>de</strong>n muss. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung und frühzeitige<br />

Trägerbeteiligung kann somit verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Es können weiterhin im Rahmen <strong>de</strong>r Offenlage nur Anregungen zu <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Inhalten<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes vorgebracht wer<strong>de</strong>n. Träger öffentlicher Belange sind nach<br />

Einschätzung <strong>de</strong>r Bauverwaltung nicht betroffen. Die Einschaltung eines Fachbüros ist nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Nach Diskussion fasste <strong>de</strong>r Rat folgen<strong>de</strong>n Beschluss:<br />

“Der Bebauungsplan <strong>de</strong>r Ortsgemein<strong>de</strong> Kanzem “Ober`m Mergel” wird in <strong>de</strong>m<br />

gekennzeichneten Teilbereich (Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr. 381 bis 391)<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r textlichen Festsetzungen wie folgt geän<strong>de</strong>rt:<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Ordnungsziffer B 2 “Allgemeines Wohngebiet” (siehe Anlage) darf die<br />

maximale Wandhöhe <strong>de</strong>r Baukörper 3,75 m betragen. Der obere Bezugspunkt wird<br />

durch <strong>de</strong>n Schnittpunkt aufgehen<strong>de</strong>s Mauerwerk / Oberkante Dachhaut gebil<strong>de</strong>t. Der<br />

untere Bezugspunkt ist hierbei die Oberkante <strong>de</strong>r an das Baugrundstück angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Erschließungsstraße vor <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>mitte. Für die Grundstücke Flur 3, Parzellen Nr.<br />

381 bis 391 bergseits <strong>de</strong>r Waldstraße wird eine maximal sichtbare Wandhöhe <strong>von</strong> 3,75<br />

m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist hierbei das an das Gebäu<strong>de</strong> angrenzen<strong>de</strong><br />

Gelän<strong>de</strong>. Der Erdgeschossfußbo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> darf maximal 0,75 m über <strong>de</strong>r<br />

Oberkante <strong>de</strong>r an das Grundstück angrenzen<strong>de</strong>n Erschließungsstraße (vor <strong>de</strong>r<br />

Gebäu<strong>de</strong>mitte) angelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bebauungsplan wird in geän<strong>de</strong>rter Form nach öffentlicher Bekanntmachung im<br />

Trierischen Volksfreund für 2 Wochen öffentlich bei <strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong>verwaltung<br />

ausgelegt.”<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />

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3.) Beschluss über Genehmigungsverfahren im Än<strong>de</strong>rungsbereich<br />

Herr Kopp trug weiter vor, dass seitens <strong>de</strong>r Bauverwaltung vorgeschlagen wird, dass im<br />

Än<strong>de</strong>rungsbereich das sogenannte “Freistellungsverfahren” ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />

Das Freistellungsverfahren nach § 67 Lan<strong>de</strong>bauordnung Rheinland-Pfalz kann grundsätzlich<br />

vom Bauherrn genutzt wer<strong>de</strong>n, wenn die Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n und die Erschließung gesichert ist. Eine Baugenehmigung ist dann nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Das Freistellungsverfahren dient <strong>de</strong>r Verfahrensbeschleunigung und –vereinfachung.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> hat jedoch die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass ein<br />

Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wenn zu befürchten ist, dass öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n. Mit diesem Instrument kann durch die Bauaufsicht die<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r Festsetzungen wirksam kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />

Beschluss:<br />

“Die Gemein<strong>de</strong> erklärt, dass im Än<strong>de</strong>rungsbereich grundsätzlich ein<br />

Genehmigungsverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll. Das Freistellungsverfahren wird<br />

ausdrücklich ausgeschlossen.”<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />

Zur weiteren Vorgehensweise trug Herr Kopp vor, dass anschließend über ggf. eingegangene<br />

Anregungen beraten und <strong>de</strong>r Bebauungsplan in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r 1. Än<strong>de</strong>rung erneut zur<br />

Rechtskraft gebracht wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Die Untere Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> wen<strong>de</strong> sodann die zukünftigen geän<strong>de</strong>rten Inhalte im<br />

Baugenehmigungsverfahren an.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

2 Einwohnerfragestun<strong>de</strong><br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> bat um Wortmeldungen.<br />

Es lagen keine vor.<br />

4 Berichte und Verschie<strong>de</strong>nes<br />

4.1 Verkehrsberuhigte Zone in <strong>de</strong>r Saarburger Straße<br />

Ratsmitglied Stefan May fragte nach <strong>de</strong>m Sachstand bezüglich <strong>de</strong>r Verkehrsberuhigung in <strong>de</strong>r<br />

„Saarburger Straße“ und „Brückenstraße“.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass die Messungen in bei<strong>de</strong>n Bereichen stattgefun<strong>de</strong>n haben.<br />

Jedoch konnte im Bereich <strong>de</strong>r „Saarburger Strasse“ das Geschwindigkeitsniveau durch die<br />

geschwindigkeitsdämpfen<strong>de</strong> Maßnahme nicht beeinflusst wer<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich L 137 in Richtung Ortsmitte liege noch kein Ergebnis vor.<br />

Der Rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.2 Wirtschaftswege<br />

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Der Vorsitzen<strong>de</strong> teile mit, dass die Wirtschaftswege im Bereich „Sonnenberg“ geschottert<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.3 Schließung Poststelle<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> berichtete über die vorgesehene Schließung <strong>de</strong>r Poststelle in Kanzem.<br />

Er habe bereits einen Brief an die Verantwortlichen Personen bei <strong>de</strong>r Post geschrieben.<br />

Eine Reaktion darauf sei abzuwarten.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.4 Pfosten Saarufer<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass die Sperrung <strong>de</strong>r Zuwegung zum Saarufer im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Messstation mit 3 zusätzlichen Pfosten erweitert wer<strong>de</strong>, um eine noch bessere Sperrung zu<br />

erreichen.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.5 Grillhütte<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass man <strong>de</strong>n <strong>von</strong> Bürgern angeregten Punkt, die Grillhütte mit Strom<br />

und Wasser zu versorgen, <strong>de</strong>mnächst prüfen wer<strong>de</strong>. Des weiteren könnte man sich vorstellen ,<br />

an diesem Ort auch einen Stellplatz für Wohnmobile herzurichten.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.6 Saarradweg<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass nach Mitteilung <strong>de</strong>r VG Saarburg die wasserrechtliche<br />

Genehmigung <strong>de</strong>r Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorliege.<br />

Die verkehrsrechtliche Genehmigung <strong>de</strong>s WSA Saarbrücken sei beantragt und wer<strong>de</strong> im<br />

November vorliegen.<br />

Der Zuwendungsantrag nach GVFG vom Mai 2004 sei vom LSV Trier positiv geprüft wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Maßnahme sei för<strong>de</strong>rfähig. Die Kosten sind anerkannt.<br />

Ob die Maßnahme jedoch für <strong>de</strong>n Haushalt 2005 o<strong>de</strong>r erst für 2006 bewilligt wer<strong>de</strong>, stehe noch<br />

nicht fest.<br />

Die VG Saarburg dränge jedoch darauf, dass sie noch in die För<strong>de</strong>rung für 2005 hineinkomme.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4.7 Geschwindigkeitsbeschriftung<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> teilte mit, dass laut Aussage <strong>von</strong> Herrn Strupp vom Ordnungsamt, die<br />

Erneuerung <strong>de</strong>r Piktogramme „30 km/h“ in <strong>de</strong>r „Brückenstrasse“ erst Anfang 2005 durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Ortsgemein<strong>de</strong>rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

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4.8 Spiegel Brückenstrasse<br />

Ratsmitglied Stefan May bemerkte, dass Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r CDU-Fraktion an <strong>de</strong>r Kreuzung<br />

„Brückenstrasse / Kirchstrasse“ probehalber einen Spiegel angebracht haben. Dabei wur<strong>de</strong><br />

festgestellt, dass mit <strong>de</strong>m Spiegel eine gute Einsicht in <strong>de</strong>n Brückenbereich (bis Mitte Brücke)<br />

gewährleistet sei.<br />

Die Wie<strong>de</strong>rbefestigung <strong>de</strong>s Spiegels soll nochmals mit Herr Strupp <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ordnungsverwaltung<br />

abgesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.9 Unser Dorf soll schöner wer<strong>de</strong>n<br />

Die Ratsmitglie<strong>de</strong>r Helmut Fürst und Herman-Josef Dupré wollten <strong>von</strong> Ortsbürgermeister<br />

Frentzen wissen, woran es <strong>de</strong>nn gelegen habe, dass die Gemein<strong>de</strong> Kanzem beim<br />

Bun<strong>de</strong>sentscheid <strong>de</strong>s Wettbewerbes „Unser Dorf soll schöner wer<strong>de</strong>n – Unser Dorf hat Zukunft“<br />

nur „Bronze“ erhalten habe.<br />

Sie waren <strong>de</strong>r Meinung, dass die CDU–Fraktion bei <strong>de</strong>r Präsentation ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

Nach längeren Gesprächen brach <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> die Diskussion ab.<br />

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